Plenarprotokoll 19/81
09.06.2026 · 194 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (33)AfD (25)CSU (23)FREIE WÄHLER (20)SPD (18)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 81. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Zunächst darf ich die Gäste auf der Ehrentribüne sehr herzlich begrüßen. Aus der ÖVP-Fraktion sind heute Klubobmann Wolfgang Mayer, Klubdirektor Roland Hettegger und der Vorsitzende des Ausschusses für Europa, Integration und regionale Außenwirtschaft Prof. Dr. Josef Schöchl zu Besuch im Bayerischen Landtag. Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Am 8. Juni ist im Alter von 94 Jahren Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Maier verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1978 bis 1987 an und vertrat die CSU im Stimmkreis Günzburg. Er wurde in Freiburg im Breisgau geboren. Seine Kindheit endete mit Bomben und einer zerstörten, verlassenen Stadt in Anarchie. Diese Erfahrung sollte ihn prägen, und das zeitlebens. Er studierte in Freiburg, München und Paris Geschichte, Germanistik, Romanistik und Philosophie, und er legte das Staatsexamen für das gymnasiale Lehramt ab. Er promovierte, habilitierte und war bis 1970 ordentlicher Professor für politische Wissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Als Gegenpol zur studentischen 68er-Revolte gründete er den Bund Freiheit der Wissenschaft mit. Das führte ihn in die Politik. Von 1970 bis 1986 war er Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus. Neben der Wissenschaft und der Politik war sein katholischer Glaube eine feste Konstante seines Lebens. So war er von 1976 bis 1988 Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, und von 1988 bis 1999 hatte er den Guardini-Lehrstuhl für christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie an der LMU inne. Seit 2004 war er Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bis zuletzt blieb er über die Entwicklung in Wissenschaft, Zeitgeschichte und Politik informiert und machte sich für die christliche Demokratie stark. Für seine politischen und gesellschaftlichen Verdienste wurde er vielfach ausgezeichnet; insbesondere mit dem Bayerischen Verfassungsorden, dem Bayerischen Verdienstorden, dem Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst und dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinem Tod verliert Bayern, verliert Deutschland eine intellektuelle Größe, einen echten Vordenker und eine moralische Instanz. Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird Hans Maier ein ehrendes Gedenken bewahren. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben sich zum Gedenken an den Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen. Dann dürfen wir der Kollegin Carolina Trautner nachträglich zu ihrem halbrunden Geburtstag am 25. Mai gratulieren. Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich alles Gute! (Allgemeiner Beifall) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gebe ich noch bekannt, dass Tagesordnungspunkt 7, Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Verwaltungsrevolution 4.0 für Bayern: Digital, schlank, bürgerfreundlich", Drucksache 19/9257, auf Wunsch der Initiatoren von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Unabhängig. Bezahlbar. Bayerisch. Freiheitsrevolution aus Steckdose und Speicher." Sie kennen das Prozedere. Als Erste hat nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Katharina Schulze das Wort. Ihre Redezeit beträgt zehn Minuten.
Katharina Schulze GRÜNE
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Oft ist das Wertvollste das, was schon längst da ist. Die Sonne schickt uns jeden Tag Energie, und der Wind weht über Felder, Hügel und Wälder. Beides müssen wir nicht importieren, beides müssen wir nicht teuer einkaufen, und beides gehört niemandem außer uns allen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch das Besondere an den erneuerbaren Energien: Sie entstehen direkt vor Ort, sie schaffen Wertschöpfung vor Ort, und sie machen uns unabhängig. Unabhängig zu sein, ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Deswegen ist die Energiepolitik momentan auch eine Frage der Freiheit, und die erneuerbaren Energien machen uns frei von fossilen Öl- und Gasimporten, frei von Preisschocks auf den Weltmärkten und frei von Autokraten und Diktatoren. All das merken die Bürgerinnen und Bürger längst. Für sie ist Energiepolitik nicht irgendetwas Abstraktes; denn sie müssen zum Tanken fahren, sie gehen zum Einkaufen in den Supermarkt, und sie merken, dass mit jeder fossilen Energiekrise die Dinge des täglichen Bedarfs teurer werden. Deswegen kann man auch ganz klar festhalten: Wir haben nicht nur eine Klimakrise, sondern wir haben auch eine fossile Energiekrise in unserem Land. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Betonung liegt auf "fossil". Das möchte ich kurz ausführen. Die Preise sind nicht durch mehr Sonne und Wind im System gestiegen. Die Preise sind gestiegen, weil es internationale Konflikte, politische Spannungen und Turbulenzen auf den Weltmärken gibt. All das hat die Preise für Öl und Gas durch die Decke schießen lassen, (Unruhe – Glocke der Präsidentin) und die Rechnung zahlen am Ende die Menschen, aber auch die Unternehmen. Deswegen müssen wir auch hier im Bayerischen Landtag über die eigentliche Ursache sprechen. Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, sind zu sehr von fossilen Energien abhängig. Ich nenne Ihnen einmal eine Zahl. Im letzten Jahr wurden rund 6,5 Milliarden Euro aus Bayern für Öl- und Gasimporte ins Ausland überwiesen. Diese 6,5 Milliarden Euro sind nicht in bayerische Betriebe geflossen, sie haben nicht bayerische Arbeitsplätze gesichert, und sie sind nicht in bayerische Innovationen geflossen. Deswegen bin ich davon überzeugt: Wer von Heimat spricht, muss auch dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in der Heimat bleibt. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie erkennen an meinen Ausführungen, dass Energiepolitik nicht nur Klimaschutz ist. Energiepolitik ist auch Wirtschaftspolitik, und sie ist Sozialpolitik. Des Weiteren ist sie Sicherheitspolitik; denn die Freiheitsenergien stärken unsere Versorgungssicherheit, sie machen uns resilienter gegenüber Sabotageakten und hybriden Bedrohungslagen, sie senken langfristig die Energiekosten, und sie schaffen Wertschöpfung direkt hier in Bayern. Wenn sich ein Windrad dreht, dann profitiert die Kommune oder die Bürgergenossenschaft. Wenn jemand eine Solaranlage auf das Dach haben möchte, dann wird ein Arbeitsplatz vor Ort benötigt. Die Freiheitsenergien sind also die Energiepolitik der Zukunft – unabhängig, bezahlbar und bayerisch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Regionen in unserem Land haben schon verstanden, dass die Freiheitsenergien die Grundlage wirtschaftlicher Stärke sind. Wie ist es in Bayern? – Na ja, schauen wir uns die Zahlen zum Beispiel beim Windkraftausbau an, muss man klar sagen: Wir hinken massiv hinterher. (Zuruf: So ist das!) Die Bayerische Staatsregierung sprach davon, sie möchte bis 2030 1.000 neue Windräder. Jetzt frage ich Sie: Wie viele Anlagen haben Sie bis jetzt ans Netz gebracht? – Ganze sechs. Sie haben sechs Windkraftanlagen in einem halben Jahr gebaut. Sorry, mit diesem Schneckentempo erreichen Sie Ihre selbst gesteckten Ziele nicht. Wenn man es mit dem Anschub der erneuerbaren Energien ernst meinen würde, müsste sich der Bayerische Ministerpräsident für eine Südquote Windkraft in Berlin starkmachen, damit hier der Windkraftausbau weiter vorangeht. (Beifall bei den GRÜNEN) Ehrlich gesagt reiht sich das aber in das energiepolitische Versagen der Bayerischen Staatsregierung ein. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Ich möchte noch einmal daran erinnern: Mit Ihrer unsäglichen 10-H-Regel haben Sie die Windkraft hier bei uns faktisch zum Erliegen gebracht. Dann haben Sie den halben Freistaat Bayern auf die Bäume getrieben, als Sie Ihre unsägliche Debatte über die Monstertrassen angefangen haben. Während andere Bundesländer den Leitungsausbau vorangetrieben und fast fertiggestellt haben, sind wir in Bayern meilenweit hinterher, weil Sie diese Debatten angezettelt haben. Das rächt sich, die Rechnungen zahlen die Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen. Das muss sich dringend ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) Jetzt könnte man meinen, der Groschen ist gefallen, alles wird sich jetzt ändern, aber das Gegenteil ist der Fall. Man hört immer wieder aus der Bayerischen Staatskanzlei, dass der Herr Ministerpräsident immer noch von Mini-AKWs träumt. Ich möchte es hier noch einmal ein für alle Mal klarstellen: Wer auf Mini-AKWs setzt, die es noch nicht einmal auf dieser Welt gibt, mit denen wir uns wieder von anderen Staaten abhängig machen, um Uran importieren zu können, während Wind, Sonne und Wasserkraft hier bei uns umsonst zur Verfügung stehen, (Unruhe – Glocke der Präsidentin) hat nicht verstanden, wohin die Reise geht. Die Zukunft sind die Freiheitsenergien und keine Mini-AKWs. (Beifall bei den GRÜNEN) Ehrlich gesagt reiht sich aber die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung in das Agieren der Bundesregierung ein. Wir haben eine neue Wirtschaftsministerin, Katherina Reiche; die legt die Axt an die Energiewende, man muss es so deutlich sagen. Ihre Vorschläge schaden auch ganz speziell dem Freistaat Bayern. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele: Jetzt soll für neue Solaranlagen die Vergütung wegfallen, wenn man sie auf ein privates Hausdach setzt. Bayern als das Solarland würde darunter besonders leiden. Ein anderes Beispiel sind die Biogasanlagen. In Bayern haben wir viele Biogasanlagen; sie sind wichtig für die Netzstabilität. Man muss dafür sorgen, dass es bessere Ausschreibungsbedingungen gibt, damit die bestehenden Anlagen erhalten bleiben und nicht, so wie Katherina Reiche es plant, reduziert werden. Wer sich dafür nicht einsetzt, schadet bayerischen Interessen. Der klare Hinweis an Ministerpräsident Söder, der auch Teil des Koalitionsausschusses ist, lautet: Stoppen Sie Katherina Reiche bei diesen Vorschlägen, setzen Sie sich für bayerische Interessen ein, und stärken Sie die Energiewende auch im Bund. (Beifall bei den GRÜNEN) Was jetzt zu tun ist, ist eigentlich sehr simpel; wir müssen es nur machen. Wir müssen mehr Windräder bauen. Wir müssen mehr Solaranlagen auf die Dächer setzen, unter anderem auf die staatlichen Dächer. Auf rund 94 % aller staatlichen Liegenschaften sind noch keine Solaranlagen; das kann und muss man ändern. Wir müssen in die Speichertechnologie investieren und diese massiv ausbauen. Wir müssen die Stromnetze schneller modernisieren. Wir brauchen flächendeckend Smart Meter. Andere europäische Länder haben den Roll-out fast völlig geschafft, wir hinken immer noch hinterher. Wir müssen das erste Wasserstoffkraftwerk nach Bayern holen und die Biogasanlagen erhalten. Damit wir den Bürgerinnen und Bürgern in den finanziell nicht einfachen Zeiten auch etwas zurückgeben: Stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Sommer mittags, wenn wir einen großen Solarüberschuss haben, kostenlosen Mittagsstrom zur Verfügung. Das hilft, wenn der Geldbeutel immer knapper wird. Das hilft auch unserer Industrie. So entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger und tun auch noch etwas für die Energiewende. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie können sich sicher sein: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lässt bei diesem Thema nicht locker. Dass wir Strom aus Wind und Sonne erzeugen können, ist in unserer Gründungs-DNA. (Robert Brannekämper (CSU): Das haben wir alles schon gehört, Frau Kollegin!) Dank uns gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf Bundesebene. Wir haben über diese Themen schon mit vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern gesprochen und diskutiert, als Sie noch an Ihrem Monopol des AKW festgehalten haben. Deswegen können Sie sich sicher sein, dass wir bei diesem Thema auch nicht lockerlassen werden, weil wir davon überzeugt sind, dass die Zukunft aus Freiheitsenergien besteht. Wind und Sonne liefern uns Strom. Die machen uns unabhängig von Autokraten und Diktatoren, reduzieren die Energiepreise und machen uns resilienter. In einer Zeit, in der wir von verschiedenen Seiten bedroht werden, in der die Bedrohungslage größer ist denn je, gilt es, sich weiter unabhängig zu machen. Genau das machen die Freiheitsenergien. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf) – Weil Sie jetzt das Thema "Grundlast" einwerfen: Selbstverständlich brauchen wir für die Reserve Gaskraftwerke; genau dafür setzen wir uns auch ein. Wir brauchen halt nicht so viele, wie Katherina Reiche das als Gaslobbyistin gerne hätte, aber natürlich brauchen wir sie. Auch Biogasanlagen und Wasserkraftanlagen sind grundlastfähig und können dann einspringen. Das gilt es eben auch zu fördern. Es ist einfach eine große Aufgabe, die wir mit der Expertise in der Wissenschaft, in der Praxis und in den Unternehmen auch lösen können. Was es jetzt noch braucht, ist eine Bayerische Staatsregierung, die einen klaren Kompass hat, eine klare Idee, wohin sie möchte, und die vor allem verstanden hat, dass Freiheitsenergien die Zukunft sind. In diesem Sinne auf weitere Debatten! (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht für die CSU-Fraktion der Kollege Martin Wagle, und zwar auch zehn Minuten.
Martin Wagle CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unabhängig, bezahlbar, bayerisch, Freiheitsrevolution aus Steckdose und Speicher. (Katharina Schulze (GRÜNE): Genau! – Beifall bei den GRÜNEN) Klingt kurios, ist aber so. Ihre Botschaft, die dahintersteckt, lautet: Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir produzieren ab sofort nur noch Energie aus erneuerbaren Quellen, und zwar so viel, bis der Strom irgendwann einmal kostenlos zur Verfügung steht. Das haben Sie eben gesagt, (Martin Stümpfig (GRÜNE): Ein bisschen besser zuhören!) und das haben Sie in Ihrer Pressemeldung auch veröffentlicht. (Beifall bei der CSU) Das nennen Sie dann Freiheitsrevolution aus der Steckdose. Das mit dem Speicher in dem Titel hätten Sie sich eigentlich schenken können; denn dieser Strom kommt dann auch vorher aus einer Buchse – geschenkt. (Lachen bei den GRÜNEN) Das mit Dose und Speicher, liebe GRÜNE, klingt halt schöner, darum wird es eben so formuliert. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Sie haben das nicht ganz verstanden!) Doch was tatsächlich neu ist: Ihr Strom wird nicht mehr "grün", sondern "bayerisch" genannt, also weiß-blau; nur beim Wasserstoff haben Sie noch eine Einschränkung gemacht, den nennen Sie jetzt noch grün. Frau Schulze, ich hätte mir, ehrlich gesagt, ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit bei der Debatte gewünscht. (Lachen bei den GRÜNEN) Die Herausforderungen sind wirklich riesig, und alles, was wir von Ihnen gehört haben, sind die üblichen Plattitüden, die üblichen Windkraftbeschwernisse, 10 H usw., andere Bundesländer wären viel weiter, was völliger Unsinn ist. Wir setzen die Maßstäbe in Bayern. Worum geht es denn eigentlich bei der sogenannten Energiewende? Klar, um weniger Abhängigkeit von Krisen, das haben Sie richtig genannt. Es geht um weniger Belastung für Mensch, Natur und Umwelt. Es geht um zuverlässige, preiswerte Versorgung für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Industrie und natürlich auch das Handwerk. Natürlich geht es in Deutschland und vor allem auch in Bayern um Sicherheit, Berechenbarkeit und Planbarkeit. Das Industrieland und Hightechland Bayern muss eine sichere Versorgung mit günstiger Energie zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleisten. (Beifall bei der CSU) Als ein attraktiver Wirtschaftsstandort muss man garantieren können, dass sie jederzeit zur Verfügung steht. Das müssen Sie, um die Wirtschaft vor Ort am Leben zu erhalten, aber auch, um Investoren anzuziehen; das muss oberste Priorität haben. Im Chemiedreieck, bei Audi, bei BMW, in Rechenzentren muss rund um die Uhr günstige Energie zur Verfügung stehen (Katharina Schulze (GRÜNE): Das habe ich doch gerade gesagt!) und nicht nur an Feiertagen oder mittags, wenn die Sonne scheint oder der Wind bläst. (Widerspruch der Abgeordneten Katharina Schulze (GRÜNE)) Da braucht selbst der Bäcker nebenan keinen Billigstrom mehr. Die Versorgung muss gewährleistet sein. (Zuruf von den GRÜNEN) Ich fordere von Ihnen mehr Ernsthaftigkeit in der Debatte und kein Gauditum (Beifall bei der CSU) und keine Schimpfplattitüden, sondern Ernsthaftigkeit. Die ist gefordert. (Zuruf von den GRÜNEN) Dazu gehört, dass es zur Erfüllung dieser resilienten Versorgung auch eine Grundlastabsicherung braucht, die derzeit nicht mit erneuerbarem Strom darstellbar ist, also auch fossil gebunden ist. (Zuruf) Das verschweigen Sie ganz bewusst, um nur auf Ihre grüne Energie hinzuweisen. (Unruhe – Glocke der Präsidentin – Zuruf: Hört, hört!) Sie haben tatsächlich richtig erkannt: Wo viel Strom oder vielleicht zu viel Strom produziert wird, braucht es Speicher, (Zuruf von den GRÜNEN: Ach!) das ist richtig. Dazu gehören auch Grünspeicher – die sind nicht nach Ihnen benannt, sondern heißen so, weil sie auf der grünen Wiese stehen –, Batteriespeicher, aber auch Speicher in der Landschaft, wie zum Beispiel Riedl. Das gehört ebenfalls zur Wahrheit, und das verschweigen Sie bewusst, (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) ebenso wie die Notwendigkeit von großen Umspannwerken mit circa 50 Hektar Flächenanforderung oder von mittleren und kleineren Anlagen, die den erzeugten Strom erst ins Netz bringen. Auch das muss gesagt werden, wenn man die Wahrheit benennt und die Herausforderungen, vor denen wir stehen; denn neben dem Flächenverbrauch werden auch Kosten verursacht, die irgendwer bezahlen muss. Darum möchte ich jetzt zur Wirtschaftlichkeit kommen. Wirtschaftlich kann nicht sein, jetzt auf Teufel komm raus überall erneuerbare Energien zu produzieren, um dann abzuschalten, weil der Speicher voll ist und kein Strom gebraucht wird. Da helfen noch keine Wasserstoffkraftwerke, die noch nicht auf dem Stand der Technik sind, aber vielleicht eine Investition in die Zukunft sein können, wenn es so weit ist. Dann haben Sie noch vorgeschlagen, die Einspeisevergütungen für Anlagen bis 25 Kilowatt auch langfristig zu sichern. Meine Damen und Herren, Bayern hat in der Vergangenheit viele Photovoltaikanlagen ins Netz gebracht. Mehr als 26 Gigawatt sind in Betrieb gewesen. (Florian von Brunn (SPD): Gewesen?) Wir verfolgen diesen pragmatischen, technologieoffenen Ansatz der Energiepolitik in Bayern. Die Energie aus erneuerbaren Energien muss auch irgendwann mal kostendeckend und marktfähig sein, um die Stromversorgung langfristig auch günstiger für alle Marktteilnehmer zu machen. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Ein funktionierender Markt drückt sich einfach durch Angebot und Nachfrage aus. Der Preis wird dann auch zu bestimmten Mittagsstunden etwas günstiger, so wie Sie es auch gesagt haben. (Florian von Brunn (SPD): 80 Milliarden Euro in Form fossiler Energie! Das sind die Kosten von fossilen Energien!) Frau Schulze, Sie können zwar die Waschmaschine starten, wenn Sie nicht zu Hause sind und vielleicht auf günstigen Strom hoffen, wenn es die Leipziger Börse auch zulässt. Tatsächlich sind die Smart Meter eine Lösung, auf die man setzen kann. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass es auch sicher günstiger ist. Aber das scheint Ihnen ja nicht weit genug zu gehen, Frau Schulze; denn offensichtlich gibt es von den GRÜNEN jetzt noch einen weiteren Vorstoß – Sie haben ihn genannt –, diesen kostenlosen Mittagsstrom für Haushalte und Unternehmen. Das verstehen die GRÜNEN offensichtlich – nach dem kostenlosen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler – unter neuer Freiheit: möglichst viel kostenlos zu erhalten, Kostenlos-Mentalität überall. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Ich sage Ihnen: Das geht nicht. Da werde ich auch misstrauisch. Eigentlich müsste jeder Bürger misstrauisch werden, wenn es etwas kostenlos, umsonst, gibt; denn auch Photovoltaikanlage, Windrad, Speicher, Umspannwerke, Netzstabilisierung, Stromleitungen und Anschlussinfrastruktur bis hin zum Stromzähler kosten Geld. Letztendlich muss dieses gesamte System irgendwer bezahlen. Am Ende müssen es doch die Bürgerinnen und Bürger bezahlen, auch wenn Sie jetzt ankündigen, es gäbe etwas kostenlos. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Da wird er lieber weggeschmissen, Herr Wagle!) Das funktioniert einfach nicht. (Claudia Köhler (GRÜNE): So ein Schmarrn!) Weil wir gerade bei der Infrastruktur sind: Da der Strom an sich, den Sie zur Mittagszeit verschenken wollen – – (Katharina Schulze (GRÜNE): Der ist halt da!) – Sie wollen also die Ware Strom verschenken, aber da wir die Ware Strom und das Versorgungsnetz getrennt haben, in diesem Zuge des Unbundlings, (Martin Stümpfig (GRÜNE): Sie wollen den wegschmeißen!) möchte ich schon darauf hinweisen, dass ein sicheres Versorgungsnetz, das auch leistungsfähig ist, benötigt wird, um diesen Strom zu transportieren, (Katharina Schulze (GRÜNE): Genau! Netze ausbauen, das habe ich doch gesagt!) auch wenn Sie ihn kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Aufgabe wird zunehmend anspruchsvoller aufgrund der zunehmenden Anschlussleistungen bzw. auch der dezentralen Einspeisungen, aber auch durch die zunehmende Zahl an Bedrohungen. Wir haben es gesehen: Drohnenanschläge auf Masten, aber auch auf die IT der Versorger. Es wird immer aufwendiger, das zu schützen, und auch kostenintensiver. Außerdem sollten alle Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Gewissheit haben, dass bei Störungen des Netzes jemand kommt und die Störungen auch beseitigt, den Schaden also behebt. Das gehört auch zu der Bereitstellung der Infrastruktur und zu den Kosten, die nebenher anfallen. Es ist also nicht nur der Strom, der kostenlos zur Verfügung gestellt wird, sondern auch dies. Daher komme ich zu meiner Anmerkung am Anfang zurück: Bei diesem Thema braucht es etwas mehr als nur die Freistromthese: Mehr Ernsthaftigkeit, mehr Verantwortungsbewusstsein wären an dieser Stelle angebracht. Schließlich geht es um Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Existenzen, Arbeitsplätze und auch um die Zukunft unseres Landes Bayern. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Oskar Lipp für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Oskar Lipp AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Heute behandeln wir auf Vorschlag der GRÜNEN eine Aktuelle Stunde mit dem Titel: "Unabhängig. Bezahlbar. Bayerisch. Freiheitsrevolution aus Steckdose und Speicher." Der Titel klingt, könnte man sagen, nett oder schön. Aber leider ist es eine grüne Märchenstunde, und das zu Beginn unseres heute lang anhaltenden Plenums. Die Wirklichkeit ist doch: Abhängigkeit, Unbezahlbarkeit und Deindustrialisierung. Die Energiewende ist eben kein Freiheitsprojekt, wie Sie es fälschlicherweise betiteln, sondern ein Abhängigkeits- und Verarmungsprogramm. Statt Unabhängigkeit haben uns die GRÜNEN und leider auch CSU und FREIE WÄHLER in neue, gefährliche Abhängigkeiten getrieben, nämlich von China, von Importstrom und von teurem LNG-Gas. Rund 90 % der Solarmodule, Wafer und Lithium-Ionen-Batterien kommen aus China. Seltene Erden, die unter anderem für die Windräder benötigt werden, kommen zu 95 % aus China. Das ist keine bayerische Freiheitsenergie, meine Damen und Herren, das ist chinesische Abhängigkeitsenergie mit grünem Etikett. (Beifall bei der AfD) Zur bayerischen Versorgungssicherheit: In Bayern beträgt die gesicherte Leistung nur noch circa 9 Gigawatt, bei einer Spitzenlast von circa 13 Gigawatt. Das heißt, hier haben wir eine Lücke von 4 Gigawatt. Obwohl Hubert Aiwanger Wirtschaftsminister ist, wurde Bayern vom Stromexporteur zum Stromimporteur. Früher hat Bayern circa 3,2 Terawattstunden Strom im Jahr exportiert, heute müssen wir circa 13 Terawattstunden importieren. Das ist auch die Aiwanger-Bilanz, nämlich von der Stärke zur Abhängigkeit. Besonders dramatisch für unsere Wirtschaft ist: Die Industrie braucht immer Strom, nicht nur zur Mittagszeit. Geht es nach Ihren Vorschlägen, müsste man sagen: Jetzt gibt es keine Mittagspause mehr, jetzt müssen wir noch eine Stunde oder zwei länger produzieren. Die Leute im Betrieb müssen mit dem Mittagessen warten, weil die Sonne gerade so super scheint, und es später, um 15 Uhr, bewölkt ist. Aber die Industrie braucht eben immer Strom, nicht nur mittags, nicht nur für zwei, drei oder fünf Stunden, sondern 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Die Sonne scheint aber meistens unregelmäßig und im Sommer meistens stärker als im Winter. Im Winter scheint sie eben kaum, und dann steht unsere Industrie buchstäblich im Regen. Genau deshalb explodieren doch die Strompreise, meine Damen und Herren. Hier gibt es keinen kostenlosen Strom, so wie Sie es sagen. Genau deshalb, wegen der hohen Steuerlast, verlagern doch die Betriebe ihre Produktion ins Ausland. Das ist eben keine Energiewende, wie Sie von der grünen Seite das betiteln, sondern das ist Deindustrialisierung. Die zweite große Lüge: Wind und Sonne machen Strom billig. Die Energiewende kostet nur eine Kugel Eis. – Ich weiß nicht, was das für eine Kugel Eis sein soll oder wie groß sie ist. Sie haben auch nicht gesagt, was sie kostet. Haben wir eine Hyperinflation, kostet sie vielleicht 1.000 Euro oder 1 Million Euro statt 1 Euro vor ein paar Jahren. Das war eine der dreistesten Verharmlosungen der Energiewende bzw. der deutschen Energiepolitik. Zwischen den Jahren 2000 und 2025 stiegen die Strompreise für die Haushalte um 200 %, für Gewerbe um 164 %. Die EEG-Subventionen summierten sich auf über 368 Milliarden Euro. Dazu kommen noch Kosten für den Netzausbau, für Speichertechnologien und für sogenannte Netzstabilisierungsmaßnahmen. Hier rechnet PwC bis zum Jahr 2045 mit Gesamtkosten von über 13 Billionen Euro. Meine Damen und Herren, das sind keine Peanuts. Das ist ein Billionen-Desaster auf Kosten unserer Industrie, unseres Handwerks, unseres Mittelstandes und unserer normalen Personenhaushalte, die das alles bezahlen müssen. Die AfD steht bei diesem Thema für einen Gegenentwurf. Wir stehen für echte Heimatenergie: heimisch, grundlastfähig, bezahlbar und souverän. Wir wollen die Reaktivierung abgeschalteter Kernkraftwerke. Wir wollen die Erforschung geologischer Wasserstoffvorkommen in Bayern. Wir wollen die Nutzung heimischer Gas- und Kohlevorkommen. Außerdem wollen wir echte Technologieoffenheit statt grüner Ideologie, die sich zwar als technologieoffen bezeichnet, aber nicht, wenn es um fossile Kraftstoffe oder Brennstoffe geht. (Beifall bei der AfD – Florian von Brunn (SPD): Vor allem Gas und Öl!) Es gibt Berechnungen des EWI, wonach die Strompreise durch die Kernkraft um bis zu 47 % für Haushalte, Gewerbe und Industrie gesenkt werden könnten. Wahre Freiheitsenergie ist eben nicht wetterabhängig und nicht chinesisch; sie ist bayerisch, zuverlässig und industrietauglich. Dafür steht die AfD, für unsere Bürger, für unsere Betriebe und für ein starkes Bayern. (Beifall bei der AfD – Florian von Brunn (SPD): Sie wollen wohl mehr Kernkraftwerke bauen!)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht ebenfalls zehn Minuten Herr Kollege Josef Lausch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrter stellvertretender Ministerpräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne! Fest steht: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat gezeigt, wie gefährlich einseitige Energieabhängigkeiten sind. Jede Kilowattstunde aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse macht uns unabhängiger von Energieimporten aus dem Ausland. Erneuerbare Energien stärken die nationale und regionale Energiesouveränität. Heimische Energiequellen können nur sehr schwer durch geopolitische Krisen, Sanktionen oder internationale Konflikte beeinträchtigt werden. Im Gegenteil: Die regionale Wertschöpfung ist wichtig für Bayern. Klar ist: Bei fossilen Energieträgern fließt ein großer Teil des Geldes ins Ausland. Negativbeispiele sind hier Katar, das sich mit unseren Geldern für fossile Energieträger eine Fußball-WM kaufen konnte, und Russland, das sich mit unserem Geld Panzer und Drohnen gekauft hat. Bei erneuerbaren Energien bleiben die Investitionen, Gewerbesteuer- und Pachteinnahmen bei den Kommunen, bei Bürgergenossenschaften, bei den Stadtwerken, bei den Landwirten und bei mittelständischen Unternehmen. Die Kommunen erhalten durch Windparks und Freiflächen-PV-Anlagen zusätzliche Einnahmen. Auch dies haben wir in Zusammenarbeit mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium durch das Beteiligungsgesetz ermöglicht. Hier profitieren Handwerksbetriebe, die die Anlagen reparieren und instand setzen. Bayern ist Vorbild und Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien. 2024 lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Bayern erstmals bei über 75 %. Deutschlandweit liegt der Durchschnitt leider nur bei 60 %. Bayern ist auch bei den PV-Anlagen bundesweit Spitzenreiter. Aktuell sind hier 31 Gigawatt installiert. Solarstrom ist inzwischen die wichtigste erneuerbare Energiequelle Bayerns. Rechnerisch können bereits Millionen Haushalte mit Solarstrom versorgt werden. Der Freistaat Bayern geht hier als Vorbild voran. Bis Ende 2026 sollen auf rund 1.350 staatlichen Gebäuden PV-Anlagen installiert sein. Wir haben gerade einen Antrag in den Wirtschaftsausschuss eingebracht, wonach auch auf Parkplätzen vor staatlichen Einrichtungen und Behörden PV-Anlagen installiert werden sollen. Das soll auch für die Landwirte eine Vorbildfunktion haben, denen zum Teil leider Gottes Flächen entzogen werden. Auch bei Windkraft sind wir inzwischen, dank der Lockerung der 10-H-Regel, auf einem guten Weg. 2025 wurden 198 Windräder mit insgesamt 1,27 Gigawatt Leistung genehmigt. Das Projekt "Windkümmerer" des bayerischen Wirtschaftsministeriums hat bislang über 350 Windprojekte begleitet. Bemerkenswert ist dabei: Mit einer Genehmigungsdauer von nur acht Monaten für eine Windkraftanlage ist Bayern bundesweit Spitzenreiter. Auch bei der Biomasse sind wir vorne. 15 % der bayerischen Stromerzeugung stammen aus Biogas, 23 % der Wärmerzeugung aus Biomasse. Insgesamt gibt es bei uns rund 2.700 Biogasanlagen. Bayern zeigt: Energiewende und wirtschaftliche Vernunft sind kein Widerspruch. Leider warten viele Betreiber von Biogasanlagen bis heute auf das neue EEG, das uns bereits zum 23. März dieses Jahres von der Bundesregierung versprochen wurde. Der Zeitdruck ist enorm und wird auch von den Investoren als äußerst negativ empfunden. Er ist ein Feind für jeden Investor. Herr Kollege Wagle hat bereits gesagt, dass die Speicher ein Schlüssel der Energiewende sind. Deshalb gibt es die Bayerische Speicherstrategie, die Minister Aiwanger auf die Gleise gesetzt hat. Die Staatsregierung verfolgt hier einen technologieoffenen Ansatz. Gefördert werden hier nämlich unterschiedliche Speicherformen, zum Beispiel Batteriespeicher, Pumpspeicher, Wärmespeicher, dezentrale Hausspeicher und, ganz wichtig, Wasserstoffspeicher. Die Ziele der Speicherstrategie wurden bereits von meinen Vorrednern angesprochen. Der Wasserstoff ist ein Leib- und Magenthema unseres Energieministers. In Bayern sind bereits über 400 Unternehmen im Wasserstoffbündnis Bayern vereinigt. Die erste Wasserstoffleitung soll spätestens 2027 in Betrieb gehen. Damit steht das erste Teilstück des europäischen Wasserstoff-Südkorridors vor der Fertigstellung. Entschuldigen Sie bitte die folgende Bemerkung: Fast schon schizophren ist die Forderung der GRÜNEN nach mehr Wasserstoffförderung, weil die GRÜNEN gleichzeitig den Wirtschaftsminister und die FREIEN WÄHLER scharf für die Ausgaben der Wasserstoffförderung kritisieren. Gut, es ist das Recht der Opposition, gleichzeitig dafür und dagegen zu sein. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehen muss man das nicht. Natürlich hat die Bayerische Staatsregierung auch Forderungen an die Bundesregierung gerichtet. Wir fordern zum Beispiel den schnelleren Ausbau der Stromnetze. Hier muss die Wirtschaftsministerin in die Gänge kommen. Wir fordern die Sicherung der Zukunft der gesamten Biogasbranche. Wir brauchen mehr Planungssicherheit für Biogasanlagen und den Schutz bzw. den Ausbau bestehender Infrastruktur. Biogas ist sowohl grundlastfähig als auch flexibel bei der Stromerzeugung. Wir müssen die Speicher rechtlich besserstellen. Speicher dürfen nicht doppelt mit Netzentgelten und Umlagen belastet werden. Wir fordern außerdem eine weitere Kraftwerkstrategie. Wir brauchen eine ausreichende Leistung für die Dunkelflauten, die wir übrigens ebenfalls mit Biogasanlagen zum Teil erreichen könnten. Hinsichtlich der Windenergie fordern wir die Bundesregierung auf, rechtliche Anpassungen beim Referenzertragsmodell für windschwache Standorte im Süden Deutschlands zu ermöglichen. Die Erhöhung der jährlichen Ausschreibungsmengen auf 14.000 Megawatt sowie eine Sonderausschreibung von 5 Megawatt tut wahrlich not. Ansonsten haben wir in Bayern zahlreiche genehmigte Windkraftanlagen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht gebaut werden. Bürokratieabbau ist schon fast ein Running Gag. Weitere Beschleunigungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wichtig – und ganz wichtig: weniger Berichtspflichten und schnellere Behördenverfahren. Bei der Wasserkraft fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft der kleinen Wasserkraft zu sichern; sie ist für den ländlichen Raum gerade in Südbayern und für die Grundlastversorgung mit erneuerbarem Strom elementar. Die Forderung der GRÜNEN nach Gratis-Mittagsstrom ist schlichtweg abzulehnen, da dieser durch finanzielle Risiken wiederum den Subventionsbedarf erhöht, der an anderer Stelle durch den Steuerzahler getragen werden muss. Außerdem überlastet der Vorschlag das schon jetzt sehr komplexe Abrechnungssystem. Der Vorschlag ist genauso simpel und verkehrt wie der einfache Slogan "Die Sonne schickt keine Rechnung". – Das mag schon sein, aber die Infrastruktur muss auch jemand bezahlen. Dieser Vorschlag ist – entschuldigen Sie den Ausdruck – reine Propaganda. Bayern geht beim Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Jetzt braucht es jemanden beim Bund, der diesen Weg unterstützt mit schnelleren Netzen, besseren Rahmenbedingungen und einer Energiepolitik, die Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz gleichermaßen im Blick behält. Lassen Sie mich noch ein Wort zur Kernfusion sagen. Die Debatte rund um die Kernfusion erinnert mich tatsächlich an das Zitat von Kaiser Wilhelm II., der gesagt hat, das Automobil sei eine vorübergehende Erscheinung, er glaube an das Pferd. Oder auch an Angela Merkel, die vor einigen Jahren gesagt hat: "Das Internet ist für uns alle Neuland." Kernfusion – dessen bin ich mir sicher – ist die Zukunft. Bayern ist bei der Forschung zur Kernfusion führend. Wir geben wirklich namhafte Summen aus. Historische Namen wie Pettenkofer, Fraunhofer, von Linde, Diesel, Oskar von Miller, Krauss-Maffei und viele andere verpflichten uns geradezu, bei der Kernfusion voranzugehen. (Florian von Brunn (SPD): So ein Schmarrn!) Und Obacht – fünf Euro ins Phrasenschwein –, die Wahrheit liegt in der Mitte. (Ein Abgeordneter niest) – Gesundheit! (Allgemeine Heiterkeit) Weder die ideologische Überhöhung der Energiewende von links noch die komplette Ablehnung der Energiewende von ganz rechts ist sinnvoll. Ich stelle fest: Bayern ist auf einem guten Weg. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Auch von meiner Seite: Gesundheit. – Als Nächster spricht der Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion.
Florian von Brunn SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Unser heutiges Thema ist, saubere, bezahlbare Energie zu entfesseln. Wenn man das will, dann darf man nicht auf der Bremse stehen. Aber Oberbremserin ist derzeit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Ihre Ausbaubremse – sie nennt es "Redispatch-Vorbehalt" – soll das Stromnetz entlasten. Das würde bei Windenergie und Sonnenkraft aber wie eine Stange wirken, die man bei einem Rad in die Speichen steckt, also katastrophal. Das Vorhaben ist so schlecht, dass es 16 von 16 Bundesländern ablehnen, also alle. Dazu kommt noch: Reiches Bundesnetzagentur will, dass Batteriespeicher Netzentgelte zahlen. Sie will also die Technik verteuern, die das Stromnetz entlastet. Ihre Politik sieht zusammengefasst so aus: Vollbremsung beim Ausbau der Erneuerbaren, Energiespeicher unrentabel machen, dazu teures Gas importieren, also quasi mit Vollgas in die Sackgasse. Aber auch in Bayern geht es eben nicht richtig vorwärts. Obwohl der CSU-Windkraftstopp 10 H ein bisschen reformiert wurde, bekommen unsere weiß-blauen Windräder bei Bundesausschreibungen keinen Zuschlag. Verantwortlich dafür: (Staatsminister Hubert Aiwanger: Ist die Bundesregierung!) Katherina Reiche, ausnahmsweise nicht Sie, Herr Aiwanger. (Heiterkeit – Staatsminister Hubert Aiwanger: Gott sei Dank!) Herr Hofmann, allerdings sitzt ja die CSU mit in der Koalition. Da darf man schon einmal die Frage stellen: Wo ist da Ihr Engagement und Einfluss in Berlin? (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Die SPD auch! – Heiterkeit und Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Thomas Huber (CSU): Ihr seid auch mit dabei!) – Ich glaube aber, es ist Ihre Schwesterpartei! (Michael Hofmann (CSU): Eigentor!) Damit das nicht auffällt, gibt es aber Markus‘ Märchenstunden. Der Ministerpräsident fabuliert gerne über Kernfusion und Mini-Atomkraftwerke. Das ist jetzt offenbar das Programm der CSU. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Herr Lausch, dabei wissen wir, bei der Kernfusion gilt das 30-Jahre-Paradox. Das lautet so: Der entscheidende Durchbruch ist immer noch 30 Jahre entfernt. Das andere Märchen ist das von den Mini-Atomkraftwerken. Der Ministerpräsident hat gesagt, er wolle solche Mini-Atomkraftwerke wie in Kanada. Er hat das behauptet, obwohl es dort überhaupt keine gibt und alle ernst zu nehmenden Prognosen sagen: Mini-Atomkraftwerke bedeuten nicht nur größere Risiken, sie würden auch viel teurer als große Meiler. Lassen Sie mich zusammenfassen: Kernfusion ist vorerst nur ein Traum, und Minimeiler sind viel zu teuer. Das sind also echte Märchen. Wenn aber Markus Söder so engagiert an seinem Märchenbuch schreibt, dann will Hubert Aiwanger natürlich nicht zurückstehen. Jetzt kommen Sie dran. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Ja, endlich!) Sein Märchen lautet: Wir heizen irgendwann mit Wasserstoff. – Dabei sind sich alle unabhängigen Experten einig: Wasserstoff bleibt viel zu teuer und zu knapp und taugt nicht für den Heizungskeller. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Lass dich überraschen!) Wir brauchen ihn stattdessen für die Industrie. Zuallerletzt komme ich auf die AfD. Herr Lipp, neulich hat ja einer Ihrer Kollegen hier doziert, Wohlstand – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – hänge an der Kohle. Ich weiß nicht genau, welche Kohle Sie meinen. Vielleicht die Kohle, die Verwandte von AfD-Abgeordneten in AfD-Abgeordnetenbüros verdienen? (Zurufe von der AfD: Oje!) Aber nicht ernsthaft Stein- und Braunkohle, oder? Lassen Sie sich eines sagen: Kohle, Gas und Atom – das ist bei der Stromerzeugung alles viel, viel teurer als erneuerbare Energien. Sie haben ja heute auch wieder behauptet, Klimaschutz und Energiewende kosteten Billionen, und beziehen sich auf eine Studie von PricewaterhouseCoopers. – Was Sie natürlich nicht sagen: Die haben ausgerechnet, dass ein Weiter-so noch mehr kostet. So geht Lügen durch Weglassen, verehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Öl und Gas aus Russland sind also teuer. Kohle führt zu Luftverpestung, von den Gefahren von Atomkraft ganz zu schweigen. Billiger sind dagegen erneuerbare Energien – saubere Luft, Klimaschutz, intakte Natur. Welche Tür nehmen wir also? (Staatsminister Hubert Aiwanger: Beide!) Lassen Sie uns Druck machen und die Energiewende mit Windkraft und Sonne beschleunigen. Die überschüssige Energie kommt wie in Kalifornien in große Speicher. Die haben in nur fünf Jahren über 17 Gigawatt an Batteriespeichern gebaut und decken so einen großen Teil der Nachfrage am Abend. Tagsüber Sonne tanken, abends einspeisen – das ist die Energiepolitik der Zukunft. Lassen Sie uns für bessere Windkraftbedingungen in Bayern kämpfen! Damit lassen sich im Jahr fast zwei Milliarden Euro beim Netzmanagement sparen. Außerdem brauchen wir nicht Frau Reiches Light-Variante, sondern richtiges Energy Sharing, also die Möglichkeit für Bürgerenergiegenossenschaften, Strom über die Netze zu leiten, damit die Menschen ihren Strom eben von diesen Bürgerenergiegenossenschaften beziehen können. (Staatssekretär Tobias Gotthardt: Könnt ihr in Berlin ändern!) Sie sehen: Bremsen bei der Energiewende ist teuer. Saubere Energie ist bezahlbar. Das ist der Weg, den wir gehen müssen. (Beifall bei der SPD)
Ilse Aigner
Jetzt spricht die Kollegin Jenny Schack für die CSU-Fraktion.
