Dirk Bergner
Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei Themenkomplexe, einmal sollen die internen Meldestellen im kommunalen Bereich zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes eingeführt werden, andererseits sollen die Grenzwerte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend angepasst werden. Die Anpassung der Grenzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befürworten wir, da andernfalls ein neuer Wust an Bürokratie auf die Kommunen zuzukommen droht. Zu dem Thema hatten wir ja auch jenseits der Anhörung im Ausschuss Zuschriften. In denen wird dringlich darauf hingewiesen, dass die meisten Kommunen das gar nicht umsetzen können. Bei der Einführung der internen Meldestellen im kommunalen Bereich haben wir uns die Anhörung noch mal angeschaut und sehen das durchaus kritisch. Es fehlt die Finanzierung für die Umsetzung, und durch das sofortige Inkrafttreten werden die Kommunen vor eine Aufgabe gestellt, die weder personell noch finanziell eingeplant ist. Deswegen haben wir unseren Entschließungsantrag eingereicht, der die Landesregierung auffordert, an dieser Stelle unterstützend zur Seite zu stehen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das machen wir doch!) Na, dann freue ich mich darauf. – Jedoch sind auch uns die europarechtlichen Hintergründe und die drohenden Strafzahlungen durchaus bewusst und deshalb werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
