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Petra Loibl

CSU 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag, der auf den ersten Blick stimmig erscheint und mit dem hier im Hohen Haus grundsätzlich in der Sache niemand hadert. Hochträchtige Schafe und Ziegen sollen nicht zur Schlachtung abgegeben werden. Das ist ein verständliches und nachvollziehbares Anliegen; es ist ausdrücklich anzuerkennen. Aber, meine Damen und Herren, gute Politik erschöpft sich nicht im Aufstellen gut klingender Ziele. Gute Politik fragt, welches Instrument geeignet ist, wer zuständig ist und was diese Gesetzesänderung bzw. dieser Erlass wirklich bringt. Deshalb schauen wir uns diesen Antrag genauer an. Ich rufe den Sachverhalt in Erinnerung. Seit September 2017 gilt mit § 4 des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes ein bundesweites Verbot der Abgabe von Säugetieren zur Schlachtung, wenn sie sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden. Davon sind Schafe und Ziegen ausgenommen, wie der Kollege das ausgeführt hat. Dieses Gesetz schützt grundsätzlich das ungeborene Leben. Ich führe zum fachlichen Hintergrund aus: Die Betäubung des Muttertieres vor der Schlachtung erreicht den Fötus nicht. Das Schmerzempfinden bei Säugetierföten ist im letzten Drittel der Trächtigkeit ausgebildet. Es handelt sich um ein ernst zu nehmendes tierschutzfachliches Problem. Das alles ist so. Das alles ist anerkannt. Aus diesem Grund wurden damals, 2017, Kühe und Mutterschweine in dieses Verbot einbezogen. Damals wurden Schafe und Ziegen ausgenommen, weil damals davon ausgegangen wurde, dass es bei extensiven Haltungsbedingungen nicht möglich ist, Trächtigkeitsuntersuchungen durchzuführen. Mittlerweile sind einige Jahre ins Land gegangen. Es gibt bessere wissenschaftliche Erkenntnisse und inzwischen auch mobile Ultraschallgeräte. Es ist möglich, extensiv gehaltene Tiere zuverlässig auf Trächtigkeit zu untersuchen. Der Antrag fordert, wie bereits vom Kollegen geschildert, per Erlass im Freistaat Bayern ein Abgabeverbot für die tragenden Schafe und Ziegen zu erreichen. Das klingt pragmatisch, ist aber – da werden mir die Juristen auch recht geben – aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, weil schlicht und ergreifend Bayern hierfür die Rechtsgrundlage fehlt. Der Antrag fordert weiter: Bayern soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Ausnahme für Schafe und Ziegen gestrichen wird. Das ist vollkommen in Ordnung. Dieses Vorhaben wurde schon von der alten Bundesregierung auf den Weg gebracht, ist dann im Zuge des Wechsels der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Sobald es wieder passiert, wird sich Bayern selbstverständlich fachlich einbringen und die Position verteidigen. Außerdem wird mit dem Antrag die statistische Erfassung aller im letzten Drittel der Trächtigkeit geschlachteten Schafe und Ziegen gefordert. Dafür fehlt die rechtliche Grundlage, aber auch die personelle und finanzielle Ressource. Wir würden erhebliche zusätzliche Verwaltungs- und Dokumentationspflichten für Schlachtbetriebe, für Veterinärbehörden und für Tierhalter schaffen. Das wollen wir auch nicht. Noch einmal zur Erklärung: Ich stehe als Tierärztin hier, um Tiere von Berufs wegen zu schützen. Ich sage Ihnen, dass unsere verantwortungsbewussten Tierhalter kein Interesse daran haben, hochtragende Schafe und Ziegen zu schlachten. Sie tragen dafür Sorge, dass die Tiere nicht in diesem vulnerablen Teil der Trächtigkeit geschlachtet werden. Niemand hat ein Interesse daran, überhaupt ein trächtiges Tier zu schlachten. Dafür danke ich den Tierhalterinnen und Tierhaltern ausdrücklich. Sie sagen, bei den Rindern seien die Zahlen zurückgegangen. Das ist sicherlich diesem Bundesgesetz zu verdanken, aber auch dem gestiegenen Verantwortungsbewusstsein im Kontext der gesellschaftlichen Debatte über den gestiegenen Wert des Tierschutzes in der Gesellschaft. Ich will absolut an die Eigenverantwortung und das Fachwissen unserer Tierhalter appellieren. Wir halten diesen Antrag in allen Punkten für nicht nachvollziehbar. Wir können den Erlass nicht durchsetzen. Auf Bundesebene wird das wieder aufs Tapet kommen. Die Statistik würde noch mehr Bürokratie hervorrufen. Für uns stehen die Eigenverantwortung und das Fachwissen unserer Schaf- und Ziegenhalter ganz oben. Aus diesem Grund konnten wir diesem Antrag im Ausschuss nicht zustimmen. Ich bitte Sie, es auch hier nicht zu tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Paul Knoblach von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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