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Prof. Dr. Hoff

13.06.2024 Sitzungen 7/140

„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen, Teile 1 und 2, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Wurschi, im vergangenen Jahr bzw. Anfang des Jahres veröffentlichte der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur die beiden Berichtsteile „Geteilte Erfahrungen“/„Geteilte Erinnerungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes. In dem neuen Bericht werden die Ergebnisse der bundesweit ersten umfassenden und auch repräsentativen soziologischen und sozialhistorischen Analyse aus dem Jahr 2008, die vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie, Gesundheit beim Jenaer Zentrum für empirische Sozial- und Kulturforschung in Auftrag gegeben wurde, aufgegriffen und neu untersucht. Damals wurde festgestellt, dass im Vergleich zum Durchschnitt der Thüringer Bevölkerung die Menschen, die Verfolgung und Repressalien durch das SED-Regime erlitten haben, durch die verfolgungsbedingten Einschnitte in ihrer Persönlichkeitsentwicklung über das Ende der SED-Diktatur hinaus weitaus öfter in bescheidenen finanziellen Verhältnissen und mit gesundheitlichen Einschränkungen leben müssen. Es ist von der rot-rot-grünen Landesregierung von Anfang an als Auftrag verstanden worden, diesen Menschen zuzuhören und ihre Anliegen ernst zu nehmen und auch zu unterstützen. Das Eintreten für jene, die in der DDR Repressionen, Entrechtung und Entmündigung erlebten, und deren Leid bis heute keine angemessene Anerkennung erfahren hat, gehört zu den wichtigen Aufgaben dieser Landesregierung. Sie hat zu deren Erfüllung im April 2015 die sogenannte Interministerielle Arbeitsgruppe „Aufarbeitung“ eingerichtet. Diese Interministerielle Arbeitsgruppe führt ihre Arbeit bis heute fort. In den inzwischen insgesamt sechs Aufarbeitungsberichten legt die Landesregierung hierzu Rechenschaft über Erreichtes und noch zu bewältigende Aufgaben ab. Der Thüringer Landesbeauftragte und der von ihm vorgelegte Bericht machen sichtbar, wie staatliches Handeln bei den von SED-Unrecht betroffenen Menschen ankommt. Deshalb sind die aktuellen Erkenntnisse des Berichts für die Arbeit der Landesregierung besonders wichtig. Die Forschungsarbeiten zur Akzeptanz des Wiedergutmachungsprozesses und zur sozialen Lage der Betroffenen des SED-Unrechts haben aus quantitativer und qualitativer Sicht ergeben, dass sich die soziale Lage der Betroffenen in den vergangenen 15 Jahren auf der einen Seite spürbar verbessert hat, sich die Folgen des erlittenen Unrechts jedoch andererseits weiter durch deren Biografien ziehen und auch nur teilweise kompensiert und verarbeitet werden. Es ist auch hier häufig von dem Begriff der Generationenaufgabe gesprochen worden. Dieses Ergebnis wird durch die Erkenntnisse aus den für den zweiten Berichtsteil geführten Interviews mit ehemals politisch Verfolgten gestützt, insbesondere dann, wenn diese Menschen feststellen, dass sich ihre Erwartungen durch die Rehabilitierung von Staat und Gesellschaft, auch eine individuelle und emotionale Entlastung zu erfahren, nicht erfüllt haben. Hier halfen Landesregierung und auch der Landesbeauftragte gleichermaßen nach und deshalb dient der regelmäßige Austausch mit dem Landesbeauftragten in der IMAG „Aufarbeitung“, aber auch in den bilateralen Gesprächen mit deren Vorsitzender, der Staatssekretärin für Kultur in der Thüringer Staatskanzlei, Frau Beer, insbesondere auch der Verständigung über Vorschläge zur Anpassung der Rechtslage an die Bedürfnisse der Opfer der SED-Diktatur. Das ist aktuell vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze relevant. Hierzu wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz Ost auch auf eine gemeinsame Stellungnahme, so hoffen wir, der ostdeutschen Länder gegenüber dem Bund verständigen. Die Thüringer Haltung orientiert sich nicht nur an der von Herrn Wurschi vertretenen Position, sondern der Perspektive der Thüringer Landesregierung liegen im Wesentlichen die Positionen von Herrn Wurschi inhaltlich zugrunde, weil wir keinen Dissens in dieser Fragestellung haben. Die Vorschläge, die einen großen Teil der in Ziffer 2 des Antrags der Unionsfraktion benannten