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Gülseren Demirel

GRÜNE 09.06.2026 Sitzungen 19/81

Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich will schon etwas zu dem Vorredner sagen, weil die Rede einfach schäbig und widerlich war. (Christoph Maier (AfD): Sehr unmoralische Äußerung von Ihnen!) Ich habe den Eindruck, bei jeder AfD-Rede, die ich mir hier anhören muss, in der Sie Menschenwürde permanent mit den Füßen treten, muss ich vorher irgendetwas gegen Übelkeit nehmen; denn sonst halte ich das wirklich nicht aus. (Zuruf) Für das Parlament ist es beschämend, und für unsere Demokratie ist es auch beschämend. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Aber gut, wenn man mit solchen Anträgen Geister ruft, darf man sich nicht wundern. Das vorliegende Antragspaket wird unter die Überschrift "Humanität und Ordnung" gestellt. Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER, wir haben es auch im Ausschuss diskutiert: Bei genauer Betrachtung entsteht dann vor allem der Eindruck, dass mit diesen Anträgen kein einziges Problem gelöst wird, dass nur Symbolpolitik betrieben wird, während die tatsächlichen rechtlichen, praktischen und gesellschaftlichen Herausforderungen total ausgeblendet werden. Ich meine, niemand in diesem Haus – und Sie zähle ich wirklich nicht dazu – bestreitet, dass ein Rechtsstaat seine Entscheidungen durchsetzen muss. Natürlich: Wer keinen Schutzanspruch hat und nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel ausreisen muss, muss grundsätzlich ausreisen; das steht doch gar nicht infrage. (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) Darüber besteht auch weitgehend Konsens. Die entscheidende Frage ist doch aber – und wir haben gerade den Vorredner gehört, deshalb müssen die Warnsignale noch feiner wahrgenommen werden –, ob Recht durchgesetzt werden soll und ob die vorgeschlagenen Maßnahmen rechtlich zulässig, praktisch wirksam und politisch sinnvoll sind. Das sind doch die Fragen, die uns beschäftigen müssen. Daran bestehen aber erhebliche Zweifel, wenn ich mir diese Anträge anschaue. Mehrere der eingebrachten Forderungen bewegen sich an den Grenzen des Verfassungsrechts oder überschreiten diese sogar. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 unmissverständlich festgestellt, dass jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zusteht. Dieses Grundrecht gilt unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Wer Leistung allein als Druckmittel kürzen will, bewegt sich daher auf rechtlich äußerst unsicherem Terrain. Ähnliches gilt für die Forderung nach einem erweiterten Ausreisearrest. Das höre ich permanent und habe nicht verstanden, was ihr damit meint. Freiheitsentzug ist einer der schwersten Eingriffe des Staates in die Rechte des Einzelnen. Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention setzen hierfür enge Grenzen. Wir haben das ja heute beim Abschiebungshaftvollzugsgesetz ausreichend diskutiert. Pauschale Sanktionen in einem Antrag zu formulieren, ist daher einfach nicht zulässig. Das müssten wir als demokratische Fraktionen bei der Verfassung eines solchen Antrags im Hinterkopf haben, bevor wir so etwas in die Debatte in den Landtag einbringen. (Beifall bei den GRÜNEN) Auch bei den Forderungen nach der Identitätsklärung wird der Eindruck erweckt, als könnte man jedes Problem durch schärfere Sanktionen lösen. Die Realität ist aber viel komplizierter. Das kennen Sie doch auch von Einzelfällen, die Sie erreichen. Herkunftsstaaten kooperieren nicht. Konsulate stellen keine Papiere aus. Es existieren Kriegs- und Krisengebiete, aus denen keine Papiere hergeholt werden können. Menschen versuchen dennoch, diese Dokumente und Nachweise zu erbringen. Das wollen Sie mit Sanktionen lösen? Wie soll das gehen? Lassen Sie uns doch einmal gemeinsam überlegen, was ein sinnvoller Weg wäre. Ich komme zum Schluss, weil ich nicht mehr viel Redezeit habe. Politik darf nicht mit einem Generalverdacht gegenüber ganzen Gruppen agieren. Das haben wir schon genügend, und das ist ja auch unser Problem in unserer Demokratie. Wir sollten stattdessen anerkennen, dass wir in der Migrationspolitik bereits erhebliche Veränderungen vollzogen haben; die Zahl der Asylanträge ist zurückgegangen, und am Freitag tritt GEAS in Kraft. Dann kommt noch das Tolle, dass Sie die Wohlfahrtsverbände, die in der Migrationsberatung tätig sind und bei denen die Träger auch noch 40 % Eigenmittel einbringen, –

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