Alexander Hold
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ja, Menschen sitzen nicht in Abschiebungshaft, weil sie etwas ausgefressen haben. Nein, es handelt sich um Menschen, die schlicht kein Bleiberecht haben, aber nicht freiwillig aus Deutschland ausreisen. Bei ihnen kommt unser Rechtsstaat aufgrund einer Würdigung, die nachprüfbar ist, im Einzelfall zum Ergebnis, dass die Abschiebung gefährdet wäre, wenn man sie nicht in Gewahrsam nimmt. Ich muss diesen wichtigen Punkt wiederholen, weil er tatsächlich entscheidend ist: Abschiebungshaft ist durch freiwillige Ausreise vermeidbar. Die Abschiebungshaft ist für die Inhaftierten ohne Weiteres vermeidbar. Das sollte man schon im Hinterkopf behalten, wenn man bestmögliche Haftbedingungen durchsetzen möchte. Abschiebungshaft darf keine Strafe sein. Dabei müssen die Grundrechte geachtet und gesichert werden. Meine Damen und Herren, die Abschiebungshaft darf sich im Rahmen des mit vertretbaren Mitteln Erreichbaren halten, ohne dass der Rechtsstaat ein schlechtes Gewissen haben müsste. Im Gegenteil ist es eine zwingende Aufgabe des Rechtsstaats, bestehende und vollziehbare Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen. Dabei handelt es sich um etwas anderes als bei einer Strafe. Das ist keine Frage. Die Abschiebungshaft dient allein dem Zweck, die nicht freiwillige Ausreise zu sichern. Deswegen dürfen die Grundrechte der Betroffenen nur soweit erforderlich eingeschränkt werden. Sowohl die EU und der Europäische Gerichtshof als auch der § 62a des Aufenthaltsgesetzes normieren deshalb, dass die Abschiebungshaft in speziellen Haftanstalten vollzogen werden muss. Dies hat unter besonderen Haftbedingungen zu erfolgen. Es gibt gewichtige Gründe, dass bei dieser besonderen Haft nicht einfach die Regeln des Strafvollzugsgesetzes anzuwenden sind. Damit gibt es Gründe für ein eigenes Abschiebungshaftvollzugsgesetz. Deswegen haben mehrere Bundesländer solche Gesetze schon erlassen. Offensichtlich hat dabei der eine vom anderen abgeschrieben, was nicht immer für die Qualität der Gesetze spricht. Sie haben nicht einmal richtig abgeschrieben. Sie haben einfach Ihren Entwurf aus der letzten Legislaturperiode bis auf drei oder vier Wörter, die ich gefunden habe, recycelt. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Der war ja auch gut!) – Aber er ist nicht besser als in der letzten Legislaturperiode. – (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Erstens. Der Gesetzentwurf ist schlicht und einfach unnötig aufgebläht. Schon Artikel 1 ist unnötig. Dort steht unnötigerweise wörtlich, was in § 62a des Aufenthaltsgesetzes bereits steht: die Sache mit den speziellen Haftanstalten. Weiter steht dort, wann die Abschiebungshaft unzulässig ist. Auch das steht schon in § 62 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Das hat dort gar nichts zu suchen. Ein Vollzugsgesetz dient nicht dazu, die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Haft festzulegen, sondern dazu, den Vollzug einer bereits richterlich angeordneten Haft zu regeln. Die materiellen Voraussetzungen werden niemals in einem Vollzugsgesetz geregelt, sondern im Aufenthaltsrecht. Es macht überhaupt keinen Sinn, das zu wiederholen. Das wäre ungefähr so, als würde man in der Strafprozessordnung vorsichtshalber alle Straftatbestände noch einmal reinschreiben, damit sie auch jeder wirklich kapiert. So wird es am Ende nichts mit schlanken Normen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zweitens. Sie schreiben ferner, es dürften nur die Beschränkungen auferlegt werden, die "unumgänglich" sind. Das steht so nicht einmal in den Gesetzen der anderen Bundesländer. Das will auch die EU nicht und hat auch der EuGH so nicht gefordert. Dort ist überall nur von "erforderlichen" Beschränkungen die Rede. Mit der Formulierung "unumgänglich" überfordern Sie die Praxis; denn jede Einzelmaßnahme müsste in einer Art und Weise wasserdicht begründet werden, die das Vollzugspersonal letztlich nicht leisten könnte. In Ihrem Gesetzentwurf steht außerdem, dass Minderjährige nicht in Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht werden dürfen. Wo denn dann? In einer normalen Haftanstalt? – Dann müssten sie von ihren Familien getrennt werden. Wäre das ein geringerer Eingriff? (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Im nächsten Satz schreiben Sie zudem, dass Abschiebungshaft dann unzulässig sei, wenn sie zu einer Familientrennung führe, die das Kindeswohl gefährde. Das heißt im Ergebnis, dass jeder zur Ausreise Verpflichtete, der minderjährige, siebzehnjährige Kinder hat, eigentlich überhaupt nicht in Abschiebungshaft genommen werden kann. Das widerspricht absolut dem Zweck des Instrumentes der Abschiebungshaft. Wann und wo Minderjährige und Familien für die Abschiebungshaft inhaftiert werden können, steht ebenfalls bereits im materiellen Recht im § 62 des Aufenthaltsgesetzes. Dort ist es klarer formuliert und gehört es auch hin. Sie schreiben zudem von einer Informationspflicht und Rücksicht auf religiöse sowie alterstypische Belange. Auch das normiert bereits das Aufenthaltsrecht. Mit Ihren Forderungen bezüglich der Ausbildung des Personals gehen Sie ebenfalls zu weit. In Ihrem Gesetzentwurf steht, dass bei der Auswahl des Personals darauf geachtet werden solle, dass dieses möglichst viele Sprachen spreche. Ich kann nur fragen: Auf welchem Planeten leben Sie? (Heiterkeit bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der CSU) Der Vollzugsdienst ist froh, wenn er überhaupt alle Stellen besetzen kann. Die Menschen mit der in Ihrem Gesetzentwurf geforderten Qualifikation finden Sie vielleicht noch bei der UNO, aber auch dort wahrscheinlich nicht einmal im Bereich des Präsidiums, wenn ich ganz ehrlich bin. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Wir können über den Gesetzentwurf im Detail gerne noch weiter diskutieren. Insgesamt ist dieser jedoch weder ein Beitrag zur Verbesserung der Rechtslage noch zur Entbürokratisierung und schon gar nicht zur Vermeidung unnötiger Normen oder zur Verbesserung der Situation von Abschiebungshäftlingen. Wir werden den Gesetzentwurf daher vermutlich nicht positiv begleiten können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
