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Christiane Feichtmeier

SPD 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, der aus meiner Sicht eher einen technokratischen Hintergrund hat. Es geht um mehrere Punkte: um mehr Flexibilität bei der Besetzung von Rechnungsprüfungsämtern, um Personalbefugnisse von Großen Kreisstädten und um Klarstellungen bei Zweckvereinbarungen, um Kooperationen zwischen Landratsämtern zu ermöglichen, sowie um einen nachträglichen Finanzausgleich beim Zensus 2022. Zunächst zu den Rechnungsprüfungsämtern: Bisher müssen deren Leitungen zwingend Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit mit der entsprechenden Qualifikation in der 3. Qualifikationsebene sein. Künftig sollen auch Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt diese Aufgabe übernehmen können, vorausgesetzt, dass Erfahrung und Eignung vorliegen. Gerade kleinere Verwaltungen oder Landratsämter erleben, dass qualifizierte Stellen nicht mehr allein aus dem Kreis der Beamtinnen und Beamten besetzt werden können und eine Öffnung für Verwaltungsfachwirte sinnvoll ist. Ein zweiter Punkt betrifft die Großen Kreisstädte. Wie bei den kreisfreien Städten sollen künftig die personalrechtlichen Befugnisse für Bedienstete bis A14 bzw. Entgeltgruppe 14 auf die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister übertragen werden können. Auch das kann Verfahren beschleunigen und Gemeinderäte entlasten. Wer in einer Großstadt dringend Personal gewinnen will, weiß: Lange Entscheidungswege können im Wettbewerb um Fachkräfte ein echter Nachteil sein. Schnellere Verfahren helfen hier ganz konkret. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Entscheidungen zu Wassergebührensatzungen von Zweckverbänden erhebliche Rechtsunsicherheit ausgelöst. Der Gesetzentwurf stellt nun klar, dass Zweckverbände Zweckvereinbarungen grundsätzlich in gleicher Weise wie Gebietskörperschaften schließen können. Auch das klingt technisch, hat aber große Bedeutung für die Praxis. Auch die geplante Möglichkeit für Kreisverwaltungsbehörden, staatliche Aufgaben als gemeinsame Stelle wahrzunehmen, ist grundsätzlich sinnvoll. Der konkrete Anlass ist die langfristige Kooperation der Landratsämter Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge; denn gerade im ländlichen Raum kann es sinnvoll sein, Spezialwissen und Verwaltungskapazitäten zu bündeln. Gleichzeitig muss aber klar sein: Kooperation darf nicht heißen, dass Personalnot einfach verwaltet wird. Der Freistaat bleibt bei der Pflicht, seine Behörden personell auszustatten. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf löst leider keine strukturellen Finanzprobleme der Kommunen. Er behebt nicht den Fachkräftemangel, und er ersetzt keine echte Strategie zur Entlastung der kommunalen Ebene. Er enthält aber mehrere sachgerechte, überwiegend notwendige und praxistaugliche Änderungen. Wir als SPD werden uns im zuständigen Ausschuss konstruktiv einbringen, die einzelnen Regelungen sorgfältig prüfen und darauf achten, dass die kommunale Praxis tatsächlich entlastet wird. Gleichzeitig verbinden wir dies mit der Erwartung, dass die Staatsregierung bei der kommunalen Verwaltung nicht nur punktuell nachjustiert, sondern die Kommunen finanziell, personell und organisatorisch dauerhaft stärkt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Feichtmeier. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Damit ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD hat Herrn Abgeordneten Ralf Stadler als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie dabei bitte dafür Sorge, dass für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Für diesen Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 16:53 bis 16:57 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Abgeordnete ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist bekannt. Wahlvorgang: zwei Minuten. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 16:58 bis 17:00 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Die Wahl ist damit beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Unruhe) Bitte nehmen Sie Ihre Plätze wieder ein, damit wir die Sitzung fortsetzen können. – Je schneller wir zur Ruhe kommen, desto eher können wir die Sitzung fortsetzen. (Anhaltende Unruhe) Es ist in allen Fraktionen noch relativ viel Unruhe, aber ich nehme an, dass ich Sie hier vorne bei Ihren bilateralen Gesprächen nicht störe. – Jetzt ist es etwas ruhiger. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Elena Roon, Franz Schmid u. a. und Fraktion (AfD) Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer endlich gegenüber dem Bund einfordern und abrechnen! (Drs. 19/9411) Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dierkes für die AfD. (Beifall bei der AfD)

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