Christoph Maier
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf trägt einen schönen Titel. Dieser handelt vom Schutz der Grundrechte, von Menschlichkeit, von Kontrolle und von Rechtsstaatlichkeit. Meine Damen und Herren, in der Politik muss man immer zwischen dem Titel eines Gesetzes und seinem wirklichen Inhalt unterscheiden; denn primär geht es hier nicht um den Schutz von Grundrechten. Die Grundrechte sind bereits geschützt. Hier geht es tatsächlich um die Frage, ob der Staat seine Entscheidungen nach einer rechtsstaatlichen Prüfung durchsetzen kann, und es geht um die Frage, ob eine vollziehbare Ausreisepflicht am Ende auch vollzogen wird oder ob sie in einem Geflecht von Beratungsstrukturen, Beiräten, Petitionen, Sonderrechten und Bürokratie erneut versandet. Abschiebungshaft ist ein Eingriff in die Freiheit der Person, aber sie ist rechtsstaatlich kontrolliert, sie ist verhältnismäßig, sie ist nicht willkürlich, und sie ist sowieso – wie wir bereits gehört haben – das letzte Zwangsmittel, das nur zur Anwendung kommt, wenn freiwillige Ausreisen nicht angenommen werden. Genau hier liegt auch der fundamentale Fehler des Gesetzentwurfs: Die GRÜNEN tun so, als wäre die Abschiebungshaft das Problem. Das eigentliche Problem ist doch ein anderes: Die vollziehbare Ausreisepflicht der Personen wird nicht ernst genommen und in Deutschland viel zu oft nicht vollzogen. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, über die Hälfte aller Abschiebungen in Deutschland scheitert. Die Bürger haben mittlerweile erkannt, dass der Staat entscheidet, prüft, bescheidet, verwaltet und am Ende doch nicht handelt. Deshalb wählen sie die AfD. Ein Staat, der nur noch prüft, begleitet, berät und berichtet und nicht mehr durchsetzt, ist kein Rechtsstaat, und er wird nicht mehr ernst genommen. Er ist die Verwaltung seiner eigenen Ohnmacht. Deshalb darf die Abschiebungshaft nicht zu einem betreuten Aufenthalt umgebaut werden, wie es dieser Gesetzentwurf vorsieht. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, Abschiebungshaft hat einen einzigen klaren Zweck: Sie soll sichern, dass eine bestehende Ausreisepflicht vollzogen wird. Wer diesen Zweck relativiert, der relativiert die Durchsetzung des Rechts. Er legt Schicht um Schicht über den Vollzug: zusätzliche Beiräte, zusätzliche externe Akteure, zusätzliche Beratungsstrukturen, zusätzliche Kommunikationsansprüche, zusätzliche Berichtspflichten und damit zusätzliche Verzögerungsmöglichkeiten für eine Abschiebung. Das ist kein Sicherungsvollzug mehr, sondern ein migrationspolitisch überformter Sondervollzug. Besonders deutlich – das wurde noch nicht angesprochen – wird dies beim Petitionsrecht. Nach diesem Entwurf soll während einer anhängigen Petition von einer Abschiebung grundsätzlich abgesehen werden können. Meine Damen und Herren, das Petitionsrecht ist ein elementares Bürgerrecht. Es dient dazu, Missstände aufzuzeigen. Es darf aber nicht dazu dienen, dass rechtsstaatliche Entscheidungen nicht mehr durchgesetzt werden können. Durch Missbrauch dieses Bürgerrechts darf hier kein Ersatzrechtsmittel geschaffen werden; denn wer aus einer Petition eine faktische Abschiebungsbremse macht, der schafft einen neuen Hebel gegen vollziehbare Ausreisepflichten. Wir als AfD-Fraktion sagen: Das Petitionsrecht darf nicht zur Hintertür werden, um eine rechtmäßige Rückführung immer wieder zu blockieren, wie dies tatsächlich geschieht. Die vorgesehenen Beiräte zeigen die politische Richtung dieses Entwurfs. Kontrolle staatlicher Freiheitsentziehung ist auch in Bayern notwendig; aber diese Kontrolle liegt bei Gerichten, bei Aufsichtsbehörden, beim Parlament und bei rechtsstaatlich legitimierten Stellen. Der Entwurf enthält darüber hinaus eine dauerhafte Einbindung externer Akteure. Wir wissen genau, welche Ziele externe Akteure wie Kirchen, Wohlfahrtspflege und sonstige Organisationen in der Flüchtlingsarbeit verfolgen: Sie wollen weiterhin ihre Einkommen sichern und sind nicht daran interessiert, dass Abschiebungen funktionieren. Hier wird eine Nebenstruktur im Inneren des Vollzugs geschaffen. Hier sollen migrationspolitische Vorfeldstrukturen gesetzlich privilegiert und dauerhaft in den Vollzug eingebaut werden. Aus Rechtsberatung wird in diesem Land Rechtsbeugung, und aus Vollzugsbegleitung wird Vollzugsvereitelung. Doch die AfD wird dies nicht zulassen. Und schließlich noch ein Wort zu den Kosten: Durch den Gesetzentwurf werden neue Strukturen, neue Ansprüche und auch neue Pflichten geschaffen; aber die Kosten bleiben unbeziffert. Das ist keine seriöse Gesetzgebung. Das ist Symbolpolitik auf Kosten des Steuerzahlers. Eines muss hier ganz klar angesprochen werden: Der Entwurf offenbart ein Staatsverständnis, das wir als AfD-Fraktion grundlegend ablehnen. Der Staat erscheint hier nicht als der legitime Träger von Recht und Ordnung, er erscheint hier als Verdachtsobjekt, das Grundrechte unnötig beeinträchtigen würde. Er soll lahmgelegt werden. Das ist eine Logik der Selbstlähmung, welche die GRÜNEN mit Deutschland verfolgen. Die AfD verfolgt ein anderes Staatsverständnis: Unser Staat muss maßvoll sein; aber er muss handeln. Er muss stark sein und muss Grundrechte achten. Er muss kontrolliert werden; aber er darf nicht handlungsunfähig sein. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss dieses Land verlassen, und zwar so schnell wie möglich. Das ist keine Härte, das ist Rechtsstaat. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)
