Maik Kowalleck
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, am 25. April 2024 habe ich bereits zur ersten Beratung zum vorliegenden Gesetzentwurf gesprochen. In der Zwischenzeit haben wir den Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und eine entsprechende Anhörung durchgeführt. Neben dem Gesetzentwurf wurde ein Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün, welcher auch die Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen berücksichtigen soll, beraten. Mein Vorredner hat das eben auch hier angebracht. Im Rahmen der Anhörung ergab sich umfangreiche Kritik zu diesem Änderungsantrag der Regierungskoalition. Aus diesem Grund hatten wir auch mit Vertretern der freien Schulen gesprochen und einen Änderungsantrag mit dem gleichen Ziel, aber mit einer deutlich bürokratieärmeren und auch kostengünstigeren Umsetzung im Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt, der leider an dieser Stelle keine Zustimmung fand. Herr Abgeordneter Müller hatte jetzt auch noch einmal Ausführungen zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen gemacht. Noch wesentlicher aber als dieser Punkt ist das Thema des Gesetzentwurfs, denn wir haben heute auch die Aufgabe, die sogenannte verfassungsgemäße Alimentation für unsere Beamtinnen und Beamten in Thüringen auf den Weg zu bringen, denn dies ist zumindest aus Sicht der Landesregierung ebenfalls durch besoldungsrechtliche Maßnahmen im Gesetzentwurf gewährleistet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss mich leider in meinen Ausführungen wiederholen und an den 21. Oktober 2021 erinnern. An diesem Tag haben wir neben der Herstellung der verfassungsgemäßen Alimentation auch zwei Entschließungsanträge beschlossen, einen von RotRot-Grün und einen von der CDU und der FDP. Auf Letzteren möchte ich heute noch mal eingehen, denn es zeigt mal wieder, wie die Landesregierung mit Beschlüssen des Landtags umgeht. Der Beschluss lautete damals: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] das Besoldungsrecht in Thüringen einer Evaluierung zu unterziehen mit dem Ziel, das Besoldungsgefüge dahin gehend neu zu ordnen, dass eine dauerhafte und stabile angemessene Besoldung umgesetzt, der Beamtendienst im Freistaat attraktive Bedingungen bereithält und die Besoldung leistungsorientierte Elemente vorsieht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei nicht zur Berechnung und Begründung der Angemessenheit, sondern lediglich zur Kontrolle heranzuziehen“. Und wir hatten noch einen zweiten Punkt: „zur Erarbeitung von Grundsätzen, Zielen und Lösungsansätzen zur Modernisierung des Thüringer Beamtenrechts die Thüringer Interessenvertreter beziehungsweise ‑ verbände wie zum Beispiel den Thüringer Beamtenbund, den Deutschen Gewerkschaftsbund sowie den Thüringischen Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund Thüringen einzubeziehen. Über das Ergebnis ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 zu berichten.“ Ich halte fest: Eine entsprechende Berichterstattung hat im Landtag bis heute nicht stattgefunden. Auch der rot-rot-grüne Entschließungsantrag bat die Landesregierung, das Besoldungsgefüge zu evaluieren und bis zum 31. Dezember 2022 darüber Bericht zu erstatten. An dieser Stelle kann man ebenso festhalten, dass die Hausaufgaben von der Landesregierung nicht gemacht wurden. So kann es nach unserer Meinung nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel im öffentlichen Dienst in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für zukünftige Generationen attraktiv und erstrebenswert auszugestalten. Unser Besoldungsrecht in Thüringen gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, das ist offensichtlich. Doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, dem Gewerkschaftsbund, den kommunalen Spitzenverbänden und allen Interessenverbänden an einen Tisch setzen, um für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige, eine attraktive und eine leistungsbezogene Lösung zu erarbeiten. Der öffentliche Dienst ist nach unserer Meinung nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestattet werden, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern der freien Wirtschaft und Dienstherrn anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fach- und Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. Besondere Aufgaben im angestrebten Novellierungsprozess werden sein, die haushalterischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einzuhalten, zu berücksichtigen und in Einklang mit der notwendigen Wertschätzung des Thüringer Beamtentums zu bringen, um einen längerfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen herzustellen. Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Wir haben zahlreiche Aufgaben benannt, die wir auch in unserem Land anpacken müssen. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und danken an dieser Stelle unseren Beamtinnen und Beamten für ihren Dienst im Freistaat und für die Menschen in Thüringen. Danke sehr.
(Beifall CDU)