Forderungen entsprechen, zielen darauf, die bei den Betroffenen teilweise immer noch spürbaren Folgen des erlittenen Unrechts weiter abzumildern. Lassen Sie mich an dieser Stelle auf zwei der für die Thüringer Landesregierung wichtigsten Anliegen eingehen. Wir halten es für dringend erforderlich, eine grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden von SED-Opfern durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen. Unsere Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren, in denen über die Anerkennung von Gesundheitsschäden auf Grundlage der üblichen Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts entschieden wurde, haben gezeigt, dass die hier angelegten Kriterien zu dem Nachweis von der Ursache der Schädigung und deren gesundheitlichen Folgen für die Opfer von politischer Verfolgung in der DDR nicht erfüllbar sind, weil sie über Jahrzehnte zurückliegen, in den Strukturen eines repressiven Staats erfolgten und auch vielfach emotional nicht zumutbar sind. Die SED-Opferbeauftragte des Bundes hat zur Umsetzung der Forderungen vorgeschlagen, im strafrechtlichen und im verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz eine Regelung aufzunehmen, wonach der Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und gesundheitlicher Schädigung zukünftig anhand definierter Kriterien als gegeben vorausgesetzt wird. Das heißt also, es ist ein Stück Umkehr der Beweislast. Ihr Vorschlag hat keine Berücksichtigung im vorliegenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gefunden, was wir bedauern. Da die Umsetzung des Vorschlags aber eine für alle gesundheitlich geschädigten SED-Opfer eine deutlich spürbare Verbesserung ist, würde ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, darum bitten, über Ihre Kontakte in den parlamentarischen Raum des Bundestags über die von Ihnen im Bundestag vertretenen Parteien die von der Landesregierung mit den ostdeutschen Landesregierungen zu erörternden Positionen auch zu unterstützen und für eine Umsetzung des Vorschlags im Gesetzgebungsverfahren zu werben. Das ist schon deshalb relevant, weil das hohe Alter der Betroffenen eine Lösung in dieser Frage nicht mehr auf der langfristigen Zeitschiene möglich macht, sondern kurzfristig erfolgen muss. Das zweite wichtige Anliegen ist die Umsetzung der Forderung nach einer gesetzlichen Einmalzahlung als Wiedergutmachung, sofern man überhaupt von Wiedergutmachung in diesem Kontext sprechen kann. Das haben wir auch an anderen Stellen bereits diskutiert. Hier geht es konkret um das durch Zwangsaussiedlungsmaßnahmen erlittene Unrecht. Thüringen ist das Land mit dem längsten Abschnitt der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Wir haben an verschiedener Stelle auch im Thüringer Landtag diskutiert, dass die Abriegelung der innerdeutschen Grenze in Thüringen bereits viele Jahre vor dem 13. August 1961, schon in den frühen 50er-Jahren begonnen hatte. Wir sprechen deshalb von dem langen Weg der Abriegelung der Grenze. Viele Betroffene leben hier. Die Aufarbeitung der Zwangsaussiedlung aus dem Grenzgebiet der DDR ist eine besonders wichtige Aufgabe im Arbeitsfeld der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht eine Gesetzesänderung vor, die den Zwangsausgesiedelten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro ermöglichen soll, um den erlittenen Heimatverlust zu entschädigen. Nicht nur wir halten die Höhe der Einmalzahlung für zu gering. Hinzu kommen die im Referentenentwurf formulierten Ausschließungsgründe, die aus unserer Sicht zu weit gehen. Denn danach sollen Zwangsausgesiedelte keine Einmalzahlung erhalten, wenn sie für ihr Eigentum im Grenzgebiet von der DDR eine – ich mache das ganz bewusst in Anführungsstrichen – Entschädigung erhalten haben. Ebenso soll keine Einmalzahlung an diejenigen gezahlt werden, die Ende der 1990er-Jahre bereits Leistungen der Stiftung Zwangsausgesiedelten-Hilfe Thüringen erhalten haben. Es ist nicht verständlich, warum der Bund diese vom Unrecht des SED-Regimes besonders schwer getroffenen Menschen von einer pauschalen bundesdeutschen Entschädigung ausschließen möchte. Nicht ohne Grund wurde damals von Thüringen die Form einer Stiftung bürgerlichen Rechts gewählt, um