Gülseren Demirel
Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, diesmal hält meine Stimme. – Kollege Straub hat es schon angesprochen. Das ist ein Antrag der AfD, der im Verfassungsausschuss besprochen worden ist. Immer wieder ist irritierend, aber das ist ein Muster bei Ihnen, bei der AfD-Fraktion, dass Sie in den Ausschüssen zu Ihren eigenen Anträgen zwei Sätze verlieren, aber dann den Antrag hier im Plenum hochziehen. Wenn Sie dann hier am Redepult stehen, blühen Sie auf einmal so was von auf. Da sage ich: null Interesse an fachlichem Austausch – das findet im Ausschuss statt –, sondern vielmehr Show für die Öffentlichkeit, dann aber auch noch mit Falschaussagen und Fake Informationen. Das kennen wir von Ihnen. Das ist nichts Neues. Trotzdem ist es jedes Mal wichtig, da ein bisschen mehr Licht reinzubringen. Das eine ist: Bei dem Antrag, den Sie zu umA gestellt haben, geht es Ihnen gar nicht um die Kosten. Das haben Sie in Ihrer Rede auch sehr deutlich gemacht. Wenn man den Antrag genauer liest, wird man auch feststellen, dass es Ihnen eigentlich darum geht, dass Sie das ganze System stört, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Jugendhilfe kommen, unabhängig vom Alter. Eine wissenschaftlich evidente Begutachtung des Alters gibt es ja schon. Es gibt das Handwurzelröntgen. Das ist das einzige medizinische Mittel, das wissenschaftlich nachgewiesen ist. Andere medizinische Mittel gibt es nicht. Das andere ist ein Clearing-Gespräch. Da vertraue ich vielen Kolleginnen und Kollegen, die nicht blöd oder dumm sind und gar nicht Ihren Rat brauchen in der sozialpädagogischen Arbeit und mit Experten – Medizinern, Sozialpädagogen, Psychologen – ein Clearing-Gespräch abhalten, um eine Altersfeststellung vorzunehmen. Außerdem greift das Sozialgesetzbuch VIII, also das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das die Unterbringung regelt, bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nur bis zur Volljährigkeit. Bei allen anderen Kindern und Jugendlichen, also Deutschen und Jugendlichen, die lange hier leben, ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf junge Menschen bis 24 und sogar 27 Jahre ausgerichtet. Aber bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten wird die Unterbringung nur bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Es war mir wichtig, das Bild, das Sie hier dargestellt haben, und die Schieflage ein bisschen zurechtzurücken. Ansonsten lehnen wir diesen Antrag selbstredend natürlich ab; denn es geht Ihnen um ganz andere Dinge als um eine sachliche Debatte. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Demirel, eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Dierkes, AfD, ist noch rechtzeitig hereingekommen. Bitte schön, Frau Demirel, eine Zwischenbemerkung für Sie. Herr Dierkes, Sie haben das Wort.
