Janine Merz
Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2021
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Thüringer Rechnungshof hat in der Drucksache 7/6775 den Antrag gemäß § 101 Thüringer Landeshaushaltsordnung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 durch den Thüringer Landtag gestellt. Die Vorlage wurde nach § 67 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser hat den Antrag in seiner 78., 80., 81. und 82. Sitzung beraten. Hintergrund der häufigen Befassung war die Koppelung mit dem Entlastungsverfahren der Landesregierung, welches zwischenzeitlich aufgelöst wurde. Der Haushaltsausschuss hat keinerlei Beanstandungen in der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungshofs festgestellt. Einnahmen und Ausgaben waren ordnungsgemäß verbucht. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen daher mit der Beschlussempfehlung in der vorliegenden Drucksache 7/9917, dem Thüringer Rechnungshof die Entlastung zu erteilen. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Danke schön.
