Martin Schöffel
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke ich mich für den Antrag und die Diskussion heute. Ich möchte diejenigen, die mehrfach zum Ausdruck gebracht haben, dass es das erste Mal in diesem Jahr wäre, dass wir über Wohnungsbau sprechen, darauf hinweisen, dass wir in diesem Jahr schon oft die Frage der Wohnraumförderung und der Schaffung von neuem Wohnraum erörtert haben. Ich konnte jetzt in der Kürze der Zeit nicht feststellen, ob die, die heute gesprochen und das in Abrede gestellt haben, sich damals vielleicht sogar selbst zu Wort gemeldet haben. Für uns als CSU-Fraktion und Staatsregierung ist es natürlich extrem wichtig, dass die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Bayern und in Deutschland deutlich verbessert werden und so auch mehr Wohnungen gebaut und geschaffen werden können. Zweiter Punkt, zum geförderten Wohnungsbau: Wir stellen mit diesem Doppelhaushalt so viele Fördermittel für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung wie nie zuvor – Gelder des Freistaates Bayern und auch Gelder des Bundes, die dafür mit eingesetzt werden. Deswegen kann man für die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen nur sagen, dass wir in diesem Bereich sehr viel Geld aufwenden, um den Wohnungsbau zu fördern. Wir wollen aber vor allem auch, dass der nicht geförderte Wohnungsbau besser vorangebracht wird, und deswegen geht es darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es auch wieder lohnend machen, in neuen Wohnraum zu investieren. Da wundere ich mich schon, dass gerade auch Vertreter der SPD und der GRÜNEN hier weniger Vorschriften für Vermieter und Wohnungsinvestoren einfordern. Ich könnte eine ganze Liste von Maßnahmen aufzählen, die die Ampel-Bundesregierung neu geschaffen bzw. verschärft hat. Sie hat Investitionen in neuen Wohnraum dadurch erst behindert und Rahmenbedingungen verschlechtert. Wir müssen diese Rahmenbedingungen aber relevant verbessern. Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind auch Enteignungen, wie sie da und dort in anderen Bundesländern angedacht sind, mit Sicherheit der falsche Ansatz, um mehr Investitionen in Wohnraum zu generieren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich kann nur sagen und will es deutlich unterstreichen: Natürlich kann auch das Steuerrecht einen wichtigen Beitrag leisten, um die Investitionen in Wohnraum weiter zu verbessern. Deswegen will ich darauf hinweisen, dass wir viele Dinge, die auch der Kollege Böltl zu Recht angesprochen hat, mehrfach in den Bundesrat eingebracht haben: Das ist die dauerhafte Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung für den Mietwohnungsbau, um eben genau dem Interesse von Investoren entgegenzukommen, dass in den ersten Jahren ein großer Teil der Herstellungs- und Anschaffungskosten abgeschrieben werden kann. Die steuerliche Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum ist ein wichtiges Ziel, das wir auf Bundesebene endlich voranbringen wollen. Wir setzen uns deshalb auch für die Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrags für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum ein, weil in der Tat natürlich auch wir feststellen, dass die Entwicklung der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer Förderbedarf aufzeigt. Wir sind heute wieder auf dem Stand von 2018, aber bei deutlich gestiegenen Immobilienpreisen. Das ist kein gutes Zeichen, was den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum anbelangt. Deswegen wäre auch hier eine Unterstützung oder eben die Schaffung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer zielführend. Ähnliches gilt auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, wo wir uns auf Bundesebene für höhere Freibeträge einsetzen, damit Immobilien der Familie eben auch im Eigentum der Familie bleiben können. Das Problem ist, dass bisher auf Bundesebene für viele dieser Anträge keine Mehrheiten gefunden werden konnten. Darum ist der heutige Antrag ein Auftrag an die Staatsregierung, dass wir über verschiedene Modelle und Ansätze berichten sollen. Das werden wir selbstverständlich auch tun. Es wird aber bei vielen Fragestellungen auch notwendig sein, externen Sachverstand, wissenschaftliche Expertise, mit einzubeziehen und auch Institute zu beauftragen. Wir versprechen uns davon natürlich auch – wenn am Ende dann entsprechende Untersuchungen und Ergebnisse vorliegen –, dass wir dadurch dann auch auf Bundesebene im Bundesrat, bei anderen Bundesländern, noch einmal zusätzliche Argumente haben. Wir werden den Auftrag also annehmen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die richtigen Modelle gefunden werden können, auch steuerrechtlich, die in Deutschland durchgesetzt werden können, um für mehr Wohnraum in unserem Land zu sorgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
