Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung, die ich somit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Bitte wen? Ah, okay!) – die sitzen wahrscheinlich am Livestream –, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Urbach betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Höcke, Herr Abgeordneter Rudy, Herr Abgeordneter Wolf, Frau Ministerin Denstädt zeitweise, Frau Ministerin Karawanskij zeitweise und Frau Ministerin Werner entschuldigt. Die Hinweise zur Tagesordnung: In der gestrigen Plenarsitzung wurde Übereinkunft erzielt, den Tagesordnungspunkt 20 heute als zweiten Punkt erneut und in Abhängigkeit vom Wahlergebnis danach den Tagesordnungspunkt 21 erneut aufzurufen sowie den Tagesordnungspunkt 68 heute nach der Mittagspause aufzurufen. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 34 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10194, zu Tagesordnungspunkt 36 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10189 und ein Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/10236, zu Tagesordnungspunkt 39 ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/10214, zu Tagesordnungspunkt 61 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10241 und der Antrag zu Tagesordnungspunkt 68 in der Drucksache 7/7781 in einer Neufassung. Zu diesem Antrag hat die Landesregierung mitgeteilt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch machen zu wollen. Wird der vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Gibt es Bemerkungen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.
Wir hatten ja gestern über die Platzierung der Wahl des stellvertretenden Verfassungsrichters gesprochen. Ich würde vorschlagen, diese Wahl heute als zweiten Tagesordnungspunkt durchzuführen, und mit Rücksprache mit unserem Kandidaten wäre eine Vereidigung dann morgen vor der Mittagspause möglich, da wäre er verfügbar.
Okay, also den Tagesordnungspunkt 20 – hatte ich gerade verlesen – haben wir schon aufgerufen, aber die Vereidigung, die würden wir morgen früh dann vornehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch?
Also morgen vor der Mittagspause. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann, sehe ich, stelle ich Übereinstimmung dazu fest. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Mit Blick auf einen möglichen Tagesordnungspunkt 64: Der steht zwar da, aber ob wir ihn drannehmen, wissen wir noch nicht genau. Sollten wir das in den Blick nehmen, dann würde ich mit einer gewissen Rücksprache der Landtagsverwaltung – weil wir auch Gebärdendolmetscher dazu einladen müssten – morgen 14.30 Uhr für diesen Tagesordnungspunkt vorschlagen.
Das verstehe ich jetzt als Antrag, den Tagesordnungspunkt 64 wegen der Bereitstellung von Gebärdendolmetschern morgen gegen 14.30 Uhr in die Tagesordnung so zu schieben. Erhebt sich Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann stelle ich auch hier Übereinstimmung fest. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33 Das Wort erhält der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Herr Abgeordneter Müller für den Bericht. Bitte, Sie haben das Wort.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und werte Kolleginnen und Kollegen, Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Diese Alternativen formulierte die Fraktion der CDU in ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens. Wenn unsere Untersuchung eines gezeigt hat, dann dies: Mit einem Ja oder Nein oder einem Entweder-oder lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Bevor ich dieses darlege, erlauben Sie mir zunächst ein paar Angaben zum Verlauf der Untersuchung, den Sie in den Teilen A und B unseres Berichts genauer nachverfolgen können. Der Landtag setzte den Untersuchungsausschuss am 22. Juli 2021 als UA 7/2 des Thüringer Landtags ein. Er erweiterte den Untersuchungsauftrag auf Antrag der Fraktion der AfD am 21. Oktober 2021 um sieben weitere Fragen. Der endgültige Untersuchungsauftrag findet sich in Drucksache 7/4333 wieder. Der Ausschuss konstituierte sich am 26. April 2022 und bildete dem Untersuchungsauftrag folgend Untersuchungskomplexe, die sich im Abschlussbericht nun wie folgt darstellen: Aktenüberlieferung zum Untersuchungsgegenstand, Perspektiven der Forschung, Ausgangslage 1989/1990, Praxis der Treuhandprivatisierung, Neubetrachtung umstrittener Privatisierungsfälle und Auswirkungen der Treuhandprivatisierung. Der Ausschuss selbst hat zwischen Juli 2022 und Dezember 2023 in zwölf seiner insgesamt 20 Sitzungen 61 Zeuginnen und Zeugen vernommen. Darunter waren zahlreiche Sachverständige, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich dem Thema in den vergangenen Jahren aus unterschiedlicher Perspektive genähert haben: Historikerinnen, Soziologinnen, Volkswirtinnen, Politologinnen und Kriminologen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Zeitzeugen und ‑ zeuginnen, die teilweise bereits vor 1989/1990 Verantwortung getragen haben, überwiegend jedoch nach der friedlichen Revolution und Wiedervereinigung in Unternehmen, im Land, im Bund oder direkt in der Treuhandanstalt. Wir sind dankbar, dass sich diese meist älteren und in einigen Fällen auch hochbetagten Zeuginnen und Zeugen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt haben. Wo es nicht oder nicht mehr anders ging, haben wir die Möglichkeit für Vernehmungen in Videokonferenzen genutzt. Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Diese Frage lässt sich auch anhand der zahlreichen Vernehmungen am Ende nicht eindeutig beantworten. Auch die sachverständigen Zeuginnen und Zeugen aus der Forschung wollten und konnten sich da ganz überwiegend nicht festlegen. Stattdessen erhielten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses 7/2 teils faszinierende Einblicke in den Stand der Forschung unterschiedlicher Disziplinen und in sehr unterschiedliche Fragestellungen. Je nachdem worauf die Wissenschaftlerinnen den Scheinwerfer richteten und welche Fragen sie an den Gegenstand hatten, sieht man naturgemäß sehr Unterschiedliches. Wer etwa die Qualität der Unternehmensauswahl über den gesamten Unternehmensbestand betrachtet und sie am Maßstab der Überlebensfähigkeit privatisierter Betriebe bemisst, kann ein helleres Bild zeichnen. Wer die biografisch teils verheerenden Folgen der Massenentlassungen in den Blick nimmt, wird ein düsteres Bild zeichnen. Pointiertere Positionen bezogen die Zeitzeuginnen. Sie versuchten in aller Regel, ihre damaligen Entscheidungen verständlich zu machen, teils auch zu rechtfertigen. Sie erneuerten aber auch Vorwürfe, wo ihnen oder anderen aus ihrer Sicht Unrecht widerfahren ist und wo sie heute damalige Entscheidungen nicht verstehen können. Damals unvereinbare Positionen sind es bis heute oftmals geblieben. Das meiste davon musste der UA 7/2 nebeneinander stehen lassen, denn die Möglichkeit zu einem abschließenden Urteil hatte er nicht – einerseits mangels tiefergehender Informationen, andererseits, weil die Bewertungsmaßstäbe auch unter den Ausschussmitgliedern weit auseinandergingen. Ich nenne drei im Ausschuss mit mehreren Zeuginnen und Zeugen viel besprochene Probleme als Beispiel: auf der wirtschaftspolitischen Ebene die Frage, ob die Privatisierungspolitik der Treuhandanstalt ausreichend und rechtzeitig durch Strukturoder Industriepolitik ausbalanciert worden ist und welche Rolle die Landesregierung dabei spielte, auf der betrieblichen Ebene das Kalibergwerk Bischofferode. Schroff prallen hier bis heute die Positionen der damaligen Akteure aufeinander, während die zeitgeschichtliche Forschung beginnt, neuere Strukturen in das Gesamtbild einzuzeichnen. Im Abstand von 30 Jahren scheint immerhin ein Konsens darüber herstellbar, dass die Treuhandanstalt hier bewusst und wohl auch absichtsvoll betrieb, was sie sonst zu vermeiden versuchte, nämlich Strukturpolitik. Schließlich die Frage, ob mehr Zeit für die Transformation eine prinzipiell andere Politik ermöglicht hätte und ob eine solche Politik zu welchen Kosten umsetzbar gewesen wäre. Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Was lässt sich jenseits dieser sehr allgemeinen Frage erkennen? Dazu von mir ein paar Streiflichter: Um dem Gesamtbild mehr Schärfentiefe zu geben, ist der genauere Blick auf eine größere Anzahl an Privatisierungsbeispielen erforderlich. Wir hörten von unerklärlichen Entscheidungen gegen funktionierende betriebliche Einheiten, von Erfolgsgeschichten, die trotz der oder gar gegen die Treuhandanstalt durchgesetzt wurden, beispielsweise beim Automobilwerk Eisenach. Genauso gibt es Beispiele gelungener Privatisierungen. Eine der Empfehlungen zielt genau darauf, an betrieblichen Beispielen und ausgewählten Branchen genauer hinzuschauen und die Forschung entsprechend zu unterstützen. Das Zusammenwirken der Treuhandanstalt und der Landesregierung pendelte zwischen Kooperation – mehr auf der Ebene der Niederlassungen – und Konflikt, vor allem mit der Treuhandzentrale. Es gab ein latentes und nicht selten akutes Spannungsverhältnis zwischen dem Privatisierungsauftrag der Treuhandanstalt einerseits und dem Auftrag zur Landesentwicklung seitens der Landesregierung andererseits. Die interne Meinungsbildung im Kabinett und den Landesministerien verdient hier sicherlich noch mehr Aufmerksamkeit. Bei der Bewertung der politischen Entscheidungen ist neben den unmittelbaren politischen Umständen immer auch der jeweilige Zeitgeist zu betrachten. Er hat erheblichen Einfluss auf den Blick der Akteure auf die jeweiligen Probleme und die angewandten Lösungsstrategien. Wir reden vor und nach 1989/1990 von einer Zeit, in der der Steuerungsfähigkeit der Märkte viel – womöglich zu viel – zugetraut wurde. Es gab viele Entscheidungen, die ohne einen großen schmerzlichen Rest nicht aufgingen, somit eigentlich immer nur falsch sein konnten. Eine immer wieder ausgesprochene und angesprochene war die Währungsumstellung – eine Ostmark zu einer D-Mark. Das wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der DDR mit der Volkskammerwahl 1990 im Grunde auch gewählt, angesichts des jäh individuellen Erwartungshorizonts ebenso quasi unvermeidlich wie verständlich. Wirtschaftlich stellte die Währungsumstellung für die Betriebe dennoch eine kaum zu tragende Zusatzlast dar. Etliche Zeuginnen äußerten sich – meist auf entsprechende Fragen – zu möglichen Alternativen zur Treuhandprivatisierung. Es gab und gibt nicht wenige Überlegungen dazu, die eine schlüssige gab es jedoch nicht. Es gibt langfristige Folgen, die gewiss nicht nur mit der Treuhandprivatisierung zusammenhängen, aber eben doch auch, zum Beispiel die Demografie mit einem Echoeffekt. Mit einer durch Abwanderung schmalen Elterngeneration hatten wir gerade erst hier zu tun – der geringen Geburtenzahl, die sich bis in das Kindergartengesetz und die Betreuungsschlüssel auswirkt. Oder die Entwicklung von Einkommen und Renten in Thüringen und im gesamten Osten Deutschlands. Oder die Verteilung von Eigentum im bundesweiten Vergleich. Auch die heutige Struktur der Thüringer Wirtschaft hängt ganz wesentlich mit dem Strukturwandel zusammen, der in den 1990er-Jahren des vorigen Jahrhunderts forciert, vor allem aber nicht nur durch die Tätigkeit der Treuhand vollzogen wurde. Im letzten Teil unserer Untersuchung gerieten auch mentale Aspekte stärker in den Blick. Hinsichtlich der unterschiedlichen Prägungen zwischen den sogenannten alten und neuen Ländern war es lange üblich, vor allem auf das Leben in der SED-Diktatur zu verweisen. Plausibel legten uns Zeuginnen dar, auch die Transformation und die mit ihr einhergehende Massenarbeitslosigkeit haben tiefe Spuren im Bewusstsein und Selbstbewusstsein vieler Menschen hinterlassen, die ihr Weltbild und ihre Entscheidungen bis heute prägen. Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Der Ausschuss hat seine Arbeit getan und mancher könnte mit Bertolt Brecht sagen: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen/den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ Ich meine, das wäre vorschnell, wie nicht allein unser Bericht und die Vielzahl der zusammengetragenen Perspektiven zeigen. Etwas anderes, sehr Grundsätzliches kommt hinzu: Die Treuhandprivatisierung und ihre Folgen betrafen sehr viele Menschen in Thüringen und in ganz Ostdeutschland. Das Thema wird weiterhin kontrovers und oft auch höchst emotional diskutiert. Es polarisiert bis heute. Das zeigte sich auch im Ausschuss und wird sich vermutlich auch in den folgenden Aussprachen zeigen. Eine jüngere Generation fragt nach, fragt ihre Eltern und Großeltern, fragt Betroffene, und die gab es mehrfach in wohl jeder ostdeutschen Familie. Die jüngere Generation fragt auch nach in der Wissenschaft oder auch in der Kultur. Ich erinnere etwa an ein Theaterstück, das praktisch parallel zu unserer Untersuchung im Weimarer e-werk als Stück gelaufen ist: „Treuhandkriegspanorama“. Gewiss, da werden historische Horizonte beschworen, die dem einen oder anderen vielleicht etwas weit gehen und weit hergeholt erscheinen mögen. Doch wer mit dem Thema „Treuhand“ im Land unterwegs war oder ist – ich selber hatte allein sieben Abendveranstaltungen dazu –, der merkt schnell: Da ist noch was offen. Klar ist: Ein Untersuchungsausschuss zur Treuhand in Thüringen kann sich nicht in einen Wettlauf mit den Zeithistorikerinnen begeben. Da können wir nicht gewinnen. Das Untersuchungsausschussgesetz mit seinen Regeln und Beschränkungen ist da auch alles andere als eine Hilfe, eher ein Klotz am Bein. Geschichtsschreibung ist nicht unser Metier, nicht unsere Aufgabe. Wichtig ist etwas anderes. Ich verstehe es als Signal an die Bürgerinnen und Bürger, wenn der Landtag sich als oberstes Organ der politischen Willensbildung mit diesem Thema befasst. Es ist kein Thema, an dem die Volksvertretung dieses Landes einfach so vorbeigeht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Darauf zielt unsere weitere Empfehlung, passende Gesprächsformate zu finden und seitens des Landes finanziell zu unterstützen, in denen das Geschehen zu Beginn der 1990er-Jahre aufgearbeitet werden kann. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe es mehrfach angedeutet und es ist auch nicht überraschend: In der Bewertung vieler Punkte lagen wir im Ausschuss weit, teils sehr weit, auseinander, auch bei sehr grundsätzlichen Fragen. Auch der gemeinsame Wertungsteil stellt keinen Konsens dar, sondern der Ausschuss hat diesen mühevoll und mit Mehrheit beschlossen. Daher sei die ergänzende Lektüre der Sondervoten ausdrücklich empfohlen. Sie bilden ein großes Spektrum möglicher Bewertungen der Tätigkeit der Treuhand ab. Zum Schluss will ich Ihnen auch über die letzte erbetene Empfehlung Rechenschaft ablegen: die Frage nach einer möglichen Entschädigungsregel für Menschen, die infolge der Treuhandanstaltspraxis einen Schaden erlitten haben. Damit haben wir uns aus zeitlichen Gründen nicht beschäftigen können. Wir empfehlen daher, eine Kommission einzusetzen, die diese Frage erörtern und gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten kann. Da die Treuhandanstalt jedoch eine Bundesbehörde war, kann dies im Ergebnis nicht mehr als eine Anregung sein, entsprechend auf den Bund einzuwirken. Der Ausschuss hat nun seine Arbeit getan, just vor einer Woche haben wir unser Abschlussdokument mit 434 Seiten an die Landtagspräsidentin übergeben. Abschließend möchte ich mich bei all denen bedanken, die konstruktiv am Ausschuss mitgewirkt haben und zu dem Ergebnis beigetragen haben: bei den Abgeordneten und den Mitarbeiterinnen. Besonderer Dank geht an die Verwaltung, die für unseren Untersuchungsausschuss zuständigen Mitarbeiterinnen für die sehr gute Arbeit, Vor- und Nachbereitung der Ausschusssitzungen oder die Erstellung der umfangreichen Protokolle. Das dürften allein weitere rund 2.000 Seiten sein. Mein Dank geht insbesondere an das Landes- und Bundesarchiv für die sehr umfangreiche Bereitstellung von Akten sowie alle beteiligten Sachverständigen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Nicht vergessen möchte ich an dieser Stelle die Beauftragten der Landesregierung, die diesen Untersuchungsausschuss stets mitbegleitet haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage immer: Ich bin ein Kind der friedlichen Revolution. Ich war damals noch sehr jung, ein Teenager, aber dennoch habe ich diese Zeit in der damaligen Jungen Gemeinde in Saalfeld intensiv miterlebt und habe gesehen, wie damals von 10 bis 15 Leuten jede Woche im Friedensgebet in der Johanneskirche immer mehr für Freiheit in der DDR demonstriert haben. Wir waren dann im Herbst 1989 Tausende, die in der Johanneskirche und in der Stadt demonstriert haben. Das ist eine Zeit, die mich persönlich sehr bewegt hat, die mich geprägt hat für mein zukünftiges, auch politisches Leben. Ich kann in diesem Sinne auch nicht verstehen, wenn Populisten in der heutigen Zeit die friedliche Revolution missbrauchen für ihre populistischen Ziele, denn es war ein einmaliges geschichtliches Ereignis und das hat natürlich eine gesamte Generation oder mehrere Generationen geprägt wie mich, meine Eltern, viele Menschen in meiner Heimatstadt, im ganzen Land. Umso wichtiger ist es auch, dass wir diese Zeit beleuchten. Das haben wir mit dem Untersuchungsausschuss. Wir haben auch gesehen, dass es vielen Menschen wichtig war, denn es waren insbesondere die persönlichen Umbrüche, die stattgefunden haben, Menschen, die von heute auf morgen vor völlig neuen Situationen standen. Das war einerseits natürlich der Umgang in einem neuen System, das war andererseits die Frage nach der beruflichen Zukunft. Wir müssen auch immer sehen, wie die damalige Situation war. Wir hatten in der DDR letztendlich zum großen Teil marode Betriebe, wobei man auch immer betonen muss: Insbesondere die Lebensleistung der Menschen in der DDR darf da nicht infrage gestellt werden. Viele haben sich trotz der schwierigen Situation eingebracht und man war schon in der DDR eine Art Lebenskünstler, musste organisieren. Das darf man nicht in eine falsche Ecke stellen, denn jeder hat da irgendwo auch seine Lebensleistung gebracht. Das ist auch wichtig, dass man das auch immer wieder betont. Letztendlich war es auch so: Insbesondere nach der friedlichen Revolution, nach dem Fall der Mauer und nach der Deutschen Einheit gab es Aufgaben in diesem Land, die gelöst werden mussten. DDRWaren wurden von heute auf morgen nicht mehr nachgefragt, das hat die Industrie, das hat die Betriebe vor riesige Aufgaben gestellt. Der Ruf nach dem Westgeld war da und Sie kennen alle auch die Demonstrationen zur damaligen Zeit, wo gesagt wurde: Kommt die Westmark nicht zu uns, gehen wir zu ihr. Und mit dieser Situation musste auch umgegangen werden. Ich habe schon erwähnt: Es war eine einmalige Situation in der deutschen Geschichte, und wir dürfen auch nie vergessen, dass es ein Glücksfall war, insbesondere die friedliche Revolution. Wir sehen das auch in anderen Ländern, wir haben das in den letzten Jahren, in den letzten Jahrzehnten gesehen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass so eine Revolution friedlich und ohne Todesopfer abläuft, und das müssen wir uns auch immer vor Augen halten. Es musste eine Lösung gefunden werden und da stand auch die Frage nach der Zeit: Wie schnell sollte und musste dieser Umbruch vonstattengehen? Auch mein Heimatlandkreis Saalfeld-Rudolstadt ist dafür ein gutes Beispiel. Nehmen wir mal das Stahlwerk Unterwellenborn. Hier hatten zu DDR-Zeiten etwa 7.000 Menschen gearbeitet und danach – in den Neunzigern, Anfang/Mitte der Neunziger – waren es dann letztendlich 700 Menschen, die dort gearbeitet haben. Das ist ein Beispiel für diese Prozesse, die stattgefunden haben. Im Stahlwerk Unterwellenborn hatten wir das Glück, auch einen Investor zu finden, der das Stahlwerk übernommen hat. Und wir sehen heute, nach über 30 Jahren ist es eine Erfolgsgeschichte und ein wichtiger Pfeiler in unserem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und für Thüringen, für die Industrie vor Ort. Nicht umsonst heißt das Stahlwerk auch Stahlwerk Thüringen. Das zeigt schon vom Namen her, wie wichtig es für unseren Freistaat ist. Aber es gab eben auch Negativbeispiele, die wurden auch im Ausschuss beleuchtet. Bleiben wir beim Beispiel meines Heimatlandkreises. Hier nenne ich das Chemiefaserkombinat, wo wir wirklich Vorgänge hatten, die man sich vorher nicht ausdenken konnte. Da sieht man auch: Das Ganze hatte zwei Seiten, und dadurch kann man auch verstehen, dass dieses Thema die Menschen aufwühlt und dass es weiter beleuchtet werden muss.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist die politische Verantwortung!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade aus diesem Grund, damit wir mehr Licht ins Dunkel bringen und auch mit der Geschichtsklitterung von Populisten aufräumen, haben wir vor über drei Jahren als CDU-Fraktion die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beantragt. Im Gegensatz zur AfD- und Linksfraktion sind wir eben nicht mit einer vorgefertigten Position herangegangen, sondern offen und unbefangen in die Untersuchung eingetreten. Im Gegensatz zu den Linken, die ihre Beweismittel auf Zeugen, die mit dem DDR-System verbunden waren, gründeten – ich nenne da nur die ehemalige SED-Wirtschaftsministerin Christa Luft, die Sie als Ihre Kronzeugin eingesetzt haben –, haben wir als CDU in erster Linie auf wissenschaftliche Expertisen, vor allem aus dem Institut für Zeitgeschichte, und auch auf wahre Kenner der Treuhand-Thematik wie Norbert Pötzl oder Prof. Marcus Böick und vor allem auf objektive Archivquellen gesetzt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
haben Herrn Pötzl gar nichts gefragt!) Meine Damen und Herren, entgegen den Äußerungen in dem linken Sondervotum ist die Wahrheit eine andere, gerade was die Arbeitsbereitschaft angeht. Wir haben als CDU die meisten Beweismittelanträge eingebracht, eine umfangreiche Sammlung aus der Parlamentsdokumentation sowie zahlreiche Quellen aus den vom Landesarchiv angeforderten Aktenbeständen der Kabinettsprotokolle der Landesregierung, abgesehen von dem bekannten Kalifusionsvertrag, weil Sie, meine Damen und Herren von der Linken und der AfD, die sachliche Arbeit verweigert und die Aktenbestände nicht durchforstet haben.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist ja wohl ein Unding!)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Danke, Frau Präsidentin. Uns allen ist klar, dass die Treuhand Fehler gemacht hat. Aber eins ist auch klar: Es ist wichtig, dass diese Arbeit weiter beleuchtet wird. Ich bedanke mich an dieser Stelle noch mal ganz herzlich bei der Verwaltung und bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die wichtige Arbeit. Danke an dieser Stelle.
(Beifall CDU)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Schubert das Wort.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Jetzt
kommt die Wahrheit ans Licht!)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Hohen Haus und am Livestream, insbesondere aus der Generation, deren Biographien durch die Treuhand mit unauslöschlichen Spuren bearbeitet wurde, nach zwei Jahren Untersuchungsausschuss hier im Thüringer Landtag zu der Geschichte der Treuhand in Thüringen bleibt festzustellen: Die Treuhandanstalt, Herr Kowalleck, war vieles, aber auch in Thüringen keinesfalls eine Erfolgsgeschichte, die so zur Nachahmung empfohlen werden kann, ganz im Gegenteil.
(Beifall DIE LINKE)
Und dies klar herauszustellen, war im Wertungsteil des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses nicht möglich, weshalb Die Linke diesem auch nicht zustimmen konnte, aber dafür ein Sondervotum erarbeitet hat, dessen Lektüre ich allen Interessierten sehr ans Herz lege. Die Treuhandanstalt war von 1990 bis 1994 im Gebiet der ehemaligen DDR de facto eine Art Wirtschaftsnebenregierung ohne echte demokratische Kontrolle oder gar Mitsprache der Betroffenen.
(Beifall DIE LINKE)
Sie sollte für die Bundesregierung als Blitzableiter für die Wendeverlierer dienen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist doch Quatsch!) Im Auftrag der Kohl-Regierung hat sie unter Inkaufnahme krimineller Machenschaften – Herr Montag, hören Sie gut zu – die Hochdruckprivatisierung der volkseigenen Betriebe bei der Überleitung in die Marktwirtschaft durchgesetzt. Dabei kam es zu einer gigantischen Vermögensumverteilung. 85 Prozent aller Privatisierungen sind durch Westdeutsche erfolgt.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Weil kein Kapital da war!) Ja, genau und das ist ja auch eine Frage. Viele Betriebe wurden aber gar nicht privatisiert, sondern einfach abgewickelt.
(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Schön ruhig, Luft holen. Lassen Sie den Redner sprechen!
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
All dies hat zu einer verheerenden Massenarbeitslosigkeit mit Deindustrialisierung ganzer Regionen im ganzen Land geführt, in deren Folge Thüringen bis heute mit einer zugespitzten demografischen Schieflage und einer sehr kleinteiligen Unternehmensstruktur zu kämpfen hat. Und deshalb sprach Dr. Christa Luft, Wirtschaftsministerin im Kabinett der Modrow-Regierung, als Zeugin im Ausschuss davon, dass die Treuhand die größte Vernichtung von Produktivvermögen in Friedenszeiten zu verantworten hat. Was war damit eigentlich gemeint? Vor fast genau 31 Jahren traten die Kalikumpel von Bischofferode in einen Hungerstreik. Für die Profitgier eines westdeutschen Großkonzerns – Kali + Salz – wollten sie ihr Werk nicht aufgeben. Doch trotz eines vielversprechenden Angebots für den Erhalt des Standorts, trotz eines ausgezeichneten Produkts und trotz voller Auftragsbücher wurde das Werk geschlossen. Und warum? Im Untersuchungsausschuss lieferten Zeitzeugen aufschlussreiche Einblicke. In einem nächtlichen Telefonat – so erzählte uns Dr. Rita Süssmuth, ehemalige CDU-Politikerin – wurde dem potenziellen Käufer des Werkes, Johannes Peine, erklärt: Wir müssen umfallen. Wir müssen umfallen, Befehl von ganz oben.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Hört,
hört!) Auf großen Druck auch von Kreditgebern zog Peine daraufhin sein Angebot zurück. Der Kalifusionsvertrag, lange Jahre als geheime Verschlusssache auch hier im Hohen Haus behandelt, heute im Untersuchungsausschussbericht als Anlage und auch im Internet nachlesbar, wurde eins zu eins umgesetzt. Er hat die Monopolstellung von Kali + Salz abgesichert, selbst das zehnjährige Wettbewerberverbot wurde trotz des Verstoßes gegen EU-Recht administriert. Und der Rest, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Geschichte. Über 1 Milliarde D-Mark öffentliche Gelder flossen in die sogenannte Kalifusion. Im Ergebnis kam es zu einer Marktbereinigung durch eine deutliche Reduzierung der Produktionsvolumina der deutschen Kalischächte vor allem zulasten ostdeutscher Arbeitsplätze. Es verwundert nicht, dass Bernhard Vogel, damals Ministerpräsident, in der Beweisaufnahme bei diesem Prozess mit Blick auf Bischofferode davon sprach, dass er in die hässliche Fratze des Kapitalismus geschaut hat. So war es damals Anfang der 90erJahre. Aufgabe der Strukturpolitik wäre doch eigentlich der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Konsolidierung der Kaliindustrie in Ostdeutschland, in Thüringen gewesen, um diese langfristig wettbewerbsfähig zu machen. Das wäre doch die Aufgabe eines Treuhänders im wahrsten Sinne des Wortes gewesen.
(Beifall DIE LINKE)
Aber wie so oft im Kapitalismus wurden die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert. Die Bergleute verloren ihre Arbeitsplätze und die Region ein traditionsreiches Bergwerk. Und, Herr Kowalleck, der Thomas-Müntzer-Schacht in Bischofferode war kein maroder Betrieb. Es gab auch nach der Wende Nachfrage auch aus dem westlichen Absatzgebiet mit konvertierbarer Währung. Das, was Sie als Erklärungsmuster hier angeliefert haben, trifft dort definitiv nicht zu. Das ist nur ein Beispiel für die fatale Wirkung der Treuhandanstalt. Für uns als Linke ist klar: Das war kein Einzelfall, es war kein Zufall, es ist im Gegenteil ein Einzelfallcharakter, wenn wir an eine Privatisierung wie des Carl-Zeiss-Kombinats denken, in deren Folge die Jenoptik AG entstand. Hier wurde tatsächlich erfolgreiche Strukturpolitik betrieben. Es wurde saniert und investiert, aber es blieb leider die berühmte Ausnahme, die wohl nur mit der Person von Lothar Späth möglich war.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP)
Ansonsten aber war es so, Herr Montag, dass die Treuhandanstalt oft rücksichtslos in knapp vier Jahren eine ganze Volkswirtschaft abgewickelt hat,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist Quatsch!) ohne industrielle Kerne zu erhalten oder gezielt zu sanieren, ohne den Betrieben der DDR eine Anpassungszeit nach dem Währungsschock nach der Einführung der D-Mark am 1. Juli 1990 zu ermöglichen, übrigens auch ohne die Ostdeutschen in die Lage zu versetzen, diesen Privatisierungsprozess auf Augenhöhe mitzubegleiten. Da haben Sie ja einen Punkt. Dirk Laabs, den wir am Dienstag dieser Woche noch mal zu einer Lesung hier in Erfurt hatten, der das Buch „Der deutsche Goldrausch“ geschrieben hat, hat auch beklagt, dass es gar keine Instrumente gab, Ostdeutsche mit Kapital auszustatten, damit zum Beispiel ein Management-Buy-out in viel größerem Umfang hätte stattfinden können, als es tatsächlich stattgefunden hat. Das ist doch auch ein Versagen der Strukturen, die die Treuhand geschaffen hat.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Gucken Sie sich die DDR an!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese verheerenden Entwicklungen waren bereits früh abzusehen, aber sie waren keinesfalls alternativlos, auch wenn die Überführung einer Volkswirtschaft aus der Plan- in die Marktwirtschaft ein Novum war. Im Untersuchungsausschuss wurde deutlich, dass die Treuhand von Anfang an diverse Webfehler wie die mangelnden demokratischen, aber auch die fehlenden internen Kontrollmechanismen hatte. Der wichtigste Webfehler jedoch war ideologisch begründet. Warum wurden strukturpolitische Modelle wie beim Carl-Zeiss-Kombinat nicht breiter praktiziert, nicht breiter unterstützt? Die Antwort wurde vom Soziologen Klaus Dörre im Untersuchungsausschuss klar auf den Punkt gebracht: „der Markt galt den Verantwortlichen als ‚bester Allokationsmechanismus‘, also als die Instanz, die Kapital am gerechtesten und effektivsten verteilt.“
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist auch so!) Marktgläubigkeit war die Strategie. Es gibt noch heute welche, die dieser Strategie folgen. Herr Montag, Sie können sich angesprochen fühlen. Das Volksvermögen sollte nicht erhalten werden, sollte so schnell wie möglich verkauft werden. Die verantwortungslose Hochdruckprivatisierung in Thüringen und Ostdeutschland insgesamt war gewollt, die Vorstellung war: Der Markt wird es schon regeln. Wurden dabei regionale Besonderheiten in den Blick genommen? Nein. Dass die Entscheidung ganz oft von sogenannten Experten, die am grünen Tisch saßen, die aber zum Teil nie vor Ort waren, getroffen worden ist, ist auch ein Fakt. Die Betriebe wurden oft knallhart auf Grundlage nicht ersichtlicher Kennzahlen geschlossen. Und das Schlimmste: Gefragt zu möglichen Alternativen hat die Bevölkerung niemand. Die Treuhandanstalt war eine ungewählte De-facto-Regierung des Ostens, die gewaltigen Einfluss auf das tagtägliche Leben hatte, und sie hat diesen Einfluss rückwirkend bis heute: geringerer gewerkschaftlicher Organisationsgrad, niedrige Tarifbindung, niedrigeres Lohn- und Rentenniveau, höhere Arbeitszeiten und damit zusammenhängend heute Überalterung der Gesellschaft, Fachkräftemangel – alles auch Folgen der damaligen Privatisierungspraxis. Ich würde mal in Klammern sagen: Daran sollten wir uns morgen erinnern, wenn wir zur Großen Anfrage der CDU zur Wirtschaft diskutieren, die sicherlich wieder für den Wahlkampf ausgeschlachtet werden soll.
(Beifall DIE LINKE)
Im kollektiven Bewusstsein der Region hat sich in der Bevölkerung seitdem ein Gefühl der Entwertung von Lebensleistungen tief eingegraben. Ganze Regionen wurden für viele Jahre von einer prosperierenden Zukunftsentwicklung abgekoppelt. Man fühlte sich nicht nur abgehängt, sondern war es tatsächlich. Das ist der eigentliche Treuhandskandal, das Treuhandtrauma. Denn während es in der bundesrepublikanischen Geschichte zahlreiche Beispiele von strukturpolitischen Anstrengungen beispielsweise beim Strukturwandel der Kohleund Stahlindustrie oder bei der Eingliederung des Saarlandes gegeben hatte, wurden durch die Treuhandpraxis die sozioökonomischen Verheerungen ganzer Landstriche geradezu herbeiorganisiert. Wie stark dabei das Staatsziel aus dem Grundgesetz, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, im sogenannten Beitrittsgebiet tatsächlich handlungsleitend war, kann jeder für sich selbst erkennen, insbesondere vor dem Hintergrund dessen, was wir in den letzten Jahren diskutiert haben, was Systemrelevanz anbelangt. Wie viele Betriebe sind denn systemrelevant deklariert worden in den letzten Jahren, von Banken über die Lufthansa bis hin zum Gasversorger? Das hat alles in den 90er-Jahren überhaupt gar keine Rolle gespielt. Hier wurde mit doppeltem Maßstab gemessen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich komme zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Redezeit geht zu Ende. Die Arbeit der Treuhandanstalt belastet bis heute Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Unglaublich! Wer hat es denn zu verantworten?)
(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Die Umstände des Zustandekommens des Untersuchungsausschusses können Sie gerne in unserem Sondervotum nachlesen und auch dieses Thema ist aus unserer Sicht nach wie vor geeignet, im Rahmen einer Enquetekommission aufgearbeitet zu werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen viel Spaß mit der Lektüre unseres Sondervotums. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Für die AfD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Hoffmann das Wort.
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf“ – nun, die mangelnde politische Bereitschaft zum Erhalt der ostdeutschen Betriebe innerhalb der Treuhand gehörte nach Einschätzung mehrerer Zeugen im Ausschuss zur sogenannten Schocktherapie bzw. Schockstrategie. Schmerzhafte Transformationsprozesse bei der Privatisierung der über 8.000 ostdeutschen Betriebe sollten schnell erfolgen. Exemplarisch wurde das an den Privatisierungsfällen in Thüringen untersucht: dem Jagd- und Fahrzeugwerk Suhl, dem Kaliwerk Bischofferode, dem Chemiehandel Erfurt, Robotron, dem Automobilwerk Eisenach, der Faser AG, Carl Zeiss Jena oder auch dem Gelenkwellenwerk Stadtilm. An diesen Beispielen wurde auch deutlich, dass erfolgreiche Abläufe nicht immer originär der Treuhand zugesprochen werden können wie Carl Zeiss Jena, gescheiterte Privatisierungen wie in Suhl oder bei der Faser AG hingegen schon, und dass bei der Bewertung der Betriebe im Osten auch eine Rolle spielte, ob diese Betriebe eine mögliche Konkurrenz zum Westen gewesen wären, siehe Kaliwerk Bischofferode. In den geschilderten Fällen hat nicht die Treuhandanstalt das Potenzial erkannt, das in den Unternehmen steckte, sondern die Rettung vor der bereits beschlossenen Liquidation war dem Engagement von Personen zu verdanken, die hartnäckig gegen die von der Treuhand getroffenen Entscheidungen angekämpft haben. Rohwedder und seine Nachfolgerin Breuel haben das Ziel verfolgt, schnell zu privatisieren um jeden Preis und sei es um den Preis von einer symbolischen D-Mark. Dieser Schnelligkeit fielen Arbeitsplätze zum Opfer, darin waren sich fast alle Zeugen einig. Sie fielen auch einer unzureichenden Prüfung der Bonität zum Opfer. Als Beispiel sei die Aussage des Zeugen Prof. Dr. Wolfgang Winzer erwähnt. Er fuhr nach Berlin und stellte fest, dass die Eröffnungsbilanzen der Unternehmen völlig unbrauchbar und die Sanierungskosten nicht realistisch bewertbar waren. Eine weitere Rolle im U-Ausschuss spielte die Stabsstelle. Die Zeugin Karliczek kam zu dem Ergebnis, dass Kontrollen auf die Einhaltung der Vorschriften nur stichprobenartig ohne den erforderlichen Nachdruck und ohne den Willen zur Aufklärung erfolgten, sondern in der Annahme, sie seien unbegründet. Auch der Zeuge Andreas Malycha beurteilte die interne Revision der Treuhandanstalt als ineffektiv und stellte fehlenden Aufklärungswillen dar. Die Anfang 1991 eingerichtete Stabsstelle zur Bekämpfung von Kriminalität diente den Niederlassungen auch in Thüringen und Strafverfolgungsbehörden als Ansprechpartner. Die Stabsstelle war bis Ende 1994 nur mit einem Volljuristen besetzt. Die Existenz dieser Stabsstelle sollte intern der Abschreckung dienen. Die Vorgänge um die Niederlassung der Treuhand in Halle haben aber gezeigt, dass diese Abschreckung nicht funktionierte. Die Strukturen der Treuhandanstalt haben kriminelles Verhalten nach Ansicht der Zeugin Karliczek nicht verursacht, aber gefördert, und die strukturellen Bedingungen waren in allen Niederlassungen – so auch in Thüringen – mit denen in Halle vergleichbar. Kommen wir zum Wirken der Politik. Im Verwaltungsrat der Treuhand saßen Vertreter der Bundesregierung, die Ministerpräsidenten der neuen Länder und Vertreter der Gewerkschaften. Die Einflussmöglichkeiten waren begrenzt, ja, aber sie hätten auf politischen Druck erweitert werden müssen, zum Beispiel indem die Treuhand auf Länderebene den Ländern unterstellt würde, wie bereits 1993 in einer dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Chronik mit Zitaten von Prof. Dr. Vogel erklärt wurde. Zweifelsohne war der Umbau der Wirtschaftsstruktur eine herausragende Aufgabe und ein politischer Kraftakt. Diese Aufgabe hätte aber der steten Reflexion bedurft, ob die Privatisierungen nicht in eine falsche Richtung laufen. Förderprogramme in Thüringen und die Erkenntnis der Notwendigkeit der Sanierung, also der Struktur- und Industriepolitik, kamen unserer Ansicht nach zu spät. Und spätestens mit dem Bekanntwerden der Vorfälle in Halle hätte man auch in Thüringen hellhörig werden müssen. Wir betrachten dies als Versäumnisse der damaligen Verantwortlichen. Versäumnisse, wenn man sie so nennen will, lagen aber auch bei den Gewerkschaften vor. Der Zeuge Dr. Christian Rau erklärte, die Gewerkschaften haben sich mit den Sitzen im Verwaltungsrat einfach arrangiert. Der Zeuge Andreas Trautvetter sagte, dass die Konzernbetriebsräte und die Gewerkschaftsfunktionäre mit Konzernleitungen zusammengearbeitet und in 90 Prozent der Fälle die Entscheidungen zugunsten der westdeutschen und nicht der ostdeutschen Standorte getroffen haben. Die Strukturen der Treuhand und die Versäumnisse der Verantwortlichen führten schließlich dazu, dass Ende des Jahres 1993 von den über 400.000 Industriearbeitsplätzen in Thüringen noch 135.000 übrig blieben. Dass es erstens schnell gehen und zweitens nicht den Bundeshaushalt belasten sollte, bewirkte die radikale Liquidation sehr vieler Betriebe. Dies hatte zur Folge, dass das Gefühl bei der Bevölkerung, die ostdeutsche Wirtschaft werde plattgemacht, einfach nicht unbegründet ist. Die Entscheidungen der Treuhand aus der Anfangszeit, also 1990 bis 1991, alle Betriebe abzuwickeln, die als unverkäuflich eingestuft wurden, weil es für sie keine Kaufinteressenten gab oder bei denen die erforderlichen Investitionen für eine Sanierung als zu hoch eingeschätzt wurden, haben infolge dessen die Arbeitslosenquote nach oben getrieben und Thüringen wurde zur verlängerten Werkbank gemacht. Nach Angaben des Zeugen Detlef Scheunert habe es zu Beginn der Treuhandtätigkeit den Grundsatz gegeben, möglichst zu verhindern, dass es verlängerte Werkbänke in Ostdeutschland gebe. Die zügige Schließung der Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der volkseigenen Betriebe durch die Treuhand und die darauffolgende Abwanderung dieser Mitarbeiter in die westlichen Bundesländer haben diese Fehlentwicklung aber begünstigt. Die Treuhandbetriebe, die von westdeutschen Unternehmen übernommen wurden, haben in den allermeisten Fällen ihre Firmenzentrale und die Forschungsabteilung weiterhin im Westen der Bundesrepublik. Die Produktionsbetriebe in den neuen Bundesländern erfüllen demnach genau die Definition der verlängerten Werkbank. Der Eindruck, dass ostdeutsche Bürger benachteiligt wurden, lässt sich einfach nicht ignorieren. Was sind die Schlussfolgerungen? Wir stimmen der Einschätzung zu, dass die Treuhand in gewisser Weise eine Fehlkonstruktion gewesen ist. Die Arbeit war für uns keine Erfolgsgeschichte. Aus dieser Erkenntnis ergibt sich jedoch die logische Folgerung, dass es einer konzertierten Aktion aller ostdeutschen Landesregierungen bedurft hätte, um eine Änderung der Zuständigkeit einzufordern. Dabei bestand ein entscheidendes Hindernis: Es hätten CDU-geführte Landesregierungen gegen eine CDU-geführte Bundesregierung aufbegehren müssen. Die Transformation der DDR-Wirtschaft in die Marktwirtschaft war eine außergewöhnliche Situation. Es wäre im Interesse der wirtschaftlichen Zukunft der neuen Bundesländer vertretbar gewesen, mit Investitionen, mit mehr Zeit und nachhaltig die Betriebe zu befähigen, die marktwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit zu erreichen. Erfolgreiche Privatisierungen sind für uns kein hinreichender Beweis dafür, dass von einer Erfolgsgeschichte der Treuhand gesprochen werden kann. Es bliebe also der Ausverkauf.
(Beifall AfD)
Im Untersuchungsausschuss blieben Fragen unbeantwortet. Weitere Akten zur Treuhand können neue Erkenntnisse erwarten lassen. In Ergänzung sind auch durch das Land öffentliche Formate zu initiieren oder zu unterstützen, die die Aufarbeitung zum Ziel haben. Forschungsprojekte müssen verstetigt werden. Aus unserer Sicht wäre zudem ein neuer Untersuchungsausschuss im Bundestag dringend geboten. Zuletzt sei noch ein Dank an alle Zeugen genannt, an alle Interessierten und natürlich an die Landtagsverwaltung. Unser Sondervotum finden Sie in der Drucksache 7/10040. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne, werte Kolleginnen und Kollegen, von Anbeginn drängte sich die Frage auf – und dazu verweise ich auf mein Sondervotum –: Ist dieser Ausschuss wirklich von den damals einreichenden Fraktionen der CDU und AfD als solcher gewollt gewesen oder war er nur Mittel zum Zweck, nämlich im folgenden UA 7/3 den Vorsitz führen zu dürfen? Egal.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Letzteres!) Zweieinhalb Jahre Untersuchungsausschuss liegen hinter uns. Ich durfte den Ausschuss leiten. Für dieses Vertrauen möchte ich mich an dieser Stelle noch mal herzlich bedanken.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die zweite entscheidende Frage, die sich die Antragsteller im Vorfeld hätten stellen sollen, ist folgende: Ist ein Untersuchungsausschuss das richtige Instrument? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Untersuchungsausschuss hat viele Beschränkungen. Wir dürfen uns nur mit der Landesebene befassen. Das ist misslich, denn die Treuhandanstalt war eine Bundesbehörde. Sie war dem Bundesfinanzministerium und damit letztlich dem Bundeskanzleramt unterstellt. Wir haben nur begrenzte zeitliche Ressourcen. Allein im Bundesarchiv umfassen die Treuhandbestände etwa zwölf Kilometer, laufende Regalkilometer an Akten. Von Anfang an war daher klar, dass der schiere Umfang des Untersuchungsgegenstandes den Ausschuss vor große Probleme stellen würde. Bereits Punkt 2 des Auftrags – es folgten noch 14 weitere, dazu Empfehlungen – setzte voraus, dass sich der Ausschuss allein mit 2.488 Privatisierungsfällen in Thüringen hätte beschäftigen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sollte das gehen? Gut, wir haben uns selbstverständlich an die Arbeit gemacht: das Themengeflecht der Tätigkeit der Treuhandanstalt mit ihren damaligen Voraussetzungen, die dramatisch schlechten Zustände in der Industrie oder an den Verkehrswegen sowie den Folgen davon. Immerhin, bis zu 19 Prozent der Belegschaft befasste sich allein mit Reparaturen an dem teilweise hoffnungslos verschlissenen Maschinenpark. Welch eine Verschwendung von Arbeitskräften und Ressourcen! Das wäre meines Erachtens in einzelfall-, branchen- und schließlich regionalbezogenen Studien sinnvoller zu bearbeiten, und zwar von Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Gebieten. Gerade weil die Tätigkeit der Treuhandanstalt bis heute von zahlreichen Mythen und Halbwahrheiten durchzogen ist, sollte sie nicht als Hintergrund für Auseinandersetzungen um die Deutungshoheit missbraucht werden. Zu viele sehr persönliche Schicksale, viele gebrochene Biografien hängen daran, die es meines Erachtens nicht zulassen sollten, daraus politisches oder anderes Kapital schlagen zu wollen. Es ist immens wichtig und extrem aktuell, auch hier im Parlament eine historische Aufarbeitung zu veranlassen. Allerdings sollten wir auch unsere Grenzen und die Fähigkeiten von Expertinnen anerkennen. Und es ist eine Aufgabe der Zivilgesellschaft. Die Tätigkeit der Treuhand richtete sich wesentlich nach einem Gesetz, nämlich dem Treuhandgesetz – vorgelegt von der Regierung unter Lothar de Maizière und beschlossen von der Volkskammer der DDR, einem Ergebnis der Volkskammerwahlen im März 1990. Die Treuhandanstalt wurde Eigentümerin aller Wirtschaftsgüter und hatte einen klaren Auftrag gemäß § 1 Treuhandgesetz: „Das volkseigene Vermögen ist zu privatisieren.“ Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Treuhand eine Bundesbehörde. In Anbetracht der beschränkten Redezeit möchte ich mich daher noch mal auf einige wenige Punkte konzentrieren. Die Treuhand wurde extensiv dem Zeitgeist unterworfen, dem Neoliberalismus.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Oh, jetzt das!) Diesem kapitalen Fehler – das wusste ich, dass da jetzt was kommt – unterlag auch die damalige Bundesregierung aus CDU und FDP.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Montag, Sie können gleich auch noch. Ganz gerne. Sie sahen damals auch aus den ideologischen Scheuklappen heraus keinen anderen Weg als den der schnellstmöglichen Privatisierung. Auf einem sowieso schon überhitzten Markt schnellstmöglich Firmen verkaufen zu wollen, war offensichtlich keine gute Idee. Diese Privatisierung sowohl inhaltlich als auch unter sozialen Aspekten nicht zu lenken beziehungsweise abfedern zu wollen, war sicherlich der zweite Fehler. Der Markt richtet bis heute eben nicht alles allein,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) es braucht flankierende gesetzliche und soziale Regulierungen. Die Folgen der Fehlentscheidungen – Stichworte sind hier unter anderem verlängerte Werkbänke, kleinere Firmen, zentral meist im Westen, weniger gewerkschaftliche Mitbestimmung, geringeres Lohn- und Rentenniveau, deutlich niedrigere Besitzstände an Firmen oder Immobilien im Osten – können wir bis heute sehen. Trotzdem muss man mit Vergleichen vorsichtig sein, selbst Jena hält einem Vergleich mit Blankenese nicht stand, muss aber einen Vergleich mit Bottropp sicherlich nicht scheuen. Als besonders gravierend hat sich die Wirtschaftsund Währungsunion vom 1. Juli 1990 herausgestellt. Mit dem Tag wurde die gesamte Wirtschaft in der ehemaligen DDR, alle Branchen, schlagartig dem Weltmarkt ausgesetzt. Nahezu keines der damals hergestellten Produkte war mehr konkurrenzfähig.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Treuhand!) Oder die Aneignung der Altschulden, deren Existenz man schon bestreiten kann, durch das westdeutsche Bankensystem – 100 Milliarden D-Mark nach der Währungsumstellung. Teilweise werden diese umstrittenen – und ich führe das mal in Anführungsstrichen – Schulden zum Beispiel durch die Wohnungsgesellschaften auch heute noch abgetragen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir etwas aus der Zeit lernen könnten, dann vielleicht dieses: Gesellschaftliche oder wirtschaftliche Transformationen sollten mit einer breiten öffentlichen Beteiligung begleitet werden.
