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Dr. Rainer Podeswa

AfD 21.12.2022 Sitzungen 17/54

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der in § 78a des Landesbeamtengesetzes neu vorgesehenen pauschalen Beihilfe geht Baden-Württemberg einen Sonderweg. Baden-Württemberg wäre nach Hamburg das zweite Bundesland, das diese spezielle zusätzliche pauschale Beihilfe einführt. Baden-Württemberg möchte dies zu einem Zeitpunkt einführen, zu dem die Bürger von Baden-Württemberg – ich habe das heute Vormittag schon ausgeführt – den größten Reallohnverzicht seit Bestehen des Landes hinnehmen müssen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das ist richtig!) In dieser Zeit hat die Landesregierung nichts Besseres zu tun, als eine Sonderlösung zu suchen, die etwa 1 % der Beamten tatsächlich zugutekommt. Natürlich kommt sie zugute, denn sie kostet, voll eingeführt, das Land und die Kommunen schließlich auch 160 Millionen €, und diese 160 Millionen € kommen irgendjemandem zugute. Was dagegenspricht, hat mein Vorredner schon ausgeführt. Ich möchte Ihnen daher ein ganz kleines Weihnachtsgeschenk machen, indem ich auf etwas Redezeit verzichte. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr schön! – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Der Deutsche Hochschulverband hat diese pauschale Beihilfe sehr kritisch beurteilt und im Wesentlichen abgelehnt, die kommunalen Landesverbände haben, hauptsächlich wegen der Kostenbelastung, diesen Gesetzentwurf abgelehnt, der Deutsche Beamtenbund hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt, und wir lehnen diesen Gesetzentwurf auch ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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