Corinna Herold
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegen, liebe Besucher und Zuschauer im Netz, nach konsequenter Untätigkeit der rot-rot-grünen Politik seit dem Jahr 2016 – ein Landtagsbeschluss für ein modernes ÖGD-Gesetz wurde einfach ignoriert –, legte die AfD im Jahr 2020 einen Gesetzentwurf zum ÖGD vor, der leider, aber erwartungsgemäß, von allen Altparteien ohne Beratung im Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde. Nach weiteren drei Jahren kamen gleich zwei Gesetzentwürfe – von der FDP und von Rot-Rot-Grün. Zu Recht hat die CDU im Gesundheitsausschuss kritisiert, dass die beiden Einbringer sich nicht zusammengefunden und ein gemeinsames Projekt vorgelegt haben. Die CDU weiß, wovon sie spricht, schließlich hat sie seit Jahren entsprechende Erfahrungen mit gemeinsamen Anträgen mit Rot-RotGrün. Nun wurde der Gesetzentwurf trotz Änderungsantrags im Ausschuss von allen Fraktionen abgelehnt. Es ist nicht zu erwarten, dass es jetzt im Plenum andere Entscheidungen gibt. Das ist ein bisschen schade um die Beratungszeit. Unsere inhaltliche Kritik haben wir als AfD-Fraktion bereits in der ersten Lesung geäußert. Zu erinnern ist an die Rolle der Gesundheitsämter während der staatlich propagierten Coronakrise mit der Umsetzung der unangemessenen Zwangsmaßnahmen zum Schaden vieler Menschen in Thüringen. Dessen ungeachtet soll der ÖGD in diesem Gesetzentwurf weitreichende Befugnisse erhalten wie zum Beispiel die Durchführung von Schutzimpfungen. Das ist aber eine primäre Aufgabe von Haus-, Kinder- und Fachärzten, die ihre Patienten langfristig und viel besser kennen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das macht der ÖGD jetzt schon!) Dieser Gesetzentwurf setzt auf die internationalen Gesundheitsvorschriften und medizinischen Leitlinien, die in der Coronakrise zum Ausschluss ergänzender und/oder andersartiger Behandlungsoptionen geführt haben. Die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts, der im Sinne der Vorgaben des Robert Koch-Instituts handelt, welches seinerseits auf politische Anweisungen des Bundesgesundheitsministeriums abhebt – siehe die Ungeheuerlichkeiten, welche den mittlerweile ungeschwärzt voll zur Verfügung gestellten RKI-Protokollen zu entnehmen sind –, ist abzulehnen. Solange auch die Maßnahmen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts im Rahmen der Coronakrise nicht aufgearbeitet sind und das Vertrauen der Menschen nicht wiedergewonnen wird, bleibt der Gesetzentwurf weiterhin nicht zustimmungsfähig. Wir lehnen ihn daher ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
