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Benno Zierer

FREIE WÄHLER 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Ja, es muss im Interesse des Tierschutzes sein zu verhindern, dass ungeborene Säugetiere Schmerzen erleiden und ersticken, weil das Muttertier geschlachtet wird. Dass wir diesen Antrag im Umweltausschuss dennoch abgelehnt haben, hat formale Gründe. Das haben schon viele meiner Vorredner angemerkt. Gefordert wird, dass Bayern per Erlass regelt, dass hochträchtige Schafe und Ziegen nicht geschlachtet werden dürfen. Im Ausschuss hat eine Vertreterin des Umweltministeriums deutlich gemacht, dass diese Möglichkeit juristisch geprüft wird. Bayern kann keine Regelung treffen, die eine verbindliche Außenwirkung hat. Der Bundesgesetzgeber hat durch die Ausnahme für Schafe und Ziegen eine Regelung getroffen, die Bayern nicht umgehen kann. Deswegen kann Punkt 2 dieses Antrags momentan nicht erfüllt werden. Bei diesem Thema gibt es eine Besonderheit: In erster Linie geht es natürlich um Tierschutz. Wir bewegen uns aber auch im Bereich des Handelsrechts. Der Bund müsste das Gesetzesvorhaben wieder aufnehmen und die Ausnahmeregelungen aus dem Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz streichen. Wenn der Bund auf diese Weise tätig wird, dann wird Bayern sicherlich mit im Boot sein. Das ist bei den Beratungen über alle Fraktionen hinweg deutlich geworden. Dazu stehen alle. Damit ist Punkt 1 des Antrags abgehakt. Bleibt noch Punkt 3: die Forderung nach einer lückenlosen statistischen Erfassung, wie viele Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit an bayerischen Schlachthöfen angeliefert werden. Für Rinder und Schweine wird das erfasst. Für Schafe und Ziegen gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. Davon abgesehen hätten wir dafür vermutlich auch nicht das nötige Personal. Alles in allem bleibt es aufgrund der Argumente bei der Ablehnung dieses Antrags. Eine bestehende Tierschutzproblematik ist in keiner Weise von der Hand zu weisen. Die Verbände der Schaf- und Ziegenhalter haben nicht umsonst eine gemeinsame Erklärung in Form eines Leitfadens verfasst, um die Schlachtung hochträchtiger Tiere zu vermeiden. Die Landwirte haben allein aus wirtschaftlicher Sicht gar kein Interesse an der Schlachtung hochträchtiger Tiere. Eine Lösung muss aber der Gesetzgeber im Bund finden. Sicherlich wird es Zeit dafür, dass sich der Gesetzgeber im Bund damit befasst. Wenn man bedenkt, was im Tierschutz bereits bewegt worden ist, stellt man fest, dass wir hier ebenfalls weiterkommen werden. Über die elendig langen Zeiträume, die notwendig sind, bis Dinge, die man sieht und ändern will, geändert werden, muss ich euch nichts sagen. Die GRÜNEN waren schon an der Regierung in Berlin. Sie wissen, wie schwierig es ist, wenn man Dinge anpackt und nicht zu Ende bringt. Dafür hat die Bevölkerung kein Verständnis. Ich glaube, das ist der einzige Drive, den wir hineinbringen können, indem wir die Dinge thematisieren und Berlin dazu nötigen, die nötigen Schritte einzuleiten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich dem Abgeordneten Paul Knoblach von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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