explizit nicht in Konkurrenz zu möglichen bundesgesetzlichen Regelungen und darauf fußenden Entschädigungszahlungen zu stehen. Denn für die Betroffenen sollte im Falle einer Änderung des Rehabilitierungsgesetzes durch den Bund gerade die Möglichkeit erhalten bleiben, an dieser Änderung teilzuhaben. Auch das war und ist dem Bund bekannt. Zum Antrag der CDU-Fraktion „Geteilte Erfahrungen“: Was die Beantwortung der in Ziffer 1 des Antrags an die Landesregierung gerichteten Fragen betrifft, möchte ich Sie zuallererst auf den Aufarbeitungsbericht der Landesregierung verweisen. Der liegt Ihnen seit Mitte März dieses Jahres als Drucksache 7/9768 der laufenden Wahlperiode vor. Die Schlussfolgerungen, die die Landesregierung dort zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung zieht, und die sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe, zu deren Deckung sich die Landesregierung auch in diesem Jahr konkrete Ziele gesetzt hat, werden durch die Ergebnisse des fortgeschriebenen Berichts zur sozialen Lage der SED-Opfer in Thüringen erneut bestätigt. Soweit in Ziffer 1 des Antrags der CDU-Fraktion auf die Feststellung im Bericht verwiesen wird, dass – Zitat – „Gespräche über die DDR ebenso ab(nehmen) wie die Benennung von Ungerechtigkeiten in der sozialistischen Diktatur“, und nach den hieraus abzuleitenden Handlungsaufträgen für die Landesregierung gefragt wird, möchte ich antworten, dass die Landesregierung mit ihrem Erinnerungskonzept heute vor 70 Jahren explizit dieser in dem Antrag der CDU in Ziffer 1 formulierten Entwicklung entgegengetreten ist. Es wurde vor dem Hintergrund der Jahrestage zur Grenzabriegelung – ich habe schon davon gesprochen, der 26. Mai 1952, der Volksaufstand des 17. Juni 1953 – mit Akteurinnen und Akteuren der dezentral zivilgesellschaftlich geprägten Thüringer Aufarbeitungslandschaft zur SED erstellt und in den vergangenen zwei Jahren auch umgesetzt. Ich durfte selbst verschiedentlich Teil dieser Veranstaltungen sein. Verschiedene Formate haben dazu beigetragen, eine breitere Öffentlichkeit zur aktiven Auseinandersetzung mit den historischen Ereignissen anzuregen und die Vermittlung politisch-historischer Zusammenhänge zu stärken und damit aktiv der befürchteten Entwicklung – die wir als genauso problematisch erachten – entgegenzutreten. Ich kann Ihnen aus dem von mir bereits geschilderten eigenen Erleben mitteilen, dass das in einer gemeinsamen Veranstaltung der Thüringer Staatskanzlei, der Evangelischen Akademie Thüringen, der Bundesstiftung Aufarbeitung und dem Thüringer Landesbeauftragten – und das zeigt schon die Breite der handelnden Akteure – am 15. April 2023 im Panoramamuseum Bad Frankenhausen gelungen ist. Erst jüngst habe ich dieselbe Erfahrung in Sömmerda machen können. Die Kooperationseinrichtungen, die die Veranstaltungsreihe 2024 mit vier weiteren Veranstaltungen vor dem historischen Hintergrund „35 Jahre friedliche Revolution“ fortsetzen, zeigen, dass auch weitere Formate in diesem Aufarbeitungsprozess und in diesem Kooperationsprozess vorgesehen sind. Ihnen sind als Abgeordnete die entsprechenden Einladungen dazu auch zugegangen. Ich darf hier nur benennen: die Veranstaltung, die in Sömmerda zur friedlichen Revolution in der Provinz stattgefunden hat, in Neustadt an der Orla zur Massentierhaltung in der DDR, eine Veranstaltung zur Transformationsgeschichte in Ostdeutschland wird am 29. Oktober in Kloster Veßra stattfinden. Abgeschlossen wird die Reihe in diesem Jahr am 20. November in Neudietendorf mit einer Gesprächsveranstaltung zur Landwirtschaft als politischem Akteur in Geschichte und Gegenwart. Ich denke, die Ereignisse am Beginn dieses Jahres haben auch die Relevanz gezeigt, sich explizit mit der friedlichen Revolution, aber auch der Transformation des ländlichen Raums und der Landwirtschaft in Thüringen zu befassen. Zu den weiteren Fragestellungen in Ziffer 1 des vorliegenden Antrags möchte ich Ihnen mitteilen, dass mit der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze im November 2019 wichtige Änderungen im Rehabilitierungsrecht erreicht wurden, welche die soziale Lage anerkannter politischer Verfolgter der ehemaligen DDR verbessert haben. Ich verzichte jetzt, darauf genauer