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Stefan Löw

AfD 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzesänderung enthält Unstrittiges, wirft aber auch Fragen auf. Kommen wir erst zum Unstrittigen: Die Erweiterung der Personalbefugnis auf große Kreisstädte hat Sinn. Auch die Öffnung des Amtes des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes für Verwaltungsfachwirte hat Sinn – auch wenn die Staatsregierung auf der einen Seite von Fachkräftemangel spricht, aber auf der anderen Seite so viele Beamte hat wie noch nie. Die Hebung des Steuerfreibetrags für Ehrenamtliche und die künftige einfache Anpassung sind auch sinnvoll; stammt doch der aktuelle Betrag aus dem Jahr 2012. Kommen wir zu den fragwürdigen Punkten, zum Zensusgesetz. Die Fallpauschalen sollen teilweise um mehr als 50 % angehoben werden. Warum war die ursprüngliche Kostenprognose so fehlerhaft? Woraus ergeben sich die Mehrkosten? Warum wurde dies vorher nicht berücksichtigt? Bei der geplanten Kooperation zwischen den Landratsämtern Hof und Wunsiedel wüsste ich gerne, wie und was denn genau geplant ist. Jetzt zu den Zweckverbänden: Mit der Streichung der bisherigen Begrenzung werden Aufgaben zunehmend in Zweckverbände und gemeinsame Einrichtungen verlagert werden können. Die Entscheidungsmacht wandert damit schrittweise aus den gewählten Gemeinderäten in die Verbandsstrukturen. Das Problem ist nicht die Zusammenarbeit selber, das Problem ist die demokratische Kontrolle. Die Verbandsversammlungen bilden die politischen Kräfteverhältnisse der beteiligten Gemeinderäte häufig nicht spiegelbildlich ab und müssen es auch nicht. Deshalb stellt sich die Frage: Wenn künftig immer mehr Aufgaben in Zweckverbänden erledigt werden sollen, wer garantiert dann, dass die demokratische Kontrolle in gleichem Maße erhalten bleibt? Wer schützt die Rechte kommunaler Minderheiten? Wer stellt sicher, dass die Entscheidungen nicht von immer größeren Verwaltungsverbünden getroffen werden, die für die Bürger undurchschaubar werden? Sie sehen, es gibt viele Fragen, und ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Thomas Holz das Wort.

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