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Olaf Kießling

AfD 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, wir behandeln heute in zweiter Beratung wieder ein notwendiges Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge der Landes- und Kommunalbeamten sowie der Richter und der Versorgungsempfänger Thüringens. Die Notwendigkeit ergibt sich zum einen aus dem Besoldungsgesetz selbst mit der Anpassung an die allgemeine finanzielle Situation, den daraus folgenden Ergebnissen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und zum anderen aus der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Verpflichtung an das Land Thüringen zur Beobachtung der tatsächlichen Lebensverhältnisse. Das Gericht hat in seinem Beschluss vom 4. Mai 2020, Aktenzeichen 2 BvL 4/18, nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass die Alimentationen auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. An diesem Punkt des Müssens stehen wir heute wieder. In Bezug auf den Mindestabstand zwischen der Besoldung und der Grundsicherung sind dabei ferner sozialrechtliche Änderungen zwingend zu berücksichtigen. Im Ergebnis muss der Besoldungsgesetzgeber damit, soweit erforderlich, auch über die Umsetzung der Tarifergebnisse hinaus tätig werden, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, so der grundsätzliche Auftrag. Diesmal sollen die Änderungen für zwei Jahre, nämlich für 2024 und 2025, gelten. Inwieweit die Anpassung für 2025 dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts standhält, wird sich zeigen, meine Damen und Herren. Zeigen lassen kann sich auch die durchgeführte öffentliche Online-Diskussion zum Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung. Diese wurde leider nicht ausreichend im Haushalts- und Finanzausschuss ausgewertet. Es wurden die Berufsverbände verpflichtend schriftlich angehört. Ich darf Ihnen – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – einmal aus der Vorlage 7/6630 zitieren – da geht es um die öffentlich durchgeführte Online-Diskussion, welche den vorgelegten Gesetzentwurf sehr gut einordnet und zusammenfasst, denn Zahlen haben ja meine Vorredner schon genügend vorgetragen, darauf will ich jetzt nicht noch mal eingehen. Deswegen zitiere ich Ihnen mal, was dort geschrieben wurde: „[D]en Gesetzentwurf lehne ich aus folgenden Gründen ab: Wieder einmal wird dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Ziel ganz offensichtlich allein darin besteht, einzig aus finanziellen Gründen die Besoldungsanpassung, die zur Wahrung des Abstandsgebotes aufgrund der Erhöhung von Bürgergeld und anderen Sozialleistungen erforderlich ist, in einer Weise vorzunehmen, dass ‚gerade so‘ noch eine verfassungsgemäße Ausgestaltung gelingen soll. Allein schon diese Herangehensweise, den Beamten und Richtern nur das zu gewähren, was der Gesetzgeber von Verfassung wegen geben muss, zeigt deutlich, welche Wertschätzung der Gesetzgeber seinen Beamten und Richtern entgegenbringt, nämlich KEINE. (Beifall AfD) Für das Jahr 2024 soll den Beamten trotz hoher Inflation nahezu eine ‚Nullrunde‘ zugemutet werden. Gerade von einer ‚Linken‘ Regierung, die ständig ‚faire Löhne‘ fordert, ist dies nach meinem Verständnis ein Armutszeugnis. Gut, dass dieses Jahr Landtagswahl ist!“ (Beifall AfD) Ich darf an dieser Stelle zur besseren Einordnung der Aussage des Beamten noch erwähnen, dass wir aktuell auch einen Untersuchungsausschuss zur Staatssekretärsaffäre der rot-rot-grünen Landesregierung haben. Hier geht es um die Ansicht des Landesrechnungshofs, dass die rot-rot-grüne Landesregierung mehrere Staatssekretäre rechtswidrig eingestellt hat, was aus einem großen Bericht der unabhängigen Behörde in Rudolstadt hervorgeht. Hier geht es um die Einstellung und Bezahlung von politischen Beamten, und wir reden hier von der Beamtenbezahlung. Es wurde auch nach unserer Ansicht großzügig eingestellt und bezahlt, oft nur nach der Farbe des Parteibuchs, weniger nach Leistung und Befähigung, (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wurde nun zu wenig oder zu viel bezahlt?) was ein Schlag ins Gesicht der normalen Beamten ist, welche die notwendigen Arbeiten im Freistaat erledigen, und das oft bis an die Leistungsgrenze, gerade in den unteren Besoldungsstufen. Gern wiederhole ich den Satz des Zitats des Beamten: „Gut dass dieses Jahr Landtagswahl ist!“ Ich möchte an dieser Stelle auch an meine Kleine Anfrage zum Thema „Leistungsgerechte Beamtenbesoldung in Thüringen“ nebst Antwort in der Drucksache 7/4192 erinnern. Ja, es gibt leider einen Konflikt zwischen der tatsächlich durchgeführten Arbeit und gerechter Bezahlung, meine Damen und Herren. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass wir als AfD und der Rechnungshof seit Jahren ein vernünftiges Personalentwicklungskonzept fordern, auch gerade im Hinblick auf den Stellenaufwuchs, zum Beispiel im grün geführten Umweltministerium. Ebenso gehört zur Wahrheit dazu, dass wir als AfD seit 2013 aufgrund der Konstruktion des Euros vor einer massiv steigenden Inflation gewarnt haben. Die Anpassung der Besoldung in diesem Gesetzentwurf ist ursächlich auf diese massiv gestiegene Inflation zurückzuführen. Die AfD hat somit recht gehabt mit ihrer Kritik am Euro bzw. an der Ausgestaltung des Euros. In der Drucksache 7/10134, der Beschlussempfehlung des Ausschusses, wurde als Ergebnis der Beratung nach § 18b noch ein § 18c – Erstattungsregelungen für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie – hinzugefügt im Bereich „Schulen in freier Trägerschaft“. Hier sollen dann 80 Prozent der Inflationsausgleichszahlungen an die beschäftigten Lehrer, sonderpädagogischen Fachkräfte und Erzieher im Primarbereich auf Antrag an die Schulträger erstattet werden. Diese Regelung ist sicherlich notwendig und auch sachgerecht. Diese Ausgleichszahlung wäre jedoch nicht notwendig gewesen, sofern nicht die Inflationsraten durch die Politik der EU und der Europäischen Zentralbank so massiv nach oben getrieben worden wären. Durch diese Politik steigen unter anderem auch die Personalausgaben in unserem Landeshaushalt und natürlich sind auch die kommunalen Haushalte davon betroffen, sie steigen massiv an und auch unsere Bürger werden dadurch leider kalt enteignet. Diese Finanzpolitik muss daher dringend geändert werden, was aber ein anderes Thema ist, das kann ich jetzt hier nicht ausführen. Ja, die bisherige Bezahlung und Besoldung gehören auf den Prüfstand, wie auch die CDU-Vorredner das schon gesagt haben, denn wir wollen auch gern, dass hier diese Bezahlung und Besoldung in einem besseren Einklang mit der Wertschätzung unserer Beamten erfolgt. Ich möchte daher lieber an dieser Stelle schließen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und danke auch allen Beamten und Angestellten in unserem Freistaat für ihre Arbeit. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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