einzugehen, weil wir seinerzeit dazu schon im Landtag eine ausführliche Diskussion geführt haben, und möchte auf die entsprechenden Bereiche verweisen, aber nur noch mal die Bereiche oder die Akteure nennen: ehemalige DDR-Heimkinder, deren Eltern politisch verfolgt wurden, Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, verfolgte Schülerinnen und Schüler. Die haben eine spürbare Verbesserung, auch eine sichtbare Anerkennung ihres Leidenswegs erfahren. Verehrte Damen und Herren, übereinstimmend mit dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kommt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass die sich hieraus ergebenden Handlungserfordernisse sich mit einer erneuten Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes angehen lassen würden. Angesichts des Lebensalters vieler Betroffener – ich habe das bereits angesprochen – drängt die Umsetzung. Die Thüringer Landesregierung und der Landesbeauftragte nutzen ihre Kanäle, um dieses Anliegen an die Bundesregierung zu befördern. Unverzichtbare starke Partnerin für beide ist die SEDOpferbeauftragte des Bundes, die für eine erneute Novellierung eindrücklich und ausdauernd um Verständnis wirbt und auch den Bundesgesetzgeber anspricht. Es ist dann von Ihrer Seite aus nach der Opferrente und dem Härtefallfonds SBZ/DDR-Unrecht des Landesbeauftragten sowie der Entschädigung der ehemaligen DDR-Heimkinder gefragt worden. Hier will ich wie folgt ausführen: Die sogenannte Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz ist eine besondere Zuwendung für Haftopfer, die jene Menschen erhalten, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind und insgesamt rechtsstaatswidrig mindestens 90 Tage Freiheitsentzug erlitten haben. Damit ein großer Teil der ehemaligen politischen Häftlinge der SED-Diktatur auch in Zukunft finanziell tatsächlich entlastet wird, hält es die Landesregierung für erforderlich, dass die SED-Opferrente in angemessenen Abständen erhöht wird. Eine Überprüfung der Höhe der Opferrente alle fünf Jahre wurde durch die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 2019 erreicht. Es ist jetzt auch der richtige Schritt, dass die besondere Zuwendung für Haftopfer dauerhaft dynamisiert und mit einer allgemeinen Rentenentwicklung synchronisiert werden soll. Allerdings sollte davor auch eine entsprechende Anpassung an die ostdeutschen Renten erfolgen, denn die sind anders als die Opferrente im Durchschnitt jährlich um 4,23 Prozent in der Vergangenheit gestiegen. Mit der Bereitstellung der Mittel in Höhe von 1 Million Euro für einen Härtefallfonds wurde flankierend zum Thema „Aufarbeitung von DDR-Unrecht“, dem sich die Landesregierung – wie bereits genannt – seit 2014 verschrieben hat, in Thüringen ein weiteres starkes Zeichen gesetzt, das die Betroffenen unmittelbar unterstützt. Ich bin sehr dankbar, dass es im Thüringer Landtag als dem Haushaltsgesetzgeber hierfür einen breiten fraktionsübergreifenden Konsens gegeben hat. Die Richtlinie für die Gewährung von Unterstützungsleistungen wurde durch den Landesbeauftragten mit Unterstützung der Staatskanzlei erarbeitet. Seit dem 1. Juni 2022 sind Antragstellungen möglich. Der Landesbeauftragte veröffentlicht hierzu regelmäßig die entsprechenden Zahlen. Die Situation der ehemaligen DDR-Heimkinder wird aus Sicht der Betroffenen kaum als befriedigend angesehen, zumal die Umsetzung ihrer Forderung, nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein einen Härtefallfonds für all diejenigen einzurichten, die ihre Scham und Sprachlosigkeit erst nach dem Auslaufen des Fonds zur Heimerziehung in der DDR überwinden konnten, angesichts immer neuer finanzieller Belastungen für den Landeshaushalt schwieriger ist. Mit der Umsetzung der noch immer offenen Forderung der Möglichkeit einer wiederholten Antragstellung auf Rehabilitierung konnten wir uns seit 2017 gegenüber dem Bund nicht durchsetzen, auch als ostdeutsche Länder insgesamt gegenüber dem Bund nicht durchsetzen, und zwar sowohl bei der vorhergehenden Bundesregierung als auch bei der gegenwärtigen Bundesregierung. Ich denke, dass das aber, wenn man dies tun würde, mit Blick auf die Folgeansprüche die Situation wenigstens für einen kleinen Teil der Betroffenen verbessern