Jenny Schack CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben heute einen Graben aufgemacht, den aufzumachen absolut nicht notwendig war. Ich verstehe es nicht ganz, aber vielleicht könnt ihr mir das nachher näher erklären. (Zurufe von den GRÜNEN: Oje!) – Dieses "Oje!" ist ja eigentlich das, was man dazu sagt, wenn man getroffen ist. Ich würde es gerne darstellen. (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN) Wir sind uns ja einig darüber, dass wir im Bereich Energiepolitik autark – – (Zurufe von den GRÜNEN) – Ja, ihr Lieben, ihr könnt mich ja auch auf dem Gang ansprechen. Ich glaube, das kriegen wir hier ohne Nachfragen hin. Wir sind uns also darüber einig, dass wir im Bereich Energiepolitik unabhängig werden wollen. Daran arbeitet Bayern. Wir sind daran bereits jetzt dran. Wir unterscheiden uns, wenn man so will, vielleicht in der Radikalität und meinetwegen in der Umsetzung. Okay. Aber die Art und Weise, wie das nun geframt wird! Ich habe das heute noch einmal durchgelesen: Das sind alles alte Anträge. Wenn man das, was wir uns heute anhören, im Einzelnen durchgeht, dann stellt man fest: Das sind teilweise alte Reden, die ich von Herrn von Brunn gehört habe; ich habe das schon zigmal gehört. (Florian von Brunn (SPD): Dann haben Sie aber nicht richtig zugehört, weil ich viel Neues gesagt habe!) – Das ist die Antwort auf das, was wir schon zigmal gehört haben, nämlich auf alte Anträge, die wir bereits im Wirtschaftsausschuss hatten und die wir bereits behandelt hatten. Da war nichts Neues dabei. Es wird also etwas recycelt. Ich frage mich, warum das gemacht werden soll. (Florian von Brunn (SPD): Reden Sie doch mal zur Sache!) – Natürlich für die Schlagzeile. natürlich für ein Framing, das verfangen soll. Natürlich wird es solche Schlagzeilen geben. Wir haben ja schon die Pressemitteilungen dazu gesehen. Inhaltlich war absolut nichts Neues dabei. (Zuruf von den GRÜNEN) Es ist ein Graben aufgemacht worden, den aufzumachen, wie gesagt, überhaupt nicht notwendig ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Manches davon ist bereits auf dem Weg. Anderes trägt Überschriften, die, sorry, einer nüchternen Prüfung, wenn wir uns das mal direkt anschauen, nicht standhalten. Martin Wagle hat es vorhin schon ausführlich dargestellt. Deshalb will ich da auch gar nicht in der Tiefe darauf eingehen. Das wissen Sie ganz genau. Entschuldigung, wenn man sagt, wir werfen jetzt drei Stunden "kostenlose" Energie unters Volk, dann heißt das nur, dass Sie Schlagzeilen wollen und hier nicht wirklich inhaltlich arbeiten wollen. (Zuruf von der SPD) Ich will Ihnen gar nichts unterstellen. Ich sehe das auch gar nicht als Angriff. Ich verstehe Ihren Willen, Bayern in der Energiepolitik voranzubringen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Da will ich hin. Wir machen bereits sehr viel. Wir haben vielleicht unterschiedliche Wege. Ich würde gern kurz auf das Biogas eingehen. Das hatte der Kollege etwas kürzer gehalten. Wir haben 2.700 Biogasanlagen in Bayern, die uns mit Strom und Wärme versorgen. Sie sind dann verfügbar, wenn Sonne und Wind Pause machen. In vielen Kommunen ist das keine Zukunftsvision. Das ist dort Lebensrealität. Da kann ich in die eine wie in die andere Richtung schauen. Das werden Sie alle, sofern Sie im ländlichen Bereich unterwegs sind, wissen. Was die GRÜNEN heute als Freiheitsenergie vermarkten, ist genau das, was diese Anlagen seit Jahren bereits leisten: regionale Versorgungssicherheit, steuerbare Erzeugung und Wertschöpfung, die im Ort und vor Ort bleibt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Bayern steht hinter dieser Bioenergie. Das ist kein Nischenthema. Wir wissen und Studien zeigen, dass die Biomasse in Bayern ein technisches Potenzial von rund 30 Terawattstunden Biogas pro Jahr bietet, ohne eben neue Anbauflächen zu nutzen. Derzeit nutzen wir 7 Terawattstunden im Jahr. Das heißt, wir haben ein erhebliches, verantwortungsvoll nutzbares Potenzial nach oben, ohne eben in Flächenkonflikte einzusteigen. Biogas ist also keine Auslauftechnologie, wie es bei der vormaligen Bundesregierung so gerne geframt wurde, sondern eine strategische Ressource für unser zukünftiges Energiesystem. Vor diesem Hintergrund habt ihr, liebe GRÜNE, ja selber verlangt, dass in der EEG-Ausschreibung die Volumina erhöht werden auf 1.500 Megawatt. Wir sagen, das klingt nach einem mutigen Eingriff. Wir wollen als Bayern aber viel mehr, und wir gehen schon viel weiter. Wir sind bereits weiter. (Martin Stümpfig (GRÜNE): 500! Ein Drittel!) Tatsächlich setzt sich Bayern – hören Sie gut zu – auf der Bundesebene eben dafür ein, in den kommenden fünf Jahren deutlich höhere Ausschreibungsvolumina zu nutzen, also mehr zu fordern, als die GRÜNEN hier fordern. Das sind nämlich nicht nur 1.500, sondern 2.500. (Zuruf von den GRÜNEN) Das wird bereits auf Fach- und Bundesratsebene deutlich adressiert. Wir sind in Bayern also schon wesentlich weiter, als die GRÜNEN es fordern. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Ilse Aigner
Frau Kollegin Schack.
Jenny Schack CSU
Und damit sind die GRÜNEN nicht falsch!
Ilse Aigner
Frau Kollegin, die Redezeit wäre beendet!
Jenny Schack CSU
Damit schütten wir die Gräben zu und reden wieder vernünftig miteinander. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Ilse Aigner
Jetzt hat der Kollege Gerd Mannes für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)
Gerd Mannes AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die substanzlosen Vorschläge der grünen Ideologen, die wir heute gehört haben, retten das Klima nicht, hebeln aber die Marktwirtschaft aus. Grüne Energiepolitik steht für planwirtschaftliche Regulierung und Verbotsfetischismus. Frei ist da nichts. Fakt ist: Unabhängig, bezahlbar und bayerisch war unser Energiesystem vor der Energiewende. Es wurde alles sinnfrei zerstört. (Florian von Brunn (SPD): Alter Hut!) Heute haben wir den teuersten Strom weltweit, Herr Brunn! (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) – Doch, das stimmt. – Heute müssen wir im Ausland um Strom betteln und zahlen das Dreifache wie vor 20 Jahren. In extremen Spitzenlastzeiten muss Bayern 80 % des Stroms importieren. Das ist die Wahrheit. Gundremmingen und Isar 2 hatten allein 3 Gigawatt gesicherte Leistung. Aber unsere bayerischen Kernkraftwerke hat man einfach sinnloserweise in die Luft gesprengt – ein absoluter Wahnsinn. (Zuruf von der SPD) Also: Wir stehen heute schlechter da als je zuvor. Unser Kraftwerkspark wurde einfach dem grünen Zeitgeist geopfert. (Zuruf von der SPD) Deutschlands Energieimportabhängigkeit ist sogar gestiegen auf 67 %. Frau Schulze, die Energiewende hat uns nicht frei gemacht. Wissen Sie, was sie getan hat? – Die hat uns handlungsunfähig gemacht. So sieht es aus. (Beifall bei der AfD) Also: Der Atomausstieg und das EEG haben bisher insgesamt 500 Milliarden vernichtet. Und die Redispatch-Kosten: 3 Milliarden Euro pro Jahr. Trotz all dieser Ausgaben sind wir tatsächlich ein energiepolitischer Krüppel im europäischen Verbundnetz. (Widerspruch) – Doch, das ist so! Stromangebot und -nachfrage bringen wir mit Sonne und Wind nicht zusammen. Und wir belasten die Netze unserer Nachbarländer derart, dass wir an Ostern für die Abnahme von Strom bis zu 500 Euro je Megawattstunde haben bezahlen müssen. Was machen wir eigentlich, wenn Frankreich seine Kraftwerksleistungen mal selber braucht? (Zuruf von der SPD) Ich sage es Ihnen: Dann gibt es einen Lastenabwurf, und Teile unseres Landes werden stillstehen. So sieht es aus! Die Industrie flüchtet ins Ausland vor dem deutschen Energiesystem – anders ist es nicht –, und Sie feiern das. Frau Schulze, Sie haben sich selber gefeiert, Sie und Ihre Klima-Ideologen, für die Abwicklung unseres Industriestandorts. Aber ich sage Ihnen etwas: Für die AfD ist das kein Fortschritt. Das ist ein Verbrechen – nichts anderes ist das. Wir müssen sofort Schluss machen mit diesem grünen Staatsversagen. Ich sage Ihnen jetzt auch, was wir brauchen: Schluss mit der ganzen sinnlosen Bürokratie. Die Klimagesetzgebung kostet ungefähr 150 Milliarden Euro im Jahr. Schluss mit dieser unerträglichen Sabotage der eigenen Wirtschaft! Dann noch ein paar technische Aspekte, weil das der eine oder andere Kollege gesagt hat: Es kann ja sinnvoll sein, wenn ein Hausbesitzer eine PV-Anlage aufs Dach draufmacht, installiert, und dazu einen Speicher baut. Alles gut. Aber bitte ohne Subventionen und Vorrangeinspeisung ins Netz. Diese Batterie-Großspeicher sind keine Lösungen langfristiger Art, weil das keine langfristigen Speicher sind, sondern vielmehr Puffer für kurzfristige Regelenergie. In Gundremmingen haben wir jetzt so einen Speicher gebaut, 400 Megawatt Leistung. Ich habe es mir mal angeguckt: Der kann ungefähr so viel Energie speichern, wie das Kernkraftwerk in einigen Minuten produziert hat, nicht mehr. Deswegen ist es so: PV-Strom, den Sie im Sommer erzeugen, können Sie für den Winter natürlich nicht einspeichern. Das ist völlig weltfremd. Sie puffern das nur. Dann noch etwas zum Thema Wasserstoff. Fakt ist – Herr Aiwanger, jetzt kommen Sie dran –: Sie machen immer großspurige Ankündigungen in der Wasserwirtschaft. Da gibt es doch nichts, bezahlbaren Wasserstoff auch nicht. Wenn Sie nachher reden, gackern Sie nicht wie ein Huhn über ungelegte Eier, sondern sagen Sie mal konkret, was Sie da vorhaben. Wir müssen diese ganzen politischen Fehlentscheidungen im Energiemarkt korrigieren. Das bedeutet insbesondere Schluss mit der Subventionierung und der Vorrangeinspeisung ins Netz. Diese Markteingriffe waren ein historischer Fehler. Wir dürfen unsere grundlastfähigen Kraftwerke nicht dauerhaft benachteiligen. Das haben wir in der Vergangenheit gemacht. Das war falsch. Fossile Energien dürfen wir nicht diskriminieren, sondern wir müssen sie rational und marktwirtschaftlich betrachten. (Zuruf von der SPD) Und noch mal ganz, ganz wichtig: Es muss endlich Schluss sein mit der Klimaabzocke! Weg mit dieser CO -Luftsteuer! Das können Sie sich mal merken, Herr von Brunn. Also weg mit dem Verbrennerverbot, weg mit dem Heizungsgesetz! (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Wir brauchen marktwirtschaftliche Prinzipien und Technologieoffenheit und müssen Schluss machen mit dieser verantwortungslosen Politik zum Schaden unserer Heimat. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD)
Ilse Aigner
Jetzt spricht der Kollege Martin Stümpfig für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Photovoltaikanlagen sind so günstig wie nie. Batteriespeicher sind Alleskönner, können auch das Netz stabilisieren. Windkraftanlagen sind enorm effizient. Wärmepumpen können durch neue Techniken fast jedes Gebäude beheizen. Die Digitalisierung erlaubt es automatisch, dass ich zum Beispiel kostengünstigen Solarstrom in der Mittagszeit nutze. Alles das ist die neue Energiewelt, alles das ist möglich, um Geld zu sparen, die Wirtschaft anzukurbeln, um unabhängig zu werden und Klimaschutz zu betreiben. Was kann es Besseres geben? All das bieten uns die Freiheitsenergien. Das wollen wir nutzen. (Beifall bei den GRÜNEN) Angesichts des Krieges im Nahen Osten haben sich viele, viele Länder, auch sehr viele Länder in Europa, auf den Weg gemacht, um genau das zu tun und genau hier wie wir GRÜNE auf die Freiheitsenergien zu setzen. Aber was sehen wir, wenn wir nach Berlin schauen, wenn wir auf die Bundesregierung schauen, wenn wir hier in Bayern schauen? Was tun Sie? – Sie legen gemeinsam mit Katherina Reiche die Axt an die Energiewende in Bayern: Förderung für kleine Photovoltaikanlagen auf den Dächern – gestrichen. Wasserstoffsprinterkraftwerke – gestrichen. Und die Staatsregierung feiert sich neulich noch im Wirtschaftsausschuss dafür, dass Herr Aiwanger sich erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass es jetzt reine Erdgaskraftwerke werden und man nicht mehr einen Wasserstoffhochlauf beachten muss. Er setzt jetzt auf Wasserstoffhausboote. Herr Lausch – er ist jetzt nicht da – hat es gerade noch einmal in seiner Rede erwähnt. Das ist doch ein vollkommener Witz. Das ist doch einfach nur irre; das ist zu irre, um wahr zu sein. (Beifall bei den GRÜNEN) Liebe Kollegin Schack, dazu haben wir auch einen Antrag im Ausschuss. Wir haben übermorgen, am Donnerstag, sechs neue Anträge im Wirtschaftsausschuss. Wenn du dich hier vorbereitest – dich sicherlich schon vorbereitet hast –, wirst du das sehen. Ein Antrag ist zum Biogas. Die Staatsregierung war einmal für Biogas. Anscheinend ist das lang her. Unter Habeck hatten wir Ausschreibungsmengen von 1.300 Megawatt, 1.100 Megawatt letztes Jahr und dieses Jahr. Unter der neuen Bundesregierung mit Katherina Reiche werden sie auf 500 Megawatt zusammengestutzt, ein Drittel dessen, was wir zum Beispiel am Donnerstag fordern. Das ist ein Kahlschlag der 2.700 Biogasanlagen. Dem Kollegen Lausch ist das anscheinend egal; er ist nicht mehr im Raum. Sie machen hier einen Kahlschlag. Da sagen wir nur: Diesen Weg gehen wir GRÜNE nicht mit. (Beifall bei den GRÜNEN) Genauso ist es mit den Back-up-Kraftwerken. Da sagt Frau Reiche: Nein, Bestandsbiogasanlagen dürfen nicht mitmachen. – Herr Aiwanger, ich verstehe Sie nicht. Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass die Bestandsbiogasanlagen auch als Back-up-Kraftwerke stark werden? Warum nicht? – Dazu hört man kein einziges Wort von Ihnen. Das können wir nicht verstehen. (Beifall bei den GRÜNEN) Unsere Biogasanlagen hätten 3.000 Megawatt flexible Leistung; das sind zehn große Gaskraftwerke. Die lassen Sie einfach links liegen. Genauso geht es weiter: Weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern – gestrichen. Sie wollen eine Drei-Prozent-Abregelung einführen. Überall dort, wo wir eine Drei-Prozent-Abregelung für die erneuerbaren Energien haben – das haben wir leider fast in ganz Bayern –, haben neue Wind- und Solaranlagen oder Biogasanlagen keinen Anspruch mehr, dass sie den Strom einspeisen können, dass sie einen Netzanschluss haben, dass sie diesen bei Abregelung rückvergütet bekommen. Das ist wirklich das Aus für die erneuerbaren Energien, und Sie machen das alles mit. Sie sitzen da und begrüßen anscheinend noch, dass jemand in Berlin die Axt an die Energiewende hier in Bayern legt. Das können wir einfach nicht verstehen. (Beifall bei den GRÜNEN) Deswegen kommt auch unser Antragspaket. Deswegen hatten wir gestern gemeinsam mit unserer Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze noch einmal eine Pressekonferenz zu dem Thema; denn wir wollen, dass die Menschen in Bayern profitieren. Vielleicht dies, weil Sie es immer noch nicht verstanden haben: Man kann heute schon, wenn man einen Smart Meter im Haus hat, von den Strompreisen an der Börse profitieren. Man kann hier den Solarstrom zum Nulltarif bekommen. Wir wollen das für alle ausrollen. Ich kann Sie und alle Bedenkenträger hier im Raum – alle Minister, die es immer noch nicht verstanden haben, Herrn Wagle, Frau Jenny Schack, Herrn Lausch – nur einladen: In 14 Tagen ist die Intersolar. Ich lade Sie einfach herzlich ein: Kommen Sie auf die Intersolar. Das Motto ist: Geht nicht, gibt‘s nicht. Es geht alles mit den erneuerbaren Energien; das ist wirklich eine tolle Geschichte. Sie machen uns unabhängig, sie sind bezahlbar, und das alles ist bayerisch. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Jetzt hat der Kollege Steffen Vogel für die CSU-Fraktion das Wort.
Steffen Vogel CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns im Ziel vollkommen einig. Es ist vollkommen klar, dass wir mehr Unabhängigkeit brauchen, dass wir mehr Heimatenergie brauchen, dass wir uns weniger abhängig von Energieimporten aus anderen Ländern machen wollen. Es ist vollkommen klar, dass wir nicht nur einen Ausbau brauchen, sondern dass wir natürlich auch die möglichst effiziente Nutzung von erneuerbaren Energieanlagen brauchen. Es kann nicht im Interesse von irgendjemandem sein, wertvoll erzeugte Energie einfach abzuriegeln oder nicht zu nutzen, sondern all das, was produziert wird, soll und muss natürlich auch entsprechend genutzt werden. Deshalb gibt es Batteriespeicher oder Speicher allgemein. Deshalb gibt es auch intelligente Netze. Deshalb ist vollkommen klar, dass eine leistungsstarke Ladeinfrastruktur Grundvoraussetzung für das Energiesystem der Zukunft ist, vollkommen klar. Eines ist aber nicht klar und ärgert mich: Liebe GRÜNE, das ist tatsächlich unanständig, wie man das Engagement der Menschen, vieler Betriebe, vieler Unternehmen, der Landwirtschaft, der Kommunen in unserem Land, wie man das große Engagement zum Thema Energiewende, das in den letzten zehn, zwanzig Jahren gebracht worden ist, so mit Füßen treten kann, wie Sie als GRÜNE es mit so einem Antrag tun. Das ist unfassbar. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Die GRÜNEN haben in diesem Land seit achtzig Jahren keine Verantwortung. Trotzdem sind wir Nummer eins. Wir sind Nummer eins bei der Photovoltaik. Wir sind Nummer eins bei der Wasserkraft. Wir sind Nummer eins bei der Geothermie. Wir sind Nummer eins bei der Biomasse. Das heißt, bei vier von fünf Energieträgern im erneuerbaren Energiebereich sind wir auf Platz eins! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Wir sind auf Platz eins, und das gerade, weil wir keine GRÜNEN in Verantwortung haben. (Unruhe bei den GRÜNEN) Jetzt kommt das Thema Windkraft. Sie schauen nur in den Rückspiegel. Sie sagen: Wie viele Anlagen sind denn 2024, wie viele 2025 gemacht worden? – Aber Sie schauen nicht durch die Windschutzscheibe nach vorn. Wir haben 820 Anträge im Jahr 2025. 820 Anträge sind dreimal so viele wie 2024 und zwölfmal so viele wie 2023. (Zurufe von den GRÜNEN) Wir haben 700 Anlagen im Genehmigungsverfahren. 700! Wir haben 300 Anlagen, die bereits genehmigt und nur noch nicht gebaut sind. Wir haben allein 198 Genehmigungen im Jahr 2025, doppelt so viele wie 2024. Hören Sie auf, das Engagement der Menschen in diesem Land für die Energiewende schlechtzureden. Hören Sie endlich auf damit! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von den GRÜNEN) Was Sie als Revolution verkaufen, ist nichts anderes als das, was schon längst passiert. Wir haben flexible Netzanschlüsse für Batteriespeicher; sie werden schon längst erprobt. Das Bayernwerk hat Batteriespeicher (Zurufe von den GRÜNEN) und Anfragen für 77 Gigawatt Speicherkapazität: Für 77 Gigawatt! Wir haben in Bayern – heute war es in der "Main-Post" – in Bergrheinfeld ein Gigawatt Großspeicher auf 11,2 Hektar. Auch die Bundesnetzagentur prüft flexible Netzentgelte für die Speicher ab 2027. Deshalb machen Sie hier keine Revolution, sondern Sie bringen einfach noch einmal das vor, was schon längst in unserem Land läuft. Das beste Beispiel, wie Sie unser Land schlechtreden, ist die Ladeinfrastruktur. Sie erwecken den Eindruck, als würden alle in unserem Land nur schlafen. Fakt ist: Jede fünfte öffentliche Ladesäule in Deutschland steht in Bayern, (Martin Stümpfig (GRÜNE): Warum hat uns Nordrhein-Westfalen dann bei den Ladesäulen überholt?) Das heißt, jede fünfte. Wissen Sie, was Sie total verkennen? (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) Die Kraft Bayerns, lieber Herr Stümpfig, verkennen Sie, wenn Sie ausschließlich die öffentliche Ladeinfrastruktur sehen und nicht die private Infrastruktur. 80 % aller Ladevorgänge erfolgen an privaten Ladesäulen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) 80 %! Wir haben eine Million Ladesäulen in Deutschland. Der Schwerpunkt: Wer hat einen starken ländlichen Raum? Wer hat Einfamilienhäuser? Wer hat Zweifamilienhäuser? Wer hat einen ländlichen Raum, der stark ist? – Ich komme aus dem ländlichen Bereich. Nahezu jede landwirtschaftliche Halle hat mittlerweile Photovoltaikanlagen auf dem Dach. Wie viele Leute, private Häuslebesitzer haben denn eine Photovoltaikanlage bei sich auf dem Carport, auf dem Dach usw. und gewinnen damit ihren eigenen Strom? – Sie verkennen die Stärke Bayerns, wenn Sie dieses private Engagement mit Füßen treten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb abschließend: Die GRÜNEN reden über Speicher, wir schaffen sie. Die GRÜNEN reden über Ladeinfrastruktur, wir bauen sie. Die GRÜNEN reden über die Zukunft, wir gestalten sie. Wir brauchen keine grüne Nachhilfe beim Thema Energiewende. Die GRÜNEN haben in achtzig Jahren in Bayern keine Verantwortung in diesem Land oder in der Regierung getragen. Das hat dem Land gutgetan, und es hat auch der Energiewende in diesem Land gutgetan. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 a auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Gesetz zum Schutz von Grundrechten beim Vollzug der Abschiebungshaft (BayAHaftVollzG) (Drs. 19/11151) - Erste Lesung - Die Begründung und die Aussprache werden miteinander verbunden. Damit ergibt sich eine Redezeit von zehn Minuten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Als Erster erteile ich der Abgeordneten Gülseren Demirel für die GRÜNEN das Wort.
Gülseren Demirel GRÜNE
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen hatte ich die Gelegenheit, die Abschiebungshafteinrichtung in Eichstätt zu besuchen. Dort habe ich Menschen getroffen, die, ohne eine Straftat begangen zu haben, hinter verschlossenen Türen sitzen. Diese Menschen dürfen ihre Mobiltelefone nicht nutzen. Ihr Kontakt zur Außenwelt ist eingeschränkt, und über Wochen oder Monate hinweg leben sie in Unsicherheit. Sie haben wenige Möglichkeiten, sich zu beschäftigen, zu lernen oder ihren Alltag sinnvoll zu gestalten, weil für sie ein Arbeitsverbot besteht. Diese Eindrücke haben mich nachdenklich gemacht; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Abschiebungshaft ist keine Strafe, sondern dient lediglich der Sicherung einer Abschiebung und darf deshalb nur als Ultima Ratio, also als letztes Mittel, angeordnet werden. Wer Menschen, die keine Straftäter sind, ihrer Freiheit beraubt, trägt dabei eine ganz besondere Verantwortung. Am 27. April dieses Jahres befanden sich 145 Menschen in den drei bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen. Die Haftdauer reichte von nur einem Tag bis zu 412 Tagen. Dies zeigt: Wir sprechen nicht über einen bloßen Verwaltungsakt, sondern über Freiheitsentziehungen, die sich über viele Monate erstrecken und in die Grundrechte der Betroffenen tief eingreifen können. Daher ist für mich die entscheidende Frage: Wird Bayern seiner Verantwortung ausreichend gerecht? Die konkrete Ausgestaltung der Abschiebungshaft liegt nicht beim Bund, sondern die Länder sind dafür zuständig. Während der Bund die Voraussetzungen und die Anordnungen für die Abschiebungshaft regelt, bestimmen die Länder den Vollzug, also darüber, wie Menschen untergebracht werden und welche Rechte ihnen im Alltag zustehen. Genau dazu besteht in Bayern eine erhebliche Regelungslücke. Bis heute gibt es kein eigenes bayerisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz. Viele zentrale Fragen werden über Verwaltungsvorschriften, Hausordnungen oder die behördliche Praxis geregelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grundrechte dürfen jedoch nicht von der Verwaltungspraxis, einem Personalmangel oder organisatorischen Zufälligkeiten abhängen. Deswegen haben wir GRÜNE uns dazu entschieden, dieses Abschiebungshaftvollzugsgesetz vorzulegen. Mit ihm wollen wir einen klaren gesetzlichen Rahmen für einen der schwersten Grundrechtseingriffe schaffen, die der Staat überhaupt vornehmen kann, nämlich den Entzug der persönlichen Freiheit. Wir stärken mit unserem Gesetz den Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung. Wir schaffen verbindliche Regelungen für die Kommunikation und für Besuchszeiten sowie für die Sprachmittlung. Wir wollen einen klaren Standard bei der Unterbringung, der Betreuung und dem Personal. Vor allem aber stärken wir die Transparenz sowie die parlamentarische Kontrolle. Ein weiterer zentraler Punkt unseres Gesetzes ist die konsequente Umsetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Bereits heute gilt: Abschiebehaft darf nur das letzte Mittel sein. Ob dieser Grundsatz aber tatsächlich gelebt wird, hängt maßgeblich von den rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen vor Ort ab. Studien des Europäischen Migrationsnetzwerks haben gezeigt, dass die Anwendung von Haft und ihrer Alternativen europaweit erheblich variiert. Wo klare gesetzliche Vorgaben bestehen, werden mildere Mittel häufiger geprüft und auch umgesetzt. Genau deshalb verpflichten wir die zuständigen Behörden stärker dazu, Alternativen zur Haft systematisch zu prüfen und ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Freiheitsentzug darf niemals zur Routine werden. Die Frage, wie die Abschiebehaft ausgestaltet wird, ist längst keine bayerische oder deutsche Debatte mehr. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – GEAS – werden in den kommenden Jahren europaweit neue Grenz- und Rückführungsverfahren eingeführt. Das nationale Gesetz wird am kommenden Freitag in Kraft treten. Das Ziel ist eine Beschleunigung der Verfahren und eine effektivere Durchsetzung von Rückführungen. Gleichzeitig entstehen neue Formen des Freiheitsentzugs im Kontext von Asyl- und Grenzverfahren, die den rechtsstaatlichen Rahmen besonders herausfordern werden. Deshalb stellt sich uns zentral die Frage: Welche rechtsstaatlichen Standards gelten, wenn der Staat zur Sicherung eines Verfahrens oder einer Abschiebung Menschen ihrer Freiheit beraubt? Die Europäische Union hält dabei ausdrücklich fest: Freiheitsentzug darf nur als letztes Mittel erfolgen, muss verhältnismäßig sein, muss individuell begründet werden und einer wirksamen richterlichen Kontrolle unterliegen. Auch Alternativen zur Haft sind zwingend zu prüfen. Je stärker europaweit über Grenzverfahren, Rückführungen und Haft diskutiert wird, desto wichtiger, Kolleginnen und Kollegen, wird die Frage sein, ob die Rechte der Betroffenen tatsächlich wirksam geschützt sind oder ob sie nur auf dem Papier bestehen. Daher würde Bayern mit einem Abschiebungshaftvollzugsgesetz keinen Sonderweg beschreiten. Viele Bundesländer wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Hessen und Brandenburg haben ein solches Gesetz schon lange. In diesen Bundesländern sind Mindeststandards festgelegt worden, Rechte verbindlich abgesichert und die Unterschiede zu einer Strafhaft klar herausgearbeitet worden. Damit wird sichergestellt, dass ein schwerwiegender Grundrechtseingriff nicht allein über die Verwaltungspraxis geregelt wird. Zum Beispiel wird in Nordrhein-Westfalen das Telefonieren erleichtert. Die Inhaftierten dürfen ihre SIM-Karte in einfachen Leihhandys nutzen. Sie können Nachrichten schreiben und sind erreichbar. Wir in Bayern ermöglichen den Gefangenen lediglich täglich eine halbe Stunde zum Telefonieren an einem bestimmten Telefon. Die Besuchszeiten sind in NRW von 9 bis 17 Uhr; in Eichstätt ist die Besuchszeit auf nur einige Stunden stark begrenzt. Zwar gibt es in Eichstätt die Möglichkeit, eigene Kleidung zu tragen; aber es fehlt an Waschmaschinen, sodass die Inhaftierten die Anstaltskleidung tragen müssen. Ich erwähne das, um nur einige Beispiele zu nennen. Insbesondere im Lichte der europäischen Entwicklung wird deutlich: Je intensiver über Rückführung, Grenzverfahren und Freiheitsentziehung entschieden wird, desto klarer müssen unsere gesetzlichen Leitplanken sein. Bayern verfügt hingegen bis heute über kein eigenes entsprechendes Gesetz. Dabei geht es nicht um die Frage, ob Abschiebungen stattfinden; vielmehr geht es um die Frage, unter welchen rechtsstaatlichen Bedingungen ein Freiheitsentzug vollzogen wird. Die längste Haftdauer im Abschiebungsvollzug in Bayern lag zuletzt bei 412 Tagen. Das zeigt: Wir reden nicht über kurzfristige Maßnahmen, sondern über Freiheitsentziehungen, die sich über einen erheblichen Zeitraum erstrecken. Wer Menschen die Freiheit entzieht, trägt besondere Verantwortung. Diese Verantwortung verlangt klare Regeln, Transparenz und demokratische Kontrolle. Ein starker Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dort, wo er Freiheit gewährt. Unserer Meinung nach beweist ein starker Rechtsstaat seine Stärke dort, wo er Freiheit entzieht. Genau dafür legen wir heute unseren Gesetzentwurf vor. Unser Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Behörden, stärkt die Rechte der Betroffenen und sorgt dafür, dass Bayern bei einem der schwersten Grundrechtseingriffe des Staates endlich einen klaren gesetzlichen Rahmen erhält. Für mich stellt sich deshalb in den kommenden Beratungen nicht die Frage, ob ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz in Bayern nötig ist. Die Frage lautet vielmehr: Warum verzichtet Bayern bei einem solch gravierenden Eingriff in die persönliche Freiheit bis heute auf eine gesetzliche Regelung? Warum schwächelt der Freistaat ausgerechnet dort, wo Rechtsstaatlichkeit besonders sichtbar werden müsste? (Beifall bei den GRÜNEN) Ich danke Ihnen, dass Sie meiner furchtbaren Stimme gefolgt sind.
Ilse Aigner
Frau Kollegin, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Herr Kollege Vogler hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Matthias Vogler AfD
Frau Kollegin Demirel, ich habe eine Frage: Sie beklagen den Zustand, dass so viele Leute in Haft sind. Aber stimmen Sie mir denn nicht zu, dass die Leute, die in Haft sind, sich a) illegal im Land befinden und b) freiwillig hätten ausreisen können und sollen. Dem sind sie nicht nachgekommen. Deshalb sind sie in Abschiebehaft gekommen. Somit haben es die Menschen doch selbst in der Hand, freiwillig auszureisen, weil sie sich nicht im Land aufhalten dürfen, oder notgedrungen in die Abschiebehaft zu gehen. Wie sehen Sie das Ganze? Stimmen Sie mir nicht zu?
Gülseren Demirel GRÜNE
Ich habe versucht zu erläutern, dass Abschiebevollzug notwendig ist, wenn Menschen sich nicht an die Vorschriften des Rechtsstaats halten. Aber hinsichtlich der Unterscheidung, die dann beginnt, gehen unsere Meinungen auseinander. Menschen, die einen Verwaltungsakt nicht befolgen und nicht freiwillig ausreisen, müssen in Gewahrsam genommen werden. Es handelt sich jedoch nicht um eine Straftat. Wir müssen jedoch darüber diskutieren, wie der Gewahrsam aussieht. Müssen diese Menschen nach denselben Regeln untergebracht werden wie ein Straftäter? Oder muss man das anders handhaben? Das ist der Unterschied. Darum geht es in unserem Gesetz. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Als Nächster hat in der Aussprache Herr Kollege Karl Straub für die CSU-Fraktion das Wort.
Karl Straub CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Demirel, zunächst einmal wünsche ich Ihnen gute Besserung. Gesundheit geht immer vor, auch vor jedem Gesetzentwurf. Ich muss trotzdem noch auf einen Aspekt eingehen. Ich glaube, in den letzten Jahren haben wir in Deutschland die Diskussion etwas verschoben. Menschen stellen bei uns Asylanträge. Das ist ihr gutes Recht. Diese Asylanträge werden entweder angenommen oder abgelehnt. Abgelehnte Asylbewerber haben im Regelfall innerhalb von 30 Tagen unser Land zu verlassen. Ich möchte es noch einmal deutlich sagen. Es müsste keiner in eine Abschiebehafteinrichtung in Bayern gehen. Übrigens werden sehr viele, die sich in einer Abschiebehafteinrichtung befinden, noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Abschiebehafteinrichtung verlassen können, dafür aber ihrer freiwilligen Ausreisepflicht nachkommen müssen. Diese Diskussion wird in Deutschland sehr verkürzt geführt. Momentan reden wir nur noch über Asyl und Abschiebung. Dazwischen steht normalerweise die freiwillige Ausreise. Das ist das Selbstverständliche. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Und trotzdem: Abschiebungshaft ist kein Selbstzweck. Sie ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit eines Menschen und darf deshalb nur unter gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet werden. Genau deshalb gibt es bereits heute rechtsstaatliche, verfassungsrechtliche und europarechtliche Anforderungen. Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN erweckt jedoch den Eindruck, dass dem nicht so ist. Für den Vollzug der Abschiebungshaft bestehen bereits heute tragfähige und rechtssichere Grundlagen. Die bestehenden Regelungen gewährleisten einen rechtsstaatlich einwandfreien Vollzug. Sie erfüllen die Anforderungen des Grundgesetzes und ebenso die Vorgaben des europäischen Rechts. Ein zusätzlicher Regelungsbedarf ist daher nicht erkennbar. Im Gegenteil, das derzeitige System hat sich in der Praxis bewährt. Auf den Vollzug der Abschiebungshaft werden die Regelungen des Strafvollzugsgesetzes nur insoweit entsprechend angewandt, wo dies mit Eigenart und Zweck der Abschiebungshaft vereinbar ist. Dort, wo Besonderheiten bestehen, werden diese durch Hausordnungen der jeweiligen Einrichtungen geregelt. Übrigens habe auch ich Abschiebungshafteinrichtungen besucht. Sie unterscheiden immer die Beratung durch staatliche Beamte und die Beratung durch Wohlfahrtsverbände. Deswegen mache ich den Beamten, die ich kennengelernt habe, ein großes Kompliment, da sie diese Leute unter dem Prinzip der Humanität ordentlich betreuen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) In unserer Praxis liegt der entscheidende Vorteil. Dieses Modell ermöglicht es, flexibel und schnell auf neue Entwicklungen, auf Veränderungen in der Rechtsprechung oder auf konkrete Gegebenheiten vor Ort zu reagieren. Ein starres Gesetz kann diese notwendige Flexibilität nicht leisten. Jede Anpassung würde künftig ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren erfordern. Die einzelnen Einrichtungen – auch das ist die Wahrheit – unterscheiden sich hinsichtlich ihrer baulichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen. Diese Unterschiede können durch individuelle Regelungen vor Ort deutlich besser berücksichtigt werden als durch ein landesweit einheitliches und starres Gesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat sich das Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen. Dieses Gesetz macht genau das Gegenteil. Es schafft zusätzliche Regelungen, will zusätzliche Gremien einführen und zusätzliche Verwaltungsstrukturen schaffen. Auch die Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs trägt den Gesetzentwurf nicht. Der EuGH hat keineswegs festgestellt, dass Bayern oder Deutschland zwingend ein eigenes Abschiebungshaftvollzugsgesetz brauchen. Vielmehr hat er verschiedene Kriterien benannt, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu prüfen sind. Die bestehende bayerische Praxis steht daher keineswegs im Widerspruch zu europarechtlichen Vorgaben. Gravierend sind jedoch die praktischen Folgen einzelner Regelungen. Ihr Gesetzentwurf würde die Abschiebung beispielsweise von Familienverbünden nahezu ausschließen. Ich sage noch einmal sehr deutlich: Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt und zur Ausreise verpflichtet ist, muss unser Land verlassen. Das ist manchmal eine unangenehme Wahrheit. Aber es ist so. Ich glaube, das will auch der Großteil unserer Bevölkerung. Ich möchte die Vielzahl an gut integrierten Menschen hier im Lande erwähnen. Genau diese Menschen haben das Bedürfnis, dass diejenigen, die gehen müssen, auch tatsächlich ihre Pflicht erfüllen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein guter Gesetzentwurf löst reale Probleme. Dieser Gesetzentwurf löst jedoch kein bestehendes Problem. Er schafft zusätzliche Bürokratie, schränkt notwendige Handlungsmöglichkeiten ein, enthält rechtliche Unklarheiten und erschwert die Durchsetzung geltenden Rechts. Die Grundrechte der Betroffenen sind bereits heute umfassend geschützt. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. Ich denke aber, aus meiner Rede ist hervorgegangen, dass wir aus jetziger Sicht den Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Zunächst wird noch hier diskutiert. Herr Kollege Toni Schuberl hat das Wort.
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Kollege Straub, in einem Punkt sind sich alle demokratischen Fraktionen einig: Man braucht Abschiebungen. Als Ultima Ratio muss es dafür ein Gewahrsam geben. An dieser Stelle sind wir uns eigentlich auch einig, zumindest wenn man sich anhört, was gesagt wird. Der Gewahrsam muss jedoch menschenwürdig gestaltet werden. Es gibt Urteile, nach denen dieser in Bayern eben nicht in Ordnung ist. Ich glaube, es war in Coburg. Laut einem Urteil wurden die Menschen dort untergebracht wie Strafgefangene. Das ist so nicht in Ordnung. Das muss anders gestaltet werden. Es gibt eine europäische Richtlinie, die vorschreibt, wie diese Menschen untergebracht werden müssen. Den Inhalt dieser europäischen Richtlinie findet man in unserem Gesetzentwurf wieder. Sie tun so, als wäre in Bayern alles in Ordnung. Man müsse es nur so lassen, wie es ist. Es gibt Missstände, die festgestellt worden sind. Diese lösen wir mit diesem Gesetz.
Ilse Aigner
Herr Kollege – –
Toni Schuberl GRÜNE
Ich will nicht, dass Sie unser Gesetz ablehnen und wir dann in eine Situation kommen, in der ein Gericht sagt: Jetzt müssen wir ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz machen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Karl Straub CSU
Ich kann Ihnen das individuell nicht unterstellen. Ich verfolge zurzeit sehr viele Videos, in denen Parteikolleginnen und -kollegen von Ihnen auftreten. Deswegen habe ich schon sehr starke Zweifel daran, ob die GRÜNEN in ihrer Gesamtheit tatsächlich abschieben wollen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn Sie das hier behaupten, Herr Schuberl, dann glaube ich Ihnen das. Wie gesagt, wenn man solche Videos anschaut (Widerspruch bei den GRÜNEN) – lassen Sie mich doch schnell antworten –, sieht man Diskussionen um das Abschiebeterminal, (Gülseren Demirel (GRÜNE): Was steht denn in unserem Gesetz?) wobei Horrorszenarien heraufbeschworen werden. Dabei äußern sich Parteimitglieder von Ihnen, die grundsätzlich sagen, dass man überhaupt nicht abschieben soll. Das ist ein Fakt. Dem haben Sie jetzt so nicht widersprochen. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Jetzt lassen Sie mich noch auf Ihre Frage antworten, was ich gerne sachlich tun möchte. Defizite und entsprechende Urteile waren der Fall. Auf diese ist immer entsprechend reagiert worden. Die Hafteinrichtungen haben – und das habe ich in meiner Rede auch gesagt – immer flexibel reagiert, um sämtlichen Rechtsprechungen gerecht zu werden. Ich glaube, dafür brauchen wir kein neues Gesetz. Wenn es irgendwo Bedarf gibt, dann müssen wir etwas ändern. Dafür brauchen wir aber kein Gesetz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Als nächster Redner spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Christoph Maier. (Beifall bei der AfD)
Christoph Maier AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf trägt einen schönen Titel. Dieser handelt vom Schutz der Grundrechte, von Menschlichkeit, von Kontrolle und von Rechtsstaatlichkeit. Meine Damen und Herren, in der Politik muss man immer zwischen dem Titel eines Gesetzes und seinem wirklichen Inhalt unterscheiden; denn primär geht es hier nicht um den Schutz von Grundrechten. Die Grundrechte sind bereits geschützt. Hier geht es tatsächlich um die Frage, ob der Staat seine Entscheidungen nach einer rechtsstaatlichen Prüfung durchsetzen kann, und es geht um die Frage, ob eine vollziehbare Ausreisepflicht am Ende auch vollzogen wird oder ob sie in einem Geflecht von Beratungsstrukturen, Beiräten, Petitionen, Sonderrechten und Bürokratie erneut versandet. Abschiebungshaft ist ein Eingriff in die Freiheit der Person, aber sie ist rechtsstaatlich kontrolliert, sie ist verhältnismäßig, sie ist nicht willkürlich, und sie ist sowieso – wie wir bereits gehört haben – das letzte Zwangsmittel, das nur zur Anwendung kommt, wenn freiwillige Ausreisen nicht angenommen werden. Genau hier liegt auch der fundamentale Fehler des Gesetzentwurfs: Die GRÜNEN tun so, als wäre die Abschiebungshaft das Problem. Das eigentliche Problem ist doch ein anderes: Die vollziehbare Ausreisepflicht der Personen wird nicht ernst genommen und in Deutschland viel zu oft nicht vollzogen. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, über die Hälfte aller Abschiebungen in Deutschland scheitert. Die Bürger haben mittlerweile erkannt, dass der Staat entscheidet, prüft, bescheidet, verwaltet und am Ende doch nicht handelt. Deshalb wählen sie die AfD. Ein Staat, der nur noch prüft, begleitet, berät und berichtet und nicht mehr durchsetzt, ist kein Rechtsstaat, und er wird nicht mehr ernst genommen. Er ist die Verwaltung seiner eigenen Ohnmacht. Deshalb darf die Abschiebungshaft nicht zu einem betreuten Aufenthalt umgebaut werden, wie es dieser Gesetzentwurf vorsieht. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, Abschiebungshaft hat einen einzigen klaren Zweck: Sie soll sichern, dass eine bestehende Ausreisepflicht vollzogen wird. Wer diesen Zweck relativiert, der relativiert die Durchsetzung des Rechts. Er legt Schicht um Schicht über den Vollzug: zusätzliche Beiräte, zusätzliche externe Akteure, zusätzliche Beratungsstrukturen, zusätzliche Kommunikationsansprüche, zusätzliche Berichtspflichten und damit zusätzliche Verzögerungsmöglichkeiten für eine Abschiebung. Das ist kein Sicherungsvollzug mehr, sondern ein migrationspolitisch überformter Sondervollzug. Besonders deutlich – das wurde noch nicht angesprochen – wird dies beim Petitionsrecht. Nach diesem Entwurf soll während einer anhängigen Petition von einer Abschiebung grundsätzlich abgesehen werden können. Meine Damen und Herren, das Petitionsrecht ist ein elementares Bürgerrecht. Es dient dazu, Missstände aufzuzeigen. Es darf aber nicht dazu dienen, dass rechtsstaatliche Entscheidungen nicht mehr durchgesetzt werden können. Durch Missbrauch dieses Bürgerrechts darf hier kein Ersatzrechtsmittel geschaffen werden; denn wer aus einer Petition eine faktische Abschiebungsbremse macht, der schafft einen neuen Hebel gegen vollziehbare Ausreisepflichten. Wir als AfD-Fraktion sagen: Das Petitionsrecht darf nicht zur Hintertür werden, um eine rechtmäßige Rückführung immer wieder zu blockieren, wie dies tatsächlich geschieht. Die vorgesehenen Beiräte zeigen die politische Richtung dieses Entwurfs. Kontrolle staatlicher Freiheitsentziehung ist auch in Bayern notwendig; aber diese Kontrolle liegt bei Gerichten, bei Aufsichtsbehörden, beim Parlament und bei rechtsstaatlich legitimierten Stellen. Der Entwurf enthält darüber hinaus eine dauerhafte Einbindung externer Akteure. Wir wissen genau, welche Ziele externe Akteure wie Kirchen, Wohlfahrtspflege und sonstige Organisationen in der Flüchtlingsarbeit verfolgen: Sie wollen weiterhin ihre Einkommen sichern und sind nicht daran interessiert, dass Abschiebungen funktionieren. Hier wird eine Nebenstruktur im Inneren des Vollzugs geschaffen. Hier sollen migrationspolitische Vorfeldstrukturen gesetzlich privilegiert und dauerhaft in den Vollzug eingebaut werden. Aus Rechtsberatung wird in diesem Land Rechtsbeugung, und aus Vollzugsbegleitung wird Vollzugsvereitelung. Doch die AfD wird dies nicht zulassen. Und schließlich noch ein Wort zu den Kosten: Durch den Gesetzentwurf werden neue Strukturen, neue Ansprüche und auch neue Pflichten geschaffen; aber die Kosten bleiben unbeziffert. Das ist keine seriöse Gesetzgebung. Das ist Symbolpolitik auf Kosten des Steuerzahlers. Eines muss hier ganz klar angesprochen werden: Der Entwurf offenbart ein Staatsverständnis, das wir als AfD-Fraktion grundlegend ablehnen. Der Staat erscheint hier nicht als der legitime Träger von Recht und Ordnung, er erscheint hier als Verdachtsobjekt, das Grundrechte unnötig beeinträchtigen würde. Er soll lahmgelegt werden. Das ist eine Logik der Selbstlähmung, welche die GRÜNEN mit Deutschland verfolgen. Die AfD verfolgt ein anderes Staatsverständnis: Unser Staat muss maßvoll sein; aber er muss handeln. Er muss stark sein und muss Grundrechte achten. Er muss kontrolliert werden; aber er darf nicht handlungsunfähig sein. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss dieses Land verlassen, und zwar so schnell wie möglich. Das ist keine Härte, das ist Rechtsstaat. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Alexander Hold.