(Beifall DIE LINKE)
Ängste zu schüren ist sicherlich nicht die geeignete Form der Begleitung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Für die Gruppe der FDP erhält Abgeordneter Bergner das Wort.
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn wir im Ausschuss keinen Sitz hatten, hat mich die Rede von Herrn Schubert doch noch mal nach vorn getrieben. Denn dieser Vortrag erweckte den Eindruck einer prosperierenden, durchweg wettbewerbsfähigen Wirtschaft in der DDR.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das hat
er nicht gesagt!) Meine Damen und Herren, Sie sehen es meinem Alter an. Ich bin in einem Alter, da auch selber eigene Erlebnisse gehabt zu haben, sei es in PA, WPA, sei es im Praktikum oder auch als Hilfsarbeiter zwischen Abitur und Armee. Ich kenne einige Industriebetriebe der DDR und kann Ihnen sagen: Das war gewiss nicht so. Ja, es gab durch die Treuhand unterstützt auch feindliche Übernahmen. Ja, mancher Betrieb hätte auch eine Chance gehabt, wenn man ihm Mitarbeiter übergeben hätte, so wie das in vielen Beispielen funktioniert hat und auch gut gelaufen ist. Ja, es gab auch Fehlentscheidungen, logisch. Aber nur so zu tun, als läge die Ursache nicht in dem überwiegend maroden Zustand der DDR-Wirtschaft am Ende des Sozialismus, das wäre Geschichtsklitterei, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Ich möchte an dieser Stelle noch mal ganz klar auch den Blick auf andere Länder des RGW lenken, wie dort die Entwicklung verlaufen ist. Da haben wir hier in diesem Teil Deutschlands schon auch ein großes Glück gehabt, mit der anderen Hälfte unseres Landes, dass dort Wirtschaftsstärke zur Verfügung stand, um die Entwicklung hier voranzubringen. Deswegen weigere ich mich, so zu tun, als wäre die Treuhandgeschichte durchweg nur eine negative Geschichte gewesen. Ein Satz sei mir noch erlaubt in Richtung des Kollegen Möller: das ewige Lied vom Neoliberalismus. Ich empfehle Ihnen mal eine Definition eines politischen Wettbewerbers, der Konrad-Adenauer-Stiftung, zum Thema „Neoliberalismus“. Der Neoliberalismus ist gerade nicht das, was Sie immer wieder gebetsmühlenartig versuchen, uns einzureden, sondern das ist die Form des Liberalismus, die die ordnende Hand des Staats durchaus respektiert. Das sollten Sie sich mal ansehen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Und
wer hat von der spätrömischen Dekadenz gesprochen!)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Für die Fraktion der SPD erhält Abgeordneter Liebscher das Wort.
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, in der vergangenen Woche wurde der Landtagspräsidentin der 434 Seiten starke Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 zur Arbeit der Treuhandanstalt in Thüringen übergeben und heute beraten wir hier die Ergebnisse. Die Treuhandanstalt hat die Geschichte der deutschen Wiedervereinigung maßgeblich und nachhaltig geprägt. Für uns Sozialdemokraten ist dieses Thema von großer Bedeutung, denn es spiegelt nicht nur den wirtschaftlichen, sondern auch den gesellschaftlichen Wandel wider, den unser Land und unser Freistaat durchlaufen haben. Auf alle Einzelheiten des Berichts kann ich an dieser Stelle nicht eingehen. Vielmehr möchte ich kurz eine Einordnung des Untersuchungsausschusses aus unserer Sicht vornehmen. Der Untersuchungsausschuss wurde im Jahr 2021 eingesetzt, um die Arbeit der Treuhandanstalt in Thüringen und deren Rolle bei der Privatisierung ehemaliger Volkseigener Betriebe zu beleuchten. Bereits zu Beginn war klar, dass der Umfang des Untersuchungsgegenstands wie auch der Untersuchungsauftrag enorme Herausforderungen mit sich bringen würden. Der Ausschuss konnte sich nicht mit allen 2.488 Thüringer Privatisierungsfällen einzeln beschäftigen und musste sich daher auf wesentliche Themenkomplexe konzentrieren. Nach 20 Sitzungen und der Anhörung von über 60 Zeuginnen, Zeugen und Sachverständigen stellen wir fest, dass es kaum neue Erkenntnisse gibt. Ich spitze etwas zu: Die meisten Betriebe der ehemaligen DDR waren mit ihren Produkten unter marktwirtschaftlichen Bedingungen kaum konkurrenzfähig. Die wirtschaftliche Transformation, einhergehend mit Privatisierungen oder Stilllegungen, führte zu einem dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die Privatisierung und der Übergang zur Marktwirtschaft waren für die meisten Betriebe zu schnell und zu schockartig, was eine betriebswirtschaftliche Schieflage verursachte. Vielerorts kollabierten soziale Strukturen; schwere persönliche Schicksale und gebrochene Biografien waren die Folge. Die Traumata wirken bis heute nach. Das ist entsetzlich, aber es ist nicht neu und das gilt leider hier auch eins zu eins für Thüringen. Nicht neu ist auch, dass die Treuhandanstalt von Beginn an überfordert war. Der enorme Zeitdruck seitens der Bundespolitik, die mangelhafte finanzielle Ausstattung und anfangs viel zu wenig geeignetes Personal führten oft zu übereilten und kritikwürdigen Entscheidungen sowie einer Vielzahl von Fehlschlägen bei der Sanierung und Privatisierung der Betriebe. Die sozialen Folgen für die betroffenen Menschen wurden dabei kaum berücksichtigt. Das Know-how der Arbeitenden vor Ort wurde viel zu selten wertgeschätzt, ihnen wurde wenig zugetraut, aber viel zugemutet. Viele ostdeutsche Unternehmen hätten mit mehr Zeit und finanzieller Unterstützung saniert und in die Marktwirtschaft überführt werden können. So könnten wir heute wahrscheinlich auf sehr viel mehr positive Beispiele für erfolgreiche Sanierungen blicken, wie dies etwa in Jena gelungen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Anhörungen wurde aber auch deutlich, dass viele Entscheidungen nicht allein von der Treuhand, sondern maßgeblich von der damaligen Bundesregierung beeinflusst wurden. Diese nahm bewusst in Kauf, dass die Treuhand als Blitzableiter für ihre eigene Politik diente. Die Treuhandanstalt erfüllte letztlich nur den ihr zugewiesenen Auftrag, der mehrfach geändert wurde, um politischen Zielen zu entsprechen. Aus meiner Sicht erbrachte der Untersuchungsausschuss auch hier keine neuen Erkenntnisse zu unterstellter oder tatsächlicher Wirtschaftskriminalität rund um die Arbeit der Treuhandanstalt in Thüringen. Die Folgen der Umbruchzeit und damit die Nachwirkungen der Treuhandarbeit zeigen sich in ganz Ostdeutschland auch noch heute. Die Unternehmen sind zumeist kleiner, die Einkommen niedriger, private Vermögen sind sehr viel seltener und in deutlich geringerem Umfang vorhanden als in den alten Bundesländern. Bei der Treuhandarbeit mangelte es darüber hinaus an Transparenz. Selbst sinnvolle Entscheidungen wurden schlecht kommuniziert. Wenn wir in Ostdeutschland ein weit verbreitetes tiefes Misstrauen und eine Entfremdung gegenüber der Politik wahrnehmen, dann müssen wir uns eingestehen, dass die Wurzeln dafür unter anderem auch in den Erfahrungen der Menschen in der Wende- und Nachwendezeit liegen. Wir müssen die Lehren aus dieser Zeit ziehen. Die SPD fordert seit jeher eine umfassende und ehrliche Aufarbeitung der Treuhandarbeit. Das Format eines Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag sahen wir aber bereits 2021 nicht als dafür geeignet an, ein derart komplexes und von starken Emotionen geprägtes Thema gebührend zu würdigen. Der Rahmen einer Enquetekommission des Landtags beispielsweise schien uns schon damals zielführender. Schon der Titel des Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen – Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf“ lässt mit dem Gegensatzpaar nicht nur Reißerisches erahnen. Mit dieser bewusst populistischen Zuspitzung war von vornherein wenig sachliche Auseinandersetzung zu erwarten, dafür aber ein Gerangel um die Deutungshoheit. Auf die politischen Winkelzüge, die der Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Landtag vorangingen, möchte ich hier nicht weiter eingehen. Nichtsdestotrotz: Das Thema ist und bleibt zu Recht weiter äußerst relevant und das ist auch richtig so. Eine Vielzahl von unterschiedlichsten Archivalien ist inzwischen nach Ablauf der 30-jährigen Schutzfrist verfügbar, auch öffentlich. Das Wirken der Treuhand muss weiter Gegenstand historischer, wirtschafts- und gesellschaftswissenschaftlicher Forschungen sein. Daneben aber muss es verstärkt darum gehen, die betroffenen Menschen in den Aufarbeitungs- und Verarbeitungsprozess einzubeziehen. Wir brauchen Formate, die eine offene Debatte ermöglichen und die Erfahrungen der Menschen anerkennen. Ich meine damit die gesellschaftliche Aufarbeitung. Die Diskussion über die Treuhandanstalt darf sich nicht weiter nur um die Schuldfrage und Deutungshoheiten drehen, sondern muss vielmehr einen Dialog und ein gegenseitiges Verständnis fördern. Deswegen plädiere ich für eine ehrliche und offene Auseinandersetzung, Vermittlung und Akzeptanz. Nur so können wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, auch mit Legenden und Verschwörungsmythen aufräumen und auf Versöhnung hinwirken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Transformation der ostdeutschen Wirtschaft war eine der größten Herausforderungen der deutschen Einheit. Die Erfahrungen der Nachwendezeit lehren uns, dass Transformationen mit größter Sorgfalt und unter Einbeziehung der betroffenen Menschen gestaltet werden müssen. Transparenz, Kommunikation und sozialer Ausgleich sind unerlässlich, um das Vertrauen der Bevölkerung zu erhalten und gefährliche Politikverdrossenheit zurückzudrängen. Der notwendige Strukturwandel, den wir heute angesichts der globalen Klimathematik durchlaufen, kann nur erfolgreich sein, wenn wir die Menschen mitnehmen und ihre Sorgen ernst nehmen. Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte auch ich mich bei allen Zeuginnen und Zeugen, Sachverständigen, Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeitenden und Referenten im Ausschuss bedanken, und auch ausdrücklich beim Ausschusssekretariat für die professionelle Begleitung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Herr Ministerpräsident Ramelow das Wort.
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich ausdrücklich beim Parlament für die Arbeit des Untersuchungsausschusses bedanken. Und so, wie wir jetzt schon die Reflektionen hören konnten, sind die Bearbeitungsstände und die emotionalen Sichtweisen noch durchaus sehr unterschiedlich. Ich will noch mal aber einen anderen Blick auf das Thema werfen. Würden wir sehen wollen, wie in der Vergangenheit mal Jahreszeiten waren, könnte man das an den Jahresringen eines Baumes sehen. Wenn er gefällt ist, könnte man sehen, ob es regenreich war, ob es dürre war oder ähnliches. Würden wir eine Gesellschaft wie einen Jahresring eines Baumes betrachten, würden wir die Jahre der Treuhand noch Jahre und Jahrzehnte weiter sehen können, und zwar unabhängig davon, aus welcher Perspektive man darauf schaut. Die Frage, wie der Zustand der DDR war, ist – glaube ich – keine, bei der es sich lohnt, viel Zeit darauf zu verschwenden, um festzustellen, dass die DDR komplett auf Verschleiß gefahren ist, die Umwelt total belastet und zerstört worden ist. Umgekehrt hat aber Westdeutschland sehr gut damit gelebt, eine ausgelagerte Produktion im Niedriglohnland DDR für westdeutsche Versender, Schuhhändler, Möbelhändler …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP)
Herr Montag, wenn Sie es nicht ertragen können, einfach Fakten auszuhalten, bedauere ich das.
(Beifall DIE LINKE)
Aber dass die Reiseschreibmaschinen von allen Versandhändlern hier in Erfurt –
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP) Es ist einfach furchtbar, wenn man über Dinge einfach mal etwas breiter reden will und sich offenkundig die FDP-Gruppe ziemlich angefasst fühlt. Ich will es noch mal aussprechen: Die Versandhändler, die Reiseschreibmaschinen in Westdeutschland verkauft haben, unter all ihren westdeutschen Namen, wollten nicht darüber reden, dass es aus –
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP)(Unruhe Gruppe der FDP)
Frau Präsidentin, es ist einfach offenkundig schwer auszuhalten, dass ich Tatsachen ausspreche, offenkundig will man sich die Welt zurechtlegen.
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Sehr geehrte Abgeordnete, Herr Montag, es gibt die Möglichkeit von Zwischenfragen, es gibt aber auch die Möglichkeit von Zwischenrufen, darauf will ich noch mal aufmerksam machen, aber keine Dialoge. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Ich will es noch mal versuchen auszusprechen. Hier in Erfurt gab es eine große Produktion für Schreibmaschinen, und diese Produktion für Schreibmaschinen hat für alle westdeutschen Versandhändler unter deren Namen produziert. Es war auf den Produkten gar nicht zu sehen, dass es ostdeutsche Produkte waren. Und ich will es noch mal sagen. In einer maroden Volkswirtschaft war das die Einnahme von Devisen. Nicht mehr und nicht weniger will ich sagen, ich will gar nichts schönreden. Ich will einfach nur sagen, dass Westdeutschland offenkundig nie wahrhaben wollte, dass zum Beispiel ein schwedischer Möbelhändler sogar in den Gefängnissen der DDR hat produzieren lassen und hinterher darüber nicht reden wollte. Alles das sind Teile – wenn wir über die Frage der Abwicklung der Volkswirtschaft der DDR reden –, die mit in die Betrachtung kommen. Wenn wir aber auf Bischofferode schauen, dann – Olaf Müller hat vorhin gesagt, das Treuhand-Theaterstück im Deutschen Nationaltheater. Ich bin mit den Bergleuten von Bischofferode sowohl nach Weimar gefahren als auch in Sondershausen in die Grube, und ich habe dort etwas erlebt, das mich tief berührt hat: Die Schauspieler sind alle um die 30. Das heißt, sie waren alle nicht dabei, als das passiert ist, über was sie dieses Theaterstück darstellen. Und sie stellen den Konflikt des Vaters mit dem Sohn aus dem Arbeitskampf dar, und der Sohn fragt: „Vater, wo warst du eigentlich?“ Und ich spüre zum ersten Mal – und ich gebe das zu als Zeitzeuge –, dass tatsächlich diese Generation der Eltern mit ihren Kindern über ihre Ängste, über ihre Sorgen aus diesen Kämpfen nicht geredet hat, weil sie ihre Kinder beschützen wollte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es fehlt uns also eine Wahrnahme derer, die in der Wendezeit und in der Nachwendezeit um ihre Betriebe gekämpft haben und ihren Kindern das nicht erzählt haben, damit die Kinder geschützt werden. Dasselbe im Übrigen – Herr Kowalleck –: Faserwerk Rudolstadt. Das ist betrügerisch privatisiert worden und hinterher wollte keiner die Verantwortung dafür übernehmen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) dass die Dalmia-Brüder das Ding für eine Mark gekriegt haben, sogar die Anfahrtskosten des Rolls Royce noch bezahlen mussten und in der Zwischenzeit war das Konto geräumt. Heute ist das Faserwerk ein guter Produzent und drum herum ist die Forschungslandschaft aufgebaut worden. Es stimmt also auch nicht, dass einfach nur die DDR-Kombinatsforschung verschwunden ist, sondern die damalige Landesregierung – das sage ich ausdrücklich – hat es geschafft, industrienahe, betriebsnahe Forschungen aus dieser Kombinatsforschungseinrichtung aufzubauen. Das ist heute unser Kali-Forschungszentrum, das ist das Textilforschungszentrum und darauf können wir stolz sein. Das sind doch positive Konsequenzen aus negativen Entwicklungen. Deswegen: Wenn ich heute auf Bischofferode schaue, dann wundere ich mich, dass der AfD-Kandidat zur Landratswahl dort gegen die neue Abteufung eines Bergwerks lauthals die Stimme erhebt und stark dagegen protestiert, was die Bergleute mir 92/93 immer gesagt haben: Im Ohmgebirge liegt noch so viel weißes Gold, das gehoben werden kann, und die Schließung der Kali-Grube wäre unnötig gewesen. Deswegen sage ich: Es ist eine bittere Erinnerung. Als die Kali-Bergleute mit den Schauspielern des Deutschen Nationaltheaters – auf einmal steht ein jüngerer Mensch auf, nimmt einen Schauspieler in den Arm und sagt: Du hast gerade mein Leben gespielt. Ich habe jetzt verstanden, was hier eigentlich bei uns noch los ist. Deswegen sage ich: Wir müssen auch über den emotionalen Teil der Treuhandwirkung reden, nicht über die Frage Schuld, wer an welcher Stelle Schuld hat. Das mögen dann bitte auch noch Juristen beurteilen, aber gesellschaftlich haben wir das alles im Rucksack, wenn wir hier unterwegs sind, und das wollte ich zum Ausdruck bringen. Wenn ich als Zeitzeuge darauf hinweisen darf: Die Treuhand hatte uns als Gewerkschaft HBV verboten, mit den Einzelhändlern REWE und EDEKA einen Tarifvertrag abzuschließen, damit die Mitarbeitenden mit allen Rechten und Pflichten aus den HO-Betrieben in die neuen Betriebe von REWE und EDEKA übergehen. Es war Herr Kriegel von der REWE Hungen, der mit Handschlag 3.000 Arbeitsrechtsverhältnisse mit mir geregelt hat, sodass alle Arbeitnehmer von denen, die von der HO kamen, ohne Verlust ihres arbeitsrechtlichen Status zur REWE übergegangen sind. Es war im Übrigen im Schloss Reinhardsbrunn, dieser Handschlag – mit allen Betriebsräten der damaligen HO-Betriebe zusammen. Es gab keinen Grund, dass man die HO in der Form ausgeplündert hat, wie sie ausgeplündert worden ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Wir haben Zehntausende Arbeitsrechtsklagen damals gegen die HO-Betriebe gemacht, um die Haftung der Treuhand – für die Bundesrepublik Deutschland ist es aktienrechtlich die sogenannte Durchgriffshaftung – feststellen zu lassen. Wir haben die Klagen gewonnen und am Ende sind allen Klägern die Klageergebnisse mit Gold abgekauft worden, damit es keine weiteren Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland gibt, sodass die Frage der aktienrechtlichen Durchgriffshaftung und damit der Verantwortung zum Transformationsprozess und zur Gestaltung einfach entzogen worden ist. Ich will das einfach sagen, weil ich einerseits froh war, dass ein kluges Unternehmen wie REWE oder EDEKA bereit war, mit uns als Gewerkschaft die Verträge abzuschließen und zu regeln. Andererseits finde ich es empörend, dass der Bundestag ganz schnell das Aktienrecht geändert und die Sprungspaltung der Betriebe ermöglicht hat und dann die Gesellschaft zur Privatisierung des Handels – GPH – gegründet wurde und die Vermögen der Betriebe, die tatsächlich da waren in den jeweiligen umgewandelten Betrieben der HO, dass diese Vermögen – das waren Grund und Boden, das waren Kaufhallen, das waren Häuser, das waren Firmenzentralen –, dass alle diese Vermögen entzogen wurden. Und dieses Vermögen zu entziehen und damit die Wirkungsmacht eines Sozialplans zu unterlaufen, das war eine Entscheidung des Deutschen Bundestags. Das sind alles Facetten, an die ich mich jedenfalls gut erinnere, aber an die sich Betroffene noch viel mehr erinnern, weil auf einmal selbst die Mechanismen, die wir als westdeutsche Schutzmechanismen mitgebracht haben, entkräftet wurden. Und zur Wahrheit gehört auch: Wir haben zu der Zeit in Westdeutschland schon einen Standard, dass pro Arbeitsjahr, das ein Mensch in einem Betrieb gearbeitet hatte, der über eine Stilllegungsentscheidung entlassen wurde, mindestens ein bis anderthalb Monatsgehälter Abfindung zu zahlen war. Das hätte sich zu orientieren gehabt an den Vermögenswerten des jeweiligen Betriebs. Also der marode Betrieb hätte eben kein Vermögen gehabt, das ausgezahlt wird. Diejenigen, die aber die Kaufhallen hatten und die die Einkaufsmöglichkeiten hatten, hatten Vermögen. Dieses Vermögen wurde entzogen und dann wurde auf einmal die Abfindung auf ein Viertel des Monatsgehalts reduziert. An all das erinnern sich Menschen. Deswegen sage ich: Wenn wir über Treuhand reden, müssen wir über psychologische Wirkungen reden und nicht über die Frage, wer von uns hier in diesem Rund daran Schuld hat, sondern die Frage ist, wie gehen wir mit der psychologischen Verantwortung um, dass man sich daran erinnert, dass da etwas passiert ist, wo ich gern mehr über die Erfolge geredet hätte, die Betriebe dann hatten, die sich aufgemacht haben, sich diesem ganzen Druck zu entziehen. Insoweit lohnt es sich in der Tat – und da bin ich ganz eindeutig –, auch über die Erfolge der 100 Weltmarktführer zu reden, denn die sind aus der Abwicklung der Betriebe entstanden, als sich diese Unternehmen und Unternehmer und Unternehmerpersönlichkeiten aufgemacht haben, dieses Land zu erobern und gut zu gestalten. Auch das gehört zur Wahrheit am heutigen Tage.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, damit schließen wir den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10180 Folgende Hinweise: Für eine erste Wiederholung der Wahl eines Stellvertreters für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Herrn Prof. Dr. Christoph Ohler hat die Fraktion der CDU Herrn Kjell Eberhardt vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Auf den Wahlvorschlag müssen mindestens 60 Stimmen entfallen. Zur Wahl: Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie haben eine Stimme, Sie können also mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum, Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Weltzien eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, nun die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Es gibt keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hier die Bekanntgabe der Wahlergebnisse: abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 61 Jastimmen, 15 Neinstimmen, es liegt keine Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere Herrn Eberhardt zu seiner Wahl. Ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt und wir morgen kurz vor dem Mittag die Vereidigung vornehmen können.
(Beifall im Hause)
Vielen Dank. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9641 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/10048 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10194 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Lukasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream und oben auf der Tribüne, „Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft zu dem Gesetz der Landesregierung […] Thüringer Bauordnung […]: Durch den Beschluss des Landtags in seiner 130. Sitzung vom 14. März […] wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss […] hat den Gesetzentwurf in seiner 50. Sitzung am 20. März […] und in seiner 52. Sitzung am 23. März […] beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren und ein Online-Diskussionsforum durchgeführt.“ Der Gesetzentwurf wurde mit verschiedenen Änderungen beschlossen und zur Annahme empfohlen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund umfassender Änderungserfordernisse soll eine Ablösung der bisher geltenden Thüringer Bauordnung von 2014 erfolgen. Wir haben also hier ein vollständig neues Gesetz vorliegen, und das seit März, der drittletzten Plenarsitzung vor Ende der Legislatur. Dabei war die Novelle wegen notwendiger Vereinfachungen und zum Abbau bürokratischer Hürden schon seit Langem erforderlich. Der Referentenentwurf stammte übrigens vom April 2023. Frau Ministerin, wieso hat die Landesregierung denn überhaupt elf Monate gebraucht, um das Gesetz dem Landtag vorlegen zu können? Zur Berücksichtigung der Hinweise aus der Baubranche jedenfalls nicht. Darauf komme ich auch gern gleich noch mal zurück. Dennoch haben wir uns im Ausschuss die größte Mühe gegeben und die zahlreichen, vor allem aber umfangreichen Stellungnahmen der Anzuhörenden gelesen. Was war dabei festzustellen? Und zwar eins, was ich in dieser Form bisher selten erlebt habe: Die schriftliche Anhörung ergab ein verheerendes Bild. Nahezu durchgängig wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Besonders kritisch sehen die Anzuhörenden die völlig fehlende Kommunikation nach Abgabe ihrer Stellungnahme im Anhörungsverfahren der Landesregierung. Das meinte ich vorhin mit den elf Monaten. Man könnte ja denken, dass sich die Landesregierung mit den vorgetragenen Argumenten auseinandergesetzt hat, auf die Anzuhörenden zugegangen ist, gemeinsam über den Änderungsbedarf gesprochen hat. Noch mal zur Klarstellung: Mir geht es um das Anhörungsverfahren der Landesregierung, nicht um die Anhörung im Landtag.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
gerade das Thema! Die Anhörung im Landtag ist das Thema!) Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, maßgebliche Anzuhörende wie zum Beispiel die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landkreistag, stellten fest, dass keine ihrer Anregungen aufgenommen wurden und mit ihnen auch gar kein weiterer Kontakt gepflegt wurde, also keinerlei Anregung – wirklich keine. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Architektenkammer per E-Mail vom 21. März 2024, zwei Tage vor der Ausschusssitzung, an die Pressestellen der Fraktionen gewandt und eindringlich gebeten – und ich zitiere hier –, den Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zu beschließen und erneut einer inhaltlichen Befassung zuzuführen. Die Kammer schreibt weiter: Aus unserer Sicht werden die mit dem Gesetzesvorhaben angestrebten Ziele verfehlt, denn der Gesetzentwurf trägt zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele und der notwendigen Transformation hin zum ressourcenschonenden Umgang mit unserer Umwelt nicht ausreichend Rechnung. – Das sagt die Architektenkammer zur Bauordnung. Ich denke, das sollte man ernst nehmen. Zu guter Letzt hat die Präsidentin der Kammer auch nicht den Weg in den Landtag gescheut, um alle Fraktionen noch mal eindringlich zu bitten, dieses Gesetz nicht zu verabschieden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen Anhörungen ernst. Diese Anhörung im parlamentarischen Verfahren hat überdeutlich aufgezeigt, dass dieses Gesetz keine Zustimmung erfahren darf. Wir lehnen deshalb den Gesetzentwurf aufgrund der kritischen, großteils vernichtenden Stellungnahmen der Anzuhörenden mit erheblichen Bedenken ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende, wir debattieren heute in zweiter Lesung über die Novelle der Thüringer Bauordnung. Im Großen und Ganzen handelt es sich dabei um eine ziemlich unspektakuläre Angelegenheit, denn im Wesentlichen handelt es sich um rechtliche Anpassungen an das Europarecht und um Übernahmen aus der 2002 neugefassten Musterbauordnung des Bundes.
(Beifall DIE LINKE)
In Bezug auf diese Anpassungen an beide Rechtsnormen möchte ich beispielhaft kurz auf zwei Änderungen eingehen. Bei der ersten Änderung handelt es sich um die eingeschränkte Bauvorlagenberechtigung in § 67. Das Änderungserfordernis ergibt sich aus einem Vertragsverletzungsverfahren der EU. Der jetzt im Gesetzentwurf enthaltene Formulierungsvorschlag wurde nach Auskunft des Infrastrukturministeriums mit der Europäischen Kommission europarechtskonform abgestimmt – also vor allem eine formale Anpassung. Bei der zweiten Änderung geht es um das barrierefreie Bauen in § 53. Auch in diesem Fall ist es so, dass sich Thüringen hier weitgehend an die Änderungen aus der Musterbauordnung anlehnt, also dem Beispiel anderer Länder folgt. Wir halten die Änderungsvorschläge in diesen beiden Fällen für sehr vertretbar und werden dem gesamten Gesetzentwurf als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deshalb auch zustimmen. Neben diesen formalen Änderungen in der Bauordnung ergeben sich tatsächlich aber auch noch einige inhaltliche Verbesserungen, die sich zum Beispiel aus den Vorgaben des Europarechts über die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ergeben. In der neuen Thüringer Bauordnung finden sich für die Förderung der Mobilitätswende und einer kostengünstigen erneuerbaren Energieversorgung einige Verbesserungen: die Verringerung der Abstände bei Dachsolaranlagen, eine Vereinfachung der Verfahren bei Freiflächen-Solaranlagen, die Möglichkeit für nachträgliche Wärmedämmungen, die verringerten Abstandsregelungen bei Wärmepumpen oder auch die Erleichterungen zur Aufstockung von Gebäuden. Und gerade das Letzte ist zum Beispiel einer der kleinen Bausteine, mit denen wir die Flächenneuversiegelung ein Stück weit eindämmen können. Ganz besonders freut mich, dass nun auch die verpflichtende, gleichberechtigte Herstellung von Fahrradstellplätzen bei Neubauten endlich Pflicht wird. Mit dieser neuen Bauordnung können Städte nun auch endlich eine Stellplatzsatzung erlassen. Dies gibt den Gemeinden mehr Freiheit bei der Parkplatzsteuerung und ist eine langjährige Forderung vonseiten der Kommunen, aber auch Initiativen, die sich für die Mobilitätswende einsetzen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Also tatsächlich einige Verbesserungen für den Klimaschutz. Aber es bleibt dennoch festzuhalten, dass die Möglichkeiten mit dieser Novelle nur unzureichend genutzt werden. Wir Grüne werden daher in der nächsten Legislaturperiode das Thema „Bauordnung“ mit mehr Zeit auch wieder aufgreifen. Zukunftsweisend wäre etwa gewesen, dem Beispiel elf anderer Bundesländer zu folgen und endlich ordnungsrechtlich zu verankern, dass bei jedem Neubau in Thüringen eine Solaranlage ganz selbstverständlich dazugehört. So gibt es in der bayerischen Bauordnung seit dem letzten Jahr eine Pflicht zur Nutzung der Solarenergie auf Dachflächen, die sich beispielsweise auch auf die landeseigenen Immobilien bezieht. Vor diesem Hintergrund bewerten wir Grüne es als eine vertane Chance, dass sich diese Regelung nicht im Gesetzentwurf der Landesregierung wiedergefunden hat. Aber so sinnvoll solche Einzelregelungen wie zum Beispiel für Solarenergie auch sind, ganz grundsätzlich festzuhalten bleibt: Wir brauchen eine Bauwende in Deutschland. Das zeigt allein schon der Blick auf folgende Zahlen: Der Bau- und Gebäudesektor in Deutschland ist für 90 Prozent des Rohstoffverbrauchs, für 55 Prozent aller Abfälle und für 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünschen wir uns deshalb, dass sich die Landesregierung im Rahmen der Bauministerkonferenz bei der Weiterentwicklung der Musterbauordnung für ein nachhaltiges und klimagerechtes Baurecht mit voller Kraft einsetzt. All dies zeigt den Weiterentwicklungsbedarf der Thüringer Bauordnung für die nächste Legislaturperiode. Heute jedoch steht die Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf an. Dazu muss man sagen, dass dieser vor allem die Thüringer Bauordnung auf den Stand der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben anpasst. Er enthält Verbesserungen in Bezug auf die Energie- und Verkehrswende und vor allem schafft er Rechtssicherheit für viele dringend notwendige Bauinvestitionen in Thüringen. Von daher kann ich die Arbeitsverweigerung der CDU, die auch schon vor drei Monaten im ersten Plenum angekündigt worden war und sich nun in der heute vorgebrachten Position weiterhin verfestigt, absolut nicht nachvollziehen, denn es geht um Anpassungen an rechtliche Regelungen. Ich glaube, zur staatspolitischen Verantwortung gehört es dazu, manchmal solche kleinen Verbesserungen auf den Weg zu bringen, auch wenn sie von der rot-rot-grünen Landesregierung eingebracht worden sind. Wir werben deshalb noch mal sehr freundlich um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Zuschauer auf der Tribüne und auch im Netz, heute geht es in der zweiten Beratung zum Gesetzentwurf der Landesregierung um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, ebenso auch wieder um die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zur Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen. Um noch mal ganz kurz zu meiner Vorrednerin anzuführen: Auf jedes Haus eine Solaranlage draufzupacken, ist zwar schön, nur wenn dort die Sonne nicht scheint, macht das keinen Sinn. Das heißt, man muss hier immer mal schauen, ob es sinnvoll ist, und dann kann man darüber reden.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Tagsüber scheint häufig die Sonne!) Aufgrund der Vielzahl von Änderungen wurde nun ein Ablösegesetz auf den Weg gebracht, dies auch mit dem Ziel, indirekt die sogenannten Treibhausgase zu senken. Daher wurden nun auch einige Änderungen vorgenommen, um die vermehrte Nutzung von Anlagen im Bereich der sogenannten erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Im Bereich Abstandsflächen von Solaranlagen auf Dachflächen ist dies eventuell noch akzeptabel, jedoch zum Beispiel bei der Wärmepumpe direkt an der Grundstücksgrenze eben nicht. Die Änderungen bezüglich des Onlinezugangsgesetzes sind notwendig – ohne Frage – und auch zu begrüßen. In § 6 – Abstandsflächen beispielsweise heißt es jetzt neu in Satz 3 unter Absatz 1, dass die Abstandsflächen für Windenergieanlagen im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch gerade eben nicht gelten sollen, ebenso für Antennenanlagen bis 50 Meter Höhe. Dies dürfte nicht im Interesse der Mehrheit der Bürger sein und kann auch die Gesundheit der Bürger negativ beeinflussen. Neu ist auch in § 6 Abs. 7 der Punkt 4. Hier sollen auch für Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge an der Grundstücksgrenze die Abstandsflächenregelungen nicht gelten, ohne Rücksicht auf die Lärmbelastung solcher Anlagen. Neu ist in § 6 Abs. 7 weiterhin, dass ein Mindestabstand von 2,50 Meter von der Nachbargrenze keine Rolle mehr spielen soll, auch zum Beispiel bei gebäudeunabhängigen Solaranlagen mit einer Höhe von 3 Metern und einer Gesamtlänge von 9 Metern je Grundstücksgrenze. Dies könnte aber in der Realität zu einigen Problemen führen. Auch die Berechnung der Tiefe der Abstandsflächen bemisst sich nur noch nach der Höhe der lotrechtlichen Wand. Die Einbeziehung der Höhe des Daches, wie in dem alten Gesetz, wird hier nicht mehr in dem Umfang entsprechend mitberücksichtigt und entfällt dann künftig, was eine weitere Reduzierung der Abstandsflächen bedeutet. Die Bauvorlagenberechtigungen wurden im neuen § 67 geregelt, unter anderem auch für antragstellende Personen, welche in einem anderen Land eventuell sogar wegen einer vergleichbaren Regelung bauvorlagenberechtigt sind. Diese können sich bei der Thüringer Ingenieurkammer eintragen lassen, müssen es aber nicht, sofern sie in einem anderen Land eingetragen sind. Die Untersagung des Tätigwerdens als Bauvorlageberechtigte durch die Ingenieurkammer Thüringen im alten § 64 Abs. 4 ist damit nun entfallen. Aufgrund der EU-Regelung muss nun die Ingenieurkammer Thüringen ein Verzeichnis der Bauvorlageberechtigten führen, aus dem sich auch die Deckung der sich aus der Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren mit dem entsprechenden Versicherungsschutz ablesen lässt. Dieser Berufshaftpflichtversicherungsschutz ist ab Eintragung und bis fünf Jahre danach zu führen bzw. zu überwachen. Dies dürfte sich gerade bei ausländischen Personen und Versicherungsanbietern schwierig und aufwendig gestalten. Alle reden von Bürokratieabbau, jedoch ist hier durch die EUVorgaben genau das Gegenteil der Fall. Die jahrzehntelange Forderung des Handwerks nach Einführung einer sogenannten kleinen Bauvorlagenberechtigung, wie auch vom Thüringer Handwerkstag e. V. zu dem in der letzten Woche stattgefundenen parlamentarischen Abend auch erst wieder schriftlich gefordert und von der AfDFraktion bereits hier im Plenum beantragt, lehnen Sie im Gegenzug jedoch ab. Hier wäre es möglich gewesen, dass Ein- oder Zweifamilienhäuser und kleine gewerbliche Bauten auch von unseren gut ausgebildeten Handwerksmeistern und staatlich geprüften Technikern hätten vorgelegt werden können. Die Erweiterung in § 67 wäre dann eine sinnvolle Ergänzung gewesen, um die kleineren Baumaßnahmen zu beschleunigen und dem vieldiskutierten Fachkräftemangel zu begegnen. Neu ist auch § 69 zur Eintragung und Löschung von antragstellenden Personen nach § 68 Abs. 3. Hier geht es in Absatz 2 um die notwendigen Unterlagen der Ausbildungsnachweise, welche der Kammer vorzulegen sind. Gibt der Antragsteller jedoch an, die notwendigen Unterlagen zur Eintragung nicht vorlegen zu können, so soll nun die Ingenieurkammer sich selbst die Unterlagen in dem jeweiligen Herkunftsland des Antragstellers besorgen. So verlangt es die eingangs zitierte EU-Regelung. Bei berechtigten Zweifeln an vorliegenden Unterlagen darf sich die Ingenieurkammer nun auch noch selbst an eine zuständige Stelle im Herkunftsland wenden und dort entsprechend diese Prüfung durchführen. Dies dürfte sich in der Praxis als schwierig erweisen und ist noch dazu mit zusätzlichem nicht vertretbaren Aufwand für die Kammern verbunden. Für Personen, die aufgrund fehlender Qualifikation nicht in die Liste der Vorlagenberechtigten eingetragen werden können, soll die Ingenieurkammer nun Ausgleichsmaßnahmen an Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen laut Satzung zusätzlich durchführen. Diese Maßnahmen sind aber zuvor von der obersten Bauaufsichtsbehörde wiederum zu genehmigen. Es muss also alles getan werden, wie in der EU-Verordnung steht, ich zitiere: „Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrages [zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft] ist die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten“ zu erreichen. Scheinbar koste es, was es wolle, meine Damen und Herren, auf Kosten unserer Kammern. Hier legt uns die EU weitere bürokratische Aufgaben vor, welche die Kammern mal eben so zusätzlich erfüllen sollen. Auch der § 71 der Gesetzesvorlage, welcher die vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung durch bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure nebst Anzeigeverfahren regelt, macht die ganze Sache noch komplizierter und unübersichtlicher mit noch mehr Verwaltungsaufwand für die Ingenieurkammern. Auch bei dem Thema „Windenergieanlagen“ in § 99 Abs. 1 gilt für Anlagen, die der Erforschung und Entwicklung von Windenergie dienen, ein Abstand von 1.000 Metern – von der Mitte des Mastfußes bis zum Wohngebäude. Dieser Abstand darf laut Abs. 2 durch Rechtsverordnungen durch das zuständige Ministerium wieder jederzeit geändert werden, gerade bei den bundesgesetzlichen Bedarfsvorgaben zur Flächenbereitstellung von Windenergieanlagen, die derzeit überall in Raumordnungsplänen und Flächennutzungsplänen diskutiert werden. Im Abs. 3 gilt schon der Abstand bei Windenergieanlagen mit unter 50 Metern Gesamthöhe überhaupt nicht mehr. Dieser Mindestabstand soll auch nicht gelten, wenn ein genehmigter Raumordnungsplan oder ein Flächennutzungsplan vorliegt – und das alles auf Kosten der Gesundheit der Bürger. Das ist für mich, für meine Fraktion und viele Bürger eine unakzeptable Regelung, was somit klar zur Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs führt. Ebenso gilt die Ablehnung für die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/1408. Die dort angeführten Änderungen sind zwar überwiegend sinnvoll, machen den vorgelegten Gesetzentwurf aber dennoch nicht zustimmungsfähiger. Dem Änderungsantrag in Drucksache 7/10194 zur Beschlussempfehlung, welcher nur redaktionelle Änderungen enthält, können wir natürlich gern zustimmen. Ich bedanke mich daher für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion um die Fortschreibung der Bauordnung hat in den letzten zwei/drei Wochen hohe Wellen geschlagen. Eine Kritik teile ich: Sie kam zu spät, um im parlamentarischen Raum eine sorgfältige Debatte mit den Betroffenen führen zu können. Eine weitere inhaltliche Kritik kann ich auch gut verstehen, nämlich den Umstand, dass die Berufserfahrung bei der Öffnung der Bauvorlageberechtigungen nicht mehr so gefordert wird wie bisher, wobei ich auch an der bisherigen Regelung kritisch sehe, dass beispielsweise Erfahrungen in der Bauleitung überhaupt nicht berücksichtigt worden waren. In meinen Augen ist allerdings der vorliegende Entwurf der Bauordnung nicht so schlecht, wie er in der Presse bewertet wurde. Er ist dicht an der Musterbauordnung. Er ist vergleichsweise schlank, was anderswo bereits geregelt ist, ist hier nicht noch mal geregelt. Gerade das, was Frau Kollegin Wahl soeben kritisiert hat, sehe ich eher sympathisch. Er setzt auf die fachliche Kompetenz der Architekten und Ingenieure und auch wenn ich mir – das wird Sie nicht wundern – bei dem Thema „Lehmbau“ gewünscht hätte, dass er Eingang direkt in den Gesetzestext findet, kann ich aus der gesamten Logik, einen schlanken Entwurf vorzulegen, auch mit der Aufnahme in die Ausführungsbestimmungen leben. Die Aufweichung des Kammerzwangs, die heute schon angesprochen worden ist, ist dringenden EUrechtlichen Rahmenbedingungen geschuldet und beschränkt sich auch nur auf die Gebäudeklasse 3. Dafür ist es im Interesse der Architekten und Ingenieure, dass diese kleine Vorlageberechtigung, von der hier die Rede war, nicht kommt. Ich finde es auch beispielsweise richtig, dass keine Abrissgenehmigungen mehr notwendig sein sollen. Das hat etwas mit schlanken Abläufen und weniger Personal in den Behörden zu tun. Unter dem Strich bleibt aber die unzureichende Debatte der teils harschen Kritik, weswegen sich meine Gruppe aus dem Respekt vor dieser geäußerten Kritik und aus dem Respekt vor den Verbänden mehrheitlich gegen diesen Entwurf ausspricht. Abweichend davon werde ich aus meiner beruflichen Sicht zustimmen. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Damen und Herren, wer die Zeitung verfolgt hat, konnte in den letzten Tagen schon den einen oder anderen Artikel über den Gesetzentwurf der Bauordnung lesen. Nachdem das Gesetz zuletzt vor zehn Jahren umfänglich überarbeitet wurde, machen heute neue Herausforderungen eine Überarbeitung dringend notwendig. Die Kritik, die geäußert wurde, dass der Referentenentwurf ein Jahr vorlag und nicht bearbeitet wurde, das kann ich alles nachvollziehen. Zur Förderung und Nutzung der erneuerbaren Energien und Umsetzung der Berufsqualifikation und für die europarechtliche Umsetzung für Vergaben ist das unbedingt notwendig. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin eine Neugliederung des bisherigen Textes und weitere Veränderungen, insbesondere die Anpassung an die Musterbauordnung vor. Das war immer eine Forderung, dass es bundeseinheitliche Bauordnungen und damit das Bauordnungsrecht gibt. So werden unter anderem die Hürden zur digitalen Antragstellung abgebaut, die Energiewende unterstützt, indem Abstandsflächen verringert werden, Satzungsbefugnisse zur Unterstützung – das sagte Frau Wahl schon – der Mobilitätswende gegeben und der Ausbau von Dachgeschossflächen zu Wohnzwecken vereinfacht. Ja, der Gesetzentwurf ist ein Kompromiss, den wir treffen müssen zwischen allen Akteuren von A wie Architektenkammer bis V wie Verband der Wohnungswirtschaft. Ja, die Bauordnung ist ein technisches Regelwerk für Mindeststandards. Höher geht immer und mehr geht auch immer. Einigen ist es zu wenig Energiewende und die anderen wollen schnell in serieller Bauweise Wohnungen bauen, und zwar zu bezahlbaren Preisen. Den anderen ist es zu viel Energiewende. Noch einmal: Die Bauordnung ist ein technisches Regelwerk, das Mindeststandards regelt. Um es an einem Beispiel zu machen, ich bin Frau Wahl außerordentlich dankbar, dass Sie das mit den Solardächern gemacht hat, das ist genau das, was ich auch aufgegriffen habe. Ich bin ein vollkommener Gegner der Solarpflicht auf allen Dächern. Ich halte dieses Modell für unsozial, denn die, die es sich leisten können, machen sich die Dächer drauf, und die, die das nicht können, gucken in die Röhre.
(Beifall DIE LINKE)
Der Grundversorger muss die Leitungen ziehen, auch für den, der viel Geld hat, für die Straßenlaternen und für Wege und Plätze, und wird dafür bestraft, weil andere sich die Energie selber erzeugen, dass nun die Preise von dem Grundversorger steigen. Das halte ich für äußerst unsozial.
(Beifall DIE LINKE)
Ich bin dafür, dass alle einspeisen und alle davon profitieren. Dann ist der Strom für jeden bezahlbar.
