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Anna Rasehorn

SPD 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Welcome back. Der Antrag der GRÜNEN greift ein Thema auf, bei dem wir uns zu Recht fragen, warum wir eigentlich noch über dieses Thema diskutieren müssen. Natürlich reagieren wir emotional betroffen, wenn bei Ziegen und Schafen Muttertiere, die die Föten tragen, geschlachtet werden. Dabei fragen wir uns, warum dies bei anderen Tierarten verboten ist, nicht aber bei Ziegen und Schafen. Im Jahr 2017 hat man sie explizit vom Verbot der Schlachtung ausgenommen, weil man tatsächlich noch nicht die Möglichkeiten hatte, bei diesen Tierarten die Schwangerschaft festzustellen. Das haben wir heute schon diskutiert. Mittlerweile kann man deren Schwangerschaft mit mobilen Ultraschallgeräten sehr gut nachweisen. Für das Erkennen der Trächtigkeit von Ziegen und Schafen mittels Detektor gibt es mittlerweile gute Schulungen. Das heißt, dass die Feststellung der Trächtigkeit technisch mittlerweile kein Problem mehr ist. Eine politische Reaktion wäre auch kein Problem gewesen, weil wir uns mit der Tierschutznovelle auf den Weg gemacht haben, viele tierrechtliche Fragen zu lösen. In der Tierschutznovelle waren übrigens auch viele andere Fragen inbegriffen, die genauso wichtig sind: Wie gehen wir mit Reptilien um, die aus dem Ausland eingeführt und in Koffern gehalten werden? Eine Frage, die wir uns gerade in Bayern stellen müssen, ist: Wie gestaltet sich die Zukunft der Anbindehaltung? An diesen Fragen haben wir als Freistaat großes Interesse, und es besteht sehr wohl Diskussionsbedarf. Die Tierschutznovelle enthielt viele Sachverhalte, die wir hätten klären müssen und die immer noch geklärt werden müssen. Warum ist das gescheitert? – Dank der FDP. Gott habe sie selig. Das muss man doch einmal klar sagen: Wir hatten hier jemanden, der einfach keinen Bock hatte und deswegen alles kaputt gemacht hat. Trotzdem sind die genannten Fragen immer noch offen und müssen geklärt werden. Deswegen bin ich den GRÜNEN sehr dankbar, dass wir hier nicht sagen: Gut, die Bundesregierung gibt es nicht mehr. Deswegen müssen wir uns nicht mehr mit diesen Fragen auseinandersetzen. – Wir können nicht einfach stehen bleiben. Deswegen bin ich den GRÜNEN dankbar. Wir werden sie unterstützen. Natürlich können wir das Problem als Freistaat in Bezug auf die Zuständigkeit nicht lösen; aber mit Bundesratsinitiativen und mit Druck vom Freistaat auf die Bundesregierung können wir arbeiten. Deswegen sind wir solidarisch. An der SPD wird das nicht scheitern. In Bayern sind wir nicht dafür zuständig; aber wir können Druck aufbauen. Deswegen gibt es ein Ja von uns. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rasehorn. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen! – CSU und FREIE WÄHLER. Stimmenthaltungen! – Die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 158 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Ralf Stadler entfielen 20 Ja-Stimmen und 137 Nein-Stimmen. Es hat sich ein Abgeordneter der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneten Ralf Stadler nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Jetzt gebe ich noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier entfielen 21 Ja-Stimmen und 136 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Harald Meußgeier nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich noch die folgenden Ausschussumbesetzungen der CSU-Fraktion bekannt: Für den aufgrund der Mandatsniederlegung durch Frau Dr. Eiling-Hütig frei gewordenen Sitz im Ausschuss für Bildung und Kultus wird Herr Abgeordneter Andreas Lorenz als neues Mitglied benannt. Darüber hinaus wird Herr Abgeordneter Andreas Lorenz neues Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes anstelle des Abgeordneten Peter Tomaschko. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Abgeordneten Kristan Freiherr von Waldenfels, Maximilian Böltl, Daniel Artmann u. a. (CSU) Finanzielle Bildung an allen Schulen stärken (Drs. 19/9483) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Kristan Freiherr von Waldenfels für die CSU-Fraktion. Bitte sehr.

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