Alexander Hold FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ja, Menschen sitzen nicht in Abschiebungshaft, weil sie etwas ausgefressen haben. Nein, es handelt sich um Menschen, die schlicht kein Bleiberecht haben, aber nicht freiwillig aus Deutschland ausreisen. Bei ihnen kommt unser Rechtsstaat aufgrund einer Würdigung, die nachprüfbar ist, im Einzelfall zum Ergebnis, dass die Abschiebung gefährdet wäre, wenn man sie nicht in Gewahrsam nimmt. Ich muss diesen wichtigen Punkt wiederholen, weil er tatsächlich entscheidend ist: Abschiebungshaft ist durch freiwillige Ausreise vermeidbar. Die Abschiebungshaft ist für die Inhaftierten ohne Weiteres vermeidbar. Das sollte man schon im Hinterkopf behalten, wenn man bestmögliche Haftbedingungen durchsetzen möchte. Abschiebungshaft darf keine Strafe sein. Dabei müssen die Grundrechte geachtet und gesichert werden. Meine Damen und Herren, die Abschiebungshaft darf sich im Rahmen des mit vertretbaren Mitteln Erreichbaren halten, ohne dass der Rechtsstaat ein schlechtes Gewissen haben müsste. Im Gegenteil ist es eine zwingende Aufgabe des Rechtsstaats, bestehende und vollziehbare Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen. Dabei handelt es sich um etwas anderes als bei einer Strafe. Das ist keine Frage. Die Abschiebungshaft dient allein dem Zweck, die nicht freiwillige Ausreise zu sichern. Deswegen dürfen die Grundrechte der Betroffenen nur soweit erforderlich eingeschränkt werden. Sowohl die EU und der Europäische Gerichtshof als auch der § 62a des Aufenthaltsgesetzes normieren deshalb, dass die Abschiebungshaft in speziellen Haftanstalten vollzogen werden muss. Dies hat unter besonderen Haftbedingungen zu erfolgen. Es gibt gewichtige Gründe, dass bei dieser besonderen Haft nicht einfach die Regeln des Strafvollzugsgesetzes anzuwenden sind. Damit gibt es Gründe für ein eigenes Abschiebungshaftvollzugsgesetz. Deswegen haben mehrere Bundesländer solche Gesetze schon erlassen. Offensichtlich hat dabei der eine vom anderen abgeschrieben, was nicht immer für die Qualität der Gesetze spricht. Sie haben nicht einmal richtig abgeschrieben. Sie haben einfach Ihren Entwurf aus der letzten Legislaturperiode bis auf drei oder vier Wörter, die ich gefunden habe, recycelt. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Der war ja auch gut!) – Aber er ist nicht besser als in der letzten Legislaturperiode. – (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Erstens. Der Gesetzentwurf ist schlicht und einfach unnötig aufgebläht. Schon Artikel 1 ist unnötig. Dort steht unnötigerweise wörtlich, was in § 62a des Aufenthaltsgesetzes bereits steht: die Sache mit den speziellen Haftanstalten. Weiter steht dort, wann die Abschiebungshaft unzulässig ist. Auch das steht schon in § 62 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Das hat dort gar nichts zu suchen. Ein Vollzugsgesetz dient nicht dazu, die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Haft festzulegen, sondern dazu, den Vollzug einer bereits richterlich angeordneten Haft zu regeln. Die materiellen Voraussetzungen werden niemals in einem Vollzugsgesetz geregelt, sondern im Aufenthaltsrecht. Es macht überhaupt keinen Sinn, das zu wiederholen. Das wäre ungefähr so, als würde man in der Strafprozessordnung vorsichtshalber alle Straftatbestände noch einmal reinschreiben, damit sie auch jeder wirklich kapiert. So wird es am Ende nichts mit schlanken Normen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zweitens. Sie schreiben ferner, es dürften nur die Beschränkungen auferlegt werden, die "unumgänglich" sind. Das steht so nicht einmal in den Gesetzen der anderen Bundesländer. Das will auch die EU nicht und hat auch der EuGH so nicht gefordert. Dort ist überall nur von "erforderlichen" Beschränkungen die Rede. Mit der Formulierung "unumgänglich" überfordern Sie die Praxis; denn jede Einzelmaßnahme müsste in einer Art und Weise wasserdicht begründet werden, die das Vollzugspersonal letztlich nicht leisten könnte. In Ihrem Gesetzentwurf steht außerdem, dass Minderjährige nicht in Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht werden dürfen. Wo denn dann? In einer normalen Haftanstalt? – Dann müssten sie von ihren Familien getrennt werden. Wäre das ein geringerer Eingriff? (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Im nächsten Satz schreiben Sie zudem, dass Abschiebungshaft dann unzulässig sei, wenn sie zu einer Familientrennung führe, die das Kindeswohl gefährde. Das heißt im Ergebnis, dass jeder zur Ausreise Verpflichtete, der minderjährige, siebzehnjährige Kinder hat, eigentlich überhaupt nicht in Abschiebungshaft genommen werden kann. Das widerspricht absolut dem Zweck des Instrumentes der Abschiebungshaft. Wann und wo Minderjährige und Familien für die Abschiebungshaft inhaftiert werden können, steht ebenfalls bereits im materiellen Recht im § 62 des Aufenthaltsgesetzes. Dort ist es klarer formuliert und gehört es auch hin. Sie schreiben zudem von einer Informationspflicht und Rücksicht auf religiöse sowie alterstypische Belange. Auch das normiert bereits das Aufenthaltsrecht. Mit Ihren Forderungen bezüglich der Ausbildung des Personals gehen Sie ebenfalls zu weit. In Ihrem Gesetzentwurf steht, dass bei der Auswahl des Personals darauf geachtet werden solle, dass dieses möglichst viele Sprachen spreche. Ich kann nur fragen: Auf welchem Planeten leben Sie? (Heiterkeit bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der CSU) Der Vollzugsdienst ist froh, wenn er überhaupt alle Stellen besetzen kann. Die Menschen mit der in Ihrem Gesetzentwurf geforderten Qualifikation finden Sie vielleicht noch bei der UNO, aber auch dort wahrscheinlich nicht einmal im Bereich des Präsidiums, wenn ich ganz ehrlich bin. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Wir können über den Gesetzentwurf im Detail gerne noch weiter diskutieren. Insgesamt ist dieser jedoch weder ein Beitrag zur Verbesserung der Rechtslage noch zur Entbürokratisierung und schon gar nicht zur Vermeidung unnötiger Normen oder zur Verbesserung der Situation von Abschiebungshäftlingen. Wir werden den Gesetzentwurf daher vermutlich nicht positiv begleiten können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Für die SPD spricht Herr Kollege Horst Arnold.
Horst Arnold SPD
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Abschiebungshaft ist ein zwingend notwendiges Rechtsinstitut, um die vollziehbare Ausreisepflicht von Menschen zu gewährleisten, die kein Bleiberecht haben. Das ist im Bundesrecht, im Aufenthaltsgesetz, geregelt. Der EuGH hat uns in einem maßstabsbildenden Urteil vom 10. März 2022 ganz eindeutig ins Stammbuch geschrieben, dass ein deutlicher Unterschied zwischen dem Strafvollzug und der Abschiebungshaft bestehen muss, weil die Umstände des Freiheitsentzugs und der Einschränkung der allgemeinen Persönlichkeitsfreiheit ganz andere sind als beim Vollzug von Straftaten. Das Abschiebungshaftvollzugsgesetz soll in die eigentlichen materiellen Belange nicht eingreifen, die der Ermittlungsrichter bzw. die Ermittlungsrichterin zu prüfen haben. Ich selbst war neun Jahre lang fast ununterbrochen in Zirndorf als Ermittlungsrichter tätig und habe ziemlich viele Abschiebungen durchgeführt. Bezüglich der Frage, warum man Abschiebungen nicht immer durchführen kann: Es gibt im bestehenden Gesetz Hürden, und zwar dann, wenn gesundheitliche Abschiebungshindernisse vorliegen oder die Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer fehlt. All diese Dinge werden schon geprüft, sodass nicht automatisch eine Abschiebungshaft anzuordnen ist. Im Gesetz stehen bereits Hindernisse, die dort zu Recht aufgestellt sind, weil es nicht um die grundsätzliche freiheitsentziehende Maßnahme geht, sondern um das Wie. Wir wissen auch, dass das Landgericht Coburg am 7. November 2022 die Unterbringung eines Abschiebungshäftlings in der JVA Eichstätt verhindert hat, weil damals analysiert worden ist, dass mit Verweis auf die Verschlusszeiten und die Anstaltskleidung die Voraussetzungen in Eichstätt nicht den Maßstäben entsprachen, die der EuGH festgelegt hat. Seit dieser Zeit wurden Verbesserungen vorgenommen. Aufgrund dieser Erkenntnis ist auch unser klares Ziel: Das Ob der Abschiebung regelt das Bundesgesetz, das Wie wird in einem Abschiebungshaftvollzugsgesetz geregelt. Auf diese Art und Weise hat es auch seine Berechtigung. Dass hier in Bayern alles super läuft, haben selbst bayerische Gerichte rechtskräftig widerlegt, und da ist ja auch etwas geschehen. Es werden immer Fehler geschehen. Aber wenn es darum geht, in einem regelbasierten Staat, in dem wir uns als Demokratinnen und Demokraten stets darauf berufen, Grundrechte zu schützen, diese Grundrechte herauszustellen, zu zeigen, dass diese uns wichtig sind, sowie die Würde des Menschen zu berücksichtigen und zu schützen, kann das nach unserem Verständnis niemals eine Frage des Bürokratieabbaus sein. Es ist vielmehr die Pflichtaufgabe einer jeden demokratischen Gemeinschaft, sich darum zu kümmern. Einige Voraussetzungen, die im Gesetzentwurf der GRÜNEN stehen, sind also durchaus wichtig. Auch wenn einige Voraussetzungen sehr ambitioniert sind, wurde dieses Gesetz in Baden-Württemberg in der letzten Legislaturperiode einstimmig unter Verzicht auf die Erste Lesung von den Kolleginnen und Kollegen der CDU und der GRÜNEN beschlossen. (Alexander Hold (FREIE WÄHLER): Das heißt gar nichts!) Die Erfahrungen aus dem jetzigen Vollzug des baden-württembergischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes zeigen, dass dieses weder zum Untergang des Abendlandes noch zum Stillstand der Rechtsordnung geführt hat. Es haben sich die Verhältnisse insgesamt gebessert, und die Netzwerke sind zufriedener damit. Wir dürfen das nicht weiter dramatisieren. Wir haben im Ausschuss über einige Details noch intensiv zu reden. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 19/11979) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Frau Staatsministerin Ulrike Scharf das Wort.
Ulrike Scharf
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die meisten von uns bedeutet "zu Hause" Geborgenheit und Sicherheit. Doch für immer mehr Frauen und ihre Kinder stehen die eigenen vier Wände für Unsicherheit, Angst und Bedrohung. Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben physische und oder sexualisierte Gewalt. Jede vierte Frau erleidet Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Partner. Viele Fälle werden nie angezeigt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, hinter diesen Zahlen stehen Menschen, Mütter, Töchter, Nachbarinnen, Kolleginnen und Frauen, die in Angst leben. Das können wir nicht hinnehmen, und ich sage auch ganz klar: Das nehmen wir nicht hin. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wer Gewalt erlebt, braucht Schutz. Wenn der Mut da ist, Hilfe zu suchen, sind wir auch da. Bayern steht zu seinem Schutzversprechen. Mit dem Gewalthilfegesetz, das wir heute mit der Änderung des AGSG in die Erste Lesung bringen, gehen wir in Deutschland einen wirklich großen Schritt nach vorn. Ab 2027 finanzieren die Länder die Frauenhilfeeinrichtungen. Ab 2032 erhalten von Gewalt betroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das ist ein wirklicher Meilenstein. Bisher waren die Kommunen für den Frauenschutz zuständig. Der Freistaat hat schon immer mit großer Überzeugung freiwillige Unterstützung geleistet. Gemeinsam haben wir ein sehr starkes Hilfenetz ausgebaut: 46 Frauenschutzeinrichtungen, 48 Fachberatungsstellen, 31 Interventionsstellen und 26 Second-Stage-Projekte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesen Einrichtungen arbeiten Menschen, die jeden Tag wirklich Großes leisten: Fachkräfte und Ehrenamtliche, die auffangen, stabilisieren und begleiten. Ihnen gilt mein ganz tiefer Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie sind für die Opfer da, und zwar Tag für Tag, mit schützender Hand und vor allem mit sehr viel Herz. Unsere Fachkräfte in den Frauenhäusern und Beratungsstellen verdienen Respekt und Anerkennung sowie – das ist ganz wichtig – eine verlässliche Finanzierung. Bisher haben wir ihre Arbeit freiwillig unterstützt. Mit dem Gewalthilfegesetz haben sie nun endlich einen festen Anspruch. Das ist aber, wie wir wissen, auch eine große Aufgabe. Wir brauchen 67 Millionen Euro, um unser vorhandenes Hilfenetz zu erhalten. Dazu gehören auch Einrichtungen, die schon bestehen, aber bisher noch keine staatliche Unterstützung erhalten haben. Wir halten also das Bewährte ganz stark und bauen aus, wo es nötig ist. Mein großes Anliegen ist Planungssicherheit für die Träger; das ist absolut entscheidend. Planungssicherheit heißt: Ein Schutzplatz bleibt verfügbar, eine Beratung findet statt, und eine Fachkraft kann auch bleiben. Deshalb erarbeiten wir im Sozialministerium die Ausführungsverordnung. Unser Zentrum Bayern Familie und Soziales übernimmt den Vollzug, das ZBFS bereitet mit Hochdruck ein digitales Verfahren vor. Noch in diesem Sommer wollen wir das Portal für die Anträge öffnen. So gelingt ein reibungsloser Übergang, und so können Träger ganz verlässlich planen. Jetzt kommt es auf uns hier im Landtag an, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn Planungssicherheit ist nur möglich, wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf beraten und vor allen Dingen dann auch verabschieden, am besten noch vor der Sommerpause. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier zeigt unser Staat seine Stärke, und zwar beim Einsatz für Menschen, für Frauen und für Kinder in Not. Ich bin zutiefst überzeugt: Wir müssen auch ein klares Signal aussenden. Geben wir den Frauen in Bayern den Schutz, den sie verdienen, und unterstützen wir die zahlreichen Fachkräfte, die diesen Schutz erst möglich machen. Wir müssen aus meiner Sicht mit dem Gewalthilfegesetz auch das dringende Signal aussenden, dass die Menschen und Frauen mit ihren Kindern nicht allein sind, dass sie sich auf unsere Hilfe verlassen können. – Vielen Dank, und ich freue mich jetzt auf die Beratungen in den Ausschüssen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Jetzt eröffne ich die Aussprache. Als Erste hat die Kollegin Elena Roon für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)
Elena Roon AfD
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen und liebe Zuschauer! Selbstverständlich gilt: Jede Frau und jedes Mädchen, die oder das Opfer von Gewalt wird, braucht Schutz, Beratung und selbstverständlich konkrete Hilfe. Darüber gibt es keinen Streit. Worüber wir aber sehr wohl streiten müssen, ist die politische Unehrlichkeit, mit der dieses Thema behandelt wird. Der Bund schafft überstürzt einen Rechtsanspruch, die Länder sollen ihn ab 2027 mit hohem Eigenanteil umsetzen. Bayern rechnet allein im ersten Jahr mit 67 Millionen Euro; die tatsächlichen Kosten sind nicht absehbar. Das ist keine verantwortungsvolle Politik, sondern organisierte Verantwortungslosigkeit mit Steuergeld. Was wirklich hilft, zeigt ein Blick auf die Welt. Europa weist im Vergleich zu Afrika, Amerika oder Ozeanien deutlich weniger Gewalt gegen Frauen auf. Das zeigt: Wo Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und ein freiheitliches Frauenbild stärker verankert sind, sind Frauen messbar besser geschützt. Trotzdem steigt die Gewalt gegen Frauen in Deutschland und Bayern massiv an. Allein die partnerschaftliche Gewalt in den letzten zehn Jahren ist um 30 % gestiegen. Eifersucht gehört zwar schon immer zu den ältesten und mächtigsten Motiven für Gewalt- und Tötungsdelikte, doch die entscheidende Frage bleibt: Warum nimmt Gewalt gegen Frauen gerade in den letzten Jahren so deutlich zu? – Die Antwort ist wohlbekannt. Wer über Gewalt gegen Frauen spricht und dabei Herkunft, Sozialisation, Frauenbild und kulturelle Prägung der Täter ausklammert, betreibt keine Aufklärung, sondern Realitätsverweigerung. Wir sehen doch, was im polizeilichen Hellfeld geschieht. In München stiegen Vergewaltigungen und besondere schwere sexuelle Delikte von 230 Fällen im Jahr 2021 auf aktuell 383 Fälle an. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Gruppenvergewaltigungen haben sich verdoppelt. Bayernweit nimmt die Zahl ausländischer Tatverdächtiger bei Vergewaltigung in besonders schweren Fällen zu. Bei einem Bevölkerungsanteil von 18 % haben 45 % der Tatverdächtigen keinen deutschen Pass. Ein aktuelles Beispiel aus meiner Heimatstadt Nürnberg zeigt, worüber wir sprechen: Rund um den Hauptbahnhof sollen mehrere Männer aus der Drogenszene minderjährige Mädchen mit Geschenken und Drogen gefügig gemacht und sexuell ausgebeutet haben. Tatverdächtige sind syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft, darunter sogar ein Staatenloser. (Anna Rasehorn (SPD): In meiner Heimatstadt beschäftigt ein AfD-Abgeordneter einen Vergewaltiger!) – Hören Sie einfach nur zu, vielleicht lernen Sie etwas davon! Wer Frauenrechte predigt, aber bei importierter Gewalt und Frauenverachtung schweigt, macht sich nicht nur unglaubwürdig, er zeigt auch, dass er die Ursachen gar nicht bekämpfen will. Das sind keine Unterstellungen der AfD, sondern knallharte Fakten. (Beifall bei der AfD) Das ist eine Realität, mit der viel zu viele Frauen in unserem Land konfrontiert sind. Der Nürnberger Hauptbahnhof war abends noch nie ein angenehmer Ort, aber heutzutage traut sich kaum noch eine Frau freiwillig nach 22 Uhr dorthin. Das ist eine No-go-Area, die Sie politisch zu verantworten haben. Es ist mittlerweile überall so, nicht nur in Nürnberg am Hauptbahnhof. (Kerstin Celina (GRÜNE): Das Thema ist heute das Gewalthilfegesetz!) Wer Frauen tatsächlich schützen will, aber die Ursachen nur halb benennt, bewirkt am Ende gar nichts. Wer Zwangsheirat, Femizide und sexuelle Gewalt bekämpfen will, darf nicht aus Angst vor politischer Unkorrektheit schweigen. (Kerstin Celina (GRÜNE): Themaverfehlung!) Doch damit nicht genug: Auch der Gesetzentwurf selbst bleibt in den entscheidenden Punkten schwach. Zentrale Fragen wie Finanzierung, Anerkennung der Träger, Vermittlungsstellen oder Aufenthaltsprüfung werden auf spätere Verordnungen verschoben. Gleichzeitig behauptet die Staatsregierung, den Kommunen entstünden hier keine Kosten. Im selben Entwurf steht aber, dass sie weiterhin bei ergänzenden Leistungen, Anschlussunterkünften und Second-Stage-Angeboten gefordert bleiben. Das ist wieder einmal Augenwischerei. Wir als AfD sagen ganz klar: Deutschland und Bayern brauchen nicht noch mehr Gesetze, die nur Symptome verwalten. Frauen schützt man nicht mit feministischen Parolen, sondern mit konsequenter Strafverfolgung, harten Urteilen und klaren Konsequenzen. Ausländer, die Frauen misshandeln, die Frauen vergewaltigen, bedrohen oder sogar töten, müssen Deutschland ohne Wenn und Aber verlassen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abgeordneten Kerstin Celina (GRÜNE)) Wir brauchen keine lächerlichen Bewährungsstrafen, keine Abschiebestopps, keine Ausreden, sondern Abschiebungen mit Einreiseverbot ohne Wenn und Aber und ohne Ausreden. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Frau Kollegin, Sie haben noch eine Redezeitverlängerung. – Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Adjei.
Benjamin Adjei GRÜNE
Frau Roon, Sie haben jetzt sehr viel über Gewalt gegen Frauen geredet. Da frage ich Sie: Bei dem Abgeordneten Ihrer Fraktion Andreas Jurca wird ein Mitarbeiter beschäftigt, der verurteilt ist, weil er eine Frau vergewaltigt hat und weil er gewalttätig gegenüber Frauen ist. Wie stehen Sie dazu? (Beifall bei den GRÜNEN)
Elena Roon AfD
Also, mein Kollege Jurca hat Ihnen letztens eine konkrete Antwort geliefert. Wenn Sie zuhören würden, dann hätten Sie ihn verstanden. (Beifall bei der AfD – Doris Rauscher (SPD): Das ist so schwach! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der SPD)
Ilse Aigner
Die nächste Rednerin ist die Kollegin Martina Gießübel für die CSU-Fraktion.
Martina Gießübel CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns für einen Moment einmal Katharina vor, die mitten in der Nacht mit ihren Kindern ihre Wohnung verlässt; nicht deswegen, weil sie verreisen will, nicht deswegen, weil sie Freunde besucht, sondern weil sie Angst hat. Sie hat Angst vor dem Menschen, dem sie eigentlich einmal vertraut oder den sie sogar auch geliebt hat. Sie nimmt nur das Nötigste mit, vielleicht eine Tasche, vielleicht die Lieblingspuppe ihres Kindes, vielleicht wichtige Dokumente; mehr Zeit bleibt ihr nicht. In diesem Moment stellt sich für diese Frau keine juristische Frage. Sie denkt nicht über Zuständigkeiten, Finanzierungssysteme oder Gesetzesparagrafen nach. Sie hat nur eine einzige Frage: Wo finde ich Schutz? Ob eine Frau in einer solchen Situation Hilfe erhält, entscheidet darüber, wie ihr weiteres Leben verläuft. Deshalb ist Gewalt gegen Frauen kein Randthema und keine Privatsache. Sie ist eine Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Die aktuellen Zahlen machen deutlich, wie groß die Herausforderungen sind. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt hat bundesweit erneut einen Höchststand erreicht. Gleichzeitig wissen wir aus wissenschaftlichen Untersuchungen, dass viele Fälle niemals angezeigt werden. Hinter jeder Zahl stehen Frauen und Kinder, die Schutz, Hilfe und eine Perspektive brauchen. Deshalb geht es bei dem heute vorliegenden Gesetzentwurf nicht um eine Finanzierungsumstellung. Es geht schlicht um die Frage, ob wir als Staat unserer Verantwortung gegenüber diesen Frauen und Kindern gerecht werden. Der Bund hat mit dem Gewalthilfegesetz einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen. Bayern hat diesem Gesetz im Bundesrat zugestimmt. Ab dem Jahr 2032 haben Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, gemeinsam mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Bereits ab dem Jahr 2027 tragen die Länder die Verantwortung dafür, ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Hilfesystem sicherzustellen und auch zu finanzieren. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir heute die Voraussetzung dafür, dass Bayern diesen Auftrag erfüllen kann, und das ist doch ein wirklich positives Zeichen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Dabei ist mir eines besonders wichtig: Bayern beginnt hier nicht bei null. Die Ministerin hat es schon ausgeführt: Wir verfügen bereits heute über ein leistungsfähiges und vielfältiges Hilfesystem. Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Interventionsstellen und Second-Stage-Projekte leisten seit vielen Jahren hervorragende Arbeit. Hinzu kommen spezialisierte Einrichtungen für Frauen, die beispielsweise von Menschenhandel, Zwangsheirat oder anderen besonders schwerwiegenden Formen geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Diese Einrichtungen sind weit mehr als nur soziale Angebote. Sie sind oft die erste sichere Tür, die sich für eine Frau in größter Not öffnet. Dort arbeiten Menschen, die zuhören, beraten, begleiten und Schutz geben, Menschen, die Frauen und Kindern helfen, wieder Vertrauen zu fassen und sich ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Deshalb lautet unsere Botschaft heute ganz klar: Wir wollen diese Strukturen nicht ersetzen. Wir wollen sie sichern, stärken und auch weiterentwickeln. (Beifall bei der CSU) Der Kern dieses Gesetzentwurfs ist deshalb ein grundlegender Systemwechsel. Bislang wurden Frauenhäuser und Beratungsstellen über unterschiedliche Finanzierungswege unterstützt, teilweise durch die Kommunen, teilweise durch den Freistaat, aber auch vielfach auf freiwilliger Grundlage. Künftig übernimmt der Freistaat Bayern die Herausforderung der Finanzierung des Frauenhilfesystems. Aus einer freiwilligen Förderung wird eine gesetzlich abgesicherte staatliche Verantwortung. Selbstverständlich dürfen sich die Kommunen hier auch weiterhin beteiligen. Das heißt nicht, dass wir sie da einfach komplett aus der Verantwortung entlassen wollen. Das schafft nämlich auch Planungssicherheit für die Träger, die hier in dem Bereich tätig sind. Vor allem aber schafft es Sicherheit für die Frauen, die auf diese Hilfe angewiesen sind; denn eines darf bei dieser Umstellung nicht passieren: Kein Frauenhaus, keine Beratungsstelle und keine bewährte Einrichtung darf durch diesen Wechsel der Finanzierungsverantwortung in Schwierigkeiten geraten. Das sage ich ganz deutlich. Die Staatsregierung hat deshalb ausdrücklich das Ziel formuliert, zunächst den Bestand zu sichern und den Übergang nahtlos zu gestalten und erst danach das Hilfesystem auf Grundlage einer Entwicklungsplanung weiter auszubauen. Für das Jahr 2027 werden hierfür rund 67 Millionen Euro bereitgestellt. Wir haben das schon gehört. Das zeigt, dass uns der Schutz von Frauen und Kindern nicht nur Worte wert ist. Wir hinterlegen ihn auch finanziell. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zweiter wichtiger Aspekt dieses Gesetzentwurfs ist die möglichst unbürokratische Umsetzung. Wir beschränken uns bewusst auf die landesrechtlich notwendigen Regelungen und übertragen den Vollzug auf das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Das ZBFS verfügt bereits über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich des Opferschutzes und der Förderverwaltung. Wir nutzen vorhandene Kompetenzen, statt neue Strukturen aufzubauen. Das ist effizient, das ist praxisnah, und das ist auch verantwortungsvoll. Die notwendigen Detailregelungen werden in einer Rechtsverordnung ausgestaltet. Dadurch bleibt die notwendige Flexibilität erhalten, um auf künftige Entwicklungen reagieren zu können, ohne ständig neue Gesetzgebungsverfahren durchführen zu müssen. Auch die Verbände unterstützen diesen Weg: Die beteiligten Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Spitzenverbände und die Gleichstellungsstellen begrüßen das Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Die Diskussionen beziehen sich vor allem auf die konkrete Ausgestaltung der Verordnung. Am grundsätzlichen Ziel einer dauerhaft gesicherten Finanzierung des Frauenhilfesystems bestehen dagegen keine Zweifel. Das ist auch ein wichtiges Signal; denn wir reden hier nicht nur über theoretische Konstruktion, wir reden über ein Gesetz, das gemeinsam mit denjenigen umgesetzt werden soll, die tagtäglich Verantwortung für die Betroffenen tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Gewalt wirksam bekämpfen will, darf allerdings nicht erst handeln, wenn Frauen bereits Schutz suchen müssen. Zu einer wirksamen Strategie gegen Gewalt gehören deshalb auch Prävention, Aufklärung und Täterarbeit. Prävention bedeutet, Gewalt möglichst zu verhindern, bevor sie entsteht. Täterarbeit bedeutet, Gewaltspiralen zu durchbrechen und Wiederholungstaten zu verhindern. Auch deshalb wird Bayern diesen Bereich weiterhin unterstützen. Gleichzeitig bleibt klar: Der Schwerpunkt dieses Gesetzes liegt auf den Opfern, auf den Frauen, die Schutz benötigen, auf deren Kindern, die – oft selbst Mitbetroffene – häusliche Gewalt erleben, und auf den Menschen, die darauf vertrauen müssen, dass unser Staat ihnen in einer Notsituation zur Seite steht. (Beifall bei der CSU) Meine Damen und Herren, denken wir noch einmal an Katharina vom Beginn dieser Rede, an die Frau, die mitten in der Nacht ihre Wohnung verlassen musste, an die Kinder, die nicht verstehen, warum sie plötzlich ihre vertraute Umgebung zurücklassen müssen. Diese Menschen erwarten in einer solchen Situation keine politischen Debatten, sie erwarten Hilfe, sie erwarten Schutz, und sie erwarten zu Recht, dass unser Staat handlungsfähig ist. Genau dafür schaffen wir heute die Voraussetzungen: Wir stärken den Schutz von Frauen und Kindern, wir sichern bewährte Hilfestrukturen dauerhaft ab, und wir schaffen Planungssicherheit für die Träger. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, hinter jeder Statistik – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Frau Gießübel.
Martina Gießübel CSU
– steht ein Schicksal, und hinter diesem Gesetz steht die Überzeugung, dass Gewalt niemals das letzte Wort haben darf. Die CSU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf deshalb mit Überzeugung zustimmen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Frau Gießübel. – Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr, SPD-Fraktion.
Simone Strohmayr SPD
Liebe Frau Kollegin, Sie haben es ausgeführt: Das Gewalthilfegesetz ist noch ein Gesetz der Ampel-Regierung. Sie haben ausgeführt, dass wir als Bayern im Bundesrat zugestimmt haben. Da ist es natürlich notwendig, dass wir auch die Finanzierung ab dem Jahr 2027 gewähren. Sie haben, genauso wie die Ministerin, mehrmals von Planungssicherheit für die Träger gesprochen, die Sie gewährleisten wollen. Im Haushalt ist das Geld nicht drin. Der Nachtragshaushalt kommt erst im Frühjahr 2027. Ich möchte jetzt einfach ganz konkret fragen: Wie stellen Sie sicher, dass das Geld rechtzeitig bei den Trägern ankommt? Denn nur dann können wir sicherstellen, dass Frauen wirksamen Schutz vor Gewalt bekommen.
Martina Gießübel CSU
Es wird jetzt gerade daran gearbeitet, mit den Trägern engstens in Kontakt zu treten. Das digitale Antragsverfahren wird hier jetzt auch betrieben, sodass die Anträge relativ zeitnah gestellt und dann auch die Auszahlungen rechtzeitig an die Träger geleistet werden können, um die Planungssicherheit sicherzustellen. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Gießübel. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kerstin Celina für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Kerstin Celina GRÜNE
Wenn Frauen nachts mit ihren Kindern im Auto schlafen müssen, weil kein Platz im Frauenhaus frei ist, dann versagt der Staat. Damit das nicht mehr passiert, wurde das Gewalthilfegesetz in Berlin beschlossen, und zwar mit den Stimmen von GRÜNEN, SPD, CDU und CSU. Das ist das Ergebnis jahrelanger Forderungen von Fachberatungsstellen. Dafür einen ganz herzlichen Dank an die Frauenhäuser, an die Fachberatungsstellen, an die Betroffenenverbände und an die feministischen Initiativen! Ein Dankeschön an all diejenigen Menschen und Organisationen, die sich dafür eingesetzt haben, dass dieses Gesetz kommt, die Daten gesammelt und aufbereitet haben, die Presseberichte geschrieben und die Lobbyarbeit für die gemeinsame gute Sache gemacht haben! (Beifall bei den GRÜNEN) Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, ein gutes Gewalthilfegesetz auf Basis der Istanbul-Konvention zu verabschieden, um Frauen unabhängig vom Wohnort und unabhängig von der Kassenlage der Kommunen vor Gewalt zu schützen und um häusliche Gewalt zu verhindern. Der Bund steigt jetzt in die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro ein, und für einen besseren Schutz und eine bessere Beratung von Frauen, die zu Hause von Männern geschlagen und geprügelt werden, fließen 17,5 Millionen Euro von Berlin nach Bayern. Ab 2032 hat jede Frau einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt und auf Beratung. Das ist ein riesiger Fortschritt; denn das ist ein Paradigmenwechsel, und zwar weg von einem Flickenteppich, hin zu einem verlässlichen flächendeckenden Hilfesystem. Aber: Ein Bundesgesetz allein schafft noch keinen Schutzplatz. Diesen Platz muss Bayern schaffen, und Bayern hat bekanntermaßen Nachholbedarf. Seit Jahren kritisieren wir GRÜNE – Sie wissen das, Frau Ministerin –, dass das Hilfesystem zu wenig Plätze, zu wenig Personal und zu wenig Planungssicherheit bietet. Wir haben immer wieder auf Schutzlücken, auf fehlende Barrierefreiheit, auf regionale Versorgungslücken und auf die prekäre Finanzierung vieler Einrichtungen hingewiesen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. 2024 lag die durchschnittliche Auslastung der staatlich geförderten Frauenhäuser in Bayern bei über 81 %. In Mittelfranken lag sie sogar bei über 93 %. Wer solche Auslastungszahlen in der Praxis kennt, der weiß, dass das praktisch eine Dauerkrise bedeutet. 2023 waren 1.422 Frauen in staatlich geförderten Frauenhäusern untergebracht. Die darüber hinaus Schutzsuchenden mussten abgewiesen werden. Gleichzeitig steigt die Gewalt weiter an. 2025 wurden in Bayern 80 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten im häuslichen Kontext. Mehr als 1.100 Frauen wurden Opfer von sexualisierter Gewalt im familiären oder im partnerschaftlichen Umfeld. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, der mehr Schutz gebraucht hätte. Mit dem neuen Gesetz können wir in Bayern jetzt die notwendigen Verbesserungen in Angriff nehmen; auch dank der großzügigen Bundesfinanzierung. Das Thema – so meine ich – hätte ein eigenes Gesetz verdient. Die anderen Bundesländer machen das so. In Bayern werden stattdessen nur Rechtsverordnungen angekündigt und viele wichtige Details dazu eben nicht im Landtag, sondern von den jeweiligen Ministerien festgelegt. Das mag Ihnen, Frau Ministerin, Paragrafen sparen, und es klingt auch bürokratiearm. Für die Träger bedeutet das aber zuallererst einmal eine Unsicherheit. Wir werden in den Ausschussberatungen deshalb genauer nachfragen, wie der zusätzliche Bedarf an Plätzen genau berechnet wird. Wie werden die Träger, die Frauenhausplätze bauen und bereitstellen, zuverlässig, bürokratiearm und auskömmlich finanziert? Wird Bayern mehr Geld in Gewaltprävention investieren? Welches Ziel hat die Staatsregierung bei der Überprüfung der Aufenthaltsdauer der Frauen in Frauenhäusern? Natürlich stellen wir über dieses Gesetz hinaus auch die Frage, wie Bayern mehr günstigen Wohnraum schaffen wird, um den stabilisierten Frauen den Auszug aus dem Frauenhaus in eine normale Wohnung zu ermöglichen; denn eine finanzierbare Wohnung ist die Grundvoraussetzung für einen Neustart. All das wird in Bayern nicht im Detail vom Parlament entschieden. All das steht nicht klar im Gesetz. Genau deshalb tue ich mir auch schwer, der Bayerischen Staatsregierung quasi einen Freibrief dafür zu erteilen, wie dieses Bundesgesetz in Bayern genau umgesetzt wird. Ich mache noch einmal klar und deutlich: Um Frauen vor Gewalt zu schützen, brauchen wir mehr Frauenhausplätze und Fachberatungsstellen, mehr barrierefreie und inklusive Angebote, mehr Unterstützung für Kinder, die Furchtbares miterleben mussten. Außerdem brauchen wir Klarheit darüber, wie viele Frauen bei der Suche nach einem Schutzraum in einem Frauenhaus abgewiesen wurden. Der Schutz von Frauen darf nicht vom Zufall, nicht vom Wohnort, nicht vom Kontostand – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank.
Kerstin Celina GRÜNE
– und nicht davon abhängen, ob irgendwo ein Bett frei ist. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Frau Kollegin Celina. – Die nächste Rednerin ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Frau Kollegin Susann Enders.
Susann Enders FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr verzeichnet das BKA, das Bundeskriminalamt, weit über 180.000 weibliche Opfer häuslicher Gewalt. Die Gewalt gegen Frauen findet aber nicht irgendwo statt, sondern sie findet mitten in unserer Gesellschaft statt: hinter Wohnungstüren, in Partnerschaften, im sozialen Umfeld und damit oft dort, wo Frauen eigentlich Schutz, Vertrauen und Sicherheit erwarten dürfen. Für die Betroffenen bedeutet das Gewalt, Angst, Isolation und Verzweiflung. Oftmals sind auch noch Kinder betroffen, die diese Gewalt miterleben und deren Folgen lange mit sich tragen. Das ist schrecklich, und für uns FREIE WÄHLER ist ganz klar: Wer von Gewalt betroffen ist, muss schnell, unbürokratisch und verlässlich Hilfe erhalten. Genau darum geht es bei diesem Gesetzentwurf. Mit dem Gewalthilfegesetz hat der Bund erstmals einen verbindlichen Rahmen geschaffen. Ab dem Jahr 2032 hat jede Frau, die von häuslicher oder von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen ist, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Außerdem sind die Länder bereits ab dem Jahr 2027 verpflichtet, die notwendigen Schutz- und Beratungsangebote sicherzustellen und zu finanzieren. Diese Verantwortung übernehmen wir als Regierungskoalition in Bayern, hoffentlich mit Ihrer Hilfe – es wäre ein starkes Zeichen, wenn wir hier alle gemeinsam dahinterständen. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Umsetzung rechtzeitig erfolgen kann und die Träger die Planungssicherheit erhalten, die sie dringend benötigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern verfügt bereits über ein leistungsstarkes Gewalthilfesystem. Zum Beispiel leisten Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Interventionsstellen und Second-Stage-Projekte – wir haben es bei den Vorrednerinnen schon gehört – tagtäglich eine hervorragende Arbeit. Dort setzen sich viele Menschen mit einem großen persönlichen Engagement für Betroffene ein. Gleichwohl wissen wir, dass nicht nur die Anforderungen steigen. Auch der Bedarf steigt. Deshalb müssen wir bestehende Strukturen nicht nur erhalten, sondern wir müssen sie dort, wo es notwendig ist, weiter ausbauen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Finanzierung künftig auf einer klaren gesetzlichen Grundlage steht. Einrichtungen erhalten einen Anspruch auf staatliche Finanzierung. Das schafft Stabilität. Bei all der Kritik, die eben in den Reden kam: Das schafft tatsächlich Stabilität, Verlässlichkeit und eine Zukunftsperspektive für die Träger und die Beschäftigten. Bayern stellt hierfür rund 67 Millionen Euro bereit. Das ist eine erhebliche und eine notwendige Investition; denn es geht um den Schutz von Frauen und Kindern. Besonders wichtig ist mir dabei noch ein Punkt: Gewaltschutz bedeutet nicht nur Hilfe im Notfall, sondern Gewaltschutz bedeutet auch Prävention. Wir müssen alles dafür tun, dass Gewalt gar nicht erst entsteht, und zu einem wirksamen Gesamtkonzept gehören Aufklärung, Vernetzung, Beratung, aber auch die Arbeit mit den Tätern. Der Freistaat Bayern unterstützt diese Arbeit bereits seit Jahren und wird dies auch künftig tun; denn der Bedarf ist nach wie vor da, leider. Der Schutz vor Gewalt ist keine freiwillige Leistung; er ist Ausdruck unserer Verantwortung als Staat und als Gesellschaft. Es geht um Würde, es geht um Sicherheit, und es geht um die ganz klare Botschaft, dass im Freistaat Bayern niemand alleingelassen wird, der von Gewalt betroffen ist. Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER steht deshalb hinter diesem Gesetzentwurf. Wir sichern bewährte Strukturen, wir schaffen Planungssicherheit, wir stärken die Hilfsangebote für Frauen und ihre Kinder, und wir setzen damit ein deutliches Zeichen: Bayern steht an der Seite der Betroffenen und nicht an der Seite der Täter. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um positive Begleitung der Beratungen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Enders. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr das Wort.
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum stehen wir heute hier? – Wir stehen heute hier, weil häusliche Gewalt leider immer noch zum Alltag von ganz vielen Frauen und Mädchen gehört. Frauen werden genötigt, bedroht, gestalkt, verletzt, vergewaltigt und vielleicht sogar getötet – entweder mit Worten, mit Fäusten oder online und meistens im eigenen Zuhause. Die Zahlen sind heute schon mehrfach gefallen; ich möchte sie trotzdem noch einmal nennen, sie sind nämlich alarmierend: Im Jahre 2023 wurden in Bayern jeden Tag mehr als 50 Frauen und Mädchen Opfer häuslicher Gewalt. Vergangenes Jahr wurden insgesamt 1.222 Frauen in Bayern Opfer von sexualisierter Gewalt in der Partnerschaft; das sind drei Frauen jeden Tag. Im Schnitt gibt es in Bayern jede Woche mindestens einen versuchten oder vollendeten Mord an einer Frau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das dürfen wir nicht hinnehmen. Noch unter Bundeskanzler Olaf Scholz und der Ampel-Regierung wurde das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Erstmals stellt der Bund jetzt den Ländern finanzielle Mittel für den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen zur Verfügung; das wurde heute schon genannt. Ab 2032 haben Frauen und deren Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Es sollen Frauenhausplätze wohnortnah und vor allem in ausreichender Zahl ausgebaut werden. Es soll fachliche Beratungsstellen geben, die Frauen und Kinder unterstützen. Vor allen Dingen soll der Zugang niedrigschwellig und kostenfrei sein. Der Bund hat die Weichen gestellt, jetzt ist der Freistaat Bayern am Zug. Lassen Sie uns hier in Bayern, Frau Ministerin, mit gutem Beispiel vorangehen. Lassen Sie uns zeigen, dass uns der Schutz von Frauen vor Gewalt wirklich wichtig ist. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten viele Frauenhäuser besucht, und deutlich wurde: Die Kräfte vor Ort arbeiten am Limit, um die Frauen und Kinder bestmöglich zu beschützen. Dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Es ist gut, dass in Bayern jetzt endlich das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz vorliegt. Es ist auch gut, dass der Freistaat Bayern zumindest angekündigt hat, dass die 67 Millionen Euro für das Jahr 2027 zur Verfügung gestellt werden; die stehen nämlich noch nicht zur Verfügung, sehr geehrte Frau Kollegin Enders, wie Sie es gesagt haben, die müssen noch zur Verfügung gestellt werden. Leider bleibt der Gesetzentwurf sehr vage, auch das wurde schon angedeutet. Viele Fragen bleiben offen: Reicht das Geld? Wie können wir den Ausbau von Frauenhausplätzen gestalten? Auch darauf möchte ich noch einmal ganz deutlich hinweisen: Der Kampf gegen häusliche Gewalt bedeutet viel mehr als nur Frauenhausplätze. Wir brauchen Prävention, wir brauchen Second-Stage-Modelle, wir brauchen Beratung, und wir brauchen Täterarbeit. Dies alles muss gesetzlich normiert werden. Es reicht eben nicht aus, wenn das nur in einer Verordnung passiert. Gerade die Täterarbeit ist essenziell und darf nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, als freiwillige Maßnahme angesehen werden. Frauenhausplätze müssen dort entstehen, wo die Frauen leben, wo sie arbeiten, wo ihre Kinder zur Schule gehen. Wenn sie irgendwo entstehen, nehmen die Frauen diese Plätze oft nicht wahr; dann ist es kein echter Gewaltschutz. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Lassen Sie uns damit beginnen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Strohmayr. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal zu holen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 c auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/12044) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Ich eröffne die Aussprache und erteile an Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf beraten wir heute unter anderem einzelne Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung staatlicher Standards für Kommunen. Aufgabe der Kommission war es, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge zum Abbau kostentreibender Vorgaben für die Kommunen zu sammeln, zu bewerten und konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. Wir treiben mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die bereits durch mehrere Modernisierungsgesetze angestoßene Deregulierung und Flexibilisierung weiter voran. Wir wollen den Staat und die Kommunen leistungsfähiger, handlungsfähiger und zugleich bürgernäher gestalten. Künftig soll es zum Beispiel möglich sein, die Leitung der Rechnungsprüfungsämter auch mit Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt zu besetzen. Mit der Öffnung für Angestellte wird dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegengewirkt, und die kommunale Ebene kann die Besetzung der Stellen flexibler vornehmen. In kreisfreien Gemeinden kann schon bisher der Gemeinderat die Personalbefugnisse für Bedienstete bis zur Besoldungsgruppe A 14 bzw. Entgeltgruppe 14 der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister übertragen. Diese erweiterte Übertragung von Personalbefugnissen soll künftig auch den kreisangehörigen großen Kreisstädten ermöglicht werden. Des Weiteren sollen der kommunalrechtliche Abführungsfreibetrag für ehrenamtlich tätige Personen zum 1. Januar 2026 aktualisiert und künftige Änderungen kraft Gesetzes regelmäßig bekannt gemacht werden. Daneben werden Klarstellungen in Artikel 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit aufgenommen. Insbesondere Zweckverbände können so weiterhin Zweckvereinbarungen in bewährter Weise abschließen. Zudem sollen sich künftig auch Wasser- und Bodenverbände an Zweckvereinbarungen beteiligen können. Damit reagieren wir auf jüngste Entwicklungen in der Rechtsprechung, die derzeit für Unsicherheit bei den Kommunen sorgen. Zugleich sollen gesetzliche Nachrangigkeitsklauseln gestrichen werden, um eine intensivere Zusammenarbeit der Kommunen bei Zweckvereinbarungen zu ermöglichen. Die Regelungen im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit werden außerdem insoweit ergänzt, als den Kreisverwaltungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt wird, die vorhandenen Aufgaben im Rahmen beiderseitiger Verwaltungsvereinbarungen als gemeinsame Stelle wahrzunehmen. Wir haben konkrete Wünsche insbesondere von den Landkreisen Hof und Wunsiedel vorliegen, aber wir wollen die Ermöglichung nicht nur auf diese beiden Landkreise beschränken, sondern diese Möglichkeit gleich für alle Landkreise und Städte in Bayern eröffnen. Dies trägt maßgeblich zur Flexibilisierung der bestehenden Zuständigkeitsregelungen der Kreisverwaltungsbehörden bei. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Finanzzuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die Aufgabenübertragung im Rahmen des Zensus 2022 vor. Hierdurch soll der den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden entstandene tatsächliche Mehraufwand abgegolten und dem Konnexitätsprinzip Rechnung getragen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte sehr herzlich um rasche Beratung und dann, wie ich hoffe, eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Löw, AfD. (Beifall bei der AfD)
Stefan Löw AfD
Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzesänderung enthält Unstrittiges, wirft aber auch Fragen auf. Kommen wir erst zum Unstrittigen: Die Erweiterung der Personalbefugnis auf große Kreisstädte hat Sinn. Auch die Öffnung des Amtes des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes für Verwaltungsfachwirte hat Sinn – auch wenn die Staatsregierung auf der einen Seite von Fachkräftemangel spricht, aber auf der anderen Seite so viele Beamte hat wie noch nie. Die Hebung des Steuerfreibetrags für Ehrenamtliche und die künftige einfache Anpassung sind auch sinnvoll; stammt doch der aktuelle Betrag aus dem Jahr 2012. Kommen wir zu den fragwürdigen Punkten, zum Zensusgesetz. Die Fallpauschalen sollen teilweise um mehr als 50 % angehoben werden. Warum war die ursprüngliche Kostenprognose so fehlerhaft? Woraus ergeben sich die Mehrkosten? Warum wurde dies vorher nicht berücksichtigt? Bei der geplanten Kooperation zwischen den Landratsämtern Hof und Wunsiedel wüsste ich gerne, wie und was denn genau geplant ist. Jetzt zu den Zweckverbänden: Mit der Streichung der bisherigen Begrenzung werden Aufgaben zunehmend in Zweckverbände und gemeinsame Einrichtungen verlagert werden können. Die Entscheidungsmacht wandert damit schrittweise aus den gewählten Gemeinderäten in die Verbandsstrukturen. Das Problem ist nicht die Zusammenarbeit selber, das Problem ist die demokratische Kontrolle. Die Verbandsversammlungen bilden die politischen Kräfteverhältnisse der beteiligten Gemeinderäte häufig nicht spiegelbildlich ab und müssen es auch nicht. Deshalb stellt sich die Frage: Wenn künftig immer mehr Aufgaben in Zweckverbänden erledigt werden sollen, wer garantiert dann, dass die demokratische Kontrolle in gleichem Maße erhalten bleibt? Wer schützt die Rechte kommunaler Minderheiten? Wer stellt sicher, dass die Entscheidungen nicht von immer größeren Verwaltungsverbünden getroffen werden, die für die Bürger undurchschaubar werden? Sie sehen, es gibt viele Fragen, und ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Thomas Holz das Wort.
