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Olaf Müller

GRÜNE 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und werte Kolleginnen und Kollegen, Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Diese Alternativen formulierte die Fraktion der CDU in ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens. Wenn unsere Untersuchung eines gezeigt hat, dann dies: Mit einem Ja oder Nein oder einem Entweder-oder lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Bevor ich dieses darlege, erlauben Sie mir zunächst ein paar Angaben zum Verlauf der Untersuchung, den Sie in den Teilen A und B unseres Berichts genauer nachverfolgen können. Der Landtag setzte den Untersuchungsausschuss am 22. Juli 2021 als UA 7/2 des Thüringer Landtags ein. Er erweiterte den Untersuchungsauftrag auf Antrag der Fraktion der AfD am 21. Oktober 2021 um sieben weitere Fragen. Der endgültige Untersuchungsauftrag findet sich in Drucksache 7/4333 wieder. Der Ausschuss konstituierte sich am 26. April 2022 und bildete dem Untersuchungsauftrag folgend Untersuchungskomplexe, die sich im Abschlussbericht nun wie folgt darstellen: Aktenüberlieferung zum Untersuchungsgegenstand, Perspektiven der Forschung, Ausgangslage 1989/1990, Praxis der Treuhandprivatisierung, Neubetrachtung umstrittener Privatisierungsfälle und Auswirkungen der Treuhandprivatisierung. Der Ausschuss selbst hat zwischen Juli 2022 und Dezember 2023 in zwölf seiner insgesamt 20 Sitzungen 61 Zeuginnen und Zeugen vernommen. Darunter waren zahlreiche Sachverständige, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich dem Thema in den vergangenen Jahren aus unterschiedlicher Perspektive genähert haben: Historikerinnen, Soziologinnen, Volkswirtinnen, Politologinnen und Kriminologen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Zeitzeugen und ‑ zeuginnen, die teilweise bereits vor 1989/1990 Verantwortung getragen haben, überwiegend jedoch nach der friedlichen Revolution und Wiedervereinigung in Unternehmen, im Land, im Bund oder direkt in der Treuhandanstalt. Wir sind dankbar, dass sich diese meist älteren und in einigen Fällen auch hochbetagten Zeuginnen und Zeugen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt haben. Wo es nicht oder nicht mehr anders ging, haben wir die Möglichkeit für Vernehmungen in Videokonferenzen genutzt. Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Diese Frage lässt sich auch anhand der zahlreichen Vernehmungen am Ende nicht eindeutig beantworten. Auch die sachverständigen Zeuginnen und Zeugen aus der Forschung wollten und konnten sich da ganz überwiegend nicht festlegen. Stattdessen erhielten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses 7/2 teils faszinierende Einblicke in den Stand der Forschung unterschiedlicher Disziplinen und in sehr unterschiedliche Fragestellungen. Je nachdem worauf die Wissenschaftlerinnen den Scheinwerfer richteten und welche Fragen sie an den Gegenstand hatten, sieht man naturgemäß sehr Unterschiedliches. Wer etwa die Qualität der Unternehmensauswahl über den gesamten Unternehmensbestand betrachtet und sie am Maßstab der Überlebensfähigkeit privatisierter Betriebe bemisst, kann ein helleres Bild zeichnen. Wer die biografisch teils verheerenden Folgen der Massenentlassungen in den Blick nimmt, wird ein düsteres Bild zeichnen. Pointiertere Positionen bezogen die Zeitzeuginnen. Sie versuchten in aller Regel, ihre damaligen Entscheidungen verständlich zu machen, teils auch zu rechtfertigen. Sie erneuerten aber auch Vorwürfe, wo ihnen oder anderen aus ihrer Sicht Unrecht widerfahren ist und wo sie heute damalige Entscheidungen nicht verstehen können. Damals unvereinbare Positionen sind es bis heute oftmals geblieben. Das meiste davon musste der UA 7/2 nebeneinander stehen lassen, denn die Möglichkeit zu einem abschließenden Urteil hatte er nicht – einerseits mangels tiefergehender Informationen, andererseits, weil die Bewertungsmaßstäbe auch unter den Ausschussmitgliedern weit auseinandergingen. Ich nenne drei im Ausschuss mit mehreren Zeuginnen und Zeugen viel besprochene Probleme als Beispiel: auf der wirtschaftspolitischen Ebene die Frage, ob die Privatisierungspolitik der Treuhandanstalt ausreichend und rechtzeitig durch Strukturoder Industriepolitik ausbalanciert worden ist und welche Rolle die Landesregierung dabei spielte, auf der betrieblichen Ebene das Kalibergwerk Bischofferode. Schroff prallen hier bis heute die Positionen der damaligen Akteure aufeinander, während die zeitgeschichtliche Forschung beginnt, neuere Strukturen in das Gesamtbild einzuzeichnen. Im Abstand von 30 Jahren scheint immerhin ein Konsens darüber herstellbar, dass die Treuhandanstalt hier bewusst und wohl auch absichtsvoll betrieb, was sie sonst zu vermeiden versuchte, nämlich Strukturpolitik. Schließlich die Frage, ob mehr Zeit für die Transformation eine prinzipiell andere Politik ermöglicht hätte und ob eine solche Politik zu welchen Kosten umsetzbar gewesen wäre. Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Was lässt sich jenseits dieser sehr allgemeinen Frage erkennen? Dazu von mir ein paar Streiflichter: Um dem Gesamtbild mehr Schärfentiefe zu geben, ist der genauere Blick auf eine größere Anzahl an Privatisierungsbeispielen erforderlich. Wir hörten von unerklärlichen Entscheidungen gegen funktionierende betriebliche Einheiten, von Erfolgsgeschichten, die trotz der oder gar gegen die Treuhandanstalt durchgesetzt wurden, beispielsweise beim Automobilwerk Eisenach. Genauso gibt es Beispiele gelungener Privatisierungen. Eine der Empfehlungen zielt genau darauf, an betrieblichen Beispielen und ausgewählten Branchen genauer hinzuschauen und die Forschung entsprechend zu unterstützen. Das Zusammenwirken der Treuhandanstalt und der Landesregierung pendelte zwischen Kooperation – mehr auf der Ebene der Niederlassungen – und Konflikt, vor allem mit der Treuhandzentrale. Es gab ein latentes und nicht selten akutes Spannungsverhältnis zwischen dem Privatisierungsauftrag der Treuhandanstalt einerseits und dem Auftrag zur Landesentwicklung seitens der Landesregierung andererseits. Die interne Meinungsbildung im Kabinett und den Landesministerien verdient hier sicherlich noch mehr Aufmerksamkeit. Bei der Bewertung der politischen Entscheidungen ist neben den unmittelbaren politischen Umständen immer auch der jeweilige Zeitgeist zu betrachten. Er hat erheblichen Einfluss auf den Blick der Akteure auf die jeweiligen Probleme und die angewandten Lösungsstrategien. Wir reden vor und nach 1989/1990 von einer Zeit, in der der Steuerungsfähigkeit der Märkte viel – womöglich zu viel – zugetraut wurde. Es gab viele Entscheidungen, die ohne einen großen schmerzlichen Rest nicht aufgingen, somit eigentlich immer nur falsch sein konnten. Eine immer wieder ausgesprochene und angesprochene war die Währungsumstellung – eine Ostmark zu einer D-Mark. Das wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der DDR mit der Volkskammerwahl 1990 im Grunde auch gewählt, angesichts des jäh individuellen Erwartungshorizonts ebenso quasi unvermeidlich wie verständlich. Wirtschaftlich stellte die Währungsumstellung für die Betriebe dennoch eine kaum zu tragende Zusatzlast dar. Etliche Zeuginnen äußerten sich – meist auf entsprechende Fragen – zu möglichen Alternativen zur Treuhandprivatisierung. Es gab und gibt nicht wenige Überlegungen dazu, die eine schlüssige gab es jedoch nicht. Es gibt langfristige Folgen, die gewiss nicht nur mit der Treuhandprivatisierung zusammenhängen, aber eben doch auch, zum Beispiel die Demografie mit einem Echoeffekt. Mit einer durch Abwanderung schmalen Elterngeneration hatten wir gerade erst hier zu tun – der geringen Geburtenzahl, die sich bis in das Kindergartengesetz und die Betreuungsschlüssel auswirkt. Oder die Entwicklung von Einkommen und Renten in Thüringen und im gesamten Osten Deutschlands. Oder die Verteilung von Eigentum im bundesweiten Vergleich. Auch die heutige Struktur der Thüringer Wirtschaft hängt ganz wesentlich mit dem Strukturwandel zusammen, der in den 1990er-Jahren des vorigen Jahrhunderts forciert, vor allem aber nicht nur durch die Tätigkeit der Treuhand vollzogen wurde. Im letzten Teil unserer Untersuchung gerieten auch mentale Aspekte stärker in den Blick. Hinsichtlich der unterschiedlichen Prägungen zwischen den sogenannten alten und neuen Ländern war es lange üblich, vor allem auf das Leben in der SED-Diktatur zu verweisen. Plausibel legten uns Zeuginnen dar, auch die Transformation und die mit ihr einhergehende Massenarbeitslosigkeit haben tiefe Spuren im Bewusstsein und Selbstbewusstsein vieler Menschen hinterlassen, die ihr Weltbild und ihre Entscheidungen bis heute prägen. Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Der Ausschuss hat seine Arbeit getan und mancher könnte mit Bertolt Brecht sagen: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen/den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ Ich meine, das wäre vorschnell, wie nicht allein unser Bericht und die Vielzahl der zusammengetragenen Perspektiven zeigen. Etwas anderes, sehr Grundsätzliches kommt hinzu: Die Treuhandprivatisierung und ihre Folgen betrafen sehr viele Menschen in Thüringen und in ganz Ostdeutschland. Das Thema wird weiterhin kontrovers und oft auch höchst emotional diskutiert. Es polarisiert bis heute. Das zeigte sich auch im Ausschuss und wird sich vermutlich auch in den folgenden Aussprachen zeigen. Eine jüngere Generation fragt nach, fragt ihre Eltern und Großeltern, fragt Betroffene, und die gab es mehrfach in wohl jeder ostdeutschen Familie. Die jüngere Generation fragt auch nach in der Wissenschaft oder auch in der Kultur. Ich erinnere etwa an ein Theaterstück, das praktisch parallel zu unserer Untersuchung im Weimarer e-werk als Stück gelaufen ist: „Treuhandkriegspanorama“. Gewiss, da werden historische Horizonte beschworen, die dem einen oder anderen vielleicht etwas weit gehen und weit hergeholt erscheinen mögen. Doch wer mit dem Thema „Treuhand“ im Land unterwegs war oder ist – ich selber hatte allein sieben Abendveranstaltungen dazu –, der merkt schnell: Da ist noch was offen. Klar ist: Ein Untersuchungsausschuss zur Treuhand in Thüringen kann sich nicht in einen Wettlauf mit den Zeithistorikerinnen begeben. Da können wir nicht gewinnen. Das Untersuchungsausschussgesetz mit seinen Regeln und Beschränkungen ist da auch alles andere als eine Hilfe, eher ein Klotz am Bein. Geschichtsschreibung ist nicht unser Metier, nicht unsere Aufgabe. Wichtig ist etwas anderes. Ich verstehe es als Signal an die Bürgerinnen und Bürger, wenn der Landtag sich als oberstes Organ der politischen Willensbildung mit diesem Thema befasst. Es ist kein Thema, an dem die Volksvertretung dieses Landes einfach so vorbeigeht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darauf zielt unsere weitere Empfehlung, passende Gesprächsformate zu finden und seitens des Landes finanziell zu unterstützen, in denen das Geschehen zu Beginn der 1990er-Jahre aufgearbeitet werden kann. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe es mehrfach angedeutet und es ist auch nicht überraschend: In der Bewertung vieler Punkte lagen wir im Ausschuss weit, teils sehr weit, auseinander, auch bei sehr grundsätzlichen Fragen. Auch der gemeinsame Wertungsteil stellt keinen Konsens dar, sondern der Ausschuss hat diesen mühevoll und mit Mehrheit beschlossen. Daher sei die ergänzende Lektüre der Sondervoten ausdrücklich empfohlen. Sie bilden ein großes Spektrum möglicher Bewertungen der Tätigkeit der Treuhand ab. Zum Schluss will ich Ihnen auch über die letzte erbetene Empfehlung Rechenschaft ablegen: die Frage nach einer möglichen Entschädigungsregel für Menschen, die infolge der Treuhandanstaltspraxis einen Schaden erlitten haben. Damit haben wir uns aus zeitlichen Gründen nicht beschäftigen können. Wir empfehlen daher, eine Kommission einzusetzen, die diese Frage erörtern und gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten kann. Da die Treuhandanstalt jedoch eine Bundesbehörde war, kann dies im Ergebnis nicht mehr als eine Anregung sein, entsprechend auf den Bund einzuwirken. Der Ausschuss hat nun seine Arbeit getan, just vor einer Woche haben wir unser Abschlussdokument mit 434 Seiten an die Landtagspräsidentin übergeben. Abschließend möchte ich mich bei all denen bedanken, die konstruktiv am Ausschuss mitgewirkt haben und zu dem Ergebnis beigetragen haben: bei den Abgeordneten und den Mitarbeiterinnen. Besonderer Dank geht an die Verwaltung, die für unseren Untersuchungsausschuss zuständigen Mitarbeiterinnen für die sehr gute Arbeit, Vor- und Nachbereitung der Ausschusssitzungen oder die Erstellung der umfangreichen Protokolle. Das dürften allein weitere rund 2.000 Seiten sein. Mein Dank geht insbesondere an das Landes- und Bundesarchiv für die sehr umfangreiche Bereitstellung von Akten sowie alle beteiligten Sachverständigen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Nicht vergessen möchte ich an dieser Stelle die Beauftragten der Landesregierung, die diesen Untersuchungsausschuss stets mitbegleitet haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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