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Kerstin Celina

GRÜNE 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Wenn Frauen nachts mit ihren Kindern im Auto schlafen müssen, weil kein Platz im Frauenhaus frei ist, dann versagt der Staat. Damit das nicht mehr passiert, wurde das Gewalthilfegesetz in Berlin beschlossen, und zwar mit den Stimmen von GRÜNEN, SPD, CDU und CSU. Das ist das Ergebnis jahrelanger Forderungen von Fachberatungsstellen. Dafür einen ganz herzlichen Dank an die Frauenhäuser, an die Fachberatungsstellen, an die Betroffenenverbände und an die feministischen Initiativen! Ein Dankeschön an all diejenigen Menschen und Organisationen, die sich dafür eingesetzt haben, dass dieses Gesetz kommt, die Daten gesammelt und aufbereitet haben, die Presseberichte geschrieben und die Lobbyarbeit für die gemeinsame gute Sache gemacht haben! (Beifall bei den GRÜNEN) Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, ein gutes Gewalthilfegesetz auf Basis der Istanbul-Konvention zu verabschieden, um Frauen unabhängig vom Wohnort und unabhängig von der Kassenlage der Kommunen vor Gewalt zu schützen und um häusliche Gewalt zu verhindern. Der Bund steigt jetzt in die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro ein, und für einen besseren Schutz und eine bessere Beratung von Frauen, die zu Hause von Männern geschlagen und geprügelt werden, fließen 17,5 Millionen Euro von Berlin nach Bayern. Ab 2032 hat jede Frau einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt und auf Beratung. Das ist ein riesiger Fortschritt; denn das ist ein Paradigmenwechsel, und zwar weg von einem Flickenteppich, hin zu einem verlässlichen flächendeckenden Hilfesystem. Aber: Ein Bundesgesetz allein schafft noch keinen Schutzplatz. Diesen Platz muss Bayern schaffen, und Bayern hat bekanntermaßen Nachholbedarf. Seit Jahren kritisieren wir GRÜNE – Sie wissen das, Frau Ministerin –, dass das Hilfesystem zu wenig Plätze, zu wenig Personal und zu wenig Planungssicherheit bietet. Wir haben immer wieder auf Schutzlücken, auf fehlende Barrierefreiheit, auf regionale Versorgungslücken und auf die prekäre Finanzierung vieler Einrichtungen hingewiesen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. 2024 lag die durchschnittliche Auslastung der staatlich geförderten Frauenhäuser in Bayern bei über 81 %. In Mittelfranken lag sie sogar bei über 93 %. Wer solche Auslastungszahlen in der Praxis kennt, der weiß, dass das praktisch eine Dauerkrise bedeutet. 2023 waren 1.422 Frauen in staatlich geförderten Frauenhäusern untergebracht. Die darüber hinaus Schutzsuchenden mussten abgewiesen werden. Gleichzeitig steigt die Gewalt weiter an. 2025 wurden in Bayern 80 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten im häuslichen Kontext. Mehr als 1.100 Frauen wurden Opfer von sexualisierter Gewalt im familiären oder im partnerschaftlichen Umfeld. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, der mehr Schutz gebraucht hätte. Mit dem neuen Gesetz können wir in Bayern jetzt die notwendigen Verbesserungen in Angriff nehmen; auch dank der großzügigen Bundesfinanzierung. Das Thema – so meine ich – hätte ein eigenes Gesetz verdient. Die anderen Bundesländer machen das so. In Bayern werden stattdessen nur Rechtsverordnungen angekündigt und viele wichtige Details dazu eben nicht im Landtag, sondern von den jeweiligen Ministerien festgelegt. Das mag Ihnen, Frau Ministerin, Paragrafen sparen, und es klingt auch bürokratiearm. Für die Träger bedeutet das aber zuallererst einmal eine Unsicherheit. Wir werden in den Ausschussberatungen deshalb genauer nachfragen, wie der zusätzliche Bedarf an Plätzen genau berechnet wird. Wie werden die Träger, die Frauenhausplätze bauen und bereitstellen, zuverlässig, bürokratiearm und auskömmlich finanziert? Wird Bayern mehr Geld in Gewaltprävention investieren? Welches Ziel hat die Staatsregierung bei der Überprüfung der Aufenthaltsdauer der Frauen in Frauenhäusern? Natürlich stellen wir über dieses Gesetz hinaus auch die Frage, wie Bayern mehr günstigen Wohnraum schaffen wird, um den stabilisierten Frauen den Auszug aus dem Frauenhaus in eine normale Wohnung zu ermöglichen; denn eine finanzierbare Wohnung ist die Grundvoraussetzung für einen Neustart. All das wird in Bayern nicht im Detail vom Parlament entschieden. All das steht nicht klar im Gesetz. Genau deshalb tue ich mir auch schwer, der Bayerischen Staatsregierung quasi einen Freibrief dafür zu erteilen, wie dieses Bundesgesetz in Bayern genau umgesetzt wird. Ich mache noch einmal klar und deutlich: Um Frauen vor Gewalt zu schützen, brauchen wir mehr Frauenhausplätze und Fachberatungsstellen, mehr barrierefreie und inklusive Angebote, mehr Unterstützung für Kinder, die Furchtbares miterleben mussten. Außerdem brauchen wir Klarheit darüber, wie viele Frauen bei der Suche nach einem Schutzraum in einem Frauenhaus abgewiesen wurden. Der Schutz von Frauen darf nicht vom Zufall, nicht vom Wohnort, nicht vom Kontostand – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank.

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