könnte. Es ist, wie gesagt, ein Zweitantragsrecht nicht vorgesehen, gleichzeitig schließen nicht alle Oberlandesgerichte in den ostdeutschen Ländern bei einer entsprechenden Begründung ein solches Zweitantragsrecht aus. In einem in Thüringen anhängigen Verfahren wird geprüft, ob die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Ich fände es sehr positiv, wenn dies so wäre, insbesondere deshalb, weil der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gegenwärtig noch keine Änderung der geltenden Rechtslage vorsieht. Deshalb gehört auch das zweite Antragsrecht zu den Forderungen, die im anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu beraten sind. In Ziffer 3 des Antrags geht es um die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung. Da kann ich Ihnen mitteilen, dass das BMBF die Forschungsverbünde in der zweiten Förderphase weiter fördert. Dem Forschungsverbund „Diktaturerfahrung und Transformation“, an dem die FSU Jena, die Universität Erfurt, die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora und die Stiftung Ettersberg beteiligt sind, ist es in einem wettbewerblichen Verfahren gelungen, auch in der zweiten Förderphase vom BMBF gefördert zu werden. Sie erhalten laut Bundesregierung zur Fortsetzung der Forschungsprojekte in der zweiten Förderphase insgesamt rund 8,6 Millionen Euro. Von den elf antragstellenden Verbünden für die zweite Förderphase seien nur diejenigen Verbünde nicht für eine weitere Förderung vorgesehen, deren bisherige Ergebnisse und für das Anschlussverfahren das wissenschaftliche Gutachtergremium nicht überzeugen konnten. Drei Förderverbünde der ersten Phase hätten keinen Fortsetzungsantrag gestellt. Mit Blick auf die künftige DDR-Forschung hat die Ministerpräsidentenkonferenz Ost in ihrer Sonderkonferenz mit dem Bundesbildungsministerium am 19. Oktober 2023 die Sicherstellung der Förderung der DDR-Forschung auch nach 2025 durch den Bund eingefordert. Ziffer 4 des Antrags thematisiert die Verwendung der Auszahlungen aus dem PMO-Vermögen. Diese erfolgt auf der Grundlage der zum 1. Juni 2018 in Kraft getretenen aktualisierten Verwaltungsvereinbarung mit der BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben). Die Mittelverwendung ist danach zweckgebunden auf investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder zu sozialen und kulturellen Zwecken im Bereich der öffentlichen Hand oder der nichtstaatlichen Träger. Sogenannte PMO-Mittel – für diejenigen, die mit dem Begriff „PMO“ nichts anfangen können: Es ist das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR, deren früheres Vermögen ist quasi das Geld, das jetzt auch noch ausgezahlt wird. Diese Mittel werden im Rahmen der Zweckbindung auch für Investitionen bei den im Freistaat existierenden Erinnerungs- und Gedenkorten eingesetzt. Sofern keine Sondereffekte eintreten, wird die BvS eine erneute Abrechnung zum 31. Dezember 2025 erstellen. Wenn Thüringen danach erneut PMO-Mittel zufließen sollten, erfolgt die Verwendung entsprechend den in der Verwaltungsvereinbarung festgeschriebenen Zwecken. Lassen Sie mich hierzu feststellen, dass sich die Landesregierung – insbesondere auch während des Vorsitzes Thüringens in der MPK-Ost im Jahr 2019 – für eine Veränderung dieser Verwaltungsvereinbarung eingesetzt hat, damit die flexiblere Verwendung ermöglicht wird. Dem ist die BvS entgegengetreten mit dem Argument, dass jegliche Erleichterung bei der Zweckbindung eine Änderung des DDR-Parteiengesetzes nach sich ziehen würde und für eine solche Gesetzesänderung hat sich bislang keine Mehrheit gefunden. Insofern stellt die Änderung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung im Jahr 2018, nämlich die Verlängerung der Verwendungsfristen von zwei auf vier Jahre, den maximal erreichbaren Kompromiss dar. Damit beschließe ich – noch in der Zeit bleibend – meinen Sofortbericht zum entsprechenden Antrag. Ich möchte den Fraktionen auch dafür danken, dass sie sich in dieser Wahlperiode übergreifend dem Thema der Aufarbeitung der SED-Diktatur verpflichtet gefühlt haben und darf, denke ich, nicht nur im Namen der Landesregierung Herrn Wurschi ganz herzlich für seine Arbeit danken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