Laura Wahl
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Genau, die Zwischenrufe haben es schon deutlich gemacht: Mit dem Pariser Klimaabkommen haben wir uns für Klimaschutz vereinbart. Deswegen ist das natürlich ein Schritt dahin. Ich kann Ihnen aber deutlich sagen: Klimaschutz ist die Ursache, warum wir das natürlich angehen. Aber ich bin der Überzeugung, mit diesem Wärmeplanungsgesetz erhalten wir etwas ganz Wichtiges: nicht nur Klimaschutz in Thüringen, sondern die Gemeinden bekommen Sicherheit. Es gibt neue Investitionen, die in neuartige Wärmeversorgungstechnologien reinfließen. Deswegen ist dieses Gesetz definitiv eines, das auch für mehr Fortschritt in Thüringen sorgen wird. Ich war aber gerade bei der Finanzierungssicherheit, denn klar ist auch: Natürlich sind es Herausforderungen, die auf unsere Gemeinden zukommen. Aber genau deswegen steht das Land Thüringen in der Verantwortung, da zu unterstützen. Mit dem übertragenen Wirkungskreis sorgen wir dafür und stellen sicher, dass jede Gemeinde hier die finanzielle Unterstützung bekommt und damit auch die Investitionen und Herausforderungen angehen kann. Würde man diese Aufgabe nicht im übertragenen Wirkungskreis regeln, wie von der CDU-Fraktion gefordert, dann wäre es im eigenen Wirkungskreis und diese Finanzierungssicherheit würde entfallen. Deswegen ist es so, wie wir es geregelt haben. Die CDU sieht unverständlicherweise im übertragenen Wirkungskreis eine Entmachtung der Gemeinde- und Stadträte. Aber auch dieses Argument ist nicht wirklich stichhaltig, denn die Wärmepläne allein entfalten noch gar keine rechtliche Außenwirkung. Erst durch den Beschluss eines kommunalen Rats ist dies der Fall, zum Beispiel, wenn dann ein Wärmenetzausbaugebiet ausgewiesen wird. Deswegen halten wir diese Bedenken für nicht nachvollziehbar. Sie sind vor allem kein Grund, diesem Gesetz heute nicht zuzustimmen. Im Gegensatz dazu begrüßen wir den Entschließungsantrag der Freien Demokraten, denn in diesem werden die Mitwirkungsrechte der Kommunen noch einmal deutlich benannt. Der Antrag geht zudem auf die Finanzierungsfragen und auf die Unterstützung der planungsverantwortlichen Stellen durch das Land ein. Viele Anregungen aus der Anhörung werden in dem Antrag noch einmal unterstrichen. Wir werden dem Entschließungsantrag deshalb auch zustimmen. Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen: Die Umstellung auf klimaneutrale Wärmequellen ist nicht nur eine große Herausforderung, in ihr liegen auch große Chancen. Wir Grüne sind uns sicher, dass der Umbau auf klimaneutrale Wärmeversorgung einen Beitrag zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung leisten wird und wir durch die Unabhängigkeit von teuren fossilen Importen das Energiepreisniveau langfristig stabilisieren können. Dafür sind allerdings sowohl von staatlicher als auch von privater Seite erhebliche Investitionen notwendig. Wir brauchen deshalb unabhängig von den regulären Haushalten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene finanziell gut ausgestattete Klimatransformations- und Zukunftsfonds. Als Bündnisgrüne ist uns dabei sehr wichtig, dass die aus den Fonds finanzierten Förderprogramme streng an sozialen Kriterien ausgerichtet werden. Deshalb will ich auch an dieser Stelle noch mal den eindeutigen Appell an Christian Lindner richten, bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen dafür zu sorgen, dass die bestehenden Förderprogramme durch haushaltspolitische Uneinigkeit in der Bundesregierung nicht ständig unter Vorbehalt stehen. Es braucht hier Sicherheit für Bürger/ ‑ innen und für die Länder. Mit diesem schlanken Wärmeplanungsgesetz gehen wir heute voran, stellen die Weichen für die Zukunft. Kommunen und Bürger/ innen erhalten damit ‑ Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Finanzierungssicherheit. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
