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Simone Strohmayr

SPD 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum stehen wir heute hier? – Wir stehen heute hier, weil häusliche Gewalt leider immer noch zum Alltag von ganz vielen Frauen und Mädchen gehört. Frauen werden genötigt, bedroht, gestalkt, verletzt, vergewaltigt und vielleicht sogar getötet – entweder mit Worten, mit Fäusten oder online und meistens im eigenen Zuhause. Die Zahlen sind heute schon mehrfach gefallen; ich möchte sie trotzdem noch einmal nennen, sie sind nämlich alarmierend: Im Jahre 2023 wurden in Bayern jeden Tag mehr als 50 Frauen und Mädchen Opfer häuslicher Gewalt. Vergangenes Jahr wurden insgesamt 1.222 Frauen in Bayern Opfer von sexualisierter Gewalt in der Partnerschaft; das sind drei Frauen jeden Tag. Im Schnitt gibt es in Bayern jede Woche mindestens einen versuchten oder vollendeten Mord an einer Frau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das dürfen wir nicht hinnehmen. Noch unter Bundeskanzler Olaf Scholz und der Ampel-Regierung wurde das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Erstmals stellt der Bund jetzt den Ländern finanzielle Mittel für den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen zur Verfügung; das wurde heute schon genannt. Ab 2032 haben Frauen und deren Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Es sollen Frauenhausplätze wohnortnah und vor allem in ausreichender Zahl ausgebaut werden. Es soll fachliche Beratungsstellen geben, die Frauen und Kinder unterstützen. Vor allen Dingen soll der Zugang niedrigschwellig und kostenfrei sein. Der Bund hat die Weichen gestellt, jetzt ist der Freistaat Bayern am Zug. Lassen Sie uns hier in Bayern, Frau Ministerin, mit gutem Beispiel vorangehen. Lassen Sie uns zeigen, dass uns der Schutz von Frauen vor Gewalt wirklich wichtig ist. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten viele Frauenhäuser besucht, und deutlich wurde: Die Kräfte vor Ort arbeiten am Limit, um die Frauen und Kinder bestmöglich zu beschützen. Dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Es ist gut, dass in Bayern jetzt endlich das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz vorliegt. Es ist auch gut, dass der Freistaat Bayern zumindest angekündigt hat, dass die 67 Millionen Euro für das Jahr 2027 zur Verfügung gestellt werden; die stehen nämlich noch nicht zur Verfügung, sehr geehrte Frau Kollegin Enders, wie Sie es gesagt haben, die müssen noch zur Verfügung gestellt werden. Leider bleibt der Gesetzentwurf sehr vage, auch das wurde schon angedeutet. Viele Fragen bleiben offen: Reicht das Geld? Wie können wir den Ausbau von Frauenhausplätzen gestalten? Auch darauf möchte ich noch einmal ganz deutlich hinweisen: Der Kampf gegen häusliche Gewalt bedeutet viel mehr als nur Frauenhausplätze. Wir brauchen Prävention, wir brauchen Second-Stage-Modelle, wir brauchen Beratung, und wir brauchen Täterarbeit. Dies alles muss gesetzlich normiert werden. Es reicht eben nicht aus, wenn das nur in einer Verordnung passiert. Gerade die Täterarbeit ist essenziell und darf nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, als freiwillige Maßnahme angesehen werden. Frauenhausplätze müssen dort entstehen, wo die Frauen leben, wo sie arbeiten, wo ihre Kinder zur Schule gehen. Wenn sie irgendwo entstehen, nehmen die Frauen diese Plätze oft nicht wahr; dann ist es kein echter Gewaltschutz. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Lassen Sie uns damit beginnen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Strohmayr. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal zu holen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 c auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/12044) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Ich eröffne die Aussprache und erteile an Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf beraten wir heute unter anderem einzelne Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung staatlicher Standards für Kommunen. Aufgabe der Kommission war es, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge zum Abbau kostentreibender Vorgaben für die Kommunen zu sammeln, zu bewerten und konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. Wir treiben mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die bereits durch mehrere Modernisierungsgesetze angestoßene Deregulierung und Flexibilisierung weiter voran. Wir wollen den Staat und die Kommunen leistungsfähiger, handlungsfähiger und zugleich bürgernäher gestalten. Künftig soll es zum Beispiel möglich sein, die Leitung der Rechnungsprüfungsämter auch mit Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt zu besetzen. Mit der Öffnung für Angestellte wird dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegengewirkt, und die kommunale Ebene kann die Besetzung der Stellen flexibler vornehmen. In kreisfreien Gemeinden kann schon bisher der Gemeinderat die Personalbefugnisse für Bedienstete bis zur Besoldungsgruppe A 14 bzw. Entgeltgruppe 14 der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister übertragen. Diese erweiterte Übertragung von Personalbefugnissen soll künftig auch den kreisangehörigen großen Kreisstädten ermöglicht werden. Des Weiteren sollen der kommunalrechtliche Abführungsfreibetrag für ehrenamtlich tätige Personen zum 1. Januar 2026 aktualisiert und künftige Änderungen kraft Gesetzes regelmäßig bekannt gemacht werden. Daneben werden Klarstellungen in Artikel 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit aufgenommen. Insbesondere Zweckverbände können so weiterhin Zweckvereinbarungen in bewährter Weise abschließen. Zudem sollen sich künftig auch Wasser- und Bodenverbände an Zweckvereinbarungen beteiligen können. Damit reagieren wir auf jüngste Entwicklungen in der Rechtsprechung, die derzeit für Unsicherheit bei den Kommunen sorgen. Zugleich sollen gesetzliche Nachrangigkeitsklauseln gestrichen werden, um eine intensivere Zusammenarbeit der Kommunen bei Zweckvereinbarungen zu ermöglichen. Die Regelungen im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit werden außerdem insoweit ergänzt, als den Kreisverwaltungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt wird, die vorhandenen Aufgaben im Rahmen beiderseitiger Verwaltungsvereinbarungen als gemeinsame Stelle wahrzunehmen. Wir haben konkrete Wünsche insbesondere von den Landkreisen Hof und Wunsiedel vorliegen, aber wir wollen die Ermöglichung nicht nur auf diese beiden Landkreise beschränken, sondern diese Möglichkeit gleich für alle Landkreise und Städte in Bayern eröffnen. Dies trägt maßgeblich zur Flexibilisierung der bestehenden Zuständigkeitsregelungen der Kreisverwaltungsbehörden bei. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Finanzzuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die Aufgabenübertragung im Rahmen des Zensus 2022 vor. Hierdurch soll der den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden entstandene tatsächliche Mehraufwand abgegolten und dem Konnexitätsprinzip Rechnung getragen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte sehr herzlich um rasche Beratung und dann, wie ich hoffe, eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Löw, AfD. (Beifall bei der AfD)

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