Henry Worm
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine weiteren Redemeldungen. Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung, bitte. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann ja verstehen, dass unter manchen Abgeordneten die Notwendigkeit gesehen wird, beim Beamtenbund und bei anderen Beamtinnen und Beamten noch mal zu sagen, ich habe mich für dich eingesetzt, aber die Taubert hat es nicht zugelassen. Mag ja alles sein. Ist so, kann man nicht ändern, Finanzminister bekommen keine Besoldung, sondern Schmerzensgeld. Jeder, der das mal machen möchte, kann sich schon darauf einstellen. Ich möchte zu dem, was gesagt wurde, doch noch mal ganz kurz antworten, zunächst einmal für uns als Finanzministerium und auch für mich persönlich: Alle Beamtinnen und Beamten, egal wo sie sitzen und was sie tun, sind für mich wertvolle Beamtinnen und Beamte, die befinden sich nicht nur in der Polizei und sind der Öffentlichkeit sehr ausgesetzt. Deswegen, Herr Montag, haben Sie das sicherlich so gesagt, aber wir haben natürlich in der Justiz und im Bau – da sind nicht so viele Beamte, aber die werden auch beschimpft – und an vielen anderen Stellen, natürlich bei uns und auch in der Kommunalverwaltung Beamtinnen und Beamte, die ihre Arbeit jeden Tag tun und denen es nicht immer leichtfällt, auch klarzumachen, dass dieser Status des Beamtentums jetzt nicht das allergrößte Privileg ist und nicht die allergrößte Bevorteilung. Trotz alledem ist es so, dass wir den letzten Jahren schon Bevölkerungsgruppen aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgeschlossen haben. Wir haben keine einfache Arbeit mehr, die können wir gar nicht bezahlen. Sonst würden die – wie es gerade schön geschildert wurde von Herrn Hande –, die sehr viel Besoldung bekommen, noch mehr Besoldung bekommen und es würde denen, die wenig Besoldung bekommen, überhaupt nichts nutzen. Deswegen haben wir schon die A5 abgeschafft, schon vor vielen Jahren, die A6 ist schon in den untersten Stufen abgeschafft. Wir haben für viele Beamtinnen- und Beamtengruppen, gerade bei der Polizei, bei der Justiz, auch in der Steuerverwaltung, die Eingangsämter abgeschafft, damit wir gleich in eine höhere Besoldung eintreten. Das heißt, wir haben sehr viel dafür getan, dass Beamtinnen und Beamte ein ausreichendes Einkommen, eine ausreichende Besoldung haben. Ich will mich diesem Streit zwischen Beamten und Angestellten nicht aussetzen, denn jeder hat dafür gute Argumente, dass er glaubt, er ist schlechter bezahlt als der andere. Aber – wie gesagt – unsere Angestellten werden nach Tarif bezahlt und sie machen an manchen Stellen gleichwertige Arbeit. Deswegen ist es vernünftig, dass die Besoldung und die Vergütung der Angestellten zusammenbleibt. All das, was Sie heute hier vorgeschlagen haben, sind schöne Vorschläge. Aber die führen dazu, dass die Angestellten in Zukunft wesentlich schlechter vergütet werden als die beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das führt einfach dazu. Das ist das, was Sie wollen. Sie müssen sich darüber im Klaren werden, dass Sie das wollen, wenn Sie das sagen. Wenn Sie es nicht wollen, müssen Sie es anders sagen, aber genau das sagen Sie. Es ist angesprochen worden: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation – wir haben das selber ja nicht bekommen, das Urteil, aber andere – ist geurteilt worden, dass wir uns mit dem SGB II vergleichen müssen. Das war nicht unsere Idee, das war eine Idee eines Gerichts, das meines Erachtens, ohne die Gesamtauswirkung genau erkennen zu können, so geurteilt und gesagt hat, das ist der Mindestbetrag. Und das Gericht hätte aber auch wissen müssen, dass es noch vier andere Parameter schon mal in früheren Zeiten beschlossen hat und dass diese Parameter nicht einfach zusammenpassen. Was gar nicht zusammenpasst und deswegen haben wir auch keinen Bericht vorgelegt – Herr Kowalleck, Sie haben das zu Recht so gesagt –: Wir haben uns intensiv mit den Gewerkschaften