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Robert-Martin Montag

FDP 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch ein paar kritische Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf, da insbesondere die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei gezeigt hat, dass doch noch Nachbesserungsbedarf gesehen wird, dass es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Denn mit diesem Gesetzentwurf wird die zugesicherte vollständige Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen nicht realisiert. Die systemgerechte Umsetzung des tariflich vereinbarten Sockelbetrags beispielsweise führt im Ergebnis lediglich zu einer Besoldungserhöhung ab dem 1. November 2024 um 1,462 Prozent. Die Bezieher gerade kleinerer Einkommen waren durch die Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 aber besonders betroffen. Die Umsetzung des Sockelbetrags in Form eines Prozentsatzes führt eben zu unterschiedlich hohen Beiträgen je nach Besoldungsstufe. Es war ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro vereinbart, der aber nur bei höheren Besoldungsgruppen tatsächlich auch erreicht wird. Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf versucht, maßvoll Änderungen zu verwirklichen, sodass natürlich auch die Haushaltswirkung im Rahmen bleibt. Aber gerade für die Polizeibeamten in unserem Freistaat ist es wichtig, dass wir ihren wertvollen Dienst auch in Form eines angemessenen Gehalts und dem Einhalten von Versprechen wertschätzen. Viele Beamte sehen natürlich auf die massive Erhöhung des Bürgergelds und schauen darauf – dieses wurde am 01.01.2024 allein um 61 Euro, also um 12 Prozent erhöht. Zu begrüßen ist, dass Beamte und Bedienstete, die aktuell in der Eingangsstufe ihrer Besoldungsgruppe sind, rückwirkend zum 01.01.2024 der nächst höheren Stufe zugeordnet werden. Es sollte jedoch auch darüber nachgedacht werden, neue Erfahrungsstufen nach oben einzuführen. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Gesetzentwurf noch Mängel aufweist, die auch im Gesetzgebungsverfahren in den Ausschüssen des Landtags nicht abschließend behoben werden konnten. Deswegen werden Sie es uns sicherlich nachsehen, wenn wir uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Vielen Dank.

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