Christian Tischner
Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf die Berichterstattung für den Kollegen Volker Emde übernehmen und zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 berichten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 120. Sitzung vom 2. November 2023 ist der Antrag gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags an den Haushaltsund Finanzausschuss rücküberwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 80. Sitzung am 26. Januar 2024 und in seiner 81. Sitzung am 8. März 2024 beraten. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses an das Plenum lautet: Der Landtag erteilt dem Thüringer Rechnungshof gemäß § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung.
