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Robert-Martin Montag

FDP 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es? Kollege Zippel der CDU hat schon einiges zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts im Freistaat gesagt. Das ist auch dringend notwendig, denn Thüringen ist das einzige Land, das den Öffentlichen Gesundheitsdienst noch auf Basis einer Verordnung regelt und sogar auf einer Verordnungsbasis, die aus dem Jahr 1998 stammt bzw. auf dem Stand von 1998 ist, die aber sogar noch aus DDR-Zeiten stammt. Alle anderen Bundesländer haben den ÖGD gesetzlich geregelt. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE) Doch, das ist schlecht, Frau Kollegin Stange, denn ich weiß nicht, ob Sie es auch gespürt haben, aber seitdem sind 35 Jahre vergangen und da hat sich einiges an Aufgaben, an medizinischem und technologischem Fortschritt im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdiensts geändert. Dennoch wurde es seit acht Jahren von Rot-Rot-Grün versprochen. Der Beschluss des Landtags vom 15. Juli 2022 enthielt die Aufforderung, endlich etwas vorzulegen. Nichts ist passiert. Wir haben als FDP etwas vorgelegt. Unser Gesetzentwurf soll den ÖGD insgesamt, aber vor allem auch die Gesundheitsämter vor Ort entlasten und so zu einer Verbesserung in Qualität und Leistung führen. Das bedeutet Bündelung der Zuständigkeiten in einem Thüringer Landeszentrum bei der obersten Gesundheitsbehörde, die Frage der Entbürokratisierung, Synergieeffekte, Optimierung von Prozessen und Arbeitsabläufen, aber auch eine Digitalisierungs- und KI-Strategie zur Entlastung von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben, einheitliche Vorgaben bei Bescheiden, Rechtssicherheit bei landesweit einheitlichen Verordnungen durch einheitliche Leitlinien beim Infektionsschutz, Entlastung der kommunalen Gesundheitsämter von Gesundheitsberichterstattung, hin zu weiterhin wissenschaftlicher Expertise und Koordination beispielsweise hinsichtlich biologischer Lagen, Virenlagen, bei Kampfstoffen und Bioterrorismus und auch Entlastung von Meldepflichten zum Beispiel bei der Übermittlung der Meldedaten von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken durch beispielsweise das Kammerwesen. Sie sehen, das ist nicht nur ein Schritt in die Zukunft, das ist ein riesengroßer Schritt in die Zukunft. (Beifall Gruppe der FDP) Wir würden uns mit diesem innovativen Gesetz an die Spitze setzen und das modernste ÖGD-Gesetz bundesweit haben. (Beifall Gruppe der FDP) Das sahen im Übrigen auch 90 Prozent aller Anzuhörenden so, denn das war das Ergebnis der Anhörung, wenngleich auch wenige Hinweise kamen, die im Übrigen zumeist aus ministerieller Sicht vorgetragen worden sind – daran will ich noch mal erinnern –, und zwar von zwei Ministerien dieser Landesregierung aus unterschiedlicher Perspektive mit unterschiedlichen Hinweisen und Regelungsvorschlägen zu denselben Sachverhalten. Das ist das eigentliche Problem, warum es seit acht Jahren hier in diesem Land in dieser Frage nicht vorwärts geht. Aber natürlich haben wir auch die Ergebnisse angewandt. Das ist natürlich so: Als Oppositionsfraktion hat man nicht den ministeriellen Prozessblick. Deswegen sind wir auch dankbar gewesen und haben uns für Regelungen entschieden – ein achtseitiger Änderungsantrag, der auf Basis der Hinweise der Ministerien kam: eine klare Trennung zum Katastrophenschutz, das war dem Innenministerium ganz wichtig, interessanterweise leider nicht mitgetragen vom Gesundheitsministerium. Das sagt eigentlich viel aus, wie der Zustand dieser Landesregierung leider ist. (Beifall Gruppe der FDP) Insbesondere hat mich sehr geärgert – das will ich an dieser Stelle auch mal sagen, da brauchen Sie auch nicht mit dem Kopf schütteln, Frau Ministerin –: Sie ziehen als Rot-Rot-Grün permanent durchs Land und sagen, wir müssen die Lehren aus Corona ziehen, denn da gebe ich den Kollegen recht, das Krisenmanagement vor Ort ist suboptimal gelaufen, weil sie eben auch allein gewesen sind. Und der Ministerpräsident selbst hat den ÖGD als Großbaustelle ausgewiesen. Eine Oppositionsfraktion macht sich auf den Weg, bekommt auch noch bescheinigt, dass sie den qualitativ hochwertigen, modernsten und auch schlankesten Entwurf vorlegt, und trotzdem war es nicht möglich, trotz einzelner Unterschiede in einzelnen Regelungspunkten, hier zu einer Einigung zu kommen, und zwar eine Einigung, die nicht ideologisch geprägt war – das nur an die Kollegin von der AfD –, sondern die sachpolitisch ein Problem regelt, das wir hier in Thüringen schon seit vielen Jahrzehnten vor uns hertragen. Insofern hoffe ich sehr, dass Sie dennoch die staatspolitische Aufgabe wahrnehmen, dem Änderungsantrag zuzustimmen, der aus der Anhörung kam, und am Ende des Tages auch den ÖGD regeln. Ansonsten sollten Sie zu Lehren aus der Coronapandemie zukünftig besser schweigen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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