Paul Knoblach
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle heute diesen Antrag zum zweiten Mal zur Debatte. Die erste Debatte darüber hatten wir Ende letzten Jahres im Umweltausschuss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen waren bei dieser ersten Debatte dabei, freilich nicht alle. Wir GRÜNEN und ich meinen, es ist es wert, sich diese Sache noch einmal zu Gemüte zu führen, in der Hoffnung, dass wir dafür eine Mehrheit erhalten. Es ist absolut plausibel und mehr als klar, dass man so vorgeht, wie wir es uns mit diesem Antrag wünschen. Der Antrag trägt den Titel: "Tragende Schafe und Ziegen dürfen nicht geschlachtet werden – Erweiterung des bestehenden Abgabeverbotes um diese Tierarten", und lautet wie folgt: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, 1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) dahingehend anzupassen, dass die Ausnahme des Abgabeverbotes für Schafe und Ziegen gestrichen wird." Das hört sich ziemlich technisch an; dahinter verbirgt sich aber weit mehr als das. Wir fordern mit dem Antrag außerdem: "2. per Erlass die Abgabe von Schafen und Ziegen, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, zum Zweck der Schlachtung zu untersagen, […] 3. die Anzahl aller Säugetiere einschließlich Schafen und Ziegen, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden […], statisch zu erfassen." Die Begründung ist weit weniger technisch formuliert. Diese Abgabe und die darauffolgende Schlachtung von Säugetieren im letzten Trächtigkeitsdrittel sind bei Rindern und Schweinen bereits per Gesetz untersagt. Wir sprechen heute über eine Ausnahme, die man diesbezüglich für Schafe und Ziegen macht. Ich möchte Sie jetzt gedanklich in eine Schlachtstätte führen. Ich schildere Ihnen, worüber wir heute reden. Ein Muttertier – ein Schaf oder eine Ziege – wird im letzten Trächtigkeitsdrittel angeliefert und zur Schlachtung gebracht. Das Muttertier wird vor der Schlachtung betäubt, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist. Das geschieht regelgerecht. Das Muttertier wird aufgeschnitten, und der Fötus purzelt heraus. Der Fötus ist dabei nicht betäubt, weil die Betäubung in dieser kurzen Zeit, die bis zur Tötung des Muttertieres verstreichen darf, nicht auf den Fötus wirkt. In dieser kurzen Zeit ist der Fötus nicht betäubt. Der Bauch des Muttertieres wird geöffnet, und der Fötus fällt zu Boden. Er liegt dann auf dem Fußboden in der Schlachtstätte. Das tierärztliche Personal muss und kann nicht anders als zusehen, wie dieser Fötus über einen Zeitraum von bis zu 30 Minuten erstickt, weil er nicht mehr vom Muttertier versorgt wird. Es gibt keine technische Lösung, um diesem Fötus das Leiden zu ersparen und diesen ebenso zu betäuben wie das Muttertier. Eine entsprechende Einrichtung gibt es leider nicht. Das Schlachtstättenpersonal hat das gleiche Bild vor sich. Ich kann mir kaum einen Menschen – an welcher Stelle auch immer – vorstellen, der so abgebrüht ist, dass so etwas nichts mit ihm macht. Wir fordern also heute, die Ausnahme des Abgabeverbotes für Schafe und Ziegen zu beenden. Bei Rindern und Schweinen haben wir das bereits. Notfälle bzw. Nottötungen sind davon ausgeschlossen – das ist keine Frage. Regelgerecht darf diese Praxis nicht weiter Bestand haben. Damals habe ich nach der Schilderung im Umweltausschuss in betretene Gesichter geblickt. Damals war es ein bisschen ein anderer Rahmen als heute; aber ich denke, wenn man sich das vorstellt, kann man uns nur recht geben. Uns wurde entgegengehalten, eine Bundesregelung müsse das erledigen. Das mag ja sein; dennoch steht diese Argumentation auf tönernen Füßen. Ich bin davon überzeugt: Wenn wir diese Praxis abschaffen wollen, weil wir zu dieser Einsicht gelangt sind, dass es so nicht bleiben kann – weder für die Tiere noch für die Menschen, die damit befasst sind –, dann müssen wir aus Bayern heraus Möglichkeiten finden. Wenn wir sie trotz allerbesten Willens tatsächlich nicht finden sollten – ich habe Zweifel, dass das nicht möglich wäre –, dann haben wir immerhin unsere Leute in Berlin, die das für uns regeln könnten. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Petra Loibl für die CSU-Fraktion.
