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Karawanskij

13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wofür ist eigentlich eine Bauordnung da? In unserer Bauordnung regeln wir, mögliche Gefahren an Leib und Leben abzuwenden. Die Bauordnung ist vor allen Dingen dafür da, dass wir in der öffentlichen Ordnung dort entsprechend Sicherheit und Qualitätsstandards gewährleisten. Alles Weitere, was wir in der Bauordnung manifestieren, in der Bauordnung regeln, ist Zusatz. Wir haben vor allen Dingen das oberste Ziel, dass wir hier Gefahren für die Menschen abwehren. Vor dem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass, wenn wir so eine Bauordnung als Rahmenwerk anfassen, es natürlich viele Stellungnahmen gibt, viele Wünsche, die vorgetragen werden, und dass wir vor allen Dingen in diesen unterschiedlichen Zielstellungen, die Verbände oder auch Kammern hervorbringen, nicht alles gleichermaßen Eingang in ein Gesetz findet, das vor allen Dingen vom Ursprung her der Gefahrenabwehr und vor allen Dingen der baulichen Sicherheit dient. Ich muss dazu auch einschränkend sagen, dass wir bei den Anforderungen, die wir beispielsweise formulieren an Umbau, an Bestandsgebäude oder auch an das, was wir im Wesentlichen eher systematisch im Blick haben, den Neubau, dass wir hier bei allem, was den Vollzug oder die Details betrifft, nicht nur auf die Bauordnung stieren sollten, sondern wir haben einen größeren Instrumentenkoffer. Wir haben beispielsweise Elemente wie die Technischen Baubestimmungen, wo eine Vielzahl von Details geregelt wird, oder auch die Vollzugsbekanntmachung der Thüringer Bauordnung, wo ebenfalls unterhalb des Gesetzes viele Details geregelt werden und damit natürlich auch die Einwände, die vorgebracht werden, nicht einfach beiseite gewischt werden, sondern an anderer Stelle einen Eingang finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Bauordnung muss viele Interessen im Blick haben. Sie muss zeitgemäß sein, sie muss verhältnismäßig sein, auch in den verschiedenen politischen Zielstellungen, die wir haben, damit wir beispielsweise Wohnraum in ausreichendem Maße für alle Bevölkerungsgruppen und für alle Bedürfnisse zur Verfügung stellen können, und es ist vor allen Dingen ein Rahmenwerk, das am Ende auch sicherstellen muss, dass Bauen – und wir sind gerade in einer Zeit oder in einer Phase, in der die Bauwirtschaft sehr unter Druck geraten ist – auch bezahlbar sein muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf setzt vor allen Dingen Verpflichtungen aus dem Europarecht um. Das ist wichtig, damit wir hier auch Rechtssicherheit in Thüringen haben. Es wird vor allen Dingen Landesrecht angepasst und auch die Musterbauordnung, also das, was auch die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern vollziehen, wird angepasst, sodass wir hier eine Einheitlichkeit haben und keinen Flickenteppich. Das schafft vor allen Dingen auch, und das ist mir besonders wichtig, die Voraussetzung für rechtssichere digitale Verfahren. Vor dem Hintergrund wundert es mich sehr, wenn hier seitens der CDU-Fraktion dargestellt und der Eindruck erweckt wird, dass offensichtlich alle an der Anhörung Beteiligten nur Kritik vorzutragen hatten. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Es ist umfangreiche Kritik vorgetragen worden, aber wir haben wichtige Bausteine auf den Weg bekommen. Und ich möchte da vielleicht auch noch mal daran erinnern, dass wir erst kürzlich auf dem Verbandstag der Wohnungswirtschaft zusammengesessen haben und die CDU sehr deutlich gefordert hat, dass es einen digitalen Bauantrag geben soll, dass hier entsprechend auch die Stempellösung oder auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren vorangebracht werden sollen. Das alles setzen wir in der Novelle der Thüringer Bauordnung um. Und es ist ein sehr relevanter Schritt, nicht nur für das Bauen selbst, sondern vor allen Dingen auch in Bezug auf die Entbürokratisierung. Und es war vor allen Dingen die Forderung seitens der CDU oder das Versprechen an die Wohnungswirtschaft, das umzusetzen. Es wird zukünftig genau mit der geänderten Bauordnung möglich sein, Bauanträge digital zu stellen. Es wird genau an dieser Stelle möglich sein zu entbürokratisieren – ganz einfach, ganz schlank und ganz konkret. Ich verstehe aus diesem Grund überhaupt nicht, wie man hier sagen kann, dass alle dagegen waren, was überhaupt nicht stimmt. Wir haben eine Synopse erstellt, wir haben es im Ausschuss diskutiert und Sie haben auch die Möglichkeit gehabt, hier entsprechend Stellung zu beziehen und gleichzeitig Entbürokratisierung bzw. auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu fordern, was wir hier umsetzen. Und vor diesem Hintergrund kann ich diese Forderungen hier nicht verstehen. (Beifall DIE LINKE) Ich möchte vielleicht noch etwas ergänzen: Am Montag tagte der Deutsche Forstwirtschaftsrat auf der Wartburg und da gab es eine sehr interessante Forderung auch in Bezug auf regionale Baustoffe, auch in Bezug auf Bauen mit Holz. Das haben wir in der Anpassung der Bauordnung vor zwei Jahren schon vollzogen. Aber was wir nicht vollzogen haben und was jetzt die Änderung in der heutigen Vorlage der Gesetzesnovelle schafft, ist, dass wir es auch im Bereich von