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Bernhard Heinisch

FREIE WÄHLER 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden mehrere praxisrelevante Änderungen im Kommunalrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu stärken, bürokratische Hürden abzubauen und auf aktuelle Herausforderungen angemessen zu reagieren. Ein wichtiger Punkt betrifft die örtliche Rechnungsprüfung. Bislang durfte die Leitung eines Rechnungsprüfungsamtes ausschließlich durch Beamte der 3. Qualifikationsebene mit entsprechender Laufbahnbefähigung wahrgenommen werden. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels wird die Besetzung dieser Stellen jedoch immer schwieriger. Künftig soll deshalb die Leitung auch durch qualifizierte Verwaltungsfachwirte möglich sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Entscheidend bleiben dabei die erforderliche Erfahrung und die persönliche Eignung. So wird die notwendige fachliche Qualität gesichert und gleichzeitig der Kreis potenzieller Bewerber erweitert. Ein weiterer Baustein ist die Ausweitung personalrechtlicher Befugnisse. Große Kreisstädte sollen künftig, ähnlich wie kreisfreie Städte, die Möglichkeit erhalten, Personalentscheidungen bis zur Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe 14 auf die Oberbürgermeisterinnen bzw. Oberbürgermeister zu übertragen. Dies beschleunigt Verfahren, reduziert Verwaltungsaufwand und stärkt die kommunale Organisationshoheit. Darüber hinaus wird der kommunalrechtliche Abführungsfreibetrag für ehrenamtlich tätige Personen aktualisiert. Der Freibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2026 8.767,25 Euro. Gleichzeitig wird ein Verfahren geschaffen, mit dem künftige Anpassungen infolge von Besoldungserhöhungen regelmäßig und transparent bekannt gemacht werden können. Ergänzend wurden nach der Verbandsanhörung Änderungen im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit aufgenommen. Diese schaffen Rechtssicherheit für Zweckverbände und erleichtern die Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Wasserversorgung. Gleichzeitig werden veraltete Nachrangigkeitsregelungen gestrichen, um moderne und flexible Formen der interkommunalen Kooperation zu fördern. Schließlich wird dem Konnexitätsprinzip Rechnung getragen. Die Erfahrungen aus dem Zensus 2022 haben gezeigt, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten höhere Kosten entstanden sind, als ursprünglich kalkuliert. Durch die Anpassung der Finanzzuweisungen werden Mehrbelastungen nun angemessen ausgeglichen. Insgesamt handelt es sich um einen ausgewogenen Gesetzentwurf, der auf praktische Probleme reagiert, kommunale Gestaltungsspielräume erweitert und die Leistungsfähigkeit unserer Kommunen nachhaltig stärkt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Heinisch. – Für die SPD spricht Frau Kollegin Christiane Feichtmeier.

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