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Ulrike Scharf

09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die meisten von uns bedeutet "zu Hause" Geborgenheit und Sicherheit. Doch für immer mehr Frauen und ihre Kinder stehen die eigenen vier Wände für Unsicherheit, Angst und Bedrohung. Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben physische und oder sexualisierte Gewalt. Jede vierte Frau erleidet Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Partner. Viele Fälle werden nie angezeigt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, hinter diesen Zahlen stehen Menschen, Mütter, Töchter, Nachbarinnen, Kolleginnen und Frauen, die in Angst leben. Das können wir nicht hinnehmen, und ich sage auch ganz klar: Das nehmen wir nicht hin. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wer Gewalt erlebt, braucht Schutz. Wenn der Mut da ist, Hilfe zu suchen, sind wir auch da. Bayern steht zu seinem Schutzversprechen. Mit dem Gewalthilfegesetz, das wir heute mit der Änderung des AGSG in die Erste Lesung bringen, gehen wir in Deutschland einen wirklich großen Schritt nach vorn. Ab 2027 finanzieren die Länder die Frauenhilfeeinrichtungen. Ab 2032 erhalten von Gewalt betroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das ist ein wirklicher Meilenstein. Bisher waren die Kommunen für den Frauenschutz zuständig. Der Freistaat hat schon immer mit großer Überzeugung freiwillige Unterstützung geleistet. Gemeinsam haben wir ein sehr starkes Hilfenetz ausgebaut: 46 Frauenschutzeinrichtungen, 48 Fachberatungsstellen, 31 Interventionsstellen und 26 Second-Stage-Projekte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesen Einrichtungen arbeiten Menschen, die jeden Tag wirklich Großes leisten: Fachkräfte und Ehrenamtliche, die auffangen, stabilisieren und begleiten. Ihnen gilt mein ganz tiefer Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie sind für die Opfer da, und zwar Tag für Tag, mit schützender Hand und vor allem mit sehr viel Herz. Unsere Fachkräfte in den Frauenhäusern und Beratungsstellen verdienen Respekt und Anerkennung sowie – das ist ganz wichtig – eine verlässliche Finanzierung. Bisher haben wir ihre Arbeit freiwillig unterstützt. Mit dem Gewalthilfegesetz haben sie nun endlich einen festen Anspruch. Das ist aber, wie wir wissen, auch eine große Aufgabe. Wir brauchen 67 Millionen Euro, um unser vorhandenes Hilfenetz zu erhalten. Dazu gehören auch Einrichtungen, die schon bestehen, aber bisher noch keine staatliche Unterstützung erhalten haben. Wir halten also das Bewährte ganz stark und bauen aus, wo es nötig ist. Mein großes Anliegen ist Planungssicherheit für die Träger; das ist absolut entscheidend. Planungssicherheit heißt: Ein Schutzplatz bleibt verfügbar, eine Beratung findet statt, und eine Fachkraft kann auch bleiben. Deshalb erarbeiten wir im Sozialministerium die Ausführungsverordnung. Unser Zentrum Bayern Familie und Soziales übernimmt den Vollzug, das ZBFS bereitet mit Hochdruck ein digitales Verfahren vor. Noch in diesem Sommer wollen wir das Portal für die Anträge öffnen. So gelingt ein reibungsloser Übergang, und so können Träger ganz verlässlich planen. Jetzt kommt es auf uns hier im Landtag an, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn Planungssicherheit ist nur möglich, wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf beraten und vor allen Dingen dann auch verabschieden, am besten noch vor der Sommerpause. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier zeigt unser Staat seine Stärke, und zwar beim Einsatz für Menschen, für Frauen und für Kinder in Not. Ich bin zutiefst überzeugt: Wir müssen auch ein klares Signal aussenden. Geben wir den Frauen in Bayern den Schutz, den sie verdienen, und unterstützen wir die zahlreichen Fachkräfte, die diesen Schutz erst möglich machen. Wir müssen aus meiner Sicht mit dem Gewalthilfegesetz auch das dringende Signal aussenden, dass die Menschen und Frauen mit ihren Kindern nicht allein sind, dass sie sich auf unsere Hilfe verlassen können. – Vielen Dank, und ich freue mich jetzt auf die Beratungen in den Ausschüssen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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