Thomas W. Holz CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommunalpolitik lebt nicht von großen Schlagworten, Kommunalpolitik lebt von funktionierenden Strukturen. Kommunalpolitik lebt davon, dass Bürgermeister, Landräte, Bezirke und ihre Verwaltungen jeden Tag Entscheidungen treffen können, dass Stellen besetzt werden, dass Zusammenarbeit gelingt und dass sich vor allem – und ich glaube, das ist gerade in der jetzigen Zeit besonders wichtig – die Bürgerinnen und Bürger auf eine leistungsfähige Verwaltung verlassen können. Genau darum geht es im Gesetzentwurf. Hier werden keine ideologischen Debatten geführt oder große Überschriften produziert, hier werden konkrete Probleme gelöst, Probleme, die die kommunale Familie schon seit Längerem beschäftigen. Genau deshalb ist es ein guter Gesetzentwurf, ein richtiger Gesetzentwurf. Es wird mehr Flexibilität, mehr Rechtssicherheit und mehr Eigenverantwortung für unsere Kommunen geschaffen, aber vielleicht der Reihe nach. Ein wichtiger Punkt betrifft die Rechnungsprüfungsämter. Bislang war es nur möglich, diese Leitungsfunktionen ausschließlich mit Beamten der QE 3 zu besetzen. In der Theorie mag das sicherlich sehr sinnvoll erscheinen. In der Praxis führt aber leider der Fachkräftemangel inzwischen dazu, dass Stellen lange Zeit gar nicht mehr besetzt werden oder lange Zeit unbesetzt bleiben. Das kann eigentlich niemand wollen. Deshalb wird diese Position künftig für Verwaltungsfachwirte mit entsprechender Erfahrung und Eignung geöffnet. Wir senken dabei im Übrigen nicht die Anforderungen. Im Gegenteil, die kommunalen Gremien müssen weiterhin sicherstellen, dass diese wichtigen, verantwortungsvollen Aufgaben nur fachlich und persönlich geeignete Personen übernehmen. Wir erweitern also die Möglichkeiten, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen. Das ist die ganz pragmatische Antwort auf die Realität in unseren Rathäusern und in unseren Landratsämtern. Ein zweiter Punkt ist die Stärkung der Organisationshoheit unserer 29 großen Kreisstädte. Nach meiner festen Überzeugung und auch Erfahrung müssen Personalentscheidungen dort getroffen werden, wo auch die Verantwortung liegt. Wenn jede Höhergruppierung, jede Personalmaßnahme umfangreiche Befassungen in Gremien erfordert, dann kostet das Zeit, kostet und bindet Ressourcen und verzögert notwendige Entscheidungen teils erheblich. Mit der erweiterten Befugnisübertragung bis zu A 14, EG 14, werden zum einen schnellere Verfahren geschaffen, werden die kommunalen Gremien entlastet und wird gleichzeitig die Eigenverantwortung der kommunalen Ebene gestärkt. Dass das funktioniert, sehen wir schon seit längerer Zeit bei unseren kreisfreien Gemeinden. Auch das ist kein Selbstzweck, meine Damen und Herren. Das ist ein konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau. Besonders wichtig sind mir aber die Änderungen im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit. Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich einig: Die Anforderungen an unsere Kommunen werden immer komplexer. Gerade kleinere Gemeinden und Zweckverbände sind immer mehr darauf angewiesen, Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen, Personal zu teilen oder Leistungen effizient zu organisieren. Die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – der Herr Minister hat es angesprochen – haben in dem Bereich zu einer gewissen Rechtsunsicherheit geführt, ob Zweckverbände Zweckvereinbarungen abschließen dürfen oder nicht. Deswegen wird mit diesem Gesetzentwurf zum einen die notwendige Klarstellung geschaffen, und gleichzeitig werden die Möglichkeiten einer intensiveren interkommunalen Zusammenarbeit gestärkt, gerade im Bereich der Wasserversorgung und der kritischen Infrastruktur. Zudem werden überholte Nachrangigkeitsklauseln beseitigt, Zweckvereinbarungen in größerem Umfang ermöglicht und wird damit ein moderner Rechtsrahmen für leistungsfähige kommunale Daseinsvorsorge geschaffen. Meine Damen und Herren, das ist gelebte kommunale Selbstverwaltung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ebenso zukunftweisend in diesem Bereich ist die Möglichkeit für Kreisverwaltungsbehörden, staatliche Aufgaben künftig als gemeinsame Stelle wahrzunehmen. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und, wie vorher schon erwähnt, des Fachkräftemangels ist es doch nur sinnvoll, Kompetenzen zu bündeln, Doppelstrukturen zu vermeiden und auch Synergien entsprechend zu nutzen. Wer Verwaltung modern denkt, muss Zusammenarbeit ermöglichen statt verhindern, und genau diesen Weg gehen wir hier. Meine Damen und Herren, ein weiterer Baustein dieses Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Finanzzuweisungen für den Zensus 2022. Die Kommunen haben damals erhebliche zusätzliche Aufgaben übernommen, an bayernweit 94 Erhebungsstellen. Im Nachhinein hat sich gezeigt – das passiert halt manchmal –, dass die Kosten tatsächlich deutlich höher waren, als man ursprünglich prognostiziert hatte. Deshalb wird diese Mehrbelastung auch vollständig ausgeglichen, im Übrigen mit über 1,5 Millionen Euro zusätzlich. Meine Damen und Herren, das ist nicht großzügig, das ist in meinen Augen selbstverständlich. (Johannes Becher (GRÜNE): Das ist eine Pflicht!) Der Freistaat steht auch hier ganz klar zu seiner Verantwortung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Änderungen im Kommunalrecht sprechen, dann lohnt sich vielleicht schon einmal ein Blick auf die vergangenen Wochen und Monate, in denen wir den einen oder anderen Vorschlag aus der Opposition diskutieren durften. Die Reformideen gingen ja so weit, dass wir sogar Forderungen hatten, die Abwahl von Bürgermeistern zu ermöglichen. Lassen Sie mich deswegen abschließend für heute noch mal deutlich sagen: Die kommunale Familie braucht keine zusätzlichen politischen Konfliktinstrumente. Was die kommunale Familie braucht, sind praktikable Lösungen für die Herausforderungen des Alltags. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau diese Lösungen liefert der heute vorliegende Gesetzentwurf, und genau deswegen begrüßen die kommunalen Spitzenverbände diesen Gesetzentwurf überwiegend; denn er hilft dabei, qualifiziertes Personal zu gewinnen. Er stärkt die Organisationshoheit unserer Kommunen, er schafft Rechtssicherheit für die interkommunale Zusammenarbeit, er ermöglicht effizientere Verwaltungsstrukturen, und er sorgt dafür, dass unsere Kommunen finanziell nicht auf den Kosten staatlich übertragener Aufgaben beim Zensus 2022 sitzen bleiben. Meine Damen und Herren, das ist moderne Kommunalpolitik: nicht laut, sondern wirksam, nicht ideologisch, sondern praxisorientiert, nicht mit großen Überschriften, sondern mit konkreten Verbesserungen für Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke in ganz Bayern. Auch ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Holz. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Johannes Becher für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Johannes Becher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist in der Tat ein Gesetzentwurf, der sich mit konkreten Lösungen für konkrete Probleme befasst. Man sieht: Die kommunale Ebene hat ein bisschen mitgeschrieben. Das hat dann dazu geführt, dass wir heute eine relativ harmonische Debatte über dieses Thema führen können. Mit dem ersten Punkt wird bei der Rechnungsprüfung eine gewisse Öffnung vorgenommen, weil die Stellen nicht mehr besetzt werden können. Das ist der Tatsache geschuldet, dass wir nicht mehr so viele Leute finden und dass es uns überhaupt nichts bringt, wenn Schlüsselpositionen auf der kommunalen Ebene – ich nenne das Controlling, den sparsamen Umgang mit Steuergeld und die Verwaltung – über Monate hinweg nicht besetzt werden. Deshalb ist hier eine Öffnung sinnvoll. Allerdings denke ich mir oft: Ein bisschen mehr Durchlässigkeit zwischen öffentlicher Verwaltung und freier Wirtschaft würde uns an der einen oder anderen Stelle weiterbringen. Ich habe in Skandinavien gesehen, wie so etwas funktionieren kann. Ich wünschte mir, dass wir diesen Weg auch ein Stück weit verfolgen. Aber dieser Schritt ist aus meiner Sicht nicht zu kritisieren. Der zweite Punkt ist die Organisationshoheit. Die Großen Kreisstädte hätten auch gerne die Befugnis der kreisfreien Städte bei der Einstellung von Personal. Bedenkt man, dass die eine oder andere Große Kreisstadt größer ist als manche kreisfreie Kreisstadt – ich denke an Freising oder an Dachau mit rund 50.000 Einwohnern –, ist es nachvollziehbar, dass hier ein Gleichklang hergestellt werden sollte. Das Weitere regelt ohnehin die Geschäftsordnung, die vor Ort vom jeweiligen Stadtrat zu beschließen ist. Insofern begrüßen wir immer ein Mehr an kommunaler Selbstverwaltung. Der dritte Punkt sind die Wasserzweckverbände. Die Gerichtsentscheidungen des VGH haben zu erheblicher Verunsicherung geführt, wie das der Minister schon ausgeführt hat. Die AfD hat offenbar Probleme mit Zweckverbänden und fragt sich: Oh, was wird denn da gemacht? – Ich kann dazu nur sagen: Zweckverbände sind die Grundlage dafür, dass wir überhaupt noch die Wasserversorgung einigermaßen sicherstellen und die Kosten noch meistern können. Mit ihnen können wir auch das Ausschreibungswesen in den Griff bekommen. Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr und nicht weniger kommunale Zusammenarbeit. Das ist der Schlüssel, mit dem wir zum Erfolg kommen. (Beifall bei den GRÜNEN) Bei diesem Thema kann es zu Rechtsunsicherheiten kommen. Das ist immer dann der Fall, wenn es um Wassergebühren und um Wassergäste geht. Hier stellt sich nämlich die Frage, wer für welchen Unterhalt zu bezahlen hat. Deshalb ist es sinnvoll, dass es eine Klarstellung für die Frage gibt, wer was nach dem Kommunalabgabengesetz zu bezahlen hat. Interessant finde ich den Punkt, bei dem es um die Flexibilisierung der Zusammenarbeit staatlicher Behörden geht. Zunächst einmal ist es löblich, wenn staatliche Behörden miteinander Aufgaben wahrnehmen möchten. Ich habe bisher nicht gewusst, dass diese Behörden nicht einfach zusammenarbeiten dürfen. So sind wir halt einmal. Wenn zwei staatliche Landratsämter zusammenarbeiten wollen, brauchen wir dafür zunächst einmal eine Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage lautet: Ihr dürft das, aber nur dann, wenn ihr vorher der Aufsichtsbehörde Bescheid gegeben habt. Die Aufsichtsbehörde muss diese Zusammenarbeit genehmigen und dann im Amtsblatt verkünden, welche Landratsämter künftig bei welchen Themen zusammenarbeiten dürfen. Das mag verwaltungsjuristisch korrekt sein. Für die Praxis würde ich mir aber wünschen: Zwei Landratsämter beschließen, künftig miteinander zu arbeiten, weil es dann besser geht. Wir sind immer noch sehr formaljuristisch unterwegs. Nach Entbürokratisierung klingt das nicht. Der letzte Punkt betrifft den Zensus. Herr Kollege Holz hat gesagt, der Freistaat würde hier seiner Verantwortung gerecht. Dazu sage ich: Gott sei Dank. Das Konnexitätsprinzip ist nicht nur Verantwortung, sondern auch Pflicht. Das Konnexitätsprinzip wird regelmäßig ausgehöhlt. Umso schöner ist es, wenn es einmal zur Anwendung kommt; dann muss bezahlt werden. Bei diesem Zensus ist eines interessant: Um festzustellen, wie viele Menschen bei uns leben, haben wir 94 Erhebungsstellen benötigt. Dabei entstanden Kosten in Höhe von 27,8 Millionen Euro, und das nur, um festzustellen, wie viele Leute bei uns wohnen. Sollte es uns irgendwann gelingen, die Verwaltungsdigitalisierung so voranzubringen, dass diese Zahlen über eine Verzahnung der Register leicht ermittelt werden können, wird dieser Aufwand nicht mehr nötig sein. Ich hoffe, dass wir künftig nicht mehr 94 Erhebungsstellen brauchen und 28 Millionen Euro aufwenden müssen, um zu wissen, wie viele Menschen bei uns wohnen. Da den Kommunen jedoch dieser Aufwand entstanden ist, müssen wir ihn ihnen auch erstatten. Die AfD wollte noch wissen, warum dafür mehr Geld erforderlich geworden ist. Das steht in der Begründung des Gesetzentwurfs. Ich empfehle Ihnen die Literatur dieses Gesetzentwurfs. Dann werden Sie erkennen, warum diese Kosten entstanden sind. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Bernhard Heinisch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Bernhard Heinisch FREIE WÄHLER
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden mehrere praxisrelevante Änderungen im Kommunalrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu stärken, bürokratische Hürden abzubauen und auf aktuelle Herausforderungen angemessen zu reagieren. Ein wichtiger Punkt betrifft die örtliche Rechnungsprüfung. Bislang durfte die Leitung eines Rechnungsprüfungsamtes ausschließlich durch Beamte der 3. Qualifikationsebene mit entsprechender Laufbahnbefähigung wahrgenommen werden. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels wird die Besetzung dieser Stellen jedoch immer schwieriger. Künftig soll deshalb die Leitung auch durch qualifizierte Verwaltungsfachwirte möglich sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Entscheidend bleiben dabei die erforderliche Erfahrung und die persönliche Eignung. So wird die notwendige fachliche Qualität gesichert und gleichzeitig der Kreis potenzieller Bewerber erweitert. Ein weiterer Baustein ist die Ausweitung personalrechtlicher Befugnisse. Große Kreisstädte sollen künftig, ähnlich wie kreisfreie Städte, die Möglichkeit erhalten, Personalentscheidungen bis zur Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe 14 auf die Oberbürgermeisterinnen bzw. Oberbürgermeister zu übertragen. Dies beschleunigt Verfahren, reduziert Verwaltungsaufwand und stärkt die kommunale Organisationshoheit. Darüber hinaus wird der kommunalrechtliche Abführungsfreibetrag für ehrenamtlich tätige Personen aktualisiert. Der Freibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2026 8.767,25 Euro. Gleichzeitig wird ein Verfahren geschaffen, mit dem künftige Anpassungen infolge von Besoldungserhöhungen regelmäßig und transparent bekannt gemacht werden können. Ergänzend wurden nach der Verbandsanhörung Änderungen im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit aufgenommen. Diese schaffen Rechtssicherheit für Zweckverbände und erleichtern die Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Wasserversorgung. Gleichzeitig werden veraltete Nachrangigkeitsregelungen gestrichen, um moderne und flexible Formen der interkommunalen Kooperation zu fördern. Schließlich wird dem Konnexitätsprinzip Rechnung getragen. Die Erfahrungen aus dem Zensus 2022 haben gezeigt, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten höhere Kosten entstanden sind, als ursprünglich kalkuliert. Durch die Anpassung der Finanzzuweisungen werden Mehrbelastungen nun angemessen ausgeglichen. Insgesamt handelt es sich um einen ausgewogenen Gesetzentwurf, der auf praktische Probleme reagiert, kommunale Gestaltungsspielräume erweitert und die Leistungsfähigkeit unserer Kommunen nachhaltig stärkt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Heinisch. – Für die SPD spricht Frau Kollegin Christiane Feichtmeier.
Christiane Feichtmeier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, der aus meiner Sicht eher einen technokratischen Hintergrund hat. Es geht um mehrere Punkte: um mehr Flexibilität bei der Besetzung von Rechnungsprüfungsämtern, um Personalbefugnisse von Großen Kreisstädten und um Klarstellungen bei Zweckvereinbarungen, um Kooperationen zwischen Landratsämtern zu ermöglichen, sowie um einen nachträglichen Finanzausgleich beim Zensus 2022. Zunächst zu den Rechnungsprüfungsämtern: Bisher müssen deren Leitungen zwingend Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit mit der entsprechenden Qualifikation in der 3. Qualifikationsebene sein. Künftig sollen auch Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt diese Aufgabe übernehmen können, vorausgesetzt, dass Erfahrung und Eignung vorliegen. Gerade kleinere Verwaltungen oder Landratsämter erleben, dass qualifizierte Stellen nicht mehr allein aus dem Kreis der Beamtinnen und Beamten besetzt werden können und eine Öffnung für Verwaltungsfachwirte sinnvoll ist. Ein zweiter Punkt betrifft die Großen Kreisstädte. Wie bei den kreisfreien Städten sollen künftig die personalrechtlichen Befugnisse für Bedienstete bis A14 bzw. Entgeltgruppe 14 auf die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister übertragen werden können. Auch das kann Verfahren beschleunigen und Gemeinderäte entlasten. Wer in einer Großstadt dringend Personal gewinnen will, weiß: Lange Entscheidungswege können im Wettbewerb um Fachkräfte ein echter Nachteil sein. Schnellere Verfahren helfen hier ganz konkret. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Entscheidungen zu Wassergebührensatzungen von Zweckverbänden erhebliche Rechtsunsicherheit ausgelöst. Der Gesetzentwurf stellt nun klar, dass Zweckverbände Zweckvereinbarungen grundsätzlich in gleicher Weise wie Gebietskörperschaften schließen können. Auch das klingt technisch, hat aber große Bedeutung für die Praxis. Auch die geplante Möglichkeit für Kreisverwaltungsbehörden, staatliche Aufgaben als gemeinsame Stelle wahrzunehmen, ist grundsätzlich sinnvoll. Der konkrete Anlass ist die langfristige Kooperation der Landratsämter Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge; denn gerade im ländlichen Raum kann es sinnvoll sein, Spezialwissen und Verwaltungskapazitäten zu bündeln. Gleichzeitig muss aber klar sein: Kooperation darf nicht heißen, dass Personalnot einfach verwaltet wird. Der Freistaat bleibt bei der Pflicht, seine Behörden personell auszustatten. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf löst leider keine strukturellen Finanzprobleme der Kommunen. Er behebt nicht den Fachkräftemangel, und er ersetzt keine echte Strategie zur Entlastung der kommunalen Ebene. Er enthält aber mehrere sachgerechte, überwiegend notwendige und praxistaugliche Änderungen. Wir als SPD werden uns im zuständigen Ausschuss konstruktiv einbringen, die einzelnen Regelungen sorgfältig prüfen und darauf achten, dass die kommunale Praxis tatsächlich entlastet wird. Gleichzeitig verbinden wir dies mit der Erwartung, dass die Staatsregierung bei der kommunalen Verwaltung nicht nur punktuell nachjustiert, sondern die Kommunen finanziell, personell und organisatorisch dauerhaft stärkt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Feichtmeier. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Damit ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD hat Herrn Abgeordneten Ralf Stadler als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie dabei bitte dafür Sorge, dass für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Für diesen Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 16:53 bis 16:57 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Abgeordnete ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist bekannt. Wahlvorgang: zwei Minuten. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 16:58 bis 17:00 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Die Wahl ist damit beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Unruhe) Bitte nehmen Sie Ihre Plätze wieder ein, damit wir die Sitzung fortsetzen können. – Je schneller wir zur Ruhe kommen, desto eher können wir die Sitzung fortsetzen. (Anhaltende Unruhe) Es ist in allen Fraktionen noch relativ viel Unruhe, aber ich nehme an, dass ich Sie hier vorne bei Ihren bilateralen Gesprächen nicht störe. – Jetzt ist es etwas ruhiger. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Elena Roon, Franz Schmid u. a. und Fraktion (AfD) Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer endlich gegenüber dem Bund einfordern und abrechnen! (Drs. 19/9411) Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dierkes für die AfD. (Beifall bei der AfD)
Rene Dierkes AfD
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die bayerischen Steuerzahler finanzieren seit Jahren ein System, das sie langsam, aber sicher ruiniert. Unbegleitete minderjährige Ausländer – kurz umA – kosten den Freistaat und unsere Kommunen jedes Jahr zig Millionen Euro. Und der Bund? – Der Bund schaut weg und lässt uns die Zeche zahlen. Und die Söder-Regierung agiert wie immer wie ein zahnloser Tiger und lässt das mit uns Bayern machen. Deshalb stellen wir als AfD-Fraktion heute klar: Es reicht! Der Landtag muss die Staatsregierung daher auffordern, endlich alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Bund die bislang nicht ausreichend übernommenen Kosten vollständig erstattet. Wir fordern die konsequente Umsetzung des Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2024. Konkret: Der Bund muss mindestens die Hälfte der Kosten übernehmen. Die umA-Pauschale muss wieder eingeführt werden. Es braucht endlich eine wissenschaftlich fundierte Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern und eine Schärfung der Regelungen des VIII. Sozialgesetzbuches, damit die Kinder- und Jugendhilfe nicht länger überfordert wird. Schauen wir auf die Fakten. Bis 2022 gab es noch eine bundesweite Entlastungspauschale für umA in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich. Davon entfielen jährlich 55 Millionen Euro allein auf den Freistaat Bayern. Diese Pauschale wurde gestrichen, obwohl die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer weiterhin hoch ist und sogar steigt. Für die Jahre 2024 und 2025 hat der Freistaat jeweils 75 Millionen Euro veranschlagt, für 2026 und 2027 sind es sogar über 100 Millionen Euro plus weitere Millionen Euro für junge Volljährige. Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Rund 90 % der Antragsteller haben keine Identitätspapiere, keinen Pass, keinen Ausweis, nichts. Das schreit nach Missbrauch. Staatsministerin Ulrike Scharf hat im August 2024 selber gesagt: Die Kostenpauschale darf nicht gestrichen werden. Der Bund muss dynamisch mittragen. – Richtig so! Wo bleibt nun aber die Initiative aus Bayern? Die anderen Länder fordern das schon seit November 2023. Der Freistaat Bayern schweigt jedoch inzwischen. Das ist keine bayerische Politik, das ist Unterwerfung unter eine verfehlte Bundespolitik. Die Jugendhilfe steht vor dem Kollaps. Einrichtungen sind voll, Fachkräfte am Limit. Standards können kaum noch eingehalten werden. Gleichzeitig kommen immer mehr junge Männer – denn das sind die allermeisten –, die angeblich minderjährig sind, aber so oft "zufällig" wie Erwachsene aussehen. Ohne verlässliche Altersfeststellung wird das System weiterhin ausgebeutet. Wir brauchen klare Regelungen, die eine differenzierte Betreuung ermöglichen. Kindeswohl ja, aber nicht auf Kosten unserer eigenen Kinder und Jugendlichen, deren Plätze in der Jugendhilfe verdrängt werden. Meine Damen und Herren, das ist keine Frage der Humanität. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, auch gegenüber den eigenen bayerischen Bürgern. Wir haben eigene Obdachlose, eigene Kinder in Armut und eigene Familien, die auf Hilfe angewiesen sind. (Beifall bei der AfD) Stattdessen wird unser Geld in ein System gepumpt, das keine Obergrenze kennt und in dem der Bund die Verantwortung abwälzt. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe darf nicht zur Blankovollmacht für grenzenlose Zuwanderung werden. Es geht hier nicht nur um Geld, sondern natürlich auch um die innere Sicherheit. Deswegen fordern wir ebenfalls eine wissenschaftlich evidente Altersfeststellung. Viele dieser sogenannten Minderjährigen sind nämlich erwachsene Männer ohne Papiere mit unklarer Vorgeschichte. Immer wieder kommt es zu schweren Straftaten. Denken Sie an den Würzburger Axt-Täter von 2016. Ein angeblich minderjähriger Afghane hat mit Axt und Messer im Regionalzug zugeschlagen und mehrere Menschen verstümmelt im Namen des Islamischen Staates. (Zuruf von den GRÜNEN) Oder der Fall in Pfaffenhofen: Fünf angeblich minderjährige Afghanen haben in einer Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge eine Gruppenvergewaltigung begangen. Ähnliche Vorfälle gibt es bundesweit, in Bayern Hunderte davon: Messerattacken, sexuelle Übergriffe in Unterkünften, Gewalt gegen Einheimische. Viele der Täter tauchen ab, werden vermisst. Wir brauchen endlich eine verlässliche biologische Altersfeststellung und keine Inaugenscheinnahme, bei der indoktrinierte Gutmenschen entscheiden, ob ein Erwachsener ein Minderjähriger ist, und das nur, damit diese Personen in den Genuss der Jugendhilfe und des Jugendstrafrechts kommen. Die AfD fordert daher seit Jahren eine echte Altersfeststellung mit medizinischen Methoden, und sie fordert, dass der Bund seine Pflicht erfüllt und nicht länger auf Bayerns Rücken Politik macht. Werte Kollegen von den Regierungsfraktionen, handeln Sie endlich! Fordern Sie in Berlin laut und deutlich das Geld zurück, das uns zusteht, und medizinische Altersfeststellungen! Setzen Sie sich an die Spitze der Länder, statt hinterherzulaufen! Lassen Sie endlich Ihren Reden und Worten auch Taten folgen! Die bayerischen Kommunen und Bürger erwarten das. Stimmen Sie daher dem Antrag zu! (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Karl Straub für die CSU-Fraktion.
Karl Straub CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Klarstellung für die Besucherinnen und Besucher: Wir haben diesen Antrag bereits im Rechts- und Verfassungsausschuss behandelt. Ich habe jetzt extra im Protokoll nachgelesen. Da hat der Herr Dierkes in zwei, drei Sätzen relativ lieblos diesen Antrag dargestellt. Als die Gegenrede kam, kam auch nichts mehr weiter. Normal wird so etwas in einem Ausschuss ausdiskutiert und dann beschlossen. Herr Dierkes tut so, als würde Bayern in diesem Punkt nichts unternehmen. Ja, die Kosten für Jugendhilfe in dem Bereich sind sehr hoch. Ich bin selber Kreisrat. Deswegen ist es berechtigt, die Forderung an den Bund tatsächlich zu stellen. Auf Initiative von Bayern hat die Jugend- und Familienministerkonferenz einstimmig – alle 16 Bundesländer haben dafür gestimmt – beschlossen, die Kosten beim Bund geltend zu machen. Der Bund wird auch tätig. Unsere Sozialministerin Frau Ulrike Scharf hat sich an den Bund gewendet. Im Bund läuft ein Gesetzgebungsverfahren. Das heißt: Was die AfD hier wieder mit großen Worten fordert, ist am Laufen und wird seitens des Bundes erfüllt werden, auch berechtigterweise erfüllt werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ansonsten kann ich trotz der langen Redezeit nicht mehr dazu sagen. Es sind Punkte enthalten, die tatsächlich erledigt werden müssen. Die werden erledigt. Das macht die Bayerische Staatsregierung. Die Bayerische Staatsregierung und die Regierungsfraktionen waren hier federführend. Das wird erledigt. Deswegen lehnen wir den Antrag genauso wie im Verfassungsausschuss ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Straub. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Gülseren Demirel das Wort.
Gülseren Demirel GRÜNE
Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, diesmal hält meine Stimme. – Kollege Straub hat es schon angesprochen. Das ist ein Antrag der AfD, der im Verfassungsausschuss besprochen worden ist. Immer wieder ist irritierend, aber das ist ein Muster bei Ihnen, bei der AfD-Fraktion, dass Sie in den Ausschüssen zu Ihren eigenen Anträgen zwei Sätze verlieren, aber dann den Antrag hier im Plenum hochziehen. Wenn Sie dann hier am Redepult stehen, blühen Sie auf einmal so was von auf. Da sage ich: null Interesse an fachlichem Austausch – das findet im Ausschuss statt –, sondern vielmehr Show für die Öffentlichkeit, dann aber auch noch mit Falschaussagen und Fake Informationen. Das kennen wir von Ihnen. Das ist nichts Neues. Trotzdem ist es jedes Mal wichtig, da ein bisschen mehr Licht reinzubringen. Das eine ist: Bei dem Antrag, den Sie zu umA gestellt haben, geht es Ihnen gar nicht um die Kosten. Das haben Sie in Ihrer Rede auch sehr deutlich gemacht. Wenn man den Antrag genauer liest, wird man auch feststellen, dass es Ihnen eigentlich darum geht, dass Sie das ganze System stört, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Jugendhilfe kommen, unabhängig vom Alter. Eine wissenschaftlich evidente Begutachtung des Alters gibt es ja schon. Es gibt das Handwurzelröntgen. Das ist das einzige medizinische Mittel, das wissenschaftlich nachgewiesen ist. Andere medizinische Mittel gibt es nicht. Das andere ist ein Clearing-Gespräch. Da vertraue ich vielen Kolleginnen und Kollegen, die nicht blöd oder dumm sind und gar nicht Ihren Rat brauchen in der sozialpädagogischen Arbeit und mit Experten – Medizinern, Sozialpädagogen, Psychologen – ein Clearing-Gespräch abhalten, um eine Altersfeststellung vorzunehmen. Außerdem greift das Sozialgesetzbuch VIII, also das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das die Unterbringung regelt, bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nur bis zur Volljährigkeit. Bei allen anderen Kindern und Jugendlichen, also Deutschen und Jugendlichen, die lange hier leben, ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf junge Menschen bis 24 und sogar 27 Jahre ausgerichtet. Aber bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten wird die Unterbringung nur bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Es war mir wichtig, das Bild, das Sie hier dargestellt haben, und die Schieflage ein bisschen zurechtzurücken. Ansonsten lehnen wir diesen Antrag selbstredend natürlich ab; denn es geht Ihnen um ganz andere Dinge als um eine sachliche Debatte. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Demirel, eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Dierkes, AfD, ist noch rechtzeitig hereingekommen. Bitte schön, Frau Demirel, eine Zwischenbemerkung für Sie. Herr Dierkes, Sie haben das Wort.
Rene Dierkes AfD
Frau Kollegin Demirel, es gibt ein Interview, in dem Sie sinngemäß gesagt haben, dass es gar nicht von Vorteil wäre, das Alter von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sicher festzustellen, weil sie sonst die Privilegien der Jugendhilfe verlören. – Kann es vielmehr sein, dass Sie das Ganze hier aus rein ideologischen Gründen ablehnen und überhaupt kein Interesse daran haben, dass unsere Rechtsstaatlichkeit gewahrt wird?
Gülseren Demirel GRÜNE
Wenn Sie meine Ideologie mit Humanismus beschreiben wollen, sage ich: Ja, ich bin ideologisch. Woher Sie das Zitat aus dem Interview haben, ist mir nicht bekannt. Nennen Sie mir die Quelle. Sagen Sie mir, wo Sie es gelesen haben; denn sonst finde ich es ganz schön unverschämt, so etwas ohne Nachweis einfach in den Raum zu stellen. Aber wir kennen es bei Ihnen ja nicht anders. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Das Wort hat der Kollege Alexander Hold für die FREIEN WÄHLER.
Alexander Hold FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Erklärung, wieso umfassend im jeweiligen Fachausschuss behandelte Anträge der AfD immer wieder hier hochgezogen werden – Anträge, die der AfD im Fachausschuss gerade einmal zwei Sätze wert waren und hier dann für einen Rundumschlag und eine Generaldebatte genutzt werden –, ist ganz einfach. Eins, zwei, drei, vier: Es sind die Kameras, die Sie letzten Endes interessieren, und sonst gar nichts. Wenn Sie ganz ehrlich sind, geben Sie aber in den Kameras auch nicht so ein tolles Bild ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Wenn allerdings nicht nur die Diskussion überflüssig ist, weil wir sie schon einmal geführt und alle Fragen beantwortet haben, sondern wenn auch noch der Antrag überflüssig ist, geht es mir wie dem Kollegen Straub. Dann sind die sechs Minuten Redezeit, die ich habe, einfach zu viel. Viel gibt es dazu nicht zu sagen. Der Antrag ist schlicht und einfach überflüssig, weil sich die Bayerische Staatsregierung schon ganz intensiv und mit Nachdruck sowohl für die Anpassung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen als auch für die Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes einsetzt. Es ist tatsächlich so: Der Bund müsste da mehr übernehmen, und die Kosten sind hoch. Das ist schon richtig. Aber wir tun da alles. Auf Initiative Bayerns, auf unsere Initiative ist bei der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2024 einstimmig ein Beschluss zur Überprüfung der Anpassung des bundeseinheitlichen Rahmens für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer gefasst worden. Tenor des Ganzen ist die Forderung nach finanzieller Mitverantwortung des Bundes und Überprüfung eben auch des Rahmens. Wir haben dazu auch konkrete Vorschläge gemacht. Wir brauchen tatsächlich ein differenziertes Instrumentarium, zum Beispiel lediglich ambulante Maßnahmen für junge Volljährige. Auch bei der Unterbringung und der Versorgung ist durchaus etwas anzupassen. Tatsächlich ist nach intensiver Beratung mit den anderen Ländern ein Großteil der bayerischen Forderungen in der Praxis letzten Endes aufgenommen worden. Die bayerische Sozialministerin hat sich noch einmal mit einem gesonderten Schreiben im Juli 2025 an die Bundesministerin gewandt, und die Bundesministerin Frau Prien hat im September 2025 zugesichert, dass all diese Forderungen der Länder soweit irgendwie möglich im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Punktum, aus. Was wollen wir da letzten Endes noch mehr? – Wir brauchen nicht die AfD, um vernünftige Politik zu machen. Im Gegenteil, ohne sie geht es besser. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf der Abgeordneten Elena Roon (AfD)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung, Herr Hold. Herr Kollege, eine Zwischenbemerkung, wieder von Herrn Abgeordneten Dierkes, AfD. Bitte kommen Sie noch einmal nach vorne. Herr Dierkes, Sie haben das Wort.
Rene Dierkes AfD
Sehr geehrter Herr Kollege Hold, Sie unterstellen, dass Anträge hochgezogen werden, um Öffentlichkeitswirksamkeit auszunutzen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Ja natürlich!) Ich meine, gerade das ist ja der Sinn von Plenardebatten. Ich gebe diesen Vorwurf gerne zurück. Wie stehen Sie denn dazu, dass die Regierungsfraktionen immer wieder sogar unstreitige Anträge und Gesetzentwürfe hochziehen, obwohl offensichtlich ist, dass sie ohnehin die Mehrheit haben? (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold FREIE WÄHLER
Ich war eigentlich der Meinung, dass wir jetzt über Ihren Antrag beraten. Aber selbst zu Ihrem Antrag fällt Ihnen nichts Besseres ein, als über andere Anträge zu reden. Letzten Endes macht es keinen Sinn, das Ganze noch einmal so auszurollen. Man hat manchmal den Eindruck, Sie gehen wie mit dem Nudelholz vor. Nur schlagen Sie nicht damit, sondern Sie walzen alles so lang aus, bis am Ende der Tisch durchscheint. (Ulrich Singer (AfD): Die Frage ist nicht beantwortet!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Hold. – Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.
Horst Arnold SPD
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind natürlich ein Problem nicht nur der Kosten, sondern auch des menschlichen Umgangs. Das Hochziehen Ihres Antrags dient dazu, wiederum eine Diskriminierung zu etablieren dahin gehend, dass die Kosten das Entscheidende wären. Herr Kollege Dierkes, Sie setzen das in Ihrer Zwischenfrage jetzt sogar so hoch an, dass Sie sagen, es gehe um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Ernsthaft? Wird die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land gewahrt, wenn endlich Kosten aus Ihrer Sicht angemessen abgerechnet werden? Das ist eine Verhöhnung im Prinzip jedes einzelnen Schicksals. Wir wissen, dass nahezu alle Menschen dazu geneigt sind, Rechtsräume auszuschöpfen. Das gehört aber zur Freiheit mit dazu. Dieser Antrag ist vollkommen ungeeignet, um sich damit zu profilieren; denn die Kosten, die in dem Zusammenhang angefallen sind, sind Kosten, um jungen Menschen das Schicksal insoweit zu erleichtern und zu verstehen, warum sie da sind. Dass manche möglicherweise hergeschickt worden sind, ist das eine. Aber das andere ist natürlich, dass ein Individuum, ein Mensch als solcher genau denselben Anspruch auf Achtung und Wahrung der Würde hat wie jeder andere auch. Dies auf die Kostenfrage zu übertragen, obwohl tatsächlich in der politischen Praxis viel geschieht! Ich beziehe mich gern auf die Vorredner, um auch die Zeit relativ kurz zu gestalten. Dass viel geschieht, um das einigermaßen zu regeln, ist klar. Wichtiger wäre, dass wir uns einmal die Ursachen ganz genau anschauen. Unbegleitete Minderjährige haben teilweise ein fatales Schicksal, weil sie möglicherweise Kriegswaisen sind, als Minderheit verfolgt wurden bzw. tatsächlich keine andere Chance hatten und haben, als sich aus ihrem eigenen Land herauszubewegen. Ich glaube, es macht den wenigsten Spaß, ihre Heimat zu verlassen. Das ist der eigentliche Punkt. Wir lassen uns von Ihnen bei Kostenregelungen und bei der Prüfung der Rechtsstaatlichkeit nicht nasführen. Die Rechtsstaatlichkeit ist gewahrt, wenn sich die zuständigen Organe darüber verständigen. Wenn das im Bundesrat bzw. mit der Bundesregierung besprochen und ein angemessener Ausgleich gefunden wird, dann müssen keine biologischen oder medizinischen Nachweise geführt werden, ob das jemand ist, der mit 17, 18 oder mit 21 Jahren zu uns gekommen ist. Es geht darum, dieses Problem der menschlichen Fluchtbewegung in dieser Welt insgesamt in den Griff zu bekommen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag der AfD ab, weil er vollkommen ungeeignet ist, bei diesem Thema in irgendeiner Art und Weise etwas zu verändern. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wie bereits zu Beginn unserer Sitzung bekannt gegeben, entfällt der Tagesordnungspunkt 7. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tragende Schafe und Ziegen dürfen nicht geschlachtet werden - Erweiterung des bestehenden Abgabeverbotes um diese Tierarten (Drs. 19/9071) Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Paul Knoblach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Paul Knoblach GRÜNE
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle heute diesen Antrag zum zweiten Mal zur Debatte. Die erste Debatte darüber hatten wir Ende letzten Jahres im Umweltausschuss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen waren bei dieser ersten Debatte dabei, freilich nicht alle. Wir GRÜNEN und ich meinen, es ist es wert, sich diese Sache noch einmal zu Gemüte zu führen, in der Hoffnung, dass wir dafür eine Mehrheit erhalten. Es ist absolut plausibel und mehr als klar, dass man so vorgeht, wie wir es uns mit diesem Antrag wünschen. Der Antrag trägt den Titel: "Tragende Schafe und Ziegen dürfen nicht geschlachtet werden – Erweiterung des bestehenden Abgabeverbotes um diese Tierarten", und lautet wie folgt: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, 1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) dahingehend anzupassen, dass die Ausnahme des Abgabeverbotes für Schafe und Ziegen gestrichen wird." Das hört sich ziemlich technisch an; dahinter verbirgt sich aber weit mehr als das. Wir fordern mit dem Antrag außerdem: "2. per Erlass die Abgabe von Schafen und Ziegen, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, zum Zweck der Schlachtung zu untersagen, […] 3. die Anzahl aller Säugetiere einschließlich Schafen und Ziegen, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden […], statisch zu erfassen." Die Begründung ist weit weniger technisch formuliert. Diese Abgabe und die darauffolgende Schlachtung von Säugetieren im letzten Trächtigkeitsdrittel sind bei Rindern und Schweinen bereits per Gesetz untersagt. Wir sprechen heute über eine Ausnahme, die man diesbezüglich für Schafe und Ziegen macht. Ich möchte Sie jetzt gedanklich in eine Schlachtstätte führen. Ich schildere Ihnen, worüber wir heute reden. Ein Muttertier – ein Schaf oder eine Ziege – wird im letzten Trächtigkeitsdrittel angeliefert und zur Schlachtung gebracht. Das Muttertier wird vor der Schlachtung betäubt, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist. Das geschieht regelgerecht. Das Muttertier wird aufgeschnitten, und der Fötus purzelt heraus. Der Fötus ist dabei nicht betäubt, weil die Betäubung in dieser kurzen Zeit, die bis zur Tötung des Muttertieres verstreichen darf, nicht auf den Fötus wirkt. In dieser kurzen Zeit ist der Fötus nicht betäubt. Der Bauch des Muttertieres wird geöffnet, und der Fötus fällt zu Boden. Er liegt dann auf dem Fußboden in der Schlachtstätte. Das tierärztliche Personal muss und kann nicht anders als zusehen, wie dieser Fötus über einen Zeitraum von bis zu 30 Minuten erstickt, weil er nicht mehr vom Muttertier versorgt wird. Es gibt keine technische Lösung, um diesem Fötus das Leiden zu ersparen und diesen ebenso zu betäuben wie das Muttertier. Eine entsprechende Einrichtung gibt es leider nicht. Das Schlachtstättenpersonal hat das gleiche Bild vor sich. Ich kann mir kaum einen Menschen – an welcher Stelle auch immer – vorstellen, der so abgebrüht ist, dass so etwas nichts mit ihm macht. Wir fordern also heute, die Ausnahme des Abgabeverbotes für Schafe und Ziegen zu beenden. Bei Rindern und Schweinen haben wir das bereits. Notfälle bzw. Nottötungen sind davon ausgeschlossen – das ist keine Frage. Regelgerecht darf diese Praxis nicht weiter Bestand haben. Damals habe ich nach der Schilderung im Umweltausschuss in betretene Gesichter geblickt. Damals war es ein bisschen ein anderer Rahmen als heute; aber ich denke, wenn man sich das vorstellt, kann man uns nur recht geben. Uns wurde entgegengehalten, eine Bundesregelung müsse das erledigen. Das mag ja sein; dennoch steht diese Argumentation auf tönernen Füßen. Ich bin davon überzeugt: Wenn wir diese Praxis abschaffen wollen, weil wir zu dieser Einsicht gelangt sind, dass es so nicht bleiben kann – weder für die Tiere noch für die Menschen, die damit befasst sind –, dann müssen wir aus Bayern heraus Möglichkeiten finden. Wenn wir sie trotz allerbesten Willens tatsächlich nicht finden sollten – ich habe Zweifel, dass das nicht möglich wäre –, dann haben wir immerhin unsere Leute in Berlin, die das für uns regeln könnten. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Petra Loibl für die CSU-Fraktion.
