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Dorothea Marx

SPD 13.06.2024 Sitzungen 7/140

„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Frau Prof. Dr. Polster, mit Ihrem letzten Wort, dass die Landesregierung aufgefordert wird, im Kampf gegen die Beseitigung der Folgen des SED-Unrechts nicht nachzulassen, haben Sie auch schon selbst richtigerweise angeführt, dass dieser Kampf oder diese Auseinandersetzung hier die ganzen letzten Jahre auch aktiv geführt wird. Das kam auch im Bericht des Ministers Hoff hier zum Ausdruck, für den ich mich auch hier seitens der Koalitionsfraktionen sehr herzlich bedanken möchte. Es ist nicht so gewesen, Frau Dr. Polster – da Sie auch recht kurz erst in diesem Parlament weilen, müssen Sie sich auch daran nicht erinnern –, dass es immer nur auf CDU-Seite die Initiative zu dieser Aufarbeitung gegeben hätte. Es gehört zu den wichtigsten Verhandlungsergebnissen – auch damals der ersten – rot-rot-grünen Regierung hier im Freistaat, dass dieser Aufarbeitung ein sehr wichtiger Teil in der Koalitionsvereinbarung eingeräumt wurde, der stand schon in der Präambel, auch gleichzeitig mit dem Umgang mit Tätern der damaligen Zeit. Deswegen ist das hier immer ein gemeinsames Anliegen gewesen. Warum wir uns gestern bei der Aufnahme in die Tagesordnung enthalten haben, ist auch schnell erklärt: Es war ja schon länger klar, dass der 17. Juni bevorsteht, und der Aktualisierung des Antrags durch Ihre Fraktion hätten auch Aktualisierungen von uns folgen können, wenn wir das schon eher gewünscht hätten, denn wir haben erfahren – auch durch den Bericht des Ministers, aber auch durch Ihren Redebeitrag –, dass wir gerade in einem fließenden Prozess der Überarbeitung sind, auch gerade der bundesgesetzlichen Regelungen. Da hätten wir den einen oder anderen Vorschlag dann auch gern noch angehängt, weil es wirklich ein gemeinsames Anliegen ist. Wie gesagt, der alte Antrag war etwas sehr redundant, weil dort sehr viele oder ausschließlich Sachen enthalten waren, die längst in Arbeit sind, wie wir eben gehört haben. Da hätten wir nicht so richtig gewusst, warum wir da hätten zustimmen sollen. Diesmal werden wir zustimmen – selbstverständlich –, und zwar deswegen, weil jetzt in beiden Reden, die wir schon hier gehört haben, zum Ausdruck gekommen ist, dass es Nachbesserungsbedarf oder weiteren Handlungsbedarf gibt, auch angesichts der gerade im Bund laufenden Reform, die von den entsprechenden Beauftragten geltend gemacht worden ist. Diesen Beauftragtenforderungen können wir uns natürlich auch weitgehend anschließen. Vielleicht noch eine Sache aus Ihrem Altantrag, dem bisherigen Antrag, dass Sie die Frage gestellt hatten, wie die Landesregierung damit umzugehen gedenkt, dass Teil 1 des Berichts, der damals hier zu bewerten war, allein seitens der Thüringer Bevölkerung eine Bewertung der DDR-Zeit wiedergibt, dass diese positiv gewesen sei. Und damit sollte die Landesregierung irgendwie umgehen. Zu diesem Punkt muss ich Ihnen sagen: Der ist durchaus widersprüchlich, auch in den Forschungsund Erhebungsergebnissen. Andererseits ist auch bei den Bürgern, die die ehemalige DDR als positiv empfinden, gleichzeitig im Rückblick die Zustimmung gewachsen, dass es Entschädigungsleistungen für die Opfer des SED-Unrechts braucht. Das wäre dann ein gewisser Widerspruch. Damit ist sicherlich nicht alles so am Verharmlosen, wie Sie das möglicherweise unterstellt haben. In den Erinnerungen scheint manches weniger schlimm, als es gewesen ist. Den Eindruck hatten wir auch schon heute Morgen, als es hier um die Bewertung der Arbeit der Treuhandanstalt ging – obwohl ich das natürlich nicht in einen Topf werfen will und das etwas ganz anderes ist. Die Ambivalenz des Rückblicks auf die DDR und die Nachwendegeschichte zeigt sich, wie gesagt, auch daran, dass die Opfer des SED-Unrechts und die Entschädigungsforderungen auf ein immer stärkeres Verständnis stoßen – und das auch zu Recht. Ihre Sorge um die Finanzierung