Olaf Müller
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste auf der Tribüne und werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Einführung für diesen wichtigen Gesetzentwurf der Landesregierung gerade schon gehört. Dafür möchte ich noch einmal ausdrücklich Danke sagen. Uns als rot-rot-grüne Fraktionen ist ein weiterer Punkt wichtig, nämlich die Gleichbehandlung von Lehrerinnen und pädagogischen Fachkräften – unabhängig davon, ob sie verbeamtet oder Tarifbeschäftigte des Landes sind oder ob sie an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind. Deshalb haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss einen Änderungsantrag eingebracht und wir möchten den Gesetzentwurf mit einem zusätzlichen Paragrafen versehen, mit dem wir das Thüringer Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft anpassen möchten. Worum geht es also genau? Die gestiegenen Verbraucherpreise seit 2022 haben bundesweit die Menschen stark belastet. Deshalb hat die Bundesregierung für einen Inflationsausgleich von bis zu 3.000 Euro Steuerfreiheit gewährt. Die Lehrkräfte, Erzieherinnen und sonderpädagogischen Fachkräfte an staatlichen Schulen erhalten diesen Inflationsausgleich, egal ob sie verbeamtet oder beim Land angestellt sind. Wir als rot-rot-grüne Regierungsfraktionen möchten jedoch, dass alle, die an Schulen in Thüringen tätig sind, diese Pauschale erhalten, und zwar unabhängig davon, wo sie tatsächlich angestellt sind. Die freien Träger können jedoch diesen Inflationsausgleich nicht aus eigenen Mitteln oder der regulären Finanzhilfe des Landes finanzieren, denn für Zeiten normaler Preissteigerungen gibt es einen Dynamisierungsfaktor in § 18 Abs. 4 des Gesetzes. Doch dieser Ausgleich wird erst rückwirkend gewährt. Deshalb müssen wir hier – wie auch schon bei der Energiepreispauschale – als Gesetzgeber unmittelbar nachsteuern. Mit der Einführung eines neuen § 18c können sich die Träger der freien Schulen auf Antrag 80 Prozent des 2023 und 2024 gezahlten Inflationsausgleichs vom Land erstatten lassen. Im Unterschied zur Energieausgleichspauschale haben wir hier ein Antrags- und Nachweisverfahren gewählt. Während von gestiegenen Energiekosten alle Träger betroffen waren, ist kein Träger zur Zahlung der Inflationsausgleichspauschale verpflichtet. Daher bekommen im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Steuermitteln nur diejenigen Träger den Zuschuss, die tatsächlich einen Inflationsausgleich gewährt haben. Wir als Bündnisgrünenfraktion sind froh, dass wir dennoch im Sinne einer Vereinfachung des Verfahrens noch einmal nach einer Anhörung den Änderungsantrag nachgeschärft haben. Mit diesem Änderungsantrag setzen wir also ein klares Signal. Wir stehen zu unseren Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften, unabhängig davon, ob sie an staatlichen oder freien Schulen unterrichten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, um den freien Schulen in Thüringen die gewünschte Unterstützung zu ermöglichen und zu gewähren. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grü-
nen)
