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Regina Polster

CDU 13.06.2024 Sitzungen 7/140

„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrter Herr Minister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Bühne und am Livestream! Wenn auch der Anlass unseres Antrags einige Zeit zurückliegt, bleiben das Thema „DDR-/SED-Unrechtsaufarbeitung“ und die notwendige Analyse der Situation von Opfern dieses Unrechts sowie eine entsprechende Opferhilfe für die CDU-Fraktion nach wie vor eine wichtige staatspolitische Aufgabe, von der wir nicht ablassen werden. Der 17. Juni steht nicht allein für die blutige Niederschlagung des Volksaufstands in der DDR im Jahr 1953 und die schon damals vorgebrachten Forderungen nach freien Wahlen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wiedervereinigung. Er steht auch und vor allem als Gedenktag für alle diejenigen, die bis zur friedlichen Revolution im Herbst 1989 die Gewalt, die Willkür und die Repressalien des politischen Systems und seiner Institutionen in der DDR erleben mussten. Deshalb vielen Dank, Herr Minister Hoff, für Ihren heutigen Bericht. Umso enttäuschender war es für mich gestern, dass unser Antrag auf die heutige Befassung nicht auf Zustimmung aller Fraktionen traf. Bereits im März vergangenen Jahres hat der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur den ersten Teil der Ergebnisse der Fortschreibung des Berichts zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes unter dem Titel „Geteilte Erfahrungen“ vorgestellt. Die CDU-Fraktion hatte diesen Bericht zum Anlass genommen, um hier im Thüringer Landtag die Aufarbeitung des DDR-/SED-Unrechts als eine der Kernaufgaben der Erinnerungs- und Gedenkkultur im Freistaat Thüringen ein weiteres Mal zu thematisieren und insbesondere die Wiedergutmachung von in der DDR begangenem Unrecht als eine wichtige, notwendige, kontinuierliche gesellschaftspolitische Aufgabe herauszustellen, die es auch in Zukunft fortzusetzen gilt. Zwischenzeitlich liegt nun auch Teil 2 des Berichts vor, in dem 40 rehabilitierte Betroffene des SEDUnrechts ihre Verfolgungsgeschichte, ihre Erfahrungen mit der Rehabilitierung sowie ihre aktuelle Lebenssituation im Rahmen von Einzelinterviews wiedergeben. Diese Interviews gewähren einen Einblick in die Wünsche und Erwartungen der Betroffenen, auch gegenüber der Politik. So ist es ihnen unter anderem wichtig, die wissenschaftliche Forschung hinsichtlich der Langzeitfolgen verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden fortzusetzen und deren Ergebnisse endlich in die entsprechende Gesetzgebung einfließen zu lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, es wurde in den vergangenen Jahrzehnten auf dem Gebiet dieses Wiedergutmachungsprozesses zwar viel erreicht, doch meinen wir, dass die beiden vorgelegten Teilberichte des Thüringer Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur auch deutlich machen, dass immer noch Bereiche und Situationen existieren, die gemeinsame Anstrengungen erfordern. Seit der Wiedergründung des Landes Thüringen 1990 im Ergebnis der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 hat sich die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mit zahlreichen Initiativen für die Aufarbeitung des SED-Unrechtsstaats und vor allem für dessen Opfer stark gemacht. Mit diesen Initiativen, die von der CDU hier im Hohen Hause in den vergangenen Jahren ausgingen, möchten wir deutlich machen, dass für die CDU die Aufarbeitung und Erinnerung an das in der SBZ und in der DDR begangene Unrecht eine beständige staatspolitische Aufgabe ist. Neben dieser Erinnerung sind für uns vor allem die Opfer und ihre Schicksale von besonderer Bedeutung. Für viele Betroffene ist es nachvollziehbar sehr wichtig, dass ihr Leid und ihr Status als Opfer der SED-Diktatur anerkannt werden. Neben der juristischen Rehabilitierung spielt dabei auch die Entschädigung eine große Rolle, die wir mehrfach zum Beispiel in Verbindung mit der Verteilung der PMO-Mittel und einer Einrichtung eines Härtefallfonds für die betroffenen Opfergruppen thematisiert haben. Nur noch einmal zu Ihrer Erinnerung, weil dies auch in den Medien gerne unter den Tisch fällt: Die Einrichtung dieses Härtefallfonds für die SEDUnrechtsopfer ist ausschließlich auf eine Initiative der CDU-Fraktion zurückzuführen (Beifall CDU) und wurde von der Regierungskoalition zunächst heftigst kritisiert. Der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur bewertet den Härtefallfonds im zu beratenden Bericht hingegen als sehr positiv. Es hat sich also für die Betroffenen gelohnt, dass die CDU-Fraktion bei den damaligen Haushaltsverhandlungen hartnäckig geblieben ist und auf ihre Forderungen bestanden hat. Wir können zwar das Leid der Opfer der SED-Diktatur nicht mehr ungeschehen machen, aber wir sollten es zumindest lindern. Eine Entschädigung sollte deshalb für alle gelten, die Unrecht im Namen von SED und Stasi erfahren haben. Ich verspreche Ihnen, dass die CDU-Fraktion nicht müde wird, auch weiterhin dieses Anliegen im Parlament zu thematisieren. (Beifall CDU) Die Forderungen sind weiterhin aktuell, trotz des erst kürzlich vom Bundesjustizminister vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Laut diesem Gesetzentwurf soll für die Opfer der SEDDiktatur ein bundesweiter Härtefallfonds gegründet werden. Ebenfalls vorgesehen sind dynamische Opferrenten sowie eine einmalige Entschädigungszahlung für Opfer von Zwangsaussiedlung in Höhe von 1.500 Euro. Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat heute bei der Vorstellung ihres Jahresberichts zu Recht auf die erheblichen Schwächen der geplanten Reform der Unterstützung hingewiesen. Diese sollten von der Thüringer Landesregierung im Bundesrat angemahnt und beseitigt werden. Neben der Dynamisierung der Opferrente müssen zunächst die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. Erwartet wird eine Erhöhung um 9 Euro im Monat – und das fünfeinhalb Jahre nach der letzten Anpassung. Die Renten der Stasioffiziere sind im gleichen Zeitraum über 25 Prozent gestiegen, die Opferrente nur um 3 bis 4 Prozent. Es muss leichter werden, Gesundheitsschäden durch Verfolgung anerkennen zu lassen. Anhand definierter Kriterien für schädigende Ereignisse, wie Haft oder Jugendwerkhof sowie bei Krankheitsbildern wie posttraumatischen Belastungsstörungen, sollte der Zusammenhang als gegeben angesehen werden. Für die Thüringer CDU ist im Gesetzentwurf insbesondere inakzeptabel, dass explizit geplant wird, Zwangsausgesiedelte von einer Entschädigungsleistung auszuschließen, wenn sie bereits Leistungen der Stiftung Zwangsausgesiedelten-Hilfe Thüringen erhalten haben. (Beifall CDU) Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bund nun mit der gesamtdeutschen Gesetzgebung die Zwangsausgesiedelten in Thüringen von der Entschädigung für erlittenen Heimatverlust ausschließen möchte. Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich den vorliegenden Bericht von Minister Hoff noch zum Anlass nehmen, um der Forderung der CDU-Fraktion gegenüber der Landesregierung Nachdruck zu verleihen, bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts nicht nachzulassen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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