der Entschädigungsleistungen sehen wir auch als eine Zusage an, dass man sich in künftigen Haushaltsverhandlungen dort auch im Thüringer Haushalt starkmacht. Wir haben ja den Heimkinderfonds, der schon jetzt ein gelungenes Instrument unter vielen anderen ist. Wir setzen uns dafür ein, dass die veranschlagte Million auch entsprechend vollumfänglich ausgereicht wird. Alles, was in Ihrem Antrag jetzt unter Punkt 2 genannt wird, ist praktisch die Kopie des Forderungskatalogs unseres Landesbeauftragten. Dem schließen wir uns gern an. Vom Landesbeauftragten wird insofern auch der Bitte, sich dafür auf Bundesebene starkzumachen, schon seit geraumer Zeit nachgegangen. Das können Sie den bisherigen Berichten des Landesbeauftragten, aber auch der aktuellen Schilderung unseres Ministers entnehmen. Schließlich geht es jetzt ganz aktuell – auch das war in Ihren beiden Reden Thema – um die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden, die bisher noch nicht ausreicht, und wo eine Lösung auf Basis einer kriterienbasierten Vermutungsregelung erfolgen solle, also kein strenger Kausalitätsnachweis mehr erfolgen muss, der gar nicht erbracht werden kann. Als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen sind wir sehr froh, dass die Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vorangeht, unterstützen jedoch – wie gesagt – auch die Forderung, die Lücken und die Kritikpunkte noch zu beseitigen. Dazu zählt neben der angemessenen Ausgestaltung der Höhe der Leistungen für Zwangsausgesiedelte, der Dynamisierung der sogenannten Opferrente sowie der Schaffung einer Möglichkeit des wiederholten Antrags bei der strafrechtlichen Rehabilitierung die dringend notwendige Aufnahme des Vorschlags, über den wir gerade schon geredet haben, zur Erleichterung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Bittere Realität ist – und das hat Minister Hoff bereits geschildert –, dass die breite Mehrheit der SED-Opfer bei der Anerkennung ihrer verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden bisher gescheitert ist. Deswegen werden auch wir gern dem Entschließungsantrag wegen dieser Forderung zustimmen, da er die Intention aufgegriffen hat, dass der Entwurf des Bundesjustizministeriums unzureichend ist. Zur Frage der Ausgestaltung der Leistungen für Zwangsausgesiedelte: Auch hier haben Sie ja eine offene Tür eingerannt, weil auch Minister Hoff vorhin schon erzählt hat, dass es selbstverständlich auch ein Thüringer Anliegen ist, dass Altleistungen hier nicht angerechnet werden sollten und eine Gleichbehandlung erfolgen muss bei der erneuten Inaussichtstellung einer Entschädigung, die sich ja nun wirklich klein und bescheiden genug in der Summe von 1.500 Euro pro zwangsausgesiedelter Person ausnimmt. Am Ende noch ein paar Sätze zu Ihrer Forderung unter 3., dass sich die Landesregierung beim Bund für die weitere Förderung der wissenschaftlichen Forschungsprojekte zur DDR-Geschichte einsetzen soll. Diese Forderung war bereits Bestandteil der letzten Ost-Ministerpräsidentenkonferenz. Auch da – wie gesagt – befinden wir uns in laufenden Verhandlungen. Vielleicht können wir aber auch auf Landesebene künftig noch mal darüber nachdenken. Das wäre vielleicht ein Punkt gewesen, den wir dann auch noch eingearbeitet hätten – hätten wir länger gewusst, dass Sie das jetzt hier prioritär heute behandeln wollen –, in welcher Weise ein solches Projekt dauerhaft gesichert werden kann oder es hier im Land Forschungscluster oder Ähnliches geben sollte. Gemeinsam, denke ich, werden alle diejenigen von uns, die im nächsten Landtag weiter hier sitzen dürfen, sicherlich daran weiterarbeiten, dass wir mit der SED-Unrechtsbereinigung – das ist ein komisches Wort, finde ich, aber wir wissen alle, was gemeint ist – gemeinsam hier große Schritte weiterkommen. Wie gesagt, wir stimmen jetzt aufgrund der Überarbeitung Ihres Antrags zu. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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