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Martina Gießübel

CSU 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns für einen Moment einmal Katharina vor, die mitten in der Nacht mit ihren Kindern ihre Wohnung verlässt; nicht deswegen, weil sie verreisen will, nicht deswegen, weil sie Freunde besucht, sondern weil sie Angst hat. Sie hat Angst vor dem Menschen, dem sie eigentlich einmal vertraut oder den sie sogar auch geliebt hat. Sie nimmt nur das Nötigste mit, vielleicht eine Tasche, vielleicht die Lieblingspuppe ihres Kindes, vielleicht wichtige Dokumente; mehr Zeit bleibt ihr nicht. In diesem Moment stellt sich für diese Frau keine juristische Frage. Sie denkt nicht über Zuständigkeiten, Finanzierungssysteme oder Gesetzesparagrafen nach. Sie hat nur eine einzige Frage: Wo finde ich Schutz? Ob eine Frau in einer solchen Situation Hilfe erhält, entscheidet darüber, wie ihr weiteres Leben verläuft. Deshalb ist Gewalt gegen Frauen kein Randthema und keine Privatsache. Sie ist eine Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Die aktuellen Zahlen machen deutlich, wie groß die Herausforderungen sind. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt hat bundesweit erneut einen Höchststand erreicht. Gleichzeitig wissen wir aus wissenschaftlichen Untersuchungen, dass viele Fälle niemals angezeigt werden. Hinter jeder Zahl stehen Frauen und Kinder, die Schutz, Hilfe und eine Perspektive brauchen. Deshalb geht es bei dem heute vorliegenden Gesetzentwurf nicht um eine Finanzierungsumstellung. Es geht schlicht um die Frage, ob wir als Staat unserer Verantwortung gegenüber diesen Frauen und Kindern gerecht werden. Der Bund hat mit dem Gewalthilfegesetz einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen. Bayern hat diesem Gesetz im Bundesrat zugestimmt. Ab dem Jahr 2032 haben Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, gemeinsam mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Bereits ab dem Jahr 2027 tragen die Länder die Verantwortung dafür, ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Hilfesystem sicherzustellen und auch zu finanzieren. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir heute die Voraussetzung dafür, dass Bayern diesen Auftrag erfüllen kann, und das ist doch ein wirklich positives Zeichen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Dabei ist mir eines besonders wichtig: Bayern beginnt hier nicht bei null. Die Ministerin hat es schon ausgeführt: Wir verfügen bereits heute über ein leistungsfähiges und vielfältiges Hilfesystem. Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Interventionsstellen und Second-Stage-Projekte leisten seit vielen Jahren hervorragende Arbeit. Hinzu kommen spezialisierte Einrichtungen für Frauen, die beispielsweise von Menschenhandel, Zwangsheirat oder anderen besonders schwerwiegenden Formen geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Diese Einrichtungen sind weit mehr als nur soziale Angebote. Sie sind oft die erste sichere Tür, die sich für eine Frau in größter Not öffnet. Dort arbeiten Menschen, die zuhören, beraten, begleiten und Schutz geben, Menschen, die Frauen und Kindern helfen, wieder Vertrauen zu fassen und sich ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Deshalb lautet unsere Botschaft heute ganz klar: Wir wollen diese Strukturen nicht ersetzen. Wir wollen sie sichern, stärken und auch weiterentwickeln. (Beifall bei der CSU) Der Kern dieses Gesetzentwurfs ist deshalb ein grundlegender Systemwechsel. Bislang wurden Frauenhäuser und Beratungsstellen über unterschiedliche Finanzierungswege unterstützt, teilweise durch die Kommunen, teilweise durch den Freistaat, aber auch vielfach auf freiwilliger Grundlage. Künftig übernimmt der Freistaat Bayern die Herausforderung der Finanzierung des Frauenhilfesystems. Aus einer freiwilligen Förderung wird eine gesetzlich abgesicherte staatliche Verantwortung. Selbstverständlich dürfen sich die Kommunen hier auch weiterhin beteiligen. Das heißt nicht, dass wir sie da einfach komplett aus der