Dirk Bergner
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute behandeln wir erneut die Länderkomponente zum Wärmeplanungsgesetz, das durch die Bundesregierung im vergangenen Jahr eingebracht und durch den Bundestag verabschiedet wurde. Durch dieses Gesetz werden die Kommunen verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll zudem die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026, in den kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Es ist also Zeitknappheit. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen oder durch externe Auftragnehmer vornehmen lassen wie bei anderen Planungen auch. Das war, wenn man so will, die kurze Zusammenfassung, meine Damen und Herren, aus der Plenarsitzung bis jetzt zu diesem Thema. Der hier vorliegende Gesetzentwurf soll der kommunalen Familie Rechtssicherheit für diese Herkulesaufgabe verschaffen. Die Ausgangssituation in den größeren Städten mit einer gut ausgebauten Fernwärmenetzabdeckung ist hier nicht die schlechteste, da hat man ja auch ohne dieses Gesetz bereits weit vorgearbeitet. Dennoch gibt es auch hier noch große Herausforderungen bei der Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung und natürlich auch einen hohen Finanzbedarf, auf den wir auch noch zu sprechen kommen. Wir haben im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz eine umfassende Anhörung zu dem Gesetz durchgeführt. Und ja, es gab ein paar Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit des ambitionierten Zeitplans zur Umsetzung der Wärmewende, welcher hier durch die Bundesregierung vorgegeben ist. Ich sage auch: Es ist sehr ambitioniert, und das sage ich auch als Bauingenieur. Auf der anderen Seite stehen die Bürger, die verständlicherweise natürlich von der Kommunalpolitik eine zügige Antwort erwarten, wohin die Reise in ihrem direkten Umfeld gehen wird, welche Angebote künftig gemacht werden, für welche Form der Heizung sie sich entscheiden sollen und wie lange gegebenenfalls die Sanierung noch hinausgezögert werden kann, um keine Fehler in der Planung zu machen. Die Leute stehen jetzt schon bei ehrenamtlichen Kommunalpolitikern auf der Schwelle und sagen: Wie geht es denn weiter? Die Kommunen haben vorgetragen, dass zwischen den Aufgaben, die nach diesem Gesetz übertragen werden, und der im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden liegenden Aufgabe der Energieversorgung ein enger Zusammenhang besteht und dies auch entsprechend berücksichtigt werden muss. Ein paar Worte zu der Diskussion um den eigenen Wirkungskreis: Natürlich bin ich auch immer ein Verfechter kommunaler Selbstverwaltung. Das steht bei mir schon fast auf die Stirn gestempelt. Aber ich will an dieser Stelle auch sagen: Straßenbaulastträger erteilen immer noch die Aufgrabungsgenehmigung. Also selbst wenn man ganz zopfig wäre, wären sie nicht außen vor. Mit Blick auf die Notwendigkeit, dass die Wohnungswirtschaft, dass die Kommunen, auch Gewerbe und Industrie schnell Klarheit brauchen, müssen wir auch schnell vorwärtskommen. Deswegen werbe ich für den Beschluss des anhängenden Entschließungsantrags in der Drucksache 7/10106, den wir als FDP eingebracht haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der kann dazu dienen, die bestehenden und in der Anhörung vorgetragenen Unklarheiten genauer zu definieren. Er kümmert sich auch um die Frage der Finanzierung. Er kümmert sich vor allem auch um die Frage der Beteiligung der Kommunen. Anders als bei Flächennutzungsplänen, die doch auch mal einen größeren Zeitraum einnehmen können, ist es hier so, dass die Kommunen diese Zeit nicht haben. Deswegen müssen wir vorwärtskommen. Ich danke auch für den Hinweis auf die Stellungnahme der Gemeinde Langenwetzendorf, die hatten wir als Anzuhörende genannt, weil mir auch wichtig war, dass der Blickwinkel der kleinen Kommunen hier genauso mit in die Diskussion einfließt. Denn anders als die großen Kommunen mit Stadtwerken ist es ja in den kleinen Kommunen tatsächlich so, dass da schlicht einfach die Kapazität vor Ort nicht da ist. Insofern auch Danke für die Beteiligung der Gemeinde Langenwetzendorf. Natürlich kommen auf uns Kosten zu – völlig klar. Und natürlich kann das heute auch noch keiner abschließend benennen. Das wäre, wie in jedem anderen größeren Bauvorhaben auch, illusorisch. Man kann Kosten schätzen, man kann Annahmen treffen. Aber man muss natürlich dann die Annahmen fortschreiben. Fakt ist aber eins: Den Beginn zu verschieben, würde das nicht billiger werden lassen und es würde vor allem der Bauwirtschaft nicht helfen. Es würde der Wohnungswirtschaft nicht helfen, es würde der kommunalen Familie nicht helfen. Deswegen werbe ich für die Zustimmung zu dem Gesetz und vor allem auch zu unserem Entschließungsantrag. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