(Beifall DIE LINKE)
Wir müssen andere Wege in der Energiewende gehen. Andere Bundesländer machen das mit einem eigenen Gesetz. Wir müssen alle mit einbeziehen und ich glaube nicht, dass die Bauordnung dafür geeignet ist. Da müssen mehrere an einen Tisch. Wir haben heute noch mehrere Gesetze auf der Tagesordnung. Wir haben heute früh das Windenergie-Beteiligungsgesetz – oder wie sich das auch immer nennt – verabschiedet. Also so, dass mehrere davon profitieren und dass das dann auch so angewendet wird. Die Bauordnung unterliegt keinem Dogma und muss immer wieder angepasst werden in der schnelllebigen Zeit, ob das Digitalisierung ist oder auch in der Forschung, was Baustoffe oder auch Bauprodukte betrifft, muss immer wieder geguckt werden, ist das alles noch so zeitgemäß, kriegen wir das hin, welche DIN beziehen wir mit ein. Das betrifft auch die Umsetzung, was Barrierefreiheit ist. Ja, das ist mir zu wenig, also ich sage jetzt mal, man würde das schonen. Trotzdem unterliegen wir diesem Spannungsbogen, im sozialen Wohnungsbau preiswertes Wohnen anzubieten. Manche Städte brauchen dringend die Wohnungen und schnellen Wohnungsbau und die Allgemeinflächen will auch immer niemand bezahlen, da ist dann die Bauindustrie dran. Deswegen sage ich: Es ist ein Kompromiss aus mehreren Dingen. Ich empfehle, in der neuen Wahlperiode das Gesetz schon nach der Halbzeit anzufassen und nicht erst zum Ende der Wahlperiode. Wie zu Beginn meiner Rede: Ich verstehe die Sorgen und es ist auch dringend notwendig, in Kontakt zu bleiben. Eines möchte ich noch erwähnen, weil gesagt wurde, dass die Architektenkammer nicht einbezogen wurde. Im letzten Jahr war ich im Herbst mit dem Fraktionsvorsitzenden bei der Architektenkammer zum Gespräch mit meiner Mitarbeiterin. Wir hatten uns gründlich auf das Architektenkammergesetz und die Bauordnung vorbereitet. Die Architektenkammer – noch unter dem alten Vorstand – war nicht bereit, mit uns darüber zu reden. Ich habe mir extra noch mal den Notizzettel hervorgenommen; es wurde keine Anmerkung dazu gemacht. Das Gespräch jetzt ist mit dem neuen Vorstand entstanden. Erst jetzt kamen die Anmerkungen. Ich finde das ein bisschen schwierig, wenn man schon bereit ist, irgendwo hinzugehen, und wenn dann keine Ansage gemacht wird oder keine Frage gestellt wird, nicht diskutiert wird über einzelne Paragrafen – das fand ich schon sehr spannend. Die Antwort war: Ja, wir sind jetzt Frauen am Ruder und wir sehen das und manches ein bisschen anders. Nur so viel zum Reden und auch Zuhören. Das ist schon manchmal etwas schwierig. Die Fraktion Die Linke wird dem Gesetzentwurf auf jeden Fall zustimmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wofür ist eigentlich eine Bauordnung da? In unserer Bauordnung regeln wir, mögliche Gefahren an Leib und Leben abzuwenden. Die Bauordnung ist vor allen Dingen dafür da, dass wir in der öffentlichen Ordnung dort entsprechend Sicherheit und Qualitätsstandards gewährleisten. Alles Weitere, was wir in der Bauordnung manifestieren, in der Bauordnung regeln, ist Zusatz. Wir haben vor allen Dingen das oberste Ziel, dass wir hier Gefahren für die Menschen abwehren. Vor dem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass, wenn wir so eine Bauordnung als Rahmenwerk anfassen, es natürlich viele Stellungnahmen gibt, viele Wünsche, die vorgetragen werden, und dass wir vor allen Dingen in diesen unterschiedlichen Zielstellungen, die Verbände oder auch Kammern hervorbringen, nicht alles gleichermaßen Eingang in ein Gesetz findet, das vor allen Dingen vom Ursprung her der Gefahrenabwehr und vor allen Dingen der baulichen Sicherheit dient. Ich muss dazu auch einschränkend sagen, dass wir bei den Anforderungen, die wir beispielsweise formulieren an Umbau, an Bestandsgebäude oder auch an das, was wir im Wesentlichen eher systematisch im Blick haben, den Neubau, dass wir hier bei allem, was den Vollzug oder die Details betrifft, nicht nur auf die Bauordnung stieren sollten, sondern wir haben einen größeren Instrumentenkoffer. Wir haben beispielsweise Elemente wie die Technischen Baubestimmungen, wo eine Vielzahl von Details geregelt wird, oder auch die Vollzugsbekanntmachung der Thüringer Bauordnung, wo ebenfalls unterhalb des Gesetzes viele Details geregelt werden und damit natürlich auch die Einwände, die vorgebracht werden, nicht einfach beiseite gewischt werden, sondern an anderer Stelle einen Eingang finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Bauordnung muss viele Interessen im Blick haben. Sie muss zeitgemäß sein, sie muss verhältnismäßig sein, auch in den verschiedenen politischen Zielstellungen, die wir haben, damit wir beispielsweise Wohnraum in ausreichendem Maße für alle Bevölkerungsgruppen und für alle Bedürfnisse zur Verfügung stellen können, und es ist vor allen Dingen ein Rahmenwerk, das am Ende auch sicherstellen muss, dass Bauen – und wir sind gerade in einer Zeit oder in einer Phase, in der die Bauwirtschaft sehr unter Druck geraten ist – auch bezahlbar sein muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf setzt vor allen Dingen Verpflichtungen aus dem Europarecht um. Das ist wichtig, damit wir hier auch Rechtssicherheit in Thüringen haben. Es wird vor allen Dingen Landesrecht angepasst und auch die Musterbauordnung, also das, was auch die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern vollziehen, wird angepasst, sodass wir hier eine Einheitlichkeit haben und keinen Flickenteppich. Das schafft vor allen Dingen auch, und das ist mir besonders wichtig, die Voraussetzung für rechtssichere digitale Verfahren. Vor dem Hintergrund wundert es mich sehr, wenn hier seitens der CDU-Fraktion dargestellt und der Eindruck erweckt wird, dass offensichtlich alle an der Anhörung Beteiligten nur Kritik vorzutragen hatten. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Es ist umfangreiche Kritik vorgetragen worden, aber wir haben wichtige Bausteine auf den Weg bekommen. Und ich möchte da vielleicht auch noch mal daran erinnern, dass wir erst kürzlich auf dem Verbandstag der Wohnungswirtschaft zusammengesessen haben und die CDU sehr deutlich gefordert hat, dass es einen digitalen Bauantrag geben soll, dass hier entsprechend auch die Stempellösung oder auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren vorangebracht werden sollen. Das alles setzen wir in der Novelle der Thüringer Bauordnung um. Und es ist ein sehr relevanter Schritt, nicht nur für das Bauen selbst, sondern vor allen Dingen auch in Bezug auf die Entbürokratisierung. Und es war vor allen Dingen die Forderung seitens der CDU oder das Versprechen an die Wohnungswirtschaft, das umzusetzen. Es wird zukünftig genau mit der geänderten Bauordnung möglich sein, Bauanträge digital zu stellen. Es wird genau an dieser Stelle möglich sein zu entbürokratisieren – ganz einfach, ganz schlank und ganz konkret. Ich verstehe aus diesem Grund überhaupt nicht, wie man hier sagen kann, dass alle dagegen waren, was überhaupt nicht stimmt. Wir haben eine Synopse erstellt, wir haben es im Ausschuss diskutiert und Sie haben auch die Möglichkeit gehabt, hier entsprechend Stellung zu beziehen und gleichzeitig Entbürokratisierung bzw. auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu fordern, was wir hier umsetzen. Und vor diesem Hintergrund kann ich diese Forderungen hier nicht verstehen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte vielleicht noch etwas ergänzen: Am Montag tagte der Deutsche Forstwirtschaftsrat auf der Wartburg und da gab es eine sehr interessante Forderung auch in Bezug auf regionale Baustoffe, auch in Bezug auf Bauen mit Holz. Das haben wir in der Anpassung der Bauordnung vor zwei Jahren schon vollzogen. Aber was wir nicht vollzogen haben und was jetzt die Änderung in der heutigen Vorlage der Gesetzesnovelle schafft, ist, dass wir es auch im Bereich von Bauen mit Holz als Typenbau – also nicht als Pilotierung, als Einzelbau, sondern als Typenbau – schneller genehmigt bekommen, dass wir das hier in der neuen Bauordnung entsprechend umsetzen, indem wir sagen: Auch Bauen mit Holz wird vereinfacht, auch in der Typenbauweise, damit wir möglichst schnell, gut, nachhaltig und auch mit regionalen Rohstoffen bauen. Jetzt kann man natürlich kritisieren, dass hier regionale Rohstoffe in der Bauordnung nicht entsprechend genannt werden, dass beispielsweise andere klimatische Nachhaltigkeitskriterien nicht geregelt werden, so wie es entsprechend die Architektenkammer vorgetragen hat. Ja, meine Damen und Herren, nicht für alles ist die Bauordnung zuständig. Wir können einzelne Baustoffe in anderen Vorhaben regeln. Das macht allerdings nicht die Bauordnung. Wenn Sie mal googeln oder in die Bauordnung reinschauen, da steht nicht einmal Holz, sondern es geht immer um Klassifizierungen an Brandschutzmaßnahmen, an Sicherheit bzw. an Typenregelungen, welche Gebäudeklassen, welche Baustoffe, welche Eigenschaften sie haben müssen. Da steht nichts von Beton, von Kies oder von Holz. Aber es ist wichtig, dass wir es umsetzen können, dass wir die Voraussetzungen schaffen, und das schafft die Novelle der Thüringer Bauordnung.
(Beifall Die Linke)
Zum Beispiel auch, was die Nutzungsänderung betrifft: Wir wollen Vereinfachungen, Entbürokratisierung haben. Dazu gehört es aber auch, dass beispielsweise, wenn jemand ein Dachgeschoss als Wohnraum nutzen möchte, dafür nicht extra ein Genehmigungsverfahren notwendig ist, sondern hier die Dachgeschosse zu Wohnzwecken ausgebaut werden können, also sie von der Genehmigung freigestellt werden können. Auch das regeln wir mit der Novelle der Bauordnung. Insofern können wir damit ein Stück weit Klimaschutz betreiben und ein Stück weit einen Beitrag leisten, damit wir nicht weiter Flächen verbrauchen, sondern eher im Bestand bauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab natürlich auch noch andere Kritiken, vor allen Dingen aus dem sozialen Bereich, was das Thema „Barrierefreiheit“ betrifft. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Thüringen soll die Regelung zur Barrierefreiheit auch in der Bauordnung erweitert werden. Um mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen, ist es in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass in Gebäuden, die mehr als zwei Wohnungen haben, die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Im Moment ist es so geregelt, dass bislang nur ein Geschoss barrierefrei sein muss. Wenn ein Aufzug drin ist, also ein Gebäude, das sozusagen vertikal zugänglich sein muss, muss es nicht nur ein Geschoss sein, was barrierefrei zugänglich ist, sondern es müssen zwei sein, also auch eine Ausweitung der Wohnungen bzw. des Wohnraums, der barrierefrei nutzbar ist. In § 53 beispielsweise regeln wir darüber hinaus auch, dass Freisitze, Balkons, Terrassen, also die Außenräume, die auch zu einer Wohnung gehören, barrierefrei zugänglich sein müssen, also wir erweitern dies entsprechend. Auch was die öffentlichen Anlagen im Übrigen betrifft, müssen beispielsweise nicht nur Sportstätten oder auch die Einrichtungen des Gesundheitswesens oder auch der Bildung und Kultur barrierefrei sein, sondern auch Einrichtungen des Erziehungswesens. Auch Rauchmelder beispielsweise – um mal dieses Detail darzustellen, wie praktisch so eine Bauordnung dann auch wirkt – müssen geeignet sein, sodass sie für gehörlose Menschen angepasst sein müssen. Es gibt noch einen gewissen Streit, den wir auch ausgetragen haben, was generelle Barrierefreiheit oder Erreichbarkeit von Wohnungen einschließt oder nicht einschließt. Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Selbstverständlich setzt die generelle Barrierefreiheit die Nutzbarkeit mit ein. Es gibt weitere technische Baubestimmungen, also die DINNormen, die weiterhin gelten, die in unveränderter Weise weiterhin fortgeführt werden. Hier ist weiterhin verankert, dass generelle barrierefreie Erreichbarkeit barrierefreie Nutzbarkeit bedeutet.
(Beifall Die Linke)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit entsprechende Ausnahmeregelungen nicht einfach so genehmigt werden können, oder man sagt, das interessiert jetzt nicht, wir haben jetzt hier einen anderen Bestand und wir brauchen eine Ausnahme, ist in § 72 sehr genau geregelt, unter welchen Bestimmungen überhaupt abgewichen werden darf, damit man eine geringere Anzahl von barrierefreien Wohnungen zur Verfügung stellt. Sie sehen, es ist kein Rückschritt, sondern es ist ein Ausbau der Barrierefreiheit und am Ende des Tages ist es ein Kompromiss. Meine Bauordnung würde wahrscheinlich auch anders aussehen. Vielleicht würde die Bauordnung von jedem einzelnen Abgeordneten auch anders aussehen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein Kompromiss, der von verschiedenen Verbänden getragen ist. Es ist ein Kompromiss, der unser thüringisches Bauen in die Zukunft bringt, vor allen Dingen in puncto Digitalisierung und vor allen Dingen in der Vereinbarkeit von bezahltem Wohnraum, barrierefreiem Wohnraum und von nachhaltigem Bauen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grü-
nen)
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung und starten zunächst mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10194. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Herr Bergner aus der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind Teile der AfD-Fraktion
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Jetzt alle!) – die AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion, die restlichen Teile der Gruppe der FDP und eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – Herr Bühl, entschuldigen Sie!
Genau, dann lese ich noch mal weiter. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/10048 unter der Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Herr Bergner. Wer stimmt dagegen? Das sind die restlichen Stimmen aus der Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das ist eine fraktionslose Abgeordnete. Damit hat meiner Meinung nach die Beschlussempfehlung eine Mehrheit hier im Parlament gefunden. Wird das angezweifelt, dann zählen wir auch aus?
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja!)(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Zählen
Sie mal aus!) Okay, es gibt den Wunsch nach Auszählung. Dann wiederholen wir die Abstimmung. Wer für die Beschlussempfehlung in geänderter Form ist, den bitte ich noch mal um das Handzeichen. Das sind 40 Stimmen. Die Gegenstimmen bitte. Das sind 36 Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das ist 1 Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9641 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt. Dann bitte ich die Schriftführer in diesem Fall, die Karten einzusammeln. Es gibt einen Kollegen im Raum, dem es gerade nicht so gut geht. Wir zählen jetzt aus und würden dann für ein paar Minuten die Sitzung unterbrechen und dann mit den Ergebnissen fortfahren. Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmkarte einwerfen? Das ist der Fall. Dann setzen wir fort. Ich habe ein Ergebnis, und zwar: abgegebene Stimmen 77, davon 41 Jastimmen, 35 Neinstimmen und 1 Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit in zweiter Beratung angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage).
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und eine fraktionslose Abgeordnete. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD und die Gruppe der FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 35 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9650 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/10099 dazu: Wärmeplanung bürgernah und technologieoffen umsetzen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/10106 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Möller für den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung.
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen am Livestream und auf der Tribüne, wir legen heute eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes vor. Durch den Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung vom 15. März 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 15. März 2024, in seiner 50. Sitzung am 17. April 2024 und in seiner 51. Sitzung am 29. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Ich möchte Ihnen zwei Zitate von zwei Akteuren aus dem Anhörungsverfahren noch mal ganz kurz hier schildern, um deutlich zu machen, welche Bedeutung dieser Gesetzentwurf hat. Zum einen hat uns als Abgeordnete die Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft angeschrieben. Das ist im Kern der Spitzenverband für die Kraft-Wärme-Kopplung und für die Fernwärme, in dem ein Großteil der Thüringer Stadtwerke als Fachverband organisiert ist. Die schreiben uns: „Thüringen kann Vorreiter für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes sein und damit seinen Städten und Gemeinden als erstes Bundesland die notwendigen Sicherheiten bieten […]. Daran anknüpfend halten wir den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes […] für sehr erwähnenswert. Mit diesem Entwurf ist Thüringen Spitzenreiter in Deutschland und schafft Fakten für seine Städte und Gemeinden.“ Genau diese Städte und Gemeinden haben uns über den Gemeinde- und Städtebund Folgendes mit auf den Weg gegeben: „Bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf handelt es sich um einen schlanken Gesetzesentwurf, der verhältnismäßig schnell erstellt wurde, was wir sehr begrüßen.“ Dementsprechend freue ich mich jetzt auf die Beratung und hoffentlich eine positive Beschlussfassung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Ich grüße auch die Besuchergruppe aus Saalfeld-Rudolstadt vom Abgeordneten Kowalleck.
(Beifall CDU)
Wir haben heute ein sehr spannendes Thema: die kommunale Wärmeplanung. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hält die kommunale Wärmeplanung für ein sehr wichtiges Themenfeld. Wir haben sehr viele Kommunen, die sich bereits jetzt auf den Weg gemacht haben, eine kommunale Wärmeplanung in eigener Verantwortung, im eigenen Wirkungskreis vorzunehmen. Es ist so, dass die Kommunen die Aufgabe haben, sich um die Energie zu kümmern. Sie haben auch die Aufgabe, sich um die Bauleitplanung zu kümmern und generell Entwicklungstendenzen zu organisieren. Natürlich haben sehr viele Kommunen erkannt, dass die kommunale Wärmeplanung wichtig ist und haben aus eigenem Antrieb gesagt: Wir machen dort eine Planung, wir haben auch Ideen, wie wir zentrale Lösungen organisieren können, die die Bürger entlasten, indem die Bürger selber keine großen Investitionen in ihre eigene Heizung machen müssen, sondern die Möglichkeit haben, an eine zentrale Lösung angeschlossen zu werden. Das ist der Weg, den wir als CDU-Fraktion auch unterstützen würden, die Kommunen hier an der Stelle zu motivieren und Anreize zu setzen, auch entsprechende Förderungen bereitzustellen, damit man die wichtige Aufgabe wahrnehmen kann. Der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, geht jedoch in eine ganz andere Richtung. Erstens ist es so, dass die kommunale Selbstverwaltung hier nicht im Mittelpunkt steht, sondern die kommunale Wärmeplanung soll verpflichtend für alle eingeführt werden, sodass es nicht mehr ein eigener Antrieb ist, diese Dinge zu machen. Das größere Problem ist an der Stelle, dass gleichzeitig festgelegt wird, dass diese Aufgabe, die zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung und dem eigenen Wirkungskreis gehört, in den übertragenen Wirkungskreis kommen soll. Dieses Verschieben in den übertragenen Wirkungskreis bedeutet, dass die Gemeinden nicht mehr die Möglichkeit haben, eigene Impulse zu setzen. Es ist so, dass generell die Gemeinde- und Stadträte aus dieser ganzen Frage rausgehalten werden, weder darüber debattieren können, sie können keine eigenen Ideen einbringen, sie können keine ortsspezifischen Gedanken vorbringen, sondern sie werden rausgehalten. Besonders krass ist diese Situation natürlich für die kleinen Gemeinden, die Verwaltungsgemeinschaften angehören. Dort ist es ausschließlich der Gemeindeverwaltung übertragen, diese Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrzunehmen. Das heißt, die Gemeindeverwaltung macht eine Ausschreibung, mit der ein Planungsunternehmen den Auftrag gibt. Der Hinweis wird sein: Überprüft erst einmal die Wirtschaftlichkeit. Das Ergebnis wird sein, dass sehr große Bereiche im ländlichen Raum von möglichen zentralen Lösungen ausgeschlossen werden und hier nicht mehr die Möglichkeit haben, darauf Einfluss zu nehmen.
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Herr Gottweiss, danke schön für die Möglichkeit, Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen. Sie haben jetzt gegen die verpflichtende Einführung der Wärmeplanung argumentiert. Geben Sie mir nicht recht, dass wir damit ausschließen können, dass es in einer Reihe von Gemeinden auf absehbare Zeit nicht zu einer Wärmeplanung kommt und wir dadurch erheblichen Nachteil hätten, was die Wärmewende, die Energiewende gerade auch für die Wirtschaft in diesen Gemeindegebieten – Stichwort „Gewerbegebiete“ – anbelangt? Wenn wir dort keine klaren Entscheidungen haben, ist natürlich auch für die Investitionsentscheidungen, die diesen Entscheidungen der Wärmewende nachfolgen, eine völlige Unsicherheit, Unklarheit gegeben. Damit würden wichtige Zukunftsinvestitionen möglicherweise über Jahre verzögert werden. Sehen Sie denn nicht, dass das ein Vorteil ist, wenn wir dort jetzt die Verpflichtung in das Gesetz schreiben?
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Nein, tatsächlich ist sogar das Gegenteil der Fall, denn diese Klarheit, die Sie ansprechen, die ich Ihnen auch zugestehe, wird durch diese Konstruktion darin bestehen, dass die einfache Lösung ist: Es gibt keine Lösung in der Wärmeplanung, ihr müsst quasi alles selber machen. Das, was ich wirklich als großes politisches Risiko an diesem Vorgehen sehe, ist, dass das Land ähnlich, wie es im Abwasserbereich ist, in Unruhe geraten wird. Im Abwasserbereich geht es bei den kleinen Gemeinden unter 200 Einwohnern nur um die Errichtung von einer vollbiologischen Kläranlage,
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Hier geht es
nicht um die Errichtung, sondern um die Planung!) was eine Investition von ungefähr 5.000 Euro ausmacht, mit ein paar laufenden Kosten. Wir erleben doch in der Fläche, wie emotionalisiert die Bürger darauf reagieren. Hier wird das Problem sein, dass es flächendeckend die Lösung sein wird, es ist unwirtschaftlich, eine zentrale Lösung zu organisieren, deswegen müssen die Bürger das selbst machen. Es wird dazu kommen, dass den Bürgern dort Investitionen in Größenordnungen 15.000 bis 100.000 Euro auferlegt werden. Deswegen wird natürlich eine sehr große Unruhe entstehen und das auch in den Gemeinden, wo durchaus Ideen entstehen, wo man vielleicht ein Nahwärmenetz aufbauen kann oder zum Beispiel eine Verbindung mit den Biogasanlagen der Landwirtschaft, wo es Ideen gibt über kalte Nahwärmenetze und Ähnliches. All dies wird an der Stelle ausgeschlossen werden und deswegen können wir dem Gesetz, so wie es ist, auch nicht zustimmen. Das Problem, das dadurch natürlich auch entsteht, wenn diese Wärmeplanung so gemacht wird, dass Lösungen ausgeschlossen werden, ist, dass die dann auch nicht mehr förderfähig sind. Das heißt, dort, wo die Koalitionsfraktionen sagen, das ist ja dann wieder eigener Wirkungskreis, also die Investitionen, die dürfen die Gemeinden selber machen, aber die Planung dazu nicht.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Welche Lösungen werden denn ausgeschlossen?) Deswegen wird das Problem sein, selbst dort, wo sich die Akteure auf den Weg machen und sagen, wir wollen etwas gestalten, wird es keine Fördermittel mehr geben, weil natürlich, wenn so etwas gesetzlich festgelegt wird, zumal verpflichtend, dann wird natürlich diese Wärmeplanung auch die Grundlage dafür sein, ob man überhaupt eine Fördermöglichkeit hat oder nicht. Wir finden es sehr schade, dass das auf diese Art und Weise konstruiert wurde, weil wir das Thema tatsächlich für wichtig erachten. Wir hätten uns eine Lösung gewünscht, die die Gemeinderäte, die Stadträte, die kleinen Bürgermeister mit integriert mit ihren Ideen und Gedanken, die auch Lösungen ermöglichen, die vor Ort auch Sinn ergeben. Das wäre das eigentliche Ziel gewesen. Dass dies an dieser Stelle verhindert wird, bedauern wir und werden deswegen auch gegen den Gesetzentwurf stimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben jetzt eine Debatte, die mit dem Thema „Wärmeplanungsgesetz“ so ein bisschen trocken daherkommt. Aber sie hat einen politischen Ursprung, der ganz Deutschland aufgeheizt hat – im wahrsten Sinne des Wortes –, nämlich mit der Frage des sogenannten Heizungsgesetzes und welche Heizungen denn eigentlich zukünftig noch betrieben werden können und welche nicht. Ich will es als allererstes ganz klar sagen: Alle Heizungsarten können noch betrieben werden. Die Bundesregierung hat einen logischen Schritt vollzogen, dass jetzt die Länder und Gemeinden dran sind, überhaupt zu prüfen, welche Technologien vor Ort denn geeignet sind, um CO -Neutralität auch in 2 der Wärme der Häuser, in der Wärme von Fernwärmeanlagen etc. pp. zu ermöglichen und in welchem Zeitraum. Sich das wirklich konkret anzugucken, vor Ort anzugucken, das nennen wir Wärmeplanung und dafür gibt es ein Wärmeplanungsgesetz. Wir haben als Land die Pflicht, für jeden Ort, am Ende des Tages für jedes Haus darstellen zu können, welche Möglichkeiten der Energiezufuhr es gibt, um dieses Haus im Winter warmzuhalten und im Sommer im besten Fall auch zu kühlen. Diese Frage ist natürlich nur möglich, wenn man die sich vor Ort anguckt und nicht auf Landesebene oder gar auf Bundesebene. Deswegen müssen wir unsere Gemeinden und Städte in die Lage versetzen, diese Planung durchzuführen. Das ist sozusagen das Kernelement des Wärmeplanungsgesetzes. Unsere Gemeinden und Städte und die Vertreter unserer Gemeinden und Städte haben uns sehr deutlich gesagt, dass dieses Gesetz sehr kurz in die tatsächliche Beschlusslage kam. Es wurde im Dezember beschlossen und gilt seit 01.01. Es gibt eine sehr große Unsicherheit, das brauche ich Ihnen nicht noch mal zu erläutern, dazu haben wir im Landtag im letzten Jahr auch nahezu in jeder Landtagssitzung hier debattiert, eine ganz große Unsicherheit, wie zukunftsfähig die Wärmeversorgung ist, welche Technologien zukünftig in Betracht kommen, Häuser zu wärmen. Jetzt stellen wir das auf die sicheren Füße, um überhaupt erst einmal zu klären, welche Technologien wirtschaftlich und dafür geeignet sind, um dann als Gemeinde oder als Bürgerinnen und Bürger aktiv zu werden. Das bedeutet nämlich eine enorme Sicherheit, Herr Gottweiss, und da muss ich Ihnen ganz vehement widersprechen. Was Sie jetzt hier konstruiert haben, ist ein Sich-Herausreden aus der Frage: Übernehmen Sie Verantwortung dafür, wie es mit der Wärmeversorgung in Thüringen weitergehen soll?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen, insbesondere vom Gemeinde- und Städtebund, haben in diesen letzten Monaten sehr deutlich gemacht, dass das auch eine zentrale politische Frage ist, die gelöst werden muss in diesem Land, noch vor den Neuwahlen und der Konstituierung eines neuen Landtags, weil wir dann wissen, dass wir ca. ein bis zwei Jahre verlieren, bis Klarheit ist, wie diese Planung – also das Aufschreiben von dem, was möglich und was notwendig ist – tatsächlich gewährleistet werden soll, und das Bundesgesetz aber vorsieht, dass das bis spätestens 2028 vollzogen ist und natürlich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister genauso wie Gemeinderäte und Stadträte vor der Situation stehen, dass die Menschen vor Ort auf die Kommunalpolitiker zugehen und fragen: Wie soll es denn jetzt werden? Hier braucht es klare Antworten. Dieses Gesetz ermöglicht, dass die Gemeinden klare Antworten geben können. Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle ganz herzlich den Akteuren um die Erstellung dieses Gesetzes danken. Das waren nicht nur wir als Fraktionen, sondern wir hatten da Unterstützung in Form von Formulierungshilfen aus dem Umweltministerium. Herr Minister, Sie und Ihr Team haben hier sehr gut mit dem Landtag zusammengearbeitet, und genauso die Akteure, die vor Ort betroffen sind, nämlich die Städte und Gemeinden, die hier sehr klar formuliert haben, welche Anforderungen sie haben. Der Kompromiss ist, genau das politische Risiko um die Frage zu verringern, ob es vor Ort eine Antwort auf die Frage gibt, welche Energie möglich ist, und das im übertragenen Wirkungskreis darzustellen. Herr Gottweiss, es ist eben ein Unterschied, ob ich einen Plan aufstelle, der nicht rechtsverbindlich ist – das ist deutlich –, oder dann die Frage stelle: Was werde ich konkret vor Ort als Gemeinde investieren? Diese Frage und diese riesengroße Herausforderung, die da auf unsere Gemeinden und Städte bei der Ertüchtigung der Wärmeversorgung, bei der Investition in die Wärmeversorgung zukommt – sei es Fernwärme, seien es Nahwärmenetze, seien es individuelle Lösungen –, wird unsere Gemeinden und Städte richtig viel Geld kosten. Da müssen natürlich auch die Gemeinderäte und die Stadträte ganz klar mitentscheiden. Aber das ist der nächste Schritt. Jetzt braucht es verlässliches, nachvollziehbares und vor allen Dingen fachlich fundiertes Wissen, was vor Ort möglich ist. Und dieses Wissen zu generieren, kostet Geld. Da müssen wir den Gemeinden und Städten sagen: Diese Aufgabe ist eine, bei der wir wollen, dass sie gelöst wird, weil sie notwendig ist, auch für das Land. Deswegen geben wir sie in den übertragenen Wirkungskreis, weil eine Frage da geklärt ist, nämlich die der Finanzierung. Damit bestehen Sicherheit und eine Grundlage für die Gemeinden und Städte, sich auch in der Zukunft Know-how aufzubauen bei der ganzen Frage der Energieversorgung. Das wird immer wesentlicher. Für die Gemeinden ist es eine Zukunftsfrage, und wir wissen, dass wir mit dieser Form der Übertragung der Aufgabe in den übertragenen Wirkungskreis eine verlässliche Größe gefunden haben. Das sagen uns auch alle Anzuhörenden. Deswegen, Herr Gottweiss: Ich finde es wirklich ein bisschen herausredend, was Sie hier konstruiert haben, denn ob auch eine Förderung in Zukunft nur nach dem Wärmeplan funktioniert oder nach den Entscheidungen vor Ort, das entscheidet der Fördermittelgeber, und das sind heute bei diesem Gesetz nicht wir. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der vorliegende rot-rotgrüne Gesetzentwurf behandelt die Landesumsetzung des Ende 2023 auf Bundesebene beschlossenen Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dies wiederum korrespondiert mit dem Gebäudeenergiegesetz, mittlerweile berühmt als Heizungsgesetz. Es schreibt vor, dass die Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 und Gemeindegebiete mit weniger oder gleich 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028 diese Wärmepläne umsetzen müssen, was – Überraschung! – mit einem personellen und finanziellen Mehrbedarf einhergeht und vom Gemeinde- und Städtebund bereits angemahnt wurde. Die vom Bund prognostizierten Kosten dieser Planung anhand des Königsteiner Schlüssels von 11,7 Millionen Euro für die Erstellung sowie ein anschließender jährlicher Erfüllungsaufwand für die Fortschreibung in Höhe von 800.000 Euro jährlich reichen absehbar nicht aus, und Rot-Rot-Grün versucht sich als Retter in der Not, der aber das Elend mitverursacht hat. Die Erkenntnis, dass dieser ganze Wärmepumpenirrsinn grundsätzlich abzulehnen ist, bleibt nämlich aus. Die TEAG schreibt dazu in ihrer Stellungnahme in der schriftlichen Anhörung – ich zitiere –: „Die Erstellung der Fachgutachten wird von den Kommunen mit einem Mehr an Leistungen in der Regel fremd vergeben […], [die] Erstellung der Fachgutachten muss mit einem größeren Kostenrahmen ausgestattet werden, mehr als 13 Millionen Euro.“ Die ebenfalls in der Anhörung befindliche Gemeinde Langenwetzendorf schreibt – ich zitiere –: „Ein genauer finanzieller Aufwand zur Umsetzung ist nur geschätzt zu ermitteln. Bisherige Verfahren, die vergleichbar wären, sind nicht vorhanden. Erfahrungen, wie zum Beispiel das Förderverfahren zum schnellen Ausbau der Internetversorgung, könnten als eine grobe Annahme herangezogen werden. Hier kann für unsere Gemeinde […] ein Planansatz von […] [250.000 Euro] angesetzt werden. Das entspräche 58,14 [Euro pro Einwohner].“ Neben den Kosten spielt der Personalaufwand eine Rolle. Die Ingenieurkammer Thüringen schrieb – ich zitiere –: „Diesseits wird vermutet, dass die Fristen zum Erstellen eines Wärmeplans von einem Teil der betroffenen Kommunen als zu knapp bemessen eingeordnet werden. Insbesondere die in kleinen Kommunen zur Verfügung stehende Personalausstattung und eine permanent hohe Arbeitsauslastung gestalten jegliche Befassung mit ‚Zusatzaufgaben‘ kompliziert.“ Die Architektenkammer sagte – ich zitiere wiederum –: „Wir schätzen den Beratungsbedarf des überwiegenden Teils der Thüringer Kommunen als sehr hoch ein und sehen daher dringend die Notwendigkeit einer externen Beratung […]. Zudem ist eine Weiterbildung der mit der kommunalen Wärmeplanung betrauten kommunalen Bearbeiter notwendig.“ Und weiter: „Allerdings ist zu befürchten, dass insbesondere mittlere und kleine Kommunen, die bereits jetzt unter Personalmangel leiden, mit dieser weiteren Aufgabe überfordert sein werden. Neben der Vergabe, Bereitstellung von Basisdaten und Betreuung der Planungsaufgabe ist für das begleitende Monitoring und die Umsetzung zusätzlicher bzw. erhöhter Personalbedarf zu erwarten.“ Die Zuschriften deuten an, dass die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes Kosten verursachen und personelle Ressourcen geradezu verschlingen wird. Dazu kommt, dass die zeitliche Umsetzung, das heißt, die Einhaltung der oben genannten Fristen, fraglich ist, vor allem wenn Geld und Fachkräfte fehlen. Nun kann man symptomatisch an der Ausführung des umstrittenen Bundesgesetzes herumdoktern oder man spricht grundsätzlich aus, dass das Wärmeplanungsgesetz in Verbindung mit dem Heizungsgesetz und dem linken Wärmepumpenwahn ideologisch verursacht ist und deswegen abgelehnt werden muss.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Langweilig!)
Wer hier zustimmt, begrüßt auch die mit dem Gebäudegesetz einhergehende Enteignung der Bürger, und er braucht sich dann auch nicht wundern, Herr Möller, dass er in der Wählergunst verliert, um nicht zu sagen, geradezu abschmiert.
(Beifall AfD)
Denn die Menschen wollen nicht abgeholt, mitgenommen oder zurechttransformiert werden. Die wollen ihr Leben leben, ohne linke und grüne Bevormundung. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Ja, meine Vorrednerin – sehr geehrte Damen und Herren – hat jetzt einmal wunderbar die Einstellung der AfD auf den Punkt gebracht. Sie hat kritisiert, dass das neue Gesetz mit zusätzlicher Arbeit und Personalaufwand und Geldaufwand verbunden ist. Na ja, wenn wir die Wirtschaft, das Land voranbringen wollen, für die Menschen was Gutes tun wollen, dann sind logischerweise Neuerungen immer mit einem gewissen Geld- und Personalaufwand verbunden. Und wenn anscheinend die CDU lieber Stillstand und gar nichts machen will, dann ist das, glaube ich, nur ein Sinnbild für Ihr Verständnis von Politik, meine Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn man muss es deutlich sagen: Wir beschließen heute einen wichtigen Baustein der Klimaschutzpolitik. Die Hälfte unseres Energieverbrauchs resultiert aus dem Wärmesektor – auch ein Grund, warum wir von Putin übrigens derart abhängig waren, wie Sie es genau heraufbefördert haben. Deswegen ist es wichtig, dass – wie auch in allen anderen Sektoren – die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral wird. Damit schützen wir unsere Lebensgrundlagen und auch die künftiger Generationen. Der Anteil der Erneuerbaren liegt aber derzeit im Wärmesektor erst bei gut 15 Prozent. Es liegt also mit der Wärmewende eine Mammutaufgabe vor uns. Genau deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung mit dem Wärmeplanungsgesetz einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen hat. Als Voraussetzung für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung müssen zunächst Wärmepläne aufgestellt werden. Aus diesen Wärmeplänen geht dann hervor, in welchen Gebieten welche Lösungen unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll sind. Auf dieser Grundlage können dann die Bürger/-innen und Wärmeversorgungsunternehmen ihre Investitionsentscheidungen zu der Umstellung auf klimaneutrale Wärmeversorgung treffen. Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass die Kommunen innerhalb des gesetzten Rahmens ihre Wärmepläne erstellen. Dieser Pflicht kommen wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach. Eine Verabschiedung des Gesetzes vor dem Ende der Legislaturperiode ist vor allem im Interesse der Thüringer Kommunen. So erhalten sie Planungs- und Finanzierungssicherheit für die anstehenden Aufgaben. Erfreulicherweise wurde der Gesetzentwurf in der Anhörung des Ausschusses auch positiv bewertet. Vielfach wurde der Wunsch nach einer schnellen Verabschiedung zum Ausdruck gebracht. Im Interesse einer schnellen Verabschiedung haben wir in dem Gesetzentwurf genau deswegen nur die Dinge geregelt, die sich zwingend aus den Vorgaben des Bundes ergeben. Im Wesentlichen ist dies die Festlegung der planungsverantwortlichen Stelle. In den Ausschussberatungen hat die CDU jedoch den Gesetzentwurf abgelehnt und dies mit der Festlegung in den übertragenen Wirkungskreis begründet. Für uns ist das nicht nachvollziehbar und auch nach den Ausführungen von Herrn Gottweiss bleibt es das, denn die Kommunen erhalten mit der Festlegung in den übertragenen Wirkungskreis gerade die Finanzierungssicherheit, die überall gewünscht ist.
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie sprechen von Klimaschutzpolitik. Glauben Sie wirklich, dass man mit Steuern, Verboten oder mit Wärmeplanungen das Wetter ändern oder das Klima beeinflussen könnte?
(Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Wetter
ist nicht Klima!)
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was denn
jetzt, Wetter oder Klima?)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Genau, die Zwischenrufe haben es schon deutlich gemacht: Mit dem Pariser Klimaabkommen haben wir uns für Klimaschutz vereinbart. Deswegen ist das natürlich ein Schritt dahin. Ich kann Ihnen aber deutlich sagen: Klimaschutz ist die Ursache, warum wir das natürlich angehen. Aber ich bin der Überzeugung, mit diesem Wärmeplanungsgesetz erhalten wir etwas ganz Wichtiges: nicht nur Klimaschutz in Thüringen, sondern die Gemeinden bekommen Sicherheit. Es gibt neue Investitionen, die in neuartige Wärmeversorgungstechnologien reinfließen. Deswegen ist dieses Gesetz definitiv eines, das auch für mehr Fortschritt in Thüringen sorgen wird. Ich war aber gerade bei der Finanzierungssicherheit, denn klar ist auch: Natürlich sind es Herausforderungen, die auf unsere Gemeinden zukommen. Aber genau deswegen steht das Land Thüringen in der Verantwortung, da zu unterstützen. Mit dem übertragenen Wirkungskreis sorgen wir dafür und stellen sicher, dass jede Gemeinde hier die finanzielle Unterstützung bekommt und damit auch die Investitionen und Herausforderungen angehen kann. Würde man diese Aufgabe nicht im übertragenen Wirkungskreis regeln, wie von der CDU-Fraktion gefordert, dann wäre es im eigenen Wirkungskreis und diese Finanzierungssicherheit würde entfallen. Deswegen ist es so, wie wir es geregelt haben. Die CDU sieht unverständlicherweise im übertragenen Wirkungskreis eine Entmachtung der Gemeinde- und Stadträte. Aber auch dieses Argument ist nicht wirklich stichhaltig, denn die Wärmepläne allein entfalten noch gar keine rechtliche Außenwirkung. Erst durch den Beschluss eines kommunalen Rats ist dies der Fall, zum Beispiel, wenn dann ein Wärmenetzausbaugebiet ausgewiesen wird. Deswegen halten wir diese Bedenken für nicht nachvollziehbar. Sie sind vor allem kein Grund, diesem Gesetz heute nicht zuzustimmen. Im Gegensatz dazu begrüßen wir den Entschließungsantrag der Freien Demokraten, denn in diesem werden die Mitwirkungsrechte der Kommunen noch einmal deutlich benannt. Der Antrag geht zudem auf die Finanzierungsfragen und auf die Unterstützung der planungsverantwortlichen Stellen durch das Land ein. Viele Anregungen aus der Anhörung werden in dem Antrag noch einmal unterstrichen. Wir werden dem Entschließungsantrag deshalb auch zustimmen. Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen: Die Umstellung auf klimaneutrale Wärmequellen ist nicht nur eine große Herausforderung, in ihr liegen auch große Chancen. Wir Grüne sind uns sicher, dass der Umbau auf klimaneutrale Wärmeversorgung einen Beitrag zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung leisten wird und wir durch die Unabhängigkeit von teuren fossilen Importen das Energiepreisniveau langfristig stabilisieren können. Dafür sind allerdings sowohl von staatlicher als auch von privater Seite erhebliche Investitionen notwendig. Wir brauchen deshalb unabhängig von den regulären Haushalten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene finanziell gut ausgestattete Klimatransformations- und Zukunftsfonds. Als Bündnisgrüne ist uns dabei sehr wichtig, dass die aus den Fonds finanzierten Förderprogramme streng an sozialen Kriterien ausgerichtet werden. Deshalb will ich auch an dieser Stelle noch mal den eindeutigen Appell an Christian Lindner richten, bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen dafür zu sorgen, dass die bestehenden Förderprogramme durch haushaltspolitische Uneinigkeit in der Bundesregierung nicht ständig unter Vorbehalt stehen. Es braucht hier Sicherheit für Bürger/ ‑ innen und für die Länder. Mit diesem schlanken Wärmeplanungsgesetz gehen wir heute voran, stellen die Weichen für die Zukunft. Kommunen und Bürger/ innen erhalten damit ‑ Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Finanzierungssicherheit. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute behandeln wir erneut die Länderkomponente zum Wärmeplanungsgesetz, das durch die Bundesregierung im vergangenen Jahr eingebracht und durch den Bundestag verabschiedet wurde. Durch dieses Gesetz werden die Kommunen verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll zudem die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026, in den kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Es ist also Zeitknappheit. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen oder durch externe Auftragnehmer vornehmen lassen wie bei anderen Planungen auch. Das war, wenn man so will, die kurze Zusammenfassung, meine Damen und Herren, aus der Plenarsitzung bis jetzt zu diesem Thema. Der hier vorliegende Gesetzentwurf soll der kommunalen Familie Rechtssicherheit für diese Herkulesaufgabe verschaffen. Die Ausgangssituation in den größeren Städten mit einer gut ausgebauten Fernwärmenetzabdeckung ist hier nicht die schlechteste, da hat man ja auch ohne dieses Gesetz bereits weit vorgearbeitet. Dennoch gibt es auch hier noch große Herausforderungen bei der Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung und natürlich auch einen hohen Finanzbedarf, auf den wir auch noch zu sprechen kommen. Wir haben im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz eine umfassende Anhörung zu dem Gesetz durchgeführt. Und ja, es gab ein paar Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit des ambitionierten Zeitplans zur Umsetzung der Wärmewende, welcher hier durch die Bundesregierung vorgegeben ist. Ich sage auch: Es ist sehr ambitioniert, und das sage ich auch als Bauingenieur. Auf der anderen Seite stehen die Bürger, die verständlicherweise natürlich von der Kommunalpolitik eine zügige Antwort erwarten, wohin die Reise in ihrem direkten Umfeld gehen wird, welche Angebote künftig gemacht werden, für welche Form der Heizung sie sich entscheiden sollen und wie lange gegebenenfalls die Sanierung noch hinausgezögert werden kann, um keine Fehler in der Planung zu machen. Die Leute stehen jetzt schon bei ehrenamtlichen Kommunalpolitikern auf der Schwelle und sagen: Wie geht es denn weiter? Die Kommunen haben vorgetragen, dass zwischen den Aufgaben, die nach diesem Gesetz übertragen werden, und der im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden liegenden Aufgabe der Energieversorgung ein enger Zusammenhang besteht und dies auch entsprechend berücksichtigt werden muss. Ein paar Worte zu der Diskussion um den eigenen Wirkungskreis: Natürlich bin ich auch immer ein Verfechter kommunaler Selbstverwaltung. Das steht bei mir schon fast auf die Stirn gestempelt. Aber ich will an dieser Stelle auch sagen: Straßenbaulastträger erteilen immer noch die Aufgrabungsgenehmigung. Also selbst wenn man ganz zopfig wäre, wären sie nicht außen vor. Mit Blick auf die Notwendigkeit, dass die Wohnungswirtschaft, dass die Kommunen, auch Gewerbe und Industrie schnell Klarheit brauchen, müssen wir auch schnell vorwärtskommen. Deswegen werbe ich für den Beschluss des anhängenden Entschließungsantrags in der Drucksache 7/10106, den wir als FDP eingebracht haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der kann dazu dienen, die bestehenden und in der Anhörung vorgetragenen Unklarheiten genauer zu definieren. Er kümmert sich auch um die Frage der Finanzierung. Er kümmert sich vor allem auch um die Frage der Beteiligung der Kommunen. Anders als bei Flächennutzungsplänen, die doch auch mal einen größeren Zeitraum einnehmen können, ist es hier so, dass die Kommunen diese Zeit nicht haben. Deswegen müssen wir vorwärtskommen. Ich danke auch für den Hinweis auf die Stellungnahme der Gemeinde Langenwetzendorf, die hatten wir als Anzuhörende genannt, weil mir auch wichtig war, dass der Blickwinkel der kleinen Kommunen hier genauso mit in die Diskussion einfließt. Denn anders als die großen Kommunen mit Stadtwerken ist es ja in den kleinen Kommunen tatsächlich so, dass da schlicht einfach die Kapazität vor Ort nicht da ist. Insofern auch Danke für die Beteiligung der Gemeinde Langenwetzendorf. Natürlich kommen auf uns Kosten zu – völlig klar. Und natürlich kann das heute auch noch keiner abschließend benennen. Das wäre, wie in jedem anderen größeren Bauvorhaben auch, illusorisch. Man kann Kosten schätzen, man kann Annahmen treffen. Aber man muss natürlich dann die Annahmen fortschreiben. Fakt ist aber eins: Den Beginn zu verschieben, würde das nicht billiger werden lassen und es würde vor allem der Bauwirtschaft nicht helfen. Es würde der Wohnungswirtschaft nicht helfen, es würde der kommunalen Familie nicht helfen. Deswegen werbe ich für die Zustimmung zu dem Gesetz und vor allem auch zu unserem Entschließungsantrag. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, warum machen wir das eigentlich alles? Wir machen das nicht, weil wir Spaß daran haben, den Kommunen oder uns allen große Herausforderungen aufzubürden. Sondern es geht darum, den menschengemachten Klimawandel in seiner Auswirkung zu beschränken und zu dem, was wir in Paris mit der Weltgemeinschaft auch verhandelt haben – nämlich den Temperaturanstieg auf 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen –, unseren Teil beizutragen. Darum geht es doch. Da kann man den Klimawandel leugnen, wie man will. Man sieht die Auswirkungen hier in Thüringen, man sieht die Auswirkungen weltweit. Wir haben gestern schon darüber diskutiert, welche direkten Auswirkungen er jetzt schon hat. Aktuelle Studien zeigen auch, dass Europa von dem Klimawandel besonders betroffen ist, dass sich hier die Aufheizung und Erwärmung deutlicher zeigt. Und das führt eben auch dazu, dass wir stärker damit belastet sind. Insofern machen wir das für uns selbst, wir machen das nicht für andere, sondern für uns selbst, um uns und den Folgegenerationen auch ein Leben hier in Europa, hier in Deutschland, hier in Thüringen zu ermöglichen. Deswegen kommen wir von diesem Makrothema jetzt in die Ebene, wo es um die Umsetzung geht. Und hier reden wir über einen wichtigen Punkt der Energiewende. Es geht immer um die Energiewende, hier um den Sektor der Wärmeplanung, der bislang noch am meisten Möglichkeiten bietet, Ziele zu erreichen. Wir haben festgestellt – so als süffisante Bemerkung nebenbei –, dass wir in dem Bereich der Energieversorgung an sich und in dem Bereich der Wärme aktuell im Land vorankommen, in dem Bereich der Mobilität, der auch ein wichtiger Sektor ist, nicht. Jetzt wird es gerade verrechnet, damit es überhaupt noch möglich ist, die Klimaziele zu erreichen. Insofern ist es doch vielleicht auch für die FDP ein weiteres Argument, wenn Sie weiterhin gegen Tempolimits sind, wenn Sie weiterhin für die Verbrenner kämpfen, dann müssen Sie natürlich auch schauen, wo Sie die CO -Äquivalente 2 einsparen. Insofern ist es ja gut, dass Sie vielleicht im Wärmebereich die Notwendigkeit sehen, auch wenn wir am Ende wissen, wir müssen in alle Bereiche hineingehen. Es liegt uns also hier ein Gesetz vor, und da muss man noch mal ganz kurz weiter ausholen. Ich finde es interessant, dass gerade die CDU-Fraktion je nach Gusto Zuständigkeiten in die eine Richtung verschieben will, Zuständigkeiten in die andere Richtung verschieben will, denn wir haben hier im Landtag mindestens vier- oder fünfmal in Aktuellen Stunden und anderen Anträgen über das Gebäudeenergiegesetz diskutiert, was ja nie unsere Aufgabe war, sondern was immer Bundesaufgabe war. Was haben wir da nicht alles vernommen! Der Fraktionsvorsitzende der CDU sprach von Heizungsstasi und dass die da oben uns jetzt vorschreiben wollen oder vorschreiben, wie wir in Zukunft zu heizen haben, und dass das alles total teuer wird und niemand mehr bezahlen kann. Von den Auswirkungen im sozialen Bereich ganz zu schweigen. Und jetzt kommt was vom Bund, wo Geldzahlungen an die Länder ermöglicht werden, wo man sich genau dieser Aufgabe stellt zu schauen, wie kann man diese große Aufgabe, die gesellschaftlich vor uns liegt, am besten, am effizientesten und am günstigsten für alle tragbar erledigen. Nichts anderes ist die Wärmeplanung, die vor uns liegt. Und wir setzen das Bundesgesetz, wir setzen die Mittel, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden – erst mal 12 Millionen Euro – um. Wir wollen dem als Land auch noch weitere Mittel zur Verfügung stellen, um unseren Kommunen zu ermöglichen, eine sinnvolle Planung zu machen, die es ermöglicht, dass man die große Herausforderung auch sozialverträglich realisieren kann. Und dass Sie das jetzt blockieren mit der Frage „Liegt das nun im eigenen Wirkungskreis oder nicht?“, das ist ein bisschen wohlfeil. Dieses Argument funktioniert auch nicht. Am Ende sagt ja auch der Gemeinde- und Städtebund – den Sie sonst immer bei allen anderen Gesetzen, die wir diskutieren, als größte Meinung nehmen und auch gestern beim Windenergiebeteiligungsgesetz damit argumentiert haben, dass der Gemeinde- und Städtebund da Bauchschmerzen hat – hier ganz klar: Der übertragene Wirkungskreis ist für die Aufgabe die richtige Ebene. Und dem schließen Sie sich diesmal nicht an. Sie nehmen sich also immer genau das raus, was Rot-Rot-Grün schadet oder was nicht in Ihr Weltbild passt, und das andere ignorieren Sie dann. Das ist keine Politikart, mit der wir das Land voranbringen und mit der wir diese große Herausforderung dann auch realisieren können.
