Johannes Becher
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist in der Tat ein Gesetzentwurf, der sich mit konkreten Lösungen für konkrete Probleme befasst. Man sieht: Die kommunale Ebene hat ein bisschen mitgeschrieben. Das hat dann dazu geführt, dass wir heute eine relativ harmonische Debatte über dieses Thema führen können. Mit dem ersten Punkt wird bei der Rechnungsprüfung eine gewisse Öffnung vorgenommen, weil die Stellen nicht mehr besetzt werden können. Das ist der Tatsache geschuldet, dass wir nicht mehr so viele Leute finden und dass es uns überhaupt nichts bringt, wenn Schlüsselpositionen auf der kommunalen Ebene – ich nenne das Controlling, den sparsamen Umgang mit Steuergeld und die Verwaltung – über Monate hinweg nicht besetzt werden. Deshalb ist hier eine Öffnung sinnvoll. Allerdings denke ich mir oft: Ein bisschen mehr Durchlässigkeit zwischen öffentlicher Verwaltung und freier Wirtschaft würde uns an der einen oder anderen Stelle weiterbringen. Ich habe in Skandinavien gesehen, wie so etwas funktionieren kann. Ich wünschte mir, dass wir diesen Weg auch ein Stück weit verfolgen. Aber dieser Schritt ist aus meiner Sicht nicht zu kritisieren. Der zweite Punkt ist die Organisationshoheit. Die Großen Kreisstädte hätten auch gerne die Befugnis der kreisfreien Städte bei der Einstellung von Personal. Bedenkt man, dass die eine oder andere Große Kreisstadt größer ist als manche kreisfreie Kreisstadt – ich denke an Freising oder an Dachau mit rund 50.000 Einwohnern –, ist es nachvollziehbar, dass hier ein Gleichklang hergestellt werden sollte. Das Weitere regelt ohnehin die Geschäftsordnung, die vor Ort vom jeweiligen Stadtrat zu beschließen ist. Insofern begrüßen wir immer ein Mehr an kommunaler Selbstverwaltung. Der dritte Punkt sind die Wasserzweckverbände. Die Gerichtsentscheidungen des VGH haben zu erheblicher Verunsicherung geführt, wie das der Minister schon ausgeführt hat. Die AfD hat offenbar Probleme mit Zweckverbänden und fragt sich: Oh, was wird denn da gemacht? – Ich kann dazu nur sagen: Zweckverbände sind die Grundlage dafür, dass wir überhaupt noch die Wasserversorgung einigermaßen sicherstellen und die Kosten noch meistern können. Mit ihnen können wir auch das Ausschreibungswesen in den Griff bekommen. Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr und nicht weniger kommunale Zusammenarbeit. Das ist der Schlüssel, mit dem wir zum Erfolg kommen. (Beifall bei den GRÜNEN) Bei diesem Thema kann es zu Rechtsunsicherheiten kommen. Das ist immer dann der Fall, wenn es um Wassergebühren und um Wassergäste geht. Hier stellt sich nämlich die Frage, wer für welchen Unterhalt zu bezahlen hat. Deshalb ist es sinnvoll, dass es eine Klarstellung für die Frage gibt, wer was nach dem Kommunalabgabengesetz zu bezahlen hat. Interessant finde ich den Punkt, bei dem es um die Flexibilisierung der Zusammenarbeit staatlicher Behörden geht. Zunächst einmal ist es löblich, wenn staatliche Behörden miteinander Aufgaben wahrnehmen möchten. Ich habe bisher nicht gewusst, dass diese Behörden nicht einfach zusammenarbeiten dürfen. So sind wir halt einmal. Wenn zwei staatliche Landratsämter zusammenarbeiten wollen, brauchen wir dafür zunächst einmal eine Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage lautet: Ihr dürft das, aber nur dann, wenn ihr vorher der Aufsichtsbehörde Bescheid gegeben habt. Die Aufsichtsbehörde muss diese Zusammenarbeit genehmigen und dann im Amtsblatt verkünden, welche Landratsämter künftig bei welchen Themen zusammenarbeiten dürfen. Das mag verwaltungsjuristisch korrekt sein. Für die Praxis würde ich mir aber wünschen: Zwei Landratsämter beschließen, künftig miteinander zu arbeiten, weil es dann besser geht. Wir sind immer noch sehr formaljuristisch unterwegs. Nach Entbürokratisierung klingt das nicht. Der letzte Punkt betrifft den Zensus. Herr Kollege Holz hat gesagt, der Freistaat würde hier seiner Verantwortung gerecht. Dazu sage ich: Gott sei Dank. Das Konnexitätsprinzip ist nicht nur Verantwortung, sondern auch Pflicht. Das Konnexitätsprinzip wird regelmäßig ausgehöhlt. Umso schöner ist es, wenn es einmal zur Anwendung kommt; dann muss bezahlt werden. Bei diesem Zensus ist eines interessant: Um festzustellen, wie viele Menschen bei uns leben, haben wir 94 Erhebungsstellen benötigt. Dabei entstanden Kosten in Höhe von 27,8 Millionen Euro, und das nur, um festzustellen, wie viele Leute bei uns wohnen. Sollte es uns irgendwann gelingen, die Verwaltungsdigitalisierung so voranzubringen, dass diese Zahlen über eine Verzahnung der Register leicht ermittelt werden können, wird dieser Aufwand nicht mehr nötig sein. Ich hoffe, dass wir künftig nicht mehr 94 Erhebungsstellen brauchen und 28 Millionen Euro aufwenden müssen, um zu wissen, wie viele Menschen bei uns wohnen. Da den Kommunen jedoch dieser Aufwand entstanden ist, müssen wir ihn ihnen auch erstatten. Die AfD wollte noch wissen, warum dafür mehr Geld erforderlich geworden ist. Das steht in der Begründung des Gesetzentwurfs. Ich empfehle Ihnen die Literatur dieses Gesetzentwurfs. Dann werden Sie erkennen, warum diese Kosten entstanden sind. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Bernhard Heinisch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