Bauen mit Holz als Typenbau – also nicht als Pilotierung, als Einzelbau, sondern als Typenbau – schneller genehmigt bekommen, dass wir das hier in der neuen Bauordnung entsprechend umsetzen, indem wir sagen: Auch Bauen mit Holz wird vereinfacht, auch in der Typenbauweise, damit wir möglichst schnell, gut, nachhaltig und auch mit regionalen Rohstoffen bauen. Jetzt kann man natürlich kritisieren, dass hier regionale Rohstoffe in der Bauordnung nicht entsprechend genannt werden, dass beispielsweise andere klimatische Nachhaltigkeitskriterien nicht geregelt werden, so wie es entsprechend die Architektenkammer vorgetragen hat. Ja, meine Damen und Herren, nicht für alles ist die Bauordnung zuständig. Wir können einzelne Baustoffe in anderen Vorhaben regeln. Das macht allerdings nicht die Bauordnung. Wenn Sie mal googeln oder in die Bauordnung reinschauen, da steht nicht einmal Holz, sondern es geht immer um Klassifizierungen an Brandschutzmaßnahmen, an Sicherheit bzw. an Typenregelungen, welche Gebäudeklassen, welche Baustoffe, welche Eigenschaften sie haben müssen. Da steht nichts von Beton, von Kies oder von Holz. Aber es ist wichtig, dass wir es umsetzen können, dass wir die Voraussetzungen schaffen, und das schafft die Novelle der Thüringer Bauordnung. (Beifall Die Linke) Zum Beispiel auch, was die Nutzungsänderung betrifft: Wir wollen Vereinfachungen, Entbürokratisierung haben. Dazu gehört es aber auch, dass beispielsweise, wenn jemand ein Dachgeschoss als Wohnraum nutzen möchte, dafür nicht extra ein Genehmigungsverfahren notwendig ist, sondern hier die Dachgeschosse zu Wohnzwecken ausgebaut werden können, also sie von der Genehmigung freigestellt werden können. Auch das regeln wir mit der Novelle der Bauordnung. Insofern können wir damit ein Stück weit Klimaschutz betreiben und ein Stück weit einen Beitrag leisten, damit wir nicht weiter Flächen verbrauchen, sondern eher im Bestand bauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab natürlich auch noch andere Kritiken, vor allen Dingen aus dem sozialen Bereich, was das Thema „Barrierefreiheit“ betrifft. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Thüringen soll die Regelung zur Barrierefreiheit auch in der Bauordnung erweitert werden. Um mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen, ist es in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass in Gebäuden, die mehr als zwei Wohnungen haben, die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Im Moment ist es so geregelt, dass bislang nur ein Geschoss barrierefrei sein muss. Wenn ein Aufzug drin ist, also ein Gebäude, das sozusagen vertikal zugänglich sein muss, muss es nicht nur ein Geschoss sein, was barrierefrei zugänglich ist, sondern es müssen zwei sein, also auch eine Ausweitung der Wohnungen bzw. des Wohnraums, der barrierefrei nutzbar ist. In § 53 beispielsweise regeln wir darüber hinaus auch, dass Freisitze, Balkons, Terrassen, also die Außenräume, die auch zu einer Wohnung gehören, barrierefrei zugänglich sein müssen, also wir erweitern dies entsprechend. Auch was die öffentlichen Anlagen im Übrigen betrifft, müssen beispielsweise nicht nur Sportstätten oder auch die Einrichtungen des Gesundheitswesens oder auch der Bildung und Kultur barrierefrei sein, sondern auch Einrichtungen des Erziehungswesens. Auch Rauchmelder beispielsweise – um mal dieses Detail darzustellen, wie praktisch so eine Bauordnung dann auch wirkt – müssen geeignet sein, sodass sie für gehörlose Menschen angepasst sein müssen. Es gibt noch einen gewissen Streit, den wir auch ausgetragen haben, was generelle Barrierefreiheit oder Erreichbarkeit von Wohnungen einschließt oder nicht einschließt. Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Selbstverständlich setzt die generelle Barrierefreiheit die Nutzbarkeit mit ein. Es gibt weitere technische Baubestimmungen, also die DINNormen, die weiterhin gelten, die in unveränderter Weise weiterhin fortgeführt werden. Hier ist weiterhin verankert, dass generelle barrierefreie Erreichbarkeit barrierefreie Nutzbarkeit bedeutet. (Beifall Die Linke) Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit entsprechende Ausnahmeregelungen nicht einfach so genehmigt werden können, oder man sagt, das interessiert jetzt nicht, wir haben jetzt hier einen anderen Bestand und wir brauchen eine Ausnahme, ist in § 72 sehr genau geregelt, unter welchen Bestimmungen überhaupt abgewichen werden darf, damit man eine geringere Anzahl von barrierefreien Wohnungen zur Verfügung stellt. Sie sehen, es ist kein Rückschritt, sondern es ist ein Ausbau der Barrierefreiheit und am Ende des Tages ist es ein Kompromiss. Meine Bauordnung würde wahrscheinlich auch anders aussehen. Vielleicht würde die Bauordnung von jedem einzelnen Abgeordneten auch anders aussehen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein Kompromiss, der von verschiedenen Verbänden getragen ist. Es ist ein Kompromiss, der unser thüringisches Bauen in die Zukunft bringt, vor allen Dingen in puncto Digitalisierung und vor allen Dingen in der Vereinbarkeit von bezahltem Wohnraum, barrierefreiem Wohnraum und von nachhaltigem Bauen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grü- nen)

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