(Beifall DIE LINKE)
Es geht hier am Ende auch darum, dass – egal welche Heizungsart aktuell in den Gebäuden verbaut ist – wir jetzt gerade in Ostdeutschland eine große Herausforderung haben. Denn vor ziemlich genau 30 Jahren, kurz nach der Wende, wurden die Heizungen vor allem im ländlichen Raum größtenteils umgestellt. Im städtischen Raum hatte man manchmal noch Fernwärme, da ist das alles ein bisschen anders, aber im ländlichen Raum hat man vor allem Ölheizungen und Gasheizungen eingebaut, die jetzt nach 30 Jahren auch erneuert werden müssen. Insofern müssen sich auch alle die Frage stellen, wie in Zukunft die Wärmeversorgung realisiert werden kann. Ob das eine neue Ölheizung oder neue Gasheizung ist, ob das die günstigste Variante ist, das wage ich zu bezweifeln, denn wir haben in Thüringen auch sehr gute Beispiele, wo es gelungen ist, mit einer Planung auch im ländlichen Raum andere Wege zu gehen. Ich erinnere da an das Bioenergiedorf Schlöben bei Stadtroda, wo man mit einer Biogasanlage auch mit der Agrargenossenschaft gemeinsam eine Wärmeversorgung realisiert hat, die übrigens dazu geführt hat, dass die dort in der Energiekrise relativ wenig auszustehen hatten. Die waren sich immer bewusst: Wir haben hier ein dezentrales Nahwärmenetz vor Ort, das funktioniert und das funktioniert auch relativ kostengünstig. Ich glaube, in die Richtung müssen wir uns viel stärker orientieren. Wir denken aber auch vor allen Dingen im Effizienzbereich. Auch da gibt es gute Beispiele in Thüringen, wo es schon vorangeht: in Stadtroda, wo man auch ein Quartierskonzept macht, wie man die Energie, die zur Verfügung steht, am effizientesten nutzen kann, um Wärme zu realisieren, um Energie zu realisieren und um Mobilität und noch viel mehr zu ermöglichen und das am Ende auch sozial verträglich realisieren zu können, damit Menschen, die weniger finanzielle Mittel haben, die auch weniger Möglichkeiten haben zu investieren, nicht vor Herausforderungen existenzieller Art gestellt werden. Das geht nur gemeinsam und darum geht es in der Wärmeplanung, den Kommunen zu ermöglichen, den Landkreisen zu ermöglichen – die Ebene ist ja offen, also wo die genaue Wärmeplanung stattfindet, aber sinnvollen Planungsregionen quasi zu ermöglichen –, die effizienteste und günstigste Variante zu finden. Das hätten wir auch schon vor drei Monaten zur ersten Lesung machen können, dann wären wir wirklich schon weiter gewesen und die ersten Kommunen hätten sich auf den Weg machen können. Wobei: Es stimmt ja nicht, es haben sich ja schon andere Kommunen auf den Weg gemacht. Die Stadt Saalfeld zum Beispiel, die haben so was schon alles auf den Weg gebracht. Insofern ist es nicht so, dass wir hier über irgendwas Neues reden, was noch niemand gemacht hat. Ich möchte auch noch mal darauf eingehen: Am sinnvollsten finden wir das Modell, dass vor allen Dingen kommunale Stadtwerke auch in diese Planungen mit integriert werden, dass Bürgerenergiegenossenschaften, die es gibt, ermächtigt werden, dort auch in der Realisierung mitzuwirken, oder sich neue Bürgerenergiegenossenschaften bilden können. Was wir natürlich auch wollen und was eine kommunale Wärmeleitplanung ermöglicht, ist, dass die öffentliche Daseinsvorsorge der Wärmeversorgung, der Energieversorgung so nahe wie möglich an dem Menschen bleibt, dass sie nicht privatisiert wird oder dort, wo sie privatisiert wurde, auch wieder rekommunalisiert wird. Das ist nämlich ganz wichtig, um am Ende dem Markt nicht die Steuerung zu überlassen, sondern denen, die am Ende auch vor Ort wohnen und die Konsequenzen aus dem Handeln ziehen müssen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, diese Rekommunalisierung damit auch noch mal auf den Weg zu bringen. Insofern bleibt mir nur am Ende zu sagen: Dieses Überleitungsgesetz, was wir jetzt machen, dieses Thüringer Gesetz, hätte man schon beschließen können. Wir sind auf jeden Fall heute noch in der Lage, dazu endlich eine Entscheidung zu treffen. Ich würde mich freuen, wenn vielleicht auch die Fraktionen, die bisher angekündigt haben, dem nicht zuzustimmen, oder dort noch Probleme sehen, dass sie über ihren Schatten springen und das zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens, zum Wohle der Kommunen Thüringens zurückstellen und dem heute zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Stengele zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist hinlänglich bekannt, dass ich mich auch gern zu den Metathemen äußere. Ich möchte es in dem Fall unterlassen, sondern will einmal kurz schildern, wie unser Ministerium bei der Findung dieses Gesetzes vorgegangen ist. Als im November letzten Jahres die Bundesregierung dieses Gesetz beschlossen hat, das sollte am 1. Januar 2024 in Kraft treten, habe ich die Leute im Ministerium zusammengerufen und habe sie gefragt: Was macht es für einen Unterschied, ob wir diese Vorgabe saudoof oder saugut finden? Es macht nämlich für uns keinen Unterschied. Es geht darum, dass wir ein Gesetz, das der Bund verabschiedet hat, für die Kommunen gestalten, und zwar so, dass die Kommunen gut damit klarkommen. Was sind die Worte, die wir von den Kommunen in den letzten Jahren am meisten gehört haben? Planungssicherheit, Finanzierbarkeit, Beratung. Das waren handlungsleitend die Stichworte, die wir aufgegriffen haben. Dann haben wir uns auf den Weg gemacht und direkt angefangen, mit den Verbänden, mit kommunalen Vertretern zu reden und die haben das bestätigt: Diese Planungssicherheit ist für sie vordringlich. Unser Gespräch, Herr Bergner, am Rande der Grünen Woche, war dafür auch ganz hilfreich, da haben wir über die Dringlichkeit der Umsetzung dieses Gesetzes gesprochen. Und das hat es bestätigt: Wir müssen da voranmachen. So war auch die Zusammenarbeit hier mit den Fraktionen des Landtags wirklich sehr zielführend und immer konstruktiv. Herr Gleichmann, Laura Wahl, an der Stelle darf ich einmal ein bisschen herausheben, Denny Möller hat sich in unserem Ministerium wirklich einen ausgezeichneten Ruf erworben, weil er konstruktiv, aber auch wirklich tief in der Sache daran gearbeitet hat. Es ging darum, es schnell umzusetzen.
(Beifall SPD)
Das darf man ja mal sagen. Wenn wir dieses Gesetz heute verabreden, ist Thüringen das erste Bundesland, das diese Konkretisierung hat. Dieser Wettbewerbsvorteil kann wirklich entscheidend sein, denn es werden viele Beratungsleistungen jetzt abgefordert werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Viele Firmen, die das anbieten, würden nicht nach Thüringen kommen, wenn wir nicht zuerst anfragen. Aber wenn wir es heute verabschieden, sind wir wirklich die Ersten. Wenn wir es heute nicht verabreden, wissen wir nicht, wann wir zu einer Verabredung kommen, und dann werden die Kommunen sehr unter Druck geraten. Alle Rückmeldungen, die ich aus den Kommunen habe, sind: Macht es, um Gottes Willen, macht es! In den letzten Monaten haben wir besonders diskutiert, auf welcher kommunalen Ebene die Wärmeplanung am besten erledigt werden kann. Wir haben uns für den übertragenen Wirkungskreis entschieden, das wurde auch schon hinlänglich erklärt. Das Land ermöglicht eine bessere Unterstützung bei der Beratung und stellt zuletzt sicher, dass die Aufgabe der Wärmeplanung für die Gemeinden ausfinanziert wird. Das ist der entscheidende Punkt. Wer bestellt, bezahlt. Wichtig ist dabei, Herr Gottweiss, die Wärmeplanungen haben keine verbindliche Rechtswirkung. Diese erhalten sie erst durch den Beschluss der Gemeinden bzw. durch die konkreten Umsetzungsmaßnahmen. An dieser Stelle sei noch mal der FDP für den Entschließungsantrag gedankt. Die Kommune entscheidet letztendlich. Diesen Punkt, der schon im Bundesgesetz vorhanden ist, haben wir hier noch mal präzisiert, Herr Gottweiss. Es ist schlicht so: Sie wollten es nicht, Sie wollten es nicht, Sie wollten es nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Drei Punkte möchte ich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf herausgreifen, die bei der Erarbeitung und auch nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden besonders wichtig sind. Wir machen keine Verschärfung der vorliegenden Regelungen aus dem Bundesgesetz. Das ist möglich, so eine Öffnungsklausel gibt es. Da haben wir gesagt: Nein, wir machen das, was wir tun müssen, und das machen wir sehr genau. Dann war ein wichtiger Punkt von Anfang an: eine schlanke Regelung. Ich bin ganz froh, dass das heute auch schon erwähnt wurde. Ein schlankes Gesetz zu machen, das leicht umzusetzen ist, gelingt nicht immer, durch die ganzen Gremien, durch die es durch muss. Ich glaube und bin überzeugt, in diesem Fall ist es gelungen. Und wir haben dieses Konvoi-Verfahren ermöglicht, dass sich mehrere Kommunen zusammenschließen können, damit das Sinn ergibt und die eine gemeinsame Planung erstellen können. Und natürlich sehr wichtig: Die Kostenerstattung wird gesetzlich verankert, sodass die planungsverantwortlichen Stellen den vollständigen Ausgleich der angemessenen Kosten erhalten. Dafür haben wir hier im Jahr 2024 über das Sondervermögen Thüringer Energiekrise- und Corona-Fonds 7 Millionen Euro eingeplant. Dann können die Kommunen jetzt direkt anfangen und müssen nicht auf die erste Charge warten, die dann über den Bund ausgezahlt wird. Das heißt, ab jetzt, wenn wir es denn beschließen, kann es beginnen. Gestern haben wir – das Gesetz sieht für kleinere Kommunen ein vereinfachtes Verfahren vor, das würden wir im Zuge einer Rechtsverordnung dann anhängen – auch bereits diese Gespräche begonnen. Vereinfachtes Verfahren hört sich gut an, so schlicht ist ein vereinfachtes Verfahren nicht. Aber auch da sind wir schon in den Gesprächen. Wir haben wirklich die Chance, das erste Bundesland zu sein, das das Gesetz umsetzt. Wir haben das in enger Absprache mit allen Beteiligten gemacht, und so soll es bleiben und so gehört es sich auch. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Herr Minister Stengele, Sie unterschätzen die Aufgabe, die vor uns liegt, absolut. Das haben Sie mit Ihrem Wortbeitrag gezeigt, ähnlich wie die Kollegen von Rot-Rot-Grün. Wir haben einen Investitionsaufwand, um zentrale Lösungen zu organisieren in diesem Wärmebereich. Der ist immens. Es gibt nicht im Ansatz Überlegungen, wie diese Investitionen realisiert werden können. Es gibt nicht im Ansatz Überlegungen dazu, welche Instrumente wir schaffen, damit das überhaupt realisiert werden kann. Und, Herr Minister, ich sage Ihnen, wie das Ganze ausgehen wird.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wärmeplanung!) Es wird so sein, dass wir kaum Mittel haben, um tatsächlich die Investitionen zu tätigen. Es wird so sein, dass natürlich dann die Vorgaben aus dem Ministerium kommen, das kommt nämlich dazu beim übertragenen Wirkungskreis, dass man eben nicht frei ist, die Kriterien selber festzulegen. Sie werden das nicht mehr sein, aber es wird ein Umweltministerium geben, was sich anguckt: Welche Mittel sind denn überhaupt zur Verfügung?
(Zwischenruf Stengele, Minister für Umwelt,
Energie und Naturschutz: Sie werden dankbar sein!) Wie können wir in so wenigen Jahren überhaupt Investitionen tätigen? Das heißt am Ende des Tages, dass der große Bereich des ländlichen Raums abgehängt wird, dass dort keine Investitionen stattfinden.
(Zwischenruf Stengele, Minister für Umwelt,
Energie und Naturschutz: Nein!) Genauso wird es kommen, sowohl durch die Vorgaben des Ministeriums, was überhaupt unter Wirtschaftlichkeit zu verstehen ist, als auch in der Prioritätensetzung dann bei der Fördermittelvergabe. Es wird eben nicht so sein, dass die Gemeinden alle Möglichkeiten haben, da selber dagegen zu steuern, außer sie bezahlen alles aus eigener Tasche, und das werden die Gemeinden nicht machen können. Deswegen stimmen wir gegen Ihr Gesetz, weil Sie in der großen Masse den ländlichen Raum und die Gemeinden hier an der Stelle abhängen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Gottweiss, Sie haben unbestritten recht, dass es eine gigantische Investitionsaufgabe ist. Aber ich weise das zurück, dass wir das unterschätzen. Nicht zuletzt deswegen haben wir dafür gesorgt, dass wir das Eigenkapital der Thüringer Aufbaubank stärken, weil genau Fördermittelkulissen auch für die Stadtwerke, für kommunale Versorger dort mit abgebildet werden sollen, weil wir wissen, dass es gigantischer Investitionen bedarf. Deswegen: Dieses Argument nehmen Sie bitte zurück!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordnetem Montag für die Gruppe der FDP. Wir sind alle gespannt, wie Sie das in 23 Sekunden unterbekommen.
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Herr Kollege Gottweiss, vielleicht noch ein Hinweis: Was wir doch hier sehen, ist doch ein klassischer Teil eines staatlichen Projektmanagements. Wir gucken, was sind Kosten, welche Bedarfe hat man und wie kann man es umsetzen. Bevor man also über das redet, was Sie angesprochen haben, muss man erst mal wissen, welchen Rahmen man überhaupt ansetzt. Insofern ist das eine langfristige, gute Investition zu schauen, was hat man, welche Strukturen, welches Personal, welche Kosten kommen auf einen zu. Das ist kluges staatliches Handeln. Deswegen unterstützen wir das. Danke.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Ich will an der Stelle noch mal betonen: Wir haben doch den Thüringer Kommunen versprochen oder wir geben ja mit dem übertragenen Wirkungskreis das Versprechen, dass dieser ausfinanziert ist. Darum geht es ja im Endeffekt auch. Sie wissen, im eigenen Wirkungskreis gestaltet sich das immer schwieriger. Ich will noch mal das Argument stark machen, was auch meine Vorredner schon gesagt haben. Deswegen verstehen wir auch nicht, warum die CDU da nicht zustimmen kann. Es geht rein um den Planungsprozess. Es geht noch nicht mal um die Umsetzungsprozesse. Der Bund gibt jetzt Geld und das Land gibt Geld, wie der Minister auch deutlich gemacht hat, um diese Umsetzungsprozesse zu realisieren, und Sie wollen das den Kommunen verweigern. Oder was ist denn genau die Alternative, die Sie vorgeschlagen haben? Im Ausschuss kam da leider keine Alternative, außer dass Sie mit dem Vorgehen nicht einverstanden sind. Insofern ist das sehr destruktiv. Ich hoffe, dass wir hier im Thüringer Landtag trotzdem die Mehrheiten für dieses Gesetz haben.
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
So ist es manchmal. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließen wir die Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9650 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die Gruppe der FDP. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir kommen weiter zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/10106. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfDFraktion. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 36 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9657 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/10113 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10189 dazu: Kommunen bei der Umsetzung europäischer Vorgaben nicht allein lassen – Unterstützung bei der Umsetzung des Gesetzes über interne Meldestellen im kommunalen Bereich Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/10236 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Henfling als Berichterstatterin für den Innen- und Kommunalausschuss.
Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innen- und Kommunalausschuss hat sich mit dem vorliegenden Gesetz beschäftigt. Durch Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung vom 15. März 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 15. März 2024 und in seiner 61. Sitzung am 30. März 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung läuft auf die Annahme des Gesetzentwurfs hinaus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts
Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Walk für die Fraktion der CDU das Wort.
Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin, werte Besucher auf der Besuchertribüne, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf in Form eines Artikelgesetzes sieht die Schaffung kommunalrechtlicher Regelungen vor, mit denen den jeweiligen europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen werden soll. Lassen Sie mich aus den umfangreichen Stellungnahmen, die mehrheitlich auch die Neuregelung des Gesetzentwurfs begrüßen, einige exponierte Zuschriften herausgreifen. Ich beginne mit dem Thüringischen Landkreistag. Der kritisiert unter anderem fehlende Übergangsregelungen, er kritisiert fehlende Finanzmittel und Personal. Zudem gelte es, sagt der Spitzenverband, Personal zu qualifizieren und diesbezügliche Abstimmungen vom Personalrat und Datenschutzbeauftragten herbeizuführen. Darüber hinaus wird zwingend eine zeitliche Verknüpfung von Aufgabenübertragung auf der einen Seite und Finanzierung auf der anderen Seite angemahnt. Nicht zuletzt kritisiert der Verband die tatsächliche Einrichtung der Meldestellen im Rahmen einer Rechtsverordnung. Im Einzelnen möchte ich gern aus der Zuschrift 7/3521 des Thüringischen Landkreistags zitieren: „Der Gesetzentwurf in Artikel 1 wird, wie nachstehend näher ausgeführt wird, aufgrund fehlender Übergangsregelungen und dem vorgesehenen Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung […] sowie der unzureichenden Finanzierungsregelung abgelehnt. Die Umsetzung von Artikel 1 bedarf sowohl fachlich geschulten Personals, Finanzmittel als auch organisatorische Maßnahmen in den jeweiligen Kommunalverwaltungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes sieht mit § 12 Absatz 1 letzter Satz vor, dass es für eine pflichtige Einrichtung einer internen Meldestelle einer landesgesetzlichen Regelung bedarf. Der Entwurf einer solchen Regelung liegt erstmals mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf vor. Den Landkreisen ist es nicht möglich, in dieser kurzen Zeit eine Umsetzung des Gesetzes vorzunehmen. Es wird daher,“ Herr Minister, „ein Umsetzungszeitrahmen von möglichst einem Jahr, mindestens jedoch mehr als ein halbes Jahr bzw. frühestens zum 01.01.2025 für erforderlich gehalten. Eine ausreichende Umsetzungsfrist ist insbesondere“, so der Verband, „mit Blick auf die Bußgeldvorschriften von § 40 Hinweisgeberschutzgesetz zwingend notwendig.“ Er sagt sinngemäß: Ordnungswidrig handelt, wer – ich zitiere – „,entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine interne Meldestelle eingerichtet ist und betrieben wird.‘ Da der Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs mit § 1 Absatz 2 und 4 sehr umfassend ist, ist zum Schutz der Landkreise bzw. der kommunalen Ebene ein ausreichender Umsetzungszeitraum von einem Jahr unabdingbar.“ Ich würde gern noch auf die finanziellen Mehrbelastungen eingehen. Auch das wird vom Spitzenverband kritisiert. Die Mehrbelastung, die durch Artikel 1 des Gesetzentwurfs erst im Rahmen der nächsten Revision im Finanzausgleichsgesetz bei der Bestimmung des Finanzbedarfs berücksichtigt werden soll, wird vom Spitzenverband ebenfalls abgelehnt. Zitat: „Die durch den Gesetzentwurf entstehende Mehrbelastung ist den Landkreisen bzw. Kommunen zu 100 Prozent zu erstatten.“ Ich gehe weiter in der Stellungnahme. An anderer Stelle sagt der Verband insbesondere zur Frage der Personalqualifizierung – ich zitiere wieder –: „Um die Rolle als eigenverantwortlicher, selbstagierender, verschwiegener und rechtlich fundierter Hinweisgeberschutzbeauftragter gerecht zu werden, muss dem Personal im Vorfeld neben der Vermittlung des notwendigen Wissens auch dessen unabhängige Stellung innerhalb der Verwaltung etabliert werden. Hierbei wird die Option für mehrere Gemeinden einen gemeinsamen Hinweisgeberschutzbeauftrage zu installieren zwar grundsätzlich für positiv erachtet, jedoch vereinfacht ein ggf. erfolgter kurzfristiger Einsatz eines [sic] solche nicht.“ Kurzum ist es aus Sicht des Verbandes zu kompliziert und man müsse auch an die Qualifizierung des Personals denken. Ich denke, das ist auch nachvollziehbar. Ich will noch auf die Zuschrift des Gemeinde- und Städtebundes eingehen: In Zuschrift 7/3519 stellt er auch die Frage des Inkrafttretens des Gesetzes in den Mittelpunkt – ich zitiere wieder –: „Zur reibungslosen Umsetzung der Einrichtung einer internen Meldestelle halten wir es für notwendig, das Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes frühestens auf den 01.01.25 zu verlegen.“ Begründet wird das Ganze mit längerfristigen organisatorischen und personellen Planungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch den Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. hier anführen. Er sieht eine dringende Notwendigkeit einer weitergehenden Gleichstellung der kommunalen Wohnungsunternehmen mit nicht kommunalen Unternehmen und eine diesbezügliche weitergehende Änderung des § 45 der Thüringer Kommunalordnung. Sie verweisen in ihrer Stellungnahme darauf, dass man sich doch anlehnen möge an die Neuregelung des § 108 der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen. Das wäre eine geeignete Regelung auch für Thüringen. Zur Bürokratieentlastung schlagen sie vor, dass der § 75 der Thüringer Kommunalordnung – die Kopplung der Jahresabschlüsse an die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften – aufgegeben wird, weil das alles zu bürokratielastig und arbeitsintensiv sei. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gesellschaft für Freiheitsrecht e. V. wurde von uns auch angehört. In deren Zuschrift 7/3511 sagen sie Folgendes – ich zitiere wieder –: „Darüber hinaus muss das [Hinweisgeberschutzgesetz] nach einer angemessenen Zeit, vorzugsweise nach zwei Jahren, evaluiert werden, um insbesondere die Ausnahme des § 2 und die landeseigene externe Meldestelle [gemäß] § 4 im Hinblick auch auf Arbeitsbelastung und Meldefälle kritisch zu prüfen sowie [gegebenenfalls] einen weiteren Hinweisgeberschutz auch in kleinen Gemeinden zu ermöglichen.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zum Schluss: Rot-Rot-Grün hat hier einen Änderungsantrag in Drucksache 7/9657 vorgelegt – Frau Präsidentin hat es schon erwähnt –, in dem § 114 Thüringer Beamtengesetz insofern geändert werden soll, dass Beamte, die eine Meldung oder Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vornehmen, von der Einhaltung des Dienstweges befreit sind. Das ist eine Ausnahme der Dienstwegeregelung, die natürlich in diesem Fall auch nur folgerichtig ist, denn eins ist ja klar: Hinweisgeber müssen ermutigt werden, ihre Kenntnisse erleichtert und in bestimmten Ausnahmefällen auch gerade unter Auslassung des Dienstweges an die Meldestellen weiterzugeben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fasse abschließend die Stellungnahmen der Experten wie folgt zusammen: Punkt 1: Die vorgetragenen Kritikpunkte sind für meine Fraktion durchaus nachvollziehbar. Punkt 2: Allerdings sind diese als nicht so schwerwiegend zu bewerten, dass der Gesetzentwurf in der Gesamtheit von uns abzulehnen wäre. Meine Fraktion wird sich dementsprechend zu dem Gesetzentwurf enthalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
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Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Dietrich das Wort.
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Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer nah und fern, Herr Walk ist hier auf die Details der Stellungnahmen umfangreich eingegangen. Deshalb werde ich dazu nichts sagen, sondern eher etwas grundsätzlicher einordnen. Auf fast allen Ebenen werden einerseits das Fachkräfteproblem, aber auch die überbordende Regulierung und Bürokratie artikuliert. Die wohlfeilen Worte haben aber keine Auswirkung in der Praxis. Zugegeben, es geht hier um die Umsetzung übergeordneten Rechts. Aber die Verursacher sind in EU, Bund, Land im Wesentlichen identisch: Brüder im Geiste der Bürokratie und der Gängelung der Bürger sind sie allemal. Positiv zu vermerken ist aber die Möglichkeit, gemeinsame oder externe Meldestellen zu nutzen, da wir nun mal die Meldestellen einrichten müssen. – So weit, so gut. Ich habe leider keine großen Erwartungen, dass die Meldestellen wirklich helfen, Probleme und Fehlentwicklungen aufzudecken und zu beheben. Es kommt ja nicht nur darauf an, dass gemeldet wird, sondern darauf, was passiert, wenn eine Meldung erfolgt. Hier nur drei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, wo ich denke, dass es sicherlich Indizien und Meldungen gegeben hat, aber die Probleme erst groß geworden sind: Erstens: 200 fehlerhafte Einbürgerungen durch eine führende Mitarbeiterin in der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass 200 Einbürgerungen fehlerhaft erfolgen, ohne dass vorher davon Kenntnisse in der Verwaltung gewesen wären. Dann gab es eine große Schleuseraffäre in Nordrhein-Westfalen, bei der chinesische Staatsbürger eingeschleust wurden. Denen wurden Aufenthaltstitel in größerem Umfang gegeben, das ging auch durch die Presse. Ich denke, auch da wird es genug Hinweise oder Indizien gegeben haben, ohne dass was passiert ist. Und jetzt zuletzt Klimaschutzprojekte deutscher Unternehmen in China in Milliardenhöhe, die es so nicht gegeben hat. Auch da kann ich mir nicht vorstellen, dass das völlig – sage ich mal – auch ohne Aufmerksamkeit in der Verwaltung geblieben sein konnte.
(Beifall AfD)
Ich vermute, die Meldung bzw. der Meldeweg war nicht das Problem, sondern die Handhabung durch die Hausleitung und durch die politische Führung. Da müssten wir eigentlich ansetzen, dass wir wieder zu einem Dienstethos kommen, zu einer neutralen Verwaltung, zu einer neutralen Ministerialverwaltung, und auch die Behördenleitung und die politische Ebene muss dort wieder ganz klar auf dem Grundgesetz, auf dem Bundesgrundgesetz handeln. Es gibt aber auch handwerkliche Mängel im Gesetz. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand im Gesetzentwurf mit einem jährlich kumulierten Erfüllungsaufwand in Höhe von insgesamt 442.844 Euro für alle vom Gesetzentwurf betroffenen kommunalen Gebiets- und Personenkörperschaften soll erst bei der nächsten Revision des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Eine Finanzierung hätte sofort erfolgen können. Es reicht nämlich nicht, die Konnexität groß ins Grundgesetz oder in die Verfassung zu schreiben. Man muss sie auch leben. Darum lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LIN-
KE: Das war doch inhaltlich gerade totaler Quatsch!)
Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort.
Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, die Kollegin Katharina König-Preuss hat es letzte Woche gesagt: Immer, wenn man nach der AfD spricht, muss man seine wertvolle Redezeit dazu aufwenden, um die Fake News, die sie dann vorher gesagt habt, noch mal aufzuklären. Sie haben jetzt Beispiele aus anderen Bundesländern genutzt. Sie haben es natürlich auch wieder so gewählt, Herr Dietrich, dass es natürlich nur um Migration und Klimaschutz geht, also das, was sie sowieso doof finden und wo es anscheinend Unregelmäßigkeiten bei Behörden gab. Dieses Meldestellengesetz soll vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Behörden die Möglichkeit geben, auf Fehlverhalten hinweisen zu können. Deswegen nennen wir es auch das sogenannte Whistleblower-Gesetz, auch wenn es faktisch etwas sperriger mit „Meldestellengesetz“ hier um die Ecke kommt. Das Gesetz soll es den Beamtinnen und Beamten ermöglichen, solche Vorkommnisse tatsächlich zu melden, ohne dass das Auswirkungen auf ihre eigene Position hat. Das ist also erst mal grundsätzlich gut. Da Sie ja auch – ich glaube, Teile ihrer Partei finden Snowden ja auch ganz okay, das finden Sie dann in Ordnung. Das Meldestellengesetz, die europäische Regelung, ist übrigens eine Konsequenz aus dem, was mit Snowden passiert ist, und dass Sie sich jetzt hier hinstellen und das Ding ablehnen, zeigt einfach nur, dass Sie einfach schlicht und ergreifend keine Ahnung haben, von was Sie reden
(Beifall DIE LINKE)
und dass Sie zweitens nur darauf aus sind, populistisch immer wieder irgendwelchen Blödsinn rauszuhauen, der mit der Realität und mit der Umsetzung überhaupt nichts zu tun hat.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Recht hat sie!) Jetzt vielleicht noch mal ganz kurz zu dem, was in diesem Gesetz drinsteht. Herr Walk, ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie noch mal ein paar Sachen zitiert haben. Wenn Sie das so problematisch gefunden hätten, hätten Sie auch Änderungsanträge stellen können. Warum können wir das Gesetz nicht später in Kraft treten lassen? Auch das wissen Sie, Herr Walk: Weil wir ansonsten Strafen zahlen müssen, und das in sehr erheblichen Millionenbeträgen, weil wir verpflichtet sind, das Ganze umzusetzen. Warum hat Rot-Rot-Grün jetzt noch mal einen Änderungsantrag eingebracht? Ja, das mussten wir machen, lieber Herr Walk, weil Ihre Fraktion das Dienstrecht im Innenausschuss abgelehnt hat.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Weil es zu
kurzfristig war!) Nein, Entschuldigung, nicht weil es zu kurzfristig war. Sie haben einfach das Gesetz zum Dienstrecht abgelehnt. Darin wäre das übrigens geregelt gewesen, will heißen, das ist sozusagen auch angehört. Sie haben ja auch gesagt, dass es in Ordnung ist. Ich will nur noch mal sagen, warum wir jetzt noch mal kurzfristig einen Änderungsantrag einbringen mussten. Nicht weil wir schlecht gearbeitet haben, sondern weil Sie sich bei einem anderen Gesetz anders verhalten haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen das auch noch mal zur Klarstellung. Das Gesetz verpflichtet Gemeinden und Landkreise sowie Beschäftigungsgeber unter deren Kontrolle wie kommunale Unternehmen zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen. Zugleich sind weitgehende Erleichterungen und Ausnahmen für kleine Kommunen vorgesehen. Wir haben also schon wirklich darauf geachtet, dass wir die Kleinteiligkeit in Thüringen damit auch nicht überfordern. Die sich daraus ergebenden Schutz- und Beratungslücken schließt das Land durch eine eigene externe Meldestelle. Das heißt, wir haben auch als Land gesagt: Wir sind verantwortlich für diese Kleinteiligkeit, deswegen eine eigene externe Meldestelle. Außerdem wurde die Gelegenheit genutzt, für kommunale Unternehmen den Umfang der aus dem EU-Recht resultierenden Nachhaltigkeitsberichterstattungen zu klären. Ohne mutige Menschen, die Missstände nicht einfach hinnehmen, sondern handeln, wäre die Aufdeckung von Straftaten und anderen Delikten oft gar nicht möglich. Wer Missstände in einer Behörde oder einem Betrieb meldet, wer entsprechende Informationen über Verstöße offenlegt, handelt im öffentlichen Interesse und verdient deswegen auch die Unterstützung des Staats. Die EU-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz schützen genau diese mutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Repressalien fürchten müssen, hängen doch häufig ihr Arbeitsplatz und ihre persönliche und berufliche Existenz daran. Das Gesetz ist eine Ermutigung an alle Beschäftigten, die Missstände erleben und zu Recht nicht wegschauen wollen. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes vollständig für Thüringen um, sodass die Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen, ob als Beamtinnen oder als Tarifbeschäftigte, künftig besser geschützt werden. Das Gleiche gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Unternehmen. Zugleich tragen wir aber auch durch eine Ausnahmeregelung dafür Sorge, dass die vielen kleinen Kommunen nicht übermäßig belastet werden, und eröffnen ihnen zudem aktiv die Kooperationsmöglichkeit mit anderen Kommunen, beispielsweise auf der Landkreisebene. Allerdings werden wir keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein lassen, auch nicht in den kleineren Kommunalverwaltungen. Wer keinen Zugang zu einer internen Meldestelle hat, weil die Kommune zu klein ist, soll über diese eigene externe Meldestelle für Thüringen ein adäquates Schutz- und Beratungsangebot bekommen. Das Angebot gilt auch für Beschäftigte des Landes, etwa Polizistinnen und Polizisten. Das Hinweisgeberschutzgesetz unterstützt damit eine Kultur des Hinschauens und Handelns im öffentlichen Dienst und trägt gemeinsam mit anderen Instrumenten auch dazu bei, Freiheit und Demokratie im Kampf gegen Antidemokraten zu schützen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Für die Gruppe der FDP hat sich Herr Abgeordneter Bergner zu Wort gemeldet.
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Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei Themenkomplexe, einmal sollen die internen Meldestellen im kommunalen Bereich zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes eingeführt werden, andererseits sollen die Grenzwerte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend angepasst werden. Die Anpassung der Grenzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befürworten wir, da andernfalls ein neuer Wust an Bürokratie auf die Kommunen zuzukommen droht. Zu dem Thema hatten wir ja auch jenseits der Anhörung im Ausschuss Zuschriften. In denen wird dringlich darauf hingewiesen, dass die meisten Kommunen das gar nicht umsetzen können. Bei der Einführung der internen Meldestellen im kommunalen Bereich haben wir uns die Anhörung noch mal angeschaut und sehen das durchaus kritisch. Es fehlt die Finanzierung für die Umsetzung, und durch das sofortige Inkrafttreten werden die Kommunen vor eine Aufgabe gestellt, die weder personell noch finanziell eingeplant ist. Deswegen haben wir unseren Entschließungsantrag eingereicht, der die Landesregierung auffordert, an dieser Stelle unterstützend zur Seite zu stehen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das machen wir doch!) Na, dann freue ich mich darauf. – Jedoch sind auch uns die europarechtlichen Hintergründe und die drohenden Strafzahlungen durchaus bewusst und deshalb werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
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Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Die Landesregierung wünscht das Wort ebenfalls nicht. Das heißt, wir kommen zur Abstimmung. Die Gruppe der FDP hat signalisiert, die getrennte Abstimmung beantragen zu wollen. Wollen Sie nicht machen? Alles klar. Gut, dann hat sich das hier schon mal erledigt. Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10113. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Bei Enthaltung von zwei fraktionslosen Abgeordneten ist dieser Änderungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/10113 –
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Mit dem Änderungsantrag!) mit dem Änderungsantrag. Na gut, dann machen wir es jetzt noch mal. Quasi war das eine schöne Übung. Wir kommen zum Gesetzentwurf und stimmen über die Beschlussempfehlung – Nicht, dass wir uns am Ende uneinig sind, machen wir es lieber noch mal – in der Drucksache 7/10113 ab in der Fassung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/10189. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD. Gibt es Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und bei den fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9657 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und Frau Abgeordnete …
(Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Ich
möchte mein Abstimmverhalten erklären!) Gut, dann machen wir das. Frau Abgeordnete Maurer.
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Gäste da oben, für Sie ist es, glaube ich, besonders spannend zu sehen, was also Realpolitik am Ende des Tages bedeutet. Wir Abgeordnete können unser Abstimmverhalten erklären, und das mache ich, denn ich habe heute für diesen Antrag gestimmt. Denn hätte ich mich enthalten oder hätte ich dagegen gestimmt, hätte ich riskiert, dass dieses Land 37 Millionen Euro Schadenersatz hätte zahlen müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Diese 37 Millionen Euro möchte ich gerne in Schulen, Feuerwehren, Bildung wissen. Darüber haben wir in den letzten Wochen gesprochen und deshalb ist es keine Lappalie, dass sich heute die Oppositionsparteien enthalten und dagegen gestimmt haben. Meine Stimme ist für 37 Millionen Euro an der richtigen Stelle, nicht für Schadenersatzzahlungen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
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Es gibt einen weiteren Wunsch, das Abstimmverhalten zu begründen. Zunächst Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die
Grunderwerbsteuer – das waren übrigens 40 Millionen!)
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Liebe Frau Kollegin Maurer, Sie können ja hier vorne erklären, was Sie wollen. Wenn Sie aber die Redezeit für Ihre Fraktion oder für Rot-Rot-Grün hier unnötig verlängern, halte ich das für ein problematisches Vorgehen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Wir haben unsere Redezeit überhaupt nicht in Anspruch genommen!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
können Sie doch nicht entscheiden, das legt die Geschäftsordnung fest!) Dafür ist das auch nicht zu… Deswegen, weil wir das wissen, aber mit Detailregelungen unzufrieden sind, haben wir uns enthalten.
(Unruhe DIE LINKE)
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Es ist jetzt sehr unruhig hier im Raum. Es gibt die Möglichkeit, individuell das Abstimmverhalten zu begründen und nicht für ganze Fraktionen oder eine Gruppe. Herr Abgeordneter Walk hat signalisiert, sein Abstimmverhalten begründen zu wollen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich ziehe mei-
nen Beitrag zurück!) Er zieht seinen Beitrag zurück. Bitte, Herr Gröning.
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Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, hier auf den Rängen und zu Hause, sehr geehrte Abgeordnete, ich bin fraktionsloser, parteiloser Abgeordneter hier im Thüringer Landtag, ich bin nur meinem Gewissen verpflichtet,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LIN-
KE: Sie glauben eh nur Ihren Telegram-Gruppen!) das ist so und das ist auch gut so und das sollte auch generell so gehandhabt werden.
(Unruhe DIE LINKE)
Ich habe mich hier enthalten, weil ich einfach nicht an dieses Meldesystem glaube, weil ich einfach nicht daran glaube, dass so etwas wirklich funktioniert, weil ich das live erlebt habe. Hier wurden Hochwasserschutzmaßnahmen an der Südtangente von Gotha nicht gebaut, 600.000 Euro veruntreut und es ist scheißegal – entschuldigen Sie bitte den Ausdruck, Frau Präsidentin –,
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Na,
na, na, na!) ob hier Geld verschwindet, ob Baumaßnahmen umgesetzt werden. Es interessiert niemanden, keine Ermittlungsbehörden, keine Meldebehörden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
können eine Petition einreichen!) Das wird einfach unter den Tisch gewischt und deswegen glaube ich nicht an diesen Antrag und deswegen habe ich mich hier enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts
Bei aller Unruhe hier im Raum bin ich mir sicher, wir sind uns einig, dass alle Abgeordneten hier im Raum nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und danach auch hier im Landtag handeln.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich kann jetzt keine weiteren Wünsche erkennen, um das Abstimmverhalten zu begründen. Wir haben noch einen Entschließungsantrag, über den wir befinden müssen, und zwar den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/10236. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen bei der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und den fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Mir wird signalisiert, dass wir jetzt schon in die Mittagspause eintreten. Wir setzen um 13.25 Uhr fort.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf des TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7781 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht?
(Zuruf Abg. Prof. Dr. Polster, CDU: Nein!)
Das Wort zur Begründung ist nicht gewünscht. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregung erteile ich Herrn Minister Prof. Dr. Hoff das Wort.
