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Horst Arnold

SPD 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind natürlich ein Problem nicht nur der Kosten, sondern auch des menschlichen Umgangs. Das Hochziehen Ihres Antrags dient dazu, wiederum eine Diskriminierung zu etablieren dahin gehend, dass die Kosten das Entscheidende wären. Herr Kollege Dierkes, Sie setzen das in Ihrer Zwischenfrage jetzt sogar so hoch an, dass Sie sagen, es gehe um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Ernsthaft? Wird die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land gewahrt, wenn endlich Kosten aus Ihrer Sicht angemessen abgerechnet werden? Das ist eine Verhöhnung im Prinzip jedes einzelnen Schicksals. Wir wissen, dass nahezu alle Menschen dazu geneigt sind, Rechtsräume auszuschöpfen. Das gehört aber zur Freiheit mit dazu. Dieser Antrag ist vollkommen ungeeignet, um sich damit zu profilieren; denn die Kosten, die in dem Zusammenhang angefallen sind, sind Kosten, um jungen Menschen das Schicksal insoweit zu erleichtern und zu verstehen, warum sie da sind. Dass manche möglicherweise hergeschickt worden sind, ist das eine. Aber das andere ist natürlich, dass ein Individuum, ein Mensch als solcher genau denselben Anspruch auf Achtung und Wahrung der Würde hat wie jeder andere auch. Dies auf die Kostenfrage zu übertragen, obwohl tatsächlich in der politischen Praxis viel geschieht! Ich beziehe mich gern auf die Vorredner, um auch die Zeit relativ kurz zu gestalten. Dass viel geschieht, um das einigermaßen zu regeln, ist klar. Wichtiger wäre, dass wir uns einmal die Ursachen ganz genau anschauen. Unbegleitete Minderjährige haben teilweise ein fatales Schicksal, weil sie möglicherweise Kriegswaisen sind, als Minderheit verfolgt wurden bzw. tatsächlich keine andere Chance hatten und haben, als sich aus ihrem eigenen Land herauszubewegen. Ich glaube, es macht den wenigsten Spaß, ihre Heimat zu verlassen. Das ist der eigentliche Punkt. Wir lassen uns von Ihnen bei Kostenregelungen und bei der Prüfung der Rechtsstaatlichkeit nicht nasführen. Die Rechtsstaatlichkeit ist gewahrt, wenn sich die zuständigen Organe darüber verständigen. Wenn das im Bundesrat bzw. mit der Bundesregierung besprochen und ein angemessener Ausgleich gefunden wird, dann müssen keine biologischen oder medizinischen Nachweise geführt werden, ob das jemand ist, der mit 17, 18 oder mit 21 Jahren zu uns gekommen ist. Es geht darum, dieses Problem der menschlichen Fluchtbewegung in dieser Welt insgesamt in den Griff zu bekommen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag der AfD ab, weil er vollkommen ungeeignet ist, bei diesem Thema in irgendeiner Art und Weise etwas zu verändern. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wie bereits zu Beginn unserer Sitzung bekannt gegeben, entfällt der Tagesordnungspunkt 7. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tragende Schafe und Ziegen dürfen nicht geschlachtet werden - Erweiterung des bestehenden Abgabeverbotes um diese Tierarten (Drs. 19/9071) Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Paul Knoblach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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