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Thomas W. Holz

CSU 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommunalpolitik lebt nicht von großen Schlagworten, Kommunalpolitik lebt von funktionierenden Strukturen. Kommunalpolitik lebt davon, dass Bürgermeister, Landräte, Bezirke und ihre Verwaltungen jeden Tag Entscheidungen treffen können, dass Stellen besetzt werden, dass Zusammenarbeit gelingt und dass sich vor allem – und ich glaube, das ist gerade in der jetzigen Zeit besonders wichtig – die Bürgerinnen und Bürger auf eine leistungsfähige Verwaltung verlassen können. Genau darum geht es im Gesetzentwurf. Hier werden keine ideologischen Debatten geführt oder große Überschriften produziert, hier werden konkrete Probleme gelöst, Probleme, die die kommunale Familie schon seit Längerem beschäftigen. Genau deshalb ist es ein guter Gesetzentwurf, ein richtiger Gesetzentwurf. Es wird mehr Flexibilität, mehr Rechtssicherheit und mehr Eigenverantwortung für unsere Kommunen geschaffen, aber vielleicht der Reihe nach. Ein wichtiger Punkt betrifft die Rechnungsprüfungsämter. Bislang war es nur möglich, diese Leitungsfunktionen ausschließlich mit Beamten der QE 3 zu besetzen. In der Theorie mag das sicherlich sehr sinnvoll erscheinen. In der Praxis führt aber leider der Fachkräftemangel inzwischen dazu, dass Stellen lange Zeit gar nicht mehr besetzt werden oder lange Zeit unbesetzt bleiben. Das kann eigentlich niemand wollen. Deshalb wird diese Position künftig für Verwaltungsfachwirte mit entsprechender Erfahrung und Eignung geöffnet. Wir senken dabei im Übrigen nicht die Anforderungen. Im Gegenteil, die kommunalen Gremien müssen weiterhin sicherstellen, dass diese wichtigen, verantwortungsvollen Aufgaben nur fachlich und persönlich geeignete Personen übernehmen. Wir erweitern also die Möglichkeiten, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen. Das ist die ganz pragmatische Antwort auf die Realität in unseren Rathäusern und in unseren Landratsämtern. Ein zweiter Punkt ist die Stärkung der Organisationshoheit unserer 29 großen Kreisstädte. Nach meiner festen Überzeugung und auch Erfahrung müssen Personalentscheidungen dort getroffen werden, wo auch die Verantwortung liegt. Wenn jede Höhergruppierung, jede Personalmaßnahme umfangreiche Befassungen in Gremien erfordert, dann kostet das Zeit, kostet und bindet Ressourcen und verzögert notwendige Entscheidungen teils erheblich. Mit der erweiterten Befugnisübertragung bis zu A 14, EG 14, werden zum einen schnellere Verfahren geschaffen, werden die kommunalen Gremien entlastet und wird gleichzeitig die Eigenverantwortung der kommunalen Ebene gestärkt. Dass das funktioniert, sehen wir schon seit längerer Zeit bei unseren kreisfreien Gemeinden. Auch das ist kein Selbstzweck, meine Damen und Herren. Das ist ein konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau. Besonders wichtig sind mir aber die Änderungen im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit. Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich einig: Die Anforderungen an unsere Kommunen werden immer komplexer. Gerade kleinere Gemeinden und Zweckverbände sind immer mehr darauf angewiesen, Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen, Personal zu teilen oder Leistungen effizient zu organisieren. Die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – der Herr Minister hat es angesprochen – haben in dem Bereich zu einer gewissen Rechtsunsicherheit geführt, ob Zweckverbände Zweckvereinbarungen abschließen dürfen oder nicht. Deswegen wird mit diesem Gesetzentwurf zum einen die notwendige Klarstellung geschaffen, und gleichzeitig werden die Möglichkeiten einer intensiveren interkommunalen Zusammenarbeit gestärkt, gerade im Bereich der Wasserversorgung und der kritischen Infrastruktur. Zudem werden überholte Nachrangigkeitsklauseln beseitigt, Zweckvereinbarungen in größerem Umfang ermöglicht und wird damit ein moderner Rechtsrahmen für leistungsfähige kommunale Daseinsvorsorge geschaffen. Meine Damen und Herren, das ist gelebte kommunale Selbstverwaltung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ebenso zukunftweisend in diesem Bereich ist die Möglichkeit für Kreisverwaltungsbehörden, staatliche Aufgaben künftig als gemeinsame Stelle wahrzunehmen. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und, wie vorher schon erwähnt, des Fachkräftemangels ist es doch nur sinnvoll, Kompetenzen zu bündeln, Doppelstrukturen zu vermeiden und auch Synergien entsprechend zu nutzen. Wer Verwaltung modern denkt, muss Zusammenarbeit ermöglichen statt verhindern, und genau diesen Weg gehen wir hier. Meine Damen und Herren, ein weiterer Baustein dieses Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Finanzzuweisungen für den Zensus 2022. Die Kommunen haben damals erhebliche zusätzliche Aufgaben übernommen, an bayernweit 94 Erhebungsstellen. Im Nachhinein hat sich gezeigt – das passiert halt manchmal –, dass die Kosten tatsächlich deutlich höher waren, als man ursprünglich prognostiziert hatte. Deshalb wird diese Mehrbelastung auch vollständig ausgeglichen, im Übrigen mit über 1,5 Millionen Euro zusätzlich. Meine Damen und Herren, das ist nicht großzügig, das ist in meinen Augen selbstverständlich. (Johannes Becher (GRÜNE): Das ist eine Pflicht!) Der Freistaat steht auch hier ganz klar zu seiner Verantwortung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Änderungen im Kommunalrecht sprechen, dann lohnt sich vielleicht schon einmal ein Blick auf die vergangenen Wochen und Monate, in denen wir den einen oder anderen Vorschlag aus der Opposition diskutieren durften. Die Reformideen gingen ja so weit, dass wir sogar Forderungen hatten, die Abwahl von Bürgermeistern zu ermöglichen. Lassen Sie mich deswegen abschließend für heute noch mal deutlich sagen: Die kommunale Familie braucht keine zusätzlichen politischen Konfliktinstrumente. Was die kommunale Familie braucht, sind praktikable Lösungen für die Herausforderungen des Alltags. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau diese Lösungen liefert der heute vorliegende Gesetzentwurf, und genau deswegen begrüßen die kommunalen Spitzenverbände diesen Gesetzentwurf überwiegend; denn er hilft dabei, qualifiziertes Personal zu gewinnen. Er stärkt die Organisationshoheit unserer Kommunen, er schafft Rechtssicherheit für die interkommunale Zusammenarbeit, er ermöglicht effizientere Verwaltungsstrukturen, und er sorgt dafür, dass unsere Kommunen finanziell nicht auf den Kosten staatlich übertragener Aufgaben beim Zensus 2022 sitzen bleiben. Meine Damen und Herren, das ist moderne Kommunalpolitik: nicht laut, sondern wirksam, nicht ideologisch, sondern praxisorientiert, nicht mit großen Überschriften, sondern mit konkreten Verbesserungen für Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke in ganz Bayern. Auch ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Holz. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Johannes Becher für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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