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Janine Merz

SPD 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Gäste, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kowalleck hat zum Gesetz ausgeführt oder weniger zum Gesetz, sondern eher eine kleine Wahlkampfrede zum Besoldungsgesetz gehalten, was man alles angehen möchte. Aber es scheint ja der Fraktion der CDU nicht ganz so wichtig gewesen zu sein, sonst würden sich nicht nur vier Abgeordnete hier befinden, wenn wir eines der zumindest zahlenmäßig größten Gesetze in diesen letzten drei Plenartagen beschließen. Aber zum Gesetz: Mit dem Gesetzentwurf stellen wir nunmehr wieder eine systemgerechte und zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung sicher. Dem Grundsatz sind wir bereits in den vergangenen Jahren – also fast jährlich – gefolgt. Im vergangenen Jahr ist Thüringen bei dieser Besoldungsanpassung sogar in Vorleistung gegangen und hat eine lineare Erhöhung um 3,25 Prozent beschlossen, verbunden mit einer Gesetzesklausel, nach der alle über diese Erhöhung hinausgehenden Tarifanpassungen entsprechend nachvollzogen werden sollen. Diesen Schritt machen wir nun mit diesem vorliegenden Gesetz. Für dieses Jahr erfolgt ab 1. November eine Anhebung um 1,46 Prozent, weiterhin wird es ab Februar 2025 eine Anhebung um weitere 5,5 Prozent geben. Dies betrifft neben den Grundgehältern auch die Familienzuschläge, Amtszulagen und allgemeine Zulagen. Diese Besoldungserhöhung ist uns im kommenden Jahr im Haushalt 147 Millionen Euro und ab dem Jahr 2026 mehr als 157 Millionen Euro jährlich wert. Es ist also nicht einfach maßvoll, Kollege Montag, sondern alles erfolgt im Rahmen der verfassungsgemäßen Alimentation. Als Haushälterin muss und möchte ich an dieser Stelle auch deutlich machen, dass es sich dabei nicht um eine Kleinigkeit im Landeshaushalt handelt. Thüringen wird laut der letzten Mai-Steuerschätzung bis zum Haushaltsjahr 2028 durchschnittlich rund 326 Millionen Euro pro Jahr mehr einnehmen. Das heißt also, 48 Prozent unserer durchschnittlichen Mehreinnahmen pro Jahr kommen allein unseren Beamtinnen und Beamten zugute – zukünftige Besoldungsanpassungen und die zu erwartenden Steigerungen bei den Pensionen aufgrund der anstehenden Altersabgänge noch nicht eingerechnet. Insgesamt steht hier also für die Beschäftigten ein ordentliches Plus unterm Strich – aus meiner Sicht eine gute Sache. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte eingangs bewusst von einer systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses gesprochen. Denn im Besoldungsrecht müssen wir uns in den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Parametern und Leitplanken bewegen. Daher ist eine Einszu-Eins-Übertragung des Tarifvertrags in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Dies wurde mit Ausnahme bestimmter Einmalzahlungen, die neben den linearen Steigerungen meist on top kamen, in Thüringen in der Vergangenheit auch nie praktiziert. Wir haben immer systemgerecht übertragen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass hier die unmittelbare Übernahme der Sockelbeträge gefordert wird. Aber dieser Schritt würde den verfassungsrechtlich bindenden Parameter des internen Abstandsgefüges zwischen den Besoldungsgruppen verletzen. Denn am Ende muss der lineare Abstand von der untersten Besoldungsgruppe A6 bis zu A16 eingehalten werden. Ein absoluter Betrag für alle, so richtig und nachvollziehbar er wäre, würde diesen Anforderungen nicht genügen, denn gemessen am Grundgehalt bedeutet eine Erhöhung um 200 Euro in der A6 eine Steigerung um 7,66 Prozent in der A16 eben nur um 1,66 Prozent. Für die dadurch entstehende Stauchung des Besoldungsgefüges um knapp 4 Prozent besteht kein gesetzlicher Spielraum. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 ausgeführt: „[Die] […] Abstände zwischen den Besoldungsgruppen […] dürfen […] nicht infolge von Einzelmaßnahmen […] nach und nach eingeebnet werden.“ Daran halten wir uns mit diesem Gesetzentwurf. Am Ende müssen wir als Gesetzgeber also dafür Sorge tragen, dass das Thüringer Besoldungsgesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Wir sind dafür verantwortlich, dass es für sich genommen vor Gericht standhält. Eine Bezugnahme beispielsweise auf andere Länder hilft uns hierbei nicht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der neuerlichen Übertragung der Tarifeinigung erfüllen wir nicht nur unseren verfassungsrechtlichen Auftrag im Rahmen der Besoldungsgesetzgebung, es ist gleichzeitig ein Signal der Wertschätzung an alle Beamtinnen und Beamten in Thüringen, denen ich an dieser Stelle für ihre Arbeit danken möchte. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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