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Wurschi, im vergangenen Jahr bzw. Anfang des Jahres veröffentlichte der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur die beiden Berichtsteile „Geteilte Erfahrungen“/„Geteilte Erinnerungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes. In dem neuen Bericht werden die Ergebnisse der bundesweit ersten umfassenden und auch repräsentativen soziologischen und sozialhistorischen Analyse aus dem Jahr 2008, die vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie, Gesundheit beim Jenaer Zentrum für empirische Sozial- und Kulturforschung in Auftrag gegeben wurde, aufgegriffen und neu untersucht. Damals wurde festgestellt, dass im Vergleich zum Durchschnitt der Thüringer Bevölkerung die Menschen, die Verfolgung und Repressalien durch das SED-Regime erlitten haben, durch die verfolgungsbedingten Einschnitte in ihrer Persönlichkeitsentwicklung über das Ende der SED-Diktatur hinaus weitaus öfter in bescheidenen finanziellen Verhältnissen und mit gesundheitlichen Einschränkungen leben müssen. Es ist von der rot-rot-grünen Landesregierung von Anfang an als Auftrag verstanden worden, diesen Menschen zuzuhören und ihre Anliegen ernst zu nehmen und auch zu unterstützen. Das Eintreten für jene, die in der DDR Repressionen, Entrechtung und Entmündigung erlebten, und deren Leid bis heute keine angemessene Anerkennung erfahren hat, gehört zu den wichtigen Aufgaben dieser Landesregierung. Sie hat zu deren Erfüllung im April 2015 die sogenannte Interministerielle Arbeitsgruppe „Aufarbeitung“ eingerichtet. Diese Interministerielle Arbeitsgruppe führt ihre Arbeit bis heute fort. In den inzwischen insgesamt sechs Aufarbeitungsberichten legt die Landesregierung hierzu Rechenschaft über Erreichtes und noch zu bewältigende Aufgaben ab. Der Thüringer Landesbeauftragte und der von ihm vorgelegte Bericht machen sichtbar, wie staatliches Handeln bei den von SED-Unrecht betroffenen Menschen ankommt. Deshalb sind die aktuellen Erkenntnisse des Berichts für die Arbeit der Landesregierung besonders wichtig. Die Forschungsarbeiten zur Akzeptanz des Wiedergutmachungsprozesses und zur sozialen Lage der Betroffenen des SED-Unrechts haben aus quantitativer und qualitativer Sicht ergeben, dass sich die soziale Lage der Betroffenen in den vergangenen 15 Jahren auf der einen Seite spürbar verbessert hat, sich die Folgen des erlittenen Unrechts jedoch andererseits weiter durch deren Biografien ziehen und auch nur teilweise kompensiert und verarbeitet werden. Es ist auch hier häufig von dem Begriff der Generationenaufgabe gesprochen worden. Dieses Ergebnis wird durch die Erkenntnisse aus den für den zweiten Berichtsteil geführten Interviews mit ehemals politisch Verfolgten gestützt, insbesondere dann, wenn diese Menschen feststellen, dass sich ihre Erwartungen durch die Rehabilitierung von Staat und Gesellschaft, auch eine individuelle und emotionale Entlastung zu erfahren, nicht erfüllt haben. Hier halfen Landesregierung und auch der Landesbeauftragte gleichermaßen nach und deshalb dient der regelmäßige Austausch mit dem Landesbeauftragten in der IMAG „Aufarbeitung“, aber auch in den bilateralen Gesprächen mit deren Vorsitzender, der Staatssekretärin für Kultur in der Thüringer Staatskanzlei, Frau Beer, insbesondere auch der Verständigung über Vorschläge zur Anpassung der Rechtslage an die Bedürfnisse der Opfer der SED-Diktatur. Das ist aktuell vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze relevant. Hierzu wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz Ost auch auf eine gemeinsame Stellungnahme, so hoffen wir, der ostdeutschen Länder gegenüber dem Bund verständigen. Die Thüringer Haltung orientiert sich nicht nur an der von Herrn Wurschi vertretenen Position, sondern der Perspektive der Thüringer Landesregierung liegen im Wesentlichen die Positionen von Herrn Wurschi inhaltlich zugrunde, weil wir keinen Dissens in dieser Fragestellung haben. Die Vorschläge, die einen großen Teil der in Ziffer 2 des Antrags der Unionsfraktion benannten Forderungen entsprechen, zielen darauf, die bei den Betroffenen teilweise immer noch spürbaren Folgen des erlittenen Unrechts weiter abzumildern. Lassen Sie mich an dieser Stelle auf zwei der für die Thüringer Landesregierung wichtigsten Anliegen eingehen. Wir halten es für dringend erforderlich, eine grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden von SED-Opfern durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen. Unsere Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren, in denen über die Anerkennung von Gesundheitsschäden auf Grundlage der üblichen Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts entschieden wurde, haben gezeigt, dass die hier angelegten Kriterien zu dem Nachweis von der Ursache der Schädigung und deren gesundheitlichen Folgen für die Opfer von politischer Verfolgung in der DDR nicht erfüllbar sind, weil sie über Jahrzehnte zurückliegen, in den Strukturen eines repressiven Staats erfolgten und auch vielfach emotional nicht zumutbar sind. Die SED-Opferbeauftragte des Bundes hat zur Umsetzung der Forderungen vorgeschlagen, im strafrechtlichen und im verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz eine Regelung aufzunehmen, wonach der Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und gesundheitlicher Schädigung zukünftig anhand definierter Kriterien als gegeben vorausgesetzt wird. Das heißt also, es ist ein Stück Umkehr der Beweislast. Ihr Vorschlag hat keine Berücksichtigung im vorliegenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gefunden, was wir bedauern. Da die Umsetzung des Vorschlags aber eine für alle gesundheitlich geschädigten SED-Opfer eine deutlich spürbare Verbesserung ist, würde ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, darum bitten, über Ihre Kontakte in den parlamentarischen Raum des Bundestags über die von Ihnen im Bundestag vertretenen Parteien die von der Landesregierung mit den ostdeutschen Landesregierungen zu erörternden Positionen auch zu unterstützen und für eine Umsetzung des Vorschlags im Gesetzgebungsverfahren zu werben. Das ist schon deshalb relevant, weil das hohe Alter der Betroffenen eine Lösung in dieser Frage nicht mehr auf der langfristigen Zeitschiene möglich macht, sondern kurzfristig erfolgen muss. Das zweite wichtige Anliegen ist die Umsetzung der Forderung nach einer gesetzlichen Einmalzahlung als Wiedergutmachung, sofern man überhaupt von Wiedergutmachung in diesem Kontext sprechen kann. Das haben wir auch an anderen Stellen bereits diskutiert. Hier geht es konkret um das durch Zwangsaussiedlungsmaßnahmen erlittene Unrecht. Thüringen ist das Land mit dem längsten Abschnitt der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Wir haben an verschiedener Stelle auch im Thüringer Landtag diskutiert, dass die Abriegelung der innerdeutschen Grenze in Thüringen bereits viele Jahre vor dem 13. August 1961, schon in den frühen 50er-Jahren begonnen hatte. Wir sprechen deshalb von dem langen Weg der Abriegelung der Grenze. Viele Betroffene leben hier. Die Aufarbeitung der Zwangsaussiedlung aus dem Grenzgebiet der DDR ist eine besonders wichtige Aufgabe im Arbeitsfeld der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht eine Gesetzesänderung vor, die den Zwangsausgesiedelten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro ermöglichen soll, um den erlittenen Heimatverlust zu entschädigen. Nicht nur wir halten die Höhe der Einmalzahlung für zu gering. Hinzu kommen die im Referentenentwurf formulierten Ausschließungsgründe, die aus unserer Sicht zu weit gehen. Denn danach sollen Zwangsausgesiedelte keine Einmalzahlung erhalten, wenn sie für ihr Eigentum im Grenzgebiet von der DDR eine – ich mache das ganz bewusst in Anführungsstrichen – Entschädigung erhalten haben. Ebenso soll keine Einmalzahlung an diejenigen gezahlt werden, die Ende der 1990er-Jahre bereits Leistungen der Stiftung Zwangsausgesiedelten-Hilfe Thüringen erhalten haben. Es ist nicht verständlich, warum der Bund diese vom Unrecht des SED-Regimes besonders schwer getroffenen Menschen von einer pauschalen bundesdeutschen Entschädigung ausschließen möchte. Nicht ohne Grund wurde damals von Thüringen die Form einer Stiftung bürgerlichen Rechts gewählt, um explizit nicht in Konkurrenz zu möglichen bundesgesetzlichen Regelungen und darauf fußenden Entschädigungszahlungen zu stehen. Denn für die Betroffenen sollte im Falle einer Änderung des Rehabilitierungsgesetzes durch den Bund gerade die Möglichkeit erhalten bleiben, an dieser Änderung teilzuhaben. Auch das war und ist dem Bund bekannt. Zum Antrag der CDU-Fraktion „Geteilte Erfahrungen“: Was die Beantwortung der in Ziffer 1 des Antrags an die Landesregierung gerichteten Fragen betrifft, möchte ich Sie zuallererst auf den Aufarbeitungsbericht der Landesregierung verweisen. Der liegt Ihnen seit Mitte März dieses Jahres als Drucksache 7/9768 der laufenden Wahlperiode vor. Die Schlussfolgerungen, die die Landesregierung dort zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung zieht, und die sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe, zu deren Deckung sich die Landesregierung auch in diesem Jahr konkrete Ziele gesetzt hat, werden durch die Ergebnisse des fortgeschriebenen Berichts zur sozialen Lage der SED-Opfer in Thüringen erneut bestätigt. Soweit in Ziffer 1 des Antrags der CDU-Fraktion auf die Feststellung im Bericht verwiesen wird, dass – Zitat – „Gespräche über die DDR ebenso ab(nehmen) wie die Benennung von Ungerechtigkeiten in der sozialistischen Diktatur“, und nach den hieraus abzuleitenden Handlungsaufträgen für die Landesregierung gefragt wird, möchte ich antworten, dass die Landesregierung mit ihrem Erinnerungskonzept heute vor 70 Jahren explizit dieser in dem Antrag der CDU in Ziffer 1 formulierten Entwicklung entgegengetreten ist. Es wurde vor dem Hintergrund der Jahrestage zur Grenzabriegelung – ich habe schon davon gesprochen, der 26. Mai 1952, der Volksaufstand des 17. Juni 1953 – mit Akteurinnen und Akteuren der dezentral zivilgesellschaftlich geprägten Thüringer Aufarbeitungslandschaft zur SED erstellt und in den vergangenen zwei Jahren auch umgesetzt. Ich durfte selbst verschiedentlich Teil dieser Veranstaltungen sein. Verschiedene Formate haben dazu beigetragen, eine breitere Öffentlichkeit zur aktiven Auseinandersetzung mit den historischen Ereignissen anzuregen und die Vermittlung politisch-historischer Zusammenhänge zu stärken und damit aktiv der befürchteten Entwicklung – die wir als genauso problematisch erachten – entgegenzutreten. Ich kann Ihnen aus dem von mir bereits geschilderten eigenen Erleben mitteilen, dass das in einer gemeinsamen Veranstaltung der Thüringer Staatskanzlei, der Evangelischen Akademie Thüringen, der Bundesstiftung Aufarbeitung und dem Thüringer Landesbeauftragten – und das zeigt schon die Breite der handelnden Akteure – am 15. April 2023 im Panoramamuseum Bad Frankenhausen gelungen ist. Erst jüngst habe ich dieselbe Erfahrung in Sömmerda machen können. Die Kooperationseinrichtungen, die die Veranstaltungsreihe 2024 mit vier weiteren Veranstaltungen vor dem historischen Hintergrund „35 Jahre friedliche Revolution“ fortsetzen, zeigen, dass auch weitere Formate in diesem Aufarbeitungsprozess und in diesem Kooperationsprozess vorgesehen sind. Ihnen sind als Abgeordnete die entsprechenden Einladungen dazu auch zugegangen. Ich darf hier nur benennen: die Veranstaltung, die in Sömmerda zur friedlichen Revolution in der Provinz stattgefunden hat, in Neustadt an der Orla zur Massentierhaltung in der DDR, eine Veranstaltung zur Transformationsgeschichte in Ostdeutschland wird am 29. Oktober in Kloster Veßra stattfinden. Abgeschlossen wird die Reihe in diesem Jahr am 20. November in Neudietendorf mit einer Gesprächsveranstaltung zur Landwirtschaft als politischem Akteur in Geschichte und Gegenwart. Ich denke, die Ereignisse am Beginn dieses Jahres haben auch die Relevanz gezeigt, sich explizit mit der friedlichen Revolution, aber auch der Transformation des ländlichen Raums und der Landwirtschaft in Thüringen zu befassen. Zu den weiteren Fragestellungen in Ziffer 1 des vorliegenden Antrags möchte ich Ihnen mitteilen, dass mit der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze im November 2019 wichtige Änderungen im Rehabilitierungsrecht erreicht wurden, welche die soziale Lage anerkannter politischer Verfolgter der ehemaligen DDR verbessert haben. Ich verzichte jetzt, darauf genauer einzugehen, weil wir seinerzeit dazu schon im Landtag eine ausführliche Diskussion geführt haben, und möchte auf die entsprechenden Bereiche verweisen, aber nur noch mal die Bereiche oder die Akteure nennen: ehemalige DDR-Heimkinder, deren Eltern politisch verfolgt wurden, Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, verfolgte Schülerinnen und Schüler. Die haben eine spürbare Verbesserung, auch eine sichtbare Anerkennung ihres Leidenswegs erfahren. Verehrte Damen und Herren, übereinstimmend mit dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kommt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass die sich hieraus ergebenden Handlungserfordernisse sich mit einer erneuten Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes angehen lassen würden. Angesichts des Lebensalters vieler Betroffener – ich habe das bereits angesprochen – drängt die Umsetzung. Die Thüringer Landesregierung und der Landesbeauftragte nutzen ihre Kanäle, um dieses Anliegen an die Bundesregierung zu befördern. Unverzichtbare starke Partnerin für beide ist die SEDOpferbeauftragte des Bundes, die für eine erneute Novellierung eindrücklich und ausdauernd um Verständnis wirbt und auch den Bundesgesetzgeber anspricht. Es ist dann von Ihrer Seite aus nach der Opferrente und dem Härtefallfonds SBZ/DDR-Unrecht des Landesbeauftragten sowie der Entschädigung der ehemaligen DDR-Heimkinder gefragt worden. Hier will ich wie folgt ausführen: Die sogenannte Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz ist eine besondere Zuwendung für Haftopfer, die jene Menschen erhalten, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind und insgesamt rechtsstaatswidrig mindestens 90 Tage Freiheitsentzug erlitten haben. Damit ein großer Teil der ehemaligen politischen Häftlinge der SED-Diktatur auch in Zukunft finanziell tatsächlich entlastet wird, hält es die Landesregierung für erforderlich, dass die SED-Opferrente in angemessenen Abständen erhöht wird. Eine Überprüfung der Höhe der Opferrente alle fünf Jahre wurde durch die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 2019 erreicht. Es ist jetzt auch der richtige Schritt, dass die besondere Zuwendung für Haftopfer dauerhaft dynamisiert und mit einer allgemeinen Rentenentwicklung synchronisiert werden soll. Allerdings sollte davor auch eine entsprechende Anpassung an die ostdeutschen Renten erfolgen, denn die sind anders als die Opferrente im Durchschnitt jährlich um 4,23 Prozent in der Vergangenheit gestiegen. Mit der Bereitstellung der Mittel in Höhe von 1 Million Euro für einen Härtefallfonds wurde flankierend zum Thema „Aufarbeitung von DDR-Unrecht“, dem sich die Landesregierung – wie bereits genannt – seit 2014 verschrieben hat, in Thüringen ein weiteres starkes Zeichen gesetzt, das die Betroffenen unmittelbar unterstützt. Ich bin sehr dankbar, dass es im Thüringer Landtag als dem Haushaltsgesetzgeber hierfür einen breiten fraktionsübergreifenden Konsens gegeben hat. Die Richtlinie für die Gewährung von Unterstützungsleistungen wurde durch den Landesbeauftragten mit Unterstützung der Staatskanzlei erarbeitet. Seit dem 1. Juni 2022 sind Antragstellungen möglich. Der Landesbeauftragte veröffentlicht hierzu regelmäßig die entsprechenden Zahlen. Die Situation der ehemaligen DDR-Heimkinder wird aus Sicht der Betroffenen kaum als befriedigend angesehen, zumal die Umsetzung ihrer Forderung, nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein einen Härtefallfonds für all diejenigen einzurichten, die ihre Scham und Sprachlosigkeit erst nach dem Auslaufen des Fonds zur Heimerziehung in der DDR überwinden konnten, angesichts immer neuer finanzieller Belastungen für den Landeshaushalt schwieriger ist. Mit der Umsetzung der noch immer offenen Forderung der Möglichkeit einer wiederholten Antragstellung auf Rehabilitierung konnten wir uns seit 2017 gegenüber dem Bund nicht durchsetzen, auch als ostdeutsche Länder insgesamt gegenüber dem Bund nicht durchsetzen, und zwar sowohl bei der vorhergehenden Bundesregierung als auch bei der gegenwärtigen Bundesregierung. Ich denke, dass das aber, wenn man dies tun würde, mit Blick auf die Folgeansprüche die Situation wenigstens für einen kleinen Teil der Betroffenen verbessern könnte. Es ist, wie gesagt, ein Zweitantragsrecht nicht vorgesehen, gleichzeitig schließen nicht alle Oberlandesgerichte in den ostdeutschen Ländern bei einer entsprechenden Begründung ein solches Zweitantragsrecht aus. In einem in Thüringen anhängigen Verfahren wird geprüft, ob die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Ich fände es sehr positiv, wenn dies so wäre, insbesondere deshalb, weil der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gegenwärtig noch keine Änderung der geltenden Rechtslage vorsieht. Deshalb gehört auch das zweite Antragsrecht zu den Forderungen, die im anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu beraten sind. In Ziffer 3 des Antrags geht es um die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung. Da kann ich Ihnen mitteilen, dass das BMBF die Forschungsverbünde in der zweiten Förderphase weiter fördert. Dem Forschungsverbund „Diktaturerfahrung und Transformation“, an dem die FSU Jena, die Universität Erfurt, die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora und die Stiftung Ettersberg beteiligt sind, ist es in einem wettbewerblichen Verfahren gelungen, auch in der zweiten Förderphase vom BMBF gefördert zu werden. Sie erhalten laut Bundesregierung zur Fortsetzung der Forschungsprojekte in der zweiten Förderphase insgesamt rund 8,6 Millionen Euro. Von den elf antragstellenden Verbünden für die zweite Förderphase seien nur diejenigen Verbünde nicht für eine weitere Förderung vorgesehen, deren bisherige Ergebnisse und für das Anschlussverfahren das wissenschaftliche Gutachtergremium nicht überzeugen konnten. Drei Förderverbünde der ersten Phase hätten keinen Fortsetzungsantrag gestellt. Mit Blick auf die künftige DDR-Forschung hat die Ministerpräsidentenkonferenz Ost in ihrer Sonderkonferenz mit dem Bundesbildungsministerium am 19. Oktober 2023 die Sicherstellung der Förderung der DDR-Forschung auch nach 2025 durch den Bund eingefordert. Ziffer 4 des Antrags thematisiert die Verwendung der Auszahlungen aus dem PMO-Vermögen. Diese erfolgt auf der Grundlage der zum 1. Juni 2018 in Kraft getretenen aktualisierten Verwaltungsvereinbarung mit der BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben). Die Mittelverwendung ist danach zweckgebunden auf investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder zu sozialen und kulturellen Zwecken im Bereich der öffentlichen Hand oder der nichtstaatlichen Träger. Sogenannte PMO-Mittel – für diejenigen, die mit dem Begriff „PMO“ nichts anfangen können: Es ist das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR, deren früheres Vermögen ist quasi das Geld, das jetzt auch noch ausgezahlt wird. Diese Mittel werden im Rahmen der Zweckbindung auch für Investitionen bei den im Freistaat existierenden Erinnerungs- und Gedenkorten eingesetzt. Sofern keine Sondereffekte eintreten, wird die BvS eine erneute Abrechnung zum 31. Dezember 2025 erstellen. Wenn Thüringen danach erneut PMO-Mittel zufließen sollten, erfolgt die Verwendung entsprechend den in der Verwaltungsvereinbarung festgeschriebenen Zwecken. Lassen Sie mich hierzu feststellen, dass sich die Landesregierung – insbesondere auch während des Vorsitzes Thüringens in der MPK-Ost im Jahr 2019 – für eine Veränderung dieser Verwaltungsvereinbarung eingesetzt hat, damit die flexiblere Verwendung ermöglicht wird. Dem ist die BvS entgegengetreten mit dem Argument, dass jegliche Erleichterung bei der Zweckbindung eine Änderung des DDR-Parteiengesetzes nach sich ziehen würde und für eine solche Gesetzesänderung hat sich bislang keine Mehrheit gefunden. Insofern stellt die Änderung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung im Jahr 2018, nämlich die Verlängerung der Verwendungsfristen von zwei auf vier Jahre, den maximal erreichbaren Kompromiss dar. Damit beschließe ich – noch in der Zeit bleibend – meinen Sofortbericht zum entsprechenden Antrag. Ich möchte den Fraktionen auch dafür danken, dass sie sich in dieser Wahlperiode übergreifend dem Thema der Aufarbeitung der SED-Diktatur verpflichtet gefühlt haben und darf, denke ich, nicht nur im Namen der Landesregierung Herrn Wurschi ganz herzlich für seine Arbeit danken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Vielen Dank, Herr Minister. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in verlängerter Redezeit verhandelt werden. Ich frage ins Rund: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht, zur Nummer 1 des Antrags? Das sind die Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Parlamentarische Gruppe und auch die AfD-Fraktion – also alle. Dann wird auf Verlangen aller Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht zur Nummer 1 des Antrags geführt. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern 2 bis 4 des Antrags. Als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Prof. Dr. Polster, Fraktion der CDU, das Wort.
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrter Herr Minister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Bühne und am Livestream! Wenn auch der Anlass unseres Antrags einige Zeit zurückliegt, bleiben das Thema „DDR-/SED-Unrechtsaufarbeitung“ und die notwendige Analyse der Situation von Opfern dieses Unrechts sowie eine entsprechende Opferhilfe für die CDU-Fraktion nach wie vor eine wichtige staatspolitische Aufgabe, von der wir nicht ablassen werden. Der 17. Juni steht nicht allein für die blutige Niederschlagung des Volksaufstands in der DDR im Jahr 1953 und die schon damals vorgebrachten Forderungen nach freien Wahlen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wiedervereinigung. Er steht auch und vor allem als Gedenktag für alle diejenigen, die bis zur friedlichen Revolution im Herbst 1989 die Gewalt, die Willkür und die Repressalien des politischen Systems und seiner Institutionen in der DDR erleben mussten. Deshalb vielen Dank, Herr Minister Hoff, für Ihren heutigen Bericht. Umso enttäuschender war es für mich gestern, dass unser Antrag auf die heutige Befassung nicht auf Zustimmung aller Fraktionen traf. Bereits im März vergangenen Jahres hat der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur den ersten Teil der Ergebnisse der Fortschreibung des Berichts zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes unter dem Titel „Geteilte Erfahrungen“ vorgestellt. Die CDU-Fraktion hatte diesen Bericht zum Anlass genommen, um hier im Thüringer Landtag die Aufarbeitung des DDR-/SED-Unrechts als eine der Kernaufgaben der Erinnerungs- und Gedenkkultur im Freistaat Thüringen ein weiteres Mal zu thematisieren und insbesondere die Wiedergutmachung von in der DDR begangenem Unrecht als eine wichtige, notwendige, kontinuierliche gesellschaftspolitische Aufgabe herauszustellen, die es auch in Zukunft fortzusetzen gilt. Zwischenzeitlich liegt nun auch Teil 2 des Berichts vor, in dem 40 rehabilitierte Betroffene des SEDUnrechts ihre Verfolgungsgeschichte, ihre Erfahrungen mit der Rehabilitierung sowie ihre aktuelle Lebenssituation im Rahmen von Einzelinterviews wiedergeben. Diese Interviews gewähren einen Einblick in die Wünsche und Erwartungen der Betroffenen, auch gegenüber der Politik. So ist es ihnen unter anderem wichtig, die wissenschaftliche Forschung hinsichtlich der Langzeitfolgen verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden fortzusetzen und deren Ergebnisse endlich in die entsprechende Gesetzgebung einfließen zu lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, es wurde in den vergangenen Jahrzehnten auf dem Gebiet dieses Wiedergutmachungsprozesses zwar viel erreicht, doch meinen wir, dass die beiden vorgelegten Teilberichte des Thüringer Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur auch deutlich machen, dass immer noch Bereiche und Situationen existieren, die gemeinsame Anstrengungen erfordern. Seit der Wiedergründung des Landes Thüringen 1990 im Ergebnis der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 hat sich die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mit zahlreichen Initiativen für die Aufarbeitung des SED-Unrechtsstaats und vor allem für dessen Opfer stark gemacht. Mit diesen Initiativen, die von der CDU hier im Hohen Hause in den vergangenen Jahren ausgingen, möchten wir deutlich machen, dass für die CDU die Aufarbeitung und Erinnerung an das in der SBZ und in der DDR begangene Unrecht eine beständige staatspolitische Aufgabe ist. Neben dieser Erinnerung sind für uns vor allem die Opfer und ihre Schicksale von besonderer Bedeutung. Für viele Betroffene ist es nachvollziehbar sehr wichtig, dass ihr Leid und ihr Status als Opfer der SED-Diktatur anerkannt werden. Neben der juristischen Rehabilitierung spielt dabei auch die Entschädigung eine große Rolle, die wir mehrfach zum Beispiel in Verbindung mit der Verteilung der PMO-Mittel und einer Einrichtung eines Härtefallfonds für die betroffenen Opfergruppen thematisiert haben. Nur noch einmal zu Ihrer Erinnerung, weil dies auch in den Medien gerne unter den Tisch fällt: Die Einrichtung dieses Härtefallfonds für die SEDUnrechtsopfer ist ausschließlich auf eine Initiative der CDU-Fraktion zurückzuführen
(Beifall CDU)
und wurde von der Regierungskoalition zunächst heftigst kritisiert. Der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur bewertet den Härtefallfonds im zu beratenden Bericht hingegen als sehr positiv. Es hat sich also für die Betroffenen gelohnt, dass die CDU-Fraktion bei den damaligen Haushaltsverhandlungen hartnäckig geblieben ist und auf ihre Forderungen bestanden hat. Wir können zwar das Leid der Opfer der SED-Diktatur nicht mehr ungeschehen machen, aber wir sollten es zumindest lindern. Eine Entschädigung sollte deshalb für alle gelten, die Unrecht im Namen von SED und Stasi erfahren haben. Ich verspreche Ihnen, dass die CDU-Fraktion nicht müde wird, auch weiterhin dieses Anliegen im Parlament zu thematisieren.
(Beifall CDU)
Die Forderungen sind weiterhin aktuell, trotz des erst kürzlich vom Bundesjustizminister vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Laut diesem Gesetzentwurf soll für die Opfer der SEDDiktatur ein bundesweiter Härtefallfonds gegründet werden. Ebenfalls vorgesehen sind dynamische Opferrenten sowie eine einmalige Entschädigungszahlung für Opfer von Zwangsaussiedlung in Höhe von 1.500 Euro. Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat heute bei der Vorstellung ihres Jahresberichts zu Recht auf die erheblichen Schwächen der geplanten Reform der Unterstützung hingewiesen. Diese sollten von der Thüringer Landesregierung im Bundesrat angemahnt und beseitigt werden. Neben der Dynamisierung der Opferrente müssen zunächst die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. Erwartet wird eine Erhöhung um 9 Euro im Monat – und das fünfeinhalb Jahre nach der letzten Anpassung. Die Renten der Stasioffiziere sind im gleichen Zeitraum über 25 Prozent gestiegen, die Opferrente nur um 3 bis 4 Prozent. Es muss leichter werden, Gesundheitsschäden durch Verfolgung anerkennen zu lassen. Anhand definierter Kriterien für schädigende Ereignisse, wie Haft oder Jugendwerkhof sowie bei Krankheitsbildern wie posttraumatischen Belastungsstörungen, sollte der Zusammenhang als gegeben angesehen werden. Für die Thüringer CDU ist im Gesetzentwurf insbesondere inakzeptabel, dass explizit geplant wird, Zwangsausgesiedelte von einer Entschädigungsleistung auszuschließen, wenn sie bereits Leistungen der Stiftung Zwangsausgesiedelten-Hilfe Thüringen erhalten haben.
(Beifall CDU)
Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bund nun mit der gesamtdeutschen Gesetzgebung die Zwangsausgesiedelten in Thüringen von der Entschädigung für erlittenen Heimatverlust ausschließen möchte. Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich den vorliegenden Bericht von Minister Hoff noch zum Anlass nehmen, um der Forderung der CDU-Fraktion gegenüber der Landesregierung Nachdruck zu verleihen, bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts nicht nachzulassen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Marx, Fraktion der SPD, auf.
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Frau Prof. Dr. Polster, mit Ihrem letzten Wort, dass die Landesregierung aufgefordert wird, im Kampf gegen die Beseitigung der Folgen des SED-Unrechts nicht nachzulassen, haben Sie auch schon selbst richtigerweise angeführt, dass dieser Kampf oder diese Auseinandersetzung hier die ganzen letzten Jahre auch aktiv geführt wird. Das kam auch im Bericht des Ministers Hoff hier zum Ausdruck, für den ich mich auch hier seitens der Koalitionsfraktionen sehr herzlich bedanken möchte. Es ist nicht so gewesen, Frau Dr. Polster – da Sie auch recht kurz erst in diesem Parlament weilen, müssen Sie sich auch daran nicht erinnern –, dass es immer nur auf CDU-Seite die Initiative zu dieser Aufarbeitung gegeben hätte. Es gehört zu den wichtigsten Verhandlungsergebnissen – auch damals der ersten – rot-rot-grünen Regierung hier im Freistaat, dass dieser Aufarbeitung ein sehr wichtiger Teil in der Koalitionsvereinbarung eingeräumt wurde, der stand schon in der Präambel, auch gleichzeitig mit dem Umgang mit Tätern der damaligen Zeit. Deswegen ist das hier immer ein gemeinsames Anliegen gewesen. Warum wir uns gestern bei der Aufnahme in die Tagesordnung enthalten haben, ist auch schnell erklärt: Es war ja schon länger klar, dass der 17. Juni bevorsteht, und der Aktualisierung des Antrags durch Ihre Fraktion hätten auch Aktualisierungen von uns folgen können, wenn wir das schon eher gewünscht hätten, denn wir haben erfahren – auch durch den Bericht des Ministers, aber auch durch Ihren Redebeitrag –, dass wir gerade in einem fließenden Prozess der Überarbeitung sind, auch gerade der bundesgesetzlichen Regelungen. Da hätten wir den einen oder anderen Vorschlag dann auch gern noch angehängt, weil es wirklich ein gemeinsames Anliegen ist. Wie gesagt, der alte Antrag war etwas sehr redundant, weil dort sehr viele oder ausschließlich Sachen enthalten waren, die längst in Arbeit sind, wie wir eben gehört haben. Da hätten wir nicht so richtig gewusst, warum wir da hätten zustimmen sollen. Diesmal werden wir zustimmen – selbstverständlich –, und zwar deswegen, weil jetzt in beiden Reden, die wir schon hier gehört haben, zum Ausdruck gekommen ist, dass es Nachbesserungsbedarf oder weiteren Handlungsbedarf gibt, auch angesichts der gerade im Bund laufenden Reform, die von den entsprechenden Beauftragten geltend gemacht worden ist. Diesen Beauftragtenforderungen können wir uns natürlich auch weitgehend anschließen. Vielleicht noch eine Sache aus Ihrem Altantrag, dem bisherigen Antrag, dass Sie die Frage gestellt hatten, wie die Landesregierung damit umzugehen gedenkt, dass Teil 1 des Berichts, der damals hier zu bewerten war, allein seitens der Thüringer Bevölkerung eine Bewertung der DDR-Zeit wiedergibt, dass diese positiv gewesen sei. Und damit sollte die Landesregierung irgendwie umgehen. Zu diesem Punkt muss ich Ihnen sagen: Der ist durchaus widersprüchlich, auch in den Forschungsund Erhebungsergebnissen. Andererseits ist auch bei den Bürgern, die die ehemalige DDR als positiv empfinden, gleichzeitig im Rückblick die Zustimmung gewachsen, dass es Entschädigungsleistungen für die Opfer des SED-Unrechts braucht. Das wäre dann ein gewisser Widerspruch. Damit ist sicherlich nicht alles so am Verharmlosen, wie Sie das möglicherweise unterstellt haben. In den Erinnerungen scheint manches weniger schlimm, als es gewesen ist. Den Eindruck hatten wir auch schon heute Morgen, als es hier um die Bewertung der Arbeit der Treuhandanstalt ging – obwohl ich das natürlich nicht in einen Topf werfen will und das etwas ganz anderes ist. Die Ambivalenz des Rückblicks auf die DDR und die Nachwendegeschichte zeigt sich, wie gesagt, auch daran, dass die Opfer des SED-Unrechts und die Entschädigungsforderungen auf ein immer stärkeres Verständnis stoßen – und das auch zu Recht. Ihre Sorge um die Finanzierung der Entschädigungsleistungen sehen wir auch als eine Zusage an, dass man sich in künftigen Haushaltsverhandlungen dort auch im Thüringer Haushalt starkmacht. Wir haben ja den Heimkinderfonds, der schon jetzt ein gelungenes Instrument unter vielen anderen ist. Wir setzen uns dafür ein, dass die veranschlagte Million auch entsprechend vollumfänglich ausgereicht wird. Alles, was in Ihrem Antrag jetzt unter Punkt 2 genannt wird, ist praktisch die Kopie des Forderungskatalogs unseres Landesbeauftragten. Dem schließen wir uns gern an. Vom Landesbeauftragten wird insofern auch der Bitte, sich dafür auf Bundesebene starkzumachen, schon seit geraumer Zeit nachgegangen. Das können Sie den bisherigen Berichten des Landesbeauftragten, aber auch der aktuellen Schilderung unseres Ministers entnehmen. Schließlich geht es jetzt ganz aktuell – auch das war in Ihren beiden Reden Thema – um die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden, die bisher noch nicht ausreicht, und wo eine Lösung auf Basis einer kriterienbasierten Vermutungsregelung erfolgen solle, also kein strenger Kausalitätsnachweis mehr erfolgen muss, der gar nicht erbracht werden kann. Als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen sind wir sehr froh, dass die Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vorangeht, unterstützen jedoch – wie gesagt – auch die Forderung, die Lücken und die Kritikpunkte noch zu beseitigen. Dazu zählt neben der angemessenen Ausgestaltung der Höhe der Leistungen für Zwangsausgesiedelte, der Dynamisierung der sogenannten Opferrente sowie der Schaffung einer Möglichkeit des wiederholten Antrags bei der strafrechtlichen Rehabilitierung die dringend notwendige Aufnahme des Vorschlags, über den wir gerade schon geredet haben, zur Erleichterung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Bittere Realität ist – und das hat Minister Hoff bereits geschildert –, dass die breite Mehrheit der SED-Opfer bei der Anerkennung ihrer verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden bisher gescheitert ist. Deswegen werden auch wir gern dem Entschließungsantrag wegen dieser Forderung zustimmen, da er die Intention aufgegriffen hat, dass der Entwurf des Bundesjustizministeriums unzureichend ist. Zur Frage der Ausgestaltung der Leistungen für Zwangsausgesiedelte: Auch hier haben Sie ja eine offene Tür eingerannt, weil auch Minister Hoff vorhin schon erzählt hat, dass es selbstverständlich auch ein Thüringer Anliegen ist, dass Altleistungen hier nicht angerechnet werden sollten und eine Gleichbehandlung erfolgen muss bei der erneuten Inaussichtstellung einer Entschädigung, die sich ja nun wirklich klein und bescheiden genug in der Summe von 1.500 Euro pro zwangsausgesiedelter Person ausnimmt. Am Ende noch ein paar Sätze zu Ihrer Forderung unter 3., dass sich die Landesregierung beim Bund für die weitere Förderung der wissenschaftlichen Forschungsprojekte zur DDR-Geschichte einsetzen soll. Diese Forderung war bereits Bestandteil der letzten Ost-Ministerpräsidentenkonferenz. Auch da – wie gesagt – befinden wir uns in laufenden Verhandlungen. Vielleicht können wir aber auch auf Landesebene künftig noch mal darüber nachdenken. Das wäre vielleicht ein Punkt gewesen, den wir dann auch noch eingearbeitet hätten – hätten wir länger gewusst, dass Sie das jetzt hier prioritär heute behandeln wollen –, in welcher Weise ein solches Projekt dauerhaft gesichert werden kann oder es hier im Land Forschungscluster oder Ähnliches geben sollte. Gemeinsam, denke ich, werden alle diejenigen von uns, die im nächsten Landtag weiter hier sitzen dürfen, sicherlich daran weiterarbeiten, dass wir mit der SED-Unrechtsbereinigung – das ist ein komisches Wort, finde ich, aber wir wissen alle, was gemeint ist – gemeinsam hier große Schritte weiterkommen. Wie gesagt, wir stimmen jetzt aufgrund der Überarbeitung Ihres Antrags zu. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Bevor ich jetzt den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz herzlich unsere Besucher auf der Tribüne begrüßen, darunter ganz herzlich die Klasse 6b des Tilesius-Gymnasiums aus Mühlhausen mit ihrem Lehrer Stefan Witzmann. Herzlich willkommen!
(Beifall im Hause)
Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP, auf.
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Dr. Wurschi, der vorliegende Antrag liegt wie so viele Anträge in diesem Haus schon über ein Jahr vor. Mittlerweile liegt auch „Geteilte Erfahrungen – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen – Teil 2“ vor, und dem hat die CDU in ihrer Neufassung auch Rechnung getragen. Im zweiten Teil des Berichts schildern 40 rehabilitierte Betroffene des SED-Unrechts ihre Erlebnisse, ihre Erfahrungen mit der Rehabilitierung und ihre aktuelle Lebenssituation. Sie stehen repräsentativ für viele Lebensgeschichten in der ehemaligen DDR und machen deutlich, dass das Thema „Rehabilitation“ noch lange nicht abgeschlossen ist. Herr Minister, Sie haben ja nicht zu Unrecht auch das Thema „Alter“ angesprochen, wenn ich daran denke, dass der Cousin meines Großvaters, zwangsausgesiedelt, es nie erlebt hat und sein Sohn, der für ein Vielfaches dessen, was als Entschädigung gezahlt wurde, das Haus mit der Gaststätte zurückgekauft hat, inzwischen auch schon verstorben ist. Das heißt, aus der Familie von denen, die dort zwangsausgesiedelt worden sind, lebt fast niemand mehr. Das heißt, es kann nicht darum gehen, Unrecht zu bereinigen, wie das in dem Gesetz so schön gesagt wird, es kann nur darum gehen, Unrecht zu lindern und Unrecht anzuerkennen. Auf Bundesebene hat die SED-Opferbeauftragte dem Bundestag am 11. März einen Sonderbericht zur Verbesserung der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden von Opfern politischer Verfolgung in der DDR vorgelegt. Auch in diesem wird ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf angemahnt und aktuell scheitert die Mehrheit der SEDOpfer – das ist hier auch schon zum Ausdruck gekommen – bei der Anerkennung ihrer verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Den Opfern bleibt damit der Zugang zu dringend benötigter Hilfe und Unterstützung verwehrt. Sie scheitern immer wieder beim Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der politisch motivierten Verfolgung und der heutigen gesundheitlichen Schädigung. Ich möchte hier auch die Beauftragte Frau Zupke zitieren: „Die Schädigungen der SED-Opfer liegen mehrere Jahrzehnte zurück und erfolgten in den Strukturen eines repressiven Staats. Mit dem Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs werden hier Kriterien angelegt, die für die Mehrheit der Opfer von politischer Verfolgung in der DDR nicht erfüllbar sind. Das Scheitern der Opfer liegt damit im System.“ Meine Damen und Herren, ich finde, das ist ein unerträglicher Zustand, den Betroffene nicht selten als Schlag ins Gesicht empfinden. Es ist halt nicht so einfach, mit den Mitteln eines Rechtsstaats die Folgen einer Diktatur aufarbeiten zu wollen. Deswegen, Frau Kollegin Marx, ist das Thema „Vermutungsregelung“ ein wichtiger Weg, der hier beschritten werden muss. Es bleibt festzustellen, dass es sich bei den Forderungen der CDU an vielen Stellen um Bundesrecht handelt, aber mit dem Referentenentwurf für das Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist auch auf Bundesebene wieder Schwung in die Debatte gekommen. Die von der CDU geforderte Dynamisierung ist in dem Referentenentwurf ja bereits enthalten und auch die Anrechnung vom Einkommen des Ehepartners soll entfallen. Wir als Thüringer FDP unterstützen diesen Antrag, denn das Unrecht der SED-Diktatur kann nicht wiedergutgemacht werden, aber man muss den Betroffenen helfen, mit den Folgen bestmöglich zu leben. In diesem Sinne für diesen Antrag vielen Dank, auch für die konstruktive Zusammenwirkung hier im Hause. Vielen Dank. Die Betroffenen haben es verdient, dass damit sachlich, aber mit Herzblut umgegangen wird. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt keine weitere Redemeldung vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Taubert zu Wort gemeldet. – Entschuldigung, das war nicht zu vernehmen hier vorne, auch nicht zu sehen. Bitte, Frau Abgeordnete Herold, Sie haben das Wort.
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, zunächst einmal möchte ich mich von hier aus bei den Mitgliedern aller Opferverbände für ihre unermüdliche Arbeit bedanken. Sie engagieren sich hier für die dringend nötige Aufarbeitung der Jahrzehnte des roten Totalitarismus in Deutschland und in Europa. Diese, Ihre Arbeit wird dazu beitragen, unsere deutsche Gesellschaft seelisch und emotional wieder gesunden zu lassen.
(Beifall AfD)
Die Widerstände gegen diese Aufarbeitung sind zahlreich, oft subtil. Der hier endlich heute aufgerufene Antrag in seiner Ursprungsform steht seit mehr als 15 Monaten auf den wechselnden Tagesordnungen und wurde circa achtmal verschoben. Vieles andere war wichtiger als die Befassung mit dem damaligen Leid und den heutigen Folgen von Repression, Schikane, Rechtsbeugung, Unrechtsurteilen, körperlichen Schädigungen und Benachteiligungen. Es echauffieren sich zum Beispiel die Bündnisgrünen über unser Corona-Unrechtsbereinigungsgesetz, tun aber nichts dazu oder recht wenig, die DDR-Unrechtsbereinigung voranzutreiben,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bitte was?) sondern beteiligen sich fröhlich an der Aufschieberitis der linken Minderheitsregierung, Frau Henfling.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sorry, aber das sind wirklich Fake News!) Das wirft ein sehr erhellendes Licht darauf, wie wenig ernst es Ihnen mit dieser Angelegenheit ist.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wer
hat Ihnen das aufgeschrieben?) Die heute noch lebenden Opfer der roten Diktatur haben oft nicht mehr so viel Zeit. Und nun zu ihrem Antrag selbst: Die Ergebnisse der Mikrostudie mit 40 Opfern der SED-Diktatur, vorgestellt von Herrn Dr. Wurschi, für dessen Arbeit ich an dieser Stelle auch ganz herzlich danken möchte, sind bewegend. Sie zeigen eine Gesellschaft, in der sich diese Opfer am Rande und in bescheidenen Verhältnissen wiederfinden. Ihre Geschichten von Ausschluss und mangelnder Selbstsicherheit, die durch die Demütigungen in der DDR entstanden sind, rufen nach unserer Aufmerksamkeit und entschlossenem und schnellem Handeln. Diese Opfer leiden heute noch unter materieller Not und sehr oft unter gesundheitlichen Problemen. Ihre Forderungen nach einer vereinfachten Inanspruchnahme des Rehabilitationsverfahrens und der Anerkennung der gesundheitlichen Schäden sind dringend und gerechtfertigt. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf verweisen, dass es mittlerweile längst umfassende und allerneueste Erkenntnisse in der Traumafolgenforschung gibt, was die Langzeitfolgen angeht, auch die Somatisierungsstörungen. Wenn man die Opfer unter diesen Aspekten untersucht, wird man sehr vieles finden, was auf Haftzeit, auf Verhöre, auf Folter, auf soziale Ausgrenzung, auf Langzeitschädigungen zurückzuführen ist, was man heute sicher diagnostizieren und zuordnen kann, wenn man nur die richtige Anamnese ansetzt. Die AfD-Fraktion unterstützt die Forderungen der Betroffenen nach einer umfassenden, auch gesellschaftlichen und staatlichen Anerkennung, und natürlich auch der gesellschaftlichen Akzeptanz. Es ist nicht in Ordnung, dass Betroffene durch bürokratische Hürden im Rehabilitationsprozess benachteiligt werden. Die dringend notwendige Novellierung des SED-Unrechtsgesetzes auf Bundesebene muss das Zweitantragsrecht und die Beweislastumkehr für die gesundheitlichen Schäden anfassen und entsprechend gestalten. Die hohe Anzahl an Anmeldungen für den Härtefallfonds unterstreicht die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung. Dieser Fonds ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch weitere Maßnahmen sind erforderlich, um die soziale Teilhabe und die Anerkennung der Opfer zu sichern. Oftmals hilft es ja auch den Betroffenen schon, wenn Sie als Opfer wirklich anerkannt und nicht schief angeschaut werden als Querulanten oder Nörgler oder Dauerunzufriedene, sondern man einfach sagen kann: Ja, euch ist Leid geschehen, euch ist schweres Unrecht widerfahren und wir werden euch helfen, das aufzuarbeiten, und wir werden es öffentlich bekannt machen. Wir werden auch dafür sorgen, dass die Wege, die in dieses Unrecht geführt haben, Totalitarismus, Ideologie, Stalinismus, Kommunismus, Sozialismus,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Rechtsextremismus!) die ganzen Geißeln des 20. Jahrhunderts, wirklich umfassend aufgearbeitet und benannt werden müssen. Ich glaube, das würde vielen Menschen schon sehr helfen.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Gut,
dass Sie Faschismus nicht genannt haben!)
(Beifall AfD)
Abschließend möchte ich betonen, dass die AfDFraktion den Antrag der CDU „Geteilte Erfahrungen“ unterstützt. Dieser Antrag ist ein wesentlicher Schritt zur angemessenen Aufarbeitung und Wiedergutmachung der Leiden unter dem DDR- und SED-Regime.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sie konnten studieren zu DDR-Zeiten, Zahnmedizin!) Ja und? Meine Mutter hat Steuern bezahlt.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Die Bekannten und Freunde meiner Eltern konnten das nicht, weil sie in der Opposition waren!)
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Frau Abgeordnete, Abgeordnete Herold hat das Wort. Bitte mäßigen Sie sich und halten Sie sich zurück.
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Das hat gar nichts damit zu tun.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Doch, das hat was damit zu tun, systemstabilisierend waren Sie!) Nein, das hat überhaupt nichts damit zu tun. Na gut. Es gibt Bewusstseinszustände, denen ist in diesem Leben nicht abzuhelfen.
