Laura Wahl
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Ja, meine Vorrednerin – sehr geehrte Damen und Herren – hat jetzt einmal wunderbar die Einstellung der AfD auf den Punkt gebracht. Sie hat kritisiert, dass das neue Gesetz mit zusätzlicher Arbeit und Personalaufwand und Geldaufwand verbunden ist. Na ja, wenn wir die Wirtschaft, das Land voranbringen wollen, für die Menschen was Gutes tun wollen, dann sind logischerweise Neuerungen immer mit einem gewissen Geld- und Personalaufwand verbunden. Und wenn anscheinend die CDU lieber Stillstand und gar nichts machen will, dann ist das, glaube ich, nur ein Sinnbild für Ihr Verständnis von Politik, meine Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn man muss es deutlich sagen: Wir beschließen heute einen wichtigen Baustein der Klimaschutzpolitik. Die Hälfte unseres Energieverbrauchs resultiert aus dem Wärmesektor – auch ein Grund, warum wir von Putin übrigens derart abhängig waren, wie Sie es genau heraufbefördert haben. Deswegen ist es wichtig, dass – wie auch in allen anderen Sektoren – die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral wird. Damit schützen wir unsere Lebensgrundlagen und auch die künftiger Generationen. Der Anteil der Erneuerbaren liegt aber derzeit im Wärmesektor erst bei gut 15 Prozent. Es liegt also mit der Wärmewende eine Mammutaufgabe vor uns. Genau deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung mit dem Wärmeplanungsgesetz einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen hat. Als Voraussetzung für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung müssen zunächst Wärmepläne aufgestellt werden. Aus diesen Wärmeplänen geht dann hervor, in welchen Gebieten welche Lösungen unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll sind. Auf dieser Grundlage können dann die Bürger/-innen und Wärmeversorgungsunternehmen ihre Investitionsentscheidungen zu der Umstellung auf klimaneutrale Wärmeversorgung treffen. Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass die Kommunen innerhalb des gesetzten Rahmens ihre Wärmepläne erstellen. Dieser Pflicht kommen wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach. Eine Verabschiedung des Gesetzes vor dem Ende der Legislaturperiode ist vor allem im Interesse der Thüringer Kommunen. So erhalten sie Planungs- und Finanzierungssicherheit für die anstehenden Aufgaben. Erfreulicherweise wurde der Gesetzentwurf in der Anhörung des Ausschusses auch positiv bewertet. Vielfach wurde der Wunsch nach einer schnellen Verabschiedung zum Ausdruck gebracht. Im Interesse einer schnellen Verabschiedung haben wir in dem Gesetzentwurf genau deswegen nur die Dinge geregelt, die sich zwingend aus den Vorgaben des Bundes ergeben. Im Wesentlichen ist dies die Festlegung der planungsverantwortlichen Stelle. In den Ausschussberatungen hat die CDU jedoch den Gesetzentwurf abgelehnt und dies mit der Festlegung in den übertragenen Wirkungskreis begründet. Für uns ist das nicht nachvollziehbar und auch nach den Ausführungen von Herrn Gottweiss bleibt es das, denn die Kommunen erhalten mit der Festlegung in den übertragenen Wirkungskreis gerade die Finanzierungssicherheit, die überall gewünscht ist.