Petra Loibl CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag, der auf den ersten Blick stimmig erscheint und mit dem hier im Hohen Haus grundsätzlich in der Sache niemand hadert. Hochträchtige Schafe und Ziegen sollen nicht zur Schlachtung abgegeben werden. Das ist ein verständliches und nachvollziehbares Anliegen; es ist ausdrücklich anzuerkennen. Aber, meine Damen und Herren, gute Politik erschöpft sich nicht im Aufstellen gut klingender Ziele. Gute Politik fragt, welches Instrument geeignet ist, wer zuständig ist und was diese Gesetzesänderung bzw. dieser Erlass wirklich bringt. Deshalb schauen wir uns diesen Antrag genauer an. Ich rufe den Sachverhalt in Erinnerung. Seit September 2017 gilt mit § 4 des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes ein bundesweites Verbot der Abgabe von Säugetieren zur Schlachtung, wenn sie sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden. Davon sind Schafe und Ziegen ausgenommen, wie der Kollege das ausgeführt hat. Dieses Gesetz schützt grundsätzlich das ungeborene Leben. Ich führe zum fachlichen Hintergrund aus: Die Betäubung des Muttertieres vor der Schlachtung erreicht den Fötus nicht. Das Schmerzempfinden bei Säugetierföten ist im letzten Drittel der Trächtigkeit ausgebildet. Es handelt sich um ein ernst zu nehmendes tierschutzfachliches Problem. Das alles ist so. Das alles ist anerkannt. Aus diesem Grund wurden damals, 2017, Kühe und Mutterschweine in dieses Verbot einbezogen. Damals wurden Schafe und Ziegen ausgenommen, weil damals davon ausgegangen wurde, dass es bei extensiven Haltungsbedingungen nicht möglich ist, Trächtigkeitsuntersuchungen durchzuführen. Mittlerweile sind einige Jahre ins Land gegangen. Es gibt bessere wissenschaftliche Erkenntnisse und inzwischen auch mobile Ultraschallgeräte. Es ist möglich, extensiv gehaltene Tiere zuverlässig auf Trächtigkeit zu untersuchen. Der Antrag fordert, wie bereits vom Kollegen geschildert, per Erlass im Freistaat Bayern ein Abgabeverbot für die tragenden Schafe und Ziegen zu erreichen. Das klingt pragmatisch, ist aber – da werden mir die Juristen auch recht geben – aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, weil schlicht und ergreifend Bayern hierfür die Rechtsgrundlage fehlt. Der Antrag fordert weiter: Bayern soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Ausnahme für Schafe und Ziegen gestrichen wird. Das ist vollkommen in Ordnung. Dieses Vorhaben wurde schon von der alten Bundesregierung auf den Weg gebracht, ist dann im Zuge des Wechsels der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Sobald es wieder passiert, wird sich Bayern selbstverständlich fachlich einbringen und die Position verteidigen. Außerdem wird mit dem Antrag die statistische Erfassung aller im letzten Drittel der Trächtigkeit geschlachteten Schafe und Ziegen gefordert. Dafür fehlt die rechtliche Grundlage, aber auch die personelle und finanzielle Ressource. Wir würden erhebliche zusätzliche Verwaltungs- und Dokumentationspflichten für Schlachtbetriebe, für Veterinärbehörden und für Tierhalter schaffen. Das wollen wir auch nicht. Noch einmal zur Erklärung: Ich stehe als Tierärztin hier, um Tiere von Berufs wegen zu schützen. Ich sage Ihnen, dass unsere verantwortungsbewussten Tierhalter kein Interesse daran haben, hochtragende Schafe und Ziegen zu schlachten. Sie tragen dafür Sorge, dass die Tiere nicht in diesem vulnerablen Teil der Trächtigkeit geschlachtet werden. Niemand hat ein Interesse daran, überhaupt ein trächtiges Tier zu schlachten. Dafür danke ich den Tierhalterinnen und Tierhaltern ausdrücklich. Sie sagen, bei den Rindern seien die Zahlen zurückgegangen. Das ist sicherlich diesem Bundesgesetz zu verdanken, aber auch dem gestiegenen Verantwortungsbewusstsein im Kontext der gesellschaftlichen Debatte über den gestiegenen Wert des Tierschutzes in der Gesellschaft. Ich will absolut an die Eigenverantwortung und das Fachwissen unserer Tierhalter appellieren. Wir halten diesen Antrag in allen Punkten für nicht nachvollziehbar. Wir können den Erlass nicht durchsetzen. Auf Bundesebene wird das wieder aufs Tapet kommen. Die Statistik würde noch mehr Bürokratie hervorrufen. Für uns stehen die Eigenverantwortung und das Fachwissen unserer Schaf- und Ziegenhalter ganz oben. Aus diesem Grund konnten wir diesem Antrag im Ausschuss nicht zustimmen. Ich bitte Sie, es auch hier nicht zu tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Paul Knoblach von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Paul Knoblach GRÜNE
Frau Kollegin Dr. Loibl, ich freue mich tatsächlich darüber, dass Sie anerkennende Worte für diesen Antrag finden. Sie sagen: Ja, es ist ein Problem. Darüber brauchen wir nicht mehr streiten. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das beide so sehen. Für mich reicht es aber nicht aus, dort stehen zu bleiben. Wenn wir ernsthaft Mittel finden wollen, werden wir sie finden. Ich erinnere an regelmäßige Zusammenkünfte aller Landwirtschaftsministerinnen und Landwirtschaftsminister sowie an regelmäßige Konferenzen aller deutschen zuständigen Ministerien. Außerdem erinnere ich an die Möglichkeit Bayerns, zu einer Bundesratsinitiative zu greifen. Beispielsweise könnte man im Rahmen einer Landwirtschaftsministerkonferenz dafür werben. Die CSU verfügt in ihren Reihen auch noch über den Bundeslandwirtschaftsminister, der mit Sicherheit auch nicht ohne Einfluss ist. Zumindest von Ihnen erwarte ich zu hören: Ja, Herr Knoblach, liebe GRÜNE, das wissen wir, und wir gehen das an. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Herr Knoblach, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Paul Knoblach GRÜNE
Dann würde ich sagen: Okay, wir machen es jetzt gemeinsam. Jetzt bitte ich um Ihre Antwort. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Dr. Loibl, Sie haben das Wort.
Petra Loibl CSU
Geschätzter Kollege, wir reden über diesen Antrag mit einer Drucksachennummer. Ich sehe es als meine Aufgabe an, Ihren Antrag Punkt für Punkt abzuarbeiten, wie wir es auch im Ausschuss tun. Zu einem Punkt habe ich explizit erwähnt, dass die Streichung der Ausnahme schon auf dem Tisch lag. Sie fiel jedoch der Diskontinuität zum Opfer. Sobald das Vorhaben wieder aufgerufen wird, wird Bayern seine fachliche Meinung einbringen. Diese wird nicht lauten: Die Schafe und Ziegen sind uns egal. Sie können sicher sein, dass wir das in diesem Verfahrensschritt wieder einbringen. Sie haben doch auch ein Interesse daran, unsere Tierhalter nicht ständig unter Generalverdacht zu stellen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig, sehr gut!) Ihre Schilderungen haben das wieder zum Ausdruck gebracht. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Frau Dr. Loibl.
Petra Loibl CSU
Wenn eine Ausnahme für Schafe und Ziegen drinsteht, ist das gut. Aber die Verantwortung der Tierhalter setze ich doch sehr hoch an. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gmelch für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Christin Gmelch AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Der vorliegende Antrag befasst sich mit einem Thema, das niemanden kaltlassen kann, und zwar mit dem Schutz ungeborener Tiere und dem Umgang mit hochtragenden Schafen und Ziegen vor der Schlachtung. Selbstverständlich ist das Anliegen der Antragsteller nachvollziehbar und bewegt auch emotional. Wenn sich Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem Schutz der ungeborenen Föten. Die ethischen Überlegungen, die bereits zur Einführung des Abgabeverbots für andere Säugetierarten geführt haben, verdienen selbstverständlich auch bei Schafen und Ziegen Beachtung; denn auch bei diesen Tierarten treffen die grundsätzlichen Erwägungen des Tierschutzes gleichermaßen zu. Ebenso ist es richtig, dass sich die technischen Möglichkeiten zur Feststellung von Trächtigkeiten in den vergangenen Jahren weiterentwickelt haben. Die Frage, ob Trächtigkeiten heute zuverlässig festgestellt werden können, dürfte weitgehend geklärt sein. Die technischen Möglichkeiten haben sich seit der Einführung des Bundesgesetzes erheblich weiterentwickelt. Mobile Ultraschallgeräte und moderne Managementmethoden ermöglichen heute auch bei Schafen und Ziegen eine deutlich bessere Feststellung von Trächtigkeiten als noch vor einigen Jahren. Offen bleibt jedoch, wie groß das Problem in der Praxis tatsächlich ist und welche Auswirkungen zusätzliche Regelungen auf Tierhalter, Veterinärbehörden und Schlachtbetriebe hätten. Nicht ohne Grund fordern die Antragsteller selbst eine statistische Erfassung der entsprechenden Fälle. Das wirft durchaus die Frage auf, ob Umfang und Häufigkeit des Problems derzeit überhaupt ausreichend bekannt sind. Wer neue Verbote und zusätzliche Vorgaben schaffen möchte, sollte zunächst belastbar darlegen können, welchen konkreten Missstand er damit beseitigen will. Meine Damen und Herren, kritisch sehen wir die Forderung nach einem sofortigen Erlass auf Landesebene. Die Antragsteller streben selbst eine Änderung des Bundesrechts an, möchten aber gleichzeitig bereits vorab einen landesrechtlichen Sonderweg beschreiten. Gerade im Bereich des Vollzugs stellt sich daher die Frage, ob zusätzliche Vorgaben auf Landesebene tatsächlich der richtige Weg sind oder ob zunächst eine bundeseinheitliche und rechtssichere Lösung geschaffen werden sollte. Zusätzliche Kontrollen, Nachweise und Dokumentationspflichten müssen am Ende von den Tierhaltern erbracht und von den zuständigen Behörden überwacht werden. An dieser Stelle ist sorgfältig abzuwägen, ob der damit verbundene Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht. So bleibt beispielsweise offen: Können zusätzliche Kontrollen mit dem vorhandenen Personal überhaupt geleistet werden? Sind die räumlichen und technischen Voraussetzungen bereits vorhanden? Welche zusätzlichen Anschaffungen wären erforderlich? Entstünde zusätzlicher Personalbedarf? Welche Kosten würden dadurch für den Staat und die betroffenen Betriebe entstehen? Auf diese praktischen Fragen geht der Antrag nicht näher ein. Genau deshalb halten wir eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen für erforderlich, bevor weitere Vorgaben geschaffen werden. (Beifall bei der AfD) Selbstverständlich stehen auch wir zum Tierschutz; denn er ist ein hohes Gut. Er darf aber nicht allein aus einer verständlichen emotionalen Betroffenheit heraus betrachtet werden. Gute Gesetzgebung braucht Augenmaß, belastbare Erkenntnisse und praktikable Lösungen. Wir erkennen an, dass die Antragsteller ein ernst zu nehmendes Anliegen vortragen. Gleichzeitig sehen wir weiterhin offene Fragen hinsichtlich des tatsächlichen Umfangs des Problems, der praktischen Umsetzung und der Auswirkungen auf die betroffenen Tierhalter und Behörden. Aus diesen Gründen werden wir dem Antrag heute weder zustimmen noch ihn ablehnen, sondern uns enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Benno Zierer.
Benno Zierer FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Ja, es muss im Interesse des Tierschutzes sein zu verhindern, dass ungeborene Säugetiere Schmerzen erleiden und ersticken, weil das Muttertier geschlachtet wird. Dass wir diesen Antrag im Umweltausschuss dennoch abgelehnt haben, hat formale Gründe. Das haben schon viele meiner Vorredner angemerkt. Gefordert wird, dass Bayern per Erlass regelt, dass hochträchtige Schafe und Ziegen nicht geschlachtet werden dürfen. Im Ausschuss hat eine Vertreterin des Umweltministeriums deutlich gemacht, dass diese Möglichkeit juristisch geprüft wird. Bayern kann keine Regelung treffen, die eine verbindliche Außenwirkung hat. Der Bundesgesetzgeber hat durch die Ausnahme für Schafe und Ziegen eine Regelung getroffen, die Bayern nicht umgehen kann. Deswegen kann Punkt 2 dieses Antrags momentan nicht erfüllt werden. Bei diesem Thema gibt es eine Besonderheit: In erster Linie geht es natürlich um Tierschutz. Wir bewegen uns aber auch im Bereich des Handelsrechts. Der Bund müsste das Gesetzesvorhaben wieder aufnehmen und die Ausnahmeregelungen aus dem Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz streichen. Wenn der Bund auf diese Weise tätig wird, dann wird Bayern sicherlich mit im Boot sein. Das ist bei den Beratungen über alle Fraktionen hinweg deutlich geworden. Dazu stehen alle. Damit ist Punkt 1 des Antrags abgehakt. Bleibt noch Punkt 3: die Forderung nach einer lückenlosen statistischen Erfassung, wie viele Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit an bayerischen Schlachthöfen angeliefert werden. Für Rinder und Schweine wird das erfasst. Für Schafe und Ziegen gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. Davon abgesehen hätten wir dafür vermutlich auch nicht das nötige Personal. Alles in allem bleibt es aufgrund der Argumente bei der Ablehnung dieses Antrags. Eine bestehende Tierschutzproblematik ist in keiner Weise von der Hand zu weisen. Die Verbände der Schaf- und Ziegenhalter haben nicht umsonst eine gemeinsame Erklärung in Form eines Leitfadens verfasst, um die Schlachtung hochträchtiger Tiere zu vermeiden. Die Landwirte haben allein aus wirtschaftlicher Sicht gar kein Interesse an der Schlachtung hochträchtiger Tiere. Eine Lösung muss aber der Gesetzgeber im Bund finden. Sicherlich wird es Zeit dafür, dass sich der Gesetzgeber im Bund damit befasst. Wenn man bedenkt, was im Tierschutz bereits bewegt worden ist, stellt man fest, dass wir hier ebenfalls weiterkommen werden. Über die elendig langen Zeiträume, die notwendig sind, bis Dinge, die man sieht und ändern will, geändert werden, muss ich euch nichts sagen. Die GRÜNEN waren schon an der Regierung in Berlin. Sie wissen, wie schwierig es ist, wenn man Dinge anpackt und nicht zu Ende bringt. Dafür hat die Bevölkerung kein Verständnis. Ich glaube, das ist der einzige Drive, den wir hineinbringen können, indem wir die Dinge thematisieren und Berlin dazu nötigen, die nötigen Schritte einzuleiten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich dem Abgeordneten Paul Knoblach von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Paul Knoblach GRÜNE
Lieber Kollege Benno Zierer, ich sage das ganz ernsthaft so, weil ich das so empfinde: Uns GRÜNEN ist klar, gut geführte Betriebe bringen solche Tiere nicht zur Schlachtung. Leider gibt es nicht nur gut geführte Betriebe. Und genau dort entsteht das Problem. Das kenne ich tatsächlich von Berichten aus Schlachtstätten. Lieber Benno Zierer, was kann uns denn daran hindern – wenn wir schon nicht in Bayern aktiv werden können, dann zumindest im Bund –, als staatstragende Akteure in Bayern zusammen mit der CSU in Berlin dieses Anliegen voranzutreiben, und zwar mit den Mitteln, die ich schon geschildert habe? Zu warten, bis der Bundesgesetzgeber es irgendwann aufgreift, das kann man natürlich machen; aber wir haben doch Möglichkeiten. Bayern ist in Berlin gut vertreten. Was kann uns daran hindern, das zu tun? Das interessiert mich. (Beifall bei den GRÜNEN)
Benno Zierer FREIE WÄHLER
Ich gebe Ihnen absolut recht. Bayern ist in Berlin gut vertreten. Davon können wir ausgehen. Wir haben einen Landwirtschaftsminister, der selbst aus der Fleischbranche kommt. Er wird das Problem kennen und muss es selbstverständlich auch kennen. Aber Frau Loibl hat ja bereits gesagt, welchen Weg wir in dieser Debatte gehen müssen. In unserer momentanen Ohnmacht bleibt uns nur, Druck auf Berlin auszuüben. Wenn wir uns hier einig sind – wir waren im Ausschuss ja einig –, dass etwas passieren muss, dann sollte gemeinsamer Druck eigentlich ausreichen, um gewisse Dinge, die nicht so wichtig sind, hintanzustellen, um dafür Dinge aufzugreifen, die schon diskutiert worden sind, und diese zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen. Das erwarten die Menschen draußen. Nur dieser Druck wird helfen. Die Drucksache wird von der CSU sicherlich an den Landwirtschaftsminister Rainer weitergereicht. Wenn nichts passiert, werden wir das Vorhaben wieder thematisieren müssen. Ich gebe Ihnen recht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Anna Rasehorn.
Anna Rasehorn SPD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Welcome back. Der Antrag der GRÜNEN greift ein Thema auf, bei dem wir uns zu Recht fragen, warum wir eigentlich noch über dieses Thema diskutieren müssen. Natürlich reagieren wir emotional betroffen, wenn bei Ziegen und Schafen Muttertiere, die die Föten tragen, geschlachtet werden. Dabei fragen wir uns, warum dies bei anderen Tierarten verboten ist, nicht aber bei Ziegen und Schafen. Im Jahr 2017 hat man sie explizit vom Verbot der Schlachtung ausgenommen, weil man tatsächlich noch nicht die Möglichkeiten hatte, bei diesen Tierarten die Schwangerschaft festzustellen. Das haben wir heute schon diskutiert. Mittlerweile kann man deren Schwangerschaft mit mobilen Ultraschallgeräten sehr gut nachweisen. Für das Erkennen der Trächtigkeit von Ziegen und Schafen mittels Detektor gibt es mittlerweile gute Schulungen. Das heißt, dass die Feststellung der Trächtigkeit technisch mittlerweile kein Problem mehr ist. Eine politische Reaktion wäre auch kein Problem gewesen, weil wir uns mit der Tierschutznovelle auf den Weg gemacht haben, viele tierrechtliche Fragen zu lösen. In der Tierschutznovelle waren übrigens auch viele andere Fragen inbegriffen, die genauso wichtig sind: Wie gehen wir mit Reptilien um, die aus dem Ausland eingeführt und in Koffern gehalten werden? Eine Frage, die wir uns gerade in Bayern stellen müssen, ist: Wie gestaltet sich die Zukunft der Anbindehaltung? An diesen Fragen haben wir als Freistaat großes Interesse, und es besteht sehr wohl Diskussionsbedarf. Die Tierschutznovelle enthielt viele Sachverhalte, die wir hätten klären müssen und die immer noch geklärt werden müssen. Warum ist das gescheitert? – Dank der FDP. Gott habe sie selig. Das muss man doch einmal klar sagen: Wir hatten hier jemanden, der einfach keinen Bock hatte und deswegen alles kaputt gemacht hat. Trotzdem sind die genannten Fragen immer noch offen und müssen geklärt werden. Deswegen bin ich den GRÜNEN sehr dankbar, dass wir hier nicht sagen: Gut, die Bundesregierung gibt es nicht mehr. Deswegen müssen wir uns nicht mehr mit diesen Fragen auseinandersetzen. – Wir können nicht einfach stehen bleiben. Deswegen bin ich den GRÜNEN dankbar. Wir werden sie unterstützen. Natürlich können wir das Problem als Freistaat in Bezug auf die Zuständigkeit nicht lösen; aber mit Bundesratsinitiativen und mit Druck vom Freistaat auf die Bundesregierung können wir arbeiten. Deswegen sind wir solidarisch. An der SPD wird das nicht scheitern. In Bayern sind wir nicht dafür zuständig; aber wir können Druck aufbauen. Deswegen gibt es ein Ja von uns. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rasehorn. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen! – CSU und FREIE WÄHLER. Stimmenthaltungen! – Die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 158 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Ralf Stadler entfielen 20 Ja-Stimmen und 137 Nein-Stimmen. Es hat sich ein Abgeordneter der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneten Ralf Stadler nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Jetzt gebe ich noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier entfielen 21 Ja-Stimmen und 136 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Harald Meußgeier nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich noch die folgenden Ausschussumbesetzungen der CSU-Fraktion bekannt: Für den aufgrund der Mandatsniederlegung durch Frau Dr. Eiling-Hütig frei gewordenen Sitz im Ausschuss für Bildung und Kultus wird Herr Abgeordneter Andreas Lorenz als neues Mitglied benannt. Darüber hinaus wird Herr Abgeordneter Andreas Lorenz neues Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes anstelle des Abgeordneten Peter Tomaschko. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Abgeordneten Kristan Freiherr von Waldenfels, Maximilian Böltl, Daniel Artmann u. a. (CSU) Finanzielle Bildung an allen Schulen stärken (Drs. 19/9483) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Kristan Freiherr von Waldenfels für die CSU-Fraktion. Bitte sehr.
Kristan Freiherr von Waldenfels CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jüngste Trendstudie zur Jugend in Deutschland im Jahr 2025 der Universität Potsdam konstatiert: 14- bis 29-jährige Jugendliche bzw. junge Menschen in Deutschland haben zu einem Fünftel – ich wiederhole es noch einmal: zu einem Fünftel – Konsumschulden. Aufgrund neuer Finanzdienstleistungen und der Möglichkeit, ganz einfach beim Bezahlvorgang Schulden aufzunehmen, stellen wir im Alltag der Menschen in unserem Land eine veränderte Situation fest. Im Freistaat Bayern ist die ökonomische Bildung als Alltagskompetenz in der Tat bereits integraler Bestandteil der Erziehungsziele und auch in all unseren Lehrplänen schulartübergreifend verankert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist aber seit jeher unser Bestreben, gerade in einer Länderkernkompetenz wie der Bildung im Freistaat Bayern, dort, wo wir gut sind, noch besser zu werden. Insofern legen wir heute diesen Antrag mit dem Ziel vor, erstens in den verschiedenen Bereichen im Hinblick auf die neuen Finanzdienstleistungen die Bildung und die Bildungsinhalte weiter zu schärfen und – das ist womöglich noch wesentlicher – zweitens darüber hinaus Praxisinhalte einfließen zu lassen. Gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Stiftung Bildungspakt Bayern, den Lehrerverbänden sowie den Banken- und Finanzdienstleistungsverbänden erarbeiten wir auf Grundlage dieses Antrags ein Konzept, das einfach, praxisorientiert und praxisnah in den Schulen eingesetzt werden kann. Wir haben in den verschiedenen Regierungsbezirken bereits unterschiedliche Angebote und wollen diese durch Pilotschulen in jedem Regierungsbezirk noch weiter in die Fläche bringen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Frage der finanziellen Bildung nicht nur darüber entscheidet, ob jeder und jede Einzelne am wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes gleichermaßen teilhaben kann, sondern auch dazu beiträgt, dass womöglich solche, die in ihrem Leben weiterkommen und sich etwas aufbauen wollen, die entsprechende Kompetenz dazu besitzen. Wir stellen vor diesem Hintergrund fest, dass die private Altersvorsorge im demografischen Wandel von immer größerer Bedeutung ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke allen, die an diesem Antrag mitgewirkt haben, ausdrücklich auch den Akteuren außerhalb des Landtags. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung, so wie es im Bildungsausschuss bereits einstimmig geschehen ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Oskar Atzinger von der AfD vor.
Oskar Atzinger AfD
Sehr geehrter Herr Kollege von Waldenfels, wie Sie bereits gesagt haben, wurde dem Antrag im Ausschuss einstimmig zugestimmt. Es ist durchaus etwas ungewöhnlich, dass ein im Ausschuss einstimmig beschlossener Antrag auch im Plenum behandelt wird. (Lachen bei der CSU – Michael Hofmann (CSU): Das müssen Sie nach dem Theater gerade sagen! – Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Das machen Sie andauernd!) Konnten Sie sich bei Ihrer Fraktionsspitze nicht durchsetzen? – Der Antrag ist ja nicht im Namen der Fraktion eingebracht worden. Konnte die Fraktionsspitze also nicht davon überzeugt werden, dass dieser Antrag im Namen der Fraktion gestellt werden darf? (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch! Sie werden gleich sehen, dass wir zustimmen werden!)
Kristan Freiherr von Waldenfels CSU
Herr Atzinger, schließen Sie nicht von sich auf andere. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Antrag trifft selbstverständlich auf Zustimmung der Fraktion. Das wird auch gleich deutlich werden. Es ist im Gegenteil unser aller Anliegen – auch unserer Fraktionsführung und unseres Fraktionsvorstands –, deutlich zu machen, wie wichtig uns dieses Thema ist. Deshalb wird es hier im Hohen Hause noch einmal behandelt. (Beifall bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Freiherr von Waldenfels. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Oskar Atzinger für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Oskar Atzinger AfD
Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Magnum vectigal est parsimonia. – Sparsamkeit ist eine große Einnahmequelle. (Unruhe bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Lächerlich! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): "Si tacuisses…"!) Das Zitat stammt von Cicero. Der vorliegende Antrag von 20 Hinterbänklern (Zurufe von der CSU: Oh!) und einer Ministerin der CSU zur Stärkung der finanziellen Bildung an Bayerns Schulen ist ein vernünftiger Antrag, dem die AfD-Fraktion bereits im Ausschuss für Bildung und Kultus zugestimmt hat. (Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Deshalb werden wir auch heute zustimmen; denn eines ist unbestreitbar: Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld gehört zu den grundlegenden Fähigkeiten, die junge Menschen für ein selbstbestimmtes Leben benötigen. Wer die eigene Haushaltsführung nicht beherrscht, die Risiken von Krediten und Schulden nicht einschätzen kann oder keine Kenntnisse über Sparen, Vermögensaufbau und Altersvorsorge besitzt, wird später erhebliche Schwierigkeiten haben, wirtschaftlich eigenverantwortlich zu handeln. Genau deshalb ist finanzielle Bildung keine Nebensache, sondern eine wichtige Lebenskompetenz. Richtig ist auch die Feststellung im Antrag, dass gerade neue digitale Finanzangebote und scheinbar unkomplizierte Modelle wie "Jetzt kaufen, später bezahlen" junge Menschen schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen können. Wer früh lernt, Chancen und Risiken finanzieller Entscheidungen abzuwägen, ist besser vor Überschuldung und Fehlentscheidungen geschützt. Wenn wir diesem Antrag zustimmen, dürfen wir aber sicher auch die Frage stellen: Warum kommt diese Erkenntnis eigentlich erst jetzt? – Bis 2018 stellte die CSU jahrzehntelang den Bildungsminister in Bayern. Wenn finanzielle Bildung so wichtig ist, und darin sind wir uns einig, muss man doch feststellen, dass über viele Jahrzehnte hinweg etwas versäumt wurde. (Michael Hofmann (CSU): Ach Quatsch!) Es ist ja nicht so, als wären die Probleme plötzlich vom Himmel gefallen. Die Herausforderungen durch Konsumkredite, Überschuldung, Altersvorsorge oder Vermögensbildung sind seit Langem bekannt. Dennoch wurden Generationen von Schülern durch das Bildungssystem geschleust, ohne dass finanzielle Grundbildung den Stellenwert erhalten hätte, den sie verdient. Heute erkennen zumindest die Hinterbänkler der CSU diesen Nachholbedarf. Das ist zwar begrüßenswert, gleichzeitig aber auch ein Eingeständnis früherer Versäumnisse. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse!) Für die AfD ist der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ein zentraler Wert. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Vor allem bei den Mitarbeitern! – Lachen bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dies gilt für den Einzelnen ebenso wie für den Staat. Wir erwarten von den Bürgern, dass sie ihre Finanzen solide führen, Rücklagen bilden und nicht dauerhaft über ihre Verhältnisse leben. Genau dieselben Maßstäbe sollten allerdings auch für die Politik gelten. Wer jungen Menschen Sparsamkeit, solide Haushaltsführung und wirtschaftliche Vernunft vermitteln möchte, sollte diese Tugenden auch im staatlichen Handeln vorleben. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Wie steht es mit der Veruntreuung von Parteigeldern? – Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Finanzielle Bildung bedeutet deshalb mehr als das Erlernen einiger Fachbegriffe. Sie bedeutet, den Wert von Arbeit, Eigentum, Ersparnissen und persönlicher Verantwortung zu verstehen. Sie bedeutet auch zu erkennen, dass Wohlstand nicht durch Schuldenmachen entsteht, sondern durch Leistung, Fleiß und kluge Entscheidungen. Positiv bewerten wir den Praxisbezug des Antrags. Die Einbeziehung regionaler Banken, Sparkassen, Verbraucherzentralen und weiterer fachkundiger Partner kann helfen, finanzielle Bildung lebensnah und verständlich zu vermitteln, ohne die ohnehin stark belasteten Lehrkräfte zusätzlich zu überfordern. Auch die geplante Evaluation im Rahmen eines Pilotprojekts erscheint sinnvoll. Finanzielle Bildung stärkt Eigenverantwortung, wirtschaftliche Kompetenz und Zukunftssicherheit. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag. Gleichzeitig erinnern wir die CSU daran, dass sie den heute festgestellten Handlungsbedarf maßgeblich selbst zu verantworten hat. Besser spät als nie, aber eben auch deutlich später als notwendig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Martin Brunnhuber für die FREIEN WÄHLER.
Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Finanzielle Bildung ist eine Schlüsselkompetenz, und zwar für ein selbstbestimmtes und gelingendes Leben. Wer mit Geld verantwortungsvoll umgehen kann, wer Konsumentscheidungen reflektiert trifft, wer spart, vorsorgt und Risiken einschätzen kann, ist besser auf Herausforderungen des Alltags vorbereitet. So viel zur Theorie. Die Praxis, meine Damen und Herren, schaut aber ganz anders aus: In der Praxis wischen die Kinder und jungen Erwachsenen auf dem Handy herum, suchen nach vorgefertigten Lösungen, sind aber kaum in der Lage, Entscheidungen im Konsumverhalten abzuschätzen. Das ist die Realität, und deshalb ist der Antrag gut so, wie er ist. Wir müssen die jungen Erwachsenen heranführen an ein Leben, das genügend Fallstricke bietet, um in eine Falle zu tappen, sich hoch zu verschulden oder auch für das Alter keine Vorsorge zu treffen. Bei der Anschaffung eines neuen Handys stellt sich ganz einfach die Frage: Soll man es mit Sofortzahlung oder soll man es mit Ratenzahlung kaufen? Die Konsequenzen sind nur schwer abzuschätzen. Deshalb ist es auch gut, dass wir die Lerninhalte, die jetzt schon in unseren Lehrplänen etabliert sind, noch mit Praxisbeispielen und Erfahrungen aus der Praxis ergänzen. Wir müssen in der finanziellen Bildung die Schlüsselkompetenzen zum selbstbestimmten Lernen und Leben verankern. Das sind zum Beispiel die Abschätzung von Konsumausgaben, die Haushaltsplanung, Sparen, Kredite und der Vermögensaufbau. Meine Damen und Herren, da starten wir nicht bei null, sondern wir sind schon sehr weit fortgeschritten. Finanzielle Bildung ist in allen Lehrplänen verankert. Wir haben bereits feste Bestandteile der ökonomischen Bildung in allen Schularten, und wir haben ein bundesweit anerkanntes Konzept mit Alltagskompetenzen, auf das wir aufbauen können. Inhalte in den Lehrplänen sind der Umgang mit Geld, Verbraucherentscheidungen, wirtschaftliches Handeln auf Märkten, Sparformen, Vermögensbildung, Grundlagen zu Anleihen und Aktien, festverzinslichen Anlagen und die Verbindung von individueller Finanzkompetenz und volkswirtschaftlichen Zusammenhängen. Der Praxisbezug wird durch Kooperationen mit außerschulischen Partnern verstärkt. Dazu gehören jetzt schon beispielsweise die Sparkassen. Als Beispiele muss man auch das "Planspiel Börse" oder die aktuelle Expertise aus der Praxis im Unterricht von regionalen Finanzanbietern oder regionalen Verbraucherschutzorganisationen herausheben. Bewährte Unterstützungssysteme finden wir vor. Sie sind auch etabliert, zum Beispiel im Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Bayern oder in den Angeboten der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Diese hohe Wertschätzung der Zusammenarbeit von Schule mit externen Partnern macht ein gelingendes System gut. Noch besser wird das System dadurch, dass es mit Praxisbeispielen angereichert wird. Hierzu zählt in erster Linie die enge Kooperation unserer Lehrkräfte mit externen Bildungspartnern. Zum Schluss möchte ich noch eines herausgreifen: Wir würden es nicht schaffen, wenn wir nicht alle hier in diesem Zusammenhang eng zusammenarbeitenden Akteure auch wirklich so verzahnen würden, dass etwas Gutes herauskommt. Ich danke allen Akteuren in der Schule, allen Lehrkräften, die die jungen Leute heranführen. Ich danke auch meinem Kollegen Felix von Zobel, der gesagt hat, ich solle ihm einfach einmal danken. – Also, danke schön! Ich danke aber auch allen externen Partnern, die hier gute Arbeit leisten. Finanzielle Bildung ist unverzichtbar. In Bayern ist sie bereits gut verankert. Bewährte Strukturen können genutzt werden. Das Ziel ist, die Angebote weiter auszubauen und junge Menschen zu verantwortungsvoller finanzieller Bildung und einem guten finanziellen Umgang zu bringen. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Ich danke Ihnen, Herr Dr. Brunnhuber. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Gabriele Triebel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Gabriele Triebel GRÜNE
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bin ich am Überlegen, wem ich danken soll. Ich danke ganz vielen, und ich danke am besten meiner Mama. – Verehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen, um ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben führen zu können, braucht man natürlich Geld und einen guten, umsichtigen Umgang damit. Um das richtig zu lernen, braucht es auch die Schule. Vor vier Jahren haben wir, die GRÜNEN, eine Schülerbefragung zum Thema berufliche Bildung und Alltagskompetenzen durchgeführt. Ich möchte einige Ergebnisse daraus vorstellen: In der Befragung haben acht von zehn Schülerinnen und Schülern in Bayern angegeben, sie wünschten sich im Unterricht mehr Berücksichtigung der finanziellen Bildung; denn der Umgang mit Geld sei für die Jugendlichen ein wesentlicher Bestandteil ihres Alltags. Das haben wir gerade auch vom Kollegen Brunnhuber gehört. In Bezug auf Finanzprodukte, beispielsweise Versicherungen, gaben 54 % der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien sowie an Berufs- und Fachoberschulen an, dass eine derartige Bildung nie stattfinde; 30 % gaben an, dass eine solche Bildung selten stattfinde. Bei den Mittel- und Realschüler:innen verhält es sich ähnlich: Dort gaben 42 % an, eine solche Bildung finde selten statt; 32 % gaben an, dass sie nie stattfinde und nicht vorhanden sei. Bei der öffentlichen Vorstellung dieser Ergebnisse haben wir GRÜNE ganz klar gefordert, dass in die finanzielle Bildung an Bayerns Schulen besser investiert und sie besser abgebildet werden muss, dass also betreffende Fortbildungen der Lehrkräfte absolut notwendig sind, dass Kooperationen mit unabhängigen externen Expertinnen und Experten aufgebaut und die Lehrpläne in den einzelnen Klassenstufen entsprechend angepasst werden sollen. Unsere Forderungen sind nun von den Regierungsfraktionen eins zu eins übernommen worden. Mit diesem Antrag stimmen Sie unseren Forderungen also zu. Es freut mich ungemein, dass wir in diesem Hohen Haus diesen grünen Erfolg haben. (Beifall bei den GRÜNEN) Bei der Umsetzung der Forderungen hätte ich mir aber noch etwas mehr Präzisierung im Antragstext gewünscht. Der Kollege von Waldenfels hat es in seiner Rede zwar etwas näher ausgeführt, aber wir glauben, dass die Stiftung Bildungspakt Bayern mit der Durchführung eines Modellprojektes beauftragt werden sollte, weil damit auch gleich eine wissenschaftliche Begleitung und dann natürlich auch eine Evaluation des Modellversuchs möglich gemacht werden können. Ich betone an dieser Stelle aber auch, dass es mit einzelnen Projektwochen nicht getan ist. Stattdessen braucht es wirklich eine dauerhafte Verankerung im Unterricht und unabhängige, neutrale Partner wie Verbraucherzentralen oder Schuldnerberatungen statt Banken und Sparkassen. – Dem Antrag stimmen wir zu, auf dessen Umsetzung sind wir gespannt. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Frau Kollegin, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Das Wort hat die Kollegin Gabi Schmidt, FREIE WÄHLER.
Gabi Schmidt FREIE WÄHLER
Ich möchte keine Frage stellen, ich möchte mich für die Einsicht bei den GRÜNEN bedanken –
Gabriele Triebel GRÜNE
Einsicht?
Gabi Schmidt FREIE WÄHLER
– und hätte die Bitte, dass Sie diese Studie oder diese Befragung, die Sie gemacht haben, auch Frau Sengl zukommen lassen; denn ich werde nie vergessen, wie sich Frau Sengl als Einzige gegen die Vermittlung von Alltagskompetenzen gewehrt und gesagt hat: Das hätten bayerische Schüler nicht nötig, das könnte jede Familie. – Ich möchte euch gratulieren, Gabi, dass ihr da jetzt auch aufrückt.
Gabriele Triebel GRÜNE
Verehrte Kollegin Gabi Schmidt, ich kann nur auf meinen eigenen Antrag verweisen. Ich habe gefordert, dass die Alltagskompetenzen nicht nur mit einer Projektwoche in der Grundschule und einer Projektwoche in der weiterführenden Schule bis inklusive Klasse 9 vermittelt werden, sondern dass sie in jeder Klassenstufe vermittelt werden. Ich hoffe, dass ihr FREIEN WÄHLER – denn ursprünglich hattet ihr ein ganz neues Fach in der Schule gefordert – euch wenigstens da gegenüber eurem Koalitionspartner durchsetzen könnt, (Michael Hofmann (CSU): Oh!) dass wir in jeder Klassenstufe eine Projektwoche für die Alltagskompetenzen bekommen. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Was sollen wir in der Schule noch alles machen?)
Alexander Hold
Danke, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Nicole Bäumler für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Nicole Bäumler SPD
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass junge Menschen lernen müssen, mit Geld umzugehen, da sind wir uns alle einig. Die Zahlen sind alarmierend. Wie Kollege von Waldenfels bereits erwähnt hat, lebt rund ein Fünftel aller 14- bis 29-Jährigen mit Schulden. "Buy now, pay later", Klarna und Co. machen Verschuldung leider so einfach wie einen Mausklick. Dagegen müssen wir die jungen Menschen wappnen, und deshalb stimmen auch wir diesem Antrag zu. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, bevor Sie sich jetzt aber mit diesem Antrag als die Entdeckerinnen und Entdecker der finanziellen Bildung etablieren wollen, schauen wir doch einmal in die Lehrpläne: Bayern hat bereits ökonomische Verbraucherbildung, und zwar als fächerübergreifendes Bildungsziel in allen Schularten und für alle Jahrgangsstufen. Bayern hat auch das Programm "Schule fürs Leben" – das wurde schon mehrfach angesprochen –, das Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den verschiedenen Handlungsfeldern umfasst, darunter beispielsweise auch selbstbestimmtes Verbraucherverhalten. Dieses Programm wurde erst zum Schuljahr 2024/2025 ausgeweitet und wird gerade evaluiert. Das heißt also: Die Strukturen sind eigentlich vorhanden. Jetzt kommen wir aber zu dem Punkt, der uns bei dem Antrag dann doch auch ein bisschen hellhörig werden lässt. Sie fordern nämlich in diesem Antrag – Zitat –, "die bestehenden Kooperationsmöglichkeiten von Schulen mit externen Partnern" zu liberalisieren. Wen meinen Sie damit eigentlich? – Sie meinen die "regionale Banken- und Sparkassenlandschaft" und – ich zitiere an dieser Stelle – "spezialisierte Start-ups". Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die KMK hat erst im Juli 2025 ihre Empfehlung zur Verbraucherbildung bekräftigt, und darin steht klipp und klar: "Verbraucherbildung ist frei von wirtschaftlichen Interessen und ermöglicht unternehmensunabhängig" den Erwerb von Kompetenzen. Der Beutelsbacher Konsens – Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot – muss gelten. Als Lehrerin sage ich Ihnen: Banken sind nun einmal nicht neutral. Sie haben ein handfestes wirtschaftliches und geschäftliches Interesse, auch an jungen Kundinnen und Kunden. Das Versprechen werbefreier Angebote klingt nett; aber wer kontrolliert das denn eigentlich? Und welche "spezialisierten Start-ups" sind denn gemeint? Welche Qualitätskriterien gelten? Der Materialkompass des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der etablierte Qualitätsstandard für Unterrichtsmaterialien, wird in Ihrem Antrag leider nicht einmal erwähnt. Mein Kollege Volkmar Halbleib hat im Haushaltsausschuss deswegen völlig zu Recht die Frage gestellt: Was genau soll denn mit dem Pilotprojekt erprobt werden? – Wir haben es heute schon mehrfach gehört: Sieben Schulen für ganz Bayern, in jedem Regierungsbezirk genau eine. Ist das Ihr Ernst? Und das bei ungefähr 6.000 Schulen in ganz Bayern? Der Antrag ist ein bisschen so wie die Angebote, vor denen er warnen will. Die Überschrift klingt sehr verlockend; aber wenn man das Kleingedruckte liest, dann stellt man fest, es fehlt trotzdem ein Stück weit die Substanz. Der Grundgedanke ist aber, wie gesagt, richtig: Wir brauchen finanzielle Bildung. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die FREIEN WÄHLER, die AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD, also das gesamte Hohe Haus. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Oder Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dem Antrag einstimmig zugestimmt worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Antrag der Abgeordneten Maximilian Böltl, Jürgen Baumgärtner, Kerstin Schreyer u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Martin Behringer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Steuerliche Förderung Wohnungsbau III: Baukasten als Bauturbo - steuerliche Erleichterungen für mehr Wohnungen (Drs. 19/9500) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Maximilian Böltl für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Maximilian Böltl CSU
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zum Baukasten für mehr Wohnungen gibt uns heute dreimal Grund zur Freude: Erstens geht er zurück auf eine Initiative aus Bayern und Baden-Württemberg, von Klaus Holetschek und Manuel Hagel, zweitens gibt er uns die Gelegenheit zu demonstrieren, dass es auch funktionieren kann, wenn man einmal frei von Ideologie und einfach nur anhand der Fakten diskutiert, und drittens basiert er auf Maßnahmen, die alle schon erprobt sind. Deswegen heißt er auch "Baukasten". Alle Werkzeuge, die der Baukasten beinhaltet, funktionieren. Vorweg mache ich zwei grundsätzliche Bemerkungen: Mehr Wohnraum entsteht nicht durch mehr Regulierung. Bestes Beispiel sind die Mietpreisbremse und alle darauf basierenden Folgeregelungen. Diese Bremse mag zwar augenscheinlich die schützen, die schon eine Wohnung haben; in Wirklichkeit bremst sie aber tatsächlich – das wissen wir auch aus Studien – den Neubau von Wohnungen, den wir so dringend brauchen, und auch, wenn sie gut gedacht war, schadet sie vor allem denen, die noch keine Wohnung haben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Man möchte mit so etwas immer die großen Immobilienkonzerne treffen, weil die sich so gut als Feindbild eignen; aber tatsächlich trifft man immer die privaten Vermieter, weil 60 % aller Wohnungen in Deutschland Privatleuten gehören. Schauen wir uns einmal das Ergebnis auf Bundesebene an: Wir haben auf Bundesebene 27,7 Milliarden Euro an Zuschüssen zur Miete und 6,7 Milliarden Euro für den Wohnungsbau. Das heißt also: Wir kümmern uns viermal mehr um die Symptome als um die Wurzel des Problems. Das ist auch der Hauptpunkt: Wir bekommen sowohl die Kosten von Wohneigentum als auch die Mieten nur dann in den Griff, wenn es einfach mehr Angebot gibt und wenn nicht länger sehr viel Nachfrage viel zu wenig Angebot gegenübersteht und das dann die Preise nach oben treibt. Deswegen ist der Weg klar: Wir müssen einfacher und günstiger werden. Das Kabinett hat erst heute wieder Maßnahmen dazu auf den Weg gebracht, zum Beispiel für den Einbau von Wohnungen in Bürogebäude, und nach der letzten Vereinfachung für die Aufstockung von Wohnraum haben wir damit jetzt ein weiteres Werkzeug im Baukasten. Schaffen wir also den Rahmen dafür, dass schneller und mehr gebaut werden kann, sodass es am Ende auch günstiger wird. Daneben brauchen wir zusätzliche Anreize – das ist der Grundsatz, der in der Wirtschaftspolitik immer wieder gilt –, damit es sich überhaupt erst wieder lohnt, in Wohnungen und in Wohnraum zu investieren. Auch da mache ich noch eine grundsätzliche Bemerkung: Wenn wir mit gezielten Steuererleichterungen im Bund jetzt spürbare Anreize setzen, dann wird das nicht zu weniger Steuereinnahmen führen. Das Gegenteil ist mit solchen Maßnahmen der Fall. Das ist mehrfach bewiesen. Das wird auch hier funktionieren. Durch steuerliche Erleichterungen wird es mehr Bautätigkeit geben, und im Ergebnis könnten die Steuereinnahmen für den Staat sogar steigen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Um es mit der Antragsbegründung zu halten: "Denn für eine Wohnung, die ohne Erleichterungen" – darauf komme ich nachher noch zu sprechen – "gar nicht gekauft worden wäre, fiele auch gar keine Steuer an." So einfach ist die volkswirtschaftliche Logik an der Stelle. Was können wir also tun? – Wir haben schon im Februar hier im Hohen Haus über das Wohnen diskutiert, und da hatte ich ein Beispiel gebracht: Eine junge Angestellte kauft im Großraum München eine Wohnung, 35 Quadratmeter. Die kostet so um die 200.000 Euro. Jetzt könnten wir als Staat sagen: Ja mei, das ist halt der Marktpreis. Wir könnten uns aber auch aufmachen und konkret handeln. Wir könnten die Menschen beim Vermögensaufbau unterstützen. Wir könnten die Eigentumsquote steigern; denn sie ist nämlich in den letzten zehn Jahren in Deutschland auf unter 50 % gefallen. Wir könnten auf das europäische Durchschnittsniveau kommen, das bei 70 % liegt. Wir könnten eine Zukunftsgarantie für junge Menschen anbieten, die zu 80 % Wohneigentum wollen; das wünschen sie sich. Wir könnten auch tatsächlich etwas gegen Altersarmut tun; denn meistens ist Altersarmut eben leider Mieterarmut. Wir schlagen mit unserem Antrag deswegen konkret neun Werkzeuge in diesem Baukasten vor, die durch niedrigere Steuern die Kosten senken könnten und dann eben Anreize bieten. Ich greife jetzt nur drei davon heraus. Erstens, die Grunderwerbsteuer. Ich bleibe bei meinem vorherigen Beispiel. Die Wohnung kostet 200.000 Euro. Die junge Angestellte müsste also 7.000 Euro an Grunderwerbsteuer bezahlen. In Nordrhein-Westfalen wäre es übrigens mehr als das Doppelte, und dort ist es ja höchstens halb so schön. Aber zusammen mit den Notarkosten, mit den Grundbuchkosten und mit anderen Nebenkosten sind wir dann schnell bei 10 %. Dann haben wir bei unserem Beispiel schon 20.000 Euro an zusätzlichen Kosten, wenn die Wohnung eh schon 200.000 Euro kostet. Die Effekte sind dann ganz klar. Schauen wir uns zum Beispiel die Entwicklung bei der Grunderwerbsteuer in Bayern an. 2016 hatte man insgesamt Einnahmen über die Grunderwerbsteuer in Bayern von 1,8 Milliarden Euro. Als dann der Zins bis auf das Tief in 2021 herunterging, lagen die Einnahmen bei 2,5 Milliarden Euro. Das zeigt, wenn Anreize vorhanden sind – in diesem Fall war es der niedrige Zins –, steigen die Fallzahlen und bei uns die Steuereinnahmen. Mit dem steigenden Zins im letzten Jahr sind wir dann wieder bei unter 2 Milliarden Euro gelandet. Daran sieht man die Effekte. Umso logischer wäre es jetzt, da der Zins noch einmal gestiegen ist auf über 4 %, dem etwas entgegenzusetzen. Deswegen sagen wir: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Grunderwerbsteuer für die erste eigene Immobilie komplett zu streichen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der zweite Aspekt sind die Zinslasten, bei denen wir gerade schon gewesen sind. Wir sagen, die Zinslasten sollten bei einer selbstgenutzten Wohnung, also beim Eigenheim, steuerlich berücksichtigt werden. Mir konnte noch keiner richtig schlüssig erklären, warum eine Wohnung, die man vermietet, steuerlich Vorteile bringt, aber nicht, wenn man sie selbst bewohnt. Da könnte man wirklich helfen, und auch da wollen wir konkret etwas tun. Drittens. Wir haben noch einen echten Hammer in unserem Baukasten; den könnten wir hinbekommen, wenn wir die Möglichkeiten der Abschreibung deutlich erweitern. Wir schlagen deshalb vor: Wer eine Mietwohnung kauft oder baut, sollte die Hälfte seiner Kosten in den ersten fünf Jahren tatsächlich steuerlich absetzen können. Das hätte Wucht, und das würde wirken, um den großen Problemen zu begegnen, die wir am Wohnungsmarkt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir das soziale Problem unserer Zeit wirklich angehen wollen, dann können wir das nicht im Klein-Klein und erst recht nicht mit Ideologie tun. Wir können es nur gemeinschaftlich angehen und auf Anreize und Ideen setzen. Wir als CSU haben dazu noch mehr im Koffer: Bürgschaftsprogramme für junge Käufer, Finanzierungen über öffentliche Fonds, Hypothekenversicherungen, die die Zinslasten senken – man könnte noch über sehr viel mehr nachdenken. Wir laden dazu ein, hier mitzumachen, und bitten Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Johann Müller. Bitte, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)
Johann Müller AfD
Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Kollege Böltl, alles schön und gut. Vorab zur Steuer für den Grunderwerb: Die Grunderwerbsteuer können Sie nicht selbst ändern, weil sie eine Bundessteuer ist. Sie könnten aber jederzeit die Höhe der Grunderwerbsteuer ändern. Stellen Sie dazu einen Antrag, wir stimmen ihm zu, und schon haben unsere Immobilienkäufer einen Vorteil. (Beifall bei der AfD) Der Wohnungsbau steckt in einer tiefen Krise. Die Zahl der Baugenehmigungen befindet sich auf einem historischen Tiefstand. Familien können sich Eigentum kaum noch leisten. Gleichzeitig steigen die Mieten und die Baukosten immer weiter. Man möchte es nicht glauben, aber anscheinend haben das nun auch die CSU und die FREIEN WÄHLER begriffen. Wir, die AfD-Fraktion, stimmen dem Antrag zu, auch wenn er aus unserer Sicht nur ein Berichtsantrag ist; denn eines ist offensichtlich: Ohne echte Entlastungen wird der Wohnungsbau nicht wieder anspringen. Der Antrag benennt mehrere Maßnahmen, die grundsätzlich in die richtige Richtung gehen. Das sind zum Beispiel bessere Abschreibungsbedingungen für den Mietwohnungsbau, die Wiederaufnahme der Eigenheimförderung, die Abzugsfähigkeit für Darlehenszinsen, der Wegfall der Grunderwerbsteuer beim ersten Immobilienkauf, Bürokratieabbau und Erleichterungen bei Neubau und Umnutzung. Viele dieser Punkte fordert die AfD bereits seit Jahren. Gerade die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie ist überfällig. Wer heute Wohneigentum erwerben will, muss oft Zehntausende Euro allein für Steuern und Nebenkosten bezahlen. Für junge Familien und für Menschen mit mittlerem Einkommen wird Eigentumsbildung dadurch immer schwieriger. Das Ziel müsste aber doch genau das Gegenteil sein: mehr Eigentum, mehr private Vorsorge und mehr gesellschaftliche Stabilität. Meine Damen und Herren, die Geschichte der Wohnungsbauförderung zeigt, dass steuerliche Anreize durchaus wirken können. Die früher gewährte Eigenheimzulage, Sonderabschreibungen im Mietwohnungsbau oder steuerliche Fördermodelle haben über Jahrzehnte dazu beigetragen, Wohnraum zu schaffen und Eigentumsbildung zu ermöglichen. Viele dieser Instrumente wurden später abgeschafft, häufig unter Verweis auf sogenannte Mitnahmeeffekte. Heute sehen wir die Folgen: zu wenige Wohnungen, zu hohe Preise und einen Wohnungsmarkt, der vielerorts kaum noch funktioniert. Bemerkenswert ist dabei, dass zahlreiche Forderungen, die heute von den Regierungsfraktionen aufgegriffen werden, von der AfD bereits früher eingebracht wurden. Wir haben wiederholt bessere Abschreibungsmöglichkeiten, weniger Bürokratie und Entlastungen beim Wohnungsbau gefordert. Auch die Abschaffung der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums wurde von der AfD bereits im Bayerischen Landtag thematisiert. Ebenso haben wir strukturelle Entlastungen bei staatlichen Förderverfahren verlangt. Unser Antrag zur Entlastung der Landkreise bei verzögerten Fördermittelauszahlungen wurde jedoch, wie bekannt, von CSU, FREIEN WÄHLERN, GRÜNEN und SPD abgelehnt. Dabei bestätigt inzwischen sogar der Oberste Rechnungshof viele unserer Kritikpunkte. Der ORH-Bericht 2026 zeichnet ein deutliches Bild: immer mehr Förderprogramme, immer mehr Bürokratie, immer mehr Personalaufbau, aber nicht automatisch bessere Ergebnisse. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass Bayern mittlerweile über 400 Förderprogramme hat, und kritisiert die zunehmende Komplexität staatlicher Förderstrukturen. Genau dieses Förderchaos erleben wir doch auch beim Wohnungsbau. Bauherren, Familien und Unternehmen kämpfen sich inzwischen durch einen Dschungel aus Formalien, Zuständigkeiten, Auflagen und Nachweispflichten. Das eigentliche Problem auf dem Wohnungsmarkt ist aber nicht ein Mangel an Förderprogrammen, sondern das Problem ist ein Mangel an Wohnungen. Deshalb brauchen wir endlich einfachere und verlässlichere Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie, niedrigere Erwerbsnebenkosten, schnellere Genehmigungen, steuerliche Entlastungen und mehr Planungssicherheit; denn Wohnungen entstehen nicht durch immer neue Förderrichtlinien, sondern sie entstehen, wenn sich bauen wieder lohnt. Meine Damen und Herren, der Wohnungsmarkt braucht keine Ideologie. Er braucht Vernunft und vor allem keine halbherzigen Berichtsanträge. Er braucht richtige Anträge, wie sie von der AfD gestellt wurden. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollege Jürgen Mistol. Bitte, Sie haben das Wort.