(Beifall AfD)
Besonders begrüßen wir die Forderung nach einer Novellierung dieses Unrechtsbereinigungsgesetzes und einer Verbesserung der Entschädigungsleistungen. Wir sehen in dem Antrag eine wichtige Chance zu einer zumindest stellenweise parteiübergreifenden Zusammenarbeit der Aufarbeitung der DDR und wir stellen die Opfer in den Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir freuen uns darauf, in der nächsten Legislatur an solchen Vorhaben konstruktiv mitzuwirken. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Damit habe ich keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Taubert das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Präsident! Ich denke mal, Frau Herold, gerade weil Herr Wurschi sehr eng gerade mit der Fraktion der Grünen verbunden ist und sie ihn als Opferbeauftragten vorgeschlagen haben, können Sie dieser Fraktion gerade das nicht unterstellen, was Sie ihnen unterstellt haben. Eine Fraktion, die sich sehr intensiv gerade für die Opfer eingesetzt hat, die aus der Bürgerbewegung kommt – natürlich genauso wie die SPD, aber ich muss meine Kollegen da mal verteidigen. Es ist schon dreist, solche Dinge hier zu sagen, obwohl man weiß, dass es anders gewesen ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich bin aber aus einem anderen Grund vorgegangen. Auch ich sage zu Frau Prof. Polster: Sie können nicht alles wissen, aber Ihre Kolleginnen und Kollegen und die Referenten in Ihrer Fraktion, die müssten es wesentlich besser wissen. Sie haben mich insofern persönlich angesprochen, weil Sie von den Parteien und Massenorganisationen gesprochen haben und von den PMO-Mitteln. Und Sie haben auch so stolz gesagt, Sie waren die Ersten, die für so einen Härtefallfonds gekämpft haben. Aber das Gegenteil ist doch der Fall. Wenn wir auf die Historie dieser PMO-Mittel schauen, dann schauen wir zuallererst auf den Einigungsvertrag und darauf, was dort gesetzlich niedergeschrieben war. Dann sind 1994 und 2008 die gemeinsam zwischen Bund und Ostländern vereinbarten Verordnungen dazu fortgeschrieben worden. Aber der Bund war zu allen Zeiten – 1994 war die CDU meines Wissens in der Regierung im Bund. 2008 war die CDU in der Regierung im Bund und 2018 waren sie es auch. Das sind entscheidende Punkte auch für die letzten Ausschüttungen aus diesen PMOMitteln. Und es ist eben falsch, was Sie sagen, was Ihnen aufgeschrieben wurde, was Sie hier wiedergegeben haben. Es ist falsch. Die CDU hat sich zu keinem Zeitpunkt an der Stelle gerührt und hat diese Vereinbarung mit uns verändern wollen. Am 14. März ist die Bundesregierung unter Leitung von Frau Dr. Merkel ins Amt gekommen. Am 18. April 2018 in Bad Schmiedeberg haben sich die ostdeutschen Ministerpräsidenten genau mit ihr, mit dem Ostbeauftragten Christian Hirte und mit Herrn Altmaier getroffen. Und genau in dieser Veranstaltung ist ausdrücklich dafür geworben worden, dass diese Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder insofern geändert wird, dass so ein Härtefallfonds eingesetzt werden kann. Und wer sich wie die CDU hier im Landtag dann hinstellt und so tut, als ob andere verhindern, dass so etwas kommen kann, und dann auch noch auf SPD, Grüne und Linke schimpft und behauptet, dass wir dagegen wären, der versündigt sich, weil er lügt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich sage das ganz ausdrücklich, er lügt wider besseres Wissen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich dagegen Widerspruch? Widerspruch ist nicht zu erkennen. Dann stelle ich die Erfüllung des Berichtsersuchens fest. Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragt? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir ab zu den Nummern 2 bis 4 des Antrags. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Auch das kann ich nicht feststellen. Dann stimmen wir ab über die Nummern 2 bis 4 des Antrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7781 in der Neufassung. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen des Hauses. Dagegen? Und Enthaltungen? Sind nicht festzustellen. Damit sind die Nummern 2 bis 4 des Antrags angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort mit dem Aufruf des TagesordGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9853 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/10134 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften. Durch Beschluss des Landtags in seiner 134. Plenarsitzung vom 25. April 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 83. Sitzung am 26. April 2024 und in seiner 84. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Dazu erhielten wir zahlreiche Zuschriften, auf die sicherlich in den folgenden Redebeiträgen auch noch mal Bezug genommen wird. Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Diese lief in der Zeit vom 29.04. bis zum 24.05. und insgesamt 20 Beiträge sind in diesem Zeitraum eingegangen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf wie geschildert diskutiert. Er empfiehlt eine Änderung in Artikel 13, die Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft und hier konkret den § 18c, Erstattungsregelung für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Den genauen Wortlaut der Beschlussempfehlung entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Text. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme mit diesen Änderungen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Müller das Wort. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste auf der Tribüne und werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Einführung für diesen wichtigen Gesetzentwurf der Landesregierung gerade schon gehört. Dafür möchte ich noch einmal ausdrücklich Danke sagen. Uns als rot-rot-grüne Fraktionen ist ein weiterer Punkt wichtig, nämlich die Gleichbehandlung von Lehrerinnen und pädagogischen Fachkräften – unabhängig davon, ob sie verbeamtet oder Tarifbeschäftigte des Landes sind oder ob sie an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind. Deshalb haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss einen Änderungsantrag eingebracht und wir möchten den Gesetzentwurf mit einem zusätzlichen Paragrafen versehen, mit dem wir das Thüringer Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft anpassen möchten. Worum geht es also genau? Die gestiegenen Verbraucherpreise seit 2022 haben bundesweit die Menschen stark belastet. Deshalb hat die Bundesregierung für einen Inflationsausgleich von bis zu 3.000 Euro Steuerfreiheit gewährt. Die Lehrkräfte, Erzieherinnen und sonderpädagogischen Fachkräfte an staatlichen Schulen erhalten diesen Inflationsausgleich, egal ob sie verbeamtet oder beim Land angestellt sind. Wir als rot-rot-grüne Regierungsfraktionen möchten jedoch, dass alle, die an Schulen in Thüringen tätig sind, diese Pauschale erhalten, und zwar unabhängig davon, wo sie tatsächlich angestellt sind. Die freien Träger können jedoch diesen Inflationsausgleich nicht aus eigenen Mitteln oder der regulären Finanzhilfe des Landes finanzieren, denn für Zeiten normaler Preissteigerungen gibt es einen Dynamisierungsfaktor in § 18 Abs. 4 des Gesetzes. Doch dieser Ausgleich wird erst rückwirkend gewährt. Deshalb müssen wir hier – wie auch schon bei der Energiepreispauschale – als Gesetzgeber unmittelbar nachsteuern. Mit der Einführung eines neuen § 18c können sich die Träger der freien Schulen auf Antrag 80 Prozent des 2023 und 2024 gezahlten Inflationsausgleichs vom Land erstatten lassen. Im Unterschied zur Energieausgleichspauschale haben wir hier ein Antrags- und Nachweisverfahren gewählt. Während von gestiegenen Energiekosten alle Träger betroffen waren, ist kein Träger zur Zahlung der Inflationsausgleichspauschale verpflichtet. Daher bekommen im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Steuermitteln nur diejenigen Träger den Zuschuss, die tatsächlich einen Inflationsausgleich gewährt haben. Wir als Bündnisgrünenfraktion sind froh, dass wir dennoch im Sinne einer Vereinfachung des Verfahrens noch einmal nach einer Anhörung den Änderungsantrag nachgeschärft haben. Mit diesem Änderungsantrag setzen wir also ein klares Signal. Wir stehen zu unseren Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften, unabhängig davon, ob sie an staatlichen oder freien Schulen unterrichten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, um den freien Schulen in Thüringen die gewünschte Unterstützung zu ermöglichen und zu gewähren. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grü-
nen)
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, am 25. April 2024 habe ich bereits zur ersten Beratung zum vorliegenden Gesetzentwurf gesprochen. In der Zwischenzeit haben wir den Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und eine entsprechende Anhörung durchgeführt. Neben dem Gesetzentwurf wurde ein Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün, welcher auch die Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen berücksichtigen soll, beraten. Mein Vorredner hat das eben auch hier angebracht. Im Rahmen der Anhörung ergab sich umfangreiche Kritik zu diesem Änderungsantrag der Regierungskoalition. Aus diesem Grund hatten wir auch mit Vertretern der freien Schulen gesprochen und einen Änderungsantrag mit dem gleichen Ziel, aber mit einer deutlich bürokratieärmeren und auch kostengünstigeren Umsetzung im Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt, der leider an dieser Stelle keine Zustimmung fand. Herr Abgeordneter Müller hatte jetzt auch noch einmal Ausführungen zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen gemacht. Noch wesentlicher aber als dieser Punkt ist das Thema des Gesetzentwurfs, denn wir haben heute auch die Aufgabe, die sogenannte verfassungsgemäße Alimentation für unsere Beamtinnen und Beamten in Thüringen auf den Weg zu bringen, denn dies ist zumindest aus Sicht der Landesregierung ebenfalls durch besoldungsrechtliche Maßnahmen im Gesetzentwurf gewährleistet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss mich leider in meinen Ausführungen wiederholen und an den 21. Oktober 2021 erinnern. An diesem Tag haben wir neben der Herstellung der verfassungsgemäßen Alimentation auch zwei Entschließungsanträge beschlossen, einen von RotRot-Grün und einen von der CDU und der FDP. Auf Letzteren möchte ich heute noch mal eingehen, denn es zeigt mal wieder, wie die Landesregierung mit Beschlüssen des Landtags umgeht. Der Beschluss lautete damals: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] das Besoldungsrecht in Thüringen einer Evaluierung zu unterziehen mit dem Ziel, das Besoldungsgefüge dahin gehend neu zu ordnen, dass eine dauerhafte und stabile angemessene Besoldung umgesetzt, der Beamtendienst im Freistaat attraktive Bedingungen bereithält und die Besoldung leistungsorientierte Elemente vorsieht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei nicht zur Berechnung und Begründung der Angemessenheit, sondern lediglich zur Kontrolle heranzuziehen“. Und wir hatten noch einen zweiten Punkt: „zur Erarbeitung von Grundsätzen, Zielen und Lösungsansätzen zur Modernisierung des Thüringer Beamtenrechts die Thüringer Interessenvertreter beziehungsweise ‑ verbände wie zum Beispiel den Thüringer Beamtenbund, den Deutschen Gewerkschaftsbund sowie den Thüringischen Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund Thüringen einzubeziehen. Über das Ergebnis ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 zu berichten.“ Ich halte fest: Eine entsprechende Berichterstattung hat im Landtag bis heute nicht stattgefunden. Auch der rot-rot-grüne Entschließungsantrag bat die Landesregierung, das Besoldungsgefüge zu evaluieren und bis zum 31. Dezember 2022 darüber Bericht zu erstatten. An dieser Stelle kann man ebenso festhalten, dass die Hausaufgaben von der Landesregierung nicht gemacht wurden. So kann es nach unserer Meinung nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel im öffentlichen Dienst in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für zukünftige Generationen attraktiv und erstrebenswert auszugestalten. Unser Besoldungsrecht in Thüringen gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, das ist offensichtlich. Doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, dem Gewerkschaftsbund, den kommunalen Spitzenverbänden und allen Interessenverbänden an einen Tisch setzen, um für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige, eine attraktive und eine leistungsbezogene Lösung zu erarbeiten. Der öffentliche Dienst ist nach unserer Meinung nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestattet werden, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern der freien Wirtschaft und Dienstherrn anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fach- und Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. Besondere Aufgaben im angestrebten Novellierungsprozess werden sein, die haushalterischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einzuhalten, zu berücksichtigen und in Einklang mit der notwendigen Wertschätzung des Thüringer Beamtentums zu bringen, um einen längerfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen herzustellen. Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Wir haben zahlreiche Aufgaben benannt, die wir auch in unserem Land anpacken müssen. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und danken an dieser Stelle unseren Beamtinnen und Beamten für ihren Dienst im Freistaat und für die Menschen in Thüringen. Danke sehr.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Herr Abgeordneter Kemmerich für die Parlamentarische Gruppe der FDP ist jetzt gemeldet. Ich nehme an, das macht dann Herr Montag. Bitte, Herr Abgeordneter.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch ein paar kritische Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf, da insbesondere die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei gezeigt hat, dass doch noch Nachbesserungsbedarf gesehen wird, dass es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Denn mit diesem Gesetzentwurf wird die zugesicherte vollständige Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen nicht realisiert. Die systemgerechte Umsetzung des tariflich vereinbarten Sockelbetrags beispielsweise führt im Ergebnis lediglich zu einer Besoldungserhöhung ab dem 1. November 2024 um 1,462 Prozent. Die Bezieher gerade kleinerer Einkommen waren durch die Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 aber besonders betroffen. Die Umsetzung des Sockelbetrags in Form eines Prozentsatzes führt eben zu unterschiedlich hohen Beiträgen je nach Besoldungsstufe. Es war ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro vereinbart, der aber nur bei höheren Besoldungsgruppen tatsächlich auch erreicht wird. Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf versucht, maßvoll Änderungen zu verwirklichen, sodass natürlich auch die Haushaltswirkung im Rahmen bleibt. Aber gerade für die Polizeibeamten in unserem Freistaat ist es wichtig, dass wir ihren wertvollen Dienst auch in Form eines angemessenen Gehalts und dem Einhalten von Versprechen wertschätzen. Viele Beamte sehen natürlich auf die massive Erhöhung des Bürgergelds und schauen darauf – dieses wurde am 01.01.2024 allein um 61 Euro, also um 12 Prozent erhöht. Zu begrüßen ist, dass Beamte und Bedienstete, die aktuell in der Eingangsstufe ihrer Besoldungsgruppe sind, rückwirkend zum 01.01.2024 der nächst höheren Stufe zugeordnet werden. Es sollte jedoch auch darüber nachgedacht werden, neue Erfahrungsstufen nach oben einzuführen. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Gesetzentwurf noch Mängel aufweist, die auch im Gesetzgebungsverfahren in den Ausschüssen des Landtags nicht abschließend behoben werden konnten. Deswegen werden Sie es uns sicherlich nachsehen, wenn wir uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Vielen Dank.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Gäste, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kowalleck hat zum Gesetz ausgeführt oder weniger zum Gesetz, sondern eher eine kleine Wahlkampfrede zum Besoldungsgesetz gehalten, was man alles angehen möchte. Aber es scheint ja der Fraktion der CDU nicht ganz so wichtig gewesen zu sein, sonst würden sich nicht nur vier Abgeordnete hier befinden, wenn wir eines der zumindest zahlenmäßig größten Gesetze in diesen letzten drei Plenartagen beschließen. Aber zum Gesetz: Mit dem Gesetzentwurf stellen wir nunmehr wieder eine systemgerechte und zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung sicher. Dem Grundsatz sind wir bereits in den vergangenen Jahren – also fast jährlich – gefolgt. Im vergangenen Jahr ist Thüringen bei dieser Besoldungsanpassung sogar in Vorleistung gegangen und hat eine lineare Erhöhung um 3,25 Prozent beschlossen, verbunden mit einer Gesetzesklausel, nach der alle über diese Erhöhung hinausgehenden Tarifanpassungen entsprechend nachvollzogen werden sollen. Diesen Schritt machen wir nun mit diesem vorliegenden Gesetz. Für dieses Jahr erfolgt ab 1. November eine Anhebung um 1,46 Prozent, weiterhin wird es ab Februar 2025 eine Anhebung um weitere 5,5 Prozent geben. Dies betrifft neben den Grundgehältern auch die Familienzuschläge, Amtszulagen und allgemeine Zulagen. Diese Besoldungserhöhung ist uns im kommenden Jahr im Haushalt 147 Millionen Euro und ab dem Jahr 2026 mehr als 157 Millionen Euro jährlich wert. Es ist also nicht einfach maßvoll, Kollege Montag, sondern alles erfolgt im Rahmen der verfassungsgemäßen Alimentation. Als Haushälterin muss und möchte ich an dieser Stelle auch deutlich machen, dass es sich dabei nicht um eine Kleinigkeit im Landeshaushalt handelt. Thüringen wird laut der letzten Mai-Steuerschätzung bis zum Haushaltsjahr 2028 durchschnittlich rund 326 Millionen Euro pro Jahr mehr einnehmen. Das heißt also, 48 Prozent unserer durchschnittlichen Mehreinnahmen pro Jahr kommen allein unseren Beamtinnen und Beamten zugute – zukünftige Besoldungsanpassungen und die zu erwartenden Steigerungen bei den Pensionen aufgrund der anstehenden Altersabgänge noch nicht eingerechnet. Insgesamt steht hier also für die Beschäftigten ein ordentliches Plus unterm Strich – aus meiner Sicht eine gute Sache. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte eingangs bewusst von einer systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses gesprochen. Denn im Besoldungsrecht müssen wir uns in den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Parametern und Leitplanken bewegen. Daher ist eine Einszu-Eins-Übertragung des Tarifvertrags in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Dies wurde mit Ausnahme bestimmter Einmalzahlungen, die neben den linearen Steigerungen meist on top kamen, in Thüringen in der Vergangenheit auch nie praktiziert. Wir haben immer systemgerecht übertragen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass hier die unmittelbare Übernahme der Sockelbeträge gefordert wird. Aber dieser Schritt würde den verfassungsrechtlich bindenden Parameter des internen Abstandsgefüges zwischen den Besoldungsgruppen verletzen. Denn am Ende muss der lineare Abstand von der untersten Besoldungsgruppe A6 bis zu A16 eingehalten werden. Ein absoluter Betrag für alle, so richtig und nachvollziehbar er wäre, würde diesen Anforderungen nicht genügen, denn gemessen am Grundgehalt bedeutet eine Erhöhung um 200 Euro in der A6 eine Steigerung um 7,66 Prozent in der A16 eben nur um 1,66 Prozent. Für die dadurch entstehende Stauchung des Besoldungsgefüges um knapp 4 Prozent besteht kein gesetzlicher Spielraum. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 ausgeführt: „[Die] […] Abstände zwischen den Besoldungsgruppen […] dürfen […] nicht infolge von Einzelmaßnahmen […] nach und nach eingeebnet werden.“ Daran halten wir uns mit diesem Gesetzentwurf. Am Ende müssen wir als Gesetzgeber also dafür Sorge tragen, dass das Thüringer Besoldungsgesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Wir sind dafür verantwortlich, dass es für sich genommen vor Gericht standhält. Eine Bezugnahme beispielsweise auf andere Länder hilft uns hierbei nicht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der neuerlichen Übertragung der Tarifeinigung erfüllen wir nicht nur unseren verfassungsrechtlichen Auftrag im Rahmen der Besoldungsgesetzgebung, es ist gleichzeitig ein Signal der Wertschätzung an alle Beamtinnen und Beamten in Thüringen, denen ich an dieser Stelle für ihre Arbeit danken möchte. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, wir behandeln heute in zweiter Beratung wieder ein notwendiges Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge der Landes- und Kommunalbeamten sowie der Richter und der Versorgungsempfänger Thüringens. Die Notwendigkeit ergibt sich zum einen aus dem Besoldungsgesetz selbst mit der Anpassung an die allgemeine finanzielle Situation, den daraus folgenden Ergebnissen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und zum anderen aus der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Verpflichtung an das Land Thüringen zur Beobachtung der tatsächlichen Lebensverhältnisse. Das Gericht hat in seinem Beschluss vom 4. Mai 2020, Aktenzeichen 2 BvL 4/18, nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass die Alimentationen auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. An diesem Punkt des Müssens stehen wir heute wieder. In Bezug auf den Mindestabstand zwischen der Besoldung und der Grundsicherung sind dabei ferner sozialrechtliche Änderungen zwingend zu berücksichtigen. Im Ergebnis muss der Besoldungsgesetzgeber damit, soweit erforderlich, auch über die Umsetzung der Tarifergebnisse hinaus tätig werden, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, so der grundsätzliche Auftrag. Diesmal sollen die Änderungen für zwei Jahre, nämlich für 2024 und 2025, gelten. Inwieweit die Anpassung für 2025 dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts standhält, wird sich zeigen, meine Damen und Herren. Zeigen lassen kann sich auch die durchgeführte öffentliche Online-Diskussion zum Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung. Diese wurde leider nicht ausreichend im Haushalts- und Finanzausschuss ausgewertet. Es wurden die Berufsverbände verpflichtend schriftlich angehört. Ich darf Ihnen – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – einmal aus der Vorlage 7/6630 zitieren – da geht es um die öffentlich durchgeführte Online-Diskussion, welche den vorgelegten Gesetzentwurf sehr gut einordnet und zusammenfasst, denn Zahlen haben ja meine Vorredner schon genügend vorgetragen, darauf will ich jetzt nicht noch mal eingehen. Deswegen zitiere ich Ihnen mal, was dort geschrieben wurde: „[D]en Gesetzentwurf lehne ich aus folgenden Gründen ab: Wieder einmal wird dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Ziel ganz offensichtlich allein darin besteht, einzig aus finanziellen Gründen die Besoldungsanpassung, die zur Wahrung des Abstandsgebotes aufgrund der Erhöhung von Bürgergeld und anderen Sozialleistungen erforderlich ist, in einer Weise vorzunehmen, dass ‚gerade so‘ noch eine verfassungsgemäße Ausgestaltung gelingen soll. Allein schon diese Herangehensweise, den Beamten und Richtern nur das zu gewähren, was der Gesetzgeber von Verfassung wegen geben muss, zeigt deutlich, welche Wertschätzung der Gesetzgeber seinen Beamten und Richtern entgegenbringt, nämlich KEINE.
(Beifall AfD)
Für das Jahr 2024 soll den Beamten trotz hoher Inflation nahezu eine ‚Nullrunde‘ zugemutet werden. Gerade von einer ‚Linken‘ Regierung, die ständig ‚faire Löhne‘ fordert, ist dies nach meinem Verständnis ein Armutszeugnis. Gut, dass dieses Jahr Landtagswahl ist!“
(Beifall AfD)
Ich darf an dieser Stelle zur besseren Einordnung der Aussage des Beamten noch erwähnen, dass wir aktuell auch einen Untersuchungsausschuss zur Staatssekretärsaffäre der rot-rot-grünen Landesregierung haben. Hier geht es um die Ansicht des Landesrechnungshofs, dass die rot-rot-grüne Landesregierung mehrere Staatssekretäre rechtswidrig eingestellt hat, was aus einem großen Bericht der unabhängigen Behörde in Rudolstadt hervorgeht. Hier geht es um die Einstellung und Bezahlung von politischen Beamten, und wir reden hier von der Beamtenbezahlung. Es wurde auch nach unserer Ansicht großzügig eingestellt und bezahlt, oft nur nach der Farbe des Parteibuchs, weniger nach Leistung und Befähigung,
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Wurde nun zu wenig oder zu viel bezahlt?) was ein Schlag ins Gesicht der normalen Beamten ist, welche die notwendigen Arbeiten im Freistaat erledigen, und das oft bis an die Leistungsgrenze, gerade in den unteren Besoldungsstufen. Gern wiederhole ich den Satz des Zitats des Beamten: „Gut dass dieses Jahr Landtagswahl ist!“ Ich möchte an dieser Stelle auch an meine Kleine Anfrage zum Thema „Leistungsgerechte Beamtenbesoldung in Thüringen“ nebst Antwort in der Drucksache 7/4192 erinnern. Ja, es gibt leider einen Konflikt zwischen der tatsächlich durchgeführten Arbeit und gerechter Bezahlung, meine Damen und Herren. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass wir als AfD und der Rechnungshof seit Jahren ein vernünftiges Personalentwicklungskonzept fordern, auch gerade im Hinblick auf den Stellenaufwuchs, zum Beispiel im grün geführten Umweltministerium. Ebenso gehört zur Wahrheit dazu, dass wir als AfD seit 2013 aufgrund der Konstruktion des Euros vor einer massiv steigenden Inflation gewarnt haben. Die Anpassung der Besoldung in diesem Gesetzentwurf ist ursächlich auf diese massiv gestiegene Inflation zurückzuführen. Die AfD hat somit recht gehabt mit ihrer Kritik am Euro bzw. an der Ausgestaltung des Euros. In der Drucksache 7/10134, der Beschlussempfehlung des Ausschusses, wurde als Ergebnis der Beratung nach § 18b noch ein § 18c – Erstattungsregelungen für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie – hinzugefügt im Bereich „Schulen in freier Trägerschaft“. Hier sollen dann 80 Prozent der Inflationsausgleichszahlungen an die beschäftigten Lehrer, sonderpädagogischen Fachkräfte und Erzieher im Primarbereich auf Antrag an die Schulträger erstattet werden. Diese Regelung ist sicherlich notwendig und auch sachgerecht. Diese Ausgleichszahlung wäre jedoch nicht notwendig gewesen, sofern nicht die Inflationsraten durch die Politik der EU und der Europäischen Zentralbank so massiv nach oben getrieben worden wären. Durch diese Politik steigen unter anderem auch die Personalausgaben in unserem Landeshaushalt und natürlich sind auch die kommunalen Haushalte davon betroffen, sie steigen massiv an und auch unsere Bürger werden dadurch leider kalt enteignet. Diese Finanzpolitik muss daher dringend geändert werden, was aber ein anderes Thema ist, das kann ich jetzt hier nicht ausführen. Ja, die bisherige Bezahlung und Besoldung gehören auf den Prüfstand, wie auch die CDU-Vorredner das schon gesagt haben, denn wir wollen auch gern, dass hier diese Bezahlung und Besoldung in einem besseren Einklang mit der Wertschätzung unserer Beamten erfolgt. Ich möchte daher lieber an dieser Stelle schließen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und danke auch allen Beamten und Angestellten in unserem Freistaat für ihre Arbeit. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Hande das Wort.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, der vorliegende Gesetzentwurf in der Drucksache 7/9853 umfasst 232 Seiten Papier. Aber nicht nur von der Seitenzahl ist er sehr umfänglich, sondern auch von der Wirkung auf den Haushalt. Im Kernhaushalt belaufen sich die Änderungen aus diesem Gesetz in diesem Jahr auf 43 Millionen Euro, im nächsten Jahr auf 140 Millionen Euro und ab 2026 jährlich auf 150 Millionen Euro. Allein diese Dimension zeigt schon, dass man hier doch etwas behutsam an die Thematik herangehen muss. Der Grund für diesen Gesetzentwurf ist die regelmäßige Anpassung der allgemeinen wirtschaftlichen finanziellen Verhältnisse und der Entwicklung, und dabei werden insbesondere die Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder berücksichtigt als auch natürlich die Bestimmungen zur verfassungsgemäßen Alimentation. Und hier ist auch schon ein erster Knackpunkt oder Kritikpunkt, den wir auch in der Anhörung haben lesen können oder wahrgenommen haben, denn hier eine getrennte Betrachtung der Anpassung der Tarifregelung der Tarifgemeinschaft der Länder an das Besoldungssystem und der angemessenen Alimentation vorzunehmen, ist meines Erachtens ungerechtfertigt, da beide doch gewisse Einflussfaktoren auf ein und dasselbe Besoldungsrecht sind. Also sind die hier im vorgelegten Gesetzentwurf angedachten jetzt 1,462 Prozent meines Erachtens durchaus sachgerecht. In der Anhörung, die wir durchgeführt haben – und eine Bemerkung sei mir gestattet: Im Online-Diskussionsforum war in einer Wortmeldung zu lesen, dass die Abgeordneten des Landtags diese Beiträge hoffentlich auch lesen, und ich darf allen, die sich daran beteiligt haben, versichern, dass wir alle Zuschriften und auch die Zuschriften im Online-Diskussionsforum sehr genau lesen. Und in der Folge möchte ich auch darauf noch weiter eingehen. Ein großes Diskussionsthema war und ist – das haben wir hier auch festgestellt oder nehmen das mit – der 200-Euro-Sockelbetrag. Hier spielt das Abstandsgebot eine bedeutende Rolle. Ich versuche das mal mit meinen Worten zu beschreiben. Bei den Beschäftigten, also den Nichtbeamten, gibt es eine Gehaltserhöhung von 200 Euro für alle. Also der Kollege in der E5 bekommt 200 Euro mehr und der leitende Angestellte in der E15 bekommt auch 200 Euro mehr. Bei den Beamten geht das so nicht. Zumindest im vorliegenden Gesetzentwurf gilt das für die Thüringer Beamtinnen und Beamten nicht. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geht es. Wir zahlen statt 200 Euro für alle also 4,76 Prozent mehr wegen dem Abstandsgebot. Ich verdeutliche das gern an zwei Beispielen: Ein Beamter in der Besoldungsgruppe A6 als Justizoberassistent am Landgericht bekommt ein Grundgehalt von etwa 3.000 Euro. 4,76 Prozent davon sind 142,80 Euro Grundgehaltserhöhung, brutto. Zusammen mit der Erhöhung der allgemeinen Zulage bekommt er etwa 110 Euro netto mehr. Einem Angestellten mit der Gehaltserhöhung von 200 Euro bleiben nach Steuern, Sozialversicherungen, VBL etwa 105 Euro netto. Also wird der Beamte leicht bessergestellt als Angestellte. Dieser Unterschied ist meiner Meinung nach aber gering und ich würde behaupten, dass das Tarifergebnis mit dem Sockelbetrag an dieser Stelle gut umgesetzt ist. Beamte und Beschäftigte werden also gleichbehandelt. Beim Beispiel 2 ist eine Präsidentin mit der Besoldungsgruppe B9. Sie bekommt 12.000 Euro Grundgehalt im Monat. 4,76 Prozent sind bei ihr aber nicht 142 Euro wie beim Justizoberassistenten, sondern 570 Euro. Netto nach Steuern bedeutet das bei der B9 also etwa 330 Euro monatlich mehr im Portemonnaie. Das ist ein Vielfaches gegenüber den unteren Besoldungsgruppen und auch fast das Dreifache dessen, was nichtbeamtete Beschäftigte in allen Entgeltgruppen bekommen. Der Grund dafür ist jenes Abstandsgebot. Und der Abstand wird eben nicht in Euro gemessen. Nein, er bestimmt sich relativ, also in Prozent oder Vielfachen. Viele Anzuhörende sehen das kritisch und dem schließe ich mich an. Hier werden untere Besoldungsgruppen zwar nicht benachteiligt, aber höhere über Gebühr begünstigt. Es gab weitere Kritikpunkte aus den Anzuhörendenzuschriften, unter anderem die Streichung der unteren Besoldungsstufen. Hier wird gesagt, dass dies ungerechtfertigt bzw. ungerecht gegenüber länger beschäftigten Beamtinnen und Beamten sei. Das teile ich nicht. Ich denke, vielmehr könnte man über eine Anpassung der Zulagen zum Beispiel bei der Polizei auf das Bundesniveau von 228 Euro nachdenken, um die Attraktivität zu steigern. Aber, und das gehört der Ehrlichkeit halber dazu, das Besoldungsgefüge in Thüringen hat sich – und das entnehmen Sie auch dem Gesetzentwurf – in den Jahren 2010 bis 2025 um 44,82 Prozent erhöht. Zum Vergleich: Bei Tarifbeschäftigten war es gerade mal ein Prozentpunkt mehr. Ein weiterer Kritikpunkt ist der sogenannte alimentative Ergänzungszuschlag. Viele, nahezu alle Anzuhörende kritisieren den. Hier wird ein Betrag von bis zu 531,23 Euro in diesem Jahr gezahlt, sofern der Partner oder die Partnerin des Beamten nicht erwerbstätig ist und Kinder da sind. Das wird meines Erachtens durchaus zu Recht als Herdprämie bezeichnet und ist nicht mehr zeitgemäß und bildet schon gar nicht ein modernes Gesellschaftsbild ab. Ähnlich verhält es sich mit den Familienzuschlägen. Diese sind in Thüringen ab dem dritten Kind tatsächlich im Vergleich zum Durchschnitt gesehen relativ hoch. Hier kann man zumindest sagen, dass die familienbezogenen Bestandteile der Besoldung einen enormen Anteil der Gesamtbesoldung einnehmen. Da bleibt aber tatsächlich die Frage: Folgt die Besoldung hier dem Amt oder eher dem Familienstatus? Der Ehrlichkeit halber muss man auch hier sagen: beiden. Jedoch ist zu beobachten, dass mit den Jahren jetzt auch im Zuge der verfassungsgemäßen Alimentation in den letzten Gesetzgebungsverfahren meiner Meinung nach hier eine gewisse Unwucht entstanden ist. Für die Zukunft gilt es, diese Unwucht auszugleichen. Hier sage ich gleich von vornherein: Wir werden als Fraktion Die Linke diesem Gesetzentwurf zustimmen, trotz aller Kritik, die ich gerade genannt habe. Ich muss aber dennoch sagen, dass eine Nachbesserung im Besoldungsgefüge in Thüringen an und für sich auch für mich notwendig erscheint. Nichtsdestotrotz muss ich da dem Kollegen Kowalleck, der mir vielleicht zuhört, zustimmen, der sagt, dass dies nicht kurzfristig zu gewährleisten sei, aber eine Nachbesserung ist notwendig. Oder besser noch, wir machen es so: Wir beenden die Zersplitterung des Besoldungsrechts in Deutschland und schaffen wieder bundeseinheitliche Regelungen. Das wäre für alle das Einfachste und Gerechteste. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine weiteren Redemeldungen. Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung, bitte. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann ja verstehen, dass unter manchen Abgeordneten die Notwendigkeit gesehen wird, beim Beamtenbund und bei anderen Beamtinnen und Beamten noch mal zu sagen, ich habe mich für dich eingesetzt, aber die Taubert hat es nicht zugelassen. Mag ja alles sein. Ist so, kann man nicht ändern, Finanzminister bekommen keine Besoldung, sondern Schmerzensgeld. Jeder, der das mal machen möchte, kann sich schon darauf einstellen. Ich möchte zu dem, was gesagt wurde, doch noch mal ganz kurz antworten, zunächst einmal für uns als Finanzministerium und auch für mich persönlich: Alle Beamtinnen und Beamten, egal wo sie sitzen und was sie tun, sind für mich wertvolle Beamtinnen und Beamte, die befinden sich nicht nur in der Polizei und sind der Öffentlichkeit sehr ausgesetzt. Deswegen, Herr Montag, haben Sie das sicherlich so gesagt, aber wir haben natürlich in der Justiz und im Bau – da sind nicht so viele Beamte, aber die werden auch beschimpft – und an vielen anderen Stellen, natürlich bei uns und auch in der Kommunalverwaltung Beamtinnen und Beamte, die ihre Arbeit jeden Tag tun und denen es nicht immer leichtfällt, auch klarzumachen, dass dieser Status des Beamtentums jetzt nicht das allergrößte Privileg ist und nicht die allergrößte Bevorteilung. Trotz alledem ist es so, dass wir den letzten Jahren schon Bevölkerungsgruppen aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgeschlossen haben. Wir haben keine einfache Arbeit mehr, die können wir gar nicht bezahlen. Sonst würden die – wie es gerade schön geschildert wurde von Herrn Hande –, die sehr viel Besoldung bekommen, noch mehr Besoldung bekommen und es würde denen, die wenig Besoldung bekommen, überhaupt nichts nutzen. Deswegen haben wir schon die A5 abgeschafft, schon vor vielen Jahren, die A6 ist schon in den untersten Stufen abgeschafft. Wir haben für viele Beamtinnen- und Beamtengruppen, gerade bei der Polizei, bei der Justiz, auch in der Steuerverwaltung, die Eingangsämter abgeschafft, damit wir gleich in eine höhere Besoldung eintreten. Das heißt, wir haben sehr viel dafür getan, dass Beamtinnen und Beamte ein ausreichendes Einkommen, eine ausreichende Besoldung haben. Ich will mich diesem Streit zwischen Beamten und Angestellten nicht aussetzen, denn jeder hat dafür gute Argumente, dass er glaubt, er ist schlechter bezahlt als der andere. Aber – wie gesagt – unsere Angestellten werden nach Tarif bezahlt und sie machen an manchen Stellen gleichwertige Arbeit. Deswegen ist es vernünftig, dass die Besoldung und die Vergütung der Angestellten zusammenbleibt. All das, was Sie heute hier vorgeschlagen haben, sind schöne Vorschläge. Aber die führen dazu, dass die Angestellten in Zukunft wesentlich schlechter vergütet werden als die beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das führt einfach dazu. Das ist das, was Sie wollen. Sie müssen sich darüber im Klaren werden, dass Sie das wollen, wenn Sie das sagen. Wenn Sie es nicht wollen, müssen Sie es anders sagen, aber genau das sagen Sie. Es ist angesprochen worden: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation – wir haben das selber ja nicht bekommen, das Urteil, aber andere – ist geurteilt worden, dass wir uns mit dem SGB II vergleichen müssen. Das war nicht unsere Idee, das war eine Idee eines Gerichts, das meines Erachtens, ohne die Gesamtauswirkung genau erkennen zu können, so geurteilt und gesagt hat, das ist der Mindestbetrag. Und das Gericht hätte aber auch wissen müssen, dass es noch vier andere Parameter schon mal in früheren Zeiten beschlossen hat und dass diese Parameter nicht einfach zusammenpassen. Was gar nicht zusammenpasst und deswegen haben wir auch keinen Bericht vorgelegt – Herr Kowalleck, Sie haben das zu Recht so gesagt –: Wir haben uns intensiv mit den Gewerkschaften darüber unterhalten. Aber es gibt keine Lösung für das, was Sie wollen. Sie wollen eine angemessene Besoldung, die ausreichend ist für alle Beamtinnen und Beamten. Sie möchten, dass im Haushalt nicht mehr Geld ausgegeben wird, und Sie möchten das Leistungsprinzip mit Leistungsprämien durchführen. Und dann haben Sie noch ein paar andere Parameter gesagt. Und wenn Sie das alles zusammenbringen, dann müssen Sie eine von mehreren Bekannten – dann in dem Fall –, einen von mehreren Faktoren fallen lassen. Zuallererst müssen Sie, wenn Sie den Beamtinnen und Beamten das alles versprechen, die Komponente fallen lassen, dass es im Haushalt nicht wesentlich mehr kostet. Dann werden Sie pro Jahr eine Milliarde mehr in die Hand nehmen müssen und dann können Sie das alles umsetzen. Das ist kein Problem. Aber dann müssen Sie auch sagen, was Sie an anderer Stelle für die Bevölkerung nicht mehr tun wollen. Wir haben versucht, mit diesem Gesetzentwurf abzuwägen. Alle Bereiche, die Sie im Landtag hier beschließen, aber die wir auch in der Landesregierung bearbeiten, müssen gleichermaßen ein Recht auf eine ausreichende Finanzausstattung haben. Dem sind wir natürlich auch gefolgt. Und nun finde ich das schön, dass Herr Kießling den Beamten erwähnt hat. Dieser Beamte, den Sie erwähnt haben, der hat ja auch sehr genau geschaut, was die Ministerin hier am Pult immer erzählt. Ich habe es also auch gelesen. Herzliche Grüße an den Beamten – er weiß ja, dass er gemeint ist. Wir haben viele Male schon auch gut miteinander diskutiert, auch sehr kontrovers. Aber was der Beamte vergisst und was er nicht erwähnt in dem Zusammenhang, ist, dass wir den Beamtinnen und Beamten am 01.01.23 3,25 Prozent mehr Besoldung gegeben haben und nicht den Angestellten. Der Tarifvertrag galt noch. 3,25 Prozent – und das heißt, wenn Sie im Eingangsamt A6 sind mit einer Bruttobesoldung von 2.624 Euro, haben Sie 85 Euro und 28 Cent mehr bekommen, und zwar über 23 Monate, bevor der Angestellte überhaupt etwas mehr bekommen hat. Und wenn Sie jetzt sagen, das ist aber ungerecht gegenüber den Beamten, dann müssten Sie es schon noch mal anders begründen. Der Beamte hat also 23 Monate diese 85,28 Euro bekommen – 3,25 Prozent. Und der Beamte, der sich da auch zu Wort gemeldet hat, was er ja gern darf, den schätze ich mal mindestens in der A13 ein. A13, das sind 4.530 Euro. Der hat 23 Monate lang ungefähr 147 Euro mehr bekommen. Und jetzt beschwert er sich darüber, dass er das nicht einfach obendrauf bekommt. Das ist ja die Beschwerde. Ich finde, wir haben es richtig gemacht, dass wir diese 3,25 Prozent ab dem 1. November 2023 angerechnet haben und damit nur noch die 1,426 Prozent übrig bleiben. Ich finde, das ist Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist nicht nur, dass einer laut schreit und viel bekommt. Denn unter den Widersprüchen und den Klagen ist nämlich kaum ein A6-Beamter dabei. Das haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss schon mal ausgewertet. Ganz wenige Menschen, die wenig bekommen, die wenig Besoldung bekommen, gehen ins Klageverfahren. Es sind die A14er, die A15er, die sich beschweren, dass sie so schlecht behandelt werden. Und es ist auch nicht eine Frage der Nachwuchsgewinnung, das muss ich Ihnen einfach sagen. Wir haben bei der Nachwuchsgewinnung, wenn wir in den Besoldungsgruppen dann die Eingangsstufen abschneiden, da haben wir Nachfrage, weil jemand schnell etwas mehr bekommt. Aber der Beamte/die Beamten müssen ja einige Jahre in der Besoldungsgruppe erst verharren, ehe sie, wenn überhaupt, eine Beförderung bekommen können. Dass das natürlich auch so ein Punkt ist, das wissen Sie sicherlich auch. Also ich kann verstehen, dass Sie jeder Beamtin und jedem Beamten noch mal sagen wollen, Sie haben es der Taubert noch mal gesagt, und Sie können auch schöne Grüße sagen. Ich rede gern mit jedem Beamten und jeder Beamtin, aber wir müssen einfach fair untereinander bleiben. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen damit zur Abstimmung, als Erstes über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/10134. Wer ist hier dafür? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und AfD. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht feststellen. Wer enthält sich? Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen als Zweites ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9853 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist hier dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und AfD. Wer enthält sich? Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Gegenstimmen kann ich nicht feststellen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Damit stimmen wir über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab und ich bitte, sich dafür von den Plätzen zu erheben. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und AfD. Wer enthält sich? Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen kann ich nicht feststellen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Als Nächstes rufe ich auf den TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9864 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/10109 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für die Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen hier und am Livestream, ich will im Rahmen der Berichterstattung noch mal kurz daran erinnern, worum es sich handelt. Es geht darum, dass wir das Hochschulgesetz in Thüringen diesbezüglich ändern, dass der Passus zum Promotionsrecht erweitert wird, und zwar dass auch den Fachhochschulen in Thüringen oder Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein fachlich begrenztes Promotionsrecht für eine wissenschaftliche Einrichtung – ein sogenanntes Promotionszentrum – verliehen werden kann und das nach einem Begutachtungsverfahren dann entsprechend auch weitergeführt werden kann. Wir haben den Gesetzentwurf erstmals am 25. April 2024 in der 134. Sitzung des Landtages beraten. Wir haben ihn zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Dort wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt, in der sich die Anzuhörenden weit überwiegend positiv zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen geäußert haben. Wir haben dann in der 54. Sitzung des Ausschusses am 29. Mai 2024 zum Gesetzentwurf beraten. Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, gibt es noch eine Änderung, und zwar haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Absatz noch zu ergänzen, und zwar dazu, dass der Entwurf der Verordnung dem für Wissenschaft zuständigen Ausschuss zur Herstellung des Einvernehmens vorzulegen ist. Der Ausschuss empfiehlt mit dieser Änderung des Gesetzentwurfs die Beschlussempfehlung und Annahme des Gesetzes. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Prof. Dr. Polster, Fraktion der CDU, das Wort.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, das Ansinnen, ein eigenes Promotionsrecht für die Fachhochschulen zu schaffen, teilen wir ausdrücklich. Mit der geplanten Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes soll zusätzlich zur bereits bestehenden Möglichkeit einer kooperativen Promotion nach entsprechendem Antrag und wissenschaftlichem Begutachtungsverfahren ein fachlich begrenztes und zeitlich befristetes eigenständiges Promotionsrecht ermöglicht werden. Diese Anpassung im Promotionsrecht war längst überfällig. Laut Wissenschaftsrat und CHE führt an einem Promotionsrecht für HAWs kein Weg mehr vorbei. Rings um Thüringen sind Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt schon weiter. Mittlerweile gibt es in acht Bundesländern Gesetzesregelungen, die ein Promotionsrecht ermöglichen. Im Kampf um die besten Köpfe, um Wissenschaftler und den akademischen Nachwuchs hat Thüringen derzeit noch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Thüringen kämpft bei seinen Hochschulabsolventen mit sehr hohen Abwanderungsraten. Adäquate Karrierewege können wir leistungsstarken Absolventen kaum anbieten, trotz hochkarätiger Forschungsprojekte. Das Promotionsrecht ist somit auch ein konkreter Beitrag zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in Thüringen. Die Forschungsorientierung hat sich nicht nur aufgrund der im ThürHG enthaltenen Hochschulaufgabe in den HAWs erheblich verstärkt und es wurden eigene Forschungsprofile entwickelt. Es geht um anwendungsorientierte, vornehmlich interdisziplinäre Forschung und Entwicklung. In den letzten sieben Jahren konnten in Thüringen die Drittmitteleinnahmen der HAWs mehr als verdoppelt werden, trotz geringem akademischen Mittelbau. Auch vor dem Hintergrund, dass die DATI, die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation, ihren Sitz in Erfurt haben soll, sollte die Umsetzung des Promotionsrechts zügig erfolgen, damit die Standortentscheidung bekräftigt wird und das geforderte lebendige Umfeld für Transfer und Innovation sowie Attraktivität für Talente auch gewährleistet wird. Der Anteil kooperativer Promotionen beträgt nur 1,3 Prozent aller Promotionen in Thüringen. Wahrlich kein Erfolgsmodell. Und das, obwohl sich das Wissenschaftssystem in den letzten 15 bis 20 Jahren erheblich verändert hat. Das liegt mit daran, dass die HAWs Fächer besitzen, die durch universitäre Bezugsfelder nicht vollständig abgedeckt werden, wie soziale Arbeit oder akademische Berufe aus dem Gesundheitsbereich. Aber man muss ehrlicherweise auch zugeben, dass viele Verfahren scheitern, weil die Doktoranden zwischen den Anforderungen ihrer Fachhochschulen, an denen sie ihre kooperative Promotionsstelle haben, und den Anforderungen der universitären Doktorväter und -mütter häufig zerrieben werden. Dies bestätigten mir auch viele Kollegen und leider musste ich dies persönlich auch bei den von mir betreuten Promotionsverfahren feststellen. Als betreuender Hochschullehrer fühlt man sich gegenüber den Universitäten manchmal eher als Bittsteller und nicht als gleichberechtigter Partner. Auch die weitere Möglichkeit sogenannter kooperativer Promotionsverfahren hat bei den Universitäten und HAWs überhaupt keine Akzeptanz gefunden. Hochschulprofessoren als kooptierte Mitglieder in Universitätsfakultäten aufzunehmen, ist nicht nur aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands keine Option. Wir brauchen somit dringend ein eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen. Bereits in der ersten Beratung hat mein Kollege Christian Tischner aber darauf hingewiesen, dass uns das Gesetz doch als sehr detailarm erscheint und alle wichtigen Fragen der Verordnungsermächtigung überlassen werden. Diese Kritik wurde auch von mehreren Anzuhörenden geteilt, unter anderem der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft oder auch der Universität Erfurt. Ein fachlich begrenztes Promotionsrecht in einem Promotionszentrum und zunächst der Nachweis der ausreichenden Forschungsstärke in einem Begutachtungsverfahren, das kann alles funktionieren. Je nachdem wie das Ministerium das Begutachtungsverfahren aber genau ausgestaltet, kann das auch zu einem bürokratischen Monster mutieren. Negativbeispiele aus anderen Bundesländern haben gezeigt, dass zwischen der Aufnahme des Promotionsrechts für HAWs in Hochschulgesetze und der Verabschiedung der notwendigen Rechtsverordnung zur praktischen Umsetzung aufgrund der erst dann erfolgten inhaltlichen Diskussionen und Dissense mehrere Jahre vergingen. Vieles ist noch unklar. Wie werden die Promotionszentren ausgestaltet und finanziert? Wer entscheidet darüber, ob eine ausreichende Forschungsstärke vorliegt? Welche Kriterien werden an die Bewertung für eine mögliche Entfristung des Promotionsrechts und der vorausgehenden Evaluation angelegt? Inwieweit wird die Promotion an den Fachhochschulen zu einer Kopie des Verfahrens der Universitäten oder gelingt es hier, eigene Akzente zu setzen? Viele dieser Fragen wird die Verordnung beantworten. Wir waren aufgefordert, dem Gesetz ohne Kenntnis ihrer Beantwortung zuzustimmen. Weil die Fragen aber für alle Beteiligten so zentral sind, erschien uns die Option, in Unkenntnis ihrer Beantwortung zuzustimmen, nicht sinnvoll. Es ist deshalb sehr gut, dass es gelungen ist, sich in der Ausschussbefassung zu einigen. Die Aufgabe im Ausschuss war es, zwei Dinge zusammenzubringen. Zum einen sollte es keine Verzögerung des Beschlusses geben, denn das hätte eine Umsetzung dieser wichtigen Angelegenheit noch in dieser Legislatur in ernsthafte Gefahr gebracht. Zum anderen ging es aber auch darum, einen Weg zu finden, auf die vorgebrachten Bedenken einzugehen. Um das aufzulösen, haben wir im Ausschuss vorgeschlagen, einen Ausschussvorbehalt für die Verordnung ins Gesetz zu schreiben. Der Entwurf der Verordnung muss nun zur Herstellung des Einvernehmens dem für Wissenschaft zuständigen Ausschuss im August vorgelegt werden. Durch den Einbau dieser zusätzlichen Sicherheit können wir dem Gesetz heute guten Gewissens zustimmen. Und ich werbe gerne um Zustimmung im gesamten Haus. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, heute stehen wir hier vor einer bedeutenden Entscheidung, die die Zukunft unserer Wissenschaftslandschaft nachhaltig prägen wird. Es geht um die Verleihung des Promotionsrechts an Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Dieses Anliegen ist nicht nur ein Schritt zur Stärkung der Bildungslandschaft in Thüringen, sondern auch ein notwendiger Schritt zur Förderung von Forschung und Innovation in unserem Bundesland. Wir beraten heute zum zweiten Mal zu unserem Gesetzentwurf zum Promotionsrecht für Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Mein Dank gilt zunächst allen, die an der schriftlichen Anhörung beteiligt waren und in kurzer Frist fundierte Stellungnahmen übermittelt haben. Der Wissenschaftsrat und zahlreiche andere hochschulpolitische Gremien haben sich positiv zur Einführung eines Promotionsrechts für Fachhochschulen geäußert. Sie betonen die Notwendigkeit und den Nutzen eines solchen Schritts für die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft und die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards. Ich möchte nun im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse des Anhörungsverfahrens kurz zusammenfassen. Erstens: Fachhochschulen sind prädestiniert für praxisnahe Forschung. Die Verleihung des Promotionsrechts stärkt die Forschungskapazitäten der Fachhochschulen und HAWs in erheblichem Maße. Sie könnten eigenständig Forschungsprojekte betreuen und somit ihre Rolle als Innovationsmotoren weiter ausbauen. Das ist nicht nur für die Hochschulen selbst von Vorteil, sondern auch für die regionale Wirtschaft und Gesellschaft, die von den Ergebnissen der anwendungsorientierten Forschung profitieren wird. Zweitens: Ein eigenständiges Promotionsrecht erhöht die Attraktivität der Fachhochschulen und HAWs für talentierte Nachwuchswissenschaftler. Derzeit entscheiden sich viele Absolventen für Universitäten, um ihre Promotion zu absolvieren, was zu einem Verlust von Talenten für die Fachhochschulen und HAWs führt. Mit einem eigenen Promotionsrecht könnten diese Hochschulen ihren Nachwuchs besser binden und fördern, indem sie die Möglichkeit einer akademischen Karriere eröffnen. Das ist besonders wichtig, um dem sogenannten Braindrain entgegenzuwirken und hochqualifizierte Fachkräfte in Thüringen zu halten. Drittens: Das Promotionsrecht erhöht die Attraktivität der Fachhochschulen als Arbeitgeber und hilft, forschungsstarke Professorinnen und Professoren zu gewinnen und zu halten. Das ist entscheidend in Zeiten, in denen der Wettbewerb um qualifiziertes Personal immer intensiver wird. Viertens: Verschiedene praxisorientierte Disziplinen, vor allem Ingenieurwissenschaften, aber auch Gesundheitsberufe und soziale Arbeit sind an Fachhochschulen stark vertreten und profitieren besonders von der Möglichkeit, eigenständig Promotionen zu ermöglichen. Das fördert nicht nur die wissenschaftliche Auseinandersetzung, sondern auch die Ausbildung von Fachkräften, die wir so dringend benötigen. Fünftens: Die Einführung des Promotionsrechts an Fachhochschulen und HAWs trägt zu mehr Gleichberechtigung der verschiedenen Hochschultypen bei und mindert das Statusgefälle zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit und einer offenen, durchlässigen Hochschullandschaft. Und sechstens und letztens: Andere Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen-Anhalt haben bereits positive Erfahrungen mit der Einführung des Promotionsrechts für Fachhochschulen gemacht. Diese Modelle zeigen, dass die Integration des Promotionsrechts in die Strukturen der HAWs nicht nur möglich, sondern auch erforderlich ist. Thüringen sollte diesen Beispielen folgen und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Hochschulen weiter stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Universität Erfurt und die Technische Universität Ilmeau weisen in ihren Stellungnahmen auf ein zentra n les Element des Gesetzentwurfs hin, die Qualitäts sicherung durch ein wissenschaftsgeleitetes Begut achtungsverfahren und regelmäßige Evaluation. Damit wird sichergestellt, dass nur forschungsstarke Bereiche das Promotionsrecht erhalten und dass die Qualität der Promotionen den höchsten Standards genügen muss. Die Befristung des Promotionsrechts mit der Möglichkeit zur Entfristung nach erfolgreicher Evaluation gewährleistet eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Forschungsaktivitäten an den Hochschulen. Damit kommen wir Forderungen vonseiten der Hochschulen nach, die sich in den Stellungnahmen mehr Verbindlichkeit und klare, transparente Regeln wünschten. Details zum Antragsverfahren, zu den Kriterien der Auswahl, zur Begutachtung und Entscheidung, der Ausgestaltung und praktischen Umsetzung sowie der Evaluation werden durch das Wissenschaftsministerium mit einer Rechtsverordnung geregelt. An der Erstellung des entsprechenden Kriterienkatalogs sind die Hochschulen aktuell im Rahmen einer Arbeitsgruppe direkt beteiligt. Der Entwurf dieser Rechtsverordnung soll im Wissenschaftsausschuss beraten werden. Dieser Punkt ist neu in der vorliegenden Beschlussfassung des Gesetzes und verdeutlicht, wie wichtig den Hochschulpolitikerinnen und ‑ politikern die wissenschaftlichen Standards sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wissenschaftsausschuss im Thüringer Landtag hat in der Sitzung am 29. Mai 2024 den Gesetzentwurf mit der genannten geringfügigen Änderung in der Beschlussempfehlung angenommen. Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Lassen Sie uns gemeinsam diesen wichtigen Schritt gehen und das Promotionsrecht für unsere Fachhochschulen und HAWs ermöglichen. Es ist ein Schritt in die Zukunft unseres Bildungs- und Wissenschaftsstandorts, der sich langfristig für Thüringen auszahlen wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, verbliebene Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, Sie teilen gerade das Leid von Hochschulpolitikerinnen, ein wichtiges Thema, aber Aufmerksamkeit – na ja – ausbaufähig. Aber ich bedanke mich bei allen Kolleginnen, die noch hier im Saal sind,
(Beifall DIE LINKE)
weil die Stärkung des Wissenschafts- und Hochschulstandorts natürlich – ich verweise da immer gern, das ist uns, denke ich, allen in Erinnerung geblieben vom parlamentarischen Abend der Thüringer Landespräsidentenkonferenz – nicht ganz irrelevant ist, wenn wir tatsächlich noch mal sagen: Jeder Euro, den das Land Thüringen in die Thüringer Hochschulen steckt, kommt mit 3,64 Euro am Ende auch wieder raus. Das zeigt am Ende, was durch die Unterstützung einerseits durch das Land Thüringen, aber auch die hohe, qualitätsvolle Lehre und Forschung an den Hochschulen andererseits geleistet wird. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf und auch mit der Änderung schaffen wir es tatsächlich, den nächsten großen Schritt zu machen. Noch ein paar Worte in Richtung Frau Polster: Ich glaube, es hätte der CDU-Fraktion nicht geschadet, wenn Sie schon früher in der Fraktion gewesen wären. Vielleicht hätten wir das Thema dann ein paar Jahre früher abräumen können.