Verantwortung entlassen wollen. Das schafft nämlich auch Planungssicherheit für die Träger, die hier in dem Bereich tätig sind. Vor allem aber schafft es Sicherheit für die Frauen, die auf diese Hilfe angewiesen sind; denn eines darf bei dieser Umstellung nicht passieren: Kein Frauenhaus, keine Beratungsstelle und keine bewährte Einrichtung darf durch diesen Wechsel der Finanzierungsverantwortung in Schwierigkeiten geraten. Das sage ich ganz deutlich. Die Staatsregierung hat deshalb ausdrücklich das Ziel formuliert, zunächst den Bestand zu sichern und den Übergang nahtlos zu gestalten und erst danach das Hilfesystem auf Grundlage einer Entwicklungsplanung weiter auszubauen. Für das Jahr 2027 werden hierfür rund 67 Millionen Euro bereitgestellt. Wir haben das schon gehört. Das zeigt, dass uns der Schutz von Frauen und Kindern nicht nur Worte wert ist. Wir hinterlegen ihn auch finanziell. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zweiter wichtiger Aspekt dieses Gesetzentwurfs ist die möglichst unbürokratische Umsetzung. Wir beschränken uns bewusst auf die landesrechtlich notwendigen Regelungen und übertragen den Vollzug auf das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Das ZBFS verfügt bereits über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich des Opferschutzes und der Förderverwaltung. Wir nutzen vorhandene Kompetenzen, statt neue Strukturen aufzubauen. Das ist effizient, das ist praxisnah, und das ist auch verantwortungsvoll. Die notwendigen Detailregelungen werden in einer Rechtsverordnung ausgestaltet. Dadurch bleibt die notwendige Flexibilität erhalten, um auf künftige Entwicklungen reagieren zu können, ohne ständig neue Gesetzgebungsverfahren durchführen zu müssen. Auch die Verbände unterstützen diesen Weg: Die beteiligten Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Spitzenverbände und die Gleichstellungsstellen begrüßen das Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Die Diskussionen beziehen sich vor allem auf die konkrete Ausgestaltung der Verordnung. Am grundsätzlichen Ziel einer dauerhaft gesicherten Finanzierung des Frauenhilfesystems bestehen dagegen keine Zweifel. Das ist auch ein wichtiges Signal; denn wir reden hier nicht nur über theoretische Konstruktion, wir reden über ein Gesetz, das gemeinsam mit denjenigen umgesetzt werden soll, die tagtäglich Verantwortung für die Betroffenen tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Gewalt wirksam bekämpfen will, darf allerdings nicht erst handeln, wenn Frauen bereits Schutz suchen müssen. Zu einer wirksamen Strategie gegen Gewalt gehören deshalb auch Prävention, Aufklärung und Täterarbeit. Prävention bedeutet, Gewalt möglichst zu verhindern, bevor sie entsteht. Täterarbeit bedeutet, Gewaltspiralen zu durchbrechen und Wiederholungstaten zu verhindern. Auch deshalb wird Bayern diesen Bereich weiterhin unterstützen. Gleichzeitig bleibt klar: Der Schwerpunkt dieses Gesetzes liegt auf den Opfern, auf den Frauen, die Schutz benötigen, auf deren Kindern, die – oft selbst Mitbetroffene – häusliche Gewalt erleben, und auf den Menschen, die darauf vertrauen müssen, dass unser Staat ihnen in einer Notsituation zur Seite steht. (Beifall bei der CSU) Meine Damen und Herren, denken wir noch einmal an Katharina vom Beginn dieser Rede, an die Frau, die mitten in der Nacht ihre Wohnung verlassen musste, an die Kinder, die nicht verstehen, warum sie plötzlich ihre vertraute Umgebung zurücklassen müssen. Diese Menschen erwarten in einer solchen Situation keine politischen Debatten, sie erwarten Hilfe, sie erwarten Schutz, und sie erwarten zu Recht, dass unser Staat handlungsfähig ist. Genau dafür schaffen wir heute die Voraussetzungen: Wir stärken den Schutz von Frauen und Kindern, wir sichern bewährte Hilfestrukturen dauerhaft ab, und wir schaffen Planungssicherheit für die Träger. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, hinter jeder Statistik – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Frau Gießübel.

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