Jürgen Mistol GRÜNE
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal zu Herrn Böltl: Ich war ein bisschen irritiert durch seine Aussage zur Mietpreisbremse, aber er ist jetzt gerade im Gespräch. Ich möchte den zuständigen Minister Eisenreich zitieren, der 2025 bei der Verlängerung der Mietpreisbremse Folgendes gesagt hat: "Menschen mit normalem Einkommen […] müssen sich das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel." – Sie müssen sich bei der CSU schon einmal einig werden: Finden Sie die Mietpreisbremse jetzt gut oder eben nicht gut? Zurück zu diesem Antrag. Das Ziel des Antrags unterstützen wir ausdrücklich. Bayern wächst, wir brauchen mehr Wohnungen. Dafür braucht es engagierte und mutige Politik; denn die Wohnkrise bleibt ungelöst und drängend. Steuerliche Erleichterungen können helfen, dem lahmenden Wohnungsbau neuen Schwung zu geben, aber sie sind eben nur ein Baustein von vielen. Ihr Antrag enthält gute Ansätze wie etwa die Streichung der Grunderwerbsteuer für das erste selbst genutzte Wohneigentum. Das ist ein Vorschlag, den auch wir GRÜNE bereits kürzlich eingebracht haben. Insgesamt halten wir die vorgeschlagenen Maßnahmen für sinnvoll und haben ihnen im Haushaltsausschuss zugestimmt. Wenn Sie Wohnraum schaffen wollen, müssen Sie steuerpolitisch auch den Bestand in den Blick nehmen. Weniger Dokumentationspflichten bei Renovierungen sind okay. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Sanierungen wäre aber der konsequentere Schritt. Ich hoffe sehr, dass CSU und FREIE WÄHLER hier gemeinsam mit uns den Mut zu weiteren Schritten aufbringen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Es kann nicht sein, dass sich Vermieterinnen und Vermieter, die seit Jahren etwa einer alleinstehenden Seniorin die Miete nicht erhöhen, am Ende noch mit dem Vorwurf der Liebhaberei durch das Finanzamt auseinandersetzen müssen. Es muss umgekehrt sein: Wer Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bereitstellt, soll steuerlich entlastet werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Neben steuerlichen Maßnahmen können wir in Bayern selbst mehr für bezahlbaren Wohnraum tun, ganz ohne auf den Bund zu warten. Apropos Bund: Es wäre wünschenswert, wenn die Staatsregierung ihren Draht nach Berlin nutzt, damit die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zur rechtlichen Absicherung des Gebäudetyps E endlich abgeschlossen wird; darauf warten wir wirklich lang genug. (Beifall bei den GRÜNEN) Entscheidend bleibt aber: Steuererleichterungen ersetzen keine verlässliche Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung. Gerade für Berufseinsteiger, Auszubildende und Studierende ist die Wohnungssuche oft ein Spießrutenlauf; das muss sich ändern. Die soziale Wohnraumförderung ist und bleibt das zentrale Instrument für mehr bezahlbare Wohnungen. Umso alarmierender ist das schlechte Zeugnis, das die Bundesbauministerin der Staatsregierung kurz vor Pfingsten ausgestellt hat. Der bundesweite Rückgang bei der Förderung geht maßgeblich auf Bayern zurück. Der abrupte Förderstopp im vergangenen Jahr wirkt bis heute nach, trotz Sommer- und Herbstpaket. Ohne Bayern wären die Zahlen bundesweit gestiegen. Durch den Einbruch von über 60 % hierzulande ist die Gesamtbilanz bundesweit negativ. Ja, Bayern investiert viel, rund 3,6 Milliarden Euro in diesem und im kommenden Jahr inklusive der Mittel aus dem Sondervermögen. Das ist viel Geld, aber es reicht nicht. Minister Bernreiter sagt selbst: Der Staat kann den Bedarf nicht allein decken. Dann nutzen Sie bitte auch die vorhandenen Möglichkeiten konsequent. Bayern sollte privates Kapital für die BayernHeim mobilisieren; denn derzeit bindet die BayernHeim überproportional viele Fördermittel, die den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und privaten Unternehmen fehlen. Es fehlt also nicht am Bedarf, es fehlt auch nicht an einer leistungsfähigen Bauwirtschaft, es fehlt am Geld. Warum liegt bis heute kein finanzwirtschaftliches Konzept vor, um privates und institutionelles Kapital für die Wohnraumförderung zu gewinnen? Wir GRÜNE haben zweimal Vorschläge gemacht, Sie haben sie abgelehnt, aber selbst nichts dazu vorgelegt. Ebenso notwendig ist aus unserer Sicht eine verbindliche mehrjährige Finanzierungszusage im Haushalt. Die Branche braucht Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen. Steuerliche Erleichterungen können Teil der Lösung sein. Deswegen stimmen wir Ihrem Antrag auch zu. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion der Kollege Harry Scheuenstuhl. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Harry Scheuenstuhl SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Vielen Dank für die Auftragsarbeit. Anscheinend haben CSU und FREIE WÄHLER jetzt auch den Wohnungsbau entdeckt; denn etwas anderes als eine Auftragsarbeit scheint das nicht zu sein. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Da warst du noch gar nicht im Landtag, da haben wir das schon debattiert!) Man hat vorher schon gehört, dass das nur die Zusammenführung bestehender Maßnahmen ist. Es ist natürlich auch nicht schlecht, wenn man einmal innehält und darüber nachdenkt, wir bräuchten vielleicht ein paar mehr Wohnungen, und dann schaut: Was hat man früher gemacht? Es war ja nicht alles schlecht. So sehe ich das. Deswegen ist das für mich eine Auftragsarbeit. Es ist nur ein Berichtsantrag. Wenn man etwas Gescheites hätte machen wollen, hätte man gesagt: Jetzt machen wir etwas. Wir machen erstens, zweitens, drittens. – Nein, jetzt denken wir erst einmal darüber nach, was wir denn tun könnten. So weit ist die Staatsregierung heute: Sie sind beim Denken angekommen, aber anderen brennt es unter den Nägeln. Wir sehen, dass bereits bis Ende 2024 rund 233.000 Wohnungen fehlen. Der Gesamtbedarf in Bayern wird steigen. Man rechnet in den nächsten fünf Jahren noch einmal mit 470.000 Wohnungen. Mit 78.000 Wohnungen pro Jahr werden wir es nicht schaffen, den Bedarf zu decken. Natürlich ist nicht alles negativ. Es ist erfreulich, dass am Himmel die Baukonjunktur anzieht und die Baugenehmigungen mehr werden. Das reicht immer noch nicht. Das zeigt aber natürlich, dass der Bedarf da ist, dass Menschen sich ein Eigenheim wünschen, dass Menschen sich eine ordentliche Wohnung wünschen und eben nicht, wie wir schon zum Beispiel bei Studentenwohnheimen gesehen haben, hausen wollen, sondern wohnen. Das muss unser Ziel sein. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen sagt, dass es im Moment äußerst schwierig ist zu bauen. Die Anzahl der Wohnungen, die im Moment gebaut werden, ist sehr gering. Im Bund ist die CSU auch dabei, die FREIEN WÄHLER nicht (Felix Freiherr von Zobel (FREIE WÄHLER): Die SPD auch!) – die SPD natürlich auch; der Satz war noch nicht fertig. Der Bund möchte sich auf Betreiben der SPD auch im Rahmen des Sondervermögens beteiligen. Mit Wucht will die Bayerische Staatsregierung in den Jahren 2028 bis 2030 diese Gelder zur Verfügung stellen; ansonsten sind es im Moment nur Verpflichtungsermächtigungen. Wucht und Wohnungsbau-Turbo schauen meiner Meinung nach anders aus. Es gibt zwei wesentliche Methoden, um den Wohnungsbau anzuschieben; wir sollten beides machen. Das eine ist natürlich die direkte Förderung, damit man die Menschen unterstützt, die ein niedriges Einkommen haben, die wenig auf die Seite legen können, aber vielleicht für unsere Zukunft mit mehreren Kindern gesegnet sind und ihnen auch ein ordentliches Zuhause bieten wollen, aber eben nicht so viel Geld haben. Das ist die direkte Förderung. Die andere Möglichkeit ist eine Abschreibung. Das ist richtig, das muss man auch tun. Die Abschreibung ist mit Sicherheit die schnellste Methode, Geld in das System zu bringen, aber sie ist in gewisser Weise auch ungerecht; denn derjenige, der viel Geld hat, viel Geld verdient – das soll er auch, das neide ich ihm nicht –, hat eine höhere Abschreibung. Warum bekommt dann der, der sowieso viel Geld hat, noch mehr obendrauf als der, der es dringend nötig hat? So ist aber das System. Man muss trotzdem darüber nachdenken. Darum, so glaube ich, ist der Berichtsantrag richtig. Mir fehlt ein Wort darüber, wer das überhaupt bezahlen soll. Mit dem Geld der anderen, mit dem Geld der Kommunen, kann man schön umgehen. Da wird entlastet, da verlangen wir nichts mehr. Na ja, schön, aber wer zahlt es dann? Dazu wird überhaupt nichts ausgesagt. Ich hoffe, dass im Bericht etwas kommt. Es ist kein Termin genannt; es wäre schön, wenn es einen Termin gäbe. Das wäre ein Turbo, wenn man sagt: In drei Monaten geht es los, nächstes Jahr wird gebaut, haltet die Kellen bereit. Die AfD stimmt dem Antrag auch zu, wobei sie eigentlich in ihrem Programm stehen hat, durch Vertreibung Wohnraum schaffen zu wollen. Das heißt, die Leute werden aus ihren Wohnungen vertrieben. Durch Remigration Wohnraum schaffen – so haben wir es gelesen. Das ist eine Zumutung. So kann Wohnungsbau nicht funktionieren. Wir hatten es schon einmal in Deutschland, dass durch Vertreibungen Wohnraum frei geworden ist. Das lehnen wir ab. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die FREIEN WÄHLER der Kollege Felix Freiherr von Zobel. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Felix Freiherr von Zobel FREIE WÄHLER
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Müller, wenn wir heute über Wohnungsbau sprechen, müssen wir schon ehrlich sein. Bayern verzeichnet im ersten Quartal 2026 12 % mehr Wohnungsbaugenehmigungen, trotzdem bleibt die Lage selbstverständlich weiter angespannt. Viele junge Familien, viele Menschen mit mittleren Einkommen spüren: Eigentum rückt weiter weg, und bezahlbarer Wohnraum wird knapper. Gleichzeitig sehen wir, der Wille zum Bauen ist da, aber hohe Baukosten, gestiegene Zinsen, internationale Krisen und steuerliche Belastungen sorgen dafür, dass viele Projekte leider nicht umgesetzt werden können. Genau hier setzt der Antrag an: Wenn wir mehr Wohnungen wollen, müssen wir die Rahmenbedingungen insgesamt verbessern, nicht nur mit neuen Förderprogrammen, nicht nur mit weniger Regulierung, sondern auch mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. Genau deshalb müssen wir an mehreren Stellschrauben gleichzeitig drehen. Wir brauchen schnellere Verfahren, mehr Bauland und weiterhin eine gute kommunale Planung, aber eben auch bessere steuerliche Rahmenbedingungen; denn steuerliche Berücksichtigungen sind ein echter Bau-Turbo. Wer in Mietwohnungen investiert, braucht verlässliche und attraktive Abschreibungsmöglichkeiten. Eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibung kann dazu beitragen, dass Projekte wieder wirtschaftlich und damit tatsächlich realisiert werden. Genauso wichtig ist der Blick auf das Eigenheim. Für viele ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung nicht nur ein Rückzugsort oder ein Stück Heimat, sondern auch eine Altersvorsorge. Wer zum ersten Mal eine Immobilie kauft, sollte deshalb nicht zusätzlich durch Grunderwerbsteuer und hohe Nebenkosten ausgebremst werden. Deshalb ist es wichtig, den Wegfall der Grunderwerbsteuer beim ersten Immobilienkauf zu prüfen. Auch die Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen für selbst genutzten Wohnraum verdient eine ernsthafte Prüfung. Gerade bei den heutigen Zinsen kann das für Familien den entscheidenden Unterschied machen, ob ein Objekt noch finanzierbar ist oder nicht. Herr Scheuenstuhl, wichtig ist uns dabei, dass unser Antrag haushaltspolitisch verantwortungsvoll ist. Wir fordern nicht blind neue Steuervergünstigungen, sondern wir wollen einen Bericht, der beide Seiten betrachtet, mögliche Steuermindereinnahmen auf der einen Seite, aber auch zusätzliche Einnahmen durch mehr Bautätigkeit auf der anderen Seite, also praktisch die Prüfung eines Konjunkturprogramms. Klar ist: Eine Wohnung, die wegen schlechter Rahmenbedingungen gar nicht gebaut wird, bringt keinen Wohnraum, keine Steuereinnahmen, keine Wertschöpfung und keine Beschäftigung. Wenn steuerliche Erleichterungen dagegen dazu führen, dass wieder gebaut wird, kann sich das am Ende auch für den Staat rechnen. Wir brauchen beim Wohnungsbau einen Baukasten, also bessere Abschreibungen, Entlastung beim Eigentumserwerb, weniger Bürokratie bei Sanierung, praxistaugliche Regeln bei der Umwandlung von Gewerbe in Wohnen und steuerliche Rahmenbedingungen, die Investitionen dementsprechend nicht verhindern, sondern ermöglichen. Gerade in Bayern, mit starkem ländlichen Raum und wachsenden Ballungsräumen, brauchen wir beides: mehr Mietwohnungen und mehr Chance auf Eigentum. Wer Eigentum schafft, entlastet langfristig auch den Mietmarkt, und wer den Bau von Mietwohnungen erleichtert, hilft den Menschen, die heute dringend bezahlbaren Wohnraum brauchen. Deshalb ist der Antrag richtig. Er ist pragmatisch, er ist technologie- und investitionsoffen, und er nimmt die Realität der Menschen ernst. Wir müssen auch wieder anfangen – der Kollege Böltl hat es schon gesagt –, beim Wohnungsbau nicht nur darüber zu reden, was alles nicht geht, sondern wir müssen darüber reden, wie wir das Bauen ermöglichen und erleichtern. Dazu gehört, dass wir private Investitionen als Teil der Lösung verstehen; denn ohne private Bauherren, ohne Familien, ohne mittelständische Investitionen und ohne Wohnungsunternehmen wird es uns nicht gelingen, ausreichend neuen Wohnraum zu schaffen. Dieser Antrag ist deshalb kein "Wünsch-dir-was", sondern ein sachlicher Prüfauftrag. Wir wollen wissen: Welche steuerlichen Maßnahmen bringen tatsächlich mehr Wohnraum? Welche Entlastungen helfen Menschen beim Eigentumserwerb? Wo führen bessere Rahmenbedingungen am Ende sogar zu mehr Einnahmen für den Staat? Deshalb bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatssekretär Martin Schöffel. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Martin Schöffel
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke ich mich für den Antrag und die Diskussion heute. Ich möchte diejenigen, die mehrfach zum Ausdruck gebracht haben, dass es das erste Mal in diesem Jahr wäre, dass wir über Wohnungsbau sprechen, darauf hinweisen, dass wir in diesem Jahr schon oft die Frage der Wohnraumförderung und der Schaffung von neuem Wohnraum erörtert haben. Ich konnte jetzt in der Kürze der Zeit nicht feststellen, ob die, die heute gesprochen und das in Abrede gestellt haben, sich damals vielleicht sogar selbst zu Wort gemeldet haben. Für uns als CSU-Fraktion und Staatsregierung ist es natürlich extrem wichtig, dass die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Bayern und in Deutschland deutlich verbessert werden und so auch mehr Wohnungen gebaut und geschaffen werden können. Zweiter Punkt, zum geförderten Wohnungsbau: Wir stellen mit diesem Doppelhaushalt so viele Fördermittel für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung wie nie zuvor – Gelder des Freistaates Bayern und auch Gelder des Bundes, die dafür mit eingesetzt werden. Deswegen kann man für die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen nur sagen, dass wir in diesem Bereich sehr viel Geld aufwenden, um den Wohnungsbau zu fördern. Wir wollen aber vor allem auch, dass der nicht geförderte Wohnungsbau besser vorangebracht wird, und deswegen geht es darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es auch wieder lohnend machen, in neuen Wohnraum zu investieren. Da wundere ich mich schon, dass gerade auch Vertreter der SPD und der GRÜNEN hier weniger Vorschriften für Vermieter und Wohnungsinvestoren einfordern. Ich könnte eine ganze Liste von Maßnahmen aufzählen, die die Ampel-Bundesregierung neu geschaffen bzw. verschärft hat. Sie hat Investitionen in neuen Wohnraum dadurch erst behindert und Rahmenbedingungen verschlechtert. Wir müssen diese Rahmenbedingungen aber relevant verbessern. Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind auch Enteignungen, wie sie da und dort in anderen Bundesländern angedacht sind, mit Sicherheit der falsche Ansatz, um mehr Investitionen in Wohnraum zu generieren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich kann nur sagen und will es deutlich unterstreichen: Natürlich kann auch das Steuerrecht einen wichtigen Beitrag leisten, um die Investitionen in Wohnraum weiter zu verbessern. Deswegen will ich darauf hinweisen, dass wir viele Dinge, die auch der Kollege Böltl zu Recht angesprochen hat, mehrfach in den Bundesrat eingebracht haben: Das ist die dauerhafte Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung für den Mietwohnungsbau, um eben genau dem Interesse von Investoren entgegenzukommen, dass in den ersten Jahren ein großer Teil der Herstellungs- und Anschaffungskosten abgeschrieben werden kann. Die steuerliche Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum ist ein wichtiges Ziel, das wir auf Bundesebene endlich voranbringen wollen. Wir setzen uns deshalb auch für die Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrags für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum ein, weil in der Tat natürlich auch wir feststellen, dass die Entwicklung der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer Förderbedarf aufzeigt. Wir sind heute wieder auf dem Stand von 2018, aber bei deutlich gestiegenen Immobilienpreisen. Das ist kein gutes Zeichen, was den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum anbelangt. Deswegen wäre auch hier eine Unterstützung oder eben die Schaffung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer zielführend. Ähnliches gilt auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, wo wir uns auf Bundesebene für höhere Freibeträge einsetzen, damit Immobilien der Familie eben auch im Eigentum der Familie bleiben können. Das Problem ist, dass bisher auf Bundesebene für viele dieser Anträge keine Mehrheiten gefunden werden konnten. Darum ist der heutige Antrag ein Auftrag an die Staatsregierung, dass wir über verschiedene Modelle und Ansätze berichten sollen. Das werden wir selbstverständlich auch tun. Es wird aber bei vielen Fragestellungen auch notwendig sein, externen Sachverstand, wissenschaftliche Expertise, mit einzubeziehen und auch Institute zu beauftragen. Wir versprechen uns davon natürlich auch – wenn am Ende dann entsprechende Untersuchungen und Ergebnisse vorliegen –, dass wir dadurch dann auch auf Bundesebene im Bundesrat, bei anderen Bundesländern, noch einmal zusätzliche Argumente haben. Wir werden den Auftrag also annehmen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die richtigen Modelle gefunden werden können, auch steuerrechtlich, die in Deutschland durchgesetzt werden können, um für mehr Wohnraum in unserem Land zu sorgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER, die AfD, die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Einzelne Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? – Die gibt es nicht. Dann ist dem Antrag hiermit einstimmig zugestimmt worden. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 auf: Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention und Therapie durch Ernährung II: Reform der Berufsgesetze für Ernährungstherapie (Drs. 19/9502) und Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention und Therapie durch Ernährung III: Konzept für eine Teilakademisierung vorlegen (Drs. 19/9503) und Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention und Therapie durch Ernährung IV: Mehr Ernährungstherapie auf Rezept (Drs. 19/9504) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Das Wort hat die Kollegin Carolina Trautner für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin.
Carolina Trautner CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Lass Nahrung deine Medizin sein und Medizin deine Nahrung." Dieses Zitat stammt von Hippokrates und ist über 2.400 Jahre alt. Es hat aber nicht an Aktualität verloren, im Gegenteil. Die moderne Wissenschaft bestätigt jeden Tag aufs Neue, was Hippokrates wusste: Ernährung ist Medizin, Ernährung ist Prävention, Ernährung ist Lebensqualität. Trotzdem wird die Ernährung in unserem Gesundheitssystem oftmals noch sehr stiefmütterlich behandelt. Das müssen wir ehrlich zugeben. Sie gilt oft als Lifestyle-Thema, als persönliche Entscheidung und als etwas, was jeder selbst im Griff haben sollte. Dabei wissen wir, das ist falsch. Fehlernährung ist neben anderen Faktoren wie Stress, Rauchen und Alkohol einer der größten Risikofaktoren für chronische Krankheiten. Ein gesunder Lebensstil ist also immens wichtig, und dazu gehört die gesunde Ernährung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass bis zu einem Drittel aller Krebserkrankungen ernährungsbedingt mitverursacht wurde. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-2-Diabetes und Adipositas, all dies hängt maßgeblich damit zusammen, was wir essen. Und all das kostet unser Gesundheitssystem jedes Jahr Milliarden. Hier setzen wir an. Wir wollen eine Gesundheitspolitik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Das bedeutet, wir müssen auch bei der Ernährung endlich den Schritt vom Wissen zum Handeln machen. Ich freue mich sehr, dass unsere Gesundheitsministerin Judith Gerlach diesen Weg konsequent mitgeht. Der Masterplan Prävention Bayern, den sie auf den Weg gebracht hat, ist ein starkes Signal. Ernährung ist kein Anhängsel der Gesundheitspolitik, sondern das Fundament. Mit dem Masterplan bekennen wir uns als Freistaat klar zur Prävention und nehmen sie ernst. Wir verankern darin die Ernährung als zentrales Instrument. Das ist vorausschauende Politik. Das ist Politik, die heute und morgen die Kosten von übermorgen vermeidet. Wir gehen noch weiter. Wir wollen nicht nur über gesunde Ernährung reden, sondern wir wollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass professionelle Ernährungstherapie wirklich bei den Menschen ankommt, bei den Kranken, die sie brauchen, bei den Risikogruppen, die von ihr profitieren, und bei den Fachkräften, die sie leisten. Diese Fachkräfte müssen auch endlich die Anerkennung bekommen, die sie verdienen. Genau darum geht es in unseren Anträgen. Einmal geht es um die dringend notwendige Reform des Berufsrechts für die Ernährungstherapie. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene stehen die Berufsgesetze für die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, für die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie für die Logopädinnen und Logopäden bereits auf der Agenda. Das ist richtig und wichtig. Warum aber fehlt das Gesetz über den Beruf der Diätassistentin oder des Diätassistenten auf dieser Liste? Das Gesetz wurde erstmals 1973 eingeführt und dann im Jahre 1994 reformiert. Und seitdem? – Während die Medizin weiterentwickelt und neue Erkenntnisse über den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit gewonnen wurden, blieb das Berufsrecht stehen. Das ist nicht zeitgemäß, und das ist schlicht nicht mehr vertretbar. Wir fordern deshalb die Staatsregierung nachdrücklich auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Berufsgesetz für Ernährungstherapie und Diätetik umfassend reformiert und zu einem Gesetz zur Diätetik weiterentwickelt wird. Es geht um die Inhalte der Ausbildung, um fachlich einheitliche Qualitätsstandards und um Ausbildungsmodalitäten. Wir regen an, auch die Berufsbezeichnung zu überdenken. Statt "Diätassistent" sollte der Begriff "Ernährungstherapeutin" oder "Ernährungstherapeut" verwendet werden. Das beschreibt die Arbeit dieser Fachkräfte viel treffender als der bisherige Begriff. Sprache schafft Realität. Wer über Therapie spricht, wird auch als Therapeutin oder Therapeut besser wertgeschätzt, von den Patientinnen und Patienten, von den Ärztinnen und Ärzten und von der Gesellschaft. Diese Fachkräfte werden dringend gebraucht, und zwar in viel größerer Zahl. Aktuell befinden sich in Bayern gerade einmal 293 angehende Diätassistentinnen und Diätassistenten in der Ausbildung. 293 – für den Freistaat Bayern mit über 13 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Das ist angesichts des enormen Versorgungsbedarfs schlicht zu wenig. Die Qualität der Ernährungstherapie muss gesichert werden. Das gelingt nur, wenn wir dieses Berufsbild stärken, rechtlich, strukturell und in seiner gesellschaftlichen Wahrnehmung. Wenn wir über die Attraktivität eines Berufs sprechen, kommen wir an einem Thema nicht vorbei, nämlich an der guten Ausbildung und an einer Akademisierung. Wir fordern ein umfassendes Konzept zu einer Teilakademisierung der Ernährungstherapie. Das bedeutet die Schaffung akademischer Ausbildungswege, klar definierte Tätigkeiten und perspektivisch auch Masterstudiengänge für Lehre, Forschung, Advanced Practice sowie eigene Promotionsprogramme. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer kluge, engagierte junge Menschen für einen Beruf begeistern will, der muss ihnen Perspektiven, Entwicklungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen und wissenschaftliche Karrierewege bieten. Das kennen wir aus anderen Gesundheitsberufen, und es funktioniert. Eine anspruchsvollere, hochwertige Ausbildung steigert nicht nur die Qualität der Versorgung, sie steigert auch die Anerkennung und Wertschätzung für einen Beruf, der dies längst verdient hat. Dabei denken wir auch an den Fachkräftebedarf von morgen. Bayern braucht gut ausgebildete Ernährungstherapeutinnen und -therapeuten in Kliniken, in Praxen, in der Beratung und in der Forschung. Dieser Antrag und der vorherige sind wichtige Mosaiksteine, um diesen Beruf noch attraktiver zu gestalten und langfristig mehr Menschen für diesen Beruf zu begeistern. Hier ist natürlich der Bund in der Pflicht. Damit komme ich zu dem Antrag, der für viele Patientinnen und Patienten die unmittelbarsten Auswirkungen hätte: Mehr Ernährungstherapie auf Rezept. Heute sind in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gerade einmal zwei Indikationen verankert, für die Ernährungstherapie auf Rezept verordnet werden kann: angeborene Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose – zwei Indikationen für eine so wichtige therapeutische Maßnahme. Das muss sich ändern; denn die Realität in unseren Arztpraxen und Kliniken sieht ganz anders aus: Diabetes, Adipositas, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronisch entzündliche Darmerkrankungen und Nierenerkrankungen. All das sind Felder, auf denen eine fundierte, professionelle Ernährungstherapie nachweislich wirkt. Millionen von Menschen in Deutschland sind betroffen, gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Viele von ihnen könnten von einer gezielten Ernährungstherapie profitieren, wenn sie nur den Zugang dazu hätten und eine Verordnung auf Rezept. So sind sie oft allein auf sich gestellt und müssen das aus eigener Tasche bezahlen. Das kann nicht jeder. Somit ist dies auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Eine gute Gesundheitsversorgung darf nicht davon abhängig sein, wie dick das Portemonnaie ist. Wir appellieren deshalb an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Heilmittel-Richtlinie zu überprüfen und mehr Ernährungstherapie auf Rezept möglich zu machen. Wir bitten die Staatsregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Das wäre nicht nur ein Gewinn für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten, auch wenn das allein schon genügen würde. Es wäre auf längere Sicht auch wirtschaftlich klug. Wer früh in Ernährungstherapie investiert, spart später bei teuren Krankenhausaufenthalten, Operationen und Langzeitmedikationen. Die Rechnung ist einfach, und sie geht auf. Kehren wir also zu Hippokrates zurück. Er hatte damals, und er hat heute recht: Ernährung ist Medizin. Aber Medizin braucht auch eine Struktur, die sie zu den Menschen bringt. Sie braucht gut ausgebildete Fachkräfte, sie braucht ein modernes Berufsrecht, und sie braucht den Zugang über das Rezept. Gemeinsam mit Frau Gesundheitsministerin Judith Gerlach arbeiten wir daran, Bayern zu einem Vorreiter in der Prävention und in der therapeutischen Versorgung zu machen. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Matthias Vogler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Matthias Vogler AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen, verehrte Besucher! Die vorliegenden Anträge beschäftigen sich mit einem Thema, das für die Gesundheit der Menschen in Bayern besonders wichtig ist: Prävention und Therapie durch Ernährung. Genauer gesagt geht es um drei Anträge, die in Berlin durch die Staatsregierung – warum auch immer, die CSU ist ja Mitglied der Regierung, zumindest ist sie es in Berlin – noch einmal eingebracht werden sollen. Ich frage mich schon, was das bringt, vor allen Dingen deshalb, weil dieser Antrag hier im Ausschuss am 03.02. von allen Parteien einstimmig beschlossen worden ist. Aber vielleicht liegt es ja an der Einfallslosigkeit der aktuellen Regierungskoalition. Viele Volkskrankheiten, mit denen wir heute konfrontiert sind, hängen unmittelbar mit unserem Lebensstil und unseren Ernährungsgewohnheiten zusammen: Adipositas, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen nicht nur persönliches Leid, sondern belasten auch unser Gesundheitssystem erheblich. Deshalb ist es richtig, Prävention stärker in den Mittelpunkt zu stellen; denn die beste Medizin ist oftmals die Krankheit, die gar nicht erst entsteht. Ebenso richtig ist es, die Ernährungstherapie zu stärken. Fachkräfte in diesem Bereich leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Wenn in Bayern jährlich nur wenige Menschen – wir haben es gerade gehört, aktuell sind es nur 293 – diesen Beruf erwählen und ausgebildet werden, zeigt das deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen mehr Nachwuchs, attraktivere Berufsperspektiven und eine stärkere gesellschaftliche Wertschätzung für dieses wichtige Thema. Dabei gilt aber auch: Mehr Qualität entsteht nicht automatisch durch mehr Bürokratie. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Ausbildung kann dazu beitragen, das Berufsfeld aufzuwerten. Entscheidend ist jedoch, dass am Ende die Versorgung der Patienten verbessert wird und keine neuen Hürden entstehen, die junge Menschen von diesem Beruf fernhalten. Deswegen ist auch die Frage, ob eine Akademisierung und Promotion hier unbedingt notwendig sind oder ob wir das Ganze nicht unkomplizierter machen und die Hürden für diese Ausbildung lieber etwas niedriger halten; denn durch gute Ausbildung kann man das Ganze natürlich auch wieder ausgleichen. Die beste Ernährungstherapie ersetzt keine gesunde Ernährung im Alltag. Wir müssen wieder stärker auf Ernährungskompetenzen setzen, auf Eigenverantwortung und auch auf hochwertige Lebensmittel aus Bayern. Prävention beginnt nicht erst in der Arztpraxis, sondern zu Hause in den Familien. Gerade unsere Kinder und Jugendlichen müssen früh lernen, was gesunde Ernährung bedeutet. Daher gehört Ernährung auch in den Schulunterricht. Wer bereits in jungen Jahren ein Bewusstsein für Ernährung und vor allen Dingen für gesunde Ernährung entwickelt, hat bessere Chancen auf ein gesundes Leben und kann viele spätere Erkrankungen vermeiden. Wer kann sich heutzutage aber noch eine gesunde Ernährung leisten? Eine Verteuerung wie zum Beispiel durch die geplante Zuckersteuer ist auch keine echte Lösung, sondern Augenwischerei und macht das Leben gerade für einkommensschwache Familien noch teurer. Zudem soll die Steuer zum Stopfen der Löcher in der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden, welche durch eine konsequente Migrationspolitik der AfD, wie wir diese seit Jahren fordern, erst gar nicht entstanden wären. Beim Thema Ernährung dürfen wir auch unsere bayerische Landwirtschaft nicht vergessen. Unsere Landwirte erzeugen hochwertige Lebensmittel und leisten täglich einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung vor Ort. Wer auf Produkte aus Bayern setzt, stärkt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch unsere heimischen Betriebe, regionale Wertschöpfung und kurze Transportwege, also all das, was die GRÜNEN und die Linken eigentlich gerne möchten. Hier erweist allerdings das von Frau von der Leyen eigenmächtig beschlossene Mercosur-Abkommen unseren einheimischen Bauern einen Bärendienst. Diese können sich nun bei CSU und Co. dafür bedanken. Der Masterplan Prävention enthält zahlreiche Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Entscheidend wird jedoch sein, dass aus Konzeptionen und Strategien konkrete Verbesserungsvorschläge entstehen. Weniger Übergewicht – okay; vielleicht bin ich dafür der falsche Ansprechpartner –, weniger Diabetes, mehr Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Versorgung für die Menschen vor Ort sind uns wichtig. Weil wir das alles sehen und auch erkennen, werden wir, wie im Ausschuss bereits geschehen, dem Antrag komplett zustimmen, auch wenn da ein, zwei Sachen dabei sind, die vielleicht noch überarbeitungsfähig sind. Im Grundsatz geht es aber darum, dass uns das für unsere Bürger in Bayern wichtig ist. Deswegen stimmen wir zu. – Vielen Dank und Ihnen noch einen schönen Abend. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Laura Weber. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Laura Weber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz klar: Prävention muss endlich die Anerkennung bekommen, die sie verdient. Gerade im Ernährungsbereich ist das Thema viel zu unterbelichtet, aber für eine gute Gesundheitsversorgung, für jeden einzelnen Menschen, für unsere Kinder ganz wichtig. Auch volkswirtschaftlich macht Prävention, wie auch schon angesprochen wurde, riesigen Sinn. Jeder Euro, der in Prävention gesteckt wird, kommt doppelt und dreifach zurück. Deswegen brauchen wir das. (Beifall bei den GRÜNEN) Liebe Carolina Trautner, Ernährungstherapie auf Rezept – ja, unbedingt. So weit, so gut. Deswegen haben wir ja auch im Gesundheitsausschuss zugestimmt. Jeder Minischritt, jeder kleine Schritt in diese Richtung ist natürlich ein richtiger Schritt. Wir haben deswegen, wie gesagt, gerne zugestimmt. Es ist aber ein Minischritt, und er setzt nicht an der richtigen Stelle an. Wir brauchen vor allem im wirklich präventiven Bereich – das heißt ganz am Anfang bei Kindern im Kindergarten und in der Schule – große Maßnahmen, große Pakete, die ich hier auch benennen will. Deswegen ein riesengroßes Aber, das ich hier ausführen will: Welchen Plan hat die CSU, wenn es um einen ganzheitlichen Ansatz, um eine präventive Ernährungsstrategie geht? – Leider keinen, das muss ich so deutlich sagen. Im Doppelhaushalt werden, wenn es um Ernährung geht, sogar Gelder gestrichen. Hier wird oft der Masterplan Prävention angesprochen. Aber gerade der Masterplan Ernährung entpuppt sich in diesem Masterplan Prävention als nichts weiter als eine sehr große Ankündigungspolitik. Echte Inhalte, echte präventive Maßnahmen, die wirklich den von Herrn Holetschek beschworenen Paradigmenwechsel bei der Kindergesundheit zeigen würden, sind absolute Fehlanzeige. Wir haben hier viele Anträge gestellt und auch einen Gesetzentwurf eingebracht. Mittlerweile regt es mich auf, mittlerweile reicht es mir! (Beifall bei den GRÜNEN) Durch mangelnde Verbindlichkeit und fehlende Finanzierung ist dieser Masterplan Prävention nämlich bloß eine Absichtserklärung: Symbolpolitik statt echter Entlastung. Maßnahmen wie ein jährlicher Präventionstag oder das Coaching Schulverpflegung, das ich ausdrücklich positiv bewerte, reichen hier absolut nicht aus. Das reiht sich in die CSU-Ernährungspolitik ein. Ich kann da eine ziemlich lange Liste aufzählen. Den Haushalt habe ich schon genannt. Ich schaue auf die große Ernährungsstudie von 2024, die Millionen gekostet hat und an der Wissenschaftler von ganz hohem Niveau beteiligt waren; die Ergebnisse 2024 wurden vorgestellt. Was ist daraus entsprungen? – Nichts. Das sind größtenteils Ergebnisse, die wir schon lange kennen. Wenn man auf die Bundesebene und auf andere Studien blickt: Viel Geld reingesteckt, nichts ist herausgekommen, und eine Ernährungsstrategie in Bayern gibt es nicht. (Beifall bei den GRÜNEN) Dann der Kindergesundheitsgipfel Bayern 2025; ich habe Herrn Holetschek schon zitiert. (Klaus Holetschek (CSU): Aber nicht oft genug!) Der Paradigmenwechsel ist komplett ausgeblieben. Die CSU blockiert im Gegenteil wichtige, effektive und von der Wissenschaft gedeckte Maßnahmen wie zum Beispiel die Zuckersteuer. Hier ein Antrag im Ausschuss zur Zuckersteuer, und die CSU ganz klar: Nein, das bringt gar nichts, klare Ablehnung. So wurde das gemacht. Gesundes und kostenloses Mittagessen; der Geldbeutel wurde schon angesprochen. Das würde wirklich viel bringen. Wir haben jetzt im Gesundheitsausschuss wieder einen Pilotantrag. Da geht es darum, dass man das als Erstes an Startchancen-Schulen einführt. Das wird genau die Kinder treffen, die ein kostenloses, gesundes Mittagessen nach DGE-Standards am meisten brauchen. Also, bitte überlegt euch, ob ihr da zustimmt oder wieder dagegen stimmt. Das sind viele, viele Sachen, die wirklich etwas bringen würden. Da wird auf ganzer Linie blockiert. Am Schluss will ich noch sagen: Gesundheitsschutz ist auch Klimaschutz. Das heißt, ein wirklich konsequenter Klimaschutz trägt auch zur Prävention bei. Da sollten wir ganz klar in diese Richtung gehen und hier nicht bremsen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Ruth Waldmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Erst vor einer Woche, am 2. Juni, hat das Landesamt für Statistik die neuen Zahlen des Mikrozensus 2025 vorgelegt. Die bittere Realität im Freistaat lautet: 51 % der bayerischen Bevölkerung, also mehr als die Hälfte aller Erwachsenen, gelten nach den Kriterien der WHO als übergewichtig oder adipös. Der durchschnittliche Body-Mass-Index in Bayern liegt mittlerweile bei 25,8, und seit über 20 Jahren steigt dieser Wert auch kontinuierlich an. Besonders besorgniserregend: Nur noch 38 % der Männer im Freistaat sind normalgewichtig. Wenn es jetzt aber so ist, dass die Mehrheit der Bevölkerung gesundheitliche Risiken dieses Ausmaßes trägt, dann ist das eben nicht mehr nur individuelles Fehlverhalten, sondern dann geht es da auch um strukturelle Probleme, die eine kraftvolle politische Antwort verlangen. Es ist gut, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung bringen. Wir haben es im Ausschuss beraten. Wir unterstützen das auch gerne. Aber weil ich mir schon vorher denken konnte, dass Sie das richtig darstellen werden und auch sicher nicht vergessen werden, sich selber zu loben, nutze ich meine paar Minuten Redezeit für ein paar kritische Anmerkungen. Die Regierungsfraktionen legen uns hier drei Anträge vor. Die sind gut und auch gut für die Betroffenen. Aber am Ende geht es hier um die Organisation eines Reparaturbetriebs, wenn nämlich der Moment schon da ist, wo die Menschen bereits chronisch krank oder stark übergewichtig sind. Wo bleibt denn da jetzt eigentlich die echte wirksame Primärprävention, vor allem auch – das ist ganz wichtig – die Verhältnisprävention? Wir müssen doch dafür sorgen, dass gesundes Essen im Alltag der Menschen die leichtere und die günstigere Wahl ist. Das ist viel wirksamer, als immer nur mit dem erhobenen Zeigefinger zu mahnen. Da müssen wir ansetzen. Wir haben ein Versäumnis zum Beispiel beim Thema Kita und Schulverpflegung. Bayern hinkt bei diesem Thema in den Bildungseinrichtungen hinterher. Während andere Bundesländer die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung verbindlich vorschreiben und auch sozial staffeln, bleibt es in Bayern dabei, alles dem Markt und den überforderten Kommunen zu überlassen. Aber die Weichen für das Übergewicht werden schon im Kindesalter gestellt. Warum blockieren Sie denn seit Jahren ein beitragsfreies, gesundes Mittagessen in unseren Schulen und Kitas? Warum weigern Sie sich, die Standards flächendeckend und verbindlich einzufordern? Das passt hier nicht zusammen. (Beifall bei der SPD) Letztlich müssen dann nämlich von den Krankenkassen die Ernährungstherapien bezahlt werden. Das ist also auch wirtschaftlich nicht sehr sinnvoll. Jetzt kommen Sie in Ihren Anträgen auch dazu, dass die Staatsregierung sich beim Bund dafür einsetzen soll. Da geht es darum, dass diese Kosten letztlich in der gesetzlichen Krankenversicherung verankert sind und tatsächlich Bundessache sind. Aber da können wir hier in Bayern schon ambitionierter vorgehen. Zeigen Sie doch mal mehr Eigeninitiative, etwa mit einem Landesprogramm für niedrigschwellige Ernährungsberatung speziell in benachteiligten Stadtteilen und auch im ländlichen Raum und mit Landesmitteln zur Entlastung der Kommunen bei der Ernährungsbildung! Wenn wir jetzt schon nach Berlin schauen und Verantwortung in Berlin einfordern: Bitte reden Sie doch auch ein ernstes Wort mit dem Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU, der Initiativen wie zum Beispiel die Zuckersteuer, die in anderen Ländern ja schon nachweislich wirkt, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) und zwar gut wirkt, einfach von vornherein alternativlos ablehnt. Das passt an der Stelle alles nicht zusammen. Wenn wir über Berlin reden, dann nutzen Sie Ihren Einfluss bitte auch in diese Richtung. Das ist ein wichtiges Thema. (Beifall bei der SPD) Das ist auch kein Neuland, weil sich in Ländern, die das schon länger haben, zeigt: Das wäre wirklich wirksam, und das ist auch besser als eine reine Beratung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Wir stimmen Ihnen aber insgesamt gerne zu, weil es ein wirklich wichtiges Thema ist. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Für die FREIEN WÄHLER spricht jetzt die Kollegin Susann Enders. Bitte, Sie haben das Wort.
