Christoph Zippel
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt gut sieben Monate her, dass erst die FDP und danach Rot-Rot-Grün ihre Entwürfe für den ÖGD vorgelegt haben. Seit November 2023 haben wir beide Entwürfe im Ausschuss besprochen. Leider bewahrheitet sich das, was wir als CDU-Fraktion schon im November befürchtet haben: Diese Gesetzentwürfe übersteigen die Kapazitäten der Landtagsfraktionen, der Landtagsgruppen und des Landtags in Gänze. Der Öffentliche Gesundheitsdienst benötigt dringend eine gesetzliche Grundlage. Das steht außer Frage. Das sagte auch schon ein Antrag der CDU aus dem Jahr 2016, der damals bereits mit Stimmen der regierungstragenden Fraktionen beschlossen wurde. Das war damals ein großer und wichtiger Moment, dass wir hier fraktionsübergreifend gesagt haben: Ja, wir äußern uns geschlossen dafür, dieses Gesetz braucht es, wir brauchen eine neue Grundlage für den ÖGD. Seitdem wurde die Landesregierung mehrfach an diese Pflicht erinnert, reagierte aber hinhaltend und versprach einen Entwurf. Doch tatsächlich sitzt die Landesregierung seit nun fast acht Jahren dieses Thema aus. Als einziges Land ohne ÖGD-Gesetz fährt diese Landesregierung Thüringen wieder mit Vergnügen auf das Abstellgleis. Jedes andere Bundesland hat den Vorteil sowie die Notwendigkeit erkannt, ein neues Gesetz zu beschließen. Doch die Thüringer Landesregierung macht alles anders, aber nichts besser. Sie sträubt sich, einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst zu realisieren, der den Anforderungen der Zeit gewachsen ist. Und das, wie gesagt, obwohl der Landtag sie explizit dazu aufgefordert hat. Ja, ich weiß, auch Rot-Rot-Grün hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch gerade dieser macht deutlich, warum es besser gewesen wäre, das Ministerium hätte den Entwurf vorgelegt. Dann wäre die interne Qualitätskontrolle der Verbandsanhörung bereits erfolgt. Damit kommen wir auch zu der Problematik der Gesetzentwürfe und speziell dem der FDP, den wir heute hier diskutieren. Ja, der Entwurf ist modern. Ja, der Entwurf geht in die Richtung dessen, was wir benötigen. Und ja, die meisten Anzuhörenden bevorzugen auch den FDP-Entwurf gegenüber dem von Rot-Rot-Grün. Doch alle Anzuhörenden haben auch lieber kein neues ÖGD-Gesetz als ein unfertiges. Und genau das ist der Entwurf der FDP: leider noch unfertig. Die Betroffenen wollen eine positive Veränderung im Öffentlichen Gesundheitsdienst, keine Veränderung um der Veränderung willen. So wird beim FDP-Entwurf in der Anhörung unter anderem die Sorge geäußert, dass sich die staatliche Ebene bei Gesundheitsdokumentation und Gesundheitsmonitoring als Normengeber und Steuerungsinstanz zurückzieht. Das war der Bundesverband der Ärzte und Zahnärzte im ÖGD, Landesverband Thüringen. Auch die Themen „Prävention“ und „Gesundheitsförderung“ müssten stärker mit den Kassen verzahnt werden, um Doppelförderungen auszuschließen. Die Kassen raten an, die Förderung von Früherkennungsuntersuchungen aufzunehmen und eine Steigerung der Impfrate zu fokussieren. Aus diesem Grund stimmen wir als CDU-Fraktion gegen diesen Gesetzentwurf der FDP. Es wäre noch zu viel an diesem Gesetzentwurf zu ändern, was wir hier in dem Haus so nicht realisieren konnten. Es wäre gut gewesen, wenn beide Einreicher sich geeinigt hätten, und noch besser wäre es gewesen, wenn die Landesregierung ihrer Aufgabe nachgekommen wäre. Aber so haben wir zwei unfertige Gesetzentwürfe gehabt. Es wäre auch schön gewesen, nach acht Jahren Forderung von der Landesregierung einen Entwurf zum ÖGD zu erhalten. Nun sind bald zwei Wahlperioden vergangen und es hat sich nichts getan. Einfach nur enttäuschend. Nach all den großen Reden während Corona schafft die rot-rot-grüne Landesregierung es noch nicht mal, den ÖGD endlich gut aufzustellen. Ich möchte an der Stelle dennoch die Chance nutzen und allen herzlich danken, die bei den Anhörungen und bei der gesamten Auseinandersetzung zu diesem Thema zugearbeitet haben und sich eingebracht haben. Es waren viele Akteure und ich finde es auch gut und wichtig, dass wir uns im Ausschuss darauf verständigt haben, eine Synopse zu der Anhörung im ÖGD durchzuführen bzw. zu erstellen, damit die Erkenntnislagen, die wir dort gewonnen haben, auch weiterhin zur Verfügung stehen. Deswegen auch noch einmal einen ganz besonderen Dank an alle Anzuhörenden im Ausschuss. Ich möchte normalerweise mit dem Appell schließen, dass die Landesregierung doch bitte der Aufforderung nachkommt, ein ÖGD-Gesetz vorzulegen. Diesen Abschluss der Rede zu diesem Thema habe ich immer wieder gewählt, nur leider, liebe Landesregierung, sind wir jetzt am Ende der Legislaturperiode. Deswegen ist diese Forderung, mit der ich als Opposition Sie normalerweise jedes Mal wieder auf Ihr Versagen hinweisen würde, obsolet, denn diese Forderung können Sie nicht mehr erfüllen. Sie sind gescheitert, die Legislaturperiode ist nun zu Ende und Sie haben bewiesen, dass Ihnen der Beschluss des Landtags an dieser Stelle egal war – traurig, aber wahr. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
