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Robert-Martin Montag

FDP 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dieser Legislatur haben wir uns hier nun endlich noch mal mit dem Thema „Hochschule“ beschäftigt, genauer gesagt mit dem Hochschulgesetz. Es geht um die Frage, ob wir auch an den Thüringer Fachhochschulen Promotionen ermöglichen wollen, ohne dass dies in einer Kooperation mit den Universitäten stattfinden muss. Da sehen wir tatsächlich zunächst einige Vorteile, die auch in einer schriftlichen Anhörung herausgestellt wurden. Unter dem Strich geht es darum, die Praxisnähe der Forschung zu erhöhen und den Thüringer Fachhochschulen die Nachwuchsgewinnung zu erleichtern. Durch das jetzt vorgeschlagene Modell soll dieses Recht dort zugesprochen werden, wo besondere Forschungsstärke existiert. Das kann man nur begrüßen. Somit belohnen wir hier also gerade die Bereiche an unseren Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die ein leistungsstarkes Forschungsprofil aufweisen. (Beifall Gruppe der FDP) Da Thüringen nicht das einzige Bundesland ist, das den Schritt zu einer FH-Promotion geht, sondern diese Möglichkeiten zum Beispiel auch in Hessen oder Schleswig-Holstein schon bestehen, geht es auch darum, dass unsere Fachhochschulen im Bildungswettbewerb wettbewerbsfähig bleiben und forschungsinteressierte Absolventinnen und Absolventen halten können. Aber es gibt nicht nur Positives. Denn für uns bleiben noch einige Fragen unbeantwortet, die jetzt erst nachgängig im Verfahren in eine unter Zustimmungsvorbehalt stehende Verordnung geschoben und geklärt werden sollen. Hier aber liegt der Teufel bekanntlich im Detail. Wir haben hier zum einen die Frage zu klären, wie wir die Einheitlichkeit der Promotionsverfahren garantieren oder ob die Promotion an der FH anders aussehen soll als beispielsweise an der Universität, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ha- ben Sie die Frage im Ausschuss gestellt?) und zum anderen wie die Begutachtung seitens des Ministeriums zum Feststellen der ausreichenden Forschungsstärke tatsächlich ausgestaltet werden soll. Wir hatten sowohl die Universität Erfurt um Konkretisierung gebeten, als auch das Promotionskolleg Schleswig-Holstein bereits Hinweise gegeben hatte, insbesondere dann, wenn es um die Einrichtung der Zentren als Cluster und/oder um einzelne Professuren geht. Aus unserer Sicht ist für die Begutachtung zwingend ein externes Verfahren nötig, um die ausreichende Forschungsstärke für die Vergabe des Promotionsrechts festzustellen, damit sowohl die – erstens – Qualität als auch die Akzeptanz der FH-Promotionen langfristig gesichert werden können. Meine Damen und Herren, wir hätten uns unter dem Strich gewünscht, dass diese Fragen auf Gesetzesebene noch etwas tiefgründiger geklärt worden wären. Im jetzt gewählten Verfahren werden wir leider erst im August – also nach Beschluss dieser rechtlichen Grundlage – wissen, wie sich das Ministerium den Begutachtungsprozess eigentlich vorstellt. Das ist ein ungewöhnliches Verfahren. Ich will aber sagen, auch an den zuständigen Minister und das Ministerium: Es ist auch ein Vertrauensvorschuss, wenn dieses Gesetz heute eine Mehrheit bekommt. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir sind also gespannt und wir hoffen, dass wir zu einem Ergebnis finden, das erstens die Qualität der Promotionen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer FHs steigern wird. In diesem Sinne wünschen wir dem Gesetz eine Mehrheit. Wir werden von unserer Sicht aus zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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