Susann Enders FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, wie man so viel Gutes so schlechtreden kann. Denn mit unseren drei Anträgen machen wir auf etwas ganz besonders Lebenswichtiges aufmerksam. Nur auf die Zuckersteuer abzuzielen, ist doch viel zu kurz gegriffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir mit einer Zuckersteuer vielleicht dafür sorgen, dass dann schon Kinder und Jugendliche in erhöhtem Maße Zuckerersatzstoffe, die zum Teil gesundheitsbedenklich sind, konsumieren, dann ist das eben einfach zu kurz gegriffen. Sorry, gute Politik ist eben nicht zu kurz gegriffen. Da darf man nicht nur von A nach B, sondern von A bis zum Ende durchdenken. Wir wissen längst, dass die Ernährung unsere Gesundheit beeinflusst, und das ganz entscheidend. Sie kann Krankheiten vorbeugen oder Therapien unterstützen und die Lebensqualität verbessern. Trotzdem wird ihr Stellenwert im Gesundheitswesen immer noch unterschätzt. Dabei sehen wir die Folgen wirklich jeden Tag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zahl der Menschen mit Übergewicht steigt. Diabetes nimmt zu. Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören weiterhin zu den häufigsten Gesundheitsproblemen. Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft immer älter, wodurch auch die Bedeutung der gezielten Ernährungstherapie wächst. Genau deshalb setzen wir heute mit unseren Anträgen ein klares Zeichen: Prävention und Therapie durch Ernährung müssen einfach stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Der erste Antrag befasst sich mit dem Beruf der Diätassistentinnen und Diätassistenten. Viele Menschen wissen eigentlich gar nicht, was das ist oder was das für extrem wichtige Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen sind. Sie begleiten Patientinnen und Patienten bei Diabetes, Adipositas, Essstörungen, Krebserkrankungen oder auch nach schweren Operationen, und sie helfen dabei, dass Therapien erfolgreich gestaltet werden können und auch Komplikationen vermieden werden. Trotzdem basiert das entsprechende Berufsgesetz, wie wir es schon gehört haben, noch auf Regelungen, die mittlerweile rund 30 Jahre alt sind. Das wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Hier ändern wir. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass das Gesetz grundlegend modernisiert und zu einem zeitgemäßen Gesetz zur Diätetik weiterentwickelt wird. Denn dieser Beruf verdient mehr Anerkennung, mehr Sichtbarkeit und bessere Entwicklungsmöglichkeiten, damit es auch für junge Leute interessant wird, in diese Berufe zu gehen. Dabei geht es um weit mehr als klassische Ernährungsberatung. Die Diätetik umfasst sämtliche ernährungstherapeutischen Maßnahmen zur Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen. Sie begleitet Menschen beispielsweise bei Adipositas, Diabetes oder Essstörungen und auch in besonderen Lebenssituationen wie in einer Schwangerschaft. Moderne Ernährungstherapie arbeitet interdisziplinär mit Ärztinnen und Ärzten, Fachkräften und weiteren Gesundheitsberufen zusammen. Gerade deshalb müssen Ausbildung und Berufsbild endlich an die Anforderungen unserer Zeit angepasst werden. Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf ganz deutlich. Denn aktuell werden in ganz Bayern lediglich 293 angehende Diätassistentinnen und Diätassistenten ausgebildet. Das ist schlichtweg zu wenig angesichts der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen eben in Richtung Prävention. Deshalb geht unser zweiter Antrag auch den nächsten wichtigen Schritt. Wir wollen ein Konzept für eine Teilakademisierung vorlegen, und das nicht, weil wir die bisherige Ausbildung schlechtreden wollen, sondern ganz im Gegenteil, um diesen Beruf zukunftsfähig gestalten zu können. Wir brauchen attraktive Karrierewege, moderne Ausbildungsstrukturen und bessere Entwicklungsperspektiven. Denn nur so können wir ausreichend Fachkräfte gewinnen und langfristig auch im Beruf halten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Prävention – wer das ernst meint, der muss auch die Menschen stärken, die die Prävention und die Therapie in der Praxis umsetzen. Daher auch der dritte Antrag. Er beschäftigt sich ganz konkret damit: "Mehr Ernährungstherapie auf Rezept". Denn oftmals wird ja professionelle Ernährungsberatung erst dann in Anspruch genommen, wenn die Krankheit bereits fortgeschritten ist. Dabei kann eine qualifizierte Ernährungstherapie dabei helfen, Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen, Folgeerkrankungen zu verhindern und Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. Das ist nicht nur medizinisch sinnvoll und das ist nicht nur auch wirtschaftlich sinnvoll, sondern vor allen Dingen ist es menschlich sinnvoll. Denn jeder Euro, den wir in die Prävention investieren, spart häufig ein Vielfaches an späteren Behandlungskosten. Ich komme selber aus dem Gesundheitswesen und weiß, wie wichtig Körper und Geist sind und dass es dort hochsensible Zusammenhänge gibt. Es ist nun einmal so: Das, was wir oben reinschütten, ist ausschlaggebend dafür, wie der menschliche Körper in seiner Ganzheit funktioniert. Vor allem aber erspart gute Ernährung den Menschen Leid, Einschränkungen und gesundheitliche Belastungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Gesundheit beginnt nicht erst im Krankenhaus. Sie beginnt viel früher mit Prävention, und das schon beim täglichen Essen, bei gesunden Gewohnheiten und bei einer kompetenten Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte. Genau dort setzen diese gemeinsamen Anträge von CSU und FREIEN WÄHLERN an. Wir stärken Prävention. Wir stärken die Ernährungstherapie. Wir stärken diejenigen, die tagtäglich einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit vieler Menschen leisten. Wir FREIEN WÄHLER als Regierungsfraktion stehen komplett dahinter. Wir müssen auch darüber sprechen, was Krankheit verhindert, bevor sie überhaupt entsteht. Dazu gehört nun einmal eine qualifizierte Ernährungstherapie ganz entscheidend. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat die Kollegin Laura Weber, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.
Laura Weber GRÜNE
Sehr geehrte Kollegin Endres, eine Frage: Sie haben uns vorgeworfen, dass wir die Politik nicht von A bis zum Ende, sondern zu kurzfristig denken. In diesen drei Anträgen geht es um Ernährungstherapien, also mehr oder weniger um die Situation, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Jetzt meine Frage: Was ist denn Ihr A oder Ihr A, B, C? Was sind die allerersten präventiven Maßnahmen, die zum Beispiel bei Kindern, bei den Kleinsten, ansetzen und die wirklich – schon belegt – etwas bringen? Die Zahlen – das wurde angesprochen – werden immer dramatischer. 15 % der Kinder und Jugendlichen sind fettleibig oder übergewichtig. Deswegen drängt es, dass wirklich auch in Bayern etwas passiert, das etwas bringt. (Beifall bei den GRÜNEN)
Susann Enders FREIE WÄHLER
Frau Werber, ich könnte Ihnen jetzt das ganze Programm der FREIEN WÄHLER herunterleiern und herunterrattern, alles, was an Prävention geht, von Beginn an. (Laura Weber (GRÜNE): Nur A!) Hier geht es um den Beruf von Diätassistentinnen und Diätassistenten. Das ist ein Teil. Ich sage es noch einmal, ich beginne noch einmal mit den Worten, mit denen ich meine Rede vorhin begonnen habe: Es ist immer wieder erstaunlich, wie man einen Teil, so viel Gutes einfach nur schlechtreden kann, indem man noch ganz viele andere Teile mit aufbringt. Sorry, hier geht es um Diätassistentinnen und Diätassistenten. Und mein Name ist Enders. Aber das schaffen wir schon noch, Frau Werber. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die Anträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt wird hier das jeweilige Votum im federführenden Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen. Einzelne Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt, diesen drei Anträgen ist zugestimmt worden. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 14 auf: Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Ernährungsleitlinien nach US-Vorbild: Zucker und hochverarbeitete Produkte reduzieren, protein- und nährstoffdichte Kost stärken - sowie verbindliche Kantinenstandards für staatliche Einrichtungen (Drs. 19/9596) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Gerd Mannes. Bitte, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)
Gerd Mannes AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Ernährung darf keine Gesinnungsfrage sein. Sie muss rational und gesund sein. Die grüne Verbotsideologie will bestimmen, was wir essen dürfen und was nicht. (Lachen bei den GRÜNEN) Fleisch wird als ungesunder Klimakiller diffamiert. Das machen Sie ständig. Milch soll kein nährstoffreiches Nahrungsmittel mehr sein. Natürlich ist das nicht so. Alles, was nicht vegan ist, wird unter Klimaverdacht gestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat sich diesem Klima-Unsinn völlig unterworfen. Ein paar Empfehlungen: Ein kleines Würstchen, 30 Gramm, oder ein Eis sind genug für eine Woche. – Diesem ideologischen Kurs wollen wir einfach den Riegel vorschieben. Fleisch ist kein Gift, sondern ein Stück Lebenskraft. (Beifall bei der AfD) Um es einmal ganz klar zu sagen: Unser Antrag ist kein Essensbefehl und keine Bevormundung. Unser Antrag ist ein Gegenentwurf zu dieser übergriffigen Ernährungspolitik, die vorschreiben will, was moralisch angeblich richtig und was falsch ist. (Toni Schuberl (GRÜNE): In welcher Welt leben Sie?) – Jetzt sage ich Ihnen mal etwas. Hören Sie zu. Jetzt gebe ich Ihnen eine Kostprobe von Ihrem Moralismus. Hören Sie zu! (Toni Schuberl (GRÜNE): Meinem?) – Ja, Ihrem. Das Umweltbundesamt empfiehlt ausdrücklich den Konsum – – (Toni Schuberl (GRÜNE): Sind die GRÜNEN das Umweltbundesamt?) – SPD-geführt, da gebe ich Ihnen recht. Aber Ihre Kollegin ist im Ausschuss, und sie erzählt so etwas auch. Also hören Sie zu, oder kommen Sie einmal im Ausschuss vorbei. – Das Umweltbundesamt empfiehlt, den Konsum von Fleisch und tierischen Lebensmitteln zu reduzieren. Das machen Sie auch in jedem Ihrer Anträge. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Die schreiben, Milch und Milchprodukte seien besonders klimabelastend. Ja, das ist Tatsache. Aus Umweltperspektive soll es angeblich sinnvoll sein, pflanzliche Alternativen den tierischen Originalen vorzuziehen. (Lachen bei den GRÜNEN) Das können Sie nachlesen. Das ist natürlich ein totalitärer Unsinn. In Bayern – das können Sie auch nachlesen – ist es genauso schlimm. Der VerbraucherService Bayern schreibt, die Mengen von rotem Fleisch, Milchprodukten und Eiern sollen möglichst gering sein. Da fragt man sich: Warum soll das so sein? – Das bayerische Umweltministerium arbeitet mit dem VerbraucherService Bayern zusammen. Es fördert ihn mit Zuschüssen, mit Steuermitteln. Das sage ich Ihnen jetzt: Das sind grüne Ideologien. Die haben Sie ständig hier eingeführt, und sie finden leider auch Eingang in die Ernährungshandbücher der Staatsregierung. (Toni Schuberl (GRÜNE): Ganz klar!) Wir sagen es ganz deutlich: Essen soll Privatsache sein. Aber wir brauchen auch eine vernünftige Empfehlung, nicht so einen grünen Schmarrn. Bayern braucht keine moralische Abwertung heimischer Lebensmittel, wie es die GRÜNEN ständig machen, keine Stigmatisierung von Milch und Fleisch. Nein, das brauchen wir nicht. Die Staatsregierung muss sich dieser grünen Ernährungsideologie, die ständig von Ihnen kommt, stärker widersetzen. Das ist unsere Forderung. Der Staat hat sich natürlich auf Empfehlungen zu beschränken und für eine neutrale Ernährungsbildung zu sorgen. Er soll also nicht einseitig erziehen, er soll ausgewogen informieren. Jetzt wollte ich Ihnen noch sagen, wie man es richtig macht. Die Ernährungsleitfäden müssen wissenschaftlich und heimatverbunden sein. Sie müssen die Gesundheit fördern, ohne zu bevormunden, wie es die GRÜNEN machen. Zu viel Zucker und zu viele hochverarbeitete Lebensmittel – das haben wir vorhin schon gehört – sind nicht zu empfehlen; das ist schädlich. Der tägliche Pro-Kopf-Verbrauch ist viel zu hoch. Wir brauchen frische, vollwertige, nährstoffdichte Lebensmittel, die satt machen. (Zurufe von den GRÜNEN) Da sind hochwertige Proteine besonders wichtig. Bei den Proteinen ist übrigens die biologische Wertigkeit von Eiern und Fleisch wesentlich höher als die von Linsen und Erbsen, die die GRÜNEN immer empfehlen. In den USA hat man das erkannt. Die aktuelle Ernährungsleitlinie stellt Real Food, also echte, vollwertige Lebensmittel, in den Mittelpunkt. Jetzt erkläre ich Ihnen noch, warum es richtig ist, dass in der amerikanischen Ernährungspyramide, die Sie kritisiert haben, Proteine oben stehen. Der Körper kann Proteine unter Umständen, wenn es notwendig ist, in Kohlenhydrate umwandeln. Andersherum geht es nicht so ohne Weiteres. Wenn man nur Kohlenhydrate isst, wird man schnell zu dick, weil sich die Kohlenhydrate in Fettpolstern sammeln, wenn sie nicht verbraucht werden. Wir wollen Lebensmittel, die satt machen. Wer satt ist, greift weniger zu schädlichen, zuckerhaltigen Ersatzprodukten, um den Hunger zu stillen. Unterstützen Sie unseren Antrag. Wir wollen die Leitlinien auch in den Kantinen an staatlichen Einrichtungen etablieren, alles transparent, verständlich, ohne ideologische Schlagseite, wie es bei Ihnen der Fall ist. Eine letzte Sache: Unser Antrag ist eine klare Botschaft an die Staatsregierung. Wir wollen keine grüne Ersatzreligion auf unseren Tellern. Damit muss Schluss sein. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Herr Kollege, bleiben Sie gerade noch am Rednerpult für eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der hiermit das Wort hat.
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Mannes, ich werde mir von Ihnen nicht sagen lassen, ob ich jetzt etwas mit Zucker essen darf oder soll oder nicht, und ich werde mir nicht vorschreiben lassen, ob ich jetzt proteinhaltig essen soll oder nicht und ob es jetzt ein Gemüse oder ein Fleisch sein soll. Das, was Sie hier machen, ist übergriffig. (Lachen bei der AfD) Das ist ideologisch bedingt. Ich werde es mir von Ihnen nicht sagen lassen und auch von sonst niemandem. (Beifall bei den GRÜNEN)
Gerd Mannes AfD
Herr Schuberl, lassen Sie mich jetzt und hier wirklich mal übergriffig sein. Lassen Sie doch mal die Hände vom Rauschgift! (Heiterkeit bei der AfD) Das andere, was ich Ihnen sagen wollte – ich habe es vorhin gesagt, und wir haben es in vorherigen Anträgen auch gesehen –: Natürlich kann man eine Empfehlung aussprechen und keine Verpflichtung. Wir haben eine Empfehlung ausgesprochen und keine Verpflichtung. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Ich habe es mehrfach gesagt. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) – Hören Sie mir doch zu! Dann kommt so ein Missverständnis nicht mehr vor. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Der nächste Redner ist der Abgeordnete Sascha Schnürer für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sascha Schnürer CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal weise ich darauf hin, wer im Freistaat Bayern regiert. Meines Wissens sind das nicht die GRÜNEN – auf sie war ja Ihr Antrag mehr oder weniger ausgerichtet –, sondern die Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN. Wenn man Ihren Antrag so liest, frage ich mich, worum es darin eigentlich geht. Sie verkaufen uns mit Ihrem Antrag jetzt wieder eine Ernährungsrevolution. In Wahrheit ist es aber so – sagen Sie es doch ehrlich –: Im Januar haben Sie einen Zeitungsartikel mit so einem Titel wie: "Kennedy stellt die Ernährungspyramide auf den Kopf" gelesen und haben sich gedacht: Dazu stellen wir einen tollen Antrag. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wenn man ganz ehrlich ist – und ich möchte dabei auch seriös bleiben –, muss man sagen: Tiefgang seitens der AfD – Fehlanzeige! (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Recherche seitens der AfD – Fehlanzeige! (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Lösungsvorschlag seitens der AfD – Fehlanzeige! (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Führungs- und Regierungskompetenz – nicht vorhanden. Sie fordern mit Ihrem Antrag Sachen, die eigentlich schon längst Realität sind, nämlich: weniger hochverarbeitete Lebensmittel und weniger Zucker konsumieren, auf eine ausgewogene Ernährung und eine ausreichende Proteinversorgung achten. Genauso emotionslos könnte man das bringen. Das ist alles okay. Das ist alles nichts Neues. Wir nehmen Neuigkeiten von unseren amerikanischen Freunden natürlich wahr, prüfen sie und schauen, was wir daraus lernen können. In diesem Fall macht Bayern das längst; und so, wie Bayern es macht, ist es auch gut so. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention bedanken, das auch das Wort "Prävention" – falls Ihnen das entgangen ist – seit dieser Legislaturperiode im Titel trägt. Ich bedanke mich auch beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Beide Ministerien arbeiten die zugehörigen Punkte bestens ab. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Herr Mannes, wir haben Ihren Antrag im Landwirtschaftsausschuss schon behandelt. Wir haben damals abgewogen und Ihren Antrag für schlecht befunden. Deshalb haben wir ihn damals abgelehnt und werden das heute wieder tun. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe noch ein bisschen Redezeit, deswegen möchte ich anmerken: Die AfD gibt sich gerne im Kettensägenstil – so neu, so leicht, so blau. Mir kommt sie aber eher ein bisschen blauäugig vor. Wenn wir uns wirklich über Ernährung hier im Hohen Haus unterhalten sollen, dann sollte das nicht über staatliche Umerziehung erfolgen, was Sie immer wieder bei uns anklingen lassen. Sie haben das vorhin schon beim Kollegen Schuberl bei der veganen Kost anklingen lassen. Im Freistaat machen wir das nicht. Ich möchte daher an dieser Stelle einen ausdrücklichen Dank an unseren Bundesminister Alois Rainer richten, der das im Bund korrigiert und justiert hat. Wenn wir jetzt über aktuelle Themen der Ernährung sprechen, sollten wir uns über wirklich ernste Themen unterhalten, die wir tatsächlich haben. Das betrifft erstens unsere Ernährungssouveränität im Freistaat. Sie müssen wir bei den strategischen Feldern, die wir haben, erhalten oder weiter ausbauen. Zweitens müssen wir darüber sprechen, wie wir Lebensmittel das ganze Jahr über produzieren oder auch vorhalten können; denn dabei haben wir noch viel vor. Drittens müssen wir uns fragen, wie wir unseren Kindern und unseren Eltern noch besser den Wert unserer heimischen Lebensmittel verklickern können. Wir müssen uns fragen, wie wir den Menschen die regionalen Wertschöpfungsketten besser verdeutlichen und Zusammenhänge erklären können. Wir haben dabei vielleicht auch unterschiedliche Auffassungen mit den Kollegen ganz links. Das betrifft zum Beispiel den Konsum heimischer Milch und den Konsum heimischen Fleisches – Stichwort: Grünlandgürtel. Über kurz oder lang trägt alles dazu bei, unsere Kulturlandschaft, wie wir sie kennen, zu erhalten, auch die Artenvielfalt. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Wir müssen darüber sprechen, wie wir den Leuten Lust machen können, dass man Lebensmittel selbst anbaut, anlangt, begreift, diese selbst verarbeitet und zubereitet. Wir müssen uns fragen, wie wir diese Grundfähigkeiten wieder stärker in den Mittelpunkt rücken können. Da mache ich mir wirklich Sorgen. Wie schafft man es, dass man in der Familie erkennt, was es heißt, gemeinsam zu kochen, gemeinsam am Tisch zu sitzen, mal das Handy wegzutun, gemeinsam Qualitätszeit zu verbringen und für Körper, Geist und Seele etwas Gutes zu tun? Herr Mannes, das sind Themen, über die wir uns unterhalten sollten, aber nicht über einen so lächerlichen Antrag wie Ihren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich kann Ihnen nur eines sagen: Die Regierungsfraktionen nehmen alle diese genannten Themen ernst. Wir kümmern uns um all das und schauen jeden Tag, dass wir besser werden. Wir tun das unabhängig davon, ob Sie einen Antrag stellen oder nicht. – Herzlichen Dank und einen schönen Abend. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Alexander Hold
Herr Kollege, bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung. Dazu erteile ich dem Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion das Wort.
Gerd Mannes AfD
Herr Schnürer, Sie haben einiges Richtiges gesagt. Bei der Ernährungssouveränität sind wir mit Ihnen einer Meinung. Das habe ich in meiner Rede zwar nicht erwähnt; aber ich gebe Ihnen dabei hundertprozentig recht. Sie haben an dieser Stelle jetzt aber nicht die Wahrheit gesagt. Das muss ich Ihnen klar vorwerfen. Ich habe es in meiner Rede ausgeführt: Die Staatsregierung hat sich teilweise dieser grünen Klimaideologie ergeben. Ich lese es Ihnen noch einmal vor. Der VerbraucherService Bayern schreibt – der wird von Ihnen mit Steuergeldern unterstützt –, die Mengen von rotem Fleisch, Milchprodukten und Eiern sollen möglichst gering sein. Was sagen Sie denn dann unseren Landwirten? (Laura Weber (GRÜNE): Das sind wissenschaftliche Erkenntnisse!) Sie haben die Bundesebene und Alois Rainer angesprochen. Sie können das auf der Homepage des Umweltbundesamtes nachlesen. (Zuruf von der CSU) Zwar ist es ein roter Minister, aber es ist eine CDU/CSU-Regierung. Die sagen ausdrücklich, der Konsum von Fleisch und tierischen Lebensmitteln ist zu reduzieren. Sie schreiben, Milch und Milchprodukte seien besonders klimabelastend. Was sagen Sie dann den bayerischen Bauern? (Zurufe des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) und von Abgeordneten der CSU) Sie sind hier auf der falschen Seite. Korrigieren Sie das! (Beifall bei der AfD)
Sascha Schnürer CSU
Wenn man Dinge sagt, die Schmarrn sind, werden diese nicht dadurch richtig, indem man sie ein zweites Mal sagt oder sie lauter wiederholt oder, Herr Mannes, wenn man sie ein weiteres Mal wiederholt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Genau so ist es! – Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) Weder der VerbraucherService Bayern noch das Umweltbundesamt sind die Bayerische Staatsregierung. Einen herzlichen Dank und einen schönen Abend! (Beifall bei der CSU)
Alexander Hold
Die nächste Rednerin ist die Kollegin Laura Weber für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Sie haben das Wort.
Laura Weber GRÜNE
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Was gibt es Schlimmeres als die AfD, die sich mit Klimapolitik und Umweltpolitik beschäftigt? – (Zuruf von der AfD: Die GRÜNEN!) Es ist eine AfD, die sich mit Ernährungspolitik beschäftigt. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich muss sagen: Der Antrag hat meine Befürchtungen übertroffen. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die in Deutschland von schlauen Köpfen produziert wurden – große Studien von Hochschulen, von in Deutschland geborenen Menschen, die sich damit beschäftigen –, wurden von Ihnen in den Wind geschlagen. Das alles ist Ihnen vollkommen egal. Stattdessen huldigen Sie den USA, Donald Trump, Robert F. Kennedy Jr. Toll! Sie sind blind dem Beispiel der USA gefolgt. In welcher Welt leben Sie eigentlich? (Beifall bei den GRÜNEN) Donald Trump und gesunde Ernährung schließen sich gegenseitig aus! Wie läuft das in den USA? – Ich sage es Ihnen. Es gibt diese Trump’sche Ernährungspyramide erst seit dem Jahr 2025. Wie läuft das in den USA? – Das zuständige Expertengremium wird von der Trump-Regierung neu besetzt. Die Arbeit wird komplett hinter verschlossenen Türen erledigt. Frühere und transparente Konsultationen wurden kurzerhand abgeschafft. Was kommt dabei heraus? – Eine Trump’sche Ernährungspyramide, die vollkommen kopflos ist und nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Punkt! Viel Fleisch und viele gesättigte Fette – das kommt dabei heraus. Wer profitiert davon? – Die Agrarlobby in Amerika. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Die Ärzte!) – Genau, die Ärzte und unter Umständen auch die Krankenhäuser und Pharmahersteller einer Abnehmspritze wie Ozempic. Was ist der gesundheitliche Schaden, der durch den Konsum von Steak statt Vollkorn entsteht? – Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Ein Drittel aller Krebserkrankungen wird der falschen Ernährung zugeschrieben. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden ignoriert. Fleischideologie wird auf Kosten von Gesundheit und Umwelt betrieben. Ich habe nur eine Bitte; denn man muss zu diesem schamlosen Antrag nicht mehr sagen: Halten Sie sich bitte für alle Zeit vom Thema Ernährung fern; denn es tut weh, Ihnen zuzuhören. Es tut einfach nur weh. (Widerspruch bei der AfD) Sie verstehen von diesem Thema gar nichts. (Beifall bei den GRÜNEN) Und noch ein Tipp am Ende, wenn ich höre, was Sie meinem Kollegen Toni Schuberl geantwortet haben: Lassen Sie sich endlich bessere Witze einfallen. (Widerspruch bei der AfD) Keiner lacht mehr darüber, und es ist ein alter Witz. Irgendwann braucht es etwas Neues. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Frau Kollegin, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich Herrn Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion das Wort.
Gerd Mannes AfD
Die Trump‘sche Ernährungspyramide, zu der Sie ausgeführt haben, entspricht ungefähr dem, was die Menschen in den 1960er- und 1970er-Jahren gegessen haben. (Lachen und Widerspruch bei den GRÜNEN) – Ungefähr schon, doch. – In dieser Zeit waren die Menschen nicht übergewichtig. Das wollte ich noch einmal betonen. Sie haben das ausgeführt. Jetzt hätte ich eine Frage, da Sie auf wissenschaftliche Erkenntnisse verwiesen haben: Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse dazu, dass Rindfleisch und Rinderhaltung klima- und gesundheitsschädlich sind? Das wollte ich Sie fragen.
Alexander Hold
Bitte schön.
Laura Weber GRÜNE
Ihre Frage zeigt wieder, dass Sie wissenschaftsfeindlich sind. Das erkennt man ja auch an Ihrer Klimapolitik. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden dabei gar nicht beachtet. (Widerspruch bei der AfD) Deswegen macht es, glaube ich, keinen Sinn, mit Ihnen über Wissenschaft zu sprechen. Das möchte ich vorweg sagen. Ich habe in meiner Rede nie behauptet, dass die Haltung von Rindern klimaschädlich ist. Wenn man es richtig anstellt, ist die Haltung von Rindern per se nicht klimaschädlich. Das ist ganz einfach. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Danke schön. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Nikolaus Kraus. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 4. Februar haben wir dieses Thema in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses behandelt. Damals haben wir diesen Antrag mehrheitlich abgelehnt. Das ist gut so, und das werde ich heute als Votum wieder vorschlagen. Ich habe damals schon gesagt, dass ich nicht verstehe, warum die AfD diese Ernährungsrichtlinien nur für Bayern möchte. Endet die Ernährung an der Grenze? Wie sieht es in Baden-Württemberg und in Hessen aus? Aus weltpolitischer Sicht bin ich nicht gewohnt, oder zumindest bin ich überrascht, dass ihr euch einmal nach Westen orientiert. Normalerweise hätte ich dazu tendiert, den Kollegen politisch eher in Richtung Osten einzuschätzen. In Bezug auf die Ernährung ist ihm anscheinend der Westen lieber. (Widerspruch bei der AfD) Wir könnten natürlich das Protokoll der Ausschusssitzung nachlesen. Damit könnten wir alles beschleunigen und wären noch schneller. Ich habe es damals schon angemerkt: Die jetzige Ernährungspyramide ist für uns eigentlich eine gute Orientierung. Wenn man die US-Ernährungspyramide ansieht, stellt man fest, sie stellt unsere Ernährungspyramide auf den Kopf. Das ist nicht in unserem Sinne. Nach den jetzigen Erkenntnissen – ich habe wirklich viel darüber gelesen und umhergesucht – finden sich nirgends eure Anschuldigungen, dass Fleisch so ungesund sein soll. Im Gegenteil, ich halte mich bei der Ernährung wie auch in der Medizin an Paracelsus. Er hat gesagt: Die Dosis macht das Gift. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) So ist es bei der Ernährung natürlich auch. In Bezug auf die Ernährung der Menschen mit Fleisch, mit Wurst, mit Proteinen, mit Käse, mit Alkohol, mit Süßigkeiten und zuckerhaltigen Getränken gilt: Man kann alles übertreiben. Das gilt für alles im Leben, sowohl bei der Ernährung als auch bei der Medizin. Paracelsus habe ich erwähnt. Der Antrag ist nicht zielführend. Wir werden ihn ablehnen. Ich möchte aber noch ein paar Überlegungen zu den Ernährungsrichtlinien für Kantinen in öffentlichen und staatlichen Einrichtungen und der deutlichen Reduktion zuckerhaltiger Getränke anstellen. Die Kollegen, die bei diesem Punkt zur Ernährung vorher bereits zugehört haben, kennen unseren Standpunkt: Wir glauben nicht, dass eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke den großen Umschwung bringen wird, wie es angeblich in Großbritannien der Fall ist. Im Gegenteil, die Hersteller würden sich genau an die Regeln halten, und die Inhaltsstoffe würden entsprechend portioniert, sodass sich der Zuckergehalt wirklich unter der geforderten Grenze von null bis zu einem Prozent bewegt. Infolgedessen würden die Kinder einfach das Doppelte trinken. Was ich auch schon mal gelesen habe: Wenn man die Zuckersteuer einführen würde, würde man natürlich diejenigen Haushalte verhältnismäßig stark belasten, die mit ihrem Geld sparsamer umgehen müssen, weil diese Haushalte leider deutlich mehr zuckerhaltige Getränke konsumieren. Zur Priorisierung frischer und gering verarbeiteter Speisen: Die Leute, die draußen bei der Außerhausverpflegung unterwegs sind, die mit den Kantinen Kontakt haben und wissen, was regional gekauft wird – wir haben eine Gemeindeküche bei uns in meiner bescheidenen Gemeinde, die bei 18.000 Einwohnern über 2.000 Essen am Tag kocht –, stellen fest: Es wird bereits entsprechend eingekauft. Das ist eigentlich alles erfüllt. Deswegen macht es den Antrag überflüssig. Für die transparente Kennzeichnung des Zuckerersatzes habe ich Sympathie. Das könnte man vielleicht ein bisschen größer schreiben. Man merkt, wenn man beim Einkaufen die Menschen verfolgt, die keine Brille bei sich haben und das Kleingedruckte lesen möchten, wird es für sie schwierig. Wenn aber jemand zu den Informationen kommen möchte, wird er diese auch finden. Mit den QR-Codes ist technisch mittlerweile auch einiges möglich. Noch eine Anmerkung zum Thema "Vermeidung einer einseitigen Stigmatisierung einzelner traditioneller Lebensmittelgruppen": Was sind traditionelle Lebensmittel? – Ich würde sagen Leber- und Blutwurst, ein saures Lüngerl oder Leber. Natürlich ist es eine Geschmacksfrage, ob tierische Innereien traditionelle Lebensmittel sind. Früher hat man diese Lebensmittel genossen, und das war sehr gesund. Dazu noch einmal die Anmerkung: Die Dosis macht das Gift. Jetzt gibt es eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung, deswegen wiederhole ich unser Votum: Genau wie in der Ausschusssitzung vom 04.02.2026 lehnen wir auch heute den Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Für eine Zwischenbemerkung erteile ich Frau Kollegin Laura Weber von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Laura Weber GRÜNE
Lieber Kollege Kraus, Sie haben die Zuckersteuer angesprochen. Zuckeraustauschstoffe sind nicht das Gelbe vom Ei. Wenn man mit Ärzten redet, ist aber schnell klar, dass Zucker problematischer ist. Das ist das eine. Und noch ein zweiter Punkt: Auch wenn Sie nicht an der Bundesregierung beteiligt sind, haben Sie einen Koalitionspartner im Landtag, der in der Bundesregierung sitzt. Man kann also auf die Ausgestaltung dieses Gesetzes durchaus noch Einfluss nehmen. Das heißt, man kann auch die Zuckeraustauschstoffe berücksichtigen. Hiermit ergeht ein entsprechender Appell an alle CSUler hier im Gremium, aber auch an Sie: Es ist noch nichts beschlossen. Bitte wirken Sie darauf hin, und schaffen Sie gute Fakten. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Bitte, Herr Kollege.
Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER
Liebe Kollegin, ich habe es bereits angesprochen: Mit höherer Besteuerung zuckerhaltiger Getränke würde man Haushalte mit geringerem Einkommen stärker belasten. Zudem müssen wir nicht alles vorschreiben. Bei der Ernährung weiß ich, wovon ich spreche. Man kann es glauben oder nicht, ich war über Jahrzehnte schokoladensüchtig. Zu meinem vorletzten runden Geburtstag habe ich 18,7 Kilogramm Schokolade geschenkt bekommen. Sie war innerhalb von drei Monaten weg. Ich habe sie aber nicht verschenkt, sondern selbst gegessen. Die Dosis macht das Gift. Die Dosis war für mich ein bisschen zu hoch. Ich habe natürlich auch schwer gearbeitet, und deswegen habe ich das vertragen. In Bezug auf die Zuckersteuer bringt ihr nur immer das englische Beispiel. Für die Zuckerersatzstoffe gilt: Die Süßigkeit in den Lebensmitteln mag man ja gerne. Ich glaube einfach an die Eigenverantwortung der Menschen, dass sie selbst wissen, was sie essen. Ein Punkt ist noch wichtig: Für mich ist es zu billig, wenn man immer nur vom Gewicht spricht. Ich muss ein bisschen Obacht geben, –
Alexander Hold
Herr Kollege, Sie müssen vor allem auf die Redezeit Obacht geben.
Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER
– weil ich im Landwirtschaftsausschuss gesagt habe, dass ich mehrere Kollegen kenne, die nicht unterernährt sind. Deswegen bin ich von einem Kollegen im Ausschuss geschimpft worden.
Alexander Hold
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.
Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER
Bewegung kommt einfach zu kurz. Bewegung gehört zur Ernährung dazu, und wenn man das richtig macht, dann passt das. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Ruth Müller. (Unruhe) Herr Kollege, Sie haben hier für einen Schokoladen-Hype gesorgt. Ich bitte Sie, jetzt Platz zu nehmen, damit Frau Kollegin Ruth Müller anfangen kann. – Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Ruth Müller SPD
Lieber Herr Kollege Kraus, ich würde mich jetzt gerne hier vorne von meiner Schokoladenseite zeigen. Würdest du dich also bitte hinsetzen? (Allgemeine Heiterkeit) Wir wissen alle: Zu viel Zucker ist ungesund. Das haben wir jetzt schon ein paar Mal gehört. Hochverarbeitete Lebensmittel können problematisch sein. Darüber müssen wir uns auch nicht mehr unterhalten. Wir lassen jetzt auch einmal außer Acht, dass laut einer Studie drei von vier US-Amerikanern deutlich zu dick sind. Das Ernährungsmodell, das die AfD zum Vorbild nimmt, scheint also wirklich sehr gut zu funktionieren. Bei diesem Antrag geht es längst nicht nur um Ernährung. Er zeigt vielmehr, welches Gesundheitsverständnis die AfD hat. Sie pickt sich einzelne Aspekte heraus, ignoriert wissenschaftliche Standards und versucht, ideologische Kulturkämpfe auf dem Rücken der Gesundheitsvorsorge auszutragen. Wenn die AfD von Gesundheitsgefahren spricht, lohnt sich ein Blick auf das, was sie selbst politisch vorhat; denn die Gesundheit von Menschen hängt nicht nur davon ab, wie viel Zucker sie essen. Gesundheit hängt auch davon ab, ob man saubere Luft atmet. Die AfD stellt den Klimaschutz infrage, obwohl Hitzewellen, Dürren und Extremwetterereignisse längst gesundheitliche Risiken sind. Gesundheit hängt davon ab, ob man sich ärztliche Versorgung leisten kann. Die AfD setzt auf Spaltung statt auf Solidarität und gefährdet damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt, der unser Gesundheitswesen trägt. Gesundheit hängt auch davon ab, ob Menschen sicher leben können, ohne Angst vor Hetze, Ausgrenzung und Diskriminierung. Wissenschaftliche Studien zeigen seit Jahren, dass soziale Unsicherheit und Ausgrenzung krank machen. Gesundheit hängt auch davon ab, ob politische Entscheidungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Genau daran fehlt es in diesem Antrag. Statt auf Empfehlungen unabhängiger Fachgesellschaften und unserer europäischen Institutionen zu setzen, will die AfD einseitig amerikanische Leitlinien übernehmen und gleichzeitig etablierte Erkenntnisse zum Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit infrage stellen. Wir brauchen eine ausgewogene Ernährungspolitik, mehr Prävention, gute Bildung und gesunde Lebensbedingungen für alle Menschen. Ja, von zu viel Zucker bekommt man vielleicht Karies, aber von zu viel AfD-Politik bekommt man deutlich größere gesellschaftliche Probleme. Um diese sollten wir uns in diesem Land kümmern. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)
Alexander Hold
Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat Herr Abgeordneter Gerd Mannes von der AfD-Fraktion das Wort.
Gerd Mannes AfD
Frau Müller, Sie haben ein bisschen am Thema vorbeigeredet. Aber ich bin natürlich neugierig und habe eine Frage zum Thema: Ihr SPD-Bundesumweltminister empfiehlt ausdrücklich, den Konsum von Fleisch und tierischen Lebensmitteln deutlich zu reduzieren. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Er schreibt, Milch und Milchprodukte seien besonders klimabelastend. Aus Umweltperspektive sei es sinnvoll, pflanzliche Alternativen den tierischen Originalen vorzuziehen. Jetzt frage ich Sie: Ist das auch Ihre Meinung? Sind Sie der Meinung, dass wir das den bayerischen Bauern zumuten können oder nicht? Ich bitte um eine Antwort.
Alexander Hold
Bitte schön.
Ruth Müller SPD
Meine Meinung ist, dass der gefährlichste Stoff in diesem Antrag nicht der Zucker oder das Fleisch ist, sondern Ihre Ideologie. Ich werde mit Ihnen hier keinen Kulturkampf um das Schnitzel führen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Alexander Hold
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 15 bis 21 auf: Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Alexander Hold u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Rückkehr zu Humanität und Ordnung I: Subsidiäre Schutzgewährung in der EU neu denken! (Drs. 19/9612) und Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Alexander Hold u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Rückkehr zu Humanität und Ordnung II: Wirkung der Bezahlkarte sichern - Umgehungsversuche sanktionieren! (Drs. 19/9613) und Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Alexander Hold u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Rückkehr zu Humanität und Ordnung III: Leistungsrechtliche Konsequenzen für Ausreisepflichtige massiv ausweiten! (Drs. 19/9614) und Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Alexander Hold u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Rückkehr zu Humanität und Ordnung IV: Fallgruppen des dauerhaften Ausreisearrestes erweitern! (Drs. 19/9615) und Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Holger Dremel, Thomas Huber u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Alexander Hold u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Rückkehr zu Humanität und Ordnung V: Sanktionsmöglichkeiten bei ungeklärter Identität verschärfen! (Drs. 19/9616) und Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Alexander Hold u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Rückkehr zu Humanität und Ordnung VI: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorantreiben! (Drs. 19/9617) und Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Alexander Hold u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Rückkehr zu Humanität und Ordnung VII: "Extremismuscheck" für Fördermittelempfänger im Migrations- und Asylbereich (Drs. 19/9618) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Karl Straub für die CSU-Fraktion.
