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Robert-Martin Montag

FDP 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag, den wir jetzt diskutieren, wurde mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU und FDP im Haushalts- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlen. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Das ist auch richtig, denn der Antrag nimmt so, wie er jetzt vorliegt, das Anliegen des ursprünglichen CDU-Antrags auf und ergänzt es um die Forderung aus dem damaligen Alternativantrag der FDP. Uns ist es wichtig, dass Thüringen im Bereich der Digitalisierung nicht länger hinterherhinkt, sondern zum Vorreiter wird. Thüringen hat es leider bisher nicht geschafft, auch wenn man da nicht alleine ist, das Onlinezugangsgesetz fristgemäß umzusetzen. Ja, es gibt auch verständliche Hindernisse bei der Umsetzung, aber uns als FDP ist wichtig, festzustellen, dass die Anstrengungen, die die Landesregierung unternommen hat, um die Umsetzung zu erreichen, bei Weitem nicht ausreichend waren. Davon zeugt auch der Bitkom Länderindex von 2024, der Thüringen beim Ranking der Digitalisierung auf dem letzten Platz und bei der digitalen Verwaltung auf Platz 11 sieht. Das kann und das darf natürlich nicht unser Anspruch sein. Es fehlt der Landesregierung schlicht an Ideen, aber, ich glaube, auch ein Stück weit Bereitwilligkeit, die Digitalisierung in der Verwaltung mit Nachdruck voranzubringen. Und – dieser Hinweis sei noch mal gestattet – Digitalisierung ist nicht dann erfolgreich abgeschlossen, wenn jeder Verwaltungsmitarbeiter einen Computerzugang hat. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung, Herr Montag!) Es müssen die Prozesse neu gedacht, definiert und am Ende digital umgesetzt werden. Viele Kommunen, das wissen wir, verfügen nicht über das Personal, um eigene Digitalisierungsprojekte zu realisieren. Der Freistaat muss deshalb vermehrt Landeslösungen zur Verfügung stellen wie das OZGStarterprojekt oder zentral finanzierte Antragsleistungen. Auch beim Breitbandausbau hängt Thüringen hinterher, insbesondere bei zeitgemäßen Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde. Der Freistaat muss die Digitalisierung und Automatisierung als wichtigen Schlüssel zur Bewältigung des Fachkräftemangels erkennen. Es braucht ein Bekenntnis zur Digitalisierung an oberster Stelle. Der Datenschutz, das sei auch erwähnt, soll den Bürgern dienen und sie vor Missbrauch ihrer Daten schützen. Er darf aber nicht zu unnötigem und nicht begründbarem Mehraufwand führen oder letzten Endes zum Umsetzungshemmnis werden. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, die Koordination der mit der Digitalisierung befassten Stellen, Strukturen, Aufgabenbereiche weiter zu intensivieren, um insbesondere bei der Digitalisierung von Fachverfahren effiziente Prozesse gewährleisten zu können; die verschiedenen Fachstrategien des Landes im digitalen Bereich wie die Strategie für E-Government, die Digitalstrategie, Digitale Gesellschaft, Digitale Bildung usw. aufeinander als Teil einer ganzheitlichen übergeordneten Rahmenstrategie abzustimmen und dabei auch mit Aktionsplänen zu verbinden, die am Ende messbare Ziele und Vorgaben zur Umsetzung eines Roll-outs für ganz Thüringen enthalten, also auf die Elemente zu setzen, auf die private Unternehmen im klassischen Projektmanagement und Changemanagement setzen; die Vernetzung aller Digitalakteure voranzutreiben und aus durchgeführten Projekten Bausteine zu entwickeln, die Behörden und Kommunen nachnutzen können; bei der Unterstützung der Kommunen und den Projekten des Kommunalen IT-Dienstleisters KIV darauf zu achten, nicht nur standardisierte Lösungen für Einzelelemente eines Prozesses anzubieten, sondern einen Rahmen zu schaffen, der die Standards für medienbruchfreie Schnittstellenkommunikation vorgibt; Paketlösungen der KIV, die auch Fachverfahren beinhalten, sollen vorgehalten und Kommunen zur Ermöglichung eines Wechsels angeboten werden. Das Land soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen und auch seine eigenen internen Verwaltungsprozesse im Sinne der Anforderungen von § 19 Thüringer E-Government-Gesetz zügig umsetzen und digitalisieren; bei der Digitalisierung auch auf die medienbruchfreie Prozessführung achten und dadurch insbesondere für standardisierte Prozesse eine KI-Bearbeitung ermöglichen – so haben wir es unter anderem auch im Rahmen der KI-Strategie für den ÖDD vorgeschlagen –; alle Prozesse und Abläufe vor und während deren digitaler Umsetzung auf Notwendigkeit und Ermöglichung auch einer Verfahrensvereinfachung prüfen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das benutzen Sie jetzt schon bei der FDP zur Antragstellung?) Tue das eine und mache es einfach besser und lasse das andere nicht, nämlich auch Aufgabenkritik. Am Ende meiner Rede möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir hier nicht über irgendetwas reden, sondern wir reden hier auch über Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Ich habe vor Kurzem versucht, beispielsweise ein Passdokument zu beantragen. Das ist leider Gottes in einer Art und Weise komplex und aufwendig, dass es heute in Zeiten der Digitalisierung einem Bürger, bei dem die Daten schon vorliegen, so nicht mehr länger zuzumuten ist.

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