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Lutz Liebscher

SPD 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, heute stehen wir hier vor einer bedeutenden Entscheidung, die die Zukunft unserer Wissenschaftslandschaft nachhaltig prägen wird. Es geht um die Verleihung des Promotionsrechts an Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Dieses Anliegen ist nicht nur ein Schritt zur Stärkung der Bildungslandschaft in Thüringen, sondern auch ein notwendiger Schritt zur Förderung von Forschung und Innovation in unserem Bundesland. Wir beraten heute zum zweiten Mal zu unserem Gesetzentwurf zum Promotionsrecht für Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Mein Dank gilt zunächst allen, die an der schriftlichen Anhörung beteiligt waren und in kurzer Frist fundierte Stellungnahmen übermittelt haben. Der Wissenschaftsrat und zahlreiche andere hochschulpolitische Gremien haben sich positiv zur Einführung eines Promotionsrechts für Fachhochschulen geäußert. Sie betonen die Notwendigkeit und den Nutzen eines solchen Schritts für die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft und die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards. Ich möchte nun im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse des Anhörungsverfahrens kurz zusammenfassen. Erstens: Fachhochschulen sind prädestiniert für praxisnahe Forschung. Die Verleihung des Promotionsrechts stärkt die Forschungskapazitäten der Fachhochschulen und HAWs in erheblichem Maße. Sie könnten eigenständig Forschungsprojekte betreuen und somit ihre Rolle als Innovationsmotoren weiter ausbauen. Das ist nicht nur für die Hochschulen selbst von Vorteil, sondern auch für die regionale Wirtschaft und Gesellschaft, die von den Ergebnissen der anwendungsorientierten Forschung profitieren wird. Zweitens: Ein eigenständiges Promotionsrecht erhöht die Attraktivität der Fachhochschulen und HAWs für talentierte Nachwuchswissenschaftler. Derzeit entscheiden sich viele Absolventen für Universitäten, um ihre Promotion zu absolvieren, was zu einem Verlust von Talenten für die Fachhochschulen und HAWs führt. Mit einem eigenen Promotionsrecht könnten diese Hochschulen ihren Nachwuchs besser binden und fördern, indem sie die Möglichkeit einer akademischen Karriere eröffnen. Das ist besonders wichtig, um dem sogenannten Braindrain entgegenzuwirken und hochqualifizierte Fachkräfte in Thüringen zu halten. Drittens: Das Promotionsrecht erhöht die Attraktivität der Fachhochschulen als Arbeitgeber und hilft, forschungsstarke Professorinnen und Professoren zu gewinnen und zu halten. Das ist entscheidend in Zeiten, in denen der Wettbewerb um qualifiziertes Personal immer intensiver wird. Viertens: Verschiedene praxisorientierte Disziplinen, vor allem Ingenieurwissenschaften, aber auch Gesundheitsberufe und soziale Arbeit sind an Fachhochschulen stark vertreten und profitieren besonders von der Möglichkeit, eigenständig Promotionen zu ermöglichen. Das fördert nicht nur die wissenschaftliche Auseinandersetzung, sondern auch die Ausbildung von Fachkräften, die wir so dringend benötigen. Fünftens: Die Einführung des Promotionsrechts an Fachhochschulen und HAWs trägt zu mehr Gleichberechtigung der verschiedenen Hochschultypen bei und mindert das Statusgefälle zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit und einer offenen, durchlässigen Hochschullandschaft. Und sechstens und letztens: Andere Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen-Anhalt haben bereits positive Erfahrungen mit der Einführung des Promotionsrechts für Fachhochschulen gemacht. Diese Modelle zeigen, dass die Integration des Promotionsrechts in die Strukturen der HAWs nicht nur möglich, sondern auch erforderlich ist. Thüringen sollte diesen Beispielen folgen und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Hochschulen weiter stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Universität Erfurt und die Technische Universität Ilmeau weisen in ihren Stellungnahmen auf ein zentra n ­ les Element des Gesetzentwurfs hin, die Qualitäts ­ sicherung durch ein wissenschaftsgeleitetes Begut ­ achtungsverfahren und regelmäßige Evaluation. Damit wird sichergestellt, dass nur forschungsstarke Bereiche das Promotionsrecht erhalten und dass die Qualität der Promotionen den höchsten Standards genügen muss. Die Befristung des Promotionsrechts mit der Möglichkeit zur Entfristung nach erfolgreicher Evaluation gewährleistet eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Forschungsaktivitäten an den Hochschulen. Damit kommen wir Forderungen vonseiten der Hochschulen nach, die sich in den Stellungnahmen mehr Verbindlichkeit und klare, transparente Regeln wünschten. Details zum Antragsverfahren, zu den Kriterien der Auswahl, zur Begutachtung und Entscheidung, der Ausgestaltung und praktischen Umsetzung sowie der Evaluation werden durch das Wissenschaftsministerium mit einer Rechtsverordnung geregelt. An der Erstellung des entsprechenden Kriterienkatalogs sind die Hochschulen aktuell im Rahmen einer Arbeitsgruppe direkt beteiligt. Der Entwurf dieser Rechtsverordnung soll im Wissenschaftsausschuss beraten werden. Dieser Punkt ist neu in der vorliegenden Beschlussfassung des Gesetzes und verdeutlicht, wie wichtig den Hochschulpolitikerinnen und ‑ politikern die wissenschaftlichen Standards sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wissenschaftsausschuss im Thüringer Landtag hat in der Sitzung am 29. Mai 2024 den Gesetzentwurf mit der genannten geringfügigen Änderung in der Beschlussempfehlung angenommen. Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Lassen Sie uns gemeinsam diesen wichtigen Schritt gehen und das Promotionsrecht für unsere Fachhochschulen und HAWs ermöglichen. Es ist ein Schritt in die Zukunft unseres Bildungs- und Wissenschaftsstandorts, der sich langfristig für Thüringen auszahlen wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)

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