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Henry Worm

CDU 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund umfassender Änderungserfordernisse soll eine Ablösung der bisher geltenden Thüringer Bauordnung von 2014 erfolgen. Wir haben also hier ein vollständig neues Gesetz vorliegen, und das seit März, der drittletzten Plenarsitzung vor Ende der Legislatur. Dabei war die Novelle wegen notwendiger Vereinfachungen und zum Abbau bürokratischer Hürden schon seit Langem erforderlich. Der Referentenentwurf stammte übrigens vom April 2023. Frau Ministerin, wieso hat die Landesregierung denn überhaupt elf Monate gebraucht, um das Gesetz dem Landtag vorlegen zu können? Zur Berücksichtigung der Hinweise aus der Baubranche jedenfalls nicht. Darauf komme ich auch gern gleich noch mal zurück. Dennoch haben wir uns im Ausschuss die größte Mühe gegeben und die zahlreichen, vor allem aber umfangreichen Stellungnahmen der Anzuhörenden gelesen. Was war dabei festzustellen? Und zwar eins, was ich in dieser Form bisher selten erlebt habe: Die schriftliche Anhörung ergab ein verheerendes Bild. Nahezu durchgängig wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Besonders kritisch sehen die Anzuhörenden die völlig fehlende Kommunikation nach Abgabe ihrer Stellungnahme im Anhörungsverfahren der Landesregierung. Das meinte ich vorhin mit den elf Monaten. Man könnte ja denken, dass sich die Landesregierung mit den vorgetragenen Argumenten auseinandergesetzt hat, auf die Anzuhörenden zugegangen ist, gemeinsam über den Änderungsbedarf gesprochen hat. Noch mal zur Klarstellung: Mir geht es um das Anhörungsverfahren der Landesregierung, nicht um die Anhörung im Landtag. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist gerade das Thema! Die Anhörung im Landtag ist das Thema!) Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, maßgebliche Anzuhörende wie zum Beispiel die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landkreistag, stellten fest, dass keine ihrer Anregungen aufgenommen wurden und mit ihnen auch gar kein weiterer Kontakt gepflegt wurde, also keinerlei Anregung – wirklich keine. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Architektenkammer per E-Mail vom 21. März 2024, zwei Tage vor der Ausschusssitzung, an die Pressestellen der Fraktionen gewandt und eindringlich gebeten – und ich zitiere hier –, den Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zu beschließen und erneut einer inhaltlichen Befassung zuzuführen. Die Kammer schreibt weiter: Aus unserer Sicht werden die mit dem Gesetzesvorhaben angestrebten Ziele verfehlt, denn der Gesetzentwurf trägt zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele und der notwendigen Transformation hin zum ressourcenschonenden Umgang mit unserer Umwelt nicht ausreichend Rechnung. – Das sagt die Architektenkammer zur Bauordnung. Ich denke, das sollte man ernst nehmen. Zu guter Letzt hat die Präsidentin der Kammer auch nicht den Weg in den Landtag gescheut, um alle Fraktionen noch mal eindringlich zu bitten, dieses Gesetz nicht zu verabschieden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen Anhörungen ernst. Diese Anhörung im parlamentarischen Verfahren hat überdeutlich aufgezeigt, dass dieses Gesetz keine Zustimmung erfahren darf. Wir lehnen deshalb den Gesetzentwurf aufgrund der kritischen, großteils vernichtenden Stellungnahmen der Anzuhörenden mit erheblichen Bedenken ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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