Denny Möller
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben jetzt eine Debatte, die mit dem Thema „Wärmeplanungsgesetz“ so ein bisschen trocken daherkommt. Aber sie hat einen politischen Ursprung, der ganz Deutschland aufgeheizt hat – im wahrsten Sinne des Wortes –, nämlich mit der Frage des sogenannten Heizungsgesetzes und welche Heizungen denn eigentlich zukünftig noch betrieben werden können und welche nicht. Ich will es als allererstes ganz klar sagen: Alle Heizungsarten können noch betrieben werden. Die Bundesregierung hat einen logischen Schritt vollzogen, dass jetzt die Länder und Gemeinden dran sind, überhaupt zu prüfen, welche Technologien vor Ort denn geeignet sind, um CO -Neutralität auch in 2 der Wärme der Häuser, in der Wärme von Fernwärmeanlagen etc. pp. zu ermöglichen und in welchem Zeitraum. Sich das wirklich konkret anzugucken, vor Ort anzugucken, das nennen wir Wärmeplanung und dafür gibt es ein Wärmeplanungsgesetz. Wir haben als Land die Pflicht, für jeden Ort, am Ende des Tages für jedes Haus darstellen zu können, welche Möglichkeiten der Energiezufuhr es gibt, um dieses Haus im Winter warmzuhalten und im Sommer im besten Fall auch zu kühlen. Diese Frage ist natürlich nur möglich, wenn man die sich vor Ort anguckt und nicht auf Landesebene oder gar auf Bundesebene. Deswegen müssen wir unsere Gemeinden und Städte in die Lage versetzen, diese Planung durchzuführen. Das ist sozusagen das Kernelement des Wärmeplanungsgesetzes. Unsere Gemeinden und Städte und die Vertreter unserer Gemeinden und Städte haben uns sehr deutlich gesagt, dass dieses Gesetz sehr kurz in die tatsächliche Beschlusslage kam. Es wurde im Dezember beschlossen und gilt seit 01.01. Es gibt eine sehr große Unsicherheit, das brauche ich Ihnen nicht noch mal zu erläutern, dazu haben wir im Landtag im letzten Jahr auch nahezu in jeder Landtagssitzung hier debattiert, eine ganz große Unsicherheit, wie zukunftsfähig die Wärmeversorgung ist, welche Technologien zukünftig in Betracht kommen, Häuser zu wärmen. Jetzt stellen wir das auf die sicheren Füße, um überhaupt erst einmal zu klären, welche Technologien wirtschaftlich und dafür geeignet sind, um dann als Gemeinde oder als Bürgerinnen und Bürger aktiv zu werden. Das bedeutet nämlich eine enorme Sicherheit, Herr Gottweiss, und da muss ich Ihnen ganz vehement widersprechen. Was Sie jetzt hier konstruiert haben, ist ein Sich-Herausreden aus der Frage: Übernehmen Sie Verantwortung dafür, wie es mit der Wärmeversorgung in Thüringen weitergehen soll?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen, insbesondere vom Gemeinde- und Städtebund, haben in diesen letzten Monaten sehr deutlich gemacht, dass das auch eine zentrale politische Frage ist, die gelöst werden muss in diesem Land, noch vor den Neuwahlen und der Konstituierung eines neuen Landtags, weil wir dann wissen, dass wir ca. ein bis zwei Jahre verlieren, bis Klarheit ist, wie diese Planung – also das Aufschreiben von dem, was möglich und was notwendig ist – tatsächlich gewährleistet werden soll, und das Bundesgesetz aber vorsieht, dass das bis spätestens 2028 vollzogen ist und natürlich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister genauso wie Gemeinderäte und Stadträte vor der Situation stehen, dass die Menschen vor Ort auf die Kommunalpolitiker zugehen und fragen: Wie soll es denn jetzt werden? Hier braucht es klare Antworten. Dieses Gesetz ermöglicht, dass die Gemeinden klare Antworten geben können. Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle ganz herzlich den Akteuren um die Erstellung dieses Gesetzes danken. Das waren nicht nur wir als Fraktionen, sondern wir hatten da Unterstützung in Form von Formulierungshilfen aus dem Umweltministerium. Herr Minister, Sie und Ihr Team haben hier sehr gut mit dem Landtag zusammengearbeitet, und genauso die Akteure, die vor Ort betroffen sind, nämlich die Städte und Gemeinden, die hier sehr klar formuliert haben, welche Anforderungen sie haben. Der Kompromiss ist, genau das politische Risiko um die Frage zu verringern, ob es vor Ort eine Antwort auf die Frage gibt, welche Energie möglich ist, und das im übertragenen Wirkungskreis darzustellen. Herr Gottweiss, es ist eben ein Unterschied, ob ich einen Plan aufstelle, der nicht rechtsverbindlich ist – das ist deutlich –, oder dann die Frage stelle: Was werde ich konkret vor Ort als Gemeinde investieren? Diese Frage und diese riesengroße Herausforderung, die da auf unsere Gemeinden und Städte bei der Ertüchtigung der Wärmeversorgung, bei der Investition in die Wärmeversorgung zukommt – sei es Fernwärme, seien es Nahwärmenetze, seien es individuelle Lösungen –, wird unsere Gemeinden und Städte richtig viel Geld kosten. Da müssen natürlich auch die Gemeinderäte und die Stadträte ganz klar mitentscheiden. Aber das ist der nächste Schritt. Jetzt braucht es verlässliches, nachvollziehbares und vor allen Dingen fachlich fundiertes Wissen, was vor Ort möglich ist. Und dieses Wissen zu generieren, kostet Geld. Da müssen wir den Gemeinden und Städten sagen: Diese Aufgabe ist eine, bei der wir wollen, dass sie gelöst wird, weil sie notwendig ist, auch für das Land. Deswegen geben wir sie in den übertragenen Wirkungskreis, weil eine Frage da geklärt ist, nämlich die der Finanzierung. Damit bestehen Sicherheit und eine Grundlage für die Gemeinden und Städte, sich auch in der Zukunft Know-how aufzubauen bei der ganzen Frage der Energieversorgung. Das wird immer wesentlicher. Für die Gemeinden ist es eine Zukunftsfrage, und wir wissen, dass wir mit dieser Form der Übertragung der Aufgabe in den übertragenen Wirkungskreis eine verlässliche Größe gefunden haben. Das sagen uns auch alle Anzuhörenden. Deswegen, Herr Gottweiss: Ich finde es wirklich ein bisschen herausredend, was Sie hier konstruiert haben, denn ob auch eine Förderung in Zukunft nur nach dem Wärmeplan funktioniert oder nach den Entscheidungen vor Ort, das entscheidet der Fördermittelgeber, und das sind heute bei diesem Gesetz nicht wir. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