darüber unterhalten. Aber es gibt keine Lösung für das, was Sie wollen. Sie wollen eine angemessene Besoldung, die ausreichend ist für alle Beamtinnen und Beamten. Sie möchten, dass im Haushalt nicht mehr Geld ausgegeben wird, und Sie möchten das Leistungsprinzip mit Leistungsprämien durchführen. Und dann haben Sie noch ein paar andere Parameter gesagt. Und wenn Sie das alles zusammenbringen, dann müssen Sie eine von mehreren Bekannten – dann in dem Fall –, einen von mehreren Faktoren fallen lassen. Zuallererst müssen Sie, wenn Sie den Beamtinnen und Beamten das alles versprechen, die Komponente fallen lassen, dass es im Haushalt nicht wesentlich mehr kostet. Dann werden Sie pro Jahr eine Milliarde mehr in die Hand nehmen müssen und dann können Sie das alles umsetzen. Das ist kein Problem. Aber dann müssen Sie auch sagen, was Sie an anderer Stelle für die Bevölkerung nicht mehr tun wollen. Wir haben versucht, mit diesem Gesetzentwurf abzuwägen. Alle Bereiche, die Sie im Landtag hier beschließen, aber die wir auch in der Landesregierung bearbeiten, müssen gleichermaßen ein Recht auf eine ausreichende Finanzausstattung haben. Dem sind wir natürlich auch gefolgt. Und nun finde ich das schön, dass Herr Kießling den Beamten erwähnt hat. Dieser Beamte, den Sie erwähnt haben, der hat ja auch sehr genau geschaut, was die Ministerin hier am Pult immer erzählt. Ich habe es also auch gelesen. Herzliche Grüße an den Beamten – er weiß ja, dass er gemeint ist. Wir haben viele Male schon auch gut miteinander diskutiert, auch sehr kontrovers. Aber was der Beamte vergisst und was er nicht erwähnt in dem Zusammenhang, ist, dass wir den Beamtinnen und Beamten am 01.01.23 3,25 Prozent mehr Besoldung gegeben haben und nicht den Angestellten. Der Tarifvertrag galt noch. 3,25 Prozent – und das heißt, wenn Sie im Eingangsamt A6 sind mit einer Bruttobesoldung von 2.624 Euro, haben Sie 85 Euro und 28 Cent mehr bekommen, und zwar über 23 Monate, bevor der Angestellte überhaupt etwas mehr bekommen hat. Und wenn Sie jetzt sagen, das ist aber ungerecht gegenüber den Beamten, dann müssten Sie es schon noch mal anders begründen. Der Beamte hat also 23 Monate diese 85,28 Euro bekommen – 3,25 Prozent. Und der Beamte, der sich da auch zu Wort gemeldet hat, was er ja gern darf, den schätze ich mal mindestens in der A13 ein. A13, das sind 4.530 Euro. Der hat 23 Monate lang ungefähr 147 Euro mehr bekommen. Und jetzt beschwert er sich darüber, dass er das nicht einfach obendrauf bekommt. Das ist ja die Beschwerde. Ich finde, wir haben es richtig gemacht, dass wir diese 3,25 Prozent ab dem 1. November 2023 angerechnet haben und damit nur noch die 1,426 Prozent übrig bleiben. Ich finde, das ist Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist nicht nur, dass einer laut schreit und viel bekommt. Denn unter den Widersprüchen und den Klagen ist nämlich kaum ein A6-Beamter dabei. Das haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss schon mal ausgewertet. Ganz wenige Menschen, die wenig bekommen, die wenig Besoldung bekommen, gehen ins Klageverfahren. Es sind die A14er, die A15er, die sich beschweren, dass sie so schlecht behandelt werden. Und es ist auch nicht eine Frage der Nachwuchsgewinnung, das muss ich Ihnen einfach sagen. Wir haben bei der Nachwuchsgewinnung, wenn wir in den Besoldungsgruppen dann die Eingangsstufen abschneiden, da haben wir Nachfrage, weil jemand schnell etwas mehr bekommt. Aber der Beamte/die Beamten müssen ja einige Jahre in der Besoldungsgruppe erst verharren, ehe sie, wenn überhaupt, eine Beförderung bekommen können. Dass das natürlich auch so ein Punkt ist, das wissen Sie sicherlich auch. Also ich kann verstehen, dass Sie jeder Beamtin und jedem Beamten noch mal sagen wollen, Sie haben es der Taubert noch mal gesagt, und Sie können auch schöne Grüße sagen. Ich rede gern mit jedem Beamten und jeder Beamtin, aber wir müssen einfach fair untereinander bleiben. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