Karl Straub CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Antragspaket "Rückkehr zu Humanität und Ordnung I – VII" der Regierungskoalition. Ein bisschen ungewöhnlich ist, dass die AfD dieses Antragspaket ins Plenum hochgezogen hat. Ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen, um ein bisschen in die Vergangenheit zu blicken – keine Angst, nicht zu lange. Ich möchte daran erinnern, dass die CSU viele dieser Punkte, die wir in diesem Antragspaket aufgreifen, eigentlich seit 2013, spätestens seit 2015 immer wieder anmahnt. Ich möchte an den 2018 von Horst Seehofer vorgestellten "Masterplan Migration" erinnern, in dem viele dieser Punkte benannt wurden und zusätzlich – man höre und staune – die Förderung der legalen Zuwanderung verankert wurde. Wir wurden für diesen "Masterplan Migration" damals sehr stark beschimpft. Vieles davon ist heute jedoch allgemeiner Wortlaut geworden. Ich bin wirklich sehr stolz auf meine Partei; denn wenn unsere Migrationspolitik konsequent verfolgt worden wäre, bestünden die Schwierigkeiten nicht, die wir heute teilweise erleben und diskutieren. (Beifall bei der CSU – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Folgender Punkt ist mir auch noch wichtig: Wir arbeiten in Berlin sicherlich sehr gut mit der SPD zusammen. Nur eines muss ich erwähnen: Wenn unsere Arbeitsministerin Bärbel Bas behauptet, es gebe keine Zuwanderung in die Sozialsysteme, entspricht dies einfach nicht der Realität. Es ist sicherlich keine massenhafte Zuwanderung, (Christoph Maier (AfD): Sicherlich nicht! – Lachen bei der AfD) aber ich glaube, wir müssen klar benennen, dass es diese Zuwanderung gibt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zu unseren sieben Punkten: Wir wollen die Akzeptanz unseres Schutzsystems sichern, Fehlanreize abbauen und die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates stärken. Der erste wichtige Aspekt ist, den subsidiären Schutz in Europa neu zu denken. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat zwar die bisherige Qualifikationsrichtlinie durch die neue Anerkennungsverordnung ersetzt, aber eine grundlegende Reform des subsidiären Schutzes ist noch nicht erfolgt. Wir müssen den subsidiären Schutz neu denken. Dieser wird zu pauschal gewährt. Wir müssen den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit geben, Zuwanderung zu steuern und zu regeln; denn es ist niemandem geholfen, wenn ein einzelner Mitgliedstaat in seiner Hilfsbereitschaft überfordert wird. Zweitens muss die Wirkung der Bezahlkarte gesichert werden. Hier sitzt der Vater der Bezahlkarte, unser Staatssekretär Sandro Kirchner. Die Bezahlkarte reduziert Fehlanreize und erschwert den Geldtransfer ins Ausland. Übrigens ist es uns auch ein Bedürfnis, dass das Geld, das hier bei uns ausbezahlt wird, auch in unserem Land bleibt. Dies wirkt auch gegen das Geschäftsmodell krimineller Schleuser. Kaum haben wir sie eingeführt, gab es bereits die ersten Bewegungen, die Bezahlkarte zu umgehen. Dem müssen wir Einhalt gebieten; denn es ist demokratische Gepflogenheit, dass, wenn die Mehrheit etwas beschließt, dies auch umgesetzt wird. Drittens gilt es, leistungsrechtliche Konsequenzen für Ausreisepflichtige auszuweiten. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt, hat nicht mehr die gleichen Leistungen verdient wie derjenige, der seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten erfüllt. Wir müssen digitalisierte Verfahren einführen, um dadurch die Behörden zu entlasten. Viertens fordern wir, den Ausreisearrest für Gefährder und schwere Straftäter zu erweitern. Das ist ein besonders wichtiger Punkt. Die Sicherheit unserer Bevölkerung hat oberste Priorität. Es ist schwer vermittelbar, wenn ausreisepflichtige Straftäter oder Gefährder nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wieder auf freien Fuß kommen. Wir brauchen einen erweiterten Ausreisegewahrsam. Diese Menschen gehören in Ausreisegewahrsam. Wie gesagt, die Sicherheit unserer Bürger hat oberste Priorität. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünftens müssen Sanktionen bei ungeklärter Identität verschärft werden. Es gibt eine Vielzahl von Asylbewerbern, die ihre Identität nicht preisgeben. Wer Schutz in einem Staat sucht, hat seine Identität preiszugeben. Wer bei der Feststellung der Identität nicht mitwirkt, hat auch keinen Anspruch auf die vollen Leistungen. In diesen Fällen müssen wir Leistungskürzungen vornehmen. (Johann Müller (AfD): Bravo!) Sechstens wollen wir das Staatsangehörigkeitsrecht wieder stärken und an Integration und Verbundenheit ausrichten. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist viel mehr als ein Verwaltungsakt. Sie ist Ausdruck einer dauerhaften Bindung an unser Land, unsere Werte und unsere Rechtsordnung. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht: Die drei Jahre waren viel zu schnell, und nach unserer Auffassung sind auch die fünf Jahre zu schnell. Es gibt sicherlich einige, die nach fünf Jahren die Voraussetzungen erfüllen; aber der Durchschnitt erfüllt sie, glaube ich, nicht. Deswegen wäre die Rückkehr zu acht Jahren der absolut richtige Weg. Ich glaube, auch bei der generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit müssen wir neue Wege gehen. Letzter Punkt ist ein "‚Extremismuscheck‘ für" staatliche "Fördermittelempfänger im Migrations- und Asylbereich". Hier wollen wir keine NGOs unter Generalverdacht stellen. Das bayerische Innenministerium führt einen Extremismuscheck durch. Ich glaube, wir müssen den erweitern. Wie gesagt, wir wollen niemanden unter Generalverdacht stellen; aber schlussendlich darf, wer Extremismus verbreitet, keine Fördermittel von uns bekommen. Erfolgreiche Migrationspolitik braucht Humanität und Ordnung. Wie gesagt: Wir fordern das seit 2013, seit 2015 sehr intensiv. Ich glaube, wir müssen wieder vollständig zu Humanität und Ordnung zurückkehren, und deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antragspaket. Im Verfassungsausschuss haben wir schon zugestimmt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Ludwig Hartmann
Nächster Redner ist der Abgeordnete Martin Böhm für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Martin Böhm AfD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits die Überschrift "Rückkehr zu Humanität und Ordnung" zeigt, wie verzerrt CSU und FREIE WÄHLER die Realität wahrnehmen. Wir brauchen keine "Rückkehr zu Humanität". Nirgendwo ist die Asylpolitik so exzessiv humanitär wie bei uns, und genau deshalb ist Deutschland als Ziel für irreguläre Migration so beliebt. Erheblichen Nachholbedarf haben wir dagegen in Sachen Ordnung, ganz besonders bei der Umsetzung der Ausreisepflicht; aber diesem Aspekt widmet sich keiner Ihrer sieben Anträge. Beginnen wir mit dem Antrag auf Drucksache 19/9617 zur "Reform des Staatsangehörigkeitsrechts". Sie fordern im Grunde die Rücknahme der von der Ampel-Regierung eingeführten Regelung. Das ist löblich, reicht aber bei Weitem nicht aus. Wir fordern die Rückkehr zum Staatsangehörigkeitsrecht, wie es in Deutschland vor dem Jahr 2000 galt. Das ist konsequent und erledigt zugleich die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit, die heute für über 90 % der Neubürger zur bequemen Regel geworden ist. Wir wollen die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit wieder auf EU-Länder beschränken. (Beifall bei der AfD) Im Antrag fordern Sie auch, das geltende Recht so zu ändern, "dass ‚vorübergehende humanitäre Aufenthaltsrechte‘ nicht als ‚gewöhnlicher Aufenthalt im Inland‘ gelten." Genau das haben wir bereits 2024 in unserem Antrag auf Drucksache 19/3906 gefordert, den Sie damals abgelehnt haben. AfD wirkt, liebe Kollegen. Hier sieht man es ganz deutlich. Ein weiterer Antrag Ihres Sammelsuriums beleuchtet die "Subsidiäre Schutzgewährung". Ansatzlosem Schwurbeln folgt dort Widersprüchlichkeit. "Der ursprüngliche Schutzzweck der Genfer Flüchtlingskonvention sollte wieder in den Vordergrund gestellt werden", so texten Sie in Ihrem Antrag. Wäre dies ernst gemeint, müssten Sie konsequent fordern, den subsidiären Schutz gänzlich abzuschaffen. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen; denn so funktioniert gemeinsame Politik rechts der Mitte. (Beifall bei der AfD – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Nein!) Nun komme ich zur Bezahlkarte. Da gehen wir mit, wundern uns allerdings schon, dass Sie verschweigen, dass die Linksaußen-Fraktion sich in ihrem Regensburger GRÜNEN-Büro aktiv daran beteiligt, den Sinn der Bezahlkarte zu konterkarieren (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) und damit den Rechtsstaat zu untergraben. Ihr vorgelegtes Allerlei bespricht auch Sanktionsmöglichkeiten für Ausreisepflichtige. Diesen Ansatz begrüßen wir. Die neuen Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems machen Hoffnung, notwendige Leistungskürzungen durchsetzen zu können. Den wirren Geist des EuGH-Urteils von vergangener Woche in die Flasche zurückzudrängen, kann ein gemeinsames Ziel von uns sein. Den Anträgen betreffend "Ausreisearrest" und "Sanktionsmöglichkeiten bei ungeklärter Identität" fehlt es leider an Präzision. Wir fordern: Wer hinsichtlich seiner Identität aktiv täuscht, sollte direkt seinen Schutzstatus verlieren und sofort in Ausreisegewahrsam genommen werden. (Beifall bei der AfD) Schlussendlich komme ich zum Antrag betreffend "Fördermittelempfänger im Migrations- und Asylbereich". Den Extremismuscheck kann man sich durchaus sparen, wenn eine Minimalberatung staatlich organisiert wird. Wenn die Zivilgesellschaft hier aktiv werden will – gerne, aber bitte ohne das Steuergeld bayerischer Bürger. All Ihren Anträgen können wir zustimmen; denn Sie übernehmen überwiegend AfD-Forderungen, nur weniger mutig und weniger konsequent. Auch Ihr kleiner Schritt in die richtige Richtung ist besser als Stillstand. Schreiben Sie bitte nicht nur solche Anträge. Beginnen Sie endlich, genau so zu handeln. Adressat Ihrer Anträge ist allemal die Bundesebene. Dort können Sie den Niedergangsverwaltern die Mehrheit endgültig entziehen und unser Land von den bleiernen Schweren, die Merz uns auferlegt hat, endgültig befreien. Treten Sie aus dem Schatten der roten Friedhofsmauer heraus zurück ins Licht, und dienen Sie künftig dem deutschen Volk. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU))
Ludwig Hartmann
Nächste Rednerin ist die Kollegin Gülseren Demirel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort.
Gülseren Demirel GRÜNE
Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich will schon etwas zu dem Vorredner sagen, weil die Rede einfach schäbig und widerlich war. (Christoph Maier (AfD): Sehr unmoralische Äußerung von Ihnen!) Ich habe den Eindruck, bei jeder AfD-Rede, die ich mir hier anhören muss, in der Sie Menschenwürde permanent mit den Füßen treten, muss ich vorher irgendetwas gegen Übelkeit nehmen; denn sonst halte ich das wirklich nicht aus. (Zuruf) Für das Parlament ist es beschämend, und für unsere Demokratie ist es auch beschämend. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Aber gut, wenn man mit solchen Anträgen Geister ruft, darf man sich nicht wundern. Das vorliegende Antragspaket wird unter die Überschrift "Humanität und Ordnung" gestellt. Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER, wir haben es auch im Ausschuss diskutiert: Bei genauer Betrachtung entsteht dann vor allem der Eindruck, dass mit diesen Anträgen kein einziges Problem gelöst wird, dass nur Symbolpolitik betrieben wird, während die tatsächlichen rechtlichen, praktischen und gesellschaftlichen Herausforderungen total ausgeblendet werden. Ich meine, niemand in diesem Haus – und Sie zähle ich wirklich nicht dazu – bestreitet, dass ein Rechtsstaat seine Entscheidungen durchsetzen muss. Natürlich: Wer keinen Schutzanspruch hat und nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel ausreisen muss, muss grundsätzlich ausreisen; das steht doch gar nicht infrage. (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) Darüber besteht auch weitgehend Konsens. Die entscheidende Frage ist doch aber – und wir haben gerade den Vorredner gehört, deshalb müssen die Warnsignale noch feiner wahrgenommen werden –, ob Recht durchgesetzt werden soll und ob die vorgeschlagenen Maßnahmen rechtlich zulässig, praktisch wirksam und politisch sinnvoll sind. Das sind doch die Fragen, die uns beschäftigen müssen. Daran bestehen aber erhebliche Zweifel, wenn ich mir diese Anträge anschaue. Mehrere der eingebrachten Forderungen bewegen sich an den Grenzen des Verfassungsrechts oder überschreiten diese sogar. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 unmissverständlich festgestellt, dass jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zusteht. Dieses Grundrecht gilt unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Wer Leistung allein als Druckmittel kürzen will, bewegt sich daher auf rechtlich äußerst unsicherem Terrain. Ähnliches gilt für die Forderung nach einem erweiterten Ausreisearrest. Das höre ich permanent und habe nicht verstanden, was ihr damit meint. Freiheitsentzug ist einer der schwersten Eingriffe des Staates in die Rechte des Einzelnen. Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention setzen hierfür enge Grenzen. Wir haben das ja heute beim Abschiebungshaftvollzugsgesetz ausreichend diskutiert. Pauschale Sanktionen in einem Antrag zu formulieren, ist daher einfach nicht zulässig. Das müssten wir als demokratische Fraktionen bei der Verfassung eines solchen Antrags im Hinterkopf haben, bevor wir so etwas in die Debatte in den Landtag einbringen. (Beifall bei den GRÜNEN) Auch bei den Forderungen nach der Identitätsklärung wird der Eindruck erweckt, als könnte man jedes Problem durch schärfere Sanktionen lösen. Die Realität ist aber viel komplizierter. Das kennen Sie doch auch von Einzelfällen, die Sie erreichen. Herkunftsstaaten kooperieren nicht. Konsulate stellen keine Papiere aus. Es existieren Kriegs- und Krisengebiete, aus denen keine Papiere hergeholt werden können. Menschen versuchen dennoch, diese Dokumente und Nachweise zu erbringen. Das wollen Sie mit Sanktionen lösen? Wie soll das gehen? Lassen Sie uns doch einmal gemeinsam überlegen, was ein sinnvoller Weg wäre. Ich komme zum Schluss, weil ich nicht mehr viel Redezeit habe. Politik darf nicht mit einem Generalverdacht gegenüber ganzen Gruppen agieren. Das haben wir schon genügend, und das ist ja auch unser Problem in unserer Demokratie. Wir sollten stattdessen anerkennen, dass wir in der Migrationspolitik bereits erhebliche Veränderungen vollzogen haben; die Zahl der Asylanträge ist zurückgegangen, und am Freitag tritt GEAS in Kraft. Dann kommt noch das Tolle, dass Sie die Wohlfahrtsverbände, die in der Migrationsberatung tätig sind und bei denen die Träger auch noch 40 % Eigenmittel einbringen, –
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, die Redezeit!
Gülseren Demirel GRÜNE
– mit einer Extremismusklauselüberprüfung unter Generalverdacht stellen wollen. Als hätten wir bisher keine Gesetze, –
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, die Redezeit ist um!
Gülseren Demirel GRÜNE
– um eine Überprüfung durchzuführen. Aber Extremismus zu verhindern, ist in unser aller Interesse. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Bitte bleiben Sie am Rednerpult; denn mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Martin Böhm von der AfD-Fraktion vor.
Martin Böhm AfD
Frau Kollegin Demirel, fällt Ihnen eigentlich auf, dass Sie ständig über irgendwelche Sonderfälle, Einzelfälle, Petitessen am Rande klagen und das Große und Ganze vollkommen aus dem Auge verlieren, während die Kollegen bei diesem Antragskonvolut – dankenswerterweise von der CSU – und auch wir an Lösungen arbeiten, die der Mehrheit der Bevölkerung in Bayern und in Deutschland entsprechen? (Beifall bei der AfD)
Gülseren Demirel GRÜNE
Lassen Sie sich erst einmal beklatschen. – Das glaube ich nicht. Ich glaube, die CSU und die FREIEN WÄHLER sollte eher zum Nachdenken bringen, dass Sie bei diesen Anträgen beide Fraktionen die ganze Zeit so herzlich loben. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Der nächste Redner ist der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Horst Arnold SPD
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Geister, die ich rief, werde ich nicht mehr los. Herr Straub sagte nämlich, er sei so stolz, dass in diesem Zusammenhang Horst Seehofer das maßstäblich geprägt habe. Tatsächlich hat Horst Seehofer ein Wort geprägt, das sehr nachdenklich stimmt. Die Mutter aller politischen Probleme sei die Migration, hat er im September 2018 formuliert. Darüber hinaus hat er formuliert, wir müssten zum Rechtsstaat zurückkehren, nachdem 2015 die CDU-Kanzlerin in diesem Zusammenhang Regelungen getroffen hat, das Aufenthaltsgesetz in Teilen nicht mehr anzuwenden. Das alles sind Dinge, die ursprünglich eine Sachverhaltslage geschaffen haben, die sehr schnell dazu geführt hat, dass in unserer Bevölkerung ziemlich kontrovers, heftig, auch diskriminierend in diesem Zusammenhang diskutiert wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, diese acht Anträge kommen mir vor wie eine Parabel von Max Frisch: "Biedermann und die Brandstifter". (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf der Abgeordneten Petra Guttenberger (CSU)) Sie formulieren in diesem Zusammenhang Dinge, die auf der einen Seite teilweise nicht regelbar sind bzw. die wir mittlerweile schon längst geregelt haben, während wir andererseits über diesen Themenkreis wie mit einem Laubsauger darübergehen und damit genau das Terrain dafür schaffen, dass sich die Menschen von der AfD dieser Sache in einer verachtenden Art und Weise widmen können. Ich habe noch nie etwas von einem exzessiven Humanismus gehört. Humanismus ist ein Wert, der uns alle bindet, und "exzessiv" kenne ich in diesem Kontext nur von Zynikern und insoweit auch von Leuten, die in diesem Bereich tatsächlich verfassungswidrig auf dem Boden in unserem Land stehen. Zu den einzelnen Dingen: Natürlich könnte man den subsidiären Schutz in diesem Zusammenhang anders einschränken. Das wird aber nicht eingeschränkt, weil das Bundesgesetz existiert und auch im Koalitionsvertrag nichts anderes steht. Ist die Bezahlkarte wirklich unser Problem? Alle Landkreise und Städte sind damit zufrieden. Sie haben jetzt möglicherweise Umgehungstatbestände zu verhindern. Ist das wirklich die Mutter Ihrer Probleme? Sozialleistungen zu kürzen – das wurde natürlich auch schon erwähnt –, geht nur bis zu einem Mindestmaß. Dazu haben wir die Rechtsprechung. Wenn Sie "Rückkehr zu Humanität und Ordnung" formulieren, dann halten Sie sich doch bitte auch an die Rechtsprechung und an die Gesetze, die existieren. Es gäbe dann auch keine so großen Probleme durch die Erzeugung von Missverständnissen; denn mit diesem Titel suggerieren Sie ja, dass wir in einer Situation leben, in der die Aufrechterhaltung von Humanität und Ordnung nicht mehr kontrolliert werden kann. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben das gut durchgestanden, und wir werden das trotz aller demokratischen Auseinandersetzungen, die wir dabei führen, gemeinsam durchstehen. So ist diese Diktion aber einfach verheerend für die Stimmung in diesem Haus. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wenn Sie die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Straftätern fordern, dann wissen Sie doch genau, wo steht, dass man das eigentlich nicht machen kann. Das steht im Grundgesetz, das Sie dann mit einer Zweidrittelmehrheit ändern müssten. Welche Gedanken fordern Sie denn dabei heraus, dass in diesem Zusammenhang das Grundgesetz wegen dieser Sachverhalte geändert wird? Es zieht sich durch. Eine schnellere Einbürgerung gefällt Ihnen nicht. Es ist in der Tat aber so, dass bei allen Empfängen, die mit den Neubürgerinnen und Neubürger stattfinden, diese Neubürgerinnen und Neubürger von allen verantwortlichen Politikern begrüßt werden. Dabei werden auch diejenigen begrüßt und gelobt, die die Einbürgerung nach drei Jahren geschafft haben. Wenn diese Leute dann als ehemalige syrische Staatsangehörige Deutsche sind und auch noch im Pflege- oder im Sozialbereich arbeiten, dann haben sie tatsächlich eine unverzichtbare Forderung. Ehrlich gesagt ist es mir auch egal, ob sie einen deutschen oder einen syrischen Pass haben.
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende!
Horst Arnold SPD
Diese ganzen Dinge sind in vier Minuten schwer konstruktiv aufzugreifen.
Ludwig Hartmann
Sie bekommen gleich noch eine Minute.
Horst Arnold SPD
Deswegen: Wir werden ablehnen, wie wir das bereits im Ausschuss getan haben, und wir weisen darauf hin: Hören Sie auf, in diesem Zusammenhang "Biedermann und die Brandstifter" zu spielen. Das genügt. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Martin Böhm, AfD-Fraktion, vor.
Martin Böhm AfD
Geschätzter Kollege Arnold, das Antragskonvolut der Regierungsparteien in diesem Hohen Haus als Parabel von Brandstiftern zu bezeichnen, legt doch nahe, dass Sie sich nach derzeitigen 6,8 % bei der nächsten Wahl im Oktober 2028 ganz kräftig den 4,9 % nähern werden. Danke für solche Worte in diesem Hohen Haus. (Beifall bei der AfD)
Horst Arnold SPD
Ihre Wortmeldung zeigt, dass es bei der AfD offensichtlich üblich ist, literarisch ungebildet zu sein. "Biedermann und die Brandstifter" ist ein Schauspiel von Max Frisch. Das ist natürlich ein Schweizer; er hat keinen deutschen Pass. Bei diesem Schauspiel geht es darum, dass sich ein hochmeinender, arroganter Mensch der Realität verschließt und sich, obwohl Zeichen darauf hindeuten, dass es gefährlich wird, Brandstifter ins eigene Haus holt. Eine Parabel als literarische Gattung heißt in diesem Zusammenhang, dass man das Erzählte überträgt und selbst intellektuelle Schlüsse ziehen muss – im Gegensatz zur Fabel. Sie erzählen Fabeln, und wir haben hier in dem Zusammenhang eine Parabel. Es ist bedauerlich, dass Sie auf diesem Niveau argumentieren, aber Sie haben möglicherweise eine anderweitige Ausbildung. Dazu, Max Frisch zu lesen, hat es jedenfalls nicht gereicht; ich würde es empfehlen. (Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN sowie Abgeordneten der CSU)
Ludwig Hartmann
Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Alexander Hold. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Alexander Hold FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich war eigentlich der Meinung, dass all diese Anträge im Verfassungsausschuss hinreichend debattiert worden sind, aber wenn es dann dazu führt, dass man noch literarische Leseempfehlungen bekommt, hat sich die Debatte doch gelohnt. Herzlichen Dank erst einmal dafür. Nach dem Schlusswort des Kollegen Böhm fühle ich mich allerdings schon veranlasst klarzustellen: Wir dienen Bayern. Nach meinem Selbstverständnis bezieht sich das auf alle Bewohner Bayerns, auf die gesamte bayerische Gesellschaft, und nicht auf ein Volk, wie Sie es definieren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) – Zuruf) Migrationspolitik kann man natürlich auf verschiedene Weise ideologisch angehen. Wir FREIEN WÄHLER bevorzugen grundsätzlich pragmatische, lösungsorientierte und natürlich an der Humanität, am Humanismus orientierte Lösungen. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Missbrauch entgegenzuwirken, egal ob man aus der pragmatischen Ecke, egal, aus welcher ideologischen Ecke man kommt, egal von wo man kommt, das müsste doch eigentlich jeder Mensch wollen. Lösungen zu finden, die den Missbrauch letztlich eindämmen, ist doch eine politische Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Vor dem Hintergrund ist es natürlich sinnvoll, subsidiäre Schutzgewährung stärker am ursprünglichen Zweck der Genfer Konvention zu orientieren. Natürlich ist es auch sinnvoll, flächendeckend einheitliche Bedingungen und Voraussetzungen für die Zielerreichung der Bezahlkarte zu schaffen. Es ist sicherlich richtig und sinnvoll, Leistungen für Ausreisepflichtige nach Ablauf der Ausreisefrist abzusenken. Selbstverständlich ist es mehr als sinnvoll, für Straftäter – insbesondere diejenigen, die aus der Haft entlassen würden – die Fallgruppen des Ausreisearrestes zu erweitern, weil unsere Bevölkerung natürlich überhaupt kein Verständnis dafür hat, wenn Straftäter, die abgeschoben gehören, wieder frei sind, und weil selbstverständlich auch die Sicherheit nach unserem Verständnis absolute Priorität haben muss. Genauso ist es sinnvoll, bei ungeklärter Identität die Sanktionsmöglichkeiten zu erweitern. Es ist sinnvoll gewesen, den Irrweg der Turboeinbürgerung zurückzunehmen. Tatsächlich muss noch weiter nachjustiert werden. Selbstverständlich darf es eigentlich gar keine Diskussion darüber geben, dass eine NGO, die extremistische Ziele verfolgt – das heißt letztlich, die Beseitigung unserer Ordnung vorantreiben zu wollen –, keine staatliche Förderung zu bekommen hat. Das sind aus meiner Sicht alles Selbstverständlichkeiten. Nichts anderes steht in diesen Anträgen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Deswegen bleiben wir dabei, dass das sehr vernünftige Ansätze sind, die wir hier beschließen werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die Anträge "Rückkehr zu Humanität und Ordnung I bis VI" auf den Drucksachen 19/9612 mit 19/9617 gemeinsam und über den siebten Antrag betreffend "Rückkehr zu Humanität und Ordnung VII: ,Extremismuscheck‘ für Fördermittelempfänger im Migrations- und Asylbereich" auf Drucksache 19/9618 einzeln abgestimmt werden soll. Ich komme daher zunächst zur Abstimmung über den soeben erwähnten Antrag auf Drucksache 19/9618. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – AfD-Fraktion, CSU und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte anzeigen! – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden. Nun kommen wir zur gemeinsamen Abstimmung über die Anträge "Rückkehr zu Humanität und Ordnung I bis VI" auf den Drucksachen 19/9612 mit 19/9617. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. – Gegenstimmen gibt es nicht, Stimmenthaltungen auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt, diesen sechs Änderungsanträgen ist zugestimmt worden. Zum Schluss rufe ich Tagesordnungspunkt 22 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tierwohl braucht verlässliche Landwirtschaftspolitik - keine Streichung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung (Drs. 19/8207) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist die Kollegin Mia Goller für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Mia Goller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt machen wir zum Abschluss noch eine kleine Zeitreise, bitte sehr. (Zuruf des Abgeordneten Steffen Vogel (CSU)) Vor genau zwei Jahren war in Bayern der Jammer sehr groß. Der grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat mehr als 1 Milliarde Euro jährlich für den Umbau der Tierhaltung im Bundeshaushalt bereitgestellt. Es gab einen Aufschrei in der CSU. (Zuruf des Abgeordneten Steffen Vogel (CSU)) Die hat damals gesagt: Das reicht uns nicht; es müssen 4 Milliarden Euro sein. – Dann kam die neue Bundesregierung ins Amt. Endlich ein CSU-Mann, hat es geheißen; der richtet es jetzt. Was hat Alois Rainer gemacht? – Er hat das Milliardenprogramm zusammengestrichen. Fristen wurden gekürzt, Zusagen bis 2030 kassiert, und aus der CSU hat es geheißen: Das Geld geht jetzt direkt an die Länder. Das ist Bürokratieabbau usw. – Das Problem ist, diese Milliarde ist verschwunden. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Der Özdemir hat das gestrichen!) Sie findet sich weder beim Bund noch im bayerischen Haushalt wieder. Hier geht es nicht um irgendein Förderprogramm, es geht um die Zukunft unserer Landwirtschaft. Es geht um die Zukunft landwirtschaftlicher Betriebe, die investieren wollen. Es geht um Familienbetriebe, junge Bäuerinnen und Bauern, die ihre Ställe umbauen möchten, für mehr Tierwohl und für bessere Haltungsbedingungen. (Beifall bei den GRÜNEN) Heute geht es auch um Verlässlichkeit; denn Stallumbau funktioniert nicht nach dem Motto "heute beschließen, morgen bauen, und übermorgen ist es dann fertig". Ein Stallumbau ist einfach kein Ikearegal, bei dem ich am Samstag spontan beim Nick anrufen kann und sagen: Hey, heute machen wir Außenklimabereich und Güllekonzept. – Das dauert Jahre, das kostet Geld. Banken wollen Sicherheit, und Betriebe brauchen Planungssicherheit. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir hören hier ganz oft, dass das Landwirtschaftssystem relevant ist und wir uns nicht von Importen aus Ländern mit niedrigeren Standards abhängig machen wollen. Das stimmt alles; da sind wir uns einig. (Unruhe) Dann muss man die Betriebe, die diesen Weg gehen wollen, aber auch unterstützen. Wer Tierwohl will, muss Tierwohl auch finanzieren.
Ludwig Hartmann
Ganz kurz: Bitte etwas mehr Ruhe, auch wenn es der letzte Tagesordnungspunkt ist. – Danke.
Mia Goller GRÜNE
Noch eine Bemerkung von mir. Für ein Pandabärchen in München im Tierpark gibt es Millionen aus dem Etat für Landwirtschaft und Tourismus. Nicht falsch verstehen: Ich gönne den Pandas wirklich alles – schönes Gehege, Bambus, Wellness, meinetwegen eine Pandabärchentherapie, alles wunderbar. Wenn aber heimische Landwirte ihre Ställe tiergerecht umbauen wollen, heißt es hier auch: Ach, schwierig, Haushaltslage, können wir nicht machen. – Das versteht draußen kein Mensch mehr. (Zuruf der Abgeordneten Petra Högl (CSU)) Die Staatsregierung, die CSU, hat gute Verbindungen nach Berlin. Nutzen Sie diese Verbindungen! (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf) Lassen Sie die Drähte glühen. Sorgen Sie dafür, dass gegebene Zusagen eingehalten werden und die Förderungen wieder dahin kommen, wohin sie gehören. Liebe CSU, holen Sie das Geld wieder zurück nach Bayern für unsere Bäuerinnen und Bauern. Die brauchen nämlich keine warmen Worte, die brauchen Planungssicherheit und eine Politik hier bei uns, auf die man sich verlassen kann. – Vielen Dank, bitte unterstützen Sie den Antrag. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Petra Loibl für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Petra Loibl CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Goller, ich frage mich wirklich, in welchem Ausschuss Sie arbeiten. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das kann man nachlesen!) Ich zweifle, ob Sie im Agrarausschuss zuhören, ob Sie nachlesen. Was Sie hier abgeliefert haben, hat nicht im Geringsten mit der Realität zu tun und schon gar nicht im Geringsten mit dem Antrag, den Sie gestellt haben. (Beifall bei der CSU) Kurz zum Begriff "Zeitreise": Der Ausschuss hat sich mit diesem Antrag zur Streichung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung im November 2025 befasst. Heute haben wir den 9. Juni; das ist länger als ein halbes Jahr her. Das ist doch längst rum ums Eck. Ich kann es Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, leider zum fortgeschrittenen Zeitpunkt dieser Sitzung nicht ersparen, dass ich doch ein bisschen ins Detail gehe. Sie haben hier ein populistisches Horrorszenario abgezogen und mit keinem Satz erwähnt, was Bayern an Tierwohlförderung tut und wie die Argumente lauten, (Beifall bei der CSU) warum wir damals diesem Antrag im Ausschuss nicht zustimmen konnten. (Benjamin Adjei (GRÜNE): Dann gebt das Geld her!) – Das hat damit gar nichts zu tun. Das "Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung" – nennen wir es in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit kurz BUT – wurde von der Ampel-Regierung aufgelegt. Wir haben das immer kritisch begleitet, weil das Ganze außerhalb des bewährten GAK-Rahmenplans war. Das erkläre ich jetzt nicht näher. Die, die sich damit befassen, wissen es: Das GAK-Rahmenplan-Förderprogramm bietet den Ländern eben Mitspracherecht und kümmert sich um die regionalen Besonderheiten. Das Programm, das hoch ambitioniert noch von der Ampel-Regierung auf den Weg gebracht wurde, hat nicht zu Bayern gepasst. Bayern steht zu den bewährten AFP-Fördergrundsätzen (Lachen und Unruhe bei den GRÜNEN – Petra Högl (CSU): AFP!) mit Mitspracherecht und mit Flexibilität für unsere Betriebe. So, jetzt habe ich eingangs erwähnt: Es sind sieben Monate vergangen. Am 10. Dezember 2025 – vielleicht hätten Sie das nachlesen sollen – hat der PLANAK, das ist der Planungsausschuss unter Vorsitz des Bundes, mit den Stimmen der Länder beschlossen, dass Investitionsvorhaben in der Schweinehaltung ab 01.09.2026 wieder über den bewährten AFP-Fördergrundsatz laufen. Das ist ein Erfolg für Bayern, für unsere Landwirte, auch wenn Sie das partout nicht anerkennen, hören, verstehen oder was auch immer wollen. Sie fordern jetzt, sieben Monate später, wieder die Rückkehr zu diesem Bundesprogramm, das nie zu Bayern gepasst hat. Wir haben jetzt gehandelt und haben wieder den bewährten AFP-Fördergrundsatz. Die Zuchtsauenhaltungsförderung wurde ja nie ausgesetzt, und die Mastschweinehaltung wird jetzt aufs Gleis gesetzt. Es gibt im Jahr 2026 auch noch eine zweite Antragsrunde aus diesem Bundesprogramm, um das nicht abrupt zu beenden. Mir ist ganz wichtig zu sagen: Mit diesem bayerischen Modell haben wir wieder eine ausgewogene Balance zwischen den hohen Ambitionen und der praktischen Umsetzbarkeit für unsere Betriebe. Ja, die verkürzten Fristen waren ein Thema auf der Agrarministerkonferenz im Herbst und jetzt wieder im März. Damals wurden ja – das wissen Sie noch – auch die Fristen bis zum August 2026 verlängert. Das war ein zielgerichtetes Handeln auf den richtigen Ebenen, und das waren nicht wie hier laute Forderungen, großes Geschrei und purer Populismus ohne irgendwelche Fakten. Ich will zum Schluss noch mal erklären, dass Bayern sich immer konsequent für die Tierwohlförderung einsetzt, eben auf unserer Schiene, mit dem Mitspracherecht und der regionalen Passgenauigkeit. Das ist keine Kehrtwende, das ist Kontinuität. (Unruhe bei den GRÜNEN) – Sie amüsieren sich offensichtlich köstlich. Vielleicht erkläre ich noch weiter, damit Sie das weiter tun können. BayProTier unterstützt 1.200 Betriebe mit der Fördersumme von über 15 Millionen Euro. Im AFP setzt Bayern seit über zehn Jahren sein gesamtes Budget zu hundert Prozent für die Tierwohlförderung ein. Andere Länder tun das nicht, sondern geben auch Geld für Maschinen und andere Betriebsinvestitionen. Im Jahr 2025 waren es 76 Millionen Euro, und voraussichtlich auch im Jahr 2026 wird es so viel sein. Jeden Tag geht ein in Bayern geförderter Tierwohlstall ans Netz. Mehr als 50 % der über das AFP in Deutschland geförderten Betriebe sind in Bayern. Insgesamt stellt Bayern jährlich mehr als 100 Millionen Euro, knapp 300.000 Euro täglich, für Betriebe mit besonders tierwohlgerechter Haltung bereit. Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht, gibt es keinen besseren Beweis für Verlässlichkeit. Zur Finanzausstattung der GAK, weil das Thema Geld immer wieder stark dramatisiert wird: Für 2026 und die Folgejahre sind im Bundeshaushalt stabil 907 Millionen Euro eingeplant. Bayern setzt sich dafür ein – und daraus werden wir den Bund auch nicht entlassen –, dass die Mittel für Tierwohl ab 2027 auch spürbar aufgestockt werden. Wir stehen für eine verlässliche, regionale und praxisnahe Landwirtschaftspolitik. Wir stehen zu unseren bäuerlichen Familienbetrieben. In dem einen Antrag werden die Tierhalter an den Pranger gestellt. Im nächsten Antrag wird komplett negiert, was Bayern für die Tierwohlställe und für die Tierwohlförderung macht. Da soll noch einer verstehen, wohin Sie wollen. Wir stehen für Tierwohl als echten Wert, nicht als politisches Instrument, wie es gerade in die Tageslage passt. Ich erkläre es noch mal: Die Investitionsförderung wird künftig wieder über die GAK laufen, regional angepasst, zielgerichtet, mit Mitsprache Bayerns. Das ist der richtige Weg für unsere Landwirte, und darum werden wir diesem Antrag sieben Monate später auch nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Harald Meußgeier für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Harald Meußgeier AfD
Verehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! "Tierwohl braucht verlässliche Landwirtschaftspolitik – keine Streichung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung" – so lautet der Titel des Antrags der GRÜNEN. Die Kollegin von der CSU, Frau Loibl, hat ja schon das bayerische Modell erklärt. Ich werde bei meiner Rede heute speziell auf den Antrag der GRÜNEN eingehen. Würde man den Antrag dem Titel nach beurteilen, dann könnte man zweifellos zustimmen. Denn Tierwohl geht uns ja bekanntlich alle an, und unsere landwirtschaftlichen Betriebe sollen unterstützt werden, wenn sie Ställe verbessern, mehr Plätze schaffen und dafür investieren wollen. Nur wäre es kein grüner Antrag, wenn da nicht noch mehr unter der Überschrift stünde. Und da beginnt die Fassade schon zu bröckeln. Das Motto der GRÜNEN lautet eben nicht: Wir helfen der Landwirtschaft. – Nein, vielmehr wird schnell klar, dass es wieder mal um Bürokratieaufbau und staatlichen Zwang gehen soll. Der Antrag fordert nämlich ausdrücklich die Umsetzung der Ergebnisse der Borchert-Kommission und der ZKL, der Zukunftskommission Landwirtschaft. Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer oder, besser gesagt, der Landwirt in der Nessel. Die Borchert-Kommission steht nicht einfach für ein bisschen mehr Förderung. Sie steht für einen tiefen staatlichen Umbau der gesamten Tierhaltung. Nach den Bochert-Vorstellungen sollen die gesetzlichen Mindeststandards schrittweise angehoben werden. Aber was bedeutet das für unsere Bäuerinnen und Bauern? – Weitere Kreditaufnahmen, mehr Bauanträge stellen, die Genehmigungen abwarten, noch eine Auflage erfüllen, noch ein Gutachten bezahlen und noch mehr Bürokratie schultern. Am Ende steht der Landwirt wieder vor der alles entscheidenden Frage: Mache ich weiter, oder höre ich auf? Genau das ist nämlich die Realität, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der GRÜNEN. Wir wollen freie heimische Landwirte, denen man keine Zwangsfesseln anlegt. Zumal viele Ställe baulich massiv verändert oder gar gänzlich neu gebaut werden müssten, wenn man den Empfehlungen der Kommissionen folgen sollte. Würde man die Tierwohlanforderungen derart steigern, müsste man beispielsweise in der Sauen- und Ferkelaufzucht mit rund 75 % an Mehrkosten rechnen. Dass unsere Landwirte das stemmen können, bezweifle ich. Das wäre eine finanzielle Mehrbelastung, und viele Landwirte stehen ja bereits mit dem Rücken zur Wand. Zu oft wird über die Köpfe der Bauern hinweg entschieden, statt sie einzubinden. Wir sagen ganz klar: Tierwohl darf nicht dazu führen, dass sich normale Bürger keine heimischen Lebensmittel mehr leisten können. Wir sagen auch: Es hilft keinem Tier, wenn wir die bayerischen Bauern aus dem Markt drängen. Was passiert, wenn unsere Bäuerinnen und Bauern unter der Last von Auflagen, Kosten und Bürokratie aufgeben? – Genau, dann kommt das Fleisch eben aus dem Ausland, oder die Milchprodukte, die Eier und der Käs kommen aus Ländern, die nicht unsere bayerischen Standards haben. Die Folgen wären fatal: Längere Tiertransportwege, und mit dem Tierwohl wäre es dann vorbei. Wer es mit dem Tierwohl ernst meint, muss die Tierhaltung im eigenen Land halten. Wer regionale Lebensmittel will, muss unsere Bauern vor Ort stärken. Wer bayerische Qualität will, darf bayerische Höfe nicht kaputtregulieren. Diesen Unsinn macht die bayerische AfD nicht mit. Tierwohl geht nur mit den Bauern, nicht gegen die Bauern. Wir wollen heimische Lebensmittel statt Importabhängigkeit. Wir wollen echte Förderung statt Gängelung. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Mia Goller vor.
Mia Goller GRÜNE
Herr Meußgeier von der AfD, ich muss noch einmal nachfragen: Die AfD ist gegen die Umsetzung der Vorschläge der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission. Sie behaupten, dass hier keine Landwirte einbezogen worden seien. Das sind zwei Gremien, die darauf basieren, dass Landwirte einbezogen werden. Die Kommissionen haben die Aufgabe, die besten Lösungen zu finden. In diesem Antrag geht es darum, dass die Bäuerinnen und Bauern unterstützt werden müssen. Was Sie beschreiben, würde bedeuten: Lassen wir alles zusammenfallen und kümmern uns nicht mehr darum. Wir wollen dagegen eine starke Landwirtschaft, die den Bäuerinnen und Bauern das beste Einkommen ermöglicht und den Tieren das größte Tierwohl, das möglich ist. Das haben die Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam mit Experten in dieser Borchert-Kommission beschlossen. Meine Frage, um es abzukürzen: Ist die AfD gegen die Umsetzung der Vorschläge der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission? Das finde ich spannend. (Beifall bei den GRÜNEN)
Harald Meußgeier AfD
Sie können es selbst im Internet nachlesen. Die Borchert-Kommission hat im Jahr 2022 dieses Konstrukt gebildet. Das ist richtig. Aber bei der Umsetzung und der Bezahlung war sich diese Kommission nicht einig. Wenn diese Kosten auf die Landwirtschaft umgelegt würden, könnte dies die Landwirtschaft niemals schultern. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ulrike Müller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.
Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, dass Sie mir am Schluss noch zuhören. – Tierwohl ist kein Schlagwort. Tierwohl ist die tägliche Verantwortung auf unseren Höfen, und es ist das Ergebnis harter Arbeit von Bäuerinnen und Bauern, die ihre Tiere versorgen, in moderne Ställe investieren und dabei gleichzeitig wirtschaftlich überleben müssen. Das sind die Fakten. Deshalb gilt für uns FREIE WÄHLER ganz klar: Wer mehr Tierwohl will, muss den Landwirten verlässliche Rahmenbedingungen bieten. Genau in diesem Punkt haben die GRÜNEN mit ihrem Antrag zunächst einmal recht; denn Stallumbauten sind Investitionen für Jahrzehnte. Wer mehrere 100.000 Euro oder sogar Millionenbeträge investieren soll, braucht Planungssicherheit, Genehmigungssicherheit und eine langfristig verlässliche Förderpolitik. Genau an dieser Stelle beginnt das Problem dieses Antrags. Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung wurde von Cem Özdemir, dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister, entwickelt und eingeführt. Die GRÜNEN waren also nicht Zuschauer, sondern Mitverantwortliche für die Konzeption, Ausgestaltung und Umsetzung dieses Programms. Deshalb stellen sich schon die Fragen: Warum hat das Programm die Erwartungen vieler Betriebe nicht erfüllt? Warum wurden die Mittel nicht in dem Umfang abgerufen, wie ursprünglich erhofft und auch eingestellt? – Die Antwort liegt nicht darin, dass unsere Landwirte nicht bereit wären, in Tierwohl zu investieren. Die Antwort liegt vielmehr darin, dass die Rahmenbedingungen vielfach nicht gepasst haben: zu viel Bürokratie, zu komplizierte Fördervoraussetzungen, zu lange Genehmigungsverfahren und zu wenig Planungssicherheit für die Betriebe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die GRÜNEN heute Planungssicherheit fordern, sollten sie auch erklären, warum das von ihnen mitverantwortete Programm diese Planungssicherheit gerade nicht in ausreichendem Umfang geschaffen hat. Eines ist doch offensichtlich: Ein Förderprogramm alleine baut noch keinen Stall um. Entscheidend ist, ob die Programme in der Praxis funktionieren. Wir investieren tatsächlich in das Tierwohl. Viele Haltungssysteme wurden wesentlich verbessert, zum Wohl der Tiere, aber auch zum Wohl der landwirtschaftlichen Betriebsleiter, die es dadurch bei der Arbeit wesentlich leichter haben. Solche Symboldebatten helfen uns doch keinen Schritt weiter. Genau deswegen greift der Antrag der GRÜNEN zu kurz. Ich brauche nicht alles zu wiederholen, was meine Vorrednerin ausgeführt hat. Wir haben zum 1. September 2026 wieder ein Programm aufgelegt, das den Umbau der Ställe zur Steigerung des Tierwohls massiv fördert. Wir haben dieses Programm wieder unter das Programm der GAK-Mittel gestellt. Wir haben hier eine Mitfinanzierung, können aber auch die Umsetzung dieser Programme mitgestalten. Von unserer Seite ist ganz klar: Die FREIEN WÄHLER stehen zu den bäuerlichen Familienbetrieben. Wir wollen eine Landwirtschaftspolitik, die praktikabel ist, die Investitionen ermöglicht und die den Menschen auf den Höfen Perspektiven gibt. Wir bleiben beim Votum des Ausschusses. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag wieder ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Ruth Müller SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir werden diesem Antrag zustimmen, nicht, weil wir jede Formulierung teilen, sondern weil der Kern richtig ist. Wer von unseren Landwirtinnen und Landwirten mehr Tierwohl verlangt, muss ihnen auch Planungssicherheit und Verlässlichkeit bieten. Genau daran fehlt es seit Jahren. Die Betriebe investieren nicht für ein oder zwei Jahre. Wer einen Stall umbaut, plant für mehrere Jahrzehnte und oft für die nächste Generation. Deshalb brauchen unsere Tierhalter klare Rahmenbedingungen, auf die sie sich verlassen können. Die Borchert-Kommission hat bereits vor Jahren einen Weg aufgezeigt, wie der Umbau der Tierhaltung gelingen kann: mehr Tierwohl, wirtschaftliche Perspektiven für die Betriebe und eine verlässliche Finanzierung. Viele Verbände, Praktikerinnen und Praktiker und auch wir als SPD haben diesen Weg unterstützt. Es war die letzte Bundesregierung, die erstmals erhebliche Mittel für den Umbau der Tierhaltung bereitgestellt und damit einen Einstieg in die Umsetzung dieser Empfehlungen geschaffen hat. Das war sicher nicht perfekt, aber es war ein Anfang. Deshalb verstehe ich die Sorgen der Betriebe sehr gut, wenn Förderbedingungen verändert oder Förderzeiträume verkürzt werden. Wer investiert hat oder investieren möchte, braucht Vertrauen in politische Zusagen. (Unruhe)
Ludwig Hartmann
Ich bitte Sie, die Gespräche einzustellen. Die Sitzung dauert nicht mehr lange.
Ruth Müller SPD
Gleichzeitig sollten wir heute nicht so tun, als wäre das allein ein Problem des Bundes. Auch Bayern hat jahrelang erklärt, wie wichtig Tierwohl ist. Dann muss man sich aber auch fragen lassen: Wo ist eigentlich der eigene Beitrag, wo sind die zusätzlichen Landesmittel, und wo sind die Initiativen, die den Betreibern vor Ort helfen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Tierwohl ist keine parteipolitische Frage. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten bessere Haltungsbedingungen. Die Landwirte brauchen dafür wirtschaftliche Perspektiven. Unsere Betriebe verdienen eine Haltung, die ihrem Wohl gerecht wird. Deshalb brauchen wir endlich einen langfristigen und verlässlichen Finanzierungspfad, orientiert an den Empfehlungen der Borchert-Kommission und gemeinsam getragen von Bund und Ländern. Die Landwirte und Landwirtinnen haben ein Recht darauf, dass Politik nicht alle paar Jahre die Richtung wechselt. Über Tierhaltung wird in diesem Haus immer wieder viel gesprochen. Heute geht es aber auch um eine politische Haltung. Denn wer von den Betrieben Investitionen verlangt, darf die Betriebe anschließend nicht im Regen stehen lassen. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu. – Danke und schönen Feierabend. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – FREIE WÄHLER, CSU, AfD. Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 20:49 Uhr) Anlage zum Protokoll 19/81 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss 1. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Verhinderung weiterer Verschärfungen und bürokratischer Überlastung der Industrie durch die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) Drs. 19/10410, 19/12212 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Konrad Baur u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Anhörung zur Weiterentwicklung der „Stiftung Bayerische Gedenkstätten“ Drs. 19/11757, 19/12214 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Enth A Z
