Gülseren Demirel
Ich habe versucht zu erläutern, dass Abschiebevollzug notwendig ist, wenn Menschen sich nicht an die Vorschriften des Rechtsstaats halten. Aber hinsichtlich der Unterscheidung, die dann beginnt, gehen unsere Meinungen auseinander. Menschen, die einen Verwaltungsakt nicht befolgen und nicht freiwillig ausreisen, müssen in Gewahrsam genommen werden. Es handelt sich jedoch nicht um eine Straftat. Wir müssen jedoch darüber diskutieren, wie der Gewahrsam aussieht. Müssen diese Menschen nach denselben Regeln untergebracht werden wie ein Straftäter? Oder muss man das anders handhaben? Das ist der Unterschied. Darum geht es in unserem Gesetz. (Beifall bei den GRÜNEN)
