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Karl Straub

CSU 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Antragspaket "Rückkehr zu Humanität und Ordnung I – VII" der Regierungskoalition. Ein bisschen ungewöhnlich ist, dass die AfD dieses Antragspaket ins Plenum hochgezogen hat. Ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen, um ein bisschen in die Vergangenheit zu blicken – keine Angst, nicht zu lange. Ich möchte daran erinnern, dass die CSU viele dieser Punkte, die wir in diesem Antragspaket aufgreifen, eigentlich seit 2013, spätestens seit 2015 immer wieder anmahnt. Ich möchte an den 2018 von Horst Seehofer vorgestellten "Masterplan Migration" erinnern, in dem viele dieser Punkte benannt wurden und zusätzlich – man höre und staune – die Förderung der legalen Zuwanderung verankert wurde. Wir wurden für diesen "Masterplan Migration" damals sehr stark beschimpft. Vieles davon ist heute jedoch allgemeiner Wortlaut geworden. Ich bin wirklich sehr stolz auf meine Partei; denn wenn unsere Migrationspolitik konsequent verfolgt worden wäre, bestünden die Schwierigkeiten nicht, die wir heute teilweise erleben und diskutieren. (Beifall bei der CSU – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Folgender Punkt ist mir auch noch wichtig: Wir arbeiten in Berlin sicherlich sehr gut mit der SPD zusammen. Nur eines muss ich erwähnen: Wenn unsere Arbeitsministerin Bärbel Bas behauptet, es gebe keine Zuwanderung in die Sozialsysteme, entspricht dies einfach nicht der Realität. Es ist sicherlich keine massenhafte Zuwanderung, (Christoph Maier (AfD): Sicherlich nicht! – Lachen bei der AfD) aber ich glaube, wir müssen klar benennen, dass es diese Zuwanderung gibt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zu unseren sieben Punkten: Wir wollen die Akzeptanz unseres Schutzsystems sichern, Fehlanreize abbauen und die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates stärken. Der erste wichtige Aspekt ist, den subsidiären Schutz in Europa neu zu denken. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat zwar die bisherige Qualifikationsrichtlinie durch die neue Anerkennungsverordnung ersetzt, aber eine grundlegende Reform des subsidiären Schutzes ist noch nicht erfolgt. Wir müssen den subsidiären Schutz neu denken. Dieser wird zu pauschal gewährt. Wir müssen den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit geben, Zuwanderung zu steuern und zu regeln; denn es ist niemandem geholfen, wenn ein einzelner Mitgliedstaat in seiner Hilfsbereitschaft überfordert wird. Zweitens muss die Wirkung der Bezahlkarte gesichert werden. Hier sitzt der Vater der Bezahlkarte, unser Staatssekretär Sandro Kirchner. Die Bezahlkarte reduziert Fehlanreize und erschwert den Geldtransfer ins Ausland. Übrigens ist es uns auch ein Bedürfnis, dass das Geld, das hier bei uns ausbezahlt wird, auch in unserem Land bleibt. Dies wirkt auch gegen das Geschäftsmodell krimineller Schleuser. Kaum haben wir sie eingeführt, gab es bereits die ersten Bewegungen, die Bezahlkarte zu umgehen. Dem müssen wir Einhalt gebieten; denn es ist demokratische Gepflogenheit, dass, wenn die Mehrheit etwas beschließt, dies auch umgesetzt wird. Drittens gilt es, leistungsrechtliche Konsequenzen für Ausreisepflichtige auszuweiten. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt, hat nicht mehr die gleichen Leistungen verdient wie derjenige, der seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten erfüllt. Wir müssen digitalisierte Verfahren einführen, um dadurch die Behörden zu entlasten. Viertens fordern wir, den Ausreisearrest für Gefährder und schwere Straftäter zu erweitern. Das ist ein besonders wichtiger Punkt. Die Sicherheit unserer Bevölkerung hat oberste Priorität. Es ist schwer vermittelbar, wenn ausreisepflichtige Straftäter oder Gefährder nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wieder auf freien Fuß kommen. Wir brauchen einen erweiterten Ausreisegewahrsam. Diese Menschen gehören in Ausreisegewahrsam. Wie gesagt, die Sicherheit unserer Bürger hat oberste Priorität. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünftens müssen Sanktionen bei ungeklärter Identität verschärft werden. Es gibt eine Vielzahl von Asylbewerbern, die ihre Identität nicht preisgeben. Wer Schutz in einem Staat sucht, hat seine Identität preiszugeben. Wer bei der Feststellung der Identität nicht mitwirkt, hat auch keinen Anspruch auf die vollen Leistungen. In diesen Fällen müssen wir Leistungskürzungen vornehmen. (Johann Müller (AfD): Bravo!) Sechstens wollen wir das Staatsangehörigkeitsrecht wieder stärken und an Integration und Verbundenheit ausrichten. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist viel mehr als ein Verwaltungsakt. Sie ist Ausdruck einer dauerhaften Bindung an unser Land, unsere Werte und unsere Rechtsordnung. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht: Die drei Jahre waren viel zu schnell, und nach unserer Auffassung sind auch die fünf Jahre zu schnell. Es gibt sicherlich einige, die nach fünf Jahren die Voraussetzungen erfüllen; aber der Durchschnitt erfüllt sie, glaube ich, nicht. Deswegen wäre die Rückkehr zu acht Jahren der absolut richtige Weg. Ich glaube, auch bei der generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit müssen wir neue Wege gehen. Letzter Punkt ist ein "‚Extremismuscheck‘ für" staatliche "Fördermittelempfänger im Migrations- und Asylbereich". Hier wollen wir keine NGOs unter Generalverdacht stellen. Das bayerische Innenministerium führt einen Extremismuscheck durch. Ich glaube, wir müssen den erweitern. Wie gesagt, wir wollen niemanden unter Generalverdacht stellen; aber schlussendlich darf, wer Extremismus verbreitet, keine Fördermittel von uns bekommen. Erfolgreiche Migrationspolitik braucht Humanität und Ordnung. Wie gesagt: Wir fordern das seit 2013, seit 2015 sehr intensiv. Ich glaube, wir müssen wieder vollständig zu Humanität und Ordnung zurückkehren, und deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antragspaket. Im Verfassungsausschuss haben wir schon zugestimmt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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