(Beifall DIE LINKE)
Aber das zeigt auch, dass die praktische Erfahrung, die Sie gemacht haben, jetzt auch ihren Widerhall in der Arbeit Ihrer Fraktion findet. Es ist schon gesagt worden: Am Ende ist das natürlich hier nicht nur ein symbolischer Akt zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Thüringen, sondern natürlich auch eine konkrete Lücke, die wir in Thüringen füllen, dahin gehend dass wir Fachkräfte in Thüringen einerseits nicht nur gewinnen, sondern vor allem auch halten wollen. Das betrifft natürlich auch all diejenigen, die ihr Studium an einer Fachhochschule, Hochschule für Angewandte Wissenschaften beginnen und dann natürlich aber auch gern in Thüringen bleiben wollen, aber auch eventuell vor Ort eine wissenschaftliche Karriere weiterverfolgen wollen oder auch wieder an die Hochschule zurückkommen wollen, wenn sie dann auch mal in der beruflichen Praxis waren und aber auch sagen, ich möchte mich dafür entscheiden, an eine Hochschule beispielsweise auch über eine Promotion zurückzukommen. Deswegen will ich noch mal ganz konkret auf zwei Punkte aus den Stellungnahmen eingehen. Es ist schon gesagt worden, überwiegend positiv, aber was ich durchaus mit – ich nenne es mal –ein bisschen Stirnrunzeln zur Kenntnis genommen habe, waren die Stellungnahmen der Universität Erfurt und der Technischen Universität Ilmenau. Der Kollege Liebscher hat eben gerade schon darauf verwiesen. Ich verstehe natürlich Sorgen, dass es um die Frage von Qualitätssicherung geht, sehe aber durchaus die Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auch jetzt schon in der Lage, das tatsächlich auch abzusichern, und habe es – oder auch in unserer letzten Rede, die dankenswerterweise Kollege Schubert für mich gehalten hat –
(Beifall DIE LINKE)
indirekt auch schon gesagt, dass am Ende die Frage von einer qualitätsgeleiteten und wissenschaftsbasierten Evaluation dessen, was im Bereich der Promotion und der Forschung stattfindet, für alle Universitäten, unabhängig von ihrem Status, ein zentrales Element sein muss, um die Qualität zu sichern. Deswegen sehe ich zwei Punkte aus den Stellungnahmen konkret anders. Das eine ist, wenn die beiden Universitäten darauf hinweisen, rechtlich betrachtet bestünde kein Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit. Die Kollegin Polster hat vorhin schon darauf hingewiesen, ich habe noch mal die Zahlen aus meiner Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2022 herangezogen: Wir haben im Jahr 2021 991 Promotionen in Thüringen gehabt und davon waren nur elf kooperative Promotionen. Das zeigt in Zahlen gegossen das Problem, dass es durchaus doch einen erheblichen Regelungsbedarf gab. Das haben auch beispielsweise bei einem Forum an der Ernst-Abbe-Hochschule vor wenigen Jahren sowohl Frau Prof. Mitte als auch Herr Prof. Wesselak sehr deutlich gemacht, die beide auch die sehr deutlichen Worte gewählt haben, die Sie auch gerade gesagt hatten, Frau Polster: Am Ende fühlen sich die Kolleginnen und Kollegen von den Fachhochschulen gegenüber den Universitäten ein Stück weit als Bittstellerinnen zurückgesetzt. Ich denke, dieses Problem lösen wir jetzt, indem wir den doch tatsächlich bestehenden Regelungsbedarf mit dem vorgelegten Gesetzentwurf füllen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Der zweite Punkt, dem ich klar aus den Stellungnahmen widersprechen will, ist, wenn gesagt wird: Der Nutzen der Gesetzesänderung sei unsicher. Es ist schon darauf verwiesen worden, es gibt bereits Evaluationen beispielsweise zu den Promotionsmodellen in den Gesetzen in Hessen und NRW. Da will ich nur mal beispielsweise zur Evaluation in Hessen zitieren. Dort wird in der Evaluation festgestellt: Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind grundsätzlich in der Lage, gemäß wissenschaftlicher Standards qualitätsgesicherte Promotionen zu gewährleisten. Das zeigt, der Nutzen der Gesetzesänderung ist nicht unsicher, der ist auch durch eine Evaluation in anderen Bundesländern bestätigt. Deswegen ist eher der Fokus darauf zu legen, was uns die bereits bestehenden Evaluationen mitgeben, wenn es jetzt hier um die konkrete Umsetzung in Thüringen geht. Wenn beispielsweise in Hessen darauf verwiesen wird, dass natürlich auch die Entwicklung von Forschungsprogrammen an den Promotionszentren intensiv begleitet werden muss. Dass auch der Vorschlag gemacht wird, über wissenschaftliche Beiräte auf der einen, aber eine hohe Eigenständigkeit der Promotionszentren auf der anderen Seite im Bereich der Governments dies noch zu stärken. Regelmäßige Evaluationen gehören, denke ich, zur Natur der Sache. Und dass es am Ende natürlich auch gute Rahmenbedingungen bei Begleitung der Promotionsvorhaben der Promovierenden braucht. Aber ich denke, auch da haben wir mit der entsprechenden Änderung 2018 im Gesetz zur Vereinbarung von Qualifizierungsvereinbarungen durchaus schon eine Grundlage gelegt. Neben den beiden Stellungnahmen, die hier kritisch erwähnt wurden bzw. die ich herangezogen habe, um noch mal aufzuzeigen, warum es aus unserer Sicht eben beides gibt, nämlich einerseits den Regelungsbedarf und andererseits den bereits bestätigten Nutzen, will ich noch mal ganz kurz auf die anderen Stellungnahmen eingehen, die durch die Bank weg alle den Gesetzentwurf begrüßt haben. Ich glaube, insbesondere den Hinweisen – und da haben wir einen Kompromiss im Ausschuss dazu gefunden –, dass noch viel Unklarheit an der einen oder anderen Stelle angemahnt wurde, was die konkrete Ausgestaltung angeht, werden wir jetzt gerecht, indem wir dann in der Sonderausschusssitzung am 21. August 2024 den Entwurf zur Verordnung entsprechend beraten und dann auch das Einvernehmen, denke ich, herstellen können. Ich will auch noch mal bestätigen, dass wir damit beides schaffen: einerseits die Transparenz diesbezüglich herzustellen, aber andererseits das Verfahren nicht unnötig zu verzögern. Insofern bin ich wirklich sehr froh, dass wir diesen Beschluss hier heute fassen, einen wichtigen Schritt für die Hochschullandschaft und Forschungslandschaft in Thüringen machen, eine wichtige Lücke bei der Frage der Fachkräftegewinnung schließen und damit durchaus auch eine Sache tun, die ich gemeinsam mit meinem hochschulpolitischen Kollegen Tobias Schulze aus Berlin in der Festschrift des hlb in der Überschrift im letzten Jahr so formuliert hatte, als wir davon sprachen: Es gilt, die Fachhochschulen zu entfesseln. Einen kleinen Baustein dazu haben wir mit diesem Gesetz jetzt beigetragen. Ich glaube, die andere Aufgabe werden wir dann aber noch gemeinsam haben – und da schaue ich schon mal in die nächste Legislatur –, die zu Recht angesprochen wird. Natürlich müssen wir nach der Gesetzesänderung über die Frage der Ressourcen sprechen. Das wird dann auch noch mal eine Aufgabe, wenn wir in der nächsten Legislatur über die Rahmenvereinbarung VI ab 2026 und die Folgejahre reden, dass wir dann natürlich auch schauen, welche Bedeutung hat, welchen Niederschlag findet die heutige gesetzliche Änderung zur Stärkung der Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Thüringen in dieser Vereinbarung. Aber heute machen wir erst mal einen wichtigen Schritt, und dafür bin ich wirklich sehr dankbar, vor allem auch denjenigen, die aus den Fachhochschulen heraus in den letzten Jahren immer wieder die Umsetzung, die Durchsetzung angemahnt haben, die auch gemeinsam mit dem Ministerium in der Arbeitsgruppe an einem tragfähigen, für Thüringen bedarfsgerechten Vorschlag gearbeitet haben. Deswegen von dieser Stelle der herzliche Dank an die Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und all die Kolleginnen und Kollegen und Lehrenden und Forschenden, die dort arbeiten, die auch ihren Teil dazu beitragen und beigetragen haben, dass wir diesen wichtigen Schritt heute machen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, Besucherinnen und Besucher haben wir doch noch einige wenige, auch Sie, herzlich willkommen, und werte Kolleginnen und Kollegen, die sich für dieses Thema noch interessieren, wir sprechen heute über die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, kurz HAW. Einige kennen sie noch unter der ehemaligen Bezeichnung Fachhochschulen, also FH. Endlich können HAWs ein Promotionsrecht erhalten, wenngleich erst einmal ein fachlich begrenztes und befristetes. Die Anhörung hat gezeigt, dass die HAWs mehr als bereit in den Startlöchern stehen. Das Gesetz bedeutet konkret, dass nicht die gesamte Hochschule das Promotionsrecht bekommt, sondern ein Fachbereich, der besonders forschungsstark ist und ein sogenanntes Promotionszentrum bildet. Die Einrichtung eines Promotionszentrums kann auch hochschulübergreifend erfolgen. Da gab es wohl in der letzten Plenarsitzung etwas Verwirrung, damit möchte ich das hier an dieser Stelle noch mal ganz klar und deutlich zum Ausdruck bringen. Promotionsrecht für HAWs ist seit 2009 Bestandteil grüner Forderungen im Hochschulbereich und des grünen Wahlprogramms. Deshalb freut es uns wirklich, dass wir es endlich hier und heute realisieren können. Es war im Wissenschaftsbereich mehr als klar, dass es hier eine Erneuerung geben muss. Thüringen ist eines der letzten Bundesländer, das eine solche Regelung bisher nicht umgesetzt hatte. Das bisherige Verfahren als Kooperationsverfahren zwischen HAWs und Uni lief bislang eher etwas holprig. Zuständigkeiten, Betreuung und die Rückmeldung bzw. Kommunikation mit und zwischen den Hochschulen und Dozentinnen verlief oft stockend. Viele Studierende sind daher einfach direkt zur Promotion an eine der Universitäten gegangen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist tatsächlich ein echter Standortnachteil, zumal knapp die Hälfte der Erststudierenden sich an unseren HAWs einschreiben. Die Unterstützung für ein Promotionsrecht ist schon seit Jahren breit aufgestellt. Von Gewerkschaften über das Centrum für Hochschulentwicklung CHE bis zum Wissenschaftsrat gibt es eine breite Befürwortung und Empfehlungen für ein eigenständiges Promotionsrecht an den HAWs. Zudem war die Anerkennung der Forschungsleistung der HAWs schon lange überfällig. Auch die meisten Universitäten sehen die Angleichung der Hochschulformen und erkennen sie an. Einige Besitzstandswahrer gibt es leider auch heute noch. Kurz: Die Modernisierung des Hochschulgesetzes wird deshalb höchste Zeit und wir begrüßen die vorliegende Gesetzesänderung überaus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dieser Legislatur haben wir uns hier nun endlich noch mal mit dem Thema „Hochschule“ beschäftigt, genauer gesagt mit dem Hochschulgesetz. Es geht um die Frage, ob wir auch an den Thüringer Fachhochschulen Promotionen ermöglichen wollen, ohne dass dies in einer Kooperation mit den Universitäten stattfinden muss. Da sehen wir tatsächlich zunächst einige Vorteile, die auch in einer schriftlichen Anhörung herausgestellt wurden. Unter dem Strich geht es darum, die Praxisnähe der Forschung zu erhöhen und den Thüringer Fachhochschulen die Nachwuchsgewinnung zu erleichtern. Durch das jetzt vorgeschlagene Modell soll dieses Recht dort zugesprochen werden, wo besondere Forschungsstärke existiert. Das kann man nur begrüßen. Somit belohnen wir hier also gerade die Bereiche an unseren Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die ein leistungsstarkes Forschungsprofil aufweisen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da Thüringen nicht das einzige Bundesland ist, das den Schritt zu einer FH-Promotion geht, sondern diese Möglichkeiten zum Beispiel auch in Hessen oder Schleswig-Holstein schon bestehen, geht es auch darum, dass unsere Fachhochschulen im Bildungswettbewerb wettbewerbsfähig bleiben und forschungsinteressierte Absolventinnen und Absolventen halten können. Aber es gibt nicht nur Positives. Denn für uns bleiben noch einige Fragen unbeantwortet, die jetzt erst nachgängig im Verfahren in eine unter Zustimmungsvorbehalt stehende Verordnung geschoben und geklärt werden sollen. Hier aber liegt der Teufel bekanntlich im Detail. Wir haben hier zum einen die Frage zu klären, wie wir die Einheitlichkeit der Promotionsverfahren garantieren oder ob die Promotion an der FH anders aussehen soll als beispielsweise an der Universität,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ha-
ben Sie die Frage im Ausschuss gestellt?) und zum anderen wie die Begutachtung seitens des Ministeriums zum Feststellen der ausreichenden Forschungsstärke tatsächlich ausgestaltet werden soll. Wir hatten sowohl die Universität Erfurt um Konkretisierung gebeten, als auch das Promotionskolleg Schleswig-Holstein bereits Hinweise gegeben hatte, insbesondere dann, wenn es um die Einrichtung der Zentren als Cluster und/oder um einzelne Professuren geht. Aus unserer Sicht ist für die Begutachtung zwingend ein externes Verfahren nötig, um die ausreichende Forschungsstärke für die Vergabe des Promotionsrechts festzustellen, damit sowohl die – erstens – Qualität als auch die Akzeptanz der FH-Promotionen langfristig gesichert werden können. Meine Damen und Herren, wir hätten uns unter dem Strich gewünscht, dass diese Fragen auf Gesetzesebene noch etwas tiefgründiger geklärt worden wären. Im jetzt gewählten Verfahren werden wir leider erst im August – also nach Beschluss dieser rechtlichen Grundlage – wissen, wie sich das Ministerium den Begutachtungsprozess eigentlich vorstellt. Das ist ein ungewöhnliches Verfahren. Ich will aber sagen, auch an den zuständigen Minister und das Ministerium: Es ist auch ein Vertrauensvorschuss, wenn dieses Gesetz heute eine Mehrheit bekommt.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wir sind also gespannt und wir hoffen, dass wir zu einem Ergebnis finden, das erstens die Qualität der Promotionen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer FHs steigern wird. In diesem Sinne wünschen wir dem Gesetz eine Mehrheit. Wir werden von unserer Sicht aus zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Ich sehe jetzt weiter keine Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in der Drucksache 7/10109. Wer ist dafür? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind dann folgerichtig die Stimmen der AfD-Fraktion. Danke schön. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen ab – zweitens – über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9864 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Wieder Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die Stimmen der AfD-Fraktion. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, möge sich jetzt bitte von den Plätzen erheben. Danke schön. Wiederum Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Die Gegenstimmen frage ich formal ab. Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Danke schön, die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
(Beifall DIE LINKE)
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39 in der zweiten Beratung Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8556 - korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/10158 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/10214 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. König aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, ich möchte Bericht erstatten über das Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Durch Beschluss des Landtags in seiner 121. Sitzung vom 3. November 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023, in seiner 66. Sitzung am 6. Dezember 2023, in seiner 67. Sitzung am 25. Januar 2024, in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024, in seiner 69. Sitzung am 18. April 2024 und in seiner 71. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurde eine mündliche und eine schriftliche Anhörung sowie zu dem Änderungsantrag der parlamentarischen Gruppe der FDP in der Vorlage 7/6442 eine ergänzende schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abgelehnt. Dazu möchte ich noch ergänzen, dass gerade in dem mündlichen Anhörungsverfahren eine sehr umfangreiche Anhörung stattgefunden hat, zusammen mit dem ähnlichen Gesetzentwurf zu einem öffentlichen Gesundheitsdienstgesetz der Koalitionsfraktionen, und es in der Anhörung Für und Wider für beide Gesetzentwürfe gab und darauf basierend die Diskussionen im Ausschuss stattgefunden haben. Letztendlich ist hier nur ein Gesetzentwurf ins Plenum zurückgegangen. Das ist der der parlamentarischen Gruppe der FDP – mit negativer Beschlussempfehlung, wie ich eben schon gesagt habe. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt gut sieben Monate her, dass erst die FDP und danach Rot-Rot-Grün ihre Entwürfe für den ÖGD vorgelegt haben. Seit November 2023 haben wir beide Entwürfe im Ausschuss besprochen. Leider bewahrheitet sich das, was wir als CDU-Fraktion schon im November befürchtet haben: Diese Gesetzentwürfe übersteigen die Kapazitäten der Landtagsfraktionen, der Landtagsgruppen und des Landtags in Gänze. Der Öffentliche Gesundheitsdienst benötigt dringend eine gesetzliche Grundlage. Das steht außer Frage. Das sagte auch schon ein Antrag der CDU aus dem Jahr 2016, der damals bereits mit Stimmen der regierungstragenden Fraktionen beschlossen wurde. Das war damals ein großer und wichtiger Moment, dass wir hier fraktionsübergreifend gesagt haben: Ja, wir äußern uns geschlossen dafür, dieses Gesetz braucht es, wir brauchen eine neue Grundlage für den ÖGD. Seitdem wurde die Landesregierung mehrfach an diese Pflicht erinnert, reagierte aber hinhaltend und versprach einen Entwurf. Doch tatsächlich sitzt die Landesregierung seit nun fast acht Jahren dieses Thema aus. Als einziges Land ohne ÖGD-Gesetz fährt diese Landesregierung Thüringen wieder mit Vergnügen auf das Abstellgleis. Jedes andere Bundesland hat den Vorteil sowie die Notwendigkeit erkannt, ein neues Gesetz zu beschließen. Doch die Thüringer Landesregierung macht alles anders, aber nichts besser. Sie sträubt sich, einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst zu realisieren, der den Anforderungen der Zeit gewachsen ist. Und das, wie gesagt, obwohl der Landtag sie explizit dazu aufgefordert hat. Ja, ich weiß, auch Rot-Rot-Grün hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch gerade dieser macht deutlich, warum es besser gewesen wäre, das Ministerium hätte den Entwurf vorgelegt. Dann wäre die interne Qualitätskontrolle der Verbandsanhörung bereits erfolgt. Damit kommen wir auch zu der Problematik der Gesetzentwürfe und speziell dem der FDP, den wir heute hier diskutieren. Ja, der Entwurf ist modern. Ja, der Entwurf geht in die Richtung dessen, was wir benötigen. Und ja, die meisten Anzuhörenden bevorzugen auch den FDP-Entwurf gegenüber dem von Rot-Rot-Grün. Doch alle Anzuhörenden haben auch lieber kein neues ÖGD-Gesetz als ein unfertiges. Und genau das ist der Entwurf der FDP: leider noch unfertig. Die Betroffenen wollen eine positive Veränderung im Öffentlichen Gesundheitsdienst, keine Veränderung um der Veränderung willen. So wird beim FDP-Entwurf in der Anhörung unter anderem die Sorge geäußert, dass sich die staatliche Ebene bei Gesundheitsdokumentation und Gesundheitsmonitoring als Normengeber und Steuerungsinstanz zurückzieht. Das war der Bundesverband der Ärzte und Zahnärzte im ÖGD, Landesverband Thüringen. Auch die Themen „Prävention“ und „Gesundheitsförderung“ müssten stärker mit den Kassen verzahnt werden, um Doppelförderungen auszuschließen. Die Kassen raten an, die Förderung von Früherkennungsuntersuchungen aufzunehmen und eine Steigerung der Impfrate zu fokussieren. Aus diesem Grund stimmen wir als CDU-Fraktion gegen diesen Gesetzentwurf der FDP. Es wäre noch zu viel an diesem Gesetzentwurf zu ändern, was wir hier in dem Haus so nicht realisieren konnten. Es wäre gut gewesen, wenn beide Einreicher sich geeinigt hätten, und noch besser wäre es gewesen, wenn die Landesregierung ihrer Aufgabe nachgekommen wäre. Aber so haben wir zwei unfertige Gesetzentwürfe gehabt. Es wäre auch schön gewesen, nach acht Jahren Forderung von der Landesregierung einen Entwurf zum ÖGD zu erhalten. Nun sind bald zwei Wahlperioden vergangen und es hat sich nichts getan. Einfach nur enttäuschend. Nach all den großen Reden während Corona schafft die rot-rot-grüne Landesregierung es noch nicht mal, den ÖGD endlich gut aufzustellen. Ich möchte an der Stelle dennoch die Chance nutzen und allen herzlich danken, die bei den Anhörungen und bei der gesamten Auseinandersetzung zu diesem Thema zugearbeitet haben und sich eingebracht haben. Es waren viele Akteure und ich finde es auch gut und wichtig, dass wir uns im Ausschuss darauf verständigt haben, eine Synopse zu der Anhörung im ÖGD durchzuführen bzw. zu erstellen, damit die Erkenntnislagen, die wir dort gewonnen haben, auch weiterhin zur Verfügung stehen. Deswegen auch noch einmal einen ganz besonderen Dank an alle Anzuhörenden im Ausschuss. Ich möchte normalerweise mit dem Appell schließen, dass die Landesregierung doch bitte der Aufforderung nachkommt, ein ÖGD-Gesetz vorzulegen. Diesen Abschluss der Rede zu diesem Thema habe ich immer wieder gewählt, nur leider, liebe Landesregierung, sind wir jetzt am Ende der Legislaturperiode. Deswegen ist diese Forderung, mit der ich als Opposition Sie normalerweise jedes Mal wieder auf Ihr Versagen hinweisen würde, obsolet, denn diese Forderung können Sie nicht mehr erfüllen. Sie sind gescheitert, die Legislaturperiode ist nun zu Ende und Sie haben bewiesen, dass Ihnen der Beschluss des Landtags an dieser Stelle egal war – traurig, aber wahr. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegen, liebe Besucher und Zuschauer im Netz, nach konsequenter Untätigkeit der rot-rot-grünen Politik seit dem Jahr 2016 – ein Landtagsbeschluss für ein modernes ÖGD-Gesetz wurde einfach ignoriert –, legte die AfD im Jahr 2020 einen Gesetzentwurf zum ÖGD vor, der leider, aber erwartungsgemäß, von allen Altparteien ohne Beratung im Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde. Nach weiteren drei Jahren kamen gleich zwei Gesetzentwürfe – von der FDP und von Rot-Rot-Grün. Zu Recht hat die CDU im Gesundheitsausschuss kritisiert, dass die beiden Einbringer sich nicht zusammengefunden und ein gemeinsames Projekt vorgelegt haben. Die CDU weiß, wovon sie spricht, schließlich hat sie seit Jahren entsprechende Erfahrungen mit gemeinsamen Anträgen mit Rot-RotGrün. Nun wurde der Gesetzentwurf trotz Änderungsantrags im Ausschuss von allen Fraktionen abgelehnt. Es ist nicht zu erwarten, dass es jetzt im Plenum andere Entscheidungen gibt. Das ist ein bisschen schade um die Beratungszeit. Unsere inhaltliche Kritik haben wir als AfD-Fraktion bereits in der ersten Lesung geäußert. Zu erinnern ist an die Rolle der Gesundheitsämter während der staatlich propagierten Coronakrise mit der Umsetzung der unangemessenen Zwangsmaßnahmen zum Schaden vieler Menschen in Thüringen. Dessen ungeachtet soll der ÖGD in diesem Gesetzentwurf weitreichende Befugnisse erhalten wie zum Beispiel die Durchführung von Schutzimpfungen. Das ist aber eine primäre Aufgabe von Haus-, Kinder- und Fachärzten, die ihre Patienten langfristig und viel besser kennen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das macht der ÖGD jetzt schon!) Dieser Gesetzentwurf setzt auf die internationalen Gesundheitsvorschriften und medizinischen Leitlinien, die in der Coronakrise zum Ausschluss ergänzender und/oder andersartiger Behandlungsoptionen geführt haben. Die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts, der im Sinne der Vorgaben des Robert Koch-Instituts handelt, welches seinerseits auf politische Anweisungen des Bundesgesundheitsministeriums abhebt – siehe die Ungeheuerlichkeiten, welche den mittlerweile ungeschwärzt voll zur Verfügung gestellten RKI-Protokollen zu entnehmen sind –, ist abzulehnen. Solange auch die Maßnahmen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts im Rahmen der Coronakrise nicht aufgearbeitet sind und das Vertrauen der Menschen nicht wiedergewonnen wird, bleibt der Gesetzentwurf weiterhin nicht zustimmungsfähig. Wir lehnen ihn daher ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es? Kollege Zippel der CDU hat schon einiges zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts im Freistaat gesagt. Das ist auch dringend notwendig, denn Thüringen ist das einzige Land, das den Öffentlichen Gesundheitsdienst noch auf Basis einer Verordnung regelt und sogar auf einer Verordnungsbasis, die aus dem Jahr 1998 stammt bzw. auf dem Stand von 1998 ist, die aber sogar noch aus DDR-Zeiten stammt. Alle anderen Bundesländer haben den ÖGD gesetzlich geregelt.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE)
Doch, das ist schlecht, Frau Kollegin Stange, denn ich weiß nicht, ob Sie es auch gespürt haben, aber seitdem sind 35 Jahre vergangen und da hat sich einiges an Aufgaben, an medizinischem und technologischem Fortschritt im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdiensts geändert. Dennoch wurde es seit acht Jahren von Rot-Rot-Grün versprochen. Der Beschluss des Landtags vom 15. Juli 2022 enthielt die Aufforderung, endlich etwas vorzulegen. Nichts ist passiert. Wir haben als FDP etwas vorgelegt. Unser Gesetzentwurf soll den ÖGD insgesamt, aber vor allem auch die Gesundheitsämter vor Ort entlasten und so zu einer Verbesserung in Qualität und Leistung führen. Das bedeutet Bündelung der Zuständigkeiten in einem Thüringer Landeszentrum bei der obersten Gesundheitsbehörde, die Frage der Entbürokratisierung, Synergieeffekte, Optimierung von Prozessen und Arbeitsabläufen, aber auch eine Digitalisierungs- und KI-Strategie zur Entlastung von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben, einheitliche Vorgaben bei Bescheiden, Rechtssicherheit bei landesweit einheitlichen Verordnungen durch einheitliche Leitlinien beim Infektionsschutz, Entlastung der kommunalen Gesundheitsämter von Gesundheitsberichterstattung, hin zu weiterhin wissenschaftlicher Expertise und Koordination beispielsweise hinsichtlich biologischer Lagen, Virenlagen, bei Kampfstoffen und Bioterrorismus und auch Entlastung von Meldepflichten zum Beispiel bei der Übermittlung der Meldedaten von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken durch beispielsweise das Kammerwesen. Sie sehen, das ist nicht nur ein Schritt in die Zukunft, das ist ein riesengroßer Schritt in die Zukunft.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir würden uns mit diesem innovativen Gesetz an die Spitze setzen und das modernste ÖGD-Gesetz bundesweit haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das sahen im Übrigen auch 90 Prozent aller Anzuhörenden so, denn das war das Ergebnis der Anhörung, wenngleich auch wenige Hinweise kamen, die im Übrigen zumeist aus ministerieller Sicht vorgetragen worden sind – daran will ich noch mal erinnern –, und zwar von zwei Ministerien dieser Landesregierung aus unterschiedlicher Perspektive mit unterschiedlichen Hinweisen und Regelungsvorschlägen zu denselben Sachverhalten. Das ist das eigentliche Problem, warum es seit acht Jahren hier in diesem Land in dieser Frage nicht vorwärts geht. Aber natürlich haben wir auch die Ergebnisse angewandt. Das ist natürlich so: Als Oppositionsfraktion hat man nicht den ministeriellen Prozessblick. Deswegen sind wir auch dankbar gewesen und haben uns für Regelungen entschieden – ein achtseitiger Änderungsantrag, der auf Basis der Hinweise der Ministerien kam: eine klare Trennung zum Katastrophenschutz, das war dem Innenministerium ganz wichtig, interessanterweise leider nicht mitgetragen vom Gesundheitsministerium. Das sagt eigentlich viel aus, wie der Zustand dieser Landesregierung leider ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insbesondere hat mich sehr geärgert – das will ich an dieser Stelle auch mal sagen, da brauchen Sie auch nicht mit dem Kopf schütteln, Frau Ministerin –: Sie ziehen als Rot-Rot-Grün permanent durchs Land und sagen, wir müssen die Lehren aus Corona ziehen, denn da gebe ich den Kollegen recht, das Krisenmanagement vor Ort ist suboptimal gelaufen, weil sie eben auch allein gewesen sind. Und der Ministerpräsident selbst hat den ÖGD als Großbaustelle ausgewiesen. Eine Oppositionsfraktion macht sich auf den Weg, bekommt auch noch bescheinigt, dass sie den qualitativ hochwertigen, modernsten und auch schlankesten Entwurf vorlegt, und trotzdem war es nicht möglich, trotz einzelner Unterschiede in einzelnen Regelungspunkten, hier zu einer Einigung zu kommen, und zwar eine Einigung, die nicht ideologisch geprägt war – das nur an die Kollegin von der AfD –, sondern die sachpolitisch ein Problem regelt, das wir hier in Thüringen schon seit vielen Jahrzehnten vor uns hertragen. Insofern hoffe ich sehr, dass Sie dennoch die staatspolitische Aufgabe wahrnehmen, dem Änderungsantrag zuzustimmen, der aus der Anhörung kam, und am Ende des Tages auch den ÖGD regeln. Ansonsten sollten Sie zu Lehren aus der Coronapandemie zukünftig besser schweigen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung, da auch nicht.
(Zuruf Karawanskij, Ministerin für Infrastruk-
tur und Landwirtschaft: Doch!) Dann bitte schön, Frau Ministerin Karawanskij, da habe ich zu schnell wieder weggeschaut.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen
Der entscheidende Punkt ist: Die Gesundheitsministerin ist heute auf der Gesundheitsministerkonferenz. Das wissen Sie. Da steht eine ganze Reihe von Punkten auf der Agenda, weshalb sie die Teilnahme am Plenum nicht möglich machen konnte. Hier ist darüber gesprochen worden, wo es Übereinstimmungen zwischen den Fraktionen gibt und wo es Differenzen gibt. Übereinstimmung besteht auch darin, dass zwei Gesetzentwürfe im Parlament vorliegen und es im Unterschied zu anderen Regelungstatbeständen, bei denen es gelungen ist, sich miteinander zu verständigen, hier offensichtlich nicht gelungen ist, sich zu verständigen. Über die Gründe wird es naturgemäß unterschiedliche Aussagen geben. Wenn wir uns den Sachverhalt hier betrachten, ist die Ausgangslage gleichzeitig so, dass die rot-rotgrünen Fraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, bei dem es unterschiedliche Auffassungen gibt. Bleiben wir mal bei der Frage der zu bildenden Landesbehörde: Es gibt den Vorschlag, den die FDP in ihrem Gesetzentwurf unterbreitet hat. Und es gibt in dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf in Weiterentwicklung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2018 den Vorschlag, die zentrale ÖGD-Behörde beim bestehenden Landesamt für Verbraucherschutz/Arbeitsschutz anzusiedeln, das heißt, bei der gesundheitlichen Verbraucherschutzbehörde – wofür selbstverständlich gute Gründe sprechen, weil der Aufwand, eine neue Institution ins Leben zu rufen, natürlich deutlich höher ist als … Auch wenn Sie jetzt mit dem Kopf schütteln, aber es wird Sie jetzt auch nicht überraschen, dass ich die Position der rot-rot-grünen Fraktionen vertrete, die ich auch in der Sache inhaltlich überzeugend finde, weil wir eine bestehende Organisationseinheit haben, die – und auch dies ist ja Gegenstand der Diskussion – neben der Fragestellung der zu bildenden Institutionenkonzentration der ÖGD-Behörde auch die Frage über die Zukunft der im Landesverwaltungsamt bestehenden Organisationseinheiten aufwirft, die der Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums unterliegen. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt: Sie haben in zweifacher Hinsicht argumentiert, Herr Abgeordneter Montag. Sie haben auf der einen Seite natürlich mit großen Worten Ihren Gesetzentwurf gelobt.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Zu Recht!) Ja, natürlich, das ist in Ihren Augen tatsächlich zu Recht ein moderner Gesetzentwurf. Er greift viele Fragestellungen auf, die in selber Weise auch von den Koalitionsfraktionen aufgerufen werden. Sie haben dann mit dem Umfang Ihres Ersetzungsantrags zu Ihrem eigenen Antrag argumentiert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass Sie einen sehr schlanken Gesetzentwurf vorgelegt haben. Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der tatsächlich in der Sache umfangreicher ist als der Gesetzentwurf der FDP. Gleichzeitig erheben die Koalitionsfraktionen damit auch den Anspruch, Fragestellungen zu regeln, aufzuwerfen, die in Ihrem Gesetzentwurf keinem eigenen Regelungstatbestand unterliegen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Die man aber regeln sollte!) Dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Gleichzeitig bin ich der festen Überzeugung, dass es mit entsprechendem politischen Willen gelingen kann – vermutlich nicht mehr in dieser Wahlperiode –, auf Basis der vorliegenden Gesetzentwürfe am Beginn der nächsten Wahlperiode zügig zu einer Verständigung über ein entsprechendes ÖGDGesetz zu kommen. Ich glaube, das ist ein Ziel, das hier über alle Fraktionen hinweg politisch konsentiert ist. Wenn man sich die Anhörungsbeiträge zu beiden Gesetzentwürfen ansieht, dann wird auch hier deutlich: Es gibt den Konsens, dass es ein solches ÖGD-Gesetz geben soll, dass entsprechend adäquate Schlussfolgerungen aus der Pandemie gezogen werden. Da lasse ich jetzt mal eine Position zur Pandemie, die hier im Parlament vertreten wird, völlig raus, weil die nicht konstruktiv im Hinblick auf den ÖGD ist. Der dritte Punkt ist, dass eine Organisationsregelung für eine Landes-ÖGD-Gesundheitsbehörde, die in der Sache unstrittig ist, dann auch gefunden werden kann, und zwar im Sinne einer modernen Verwaltungsorganisation in Thüringen. Das wäre im Wesentlichen der Beitrag, den die Gesundheitsministerin, die ich dankenswerterweise heute vertreten darf, Ihnen hier auch dargestellt hätte. Die Tatsache, dass sie nicht dabei sein kann, hat mir die Möglichkeit zu einem Themenfeld gegeben, in dem ich vor einigen Jahren mal unterwegs sein durfte und das ich immer noch mit großem Interesse begleite. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen
Vielen Dank, Herr Minister Hoff. Damit ist jetzt so ziemlich alles erschöpft, was an Redemeldungen kommen könnte. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/10214 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus dem übrigen Haus. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8556 – korrigierte Fassung – unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen der Gruppe der FDP. Die Gegenstimmen. Sind erwartungsgemäß wieder die restlichen Mitglieder des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt. Damit hat sich auch die Schlussabstimmung erledigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe jetzt auf Tagesordnungspunkt 61 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6297 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/10103 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10241 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kowalleck aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung. Es macht Dr. König.
Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, ich möchte Bericht erstatten über den Antrag der CDU-Fraktion „Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern“. Durch Beschluss des Landtags in seiner 95. Sitzung am 11. November 2022 wurde der Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 61. Sitzung am 8. Dezember 2022, in seiner 64. Sitzung am 27. Januar 2023, in seiner 67. Sitzung am 21. April 2023, in seiner 77. Sitzung am 27. Oktober 2023 und in seiner 82. Sitzung am 19. April 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Finanzausschuss wurden die beiden separaten Anträge von CDU einerseits und FDP andererseits mittels eines gemeinsamen Änderungsantrags in einen gemeinsamen Text überführt. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat den Antrag in seiner 54. Sitzung am 29. Mai 2024 beraten und mit folgender Beschlussempfehlung angenommen. Die geänderte Fassung der Beschlussempfehlung entnehmen Sie bitte der umfangreichen Neufassung der zur Verfügung gestellten Beschlussempfehlung, die Ihnen allen vorliegt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Gäste auf der Tribüne – kann ich wahrscheinlich namentlich benennen, so viele sind es nicht mehr –, aber vor allen Dingen auch liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, was lange währt, wird endlich gut. So oder so ähnlich kann man den Lauf dieser ursprünglich mal zwei Anträge von CDU und FDP bezeichnen. Warum? Die Anträge sind beinahe ein Jahr in der Ausschussberatung gewesen und haben in der Zeit aber auch eine ganze Menge Updates bekommen und sind jeweils in die aktuelle Zeit gehoben worden. Aber neben der Schaffung von Doppelstrukturen hatten die Anträge zum Stand der letzten Beratung hier im Plenum auch ein paar – sagen wir mal wohlwollend – schwierige Absätze, die vermutlich aus einer falschen Hoffnung heraus entstanden sein müssen. So war beispielsweise geplant, dass Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz wesentliche Schlüssel zur Bewältigung eines Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst sein sollten. Dabei war damals schon auffällig, dass sich die CDU argumentativ hier neu orientiert hatte. Was meine ich damit? Vor gar nicht allzu langer Zeit hatten Sie die Digitalisierung als Schlüssel für Ihre Fantasien vom Personalabbau in der Verwaltung gesehen, jetzt sollte sie dann doch dafür herhalten, Fachkräfte zu ersetzen. Liebe CDU-Fraktion, wir haben das miteinander beredet: Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz dürfen immer nur unterstützend zur Seite stehen. Am Ende müssen immer menschliche Entscheidungen stehen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Daher werbe ich für unseren Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung im HuFA, der vorsieht, dass KI-Anwendungen der Verbesserung der Arbeitszeit und Lebensqualität natürlich unter Berücksichtigung der ethischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen dienen sollen. Personalreduzierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Drohkulisse, die das Land Thüringen kein Stück nach vorn bringen wird und auch nicht zukunftsfähiger macht. Digitale Verwaltung kann gut ausgebildete Mitarbeiterinnen niemals ersetzen. Wer das behauptet, hat die Anforderungen an eine bürgernahe Verwaltung schlicht und ergreifend nicht verstanden. Genauso fahrlässig ist auch der Glaube, dass digitale Ausgestaltung von Verwaltungsprozessen ohne dauerhaften Personalaufwuchs in den IT-Abteilungen der Verwaltungen zu stemmen wäre. Bisher war – zumindest hier drinnen – Ihre Antwort regelmäßig darauf, dass sich die öffentliche Hand mehr bei privaten Dienstleistern bedienen soll. Da hat sich von der Einstellung her auch nicht viel verändert. Aber es freut mich, dass wir heute ein Papier vorliegen haben, das ein deutliches Bekenntnis zur Stärkung des Thüringer IT-Dienstleisters KIV gibt. Einen bedeutenderen Katalysator zur OZG-Umsetzung vor Ort werden wir kaum finden. Wer sich in diesem Zusammenhang fragt, was eine FDP in der Bundesregierung bisher so vom groß angekündigten Onlinezugangsgesetz 2.0 auf die Straße gebracht hat, der wird von der Antwort leider genauso enttäuscht sein wie vom großen Graue-Flecken-Programm, welches die gleichen handwerklichen Fehler wie damals schon das Weiße-Flecken-Programm der CDU-geführten Bundesregierung beinhaltet. Da werden wir hier noch viele Anträge beraten können. Der Vorrang von privaten Breitbandbetreibern und die weiterhin planungstechnisch und bautechnisch unkoordinierte Förderlandschaft des Bundes beschleunigen keinen einzigen zu verlegenden Kilometer Glasfaser. Lassen Sie mich kurz zusammenfassend, abschließend noch zu einer Herzensangelegenheit kommen, denn ich freue mich sehr darüber, dass wir uns mit dem heute vorliegenden Änderungsantrag zu einer Sache bekennen, die mir wichtig ist, dass die Landesregierung gebeten wird, auf Bundesebene eine Initiative zu starten, um die IT-Infrastruktur von Land und Kommune in den Sektor der sogenannten kritischen Infrastrukturen aufzunehmen. Daraus könnte und müsste sich eine völlig neue Förderkulisse ergeben und gleichzeitig flächendeckend mehr Verbindlichkeit in Fragen der IT-Sicherheitsarchitektur hergestellt werden. In diesem Zusammenhang ist es sehr bedauerlich, dass das Projekt „Cyberhilfswerk“ als neue Sektion beim THW bisher beim Bund nicht über eine Machbarkeitsstudie hinausgegangen ist. Und – sehen Sie es mir nach – ich erwarte dabei von der Ampel auch nicht mehr viel, weshalb wir das Thema „CHW“ wohl in der nächsten Legislatur als Hausaufgabe auf Landesebene haben werden. Ich freue mich, dass hier im Haus so weit Einigkeit herrscht, dass die Mammutaufgabe der Digitalisierung auf allen gesellschaftlichen Ebenen eine Daueraufgabe bleibt bzw. als eine Daueraufgabe verstanden worden ist. Deshalb wiederhole ich mich an dieser Stelle sehr gern: Die politische Gestaltung und Begleitung eines der größten Zukunftsthemen sollte dringend in einem eigenen Digitalausschuss erfolgen. Leider war es in den Gesprächen zu den Anträgen von CDU und FDP nicht möglich, hier eine Einigung zu erzielen. Wir werden uns also weiterhin dafür einsetzen. Bis dahin ist mit dem heutigen Beschluss, der Ihnen vorliegt, inklusive Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung unser Hausaufgabenheft weiterhin prall gefüllt. Packen wir es also an! Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern
Vielen Dank, Herr Weltzien. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer darauf aufmerksam machen, dass ich Sie am Ende dieses Tagesordnungspunkts mal nach vorne bitte. Es hat noch ein bisschen Zeit, ich will es nur schon mal ankündigen. An alle anderen, die sich jetzt den Feierabend davon erhoffen: Das trifft noch nicht zu. Wir machen jetzt erst einmal weiter mit der Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP.
Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag, den wir jetzt diskutieren, wurde mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU und FDP im Haushalts- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlen. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Das ist auch richtig, denn der Antrag nimmt so, wie er jetzt vorliegt, das Anliegen des ursprünglichen CDU-Antrags auf und ergänzt es um die Forderung aus dem damaligen Alternativantrag der FDP. Uns ist es wichtig, dass Thüringen im Bereich der Digitalisierung nicht länger hinterherhinkt, sondern zum Vorreiter wird. Thüringen hat es leider bisher nicht geschafft, auch wenn man da nicht alleine ist, das Onlinezugangsgesetz fristgemäß umzusetzen. Ja, es gibt auch verständliche Hindernisse bei der Umsetzung, aber uns als FDP ist wichtig, festzustellen, dass die Anstrengungen, die die Landesregierung unternommen hat, um die Umsetzung zu erreichen, bei Weitem nicht ausreichend waren. Davon zeugt auch der Bitkom Länderindex von 2024, der Thüringen beim Ranking der Digitalisierung auf dem letzten Platz und bei der digitalen Verwaltung auf Platz 11 sieht. Das kann und das darf natürlich nicht unser Anspruch sein. Es fehlt der Landesregierung schlicht an Ideen, aber, ich glaube, auch ein Stück weit Bereitwilligkeit, die Digitalisierung in der Verwaltung mit Nachdruck voranzubringen. Und – dieser Hinweis sei noch mal gestattet – Digitalisierung ist nicht dann erfolgreich abgeschlossen, wenn jeder Verwaltungsmitarbeiter einen Computerzugang hat.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist eine Unterstellung, Herr Montag!) Es müssen die Prozesse neu gedacht, definiert und am Ende digital umgesetzt werden. Viele Kommunen, das wissen wir, verfügen nicht über das Personal, um eigene Digitalisierungsprojekte zu realisieren. Der Freistaat muss deshalb vermehrt Landeslösungen zur Verfügung stellen wie das OZGStarterprojekt oder zentral finanzierte Antragsleistungen. Auch beim Breitbandausbau hängt Thüringen hinterher, insbesondere bei zeitgemäßen Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde. Der Freistaat muss die Digitalisierung und Automatisierung als wichtigen Schlüssel zur Bewältigung des Fachkräftemangels erkennen. Es braucht ein Bekenntnis zur Digitalisierung an oberster Stelle. Der Datenschutz, das sei auch erwähnt, soll den Bürgern dienen und sie vor Missbrauch ihrer Daten schützen. Er darf aber nicht zu unnötigem und nicht begründbarem Mehraufwand führen oder letzten Endes zum Umsetzungshemmnis werden. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, die Koordination der mit der Digitalisierung befassten Stellen, Strukturen, Aufgabenbereiche weiter zu intensivieren, um insbesondere bei der Digitalisierung von Fachverfahren effiziente Prozesse gewährleisten zu können; die verschiedenen Fachstrategien des Landes im digitalen Bereich wie die Strategie für E-Government, die Digitalstrategie, Digitale Gesellschaft, Digitale Bildung usw. aufeinander als Teil einer ganzheitlichen übergeordneten Rahmenstrategie abzustimmen und dabei auch mit Aktionsplänen zu verbinden, die am Ende messbare Ziele und Vorgaben zur Umsetzung eines Roll-outs für ganz Thüringen enthalten, also auf die Elemente zu setzen, auf die private Unternehmen im klassischen Projektmanagement und Changemanagement setzen; die Vernetzung aller Digitalakteure voranzutreiben und aus durchgeführten Projekten Bausteine zu entwickeln, die Behörden und Kommunen nachnutzen können; bei der Unterstützung der Kommunen und den Projekten des Kommunalen IT-Dienstleisters KIV darauf zu achten, nicht nur standardisierte Lösungen für Einzelelemente eines Prozesses anzubieten, sondern einen Rahmen zu schaffen, der die Standards für medienbruchfreie Schnittstellenkommunikation vorgibt; Paketlösungen der KIV, die auch Fachverfahren beinhalten, sollen vorgehalten und Kommunen zur Ermöglichung eines Wechsels angeboten werden. Das Land soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen und auch seine eigenen internen Verwaltungsprozesse im Sinne der Anforderungen von § 19 Thüringer E-Government-Gesetz zügig umsetzen und digitalisieren; bei der Digitalisierung auch auf die medienbruchfreie Prozessführung achten und dadurch insbesondere für standardisierte Prozesse eine KI-Bearbeitung ermöglichen – so haben wir es unter anderem auch im Rahmen der KI-Strategie für den ÖDD vorgeschlagen –; alle Prozesse und Abläufe vor und während deren digitaler Umsetzung auf Notwendigkeit und Ermöglichung auch einer Verfahrensvereinfachung prüfen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
benutzen Sie jetzt schon bei der FDP zur Antragstellung?) Tue das eine und mache es einfach besser und lasse das andere nicht, nämlich auch Aufgabenkritik. Am Ende meiner Rede möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir hier nicht über irgendetwas reden, sondern wir reden hier auch über Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Ich habe vor Kurzem versucht, beispielsweise ein Passdokument zu beantragen. Das ist leider Gottes in einer Art und Weise komplex und aufwendig, dass es heute in Zeiten der Digitalisierung einem Bürger, bei dem die Daten schon vorliegen, so nicht mehr länger zuzumuten ist.
Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Bedeutung der Digitalisierung für Wirtschaft und Verwaltung kann nicht genug betont werden. Für die Wirtschaft bietet sie immense Chancen, indem sie neue Produkte und Geschäftsmodelle ermöglicht, Prozesse effizienter gestaltet und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Unternehmen, die frühzeitig auf digitale Technologien setzen, können ihre Innovationskraft stärken und neue Märkte erschließen. Die Wirtschaft muss dabei aber in der Verwaltung auch einen Partner finden, der digital auf Augenhöhe agiert. Für die Verwaltung bedeutet Digitalisierung eine erhebliche Verbesserung der Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen. Durch digitale Verwaltungsprozesse können Anträge schneller bearbeitet, Bürokratie abgebaut und Ressourcen effizienter genutzt werden – Grundlage jeder Vollzugskritik. Dies führt zu einer höheren Zufriedenheit bei den Bürgern und einer verbesserten Arbeitsqualität für die Mitarbeiter. Insgesamt trägt die Digitalisierung dazu bei, den Standort Thüringen attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten. Deshalb dieser Antrag. Im Ausschuss haben CDU und FDP ihre getrennten und für sich genommen schon umfangreichen Anträge zu einem wirklich sehr umfangreichen Antrag zusammengeführt. Der Umfang ist berechtigt, denn es gibt viel zu tun. Gerade Thüringen hat in vielen Bereichen Nachholbedarf, wie auch der Bitkom Länderindex zeigt. Dort ist Thüringen in der Gesamtwertung auf dem letzten Platz und liegt als einziges Bundesland unter 50 Punkten. Besonders anschaulich ist übrigens die Grafik dazu: Thüringen wird als einziges Bundesland in der Farbe Rot dargestellt. Auch in den einzelnen Bereichen sieht es nicht viel besser aus. Digitale Wirtschaft – Platz 14, weit unter dem Durchschnitt. Digitale Infrastruktur – letzter Platz. Digitale Verwaltung – immerhin Platz 11 und ungefähr im Durchschnitt. Bei der Umsetzung des OZG sind wir im Vergleich ganz gut. Das liegt einfach daran, dass da alle Bundesländer nicht wirklich vorangekommen sind. Selbst Bayern als Nummer eins hat nur die Hälfte aller Dienstleistungen umgesetzt. Diese Tatsache haben wir auch in der Änderung des Antrags noch einmal klargestellt. Und schließlich: digitale Gesellschaft – Platz 13. Auch in der in der Diskussion angeführten Studie der INSM – Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft – liegt Thüringen zwar auf Platz 4. Aber schaut man sich die Einzelkriterien an, liegen wir bei Effizienz auf Platz 15. Das bestätigt noch einmal, wie wichtig das Thema gerade hier in Thüringen ist und dass es richtig ist, das Thema auch jetzt kurz vor Ende der Legislatur noch einmal auf die Tagesordnung zu heben. Digitalisierung eröffnet riesige Potenziale, die wir nicht aufgrund von Vorbehalten und Bedenken ignorieren oder aufgrund langweiliger Umsetzung verschlafen sollten. Der Rest der Welt schläft bei diesem Thema auch nicht. Das sehen auch die Bürger in Thüringen so. 81 Prozent sehen die Digitalisierung weit überwiegend oder eher als Chance. Ich freue mich deshalb sehr, dass es gelungen ist, hier einen Kompromiss zwischen den Antragstellern CDU und FDP sowie den Koalitionsfraktionen zu finden. Nachdem wir den Antrag vorgelegt hatten, hat die Landesregierung uns ausführlich berichtet, was schon alles angeschoben wurde und dass es doch unnötig sei, so etwas jetzt zu fordern. Meine Damen und Herren, angeschoben und geplant ist gut, aber umgesetzt wäre besser. Deshalb ist dieser Antrag weiter nötig, denn wir müssen weiter auf Umsetzung drängen, denn es ist viel zu tun – und das sehen nicht nur wir in der Opposition so. Der Änderungsantrag der Koalition, der ja noch weitere Aufgaben und Handlungsfelder ergänzt, zeigt, dass der Nachholbedarf im gesamten Haus gesehen wird. Wir werden dem Änderungsantrag deshalb auch zustimmen, denn er enthält sinnvolle Ergänzungen und belegt das, was wir auch schon seit der Einbringung sagen: Die Aufgaben sind vielfältig, sie sind drängend und sie lohnen sich anzugehen. Ich möchte kurz ein paar einzelne Aspekte herausgreifen. KI und Standardisierung können Verwaltungsverfahren beschleunigen, können Anträge vorprüfen. Dies kann die Mitarbeiter in der Verwaltung von Routinetätigkeiten entlasten und damit auch die Arbeitsplätze attraktiver und wertiger machen. Dazu müssen gesetzlich mögliche Experimentierklauseln befördert und auch genutzt werden – auch in der bisher häufig so risikoscheuen Verwaltung. Verwaltung muss digitaler werden, das sagt auch die Bevölkerung. Nur 13 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen schätzen ihre Kommune als sehr digital ein. Die Unterstützung der Kommunen mit einheitlichen Bausteinen ist deshalb ein wichtiges Anliegen. Dabei sind aber Bausteine zu verwenden, die auch ins System passen, und nicht etwas anzubieten, bei dem die Kommunen dann sagen: Danke, aber das können wir nicht mit unseren anderen Verfahren verknüpfen und für neue Anwendungen fehlt uns einfach das Geld. Bisher versucht jede Kommune für sich, einzelne Sachen zu digitalisieren. Manche sind weit, viele sind überhaupt nicht weit. Es fehlt einfach an Koordinierung und an Austausch der Verantwortlichen, der Ausführenden – und den sollte das Land organisieren. Ein weiteres Thema ist die digitale Infrastruktur, die schon angeführt wurde. Beim Breitbandausbau dürfen wir uns nicht mit Geschwindigkeiten zufriedengeben, die vor ein paar Jahren als Zielgröße ausgegeben wurden, aber heute das Attribut „schnell“ nicht mehr ernsthaft für sich in Anspruch nehmen können. Wir brauchen mehr Tempo beim Ausbau, insbesondere im Bereich Glasfaser. Wir brauchen da auch nicht mehrere Landesgesellschaften, die mitwirken, sondern nur eine, die das dann aber auch richtig macht. Sehr wichtig war uns auch die Frage, wie die Kompetenzen in der Landesregierung beim Thema „Digitalisierung“ verteilt sind, wer vielleicht auch Durchgriffsrechte hat. Das wird in dieser Legislatur sicher nicht mehr zu ändern sein, aber wir werben dafür, diesen Antrag in der kommenden Landesregierung nachzuhalten und sich an den Vorschlägen zu orientieren, um hier mehr Zugkraft zu entwickeln. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern
Vielen Dank, Frau Prof. Polster. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen – ach ja, Entschuldigung, Herr Weltzien hatte noch eine.
(Zuruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Ich habe
schon gesprochen!) Gut, in Ordnung. Ich hatte gerade gehört, Sie hätten sich noch mal gemeldet. Dann habe ich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Präsident, ich bin zunächst mal froh, dass der Digitalisierungsantrag heute so eine breite Mehrheit findet. Das ist schon mal ein Wert an sich in diesem Hause, deswegen vorab ganz herzlichen Dank. Man kann viel zur Digitalisierung sagen, man findet viele Dinge, die nicht passieren, die nicht klappen usw. usf. Keiner möchte diese Dinge tatsächlich heute im Haus hier wissen, weil sonst – wie soll ich sagen – der Mut ein bisschen nachlassen würde. Ich will mich auf das beziehen, was Sie hier gesagt haben, denn ich habe jetzt hier 20 Blätter und ich weiß auch nicht, ob noch jemand zuhört. Dass Digitalisierung keinen Abschluss findet – ich glaube, das weiß jeder. Das wussten wir 1989 schon und das wussten wir
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Als es für die CDU noch Neuland war!) spätestens 1990, als die ersten Computer Einzug gehalten haben, zumindest die Computer, die man in ein Zimmer stellen konnte, ohne dass man den Schreibtisch wegräumen musste. Seitdem ist Digitalisierung wichtig. Deswegen ärgert es mich auch, wenn ich gerade auf die Kommunen schaue, dass es in Thüringen über die kommunalen Spitzenverbände viele Jahre nicht gelungen ist, weil man nur auf sein Klein-Klein geschaut hat und nicht in der Lage war zu erkennen, dass man da mehr machen muss.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern haben wir an der Stelle viele Jahre verloren, also mindestens zwei Jahrzehnte. Es ist sonst oft nach Sachsen geschaut worden: Sachsen hat beizeiten zwei kommunale Einrichtungen gegründet – zwei kommunale GmbHs – die sich mit dem Thema der Digitalisierung beschäftigen. Wir haben es in Thüringen zumindest geschafft, dass mit dem Gemeinde- und Städtebund die KIV mit Hessen zusammen weiter betrieben wurde und dass auch viele Kommunen ihre Programme aus dieser Einrichtung am Ende bezogen haben – ich könnte das aus eigener Erfahrung noch von früher erzählen. Aber man hat die Summe der Themen, die mit der Digitalisierung verbunden sind, überhaupt nicht erkannt. Als wir vor zehn Jahren – Herr Schubert und ich, ich möchte Herrn Schubert entschuldigen, er ist beim IT-Planungsrat – die Digitalisierung im Finanzministerium vorgefunden haben, war da vorher auch wenig Interesse gewesen. Wir haben über ELSTER, über die Finanzverwaltung natürlich das Rechenzentrum gehabt, das ist auch ausgebaut worden und man hat auch versucht, über das Datenmanagementsystem VIS von der PDV die Daten ein Stück weit elektronisch aufzuarbeiten. Aber bereits 2009 im Sozialministerium haben wir gestaunt: Es gab VIS, die Kollegen vom Sport kamen aus der Wirtschaft, die hatten VIS schon, die haben es auch angewandt, die anderen haben alle gesagt: Wer weiß, wer weiß. Also die Verwaltung hat sich sehr lange auch mit sich selbst beschäftigt – kommunal genauso wie im Lande. Es war wirklich eine echte Herausforderung, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden diese KIV so aufzupeppen, dass man für wenig Geld dort Mitgesellschafter werden konnte, um dann auch mit sogenannten InhouseGeschäften andere Programme anzuschaffen. Diese Zeit holen Sie nicht so schnell wieder auf. Da können Sie viele gute Worte geben, das ist einfach nicht so. Herr Montag, Sie müssen halt ein Auto anmelden. Wenn Sie ein Auto anmelden, sind Sie in einer Viertelstunde auf dem Sofa fertig. Fragen Sie demnächst Herrn Schubert mal, der sagt Ihnen das.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ich kann nicht noch ein Auto anmelden!) Probieren Sie es einfach mal mit dem Nachbarn. Es geht zumindest sehr gut. Wir haben da auch Fortschritte gemacht. Ich weiß, dass die Bitkom-Studie uns einen hinteren Platz zugewiesen hat. Aber wer sich die Bitkom-Studie tatsächlich anguckt, der sieht natürlich, dass da auch viele Einzelheiten aufgenommen wurden, die mit der Verwaltungsdigitalisierung im engeren Sinne überhaupt nichts zu tun haben. Da werden viele Dinge betrachtet und es ist natürlich schön, wenn es das gibt, aber das ficht uns insofern nicht an, weil wir wissen: Wir haben alles, was wir tun konnten, in den letzten zehn Jahren unternommen, um die Digitalisierung sowohl in der Landesverwaltung als auch in den Kommunen voranzutreiben. Wenn Frau Taubert nicht darauf gekommen wäre zu sagen, wir geben mal 80 Millionen Euro aus, um Digitalisierung in den Kommunen voranzubringen, dann weiß ich gar nicht, wo wir heute ständen. Denn das, was wir getan haben, so klein und so nervig, wie es manchmal gewesen ist, nämlich zu sagen, es müssen sich mindestens drei zusammentun, die das gleiche Ziel haben, die das gleiche Programm haben wollen, dann wären die Leute nicht ins Gespräch gekommen, Frau Polster. Sie haben da völlig recht. Die Leute wären nicht ins Gespräch gekommen. Jetzt ist das nach zehn Jahren anders. Da sieht man, welche Zeiträume man benötigt, um alle Menschen tatsächlich davon zu überzeugen, dass der Arbeitseinsatz, den man hat, gut und richtig ist. Das kostet wirklich viel Kraft und Arbeit, sowohl kommunal als auch auf Landesebene. Wenn wir in Richtung Bundesebene gehen, Sie haben das auch richtig dargestellt: Wir kommen davon, dass sich jeder 1990 etwas angeschafft hat. Die Stadtkämmerin Taubert hat zum Beispiel im Rechenzentrum in Gera gerechnet. Da kriegten wir jedes Mal so einen Leporello-Auszug und wir hatten unseren Haushaltssafe. Dann war die Zeit der Computer. Jeder wollte einen PC in seinem Büro stehen haben. Dann wurde das Rechenzentrum verteufelt. Was die alles machen, geht alles nicht. Wir sind also selbst in der Entwicklung sehr intensiv mit daran schuld, dass wir so langsam vorangekommen sind. Dieses von unten nach oben hat aber das Problem, wenn wir jetzt von oben nach unten gemeinsame Schnittstellen einführen usw., dass wir uns wieder gegenseitig in die Quere kommen, sage ich mal. Sie haben es auch angesprochen. So einfach ist nicht jede Schnittstelle zu machen. Was soll ich denn tun, wenn wir fünf Kfz-Programme in Thüringen haben? Soll ich vier Kommunen bezahlen, dass sie ihr Programm noch fünf Jahre laufen lassen und es dann durch das fünfte abgelöst wird? Dann frage ich die FDP: Ist das ein Eingriff in den Markt? Das sind doch die Themen, die wir bearbeiten. Warum ist denn ein Anbieter einer Software nicht bereit, eine Schnittstelle von uns zu nehmen? Weil er sie selber anbieten will. Das sind doch die Problemlagen, die wir bei der Verwaltungsdigitalisierung praktisch jeden Tag auf dem Schirm haben. Da helfen ganz viele gut aufgeschriebene Sätze schon, aber sie müssen in die Praxis umgesetzt werden und wir müssen dort weiter zusammenarbeiten. Das haben wir aber erkannt. Das, was wir in den letzten zehn Jahren gemacht haben, lässt sich sehen. Wir sind in Thüringen auch insbesondere durch Herrn Schubert, der sehr unduldsam ist, gerade was die Frage der Digitalisierung betrifft, sehr weit gekommen, sind sehr anerkannt im Lande. Was die Struktur betrifft, da habe ich auch gelesen, ob man nun ein Digitalisierungsministerium macht oder ob die Digitalisierung in der Staatskanzlei viel besser angesiedelt ist oder vielleicht hat auch ein anderer Minister oder eine andere Ministerin Lust, die Digitalisierung zu machen. Durch solche Maßnahmen vertrödeln wir wieder Zeit. Das kann politisch geklärt werden, das kann man alles machen, aber wir vertrödeln Zeit, weil wir uns wieder neu ordnen müssen und weil das, was jetzt an guten Dingen da ist, mit der Behauptung, dass die Arbeit nicht gut genug war, zerschlagen werden soll. Deswegen sage ich: Vorsicht bei solchen Ideen. Wenn Sie tatsächlich erst mal reinkommen und sich das anschauen, wie das abläuft – das kann ich jedem nur empfehlen –, und dann eine Entscheidung treffen, ich glaube, das ist wesentlich besser.
Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe eine kurze Nachfrage dazu. Sie haben eben von potenziellen Markteingriffen gesprochen. Vielleicht können Sie mir die Frage beantworten: Ist es nicht möglich, genau das zu umgehen, indem man eines tut, indem man nur Schnittstellen definiert, die vorhanden sein müssen, dass bei zukünftigen Ausschreibungen nur Produkte an Ausschreibungen teilnehmen, die tatsächlich in der Lage sind, miteinander zu kommuni zieren? Dafür gibt es Vorbilder, beispielsweise in der Medizin-IT mit unterschiedlichen PVS- und Arztinformationssystemen sind Schnittstellen defi niert, die alle Anbieter anbieten müssen. Sie kön nen also immer noch entscheiden, welches Pro gramm Sie nutzen wollen, welchen Anbieter, aber die Programme müssen miteinander Informationen austauschen können. Das wäre doch ein großer Schritt, eine Sicherheit auch für diejenigen zu ha ben, die am Markt sind, wie sie sich weiter entwi ckeln sollen. Ja, die Schnittstellen werden ja jetzt schon angeboten, aber die nutzen doch nicht alle. Die Anbieter wollen die nicht nutzen. Also: Es ist sehr oberflächlich, was wir jetzt bereden. Aber genau das ist es: An vielen Stellen wollen die Anbieter genau diese Schnittstelle nicht nutzen – zum einen weil sie schon marktbeherrschend sind im System. Wenn Sie jetzt mal an Dataport denken: Dataport bietet uns verschiedene Dinge an, aber das ist ihre Schnittstelle. Und da wollen die keine andere Schnittstelle machen. Ich greife also tatsächlich in den Markt ein und muss mich irgendwann entscheiden. – Es ist schon schön, wenn die FDP sagt, da greifst du halt in den Markt ein.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir haben aber Qualitätsstandards gesetzt!) Das wird ja heute noch lustig. Aber es ist tatsächlich so – wir wollen das jetzt nicht weiterbetreiben, es haben alle sicherlich noch andere Dinge vor –, aber genau das ist es: Die Schnittstellen gibt es, die Schnittstellen sind entwickelt worden, die Schnittstellen sind vorgegeben und sie werden zum Teil nicht genutzt, weil man die Marktmacht weiter erhalten möchte. Wenn jetzt die Bundesregierung – ich bleibe mal bei meiner Kollegin, die Gesundheit macht, weil Sie es auch angesprochen haben –, Gesundheit von oben nach unten dekliniert und die Entwicklung – wir scheitern wieder an den Schnittstellen. Es ist wirklich schwierig, es ist langwieriger, man kommt zum Ziel, aber man muss sich mit der Thematik nicht nur oberflächlich beschäftigen, sondern man muss wirklich tief eindringen. Deswegen, wie gesagt, ist es schon mal gut, wenn Sie von der Tendenz her mit dem Antrag auch das Gleiche wollen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10241. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus mit Ausnahme der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses in der Drucksache 7/10103 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer ist dafür? Das sind jetzt die Stimmen aus dem gesamten Haus. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, bevor ich gleich den Tagesordnungspunkt 65 eröffne, mache ich darauf aufmerksam, dass dann im Anschluss die Tagesordnungspunkte 66 und 67 dran sind, damit auch die Berichterstatter darauf hingewiesen sind; das sind einmal Herr Emde und dann Frau Abgeordnete Merz. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 65 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9480 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/9615 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Tasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung.
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9480 – Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastung sorgen – darf ich Folgendes berichten: Durch den Beschluss des Landtags in seiner 127. Sitzung vom 1. Februar 2024 wurde der Entschließungsantrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 29. Februar 2024 beraten. Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen: „I. Der Landtag stellt fest, dass mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes spürbare Entlastungen für die Tierhalterinnen und Tierhalter in Thüringen erreicht werden können. Diese Unterstützung sendet ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft, denn durch die Wiedereinführung der Kostenbeteiligung des Landes wird ein Beitrag zur Stärkung regionaler Strukturen und zur Stabilisierung der Tierhaltung in Thüringen geleistet. II. Der Landtag stellt fest, dass die Landwirtschaft angesichts multipler Krisen und sich verändernder gesellschaftlicher Ansprüche vor enormen Herausforderungen steht. Sie verliert durch die vom Bund geplanten Maßnahmen weiter massiv an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der europäischen sowie der weltweiten Agrarbranche. Preissteigerungen deutscher Agrarprodukte und die Verlagerung landwirtschaftlicher Produktion ins Ausland sind die Folge dieser fatalen Politik gegen die heimische Landwirtschaft, zum Schaden für die Wertschöpfung im ländlichen Raum und selbst für das Klima.“ Dieser Antrag wurde angenommen. Ich bitte also hier um Zustimmung. Danke schön.
(Beifall CDU)
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Vielen Dank, Frau Kollegin Tasch. Und bevor Sie jetzt zu weit hinter laufen, rufe ich Sie auch gleich als erste und bislang einzige gemeldete Rednerin auf.
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Herr Prä-
sident) Gut. Aber jetzt habe ich sie aufgerufen. Ich habe inzwischen noch eine zweite Wortmeldung, aber das ist jetzt in Ordnung.
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen“. Liebe Kolleginnen, der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/9480 fiel in eine Zeit massiver Proteste unter den Landwirten. Unsere Landwirte haben größten Respekt verdient. Sie haben innerhalb kürzester Zeit den ganzen Berufsstand mobilisiert, sind eindrucksvoll gemeinsam aufgetreten und haben den Nerv der Menschen über die Landwirtschaft hinaus getroffen. Der enorme Vertrauensverlust in die Politik der Ampelregierung hat einen ganzen Berufsstand geeint. Denn das, was Rote, Grüne und Gelbe da in Berlin veranstaltet haben und noch immer weiter tun, führt zu einer völlig inakzeptablen Wettbewerbsverzerrung für die deutsche Landwirtschaft.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist aber nicht die Ursache!) Das wollen wir mit unserem Antrag deutlich machen. Er ist heute noch so aktuell wie im März, als wir ihn erstmals besprochen haben. Liebe Kollegen, wir müssen endlich wieder dahin kommen, dass Landwirte als das dargestellt werden, was sie sind: Sie sind ein existenzieller Teil unserer Gesellschaft, denn sie sind Ernährer, Naturschützer und Landschaftspfleger. Unsere heimische Landwirtschaft taugt nicht zum ideologischen Kampfplatz. Wir stehen fest an ihrer Seite. Wir fordern Respekt und Solidarität für unsere Bauern und den ländlichen Raum. Die Landwirtschaft nutzt die Hälfte der Landesfläche und ist für die Ernährung, den Klimaschutz und auch den Artenschutz gleichermaßen wichtig. Liebe Kollegen, unverhältnismäßige und inakzeptable Belastungen einer einzigen Branche bei steigenden Bürokratielasten können wir nicht hinnehmen, sonst missachten wir die vielfältigen Leistungen, die von der Landwirtschaft für uns alle erbracht werden – von der Sicherung unserer Ernährung bis hin zur Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft hat Wertschätzung verdient und keine Benachteiligung bis hin zur Gefährdung von Existenzen.
(Beifall CDU)
In Gefahr gerät ansonsten auch die Bereitschaft der Landwirte, die gesellschaftlich und politisch geforderten Transformationen fortzuführen, denn die Landwirtschaft steht ohnehin vor gewaltigen Herausforderungen. Hauptaufgabe bleibt die Sicherung der Nahrungsmittelproduktion. Wir alle wollen gut essen. Der Ausbau regenerativer Energien darf nicht zulasten landwirtschaftlicher Nutzflächen geschehen. Bioenergieerzeugung muss auch künftig wirtschaftlich möglich sein. Unsere Tierhaltung benötigt besonders Planungssicherheit, um eine tierwohlgerechte Tierhaltung fortsetzen zu können und die notwendigen Investitionen zu ermöglichen. Ich denke, das sind die wichtigsten Punkte für unsere heimische Landwirtschaft. Ich bitte um Zustimmung. Die Landwirtschaft hat unser aller Respekt verdient. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Vielen Dank, Frau Kollegin Tasch. Inzwischen hat sich die Rednerliste etwas gefüllt und ich rufe Frau Kollegin Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, da widerspricht auch niemand, liebe Kollegin Frau Tasch, dass die Landwirtschaft Respekt verdient. Bekanntermaßen haben zu Beginn des Jahres unsere Landwirtinnen und Landwirte ihren Unmut über den geplanten Wegfall der Agrardieselrückerstattung zum Ausdruck gebracht. Es war falsch, die für Landwirtinnen und Landwirte wichtige finanzielle Unterstützung und im europäischen Vergleich existenzielle Wettbewerbskomponente ohne Entlastung an anderen Stellen zu streichen. Die nun auf der Sonderagrarministerkonferenz am 22.05.2024 beschlossenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau sind dabei sicherlich ein wichtiges Signal an den Berufsstand. Allerdings täuscht es nicht darüber hinweg, dass viele Landwirte und Landwirtinnen trotz dieser Erleichterung vor enormen Problemen stehen. Konkret haben wir uns in diesem Plenum auf die Wiedereinführung der Kostenbeteiligung des Landes bei der Tierkörperbeseitigung geeinigt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir uns nach den exorbitanten Preissteigerungen infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine als Gesetzgeber einig sind, die Tierhalterinnen und Tierhalter im Freistaat zu entlasten. In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, fordern Sie die Landesregierung auf, sich für die Rücknahme der Kürzungen des Bundes im Agrarsektor einzusetzen. Allerdings wäre es mit Blick in die Zukunft besser, wir geben unseren Landwirten und Landwirtinnen Rahmenbedingungen vor, die zu weniger Kapitalabfluss führen. Wir sollten endlich Einigkeit darüber haben, wie wir die ausufernden Pacht- und Bodenpreise mit einem modernen und praktikablen Agrarstrukturgesetz in den Griff bekommen
(Beifall DIE LINKE)
und dabei auch Landwirten und Landwirtinnen die Chance geben, das Acker- und Grünland selbst zu bewirtschaften und nicht an branchenfremde Investoren zu verlieren. Die Grundlage haben wir in dieser Legislatur mit zahlreichen Anhörungen zum Gesetzentwurf, Stellungnahmen und Fachgesprächen gelegt, sodass es nun an uns bzw. an den Abgeordneten der nächsten Wahlperiode liegt, die vielen Anmerkungen, Kritiken und Verbesserungsvorschläge in einen neuen Gesetzentwurf zu fassen. Wenn wir von Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte sprechen, dann sollten wir einen entscheidenden Faktor nicht aus den Augen lassen, und zwar das Wetter. Infolge des Klimawandels sehen sich die Landwirtinnen und Landwirte immer häufiger Wetterextremen ausgesetzt, die schnell ein existenzbedrohendes Außenmaß erreichen können. Nach dem Vorbild der bereits für den Obst-, Gemüse- und Weinbau angewandten Mehrgefahrenversicherung könnte diese auch auf die Landwirtschaft ausgeweitet werden. Unter Voraussetzung der bestehenden 50-prozentigen Förderung durch den Freistaat würde dies zu einer wirklichen Entlastung unserer Landwirtinnen und Landwirte beitragen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zuletzt möchte ich noch auf einen Punkt eingehen: Die Rohstoffmärkte sind für unsere Landwirtinnen und Landwirte Fluch und Segen zugleich. Kostendeckende Preise sind nicht in jedem Jahr möglich und so verwundert es nicht, dass viele Landwirtinnen und Landwirte auf eine pünktliche Auszahlung der Betriebsprämien hoffen. Um dieser Situation zu entkommen, bieten bereits viele Landwirtinnen und Landwirte ihre qualitativ hochwertigen Produkte zu den wirklichen Preisen in Hofläden, Kantinen, Restaurants und regionalen Lebensmittelmärkten an. Diese Vermarktungsform wollen wir ausbauen und unterstützen dabei den Aufbau einer professionellen Agrarmarketingstruktur in Thüringen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Tagesordnungspunkt behandeln wir einen Entschließungsantrag der CDU, welcher im Februar als Anhang an das Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz eingebracht wurde. „Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft“ ist ein richtiger Titel.
(Beifall Gruppe der FDP)
Er erinnert sehr stark daran, was die FDP zur Landtagswahl plakatiert hatte: Wer das Land ernährt, verdient Respekt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es ist gut, dass das hier mehrheitlich im Hause auch so gesehen wird. Deswegen wundert mich ein bisschen Ihre Rede, Frau Tasch. Als Mitglied der CDU sollten Sie bei der Belastung, die in der bürokratischen Art und wirtschaftlich unter CDU-geführten Ministerien sowohl durch das Landwirtschaftsministerium im Bund als auch durch Europa gekommen sind, vielleicht etwas weniger mit dem Finger nur allein auf die Ampel zeigen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Protest war trotzdem richtig und aus meiner Sicht auch unausweichlich, weil Politik nämlich insgesamt – und nicht nur bei den Landwirten – den Fehler macht, Menschen zu überfordern und sie mit Ihren tagtäglichen Aufgaben zur erfolgreichen Bewältigung eines wirtschaftlichen Unternehmens nicht mehr im Blick hat, sondern eher mit politischen Zielen, die am Ende an der Realität scheitern müssen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Allerdings, jetzt muss ich sagen, wir gucken mal rein. Was ist denn übrig geblieben von Ihrem Antrag? Das ist nun wirklich nicht mehr viel. Es hat sich auch viel überholt und von selbst erledigt. Das ist manchmal so. Am Ende des Tages ist nur noch ein geeinter Rest des Antrags übrig. Ich will nur mal sagen: Punkt I ist inhaltlich korrekt und unbestritten. Das Thüringische Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz führt zur spürbaren Entlastung für Landwirte in unserem Land. Da haben wir uns noch mal alle selbst bestätigt, denn ich glaube, da gab es keinen, der dagegen gestimmt hat. Insofern ist das wirklich etwas, was jetzt nicht zu Kritik herausfordert. Punkt II ist eine in Teilen nachvollziehbare Kritik an der Amtsführung von Herrn Özdemir. Ich will vorsichtig sagen, ich glaube, ein Stück weit hat er auch seine Lektion gelernt. Insofern kann man da zukünftig auch auf mehr Rücksicht für unsere Landwirtinnen und Landwirte hoffen. Aber auch da bleibt nicht viel an Substanz übrig. Das muss ich Ihnen auch sagen. Da hätte ich gerade von der Partei, die sich ja immer den Landwirten zugehörig fühlt, ein bisschen mehr erwartet. Aber ich kann Ihnen auch sagen, wie man es tatsächlich besser macht. Sie ahnen es wahrscheinlich, da kann ich auf das schauen, was die FDP hier eingebracht hat,
(Beifall Gruppe der FDP)
beispielsweise ein Mehrheitenantrag, der die Förderung und rechtssichere Ausgestaltung der mobilen Schlachtung vorsieht. In Zeiten der Ausdünnung von Schlachthöfen ist dieser Ansatz ein entscheidender Baustein, um Landwirte wieder stärker an der Wertschöpfung – und darum muss es uns doch gehen, auch auf lokaler Ebene – teilhaben zu lassen. Und für die Grünen als netter Beigeschmack: Wer nicht reist, verbraucht auch kein CO . Auch 2 im Sinne der Tiere ist das wichtig. Ich nenne hier kürzere bzw. keine Transportwege und die Vermeidung von unnötigem Stress. Aber auch das Thema „Grünlandumbruch“ haben wir nicht nur aufgegriffen, sondern es ist hier auch auf FDP-Initiative beschlossen worden. Wenn eine als Ackerfläche klassifizierte Wiese nicht regelmäßig umgebrochen wurde, wurde ihr Status ja bisher zu Dauergrünland umgewandelt. Das war ein Eingriff in die Gestaltung der Betriebsführung unserer Landwirte. Also auch ein konkreter Punkt seitens der FDP, die das Doing tatsächlich einfacherer macht. Der Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen, hat – das habe ich am Anfang gesagt – etwas an Wert verloren, aber es bleibt natürlich am Ende gerade in Ihrem Titel richtig, den Respekt einzufordern, den unsere Landwirte, aber nicht nur unsere Landwirte, sondern alle, die tatsächlich jeden Tag diesen Karren ziehen, den wir Gesellschaft nennen, verdienen. Den wollen wir gerne von diesem Podium Ihnen allen mit der Unterstützung bei Ihrem Antrag zusichern. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, zunächst einmal der Fairness halber, Herr Montag: Dass nur so ein Rumpfstück zurückgekommen ist, liegt jetzt nicht an der CDU. Die CDU hat ja einen Änderungsantrag gestellt und Sie können mit Ihrem Mitglied im Ausschuss, das jetzt Vizepräsident ist, mal besprechen, wie da die FDP abgestimmt hat. Die im Ursprungsantrag geforderte Rücknahme der Streichung der Agrardieselvergütung, die Rücknahme der Kürzungen der Bundesmittel in der Gemeinschaftsaufgabe GAK und die Rücknahme der Verringerung des Bundeszuschusses zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterstützen wir und haben daher bereits bei der Ausschussüberweisung zugestimmt. Nun kommt der Antrag aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zurück, jedoch mit einer mehrheitlich gefällten Empfehlung, die Ziffern I und II anzunehmen und die Ziffern III und IV abzulehnen. Das ist die Abstimmung, die ich eben erwähnte, Herr Montag. Da Mittelstandsstärkung, Eigenversorgung und Regionalität keine leeren Worte sein dürfen und gerade unsere Landwirte gestärkt werden müssen, sollte hier Zustimmung zum Antrag erfolgen, wenngleich er reichlich abgeschliffen wurde, sodass der Thüringer Landtag seinen Teil leistet, die Situation in der Landwirtschaft zu verbessern. Wer indes glaubt, die Proteste der Bauern aussitzen oder auf Dauer verschweigen zu können, der irrt, denn pünktlich zu den EU-Wahlen demonstrierten sie wieder und sie demonstrieren immer noch und fordern unter anderem „mehr Freiheit, weniger Brüssel“. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Vielen Dank, Frau Hoffmann. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schaue in Richtung der Landesregierung – Frau Ministerin Karawanskij, bitte schön.
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der CDU trägt ja die Überschrift und unter anderem den Gedanken „Respekt und Solidarität mit der Landwirtschaft“. Das ist genau das, was wir am Ende vergangenen Jahres und insbesondere in den ersten Monaten dieses Jahres ganz oft auf den Straßen, aber auch auf den Plätzen von den Vertretungen der Landwirtinnen und Landwirte in unserem Land zu sehen hatten bzw. was auch zu hören war. Nachdem wir im Ausschuss sehr intensiv darüber diskutiert haben, ist dieses Thema jetzt mit einer Beschlussempfehlung wieder zurück ins Plenum gekommen. Ich glaube, wir haben alle noch sehr gut in Erinnerung, nicht nur die Demonstrationen und Bauernproteste Anfang des Jahres, sondern auch die Minustemperaturen, bei denen wir draußen standen und, glaube ich, eine ganze Gesellschaft sich sehr solidarisch mit den Bäuerinnen und Bauern gezeigt hat, nicht nur aus der Jägerschaft, sondern auch vom Handwerk. Der ganze ländliche Raum war eigentlich in Bewegung. Nun haben sich natürlich auch der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung dem angenommen und sich auf Unterstützung in einem skizzierten Modernisierungsprozess in Richtung einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen, langfristig zukunftsfesten Landwirtschaft verständigt und hier Forderungen skizziert, wie wir auf der einen Seite sowohl unser Klima schützen können und auch Beiträge aus der Landwirtschaft für die Ökosysteme leisten können und auf der anderen Seite natürlich auch wirtschaftliche Perspektiven für die Unternehmen aufzeigen können. Ich möchte noch mal in Erinnerung rufen: Stein des Anstoßes war natürlich der geplatzte Bundeshaushalt, wonach dann aufgrund der Konsolidierungsbemühungen hier die Streichung der Agrardieselvergünstigungen und der Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung beschlossen wurden, angekündigt wurden und dann am Ende auch zum Teil zurückgenommen wurden. Das gehört zur Wahrheit dazu. Und ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Agrardieselbeihilfe nicht der alleinige Grund für den Unmut der Bauern war, sondern es hat sich über die vergangenen Jahre angesammelt, über die vergangenen Jahre ist es für die Landwirtinnen und Landwirte schwerer geworden, wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Ich möchte da noch mal ein paar Punkte herausgreifen, weil sie im Kern auch das treffen, was wir immer noch vor uns hertragen und was wir beantworten müssen, nämlich auch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zum gewollten Umbau in der Landwirtschaft, vor allem was die Tierhaltung betrifft. Aber auch die Kürzungen der Zuschüsse für die landwirtschaftliche Sozialversicherung und auch für die Berufsgenossenschaft sind Bestandteile des Unmuts und auch Bestandteile der Bauernproteste gewesen, genauso was die Ausweitung der Stoffstrombilanz betrifft und die Schäden durch den Wolf und Biber beispielsweise. Die Liste zeigt aber auch: Es geht nicht nur um Geld, sondern es geht auch darum, was mittlerweile auch von anderen Teilen der Wirtschaft kritisiert wird, egal ob Handwerk oder Industrie, ob Großunternehmen oder Mittelstand: Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sehen ihre wirtschaftliche Zukunft gefährdet. Das mündet dann in Kritik der hohen Energiepreise oder auch der überbordenden Bürokratie. Ich möchte jetzt nicht alles referieren, was die Bundesregierung in der Protokollerklärung im März bei der Sitzung des Bundesrats abgegeben hat, welche Maßnahmen sie aufgreifen möchte, um die Landwirtschaft zu entlasten. Da finden sich durchaus einige Punkte wieder, die wir nicht nur gemeinsam dann auch mit den Agrarministerinnen und Agrarministern gutgeheißen bzw. auch zu einer Beschlussfassung geführt haben, die jetzt auch schon praktisch umgesetzt wird, sondern es geht vor allen Dingen um die Zukunftsgewandtheit, wie wir Landwirtschaft zukunftsfähig umbauen können. Da geht es einmal um Lieferketten, um alternative Antriebstechnologien für die Landwirtschaft bzw. die Maschinen in der Landwirtschaft und um einen umfassenden Bürokratieabbau. Ich möchte daran erinnern, dass wir als Länder vor allen Dingen dem Bund 194 Vorschläge unterbreitet haben, wie ganz konkret Bürokratie abgebaut werden kann. Es geht in dieser Protokollerklärung auch um den Umbau der Tierhaltung oder auch um Flächenstilllegungen. Ich möchte noch mal in Erinnerung rufen, dass wir am 22. Mai 2024 zur Sonder-Agrarministerkonferenz genau darüber abgestimmt haben, wie wir mit Bund und Ländern weiter vorangehen, um gerade die Schritte des Bürokratieabbaus zu vollführen. Da haben wir die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit den langfristigen Maßnahmen beschäftigen soll, aber wir haben auch erste Maßnahmen beschlossen bzw. den Bund aufgefordert, hier den eigenen eingeschlagenen Weg stringent weiterzuverfolgen. Aber es gibt bei einigen Punkten zum Teil auch keinen politischen Konsens. Das muss man so deutlich sagen. Bei der Frage der Abschaffung der Stoffstrombilanz haben wir einen Dissens sowohl zwischen den Ländern als auch mit der Bundesregierung. An diesen Punkten müssen wir sehen, dass wir die kompletten Forderungen aus dem Berufsstand auch nicht ohne Weiteres beschließen können. Es gibt immer noch Hoffnung, beispielsweise was die Weiterführung der Arbeit der Zukunftskommission Landwirtschaft, der ZKL, betrifft, die es jetzt zwar nicht geschafft hat, sich im April auf ein neues Papier zu verständigen, aber nunmehr am 20. Juni 2024 noch mal einen Anlauf einer Einigung unternehmen will. Das sind durchaus nennenswerte Schritte bzw. Schritte, wie wir nicht nur in dem Status quo der Landwirtschaft verharren wollen, sondern wie wir uns auf den Weg bringen wollen. Meine Damen und Herren, ich bin durchaus noch ein bisschen verärgert, wenn ich in den Begründungstext des Antrags der CDU reinschaue, wenn da steht, dass konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der berechtigten Anliegen der Landwirtschaft, insbesondere im Redebeitrag der Landesregierung vermisst wurden. Wir können darüber reden, aber viel wichtiger ist doch, was wir tun. Ich möchte noch mal in Erinnerung rufen, dass wir als Thüringer Landesregierung nicht nur die Koppelprämie für Schafe und Ziegen eingeführt haben, die sich beispielsweise jetzt auch in der neuen Förderperiode wiederfindet. Wir haben die Junglandwirteförderung eingeführt. Wir haben die Thüringer Tierwohlprämie für Stallumbauten eingeführt, weil es im Moment keine Förderkulisse seitens des Bundes gibt. Wir haben eine Innovations- und Investitionsförderung für die Landwirtinnen und Landwirte auf den Weg gebracht. Nicht zuletzt waren der Ministerpräsident und ich am Dienstag bei den Obstbauern und haben ad hoc Hilfen zugesagt, nicht nur für die Landwirte, sondern auch genauso für die Sonderkulturen und Obstbauern.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist vielleicht nicht immer alles in der Rede drin, okay, aber ich finde, machen ist wichtiger, als nur darüber reden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Respekt und Solidarität für unsere Landwirtschaft – Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit haben wir jetzt keine weiteren Redemeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/9615. Wer ist dafür, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Jetzt müssen wir, glaube ich, zählen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Glaube ich
nicht!) Damit ist der Antrag eindeutig abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Einen Augenblick, es geht noch weiter, es ist noch kein Feierabend. Ich rufe, wie angekündigt, auf den TagesordAntrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 7/4596 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9687 Das Wort für die Begründung übernimmt der Abgeordnete Tischner.
Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf die Berichterstattung für den Kollegen Volker Emde übernehmen und zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 berichten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 120. Sitzung vom 2. November 2023 ist der Antrag gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags an den Haushaltsund Finanzausschuss rücküberwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 80. Sitzung am 26. Januar 2024 und in seiner 81. Sitzung am 8. März 2024 beraten. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses an das Plenum lautet: Der Landtag erteilt dem Thüringer Rechnungshof gemäß § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung.
Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tischner. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache und komme zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/9687. Wer ist dafür, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Formal frage ich nach Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 67 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 7/6775 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9917 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung.
Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2021
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Thüringer Rechnungshof hat in der Drucksache 7/6775 den Antrag gemäß § 101 Thüringer Landeshaushaltsordnung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 durch den Thüringer Landtag gestellt. Die Vorlage wurde nach § 67 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser hat den Antrag in seiner 78., 80., 81. und 82. Sitzung beraten. Hintergrund der häufigen Befassung war die Koppelung mit dem Entlastungsverfahren der Landesregierung, welches zwischenzeitlich aufgelöst wurde. Der Haushaltsausschuss hat keinerlei Beanstandungen in der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungshofs festgestellt. Einnahmen und Ausgaben waren ordnungsgemäß verbucht. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen daher mit der Beschlussempfehlung in der vorliegenden Drucksache 7/9917, dem Thüringer Rechnungshof die Entlastung zu erteilen. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Danke schön.
Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2021
Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen liegen keine vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/9917. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus dem ganzen Haus. Der guten Ordnung halber frage ich nach Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Ebenfalls keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sind übereingekommen, am heutigen Tag keine weiteren Tagesordnungspunkte aufrufen zu wollen. Ich mache darauf aufmerksam – so viel Geduld bitte noch –, dass der Empfang der Präsidentin auf 18.00 Uhr vorgezogen ist, sodass wir bereits um 18.00 Uhr von CCS draußen eine freundliche Bewirtung erwarten dürfen. Ich möchte ebenfalls darauf aufmerksam machen – der Mensch ist ja ein Gewohnheitstier –, dass aber morgen früh um 9.00 Uhr ein Gottesdienst stattfindet, dass Sie alle das in Ihrer Zeitplanung berücksichtigen. Ich wünsche Ihnen heute einen schönen Abend und freue mich auf konstruktive und fruchtbringende Debatten am morgigen Freitag. Danke schön.