Daniel Born
Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3741 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 8 der Tageordnung ist damit erledigt. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Mitteilung der Landesregierung vom 22. November 2022 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der 14. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – Drucksache 17/3721 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erteile ich aber zur Einbringung Herrn Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat, wie es vom Präsidenten eingangs schon erwähnt wurde, am 22. November die erste Verordnung zur Änderung der 14. Corona-Verordnung beschlossen. Diese ist am 30. November 2022 in Kraft getreten. Damit werden die bis dato geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 31. Januar 2023 fortgeführt. Also gilt weiterhin die Maskenpflicht im ÖPNV, in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen wie der Wohnungslosenhilfe. Zwar waren die Infektionszahlen zum Zeitpunkt des Beschlusses gesunken – die Sieben-Tage-Inzidenz lag seinerzeit bei 147, in der Woche davor noch bei 185 –, aber wie Sie wissen, gibt es eine gewisse Infektionsdynamik. Wir haben derzeit eine stabile Seitwärtsbewegung und die drittniedrigste Inzidenz. Ich glaube, das hängt vielleicht durchaus auch damit zusammen, dass wir diese umsichtigen Maßnahmen getroffen haben. (Minister Manfred Lucha) Lassen Sie mich zwei Sätze sagen, weil darüber auch debattiert wurde: Das eine betrifft die Maskenpflicht im ÖPNV. Es gibt leider keine einheitliche Auffassung, weder bei den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern noch bei den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern noch in der MPK. Bayern und Sachsen haben die Maskenpflicht aufgehoben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Schleswig-Holstein wird sie im Januar auslaufen lassen. Ich habe immer für ein einheitliches Vorgehen der Länder plädiert. Wir sind der Ansicht, dass die Maskenpflicht im ÖPNV derzeit weiterhin sinnvoll und erforderlich ist. (Abg. Miguel Klauß AfD: Nach welchen Erkenntnis- sen?) Es wird oft angeführt, auf dem Weihnachtsmarkt und im Supermarkt dürfe man ja auch ohne Maske herumlaufen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Meine Damen und Herren, dies ist mit dem ÖPNV aber nicht vergleichbar. Die Fahrt zur Arbeit, zum Arzt oder die Familie: Viele sind auf den ÖPNV angewiesen, vor allem auch vulnerable Gruppen. Und Sie sehen, dass gerade jetzt bei Kälte Busse und Bahnen voll besetzt sind. Wir wünschen uns ja auch, dass die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden. Hier besteht infektiologisch natürlich eine erhöhte Gefahrenlage, und der wollen wir mit dieser moderaten Maskenpflicht – es ist das Tragen einer medizinischen Maske – nach der Maßgabe „Zwei medizinische Masken schützen einander“ begegnen. Ich glaube, dass dieser Eingriff unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sehr ausgewogen ist. Die Verordnung gilt bis Ende Januar, und Sie wissen, dass wir im neuen Jahr unsere Maßnahmen natürlich sehr dezidiert überprüfen. Vielleicht lassen Sie es mich so sagen – wir haben gerade eine stabile Seitwärtsbewegung, im Gesamten derzeit eine hohe Zahl von Infektionen; auch die Zahl anderer Infektionen ist hoch –: Dieses moderate Maßnahmenbündel ist ein entscheidender Beitrag, hier nicht noch mehr Infektionen, noch mehr persönliche Belastungen, aber auch Belastungen des Gesundheitswesens auszulösen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)
